Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter 3-Jährige und mind. 90 % für 3- bis 6-Jährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.

-       Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige.

-       Freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

 

Wesentliche Auswirkungen

- Ausweitung des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige.

- Verbesserung der Betreuungsqualität in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben verursacht Mehrausgaben für den Bundes-, Länder- und Gemeindehaushalt.

 

Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf die Haushalte der Länder und Gemeinden erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2047 um 0,24 % des BIP bzw. 1.488 Mio. € (zu Preisen von 2018) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

‑52.500

0

0

0

0

Nettofinanzierung Länder

‑70.669

‑96.180

‑98.103

‑100.065

‑102.067

Nettofinanzierung Gemeinden

‑86.373

‑117.553

‑119.904

‑122.302

‑124.748

Nettofinanzierung Gesamt

‑209.542

‑213.733

‑218.007

‑222.367

‑226.815

 

Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme

 

Maßnahme

2018

2019

2020

2021

2022

Zweckzuschuss des Bundes

52.500.000

0

0

0

0

 

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:

Durch das gegenständliche Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für ca. 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen, vornehmlich Müttern, positiv unterstützt wird. Sind beide Elternteile berufstätig, reduziert sich die täglich geleistete unbezahlte Kinderbetreuungsarbeit und die Betreuungsarbeit wird erfahrungsgemäß partnerschaftlicher aufgeteilt als in Zeiten der Karenz eines Elternteils.

 

Auswirkungen auf Kinder und Jugend:

Der weitere Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Wahlfreiheit hinsichtlich der Betreuung von Kleinkindern.

 

In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Familien und Jugend

Vorhabensart:

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Bereitstellung und Überweisung von Mitteln für die Kinderbetreuung an die Länder, um den Regelungen der Art. 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, jenen des FAG 2008 und dem Regierungsziel "Ausbau der Kinderbetreuung durch Bundesmittel in den nächsten 4 Jahren" gerecht zu werden." für das Wirkungsziel "Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern." der Untergliederung 44 Finanzausgleich im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt durch Kostenbeteiligung des Bundes" für das Wirkungsziel "Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf" der Untergliederung 25 Familie und Jugend im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Durch die gemeinsame Ausbauinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden seit 2008 konnte zwar in der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen das Barcelona-Ziel deutlich übertroffen und flächendeckend erfüllt werden, in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen betrifft dies jedoch nur Wien und die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Betreuungsquoten sind groß.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

keine Alternative

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020

Evaluierungsunterlagen und -methode: Alljährliche Erfassung der Betreuungssituation in der Kindertagesheimstatistik

 

Ziele

 

Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter 3-Jährige und mind. 90 % für 3- bis 6-Jährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.

 

Beschreibung des Ziels:

Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für unter 3-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die 3- bis 6-Jährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.

 

Durch ein bedarfsgerechtes Angebot sowohl in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen als auch bei Tageseltern können Kinder unter 3 Jahren insbesondere während der Berufstätigkeit ihrer Eltern dort verstärkt betreut werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2016/17:

27,9 % bei unter 3-Jährigen (inkl. Tageseltern) und 94,6 % bei 3- bis 6-Jährigen.

Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2018/19 33 % bei unter 3-Jährigen (inkl. Tageseltern) und 96 % bei 3- bis 6-Jährigen.

 

Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Beschäftigte im Kindergartenjahr 2016/17: 55.573 (geschätzte Zahl inkl. Wien),

davon Fachkräfte: 30.365.

Beschäftigte im Kindergartenjahr 2018/19: 57.000,

davon Fachkräfte: 33.000.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige.

Beschreibung der Maßnahme:

Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und bei Tageseltern durch Neubau und Erweiterung von Einrichtungen sowie zusätzlicher Ausbildung und Anstellung von Tagesmüttern/-vätern.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Anzahl der unter 3-Jährigen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen: 65.057

Anzahl der unter 3-Jährigen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen: 75.000

Anzahl der unter 3-Jährigen bei Tageseltern: 6.406

Anzahl der unter 3-Jährigen bei Tageseltern: 8.000

 

Maßnahme 2: Freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.

Beschreibung der Maßnahme:

- Verbesserung des Betreuungsschlüssels in ausgewählten Einrichtungen auf ein Verhältnis von 1:4 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für unter 3-Jährige und 1:10 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für 3- bis 6-Jährige;

- bauliche Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen;

- räumliche Qualitätsverbesserungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (z.B. Bewegungsraum, Außenspielfläche).

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Der Betreuungsschlüssel reicht derzeit von 1:3,5 bis 1:7,5 bei unter 3-Jährigen und bei 3- bis 6-Jährigen von 1:10 bis 1:16,7.

Der Betreuungsschlüssel soll 1:4 bei unter 3-Jährigen und bei 3- bis 6-Jährigen 1:10 betragen.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Das zweite Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

 

In Mio. €

In % des BIP

Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2047 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013

1.488

0,2410

*zu Preisen von 2018

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Transferaufwand

52.500

0

0

0

0

Aufwendungen gesamt

52.500

0

0

0

0

 

Der Einsatz der Mittel erfolgt zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Personalausgaben oder Infrastruktur), zur Qualitätssteigerung durch Verbesserung des Raumangebots und durch zusätzliches Betreuungspersonal in bereits bestehenden Gruppen. Diese Ausgaben stellen für den Bund Auszahlungen gem. BHG 2014 aus Transfers dar, die im UG 44 Finanzausgleich, im Detailbudget 0104 Transfers an Länder und Gemeinden, zu veranschlagen sind. Die Auszahlungen erfolgen gem. der bisherigen Vereinbarung zu 2 Terminen im Kalenderjahr. Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes sind sowohl im BFRG 2018-2021 als auch im BFG 2018, durch das Bundesministerium für Finanzen vorzusehen.

Der Transferaufwand des Bundes wird den Ländern zur Verfügung gestellt. Die Länder geben bis zu 55 % des Bundeszuschusses an die Gemeinden für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten weiter.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

52.500

0

0

0

0

Personalkosten

69.847

71.244

72.669

74.123

75.605

Betriebliche Sachkosten

24.447

24.935

25.434

25.943

26.462

Transferkosten

28.875

0

0

0

0

Kosten gesamt

123.169

96.179

98.103

100.066

102.067

Nettoergebnis

‑70.669

‑96.179

‑98.103

‑100.066

‑102.067

 

Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.

Nach der Kindertagesheimstatistik 2016/17 gibt es derzeit insgesamt 8.187 Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für 0- bis 6-Jährige, davon werden 4.450 Einrichtungen, das sind 54,5 %, von den Gemeinden betrieben. Es wird angenommen, dass die Länder den Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung stellen. Der Restbetrag von 45 % bleibt den Ländern zum Ausbau von zusätzlichen privaten oder landeseigenen Betreuungsangeboten zur Verfügung.

Unter der Annahme, dass 10.000 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 1.000 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür zumindest 2.500 zusätzliche Fach- und Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten zu 45 % von den Ländern getragen werden.

Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.

 

Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass 1.000 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 350.000.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 45 : 55 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erlöse

28.875

0

0

0

0

Personalkosten

85.369

87.076

88.818

90.594

92.406

Betriebliche Sachkosten

29.879

30.477

31.086

31.708

32.342

Kosten gesamt

115.248

117.553

119.904

122.302

124.748

Nettoergebnis

‑86.373

‑117.553

‑119.904

‑122.302

‑124.748

 

Unter der Annahme, dass 54,5 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses als Erlös. Die in der Tabelle jährlich ausgewiesenen Beträge stellen diese Erlöse aus dem Transfer dar.

Unter der Annahme, dass 10.000 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 1.000 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür zumindest 2.500 zusätzliche Fach- und Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten zu 55 % von den Gemeinden getragen werden.

Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.

Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass 1.000 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 350.000.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 45 : 55 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.

Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern

 

Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern.

 

Erläuterung

Durch das gegenständlich Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für ca. 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen vornehmlich Müttern positiv unterstütz wird. Damit wird aber nicht das Wesentlichkeitskriterium von 50.000 Betroffenen erreicht.

 

 

Auswirkung auf die Leistung und Verteilung von unbezahlter Arbeit von Frauen und Männern

Durch das gegenständliche Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für knapp 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen, vornehmlich Mütter, positiv unterstützt wird. Sind beide Elternteile berufstätig, reduziert sich die täglich geleistete unbezahlte Kinderbetreuungsarbeit und wird die Betreuungsarbeit erfahrungsgemäß partnerschaftlicher aufgeteilt als in Zeiten der Karenz eines Elternteils.

 

Auswirkungen auf unbezahlte Arbeit

 

Betroffener Bereich

Gesamt

Frauen

Männer

Quelle/Erläuterung

 

Anzahl

Anzahl

%

Anzahl

%

 

Kinderbetreuung

24.000

12.000

50

12.000

50

Soziale Auswirkungen

 

Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.

 

Erläuterung

Durch das gegenständliche Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für ca. 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen, vornehmlich Müttern, positiv unterstützt wird. Weiters werden zumindest 2.500 zusätzliche Arbeitsplätze für Fach- und Hilfskräfte in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geschaffen. Damit wird aber nicht das Wesentlichkeitskriterium von 150.000 Arbeitnehmer(inne)n erreicht.

Auswirkungen auf Kinder und Jugend

 

Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern

Durch den weiteren Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren werden die Wahlmöglichkeiten für Eltern erhöht, wodurch diese bessere Betreuungssettings wählen können, die dem Wohl des individuellen Kindes entsprechen. Weiters werden verstärkt Kinder unter 3 Jahren, vor allem Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren, in außerfamilialer Betreuung aufgenommen.

 

Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels

Durch die Vereinbarung wird das Angebot der ganztägigen elementaren Kinderbildung und -betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in öffentlichen und privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in bedarfsgerechter Form sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer ausgebaut. Diese Maßnahme soll ein bedarfsorientiertes Angebot für die Eltern darstellen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, den Kindern eine qualitätsvolle, vorschulische, außerhäusliche Bildung und Betreuung bieten und diese in ihrer sozialen, körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung durch geeignete Spiele und die erzieherische Wirkung der Gruppe unterstützen und die Chancengleichheit der Kinder hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern.

 

Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern

 

Betroffene Gruppe

Anzahl der Betroffenen

Quelle/Erläuterung

Kinder von 0 bis 6 Jahre

12.000

eigene Berechnungen

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

52.500

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel

 

52.500

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes ist sowohl im BFRG 2018 – 2021 als auch im BFG 2018 vorzusehen.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Länder

69.847,31

1.125,00

71.244,25

1.125,00

72.669,14

1.125,00

74.122,52

1.125,00

75.604,97

1.125,00

Gemeinden

85.368,93

1.375,00

87.076,31

1.375,00

88.817,83

1.375,00

90.594,19

1.375,00

92.406,07

1.375,00

GESAMTSUMME

155.216,24

2.500,00

158.320,56

2.500,00

161.486,97

2.500,00

164.716,71

2.500,00

168.011,04

2.500,00

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körpersch.

Verwgr.

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

VBÄ

Personalkosten für Fachkräfte

Länder

VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6

675,00

675,00

675,00

675,00

675,00

 

Gemd.

VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6

825,00

825,00

825,00

825,00

825,00

Personalkosten für Hilfskräfte

Länder

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

450,00

450,00

450,00

450,00

450,00

 

Gemd.

VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1

550,00

550,00

550,00

550,00

550,00

 

Unter der Annahme, dass 10.000 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 1.000 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür zumindest 2.500 zusätzliche Fach- und Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten zu 45 % von den Ländern und zu 55 % von den Gemeinden getragen werden.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Länder

24.446.557,11

24.935.488,24

25.434.198,01

25.942.881,98

26.461.739,61

Gemeinden

29.879.125,35

30.476.707,86

31.086.242,02

31.707.966,85

32.342.126,20

GESAMTSUMME

54.325.682,46

55.412.196,10

56.520.440,03

57.650.848,83

58.803.865,81

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Länder

28.875.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Transferkosten an die Gemeinden

Länder

1

28.875.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwendung der Fördermittel für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erfolgt unter der Annahme, dass Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe kalkuliert werden. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten abschätzen. Ausgehend davon, dass 1.000 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 350.000.000 Euro. Unter der Annahme, dass die Länder den Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung stellen, ergibt sich eine Aufteilung der finanziellen Mittel im Verhältnis 45 : 55 auf Länder und Gemeinden.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Gemeinden

28.875.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Transfereinnahmen

Gemd.

1

28.875.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Unter der Annahme, dass 54,5 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses als Erlös.

 

Projekt – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

52.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Zweckzuschuss für Ausbau der Kinderbetreuung

Bund

1

52.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.

 

Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Länder

52.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Transfereinnahmen

Länder

1

52.500.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Unter der Annahme, dass 55 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses als Erlös.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Gemeinden (in Mio. €)

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

Länder

Einzahlungen

52,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

123,17

96,18

98,10

100,07

102,07

 

 

 

 

 

Gemeinden

Einzahlungen

28,88

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

115,25

117,55

119,90

122,30

124,75

 

 

 

 

 

 

 

 

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

2037

Länder

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinden

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

2046

2047

Länder

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinden

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Gleichstellung von Frauen und Männern

Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen

-       Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

-       Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist

Soziales

Arbeitsbedingungen

Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 500725055).