1773 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über die Regierungsvorlage (1766 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Zukunftsfonds-Gesetz geändert wird

Der im Jahr 2005 eingerichtete Zukunftsfonds soll im Sinne seines Fondszwecks auf dem Gebiet des Gedenkens, der Erforschung des Unrechts, das während des nationalsozialistischen Regimes geschah, und einer zukunftsorientierten Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung vor allem in Österreich und den Partnerländern tätig werden und aus den ihm zugewendeten Fondsmitteln Projekte fördern, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen.

Der Zukunftsfonds wurde mit 20 Millionen Euro abschließend dotiert. Eine Nachschusspflicht besteht nicht. Als ein "verzehrender" Fonds wäre er mit Erschöpfen der Fondsmittel aufzulösen. Da der Zweck des Fonds insbesondere die Förderung von Toleranz und Nicht-Diskriminierung auch jetzt noch ein aktuelles Thema darstellt, soll der Zukunftsfonds seine Tätigkeit jedoch fortsetzen.

Dem Zukunftsfonds wird zur Durchführung seiner Aufgaben beginnend mit 1. Jänner 2018 über einen Zeitraum von fünf Jahren ein Betrag in Höhe von zwei Millionen Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung gestellt. Der Jahresbetrag wird vom Bund in vier Teilbeträgen jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderquartals an den Fonds überwiesen.

Der Verfassungsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. September 2017 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Johann Singer die Abgeordnete Sigrid Maurer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1766 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2017 09 19

                                  Johann Singer                                                               Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann