Erläuterungen

Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Zielsetzung

Der im Jahr 2005 eingerichtete Zukunftsfonds soll im Sinne seines Fondszwecks auf dem Gebiet des Gedenkens, der Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes geschah, und einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung vor allem in Österreich und den Partnerländern tätig werden und aus den ihm zugewendeten Fondsmitteln Projekte fördern, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen.

Der Zukunftsfonds wurde mit 20 Millionen Euro abschließend dotiert. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Als ein "verzehrender" Fonds wäre er mit Erschöpfen der Fondsmittel aufzulösen. Da der Zweck des Fonds insbesondere die Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung auch jetzt noch ein aktuelles Thema darstellt, soll der Zukunftsfonds seine Tätigkeit jedoch fortsetzen.

4. Kompetenzgrundlage

Die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung der in diesem Bundesgesetz enthaltenen Bestimmungen ergibt sich aus Art. 10 Abs. 1 Z 13 B-VG.

Besonderer Teil

Zu Ziffer 1 (§ 3 Abs. 3):

Entgegen der bisherigen abschließenden Dotierung wird nun eine jährliche Finanzierung in der Höhe von 2 Millionen Euro ab dem Jahr 2018 vorgesehen. Dieser Betrag ergibt sich als Durchschnittswert aus den bisherigen Jahresberichten. Die Finanzierung soll nunmehr zumindest für die nächsten 5 Jahre beibehalten werden. Eine entsprechende Evaluierung und folgende Weiterdotierung werden ermöglicht.

Zu den Ziffern 2 bis 6 (§ 6 Abs. 1 und Abs. 3, § 21§ 22 Z. 1):

Das Kuratorium soll um jeweils einen Vertreter des BMF und des BMB erweitert werden. Die Erweiterung wird mit der nächsten planmäßigen Bestellung des Kuratoriums wirksam.Die Bereitstellung der finanziellen Mittel für den Zukunftsfonds erfolgt vom Bundesminister für Finanzen.