1782 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG-NR vorgelegt.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 11. Oktober 2017 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich nach Berichterstattung durch die Ausschussobfrau Dr. Gabriela Moser die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Elisabeth Hakel, Erwin Angerer und Sigrid Maurer.

 

 

Bei der Abstimmung am 11. Oktober 2017 hat der Rechnungshofausschuss gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG-NR einstimmig beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen.

 

Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss einstimmig, dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde die Abgeordnete Mag. Karin Greiner gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend „Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern“ zur Kenntnis nehmen,

2.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 10 11

                             Mag. Karin Greiner                                                          Dr. Gabriela Moser

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

 


                                                                                                                                 Anlage

 

Bericht

des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses

gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR

betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern (2/URH2)

1. Allgemeine Einleitung

 

Am 18. Mai 2017 haben ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR ein Verlangen auf Durchführung des Antrags der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (Antrag 2/URH2 XXV.GP) auf Prüfung im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR der

„Gebarung des Bundeskanzleramts und des Bundesdenkmalamts inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern hinsichtlich

a)     der mangelhaften Aufgabenwahrnehmung bei Unterschutzstellungen,

b)     der uneinheitlichen Spruchpraxis bei Bescheiden zur Veränderung bzw. Zerstörung denkmalgeschützter Objekte,

c)     der Zusammenarbeit mit fachspezifischen Organisationen bei denen aufgrund eines Naheverhältnisses oder wegen Tätigkeiten von Beschäftigten des Bundesdenkmalamts die Gefahr eines Interessenskonflikts besteht,

d)     der nicht vorhandenen Korruptionsprävention im Bundesdenkmalamt,

e)     der Sonderprüfung der internen Revision ‘zur Klärung der Vorwurfslage aus einem anonym eingelangten Schreiben an das BKA vom 27.10.2016‘,

f)      der Planung und Umsetzung des Projekts Denkmalinformationssystem (DEMIS) und des Teilprojekts Denkmalobjektinformationssystem (DOBIS),

g)     der nicht eingehaltenen Berichtspflichten durch das Bundesdenkmalamt,

h)     des Versäumnisses des Bundekanzleramts, entgegen dem Denkmalschutzgesetz und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) Förderungsziele, Indikatoren und Förderungsgegenstände zu regeln,

i)      der Kooperation des BDA mit jenem Verein, der Herausgeber und Verleger des Magazins ‘Denkmal Heute‘‚ war.“

gestellt.

 

2. Ausschusssitzungen – Ablauf

 

Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gehören

von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs

die Abgeordneten Elisabeth Hakel, Johann Hell, Katharina Kucharowits, Elmar Mayer, Rudolf Plessl und seit Neuwahl der Ausschüsse am 20.09.2017 die Abgeordnete Mag. Karin Greiner

von der Österreichischen Volkspartei

die Abgeordneten Claudia Durchschlag, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Mag. Andreas Hanger, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Josef Lettenbichler und seit Neuwahl der Ausschüsse am 20.09.2017 der Abgeordnete Dr. Reinhold Lopatka

vom Freiheitlichen Parlamentsklub

die Abgeordneten Erwin Angerer, Wendelin Mölzer, Dr. Walter Rosenkranz und Wolfgang Zanger

von den Grünen

die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (bis 27.07.2017) und ab 13.09.2017 die Abgeordnete Sigrid Maurer

von NEOS

die Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) und

vom Team STRONACH

die Abgeordnete Martina Schenk (bis zur Auflösung des Klubs am 08.08.2017)

an.

Seither gehört die Abgeordnete Martina Schenk dem Unterausschuss als Abgeordnete ohne Klubmitgliedschaft gem. § 32e Abs. 5 iVm § 32b Abs. 2 GOG-NR an.

 

 

Obmann dieses Ständigen Unterausschusses ist der Abgeordnete Wolfgang Zanger, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sind die Abgeordneten Johann Hell, Martina Schenk und Mag. Josef Lettenbichler, Schriftführer und Schriftführerinnen sind die Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Gabriela Moser und Mag. Andreas Hanger.

 

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, die Präsidentin des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG-NR zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

 

 

9. Sitzung am 7. Juni 2017

 

Anlässlich der 9. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXV. GP am 7. Juni 2017 befasste sich dieser erstmalig mit dem gegenständlichen Prüfverlangen und beschloss einstimmig, den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien gemäß § 40 Abs. 1 GOG-NR um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerung in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfungsverlangens bis 30. Juni 2017 zu ersuchen. Der Bericht sollte dabei möglichst folgende Bereiche berücksichtigen:

1.      die Bescheide des Bundesdenkmalamtes zur Veränderung bzw. Zerstörung denkmalgeschützter Objekte,

2.      die Verträge mit fachspezifischen Organisationen und Vereinen (wie etwa auch dem Magazin „Denkmal heute“),

3.      den Bericht der Sonderprüfung der internen Revision „zur Klärung der Vorwurfslage aus einem anonym eingelangten Schreiben an das BKA vom 27.10.2016“,

4.      das Projekt Denkmalinformationssystem (DEMIS) und das Teilprojekt Denkmalobjekt­informationssystem (DOBIS),

5.      Weisungen des BKA an das BDA seit dem 1.1.2014.

 


 

10. Sitzung am 10. Juli 2017

 

Anlässlich der 10. Sitzung am 10. Juli 2017 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Friedrich Ofenauer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Claudia Durchschlag, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Erwin Angerer, Dr. Walter Rosenkranz, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Elmar Mayer, Katharina Kucharowits, Elisabeth Hakel, Johann Hell und Rudolf Plessl anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Elisabeth Hakel, Katharina Kucharowits, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Claudia Durchschlag, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Johann Hell, Elmar Mayer, Erwin Angerer, Katharina Kucharowits, Mag. Friedrich Ofenauer, Mag. Dr. Beatrix Karl und Mag. Josef Lettenbichler.

 

In dieser Sitzung wurden für diesen Tag der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda sowie MR DI Bernhard Kratschmer (Rechnungshof), Dr. Elsa Brunner (Bundesministerium für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien) sowie Dr. Christian Mayer (Bundesdenkmalamt) geladen.

Sie standen dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben.

 

Der Obmann wies darauf hin, dass die eingeholte Stellungnahme des Bundesministers von diesem als "ÖFFENTLICH" eingestuft wurde, nur die Beilage 9 wurde von ihm als Stufe 1 "EINGESCHRÄNKT" im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen ist, bestand Einvernehmen die Auszugsweisen Darstellungen ebenfalls als Stufe 1 "EINGESCHRÄNKT" zu klassifizieren.

 

 

 

 

11. Sitzung am 13. September 2017

 

Anlässlich der 11. Sitzung am 13. September 2017 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Claudia Durchschlag, Mag. Dr. Beatrix Karl, Andreas Ottenschläger, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Barbara Neuroth, Sigrid Maurer, Dr. Walter Rosenkranz, Wendelin Mölzer, Elmar Mayer, Rudolf Plessl, Katharina Kucharowits, Elisabeth Hakel, Josef Schellhorn, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter und Johann Hell anwesend, von denen die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Johann Hell, Sigrid Maurer, Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Barbara Neuroth, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Josef Schellhorn, Claudia Durchschlag, Rudolf Plessl, Katharina Kucharowits, Mag. Josef Lettenbichler und Elisabeth Hakel das Wort ergriffen.

 

In dieser Sitzung wurde für diesen Tag Mag. Dr. Dietmar Bedenik (Leiter der Revisionsabteilung des BKA), Dr. Hermann Fuchsberger (Leiter des Bundesdenkmalamt NÖ), Dr. Bernd Euler-Rolle (Fachdirektor Bundesdenkmalamt) und Dr. Barbara Neubauer (Präsidentin Bundesdenkmalamt) geladen.

Auch sie standen dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung und haben umfassend Auskunft gegeben.

 

 

 

12. Sitzung am 11. Oktober 2017

 

Die Beratungen wurden in der 12. Sitzung am 11. Oktober 2017 fortgesetzt.

 

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Angerer, Elisabeth Hakel und Claudia Durchschlag.

 

In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bericht des Unterausschusses an den Rechnungshofausschuss.

 

3. Auskunftspersonen und Sachverständige

 

Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Auskunftspersonen und Sachverständigen in seinen Sitzungen befragt. Im Sinne der raschen Zuordnung der einzelnen Auskunftspersonen zu den konkreten Sitzungen und somit auch zu den vertraulichen Protokollen der Befragungen in den Sitzungen des Unterausschusses werden die Auskunftspersonen und Sachverständigen in einer Tabellen aufgelistet:

 

 

 

Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen:

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige)

10.07.2017

10

BM Mag. Thomas Drozda

10.07.2017

10

MR DI Bernhard Kratschmer

10.07.2017

10

Dr. Elsa Brunner

10.07.2017

10

Dr. Christian Mayer

13.09.2017

11

Mag. Dr. Dietmar Bedenik

13.09.2017

11

Dr. Hermann Fuchsberger

13.09.2017

11

Dr. Bernd Euler-Rolle

13.09.2017

11

Dr. Barbara Neubauer

 

 

4. Ergebnisse und Schlussfolgerungen

 

Der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat sich inhaltlich am 10. Juli und 13. September 2017 mit der Gebarung des Bundeskanzleramts (BKA) und des Bundesdenkmalamts (BDA) inklusive seiner Abteilungen in den Bundesländern auseinandergesetzt. Im Rechnungshofbericht Reihe BUND 2017/23 sind zahlreiche Vorwürfe gegen das Bundesdenkmalamt enthalten, aber auch das damals zuständige BMUKK kann nicht aus jeder Verantwortung entlassen werden. Unter anderem wurde die Anzahl der vorgesehenen Unter-Schutz-Stellungen nicht erreicht, Stellenpläne durch Leihpersonal umgangen und die uneinheitliche Spruchpraxis, die Nebenbeschäftigungen, die mangelnde Sensibilität für mögliche Korruption und die Kostensteigerungen bei dem Projekt DEMIS/DOBIS kritisiert. Darüber hinaus gebe es keine transparenten Standards, keine Steuerung oder Kennzahlen, wurden Berichtspflichten nur teilweise eingehalten und existiere keine Forschungsstrategie, so der Rechnungshof.

 

In zwei Sitzungen des Unterausschusses wurden acht Auskunftspersonen zu den Vorwürfen befragt. Unter Berücksichtigung der Aussagen und des Rechnungshofberichts kommt der Ausschuss zu folgenden Schlussfolgerungen:

 

 

Ad a) der mangelhaften Aufgabenwahrnehmung bei Unterschutzstellungen

 

Laut Rechnungshof gelang es dem BDA nicht, die Zielvorgaben bei den Unterschutzstellungen zu erreichen. 2014 wurden beispielsweise nur 176 statt der 523 geplanten Denkmäler unter Schutz gestellt. Im Rechnungshofbericht entgegnete das BDA, dass die Zielsetzung für die Zahl der Unterschutzstellungen ohne Abstimmung mit dem BDA einseitig vom BMUKK/BKA festgelegt wurde.

 

Die Auskunftsperson Dr. Elsa Brunner (BKA) betonte, dass die Wirkungsziele zwischen Ministerium und Bundesdenkmalamt abgestimmt waren (10.07.2017). Auch die Auskunftsperson Dr. Bernd Euler-Rolle (13.09.2017) schilderte, dass 2010 vom BDA ein Unterschutzstellungskonzept erstellt wurde, indem 600 bis 700 Unterschutzstellungen pro Jahr anvisiert wurden, die in der Folge als Richtmaß für die Wirkungsziele dienten.

 

Der Ausschuss unterstützt die Empfehlungen des Rechnungshofes (1), die in den Wirkungszielen definierten Maßnahmen auch umzusetzen, eine Gegenüberstellung der geplanten und der tatsächlich durchgeführten Unterschutzstellungen (Empfehlung 18) vorzunehmen und insgesamt die Bemühungen bei den Unterschutzstellungen zu intensivieren, wobei hier die Zur-Verfügung-Stellung ausreichender Ressourcen durch das zuständige Ministerium Voraussetzung ist.

 

 

Ad b) der uneinheitlichen Spruchpraxis bei Bescheiden zur Veränderung bzw. Zerstörung denkmalgeschützter Objekte

 

Der Rechnungshof kritisierte das Fehlen einer zentralen Prüfung bei den Bescheiden über Veränderungs- und Zerstörungsansuchen. Der Ausschuss betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer österreichweiten einheitlichen Spruchpraxis und regt geeignete Maßnahmen an, um diese sicherzustellen.

 

 

Ad c) der Zusammenarbeit mit fachspezifischen Organisationen, bei denen aufgrund eines Naheverhältnisses oder wegen Tätigkeiten von Beschäftigten des Bundesdenkmalamts die Gefahr eines Interessenskonflikts besteht, und

Ad d) der nicht vorhandenen Korruptionsprävention im Bundesdenkmalamt und

Ad e) der Sonderprüfung der internen Revision „zur Klärung der Vorwurfslage aus einem anonym eingelangten Schreiben an das BKA vom 27.10.2016“

 

Einen wesentlichen Kritikpunkt des Rechnungshofes stellen die Interessenskollisionen von Mitarbeitern des BDA mit privaten Vereinen, deren Nebentätigkeiten und teils mangelndes Bewusstsein für mögliche Korruption dar. Der Rechnungshofprüfer Dipl.-Ing. Bernhard Kratschmer bezeichnete in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass der Landeskonservator von Niederösterreich Mag. Dr. Hermann Fuchsberger seine Geschäftsführertätigkeit bei der Monumentum GmbH erst mehr als ein halbes Jahr nach der Übernahme seines Postens zurückgelegte und zuvor Geschäftsführer einer vom Bundesdenkmalamt beauftragten Unternehmung war, als „nicht sehr schön“ (10.07.2017). In der Sitzung vom 13.09.2017 erklärte Dr. Fuchsberger die Verspätung mit der Notwendigkeit der Ablegung einer Dienstprüfung.

 

Auch das an das BKA gegangene anonyme Schreiben vom 27.10.2016, das in den Ausschusssitzungen ebenfalls ausführlich behandelt wurde, wies auf zahlreiche personelle Verflechtungen hin. Des Weiteren ist in dem Schreiben die Rede von: unkontrollierter Korruption größeren Stils, einem System an Firmenbeteiligungen, Schattenwirtschaft, Firmen-Empfehlungen und Einflussnahmen auf Ausschreibungen und Auftragsvergaben im öffentlichen und privaten Bereich, von Problemen mit der Aufarbeitung von NS-Verantwortung und von Veruntreuung von Steuergeldern.

 

Der Ausschuss hält zu dem anonymen Schreiben fest, dass bei den Befragungen kein konkreter Hinweis auf korruptes Verhalten von Mitarbeitern gefunden wurde und auch die Interne Revision die Vorwürfe gegen die angeführten Personen großteils nicht nachvollziehen konnte. Es ist daher davon auszugehen, dass dem Schreiben eine persönliche Motivation zu Grunde liegt. Dennoch betont der Ausschuss, dass einige Vorwürfe des Schreibens bisher nicht überprüft wurden bzw. werden konnten. Von einigen Abgeordneten wurde die Frage gestellt, warum der Endbericht der Internen Revision nicht auch der Korruptionsstaatsanwaltschaft bzw. dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptions­bekämpfung zur Prüfung übermittelt wurde.

 

Irritierend war in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass der Vorwurf, dass die Restauratoren K. W., H. S. und E. P. wegen illegaler Preisabsprachen verurteilt wurden, weder von der Internen Revision noch vom BDA geprüft wurden. Der Leiter der Landesabteilung Niederösterreich, Mag. Dr. Hermann Fuchsberger, gab an, K. W. zu kennen und mit E. P. zur Schule gegangen zu sein. Im Rahmen seiner Diensttätigkeit habe er auch vom Vorwurf der illegalen Preisabsprache gehört, mehr sei ihm dazu aber nicht bekannt (13.9.2017). Auch Präsidentin Dr. Barbara Neubauer gab an, davon gehört zu haben, in den letzten zehn Jahren ihrer Präsidentschaft allerdings nicht mehr. Jedenfalls setzte auch sie keine Maßnahmen zur Prüfung der Vorwürfe (13.9.2017).

 

Warum die Tätigkeit des BDA zehn Jahre lang keiner Internen Revision durch das damals zuständige BMUKK unterzogen wurde, konnte nicht eruiert werden. 2012 hat das BKA einen Verhaltenskodex zur Korruptionsprävention erlassen, der jedoch laut Rechnungshof im BDA nicht bekannt war. Allerdings hat Präsidentin Neubauer laut eigenen Angaben ein Compliance-Papier aus dem Finanzministerium zur Verteilung gebracht (13.09.2017).

 

Allgemein teilt der Ausschuss die Forderung der Internen Revision des BKA, dass von Seiten des BDA bereits der bloße Anschein von Befangenheit zu vermeiden und besondere Sorgfalt vonnöten ist. Da der österreichische Markt im Bereich der Denkmalpflege und Restauration sehr klein ist, entsteht – vor allem von außen – leicht der Eindruck, dass beim Denkmalschutz zahlreiche Verflechtungen und gegenseitige Abhängigkeiten bestehen. Der Ausschuss begrüßt daher die Initiative des BKA, eigene Compliance-Regelungen für das BDA zu erstellen. Ebenfalls unterstützt der Ausschuss die Anregung des Rechnungshofes, alle Prozesse auf ein mögliches Korruptionsrisiko zu überprüfen.

 


 

Ad f) der Planung und Umsetzung des Projekts Denkmalinformationssystem (DEMIS) und des Teilprojekts Denkmalobjektinformationssystem (DOBIS)

 

Das Projekt Denkmalinformationssystem (DEMIS) wurde im Jahr 2009 vom BMUKK begonnen und sollte laut strategischem Gesamtplan aus 2009 im Jahr 2013 den Echtbetrieb aufnehmen. Das Projekt Denkmalobjektsystem (DOBIS) als Teilprojekt von DEMIS sollte die vom Bundesdenkmalamt geführten Verzeichnisse der Denkmale (DMDB: Denkmaldatenbank der unbeweglichen Objekte; FSDB: Fundstellendatenbank der archäologischen Objekte; AFDB: Ausfuhrdatenbank der beweglichen Objekte) in einer einzelnen Datenbank zusammenfassen.

 

Für das Projekt DEMIS sind bisher Kosten von knapp 5,5 Mio. Euro (Quelle: Begleitschreiben) angefallen, wovon 2,3 Mio. Euro auf DOBIS entfallen. Insgesamt sind Gesamtkosten von 10 Mio. Euro prognostiziert, wobei hier auch Kosten für die IT-Infrastruktur des BDA inklusive Anschaffung neuer Hardware, Verlegen von Leitungen etc., Wartungs- und Betriebskosten bis zum Jahr 2019 enthalten sind.

 

 

Die entsprechenden Aufträge wurden von den verantwortlichen Beamten im BMUKK, MR Dr. Elsa Brunner und Sektionschef Dr. Michael Franz, entgegen der Vergaberichtlinie als Forschungsauftrag und davon abgeleitete Folgeaufträge vergeben. Daraus ergibt sich zusammenfassend, dass der gesamte Vergabeprozess im Kontext des Projektes DEMIS/DOBIS jedenfalls hinsichtlich Sorgfalt und Ordnungsmäßigkeit kritisch, teilweise rechtswidrig, gesehen werden kann. Darüber hinaus ist mangelnde Sorgfalt im Bereich der Planung sowie hinsichtlich der Dokumentation auf Ebene der Verantwortlichen Dr. Brunner und SC Dr. Franz aus der Faktenlage belegbar.

 

Dr. Elsa Brunner wurde von der Disziplinarkommission zu einer Geldbuße verurteilt, das Disziplinarverfahren ist nach wie vor anhängig, bei SC Franz wurde die Frist zur Eröffnung eines Verfahrens um vier Tage verpasst. Aus welchem Grund ein Disziplinarverfahren gegen Dr. Brunner rechtzeitig eingeleitet wurde, eine entsprechende Einleitung gegen den SC Dr. Franz aber verspätet kam, sodass eine Verjährung eintrat, konnte nicht geklärt werden. Dem Ministerium war spätestens am 14.8.2015 bekannt, dass „nunmehr der substantiierte Verdacht besteht, dass gegen vergaberechtliche und haushaltsrechtliche Vorschriften mehrfach und in großem Umfang verstoßen wurde“. (Schreiben des BKA vom 4. August 2017 an das Parlament). Die Disziplinaranzeige wurde sechs Monate und 4 Tage später, am 18.2.2016 erstattet und somit vier Tage nach Ablauf der Verjährungsfrist.

 

Der Ausschuss stimmt der Ansicht Bundesministers Thomas Drozda zu, dass die dienstrechtlichen Möglichkeiten im Falle dieser Verfehlungen und die Optik – obwohl die zeitliche Abfolge rechtmäßig von statten gegangen ist – unbefriedigend sind.

 

 

Kulturminister Thomas Drozda bezeichnete insgesamt in der Sitzung vom 10.07.2017 DEMIS/DOBIS als „Millionen-Grab in Zuständigkeit des BDA“, er kritisierte das Nicht-Vorhanden-Sein von Pflichtenheften, unklare Zuständigkeiten, und bezeichnete insgesamt das Vorgehen als „unprofessionell“, „inakzeptabel“, sprach von einer „Zumutung“ und einer Reihe von „No-Gos“, die im Rechnungshofbericht zu Tage getreten sind und nahm auch das Agieren des BMUKK nicht von dieser Kritik aus. Darüber hinaus machte er klar, dass er es in der Verantwortung des BDA sieht, „das Projekt sauber zu definieren und zu sagen, was das konkrete Anforderungsprofil ist“. Er bestätigte auch, dass DEMIS/DOBIS nach wie vor nicht funktionsfähig ist und verlieh seiner Hoffnung Ausdruck, dass mit einer weiteren Investition von ca. 150.000 Euro das System in Gang zu setzen sei.

 

 

Laut Rechnungshofbericht explodierten bei dem Projekt DEMIS/DOBIS die Kosten. Grund dafür waren u.a. die mehrmals geänderten Spezifikationen. Laut der Stellungnahme von Dr. Elsa Brunner an Sektionschef Dr. Manfred Matzka vom 24.07.2015, das dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurde, kam es zu geänderten Anforderungen an das System von Seiten des BDA. Auskunftsperson Christian Mayer wiederum sagte aus, dass von Seiten des BDA hinter seinem Rücken „wesentliche Teile des Datenmodells, also der logischen Grundstruktur des Programms“ (10.07.2017) umgestellt wurden. Darüber hinaus trugen auch fehlende Pflichtenhefte und Veränderungswünsche von Seiten des BMUKK zu einer Kostensteigerung bei. Die fehlenden Pflichtenhefte sind jedoch auch darauf zurückzuführen, dass im BMUKK die grundsätzliche Entscheidung getroffen wurde, das DEMIS/DOBIS-Projekt als Forschungsprojekt durchzuführen. Die doppelte Einführung des ELAK durch den Wechsel der Kultursektion vom BMUKK ins BKA erhöhte ebenfalls die Kosten.

 

 

Insgesamt ist der ganze Umsetzungsprozess des Projekts durch mangelndes Management gezeichnet. So merkt der Rechnungshofbericht beispielsweise an (S. 105), dass das BDA eine adaptierte Version von DOBIS zwar abgenommen hat, es jedoch nicht in Betrieb gehen konnte, da keine ausreichende IT-Kapazität zur Verfügung stand. Weiters stellte der Rechnungshof (S. 206) fest, dass das Projektteam 2013 nicht lösungsorientiert auftrat, sondern vielmehr die Probleme als nicht ungewöhnlich bezeichnete und den vorgegebenen Zeitplan nicht als verbindliche Vorgabe betrachtete.

 

Generell erwies sich die IT-Abteilung und die Hardware des BDA als große Schwachstelle, wie Auskunftsperson Dr. Christian Mayer ausführte. Er sah als wesentlichen Grund für das Scheitern von DEMIS/DOBIS die geringe „Planungsfähigkeit“ des Denkmalamtes und besonders der IT-Abteilung. „Es ist nicht gelungen, einen Ablauf oder eine Planung herbeizuführen, und zwar nicht von uns, sondern von Seiten des IT-Referats.“ (10.07.2017).

 

Laut eigener Aussage war Mayer zu Beginn alleine zuständig und verfügte nicht einmal über eine Sekretärin, die letztlich dann über eine Leihfirma angestellt wurde. Insgesamt wirkte die Auskunftsperson mit der Projektleitung überfordert. Darüber hinaus wurde hinter seinem Rücken agiert und Veränderungen direkt im Präsidium beschlossen, von denen er nicht informiert wurde. Auch die Ablöse von Mayer erfolgte laut eigener Aussage per Mail und ohne Vorwarnung, Gründe wurden keine genannt. Insgesamt wurde von der Präsidentin des BDA nicht Sorge getragen, einen reibungslosen Ablauf der Planungen und Umsetzungen zu garantieren.

 

Präsidentin Dr. Barbara Neubauer stellte im Ausschuss am 13.09.2017 ausführlich ihre Sichtweise auf das Projekt dar und sah keine Managementfehler: „Bei DEMIS/DOBIS, meine ich, habe ich die Struktur dargelegt, was das gekostet hat. Und ich glaube auch, dass die Kosten für das DOBIS jetzt nicht überhöht sind, sondern dass das alles nachvollziehbar ist. Das können wir auch alles belegen, jeden Groschen. Und ich weiß jetzt nicht, wo ich jetzt hier eine Verantwortung für irgendein Chaos übernehmen soll. Wir haben es erledigt. Wir haben es in kürzester Zeit erledigt. Wir haben es in drei Monaten erledigt, wenn Sie so wollen. Und das zeigt, dass es keine strukturellen Defizite gibt.“ Und obwohl bis heute eine Migration der Daten nicht möglich war und DOBIS nicht großflächig in Betrieb gehen konnte, bezeichnete Dr. Neubauer das Projekt als abgeschlossen: „Es ist sozusagen fertig. Es ist die Applikation fertig. Ich bitte, das zur Kenntnis zu nehmen.“

 

Unbestritten und von mehreren Auskunftspersonen (Dr. Elsa Brunner, Dr. Christian Mayer) bestätigt ist die Tatsache, dass die Präsidentin immer über den Projektfortschritt informiert war und 2013 selbst die Projektleitung übernommen hat. Daraus ergibt sich eine maßgebliche Verantwortung von Präsidentin Dr. Barbara Neubauer für die fehlende Planung und die Versäumnisse in Zusammenhang mit dem Projekt. Sie verabsäumte es, eine ordnungsgemäße Planung sicherzustellen und Pflichtenhefte erarbeiten zu lassen, die die zu erbringenden Leistungen und den Zeitplan genau festlegten. Darüber hinaus wurden auch Probleme der Datenmigration zwischen den unterschiedlichen Datenbanken nicht gleich zu Beginn erkannt, obwohl die extern beauftragte Projektmanagementfirma laut Rechnungshofbericht (S. 105) mehrmals auf Probleme in diesem Zusammenhang hinwies. Insgesamt kann festgestellt werden, dass Präsidentin Neubauer ihre Leitungsaufgaben nicht mit der nötigen Sorgfalt erfüllt hat. Darüber hinaus stellte sie auch den Bericht des Rechnungshofes als einzige Auskunftsperson massiv in Frage und zeigte wenig Einsicht vor allem, was die vom Rechnungshof festgestellten Fehlentwicklungen beim Projekt DEMIS/DOBIS betrifft.

 

Im Ausschuss ebenfalls thematisiert wurde die Rolle des Beratungsgunternehmens ICG, das an dem Projekt DEMIS/DOBIS beteiligt war, jedoch auch mit der Evaluierung des BDA beauftragt wurde. Die ICG verfügt über langjährige Expertise und erhält regelmäßig Aufträge vom BKA, zuletzt etwa bei der Erstellung des Weißbuchs zur Museumsreform, deren Ausgliederung das Beratungsunternehmen schon begleitet hat. Die ICG hat im Zuge des Projekts DEMIS/DOBIS Aufträge in der Höhe von 1,14 Millionen Euro erhalten. Ein daraus entstehender Interessenskonflikt und Abhängigkeitsverhältnisse wurden von mehreren Fraktionen thematisiert. Der Leiter der Internen Revision des BKA Dietmar Bedenik verwies zunächst auf diejenigen, die die Entscheidung getroffen haben, und gab abschließend eine persönliche Einschätzung dazu: „Ich persönlich würde es nicht machen – wenn Sie mich persönlich fragen –, denn aufgrund dessen, dass wir hier mit Steuergeldern Vergaben durchführen, ist es immer ganz gut, eine Art Rotation zu haben.“ (13.9.2017, S. 22)

 

 

Insgesamt sieht der Ausschuss beim Projekt DEMIS/DOBIS Versäumnisse sowohl beim BDA, als auch beim BMUKK/BKA, vor allem aus dem Grund, da es sich beim BDA um eine nachgeordnete Dienststelle handelt. Dem BMUKK direkt sind Versäumnisse in Zusammenhang mit der Ausschreibung anzulasten. Darüber hinaus verlangte das BMUKK Adaptierungen, um den Verfahrensablauf in DOBIS abzubilden, was das Projekt verkomplizierte. Allerdings wurden von Seiten des BKA bereits wesentliche Schritte gesetzt, Disziplinarverfahren angestrengt und die Abteilungsleitung neu besetzt.

 

Das Bundesdenkmal wiederum hat es verabsäumt, das Projekt sauber zu definieren, das Anforderungsprofil rechtzeitig klar darzulegen und die Infrastruktur sowohl auf der IT-Ebene als auch in Zusammenhang mit personellen Ressourcen sicherzustellen. Insgesamt existierte nur ein rudimentäres Projektmanagement, auch die Projektabwicklung kann als nicht sehr professionell charakterisiert werden. Ein Problem bestand auch in der Zusammenarbeit von BDA und BMUKK/BKA und der mangelnden Definition von präzisen Verantwortlichkeiten.

 

 

Ad g) der nicht eingehaltenen Berichtspflichten durch das Bundesdenkmalamt

 

Der Rechnungshof bemängelte in seinem Bericht, dass vereinbarte Berichtspflichten nicht oder nur teilweise eingehalten wurden. Dazu führte Dr. Barbara Neubauer aus, dass erledigte Dinge einfach „auf Grün“ gesetzt wurden und über die erledigten Vereinbarungen nicht nochmals gesondert Bericht erstattet wurde. Außerdem: „Wenn man etwas kritisieren will, dann muss man sagen, der Rechnungshof hat da Dinge kritisiert, die wir in dem Zeitraum gar nicht hätten machen können, weil wir einfach haben schauen müssen, wie wir den ELAK bedienen.“ (13.09.20017) Darüber hinaus wurden nach dem Wechsel der Kultursektion vom BMUKK ins BKA die Besprechungen zu den Budgetvereinbarungen reduziert.

 

Ad h) des Versäumnisses des Bundekanzleramts, entgegen dem Denkmalschutzgesetz und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien des Bundes (ARR 2014) Förderungsziele, Indikatoren und Förderungsgegenstände zu regeln

 

Der Rechnungshofbericht hält hierzu fest, dass die Aufgaben- und Organisationsstruktur des BDA durch das von der damaligen Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur im September 2011 erlassene Statut geregelt wird. Das BKA hat es jedoch laut Rechnungshofbericht verabsäumt, Sonderrichtlinien für die zu vergebenden Förderungen für den Denkmalschutz zu erlassen. Das BDA wiederum hat dem Auftrag des BKA nicht entsprochen, Sonderrichtlinien nach dessen inhaltlichen und rechtlichen Vorgaben auszuarbeiten und dem BKA vorzulegen (S. 16).

 

Der Erlass von Sonderrichtlinien wurde vom BKA zugesagt.

 

Ad i) der Kooperation des BDA mit jenem Verein, der Herausgeber und Verleger des Magazins „Denkmal Heute“ war

 

Der Rechnungshofbericht hat festgestellt, dass der Kooperation des BDA mit jenem Verein, der Herausgeber und Verleger des Magazins „Denkmal Heute“ ist, kein schriftlicher Vertrag zugrunde liegt.

 

Laut BKA hat das BDA den Auftrag eine Vereinbarung auszuarbeiten und vorzulegen.

 

 

 

Abschließend lässt sich zu allen Punkten festhalten, dass das Bundeskanzleramt mit einer Weisung vom 28. April 2017 das Bundesdenkmalamt angewiesen hat, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen. Dr. Bernd Euler-Rolle berichtete im Detail, dass das BDA bereits 67 Prozent der Empfehlungen umgesetzt habe, weitere 31 Prozent im Laufen seien und lediglich zwei Prozent einer näheren Prüfung bedürfen (13.09.2017). Insgesamt muss auch festgehalten werden, dass das Bundeskanzleramt aktiv zu der Aufklärung der Vorwürfe beigetragen hat und dem Ausschuss alle angeforderten Dokumente übermittelte. Darüber hinaus ist das BKA mit der Instandsetzung von DEMIS/DOBIS betraut.

 

 

Dem Rechnungshof ist für die genaue Prüfung und die Formulierung von 99 Empfehlungen zu danken. Zu den in Prüfung befindlichen Empfehlungen, vor allem was die Wirkung und den Nutzen des Denkmalschutzes (S. 65) und der eingesetzten Steuermittel betrifft, ist folgendes anzumerken: Der Denkmalschutz bewahrt die gebaute Geschichte Österreichs. Das Bundesdenkmalamt muss dabei unterschiedliche Interessen abwägen: Es hat auch die Aufgabe, das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Kulturgut gegen wirtschaftliche Interessen zu vertreten. Entscheidungen sind immer im Einzelfall zu treffen und sind – was in der Natur der Sache liegt – bei EigentümerInnen von Denkmälern nicht immer uneingeschränkt populär. Daher scheint eine Umfrage bei privaten DenkmaleigentümerInnen wie vom Rechnungshof angeregt wenig geeignet, um zu einer umfassenden Nutzen- und Wirkungsanalyse des Denkmalschutzes zu gelangen. Darüber hinaus lässt sich das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Kulturgut nur schwierig zahlenmäßig erfassen. Letztlich wäre auch eine umfassende Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen des Denkmalschutzes, sofern sie methodisch präzise und in den Schlussfolgerungen aussagekräftig sein soll, mit Kosten verbunden, die jedenfalls nicht als ausschließliches Projekt des BDA gesehen werden kann. Eine demokratische Legitimierung des Denkmalschutzes und somit auch seines Nutzens liegt jedenfalls durch die Beschlussfassung des Denkmalschutzgesetzes (Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung) im Nationalrat vor.

 

Dies enthebt das Bundesdenkmalamt jedoch nicht der Aufgabe der bestmöglichen Kooperation mit privaten EigentümerInnen durch Professionalität, Transparenz und Einheitlichkeit in der Spruchpraxis. Generell sieht es der Ausschuss als Aufgabe des BDA den Servicecharakter zu verbessern, die Komplexität seiner Bescheide zu reduzieren und allgemein die Ermöglichung des Weiterbestehens von Denkmälern mit historischer oder künstlerischer Bedeutung in den Vordergrund zu stellen. Um die Effektivität und Effizienz der Services des BDA zu überprüfen, können aus Sicht des Ausschusses auch stichprobenartige Befragungen von Betroffenen von Nutzen sein.

 

 

Zusammenfassend hält der Ausschuss fest, dass von Seiten des BKA bereits einige Schritte zur Reformierung des Bundesdenkmalamtes gesetzt wurden. Bei diesen Bestrebungen ist aus der Sicht des Ausschusses auf eine klare und einheitliche Aufgaben-, Kompetenz- und Verantwortungsstruktur zu achten. Personalressourcen sind seitens des zuständigen Ressorts zu sichern und die Effizienz der Regionalabteilungen zu prüfen. Des Weiteren würde eine zentrale Überprüfung aller Veränderungsbescheide mehr Einheitlichkeit gewährleisten. Allerdings ist in diesem Zusammenhang mit längeren Verfahrensdauern zu rechnen, so dass es eines abgestimmten, bundesweiten Konzepts zur insgesamten Reduktion des Verwaltungsaufwandes bedarf.

 

Ein treffsicheres und machbares Unterschutzstellungskonzept, transparente und einheitlich ausgelegte Standards und Förderrichtlinien sowie klare und genauestens eingehaltene Regeln zur Korruptionsprävention sind wichtige Maßnahmen zur Optimierung des BDA. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf den Forschungsbereich zu legen, hier gilt es eine transparente und nachvollziehbare Forschungsstrategie zu entwickeln.

 

Was die Zukunft des Bundesdenkmalamtes betrifft, sieht der Ausschuss weder eine Verländerung des Denkmalschutzes noch eine Ausgliederung des BDA als zielführend an. Vorrangiges Ziel einer Reform des BDA muss es sein, die Rolle des Amts zu stärken – insbesondere in personeller Hinsicht.

 

Aus Sicht der Grünen Fraktion wäre auch eine gesteigerte Partizipation von Bürgerinitiativen und zivilgesellschaftlichen Organisationen wünschenswert. Denkbar wären ein Verbandsklagerecht, ein Beschwerderecht vor dem Verwaltungsgerichtshof oder Parteienstellung in Verfahren gemäß §§ 2 Abs. 1 und 2, 2a Abs. 5 und 6, 3 Abs. 1 und 5, 5 Abs. 7, 6 Abs. 2 und 9 Abs. 3 DMSG, die die (positive oder negative) Feststellung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung unbeweglicher Denkmale betreffen. Die von Fachdirektor Bernd Euler-Rolle angesprochenen „Clearingstellen“ wären ein Schritt zur Stärkung der Zivilgesellschaft im Denkmalschutz.

 

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hält abschließend fest, dass es von Seiten der Auskunftspersonen großes Bestreben gab, die Fragen der Abgeordneten präzise zu beantworten, und dankt allen, die ihren Betrag zum reibungslosen Ablauf der Befragungen geleistet haben.

 

 

 

 

 

 

Zum Erhebungsbericht des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Mag. Thomas Drozda gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR i.V.m. § 40 Abs. 1 GOG-NR

 


 

image1

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates
Doris Bures
Parlament
1010 Wien

Bundesdenkmalamt; Bericht des Rechnungshofes, Rechnungshof-
Unterausschuss, schriftliche Äußerung gemäß § 40 Abs. 1 GOG

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Das Bundeskanzleramt beehrt sich unter Bezug auf den Beschluss des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses vom 7. Juni 2017 gemäß § 40 Abs. 1 GOG die nachstehende schriftliche Äußerung vorzulegen:

Es darf vorweg festgehalten werden, dass sich der Bericht des Rechnungshofes zum Bundesdenkmalamt auf die Jahre 2012 bis 2014 bezieht, also auf einen Zeitraum, in welchem das Bundesdenkmalamt nicht in die Ressortzuständigkeit des Bundeskanzleramtes fiel. Darüber hinaus sind gegenüber dem Berichtszeitraum sowohl in der Person des verantwortlichen Bundesministers als auch auf der Ebene der Organisationseinheiten der Zentralstelle wesentliche organisatorische und personelle Veränderungen eingetreten.

Dessen ungeachtet hält das Bundeskanzleramt den vorliegenden Bericht des Rechnungshofes für eine wichtige Grundlage, um Reformen und Verbesserungen im Bereich des Bundesdenkmalamtes durchzuführen. Das Bundeskanzleramt hat daher bereits mit Weisung vom 28. April 2017, ZI. 11.800/23-11/4/2017, das Bundesdenkmalamt aufgefordert, die Empfehlungen - soweit dies noch nicht geschehen ist - umzusetzen bzw. deren Umsetzung vorzubereiten. Das Bundesdenkmalamt hat einen Bericht vorgelegt, nach welchem 53 % der Empfehlungen des Rechnungshofes bereits umgesetzt sind, bei 31 % der Empfehlungen die Umsetzung in Vorbereitung ist und bei den verbleibenden Empfehlungen Umsetzungsszenarien geprüft werden. Das Bundeskanzleramt begleitet durch die zuständige Abteilung II/4 und unter Einbindung der Internen Revision die Umsetzung der Empfehlungen, mit dem Ziel unter Berücksichtigung der laufenden Prüfungen der Internen Revision bis Ende Oktober 2017 einen zusammenfassenden Statusbericht vorlegen zu können.

Das Bundeskanzleramt möchte aber auch betonen, dass die Angelegenheiten des Denkmalschutzes in Österreich auf sehr hohem fachlichem Niveau vollzogen werden und breite Akzeptanz und vielfache Unterstützung durch die in Österreich lebenden Menschen finden. Dies ist ein wesentliches Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesdenkmalamtes, die sich ihren Aufgaben mit außerordentlicher Sachkenntnis und großem Engagement widmen und damit die Erhaltung und die Erschließung wesentlicher Teile unseres kulturellen Erbes ermöglichen.

Zu den einzelnen Fragen:

Ad 1.

Ein wesentlicher Teil der Arbeit des Bundesdenkmalamtes besteht in der Durchführung von Verwaltungsverfahren, die Anträge auf Bewilligung von Veränderungen von Denkmalen gemäß § 5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz zum Inhalt haben. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden - wie sich aus den vom Bundesdenkmalamt nach Bundesländern und Jahren zusammengestellten Listen ergibt (Beilage 1a. 1b. 1c) - 5216 Bescheide erlassen:

 

 

 

Wenn der Ständige Unterausschuss bestimmte dieser Bescheide anfordert, wird das Bundeskanzleramt selbstverständlich die entsprechenden Veranlassungen treffen. Eine vollständige Vorlage aller Bescheide wäre mit einem außerordentlichen Aufwand verbunden.

Bereits aus der Zahl der Bescheide ergibt sich, dass die entsprechenden Verfahren nicht zentral von einer Stelle geführt werden können, sondern entsprechend der Organisationsstruktur des Bundesdenkmalamtes von den regional zuständigen Abteilungen wahrgenommen werden müssen.

Inhaltlich darf angemerkt werden, dass § 5 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz vorsieht, dass die vom Eigentümer bzw. von der Eigentümerin geltend gemachten Interessen gegenüber jenen Gründen abzuwägen sind, die für eine unveränderte Erhaltung des Denkmals sprechen. Daraus ergibt sich, dass nicht zulässig wäre, bestimmte Arten von Veränderungen an geschützten Denkmalen (wie etwa die Überdachung eines Innenhofes, der Ausbau eines Daches, Veränderungen an einer Fassade) von vornherein zu untersagen, sondern die Erteilung bzw. die Versagung einer Bewilligung jeweils im konkreten Fall zu entscheiden ist. Die von den Eigentümerinnen bzw. Eigentümern geltend gemachten Interessen können naturgemäß sehr vielfältig sein bzw. können auch andere öffentliche Interessen vorgebracht werden.

Damit das vom Bundesdenkmalamt zu beachtende öffentliche Interesse an der (unveränderten) Erhaltung des Denkmals innerhalb des Bundesdenkmalamtes gleichmäßig ausgelegt wird, verwendet das Bundesdenkmalamt für die Bescheide gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz eigene Muster, die in Form von Textbausteinen alle wesentlichen Punkte für die Veränderung eines Baudenkmals umfassen (siehe Muster, Beilage 2). Weiters hat das Bundesdenkmalamt mit der Veröffentlichung der Standards der Baudenkmalpflege (Wien 2014) eine allgemein zugängliche Richtlinie geschaffen (Beilage 3: zu weiteren publizierten Standards und Leitfäden des Bundesdenkmalamtes siehe auch: https://bda.gv.at/de/publikationen/standards-leitfaeden-richtlinien/).

Da ein Großteil der Bescheide gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz von den Leitern der für jedes Bundesland eingerichteten Abteilung genehmigt werden, sind zur Wahrung der Einheitlichkeit der Entscheidungspraxis sämtliche Bescheide zur inhaltlichen Auswertung auch der Abteilung für Architektur und Bautechnik vorzuschreiben sind (Beilage 4. Prozessdefinition ELAK). Die Ergebnisse der Auswertung werden vom Fachdirektor evaluiert.

Das Bundeskanzleramt hat darüber hinaus den zweiten Denkmalrechtstag, der am 27. Juni 2017 stattfand, dem Verfahren gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz gewidmet (Beilage 5).

Ad 2.

Das Bundeskanzleramt übermittelt die vom Bundesdenkmalamt vorgelegten Unterlagen:

      Kooperationsvereinbarung abgeschlossen zwischen dem Verein zur Förderung der Baudenkmalpflege Mauerbach und dem BDA vom 18.4.2016 (Beilage 6)

      Kooperationsvereinbarung abgeschlossen zwischen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) und dem BDA vom 2.9.2015 (Beilage 7)

      Memorandum of Understanding über die Zusammenarbeit im Rahmen des an der Universität Wien einzurichtenden Zertifikationskursus „Archäologische

Denkmalpflege“ zwischen der Universität Wien und dem BDA vom 21.10.2014 (Beilage 8)

Weiters berichtete das Bundesdenkmalamt, dass eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein für Denkmalfreunde und dem Bundesdenkmalamt ausgearbeitet werde.

Das Bundeskanzleramt hält es grundsätzlich für richtig, dass das Bundesdenkmalamt in bestimmten, dafür geeigneten Tätigkeitsfeldern mit anderen Organisationen zusammenarbeitet, mit diesen im fachlichen Austausch steht und gemeinsame Projekte ausführt. Selbstverständlich sind dabei Interessenskonflikte zu vermeiden und die jeweiligen Rechte und Pflichte angemessen zu regeln. Da diese Fragen vom Rechnungshof kritisch gesehen wurden, sind sie Teil des oben genannten Umsetzungsprozesses zu den Empfehlungen.

 

Ad 3.

Der vollständige Bericht der Sonderprüfung der Internen Revision wird im Volltext angeschlossen. Wie sich aus dem Bericht der Internen Revision ergibt, haben sich die anonymen Vorwürfe nicht bestätigt. Das Bundeskanzleramt hat keine Anonymisierungen vorgenommen, weil diese nicht möglich sind, ohne die Lesbarkeit des Berichtes zu zerstören. Das Bundeskanzleramt ersucht aber dringend, den Bericht nicht Dritten weiterzugeben und die Interessen der Betroffenen zu wahren (Beilage 9).

 

Ad 4.

Das Projekt Denkmalinformationssystem (DEMIS) wurde im Jahr 2009 begonnen und stellt in seinem eigentlichen Wesen ein IT-Projektportfolio dar. Darin waren/sind im Wesentlichen enthalten: die Erneuerung der IT-Infrastruktur, Wartung und Support, die Projekte ELAK und DOBIS (= Denkmalobjektsystem).

DOBIS soll die vom Bundesdenkmalamt geführten Verzeichnisse der Denkmale in einer einzigen Datenbank zusammenfassen. Der aktuelle Projektstand sieht in diesem Sinne die Zusammenführung folgender Datenbanken vor:

-      Denkmaldatenbank der unbeweglichen Objekte (DMDB)

-      Fundstellendatenbank der archäologischen Objekte (FSDB)

-      Ausfuhrdatenbank der beweglichen Objekte (AFDB)

Status quo des Projekts DOBIS:

Der technische Unterbau der Applikation DOBIS - das Programm selbst - wurde fertiggestellt, nicht gelöst ist die Migration der Bestandsdaten des Bundesdenkmalamtes nach DOBIS.

Das Projekt DOBIS geht von einer zweistufigen Migration der Bestandsdaten des Bundesdenkmalamtes nach DOBIS aus. In einem ersten Schritt werden die Daten aus den drei Bestandsdatenbanken (DMDB, FSDB, AFDB) von der Firma ICG in ihrer Struktur homogenisiert und in zwei Migrationsdatenbanken (Master DB) übernommen. In einem zweiten Schritt sollen die Daten aus den Master-Datenbanken von der Firma m2n nach DOBIS migriert werden.

Die Qualität der migrierten Bestandsdaten in DOBIS wurde nach einer Reihe von Testläufen vom Bundesdenkmalamt im Sommer des Jahres 2015 als mangelhaft beurteilt. Bei einem gemeinsamen Workshop des Bundesdenkmalamtes, der IT des Bundeskanzleramtes und der beteiligten Firmen (m2n und ICG) hinsichtlich der Migration der Daten wurden als entscheidende Problemfelder nicht zuletzt die Darstellung des denkmalschutzrechtlichen Status der unbeweglichen Objekte sowie der Adressierung dieser Objekte identifiziert.

Damit DOBIS produktiv gesetzt werden kann, ist eine neuerliche Migration der Daten erforderlich. Diesbezüglich liegen Angebote der Firmen m2n und ICG vor, die nun über Ersuchen des Bundesdenkmalamtes von der Finanzprokuratur geprüft werden sollen. Das Bundesdenkmalamt wurde aufgefordert, vor Abschluss weiterer Verträge eine Information vorzulegen, die auch alternative Szenarien enthält.

Für das Projekt DEMIS sind bislang Kosten in der Höhe von € 5,473.048 angelaufen, wovon € 2,284.110,79 auf DOBIS entfallen (Beilage 10). Festgehalten werden darf, dass seit dem Jahr 2015 keine Zahlungen mehr erfolgten.

Das Bundeskanzleramt legt folgende Unterlagen betreffend das Projekt DEMIS und dessen Teilprojekt DOBIS vor:

              Übersicht der wesentlichen Akten des damaligen Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (Beilage 11) und Ausdruck dieser Akten

              Übersicht der wesentlichen Akten des Bundesdenkmalamtes (Blg. 12)

Ad 5.

Das Bundeskanzleramt darf dazu festhalten, dass das Bundesdenkmalamt laufend zu Berichten und Stellungnahmen aufgefordert wird, etwa aus Anlass von Subventionsansuchen, parlamentarischen Anfragen, Medienberichten, Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern etc, der im Budgetvollzug anfallenden Monatsanforderungen und Quartalsberichte.

Das Bundesdenkmalamt hat jedoch als eigenständige Behörde insbesondere seine Verwaltungsverfahren selbstverantwortlich zu führen und es ist primär Aufgabe der Leitung des Bundesdenkmalamtes, die ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen sachgerecht zur Erfüllung seiner Aufgaben einzusetzen. Es bestehen daher keine generellen Berichtspflichten des Bundesdenkmalamtes etwa vor oder in seinen behördlichen Verfahren.

In diesem Verständnis und damit ohne Anspruch der Vollständigkeit legt das Bundeskanzleramt folgende Erlässe vor (Beilage 13):

      Erlass vom 28. Oktober 2010 betreffend Unterschutzstellungen von Ensembles in Welterbegebieten

      Erlass vom 22. Mai 2014 betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeit

      Erlass vom 10. Dezember 2015 betreffend Auslandsdienstreisen

      Erlass vom 22. Dezember 2016 betreffend Geschäftsordnung, Unterschutzstellungskonzepts, Forschungskonzepts

      Erlass vom 3. Februar 2017 betreffend die Berücksichtigung eines Gutachtens

      Erlass vom 28. April 2017 betreffend die Empfehlungen des Rechnungshofes

Das Bundeskanzleramt hofft mit diesen Ausführungen dem Ersuchen des Ständigen Unterausschusses entsprochen zu haben und steht für weitere Auskünfte selbstverständlich zur Verfügung.

Beilagen

Wien, 30. Juni 2017
Der Bundesminister für
Kunst und Kultur, Verfassung und Medien:

DROZDA

Elektronisch gefertigt

 

 

 

5. Abstimmung und Antrag an den Rechnungshofausschuss

 

Im Zuge der Debatte am 11. Oktober 2017 haben die Abgeordneten Johann Hell, Claudia Durchschlag, Erwin Angerer, Sigrid Maurer und Josef Schellhorn einen Entwurf für diesen Bericht des Ständigen Unterausschusses eingebracht, der bei der Abstimmung einstimmig beschlossen wurde.

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2017 10 11

                                 Elisabeth Hakel                                                                     Johann Hell

                                 Berichterstatterin                                                               Obmannstellvertreter