Vorblatt
Ziel(e)
- Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter 3-Jährige und mind. 90 % für 3- bis 6-Jährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.
- Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige.
- Freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Wesentliche Auswirkungen
- Ausweitung des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige.
- Verbesserung der Betreuungsqualität in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:
Das Vorhaben verursacht Mehrausgaben für den Bundes-, Länder- und Gemeindehaushalt.
Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf die Haushalte der Länder und Gemeinden erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2047 um 0,24 % des BIP bzw. 1.488 Mio. € (zu Preisen von 2018) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013. Die Berechnungsparameter (Zinssätze, Bruttoinlandsprodukt, Inflation, öffentliche Verschuldung) sind der 30-jährigen Budgetprognose entnommen.
Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Nettofinanzierung Bund |
‑52.500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Nettofinanzierung Länder |
‑70.669 |
‑96.180 |
‑98.103 |
‑100.065 |
‑102.067 |
Nettofinanzierung Gemeinden |
‑86.373 |
‑117.553 |
‑119.904 |
‑122.302 |
‑124.748 |
Nettofinanzierung Gesamt |
‑209.542 |
‑213.733 |
‑218.007 |
‑222.367 |
‑226.815 |
Finanzielle Auswirkungen pro Maßnahme
Maßnahme |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Zweckzuschuss des Bundes |
52.500.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern:
Durch das gegenständliche Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für ca. 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen, vornehmlich Müttern, positiv unterstützt wird. Sind beide Elternteile berufstätig, reduziert sich die täglich geleistete unbezahlte Kinderbetreuungsarbeit und die Betreuungsarbeit wird erfahrungsgemäß partnerschaftlicher aufgeteilt als in Zeiten der Karenz eines Elternteils.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend:
Der weitere Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Wahlfreiheit hinsichtlich der Betreuung von Kleinkindern.
In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine
Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots
Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Familien und Jugend |
|
Vorhabensart: |
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG |
|
Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
|
Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
|
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Bereitstellung und Überweisung von Mitteln für die Kinderbetreuung an die Länder, um den Regelungen der Art. 15a Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots, jenen des FAG 2008 und dem Regierungsziel "Ausbau der Kinderbetreuung durch Bundesmittel in den nächsten 4 Jahren" gerecht zu werden." für das Wirkungsziel "Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots in den Ländern." der Untergliederung 44 Finanzausgleich im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.
Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Ausweitung des Kinderbetreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt durch Kostenbeteiligung des Bundes" für das Wirkungsziel "Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf" der Untergliederung 25 Familie und Jugend im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.
Problemanalyse
Problemdefinition
Durch die gemeinsame Ausbauinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden seit 2008 konnte zwar in der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen das Barcelona-Ziel deutlich übertroffen und flächendeckend erfüllt werden, in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen betrifft dies jedoch nur Wien und die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Betreuungsquoten sind groß.
Nullszenario und allfällige Alternativen
keine Alternative
Interne Evaluierung
Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2020
Evaluierungsunterlagen und -methode: Alljährliche Erfassung der Betreuungssituation in der Kindertagesheimstatistik
Ziele
Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter 3-Jährige und mind. 90 % für 3- bis 6-Jährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet.
Beschreibung des Ziels:
Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für unter 3-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die 3- bis 6-Jährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.
Durch ein bedarfsgerechtes Angebot sowohl in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen als auch bei Tageseltern können Kinder unter 3 Jahren insbesondere während der Berufstätigkeit ihrer Eltern dort verstärkt betreut werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2016/17: 27,9 % bei unter 3-Jährigen (inkl. Tageseltern) und 94,6 % bei 3- bis 6-Jährigen. |
Betreuungsquote im Kindergartenjahr 2018/19 33 % bei unter 3-Jährigen (inkl. Tageseltern) und 96 % bei 3- bis 6-Jährigen. |
Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen.
Beschreibung des Ziels:
Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Beschäftigte im Kindergartenjahr 2016/17: 55.573 (geschätzte Zahl inkl. Wien), davon Fachkräfte: 30.365. |
Beschäftigte im Kindergartenjahr 2018/19: 57.000, davon Fachkräfte: 33.000. |
Maßnahmen
Maßnahme 1: Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige.
Beschreibung der Maßnahme:
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und bei Tageseltern durch Neubau und Erweiterung von Einrichtungen sowie zusätzlicher Ausbildung und Anstellung von Tagesmüttern/-vätern.
Umsetzung von Ziel 1
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Anzahl der unter 3-Jährigen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen: 65.057 |
Anzahl der unter 3-Jährigen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen: 75.000 |
Anzahl der unter 3-Jährigen bei Tageseltern: 6.406 |
Anzahl der unter 3-Jährigen bei Tageseltern: 8.000 |
Maßnahme 2: Freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen.
Beschreibung der Maßnahme:
- Verbesserung des Betreuungsschlüssels in ausgewählten Einrichtungen auf ein Verhältnis von 1:4 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für unter 3-Jährige und 1:10 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für 3- bis 6-Jährige;
- bauliche Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen;
- räumliche Qualitätsverbesserungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (z.B. Bewegungsraum, Außenspielfläche).
Umsetzung von Ziel 2
Wie sieht Erfolg aus:
Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA |
Zielzustand Evaluierungszeitpunkt |
Der Betreuungsschlüssel reicht derzeit von 1:3,5 bis 1:7,5 bei unter 3-Jährigen und bei 3- bis 6-Jährigen von 1:10 bis 1:16,7. |
Der Betreuungsschlüssel soll 1:4 bei unter 3-Jährigen und bei 3- bis 6-Jährigen 1:10 betragen. |
Abschätzung der Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger
- Langfristige finanzielle Auswirkungen
Das zweite Finanzjahr ist repräsentativ für die langfristigen finanziellen Auswirkungen.
- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung
|
In Mio. € |
In % des BIP |
Änderung des Schuldenstands bis zum Ende des Jahres 2047 gegenüber der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013 |
1.488 |
0,2410 |
*zu Preisen von 2018
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Finanzielle Auswirkungen für den Bund
– Ergebnishaushalt
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Transferaufwand |
52.500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aufwendungen gesamt |
52.500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Der Einsatz der Mittel erfolgt zur Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (Personalausgaben oder Infrastruktur), zur Qualitätssteigerung durch Verbesserung des Raumangebots und durch zusätzliches Betreuungspersonal in bereits bestehenden Gruppen. Diese Ausgaben stellen für den Bund Auszahlungen gem. BHG 2014 aus Transfers dar, die im UG 44 Finanzausgleich, im Detailbudget 0104 Transfers an Länder und Gemeinden, zu veranschlagen sind. Die Auszahlungen erfolgen gem. der bisherigen Vereinbarung zu 2 Terminen im Kalenderjahr. Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes sind sowohl im BFRG 2018-2021 als auch im BFG 2018, durch das Bundesministerium für Finanzen vorzusehen.
Der Transferaufwand des Bundes wird den Ländern zur Verfügung gestellt. Die Länder geben bis zu 55 % des Bundeszuschusses an die Gemeinden für die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten weiter.
Finanzielle Auswirkungen für die Länder
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Erlöse |
52.500 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Personalkosten |
69.847 |
71.244 |
72.669 |
74.123 |
75.605 |
Betriebliche Sachkosten |
24.447 |
24.935 |
25.434 |
25.943 |
26.462 |
Transferkosten |
28.875 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Kosten gesamt |
123.169 |
96.179 |
98.103 |
100.066 |
102.067 |
Nettoergebnis |
‑70.669 |
‑96.179 |
‑98.103 |
‑100.066 |
‑102.067 |
Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.
Nach der Kindertagesheimstatistik 2016/17 gibt es derzeit insgesamt 8.187 Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für 0- bis 6-Jährige, davon werden 4.450 Einrichtungen, das sind 54,5 %, von den Gemeinden betrieben. Es wird angenommen, dass die Länder den Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung stellen. Der Restbetrag von 45 % bleibt den Ländern zum Ausbau von zusätzlichen privaten oder landeseigenen Betreuungsangeboten zur Verfügung.
Unter der Annahme, dass 10.000 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 1.000 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür zumindest 2.500 zusätzliche Fach- und Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten zu 45 % von den Ländern getragen werden.
Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.
Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass 1.000 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 350.000.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 45 : 55 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.
Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinden
– Kostenmäßige Auswirkungen
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Erlöse |
28.875 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Personalkosten |
85.369 |
87.076 |
88.818 |
90.594 |
92.406 |
Betriebliche Sachkosten |
29.879 |
30.477 |
31.086 |
31.708 |
32.342 |
Kosten gesamt |
115.248 |
117.553 |
119.904 |
122.302 |
124.748 |
Nettoergebnis |
‑86.373 |
‑117.553 |
‑119.904 |
‑122.302 |
‑124.748 |
Unter der Annahme, dass 54,5 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses als Erlös. Die in der Tabelle jährlich ausgewiesenen Beträge stellen diese Erlöse aus dem Transfer dar.
Unter der Annahme, dass 10.000 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 1.000 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür zumindest 2.500 zusätzliche Fach- und Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten zu 55 % von den Gemeinden getragen werden.
Betriebliche Sachkosten entstehen durch die zusätzliche Anstellung von Betreuungspersonal in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen. Die arbeitsplatzbedingten betrieblichen Sachkosten ergeben sich aus 35 % der Personalaufwendungen des zusätzlichen Betreuungspersonals.
Investitionskosten ergeben sich durch die Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten angeben. Unter der Annahme, dass 1.000 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 350.000.000 Euro, welche aus oben genannten Gründen im Verhältnis 45 : 55 auf Länder und Gemeinden aufgeteilt wurden.
Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Sozialversicherungsträger.
Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern
Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern.
Erläuterung
Durch das gegenständlich Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für ca. 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen vornehmlich Müttern positiv unterstütz wird. Damit wird aber nicht das Wesentlichkeitskriterium von 50.000 Betroffenen erreicht.
Auswirkung auf die Leistung und Verteilung von unbezahlter Arbeit von Frauen und Männern
Durch das gegenständliche Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für knapp 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen, vornehmlich Mütter, positiv unterstützt wird. Sind beide Elternteile berufstätig, reduziert sich die täglich geleistete unbezahlte Kinderbetreuungsarbeit und wird die Betreuungsarbeit erfahrungsgemäß partnerschaftlicher aufgeteilt als in Zeiten der Karenz eines Elternteils.
Auswirkungen auf unbezahlte Arbeit
Betroffener Bereich |
Gesamt |
Frauen |
Männer |
Quelle/Erläuterung |
||
|
Anzahl |
Anzahl |
% |
Anzahl |
% |
|
Kinderbetreuung |
24.000 |
12.000 |
50 |
12.000 |
50 |
Soziale Auswirkungen
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen
Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.
Erläuterung
Durch das gegenständliche Vorhaben ist beabsichtigt, zusätzliche Betreuungsplätze für ca. 12.000 Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, wodurch der Wiedereinstieg von ca. 12.000 Elternteilen, vornehmlich Müttern, positiv unterstützt wird. Weiters werden zumindest 2.500 zusätzliche Arbeitsplätze für Fach- und Hilfskräfte in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen geschaffen. Damit wird aber nicht das Wesentlichkeitskriterium von 150.000 Arbeitnehmer(inne)n erreicht.
Auswirkungen auf Kinder und Jugend
Auswirkungen auf die Betreuung von Kindern
Durch den weiteren Ausbau von Kinderbildungs- und -betreuungsangeboten für Kinder unter 3 Jahren werden die Wahlmöglichkeiten für Eltern erhöht, wodurch diese bessere Betreuungssettings wählen können, die dem Wohl des individuellen Kindes entsprechen. Weiters werden verstärkt Kinder unter 3 Jahren, vor allem Kinder zwischen 18 Monaten und 3 Jahren, in außerfamilialer Betreuung aufgenommen.
Auswirkungen auf den Zugang von Kindern zu Bildung und das Erreichen eines Bildungsziels
Durch die Vereinbarung wird das Angebot der ganztägigen elementaren Kinderbildung und -betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt in öffentlichen und privaten Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in bedarfsgerechter Form sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer ausgebaut. Diese Maßnahme soll ein bedarfsorientiertes Angebot für die Eltern darstellen und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, den Kindern eine qualitätsvolle, vorschulische, außerhäusliche Bildung und Betreuung bieten und diese in ihrer sozialen, körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung durch geeignete Spiele und die erzieherische Wirkung der Gruppe unterstützen und die Chancengleichheit der Kinder hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern.
Quantitative Auswirkungen auf die Betreuung und Bildung von Kindern
Betroffene Gruppe |
Anzahl der Betroffenen |
Quelle/Erläuterung |
Kinder von 0 bis 6 Jahre |
12.000 |
eigene Berechnungen |
Anhang
Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen
Bedeckung
in Tsd. € |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag |
52.500 |
|
|
|
|
in Tsd. € |
Betroffenes Detailbudget |
Aus Detailbudget |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
gem. BFRG/BFG |
44.01.04 Transfers an Länder und Gemeinden, nicht variabel |
|
52.500 |
|
|
|
|
Erläuterung der Bedeckung
Eine finanzielle Bedeckung dieser Mehrausgaben im Budget des Bundes ist sowohl im BFRG 2018 – 2021 als auch im BFG 2018 vorzusehen.
Laufende Auswirkungen – Personalaufwand
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|||||
Körperschaft |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Aufw. (Tsd. €) |
VBÄ |
Länder |
69.847,31 |
1.125,00 |
71.244,25 |
1.125,00 |
72.669,14 |
1.125,00 |
74.122,52 |
1.125,00 |
75.604,97 |
1.125,00 |
Gemeinden |
85.368,93 |
1.375,00 |
87.076,31 |
1.375,00 |
88.817,83 |
1.375,00 |
90.594,19 |
1.375,00 |
92.406,07 |
1.375,00 |
GESAMTSUMME |
155.216,24 |
2.500,00 |
158.320,56 |
2.500,00 |
161.486,97 |
2.500,00 |
164.716,71 |
2.500,00 |
168.011,04 |
2.500,00 |
Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.
|
|
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Maßnahme / Leistung |
Körpersch. |
Verwgr. |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
VBÄ |
Personalkosten für Fachkräfte |
Länder |
VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6 |
675,00 |
675,00 |
675,00 |
675,00 |
675,00 |
|
Gemd. |
VB-VD-Gehob. Dienst1 v2/5-v2/6 |
825,00 |
825,00 |
825,00 |
825,00 |
825,00 |
Personalkosten für Hilfskräfte |
Länder |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
450,00 |
450,00 |
450,00 |
450,00 |
450,00 |
|
Gemd. |
VB-VD-Fachdienst v3; c; h1, p1 |
550,00 |
550,00 |
550,00 |
550,00 |
550,00 |
Unter der Annahme, dass 10.000 neue Betreuungsplätze für unter 3-Jährige bundesweit geschaffen werden können, und durchschnittlich 10 Kinder pro Gruppe betreut werden, können 1.000 zusätzliche Gruppen eingerichtet werden, wofür zumindest 2.500 zusätzliche Fach- und Hilfskräfte notwendig wären. Es wird angenommen, dass diese Kosten zu 45 % von den Ländern und zu 55 % von den Gemeinden getragen werden.
Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Länder |
24.446.557,11 |
24.935.488,24 |
25.434.198,01 |
25.942.881,98 |
26.461.739,61 |
Gemeinden |
29.879.125,35 |
30.476.707,86 |
31.086.242,02 |
31.707.966,85 |
32.342.126,20 |
GESAMTSUMME |
54.325.682,46 |
55.412.196,10 |
56.520.440,03 |
57.650.848,83 |
58.803.865,81 |
Laufende Auswirkungen – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Länder |
28.875.000,00 |
|
|
|
|
|
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Transferkosten an die Gemeinden |
Länder |
1 |
28.875.000,00 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Verwendung der Fördermittel für die Schaffung von zusätzlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen erfolgt unter der Annahme, dass Neubaukosten von rund 350.000 Euro pro zusätzlich errichteter Betreuungsgruppe kalkuliert werden. Dieser Betrag kann nur annähernd die tatsächlichen zukünftigen Baukosten abschätzen. Ausgehend davon, dass 1.000 neue Gruppen geschaffen werden können, entstehen somit Kosten von insgesamt 350.000.000 Euro. Unter der Annahme, dass die Länder den Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses für den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung stellen, ergibt sich eine Aufteilung der finanziellen Mittel im Verhältnis 45 : 55 auf Länder und Gemeinden.
Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Gemeinden |
28.875.000,00 |
|
|
|
|
|
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
|||||
Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Transfereinnahmen |
Gemd. |
1 |
28.875.000,00 |
|
|
|
|
|
|
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Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Unter der Annahme, dass 54,5 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses als Erlös.
Projekt – Transferaufwand
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Bund |
52.500.000,00 |
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Empf. |
Aufw. (€) |
Zweckzuschuss für Ausbau der Kinderbetreuung |
Bund |
1 |
52.500.000,00 |
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Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen.
Projekt – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers
Körperschaft (Angaben in €) |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Länder |
52.500.000,00 |
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
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Bezeichnung |
Körperschaft |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Menge |
Ertrag (€) |
Transfereinnahmen |
Länder |
1 |
52.500.000,00 |
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Erlöse: Der Bund stellt den Ländern die Mittel zur Verfügung um den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots schneller voranzutreiben und Qualitätsverbesserungen vorzunehmen. Unter der Annahme, dass 55 % der Kinderbetreuungseinrichtungen von den Gemeinden betrieben werden, erhalten die Gemeinden bis zu 55 % des Bundeszuschusses als Erlös.
Langfristige finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Gemeinden (in Mio. €)
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Länder |
Einzahlungen |
52,50 |
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Auszahlungen |
123,17 |
96,18 |
98,10 |
100,07 |
102,07 |
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Gemeinden |
Einzahlungen |
28,88 |
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Auszahlungen |
115,25 |
117,55 |
119,90 |
122,30 |
124,75 |
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2028 |
2029 |
2030 |
2031 |
2032 |
2033 |
2034 |
2035 |
2036 |
2037 |
Länder |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Gemeinden |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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2038 |
2039 |
2040 |
2041 |
2042 |
2043 |
2044 |
2045 |
2046 |
2047 |
Länder |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Gemeinden |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
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Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode
Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. §15 (2) BHG 2013.
Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.
Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.
Angaben zur Wesentlichkeit
Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.
Wirkungsdimension |
Subdimension der Wirkungsdimension |
Wesentlichkeitskriterium |
Gleichstellung von Frauen und Männern |
Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen |
- Bildung: ab 10 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab 50 000 Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist |
Soziales |
Arbeitsbedingungen |
Mehr als 150 000 ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen |
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 500725055).