1759 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-354 der Beilagen)

Mit diesem Bericht dokumentiert die Volksanwaltschaft ihre Tätigkeit im Jahr 2016. Sie kommt damit nicht nur ihrer gesetzlichen Berichtspflicht gegenüber dem Nationalrat und dem Bundesrat nach. Die Volksanwaltschaft ist auch bestrebt, dass der Bericht eine große Leserschaft erreicht. Denn die behandelten Probleme betreffen viele Bürgerinnen und Bürger und verdienen daher Aufmerksamkeit. Eine Diskussion auf breiter Ebene kann Änderungsprozesse beschleunigen und Lösungen herbeiführen.

Bis zu einem gewissen Grad spiegeln die Beschwerden auch Trends in der gesellschaftlichen Entwicklung wider: Nach wie vor sind sozialrechtliche Themen wie die Mindestsicherung, das Pflegegeld oder die Pension häufiger Inhalt von Beanstandungen und pendeln sich auf hohem Niveau ein. Dies kann als Indiz für wirtschaftlich schwierige Zeiten gewertet werden, in denen der öffentliche Spardruck zunehmend zulasten der Hilfsbedürftigen geht und die Zuerkennung von berechtigten Sozialleistungen erkämpft werden muss. Wie bereits in den letzten drei Jahren betreffen allerdings die meisten Beschwerden asylrechtliche Verfahren, die zweifellos auf hohe Flüchtlingszahlen zurückzuführen sind, aber auch auf unzureichende Maßnahmen bei den zuständigen Behörden.

Insgesamt hat sich die Anzahl der Beschwerden gegenüber dem Vorjahr erhöht, womit sich der über die Jahre beobachtbare Trend fortsetzt. Ein möglicher Grund für die Zunahme von Beschwerden kann darin liegen, dass die – nicht nur in Österreich feststellbaren – gesellschaftlichen Entwicklungen immer komplexere Anforderungen an die staatliche Verwaltung stellen. Die Aufgabenerfüllung, die Arbeitsweise und die Kosten der öffentlichen Verwaltung werden, nicht immer berechtigt, aber immer stärker, kritisch bewertet. Die Prüfergebnisse der Volksanwaltschaft sollten als Beitrag gesehen werden, um die Verwaltung sinnvoll und rechtskonform weiterzuentwickeln.

Dieser erste Band des Tätigkeitsberichts beschränkt sich nicht auf die Darstellung der Prüfverfahren und die festgestellten Missstände. In vielen Abschnitten wird deutlich, dass sich die Volksanwaltschaft nicht nur als Kontrollbehörde und Serviceeinrichtung versteht, sondern ihre Aufgabe auch darin sieht, die Gesellschaft für Menschenrechte weiter zu sensibilisieren und die Benachteiligung von einzelnen Gruppen zum Thema zu machen. Dieser Bericht belegt, dass dies auch 2016 in Veranstaltungen unterschiedlicher Art versucht wurde. Auch auf internationaler Ebene widmet sich die Volksanwaltschaft diesem Thema. Sie unterstützt aktiv Projekte im Bereich der Menschenrechte und hat sich in zahlreichen bilateralen und internationalen Kooperationen als verlässlicher Partner für den Schutz der Menschenrechte etabliert.

Um ein vollständiges Bild von den Aktivitäten der Volksanwaltschaft zu gewinnen, muss man auch ihre Funktion als Nationaler Präventionsmechanismus betrachten. Diesem Aufgabenfeld ist der Band „Präventive Menschenrechtskontrolle“ gewidmet.

 

 


 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 21. und 22. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte am 21. Juni 2017 zu Band 1 „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Hell die Abgeordneten Norbert Sieber, Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Günther Kumpitsch, Christian Lausch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Martina Schenk, Dr. Nikolaus Scherak, Mag. Elisabeth Grossmann, Katharina Kucharowits, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Angela Fichtinger, Edith Mühlberghuber, Mag. Judith Schwentner und Mag. Alev Korun sowie die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer.

 

Anschließend wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt.

 

Am 22. Juni 2017 wurden die Verhandlungen zum gegenständlichen Bericht wieder aufgenommen. In der Debatte zu Band 2 „Präventive Menschenrechtskontrolle“ meldeten sich die Abgeordneten Johann Hell, Franz Kirchgatterer, Norbert Sieber, Mag. Gertrude Aubauer, Christian Lausch, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Dr. Nikolaus Scherak, Katharina Kucharowits, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Franz Leonhard Eßl und Mag. Alev Korun sowie die Volksanwälte Dr. Günther Kräuter, Dr. Gertrude Brinek und Dr. Peter Fichtenbauer zu Wort.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 40. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2016) (III-354 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2017 06 22

                                    Johann Hell                                                                 Carmen Schimanek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau