1760 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über den Antrag 2260/A der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das KMU-Förderungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 19. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 1 (§ 7 Abs. 2):

Die Nachfrage nach Haftungen der ÖHT für Investitionen im Tourismus hat 2016 im Vergleich zum Vorjahr um rund 50% zugenommen. Der der ÖHT dazu zur Verfügung stehende Haftungsrahmen ist aber mit 250 Mio. Euro begrenzt und mit Stand 22. Mai 2017 bereits zu rd. 235 Mio. Euro ausgeschöpft.

Wesentlicher Treiber dieser stark steigenden Nachfrage nach Haftungen sind die bankseitigen regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Höhe der Eigenkapitalhinterlegung auf Seiten der Kreditinstitute ist abhängig vom Rating des Kreditnehmers. Im Vergleich zu anderen Branchen sind die Ratingeinstufungen der familiär geführten Tourismusbetriebe (90% KMU) aufgrund ihrer Bilanzbilder im Schnitt schlechter. Daraus resultiert das Erfordernis einer höheren, bankenseitigen Eigenkapitalunterlegung, die sich negativ auf die Finanzierungsbereitschaft auswirkt. Hier greift das Haftungsinstrument, da die ÖHT-Haftung mit der Rückhaftung des Bundes sowohl das Rating des Kreditnehmers verbessert, als auch das finanzierende Kreditinstitut von der Eigenkapitalhinterlegungspflicht befreit. Die verstärkte Übernahme von Haftungen durch die ÖHT ermöglicht den Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen mehr haben, die Umsetzung ihrer unternehmerischen Projekte und die Realisierung erforderlicher Investitionen. Mit einer Verdoppelung des Rahmens für Haftungsübernahmen der ÖHT für Einzelbetriebe von 250 Millionen Euro auf 375 Millionen Euro kann hier nachhaltig und ohne unmittelbare budgetäre Belastung Abhilfe geschafft werden.“

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter die Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Matthias Köchl und Gabriel Obernosterer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Bereinigung des Inkrafttretens-Zeitpunkts.

Bei der Erhöhung des Rahmens für Haftungsübernahmen der ÖHT für Einzelbetriebe von 250 Millionen Euro auf 375 Millionen Euro handelt es sich um eine 50-prozentige Ausweitung des Haftungsrahmens.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des gerade erwähnten Abänderungsantrages einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 22

                        Dr. Christoph Matznetter                                                          Peter Haubner

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann