1762 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht und Antrag

des Verfassungsausschusses

über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag (2236/A) betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert, ein Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz erlassen und das Staatsverträge-Bundesverfassungsgesetz geändert werden, hat der Verfassungsausschuss am 26. Juni 2017 auf Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, N, dagegen: F, T) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesverfassungsgesetz über die Genehmigung des Protokolls Nr. 15 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und dessen Erklärung zum Bundesverfassungsgesetz zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Seit der Neufassung des Art. 50 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, durch das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird, BGBl. I Nr. 2/2008, kann Verfassungsrecht durch Staatsverträge nicht mehr geändert oder erlassen werden. Steht ein Staatsvertrag im Widerspruch zum geltenden Verfassungsrecht ist vorher die Bundesverfassung zu ändern. Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht in Verfassungsrang. Um den Abschluss des Protokolls Nr. 15 über die Änderung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: 15. ZPEMRK) zu ermöglichen, bedarf es daher vorab eines Bundesverfassungsgesetzes. Mit diesem Bundesverfassungsgesetz wird der Nationalrat und der Bundesrat mit 2/3-Mehrheit zur Genehmigung ermächtigt und das 15. Zusatzprotokoll zum Bundesverfassungsgesetz erklärt.

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines dem Gesetzentwurf entsprechenden Bundesverfassungsgesetzes gründet sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 1 B‑VG („Bundesverfassung ...“).“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Albert Steinhauser und Dr. Johannes Jarolim das Wort.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Martina Diesner-Wais gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 26

                           Martina Diesner-Wais                                                        Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann