1764 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Anträge 2247/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 geändert wird und

175/A der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979 über das Dienstrecht der Beamten (Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979) geändert wird

Die Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag 2247/A am 7. Juni 2017 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Entwurf enthält Änderungen des Richtverwendungskataloges, die darauf zurückzuführen sind, dass geänderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen es erforderlich machen, Strukturen und Prozesse des Österreichischen Bundesheeres sowie der Heeresverwaltung einerseits und der Zentralstellenorganisation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMLVS) andererseits an die aktuellen Erfordernisse und zukünftige Herausforderungen anzupassen. Eine klare Aufgabenzuordnung auf allen Ebenen soll eine optimierte Zusammenarbeit der militärischen und zivilen Organisationselemente im BMLVS gewährleisten.

Gemäß § 7 Abs. 1 des Wehrgesetzes 2001 – WG 2001, BGBl. I Nr. 146/2001 idgF, ist die Festlegung der Organisation, Garnisonierung und Bewaffnung des Österreichischen Bundesheeres im Grundsätzlichen Aufgabe der Bundesregierung. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe des § 7 Abs. 1 WG 2001 wurde durch den Ministerratsbeschluss vom 05.07.2016 betreffend Reorganisation des Österreichischen Bundesheeres (Beschlussprotokoll, 8. MR, Tagesordnungspunkt 16) entsprochen, der eine dringende Anpassung an die neuen Strukturen und damit einhergehend eine Aktualisierung des Richtverwendungskatalogs geboten erscheinen lässt.

Änderungen in der Anlage 1 Z 9.4 lit. a und lit. c sowie Z 9.5 lit. a und lit. b BDG 1979

Der Entwurf enthält Änderungen des Richtverwendungskataloges, die darauf zurückzuführen sind, dass die Anforderungen und Herausforderungen an die Leiter einer Polizei- oder Fachinspektion mittlerweile derart gestiegen sind, dass dieses Berufsbild in einer neuen Zuordnung klar verankert werden soll und eine entsprechende Anpassung daher dringend geboten ist.“

 

Die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 29. Jänner 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aus der Sicht ehemaliger Zeitsoldaten und fvGWD ist es nach wie vor völlig inakzeptabel, dass in den Ausgleichfonds der Pensionsversicherungsträger ATS 1,3 Mrd. (ca. € 93 Mio) einbezahlt wurden und diese Gelder diesem Personenkreis nur in eingeschränkter Weise, nämlich mit einer Deckelung auf dreißig Monate, zugutekommen. “

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag 175/A erstmals in seiner Sitzung am 20. März 2014 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Christian Lausch die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Mag. Wolfgang Gerstl und Otto Pendl. Auf Antrag des Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl wurden die Verhandlungen vertagt.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen erfolgte am 4. November 2014. In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Christoph Hagen, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Reinhard Eugen Bösch und Angela Lueger sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl das Wort. Auf Antrag der Abgeordneten Angela Lueger wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständlichen Initiativanträge in seiner Sitzung am 26. Juni 2017 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters zum Antrag 2247/A Abgeordneten Otto Pendl ergriffen die Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Günther Kumpitsch, Christoph Hagen und Mag. Albert Steinhauser das Wort.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Günther Kumpitsch einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

Zu § 236b Abs. 2 Z 3 und § 236d Abs. 2 Z 3 BDG 1979:

Durch den vorliegenden Antrag soll der Wegfall der zeitlichen Einschränkung der Anrechnung von Zeiten des Präsenzdienstes als beitragsgedeckte Zeiten im Rahmen der LangzeitbeamtInnenregelungen normiert werden. Nach der derzeit geltenden Rechtslage werden maximal 30 Monate eines Präsenzdienstes für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der LangzeitbeamtInnenregelungen berücksichtigt.

Da in der Vergangenheit der Präsenzdienst als freiwillig verlängerter Grundwehrdiener bzw. als Zeitsoldat bedeutend über den Zeitraum von 30 Monaten hinaus geleistet wurde, soll nunmehr auf vielfache Forderung der Betroffenen, aber auch der Gewerkschaften eine Erweiterung der Anrechnung dieser Präsenzdienstzeiten als beitragsgedeckte Zeiten erfolgen.

Die vorgeschlagene Änderung soll in gleicher Weise wie die diesbezüglichen Bestrebungen im ASVG erfolgen.

Bezüglich des Zivildienstes wird diese Änderung mangels außerordentlicher Einsätze (im Katastrophenfall) keine Relevanz entfalten.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl und Mag. Günther Kumpitsch mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, N, T, dagegen: G) beschlossen.

Der Antrag 175/A gilt damit als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 06 26

                                      Otto Pendl                                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann