Bundeskanzleramt Österreich. 


Textfeld: Volksgruppen



Wien, 2013

 
Bericht über die Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes
2012


Impressum:

Medieninhaber, Verleger und Herausgeber:
Bundeskanzleramt, Verfassungsdienst,
Ballhausplatz 2, 1014 Wien

Gesamtumsetzung: Abteilung V/6

Wien, 2013

Copyright und Haftung:
Auszugsweiser Abdruck ist nur mit Quellenangabe gestattet, alle sonstigen Rechte sind vorbehalten.

 


Inhaltsverzeichnis

I.       Einleitung. 4

II.      Grundsätzliches zur Volksgruppenförderung. 5

A.      Rechtsgrundlagen. 5

B.      Abwicklung der Förderungen. 6

C.     Inhaltliche Gliederung der Förderungen. 6

D.     Volksgruppenförderung und Wirkungsorientierung. 7

E.      Volksgruppenrelevante Förderungen anderer Bundesministerien. 8

III.    Darstellung der Volksgruppenförderung im Detail 9

A.      Gesamtübersicht 9

B.      Sonstige Zuschüsse. 13

C.     Interkulturelle Projektförderung. 14

D.     Darstellung nach Volksgruppen. 14

a.           Die kroatische Volksgruppe. 14

b.           Die Volksgruppe der Roma. 16

c.           Die slowakische Volksgruppe. 17

d.           Die slowenische Volksgruppe. 18

e.           Die tschechische Volksgruppe. 20

f.            Die ungarische Volksgruppe. 21

IV.    Tabellenverzeichnis. 23

V.     Abbildungsverzeichnis. 24

VI.   Anhang. 25

 


I.                  Einleitung

Die Republik bekennt sich nach Art. 8 Abs. 2 B-VG zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern. § 8 Abs. 1 und 2 Volksgruppengesetz führt aus, dass der Bund – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen, zu fördern hat und lässt interkulturelle Projektförderungen zu. Der vorliegende Bericht der Bundesregierung aufgrund von § 9 Abs. 7 Volksgruppengesetz enthält eine Darstellung all jener Struktur- und Projektförderungen, die das Bundeskanzleramt im Jahr 2012 aus dem Volksgruppenbudget gewidmet hat. Er ergänzt damit den allgemeinen Förderungsbericht 2012 der Bundesregierung an den Nationalrat, der ebenfalls Angaben über Förderungen aufgrund des Volksgruppengesetzes enthält.

Im Jahr 2012 standen dem Bundeskanzleramt für die Vollziehung der Volksgruppenförderung gemäß Voranschlagsansatz 1/10506 „Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes“ sowie „Sonstige Zuschüsse“ und „Interkulturelle Projektförderungen“ insgesamt Fördermittel in der Höhe von EUR 3.868.000,- zur Verfügung:

Tabelle 1: Budget Volksgruppenförderung 2012

VAP

Euro

VAP 1/105067670.002

€ 3.544.000

VAP 1/105067671.003

€ 224.000

VAP 1/105067671.004

€ 100.000

€ 3.868.000

Dadurch soll langfristig insbesondere im Rahmen von Projekten in den Bereichen Bildung, Medien, Kultur und Forschung der Erhalt von Sprache und Kultur der Volksgruppen gesichert werden.

Der folgende Bericht gibt Aufschluss über die Verwendung der Volksgruppenfördermittel im Jahr 2012. Dabei erfolgen zunächst in Abschnitt II grundsätzliche Ausführungen zu den Rechtsgrundlagen, der Förderabwicklung, der inhaltlichen Gliederung der Förderungen und den Wirkungszielen der Volksgruppenförderung. In Abschnitt III wird schließlich die Verwendung der Fördermittel im Detail dargestellt. Im Anhang findet sich eine nach Volksgruppen geordnete Übersicht aller Fördernehmer samt erhaltener Förderbeträge.

 


II.               Grundsätzliches zur Volksgruppenförderung

A.              Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Volksgruppenförderung bildet Abschnitt III des Bundesgesetzes vom 7. Juli 1976 über die Rechtsstellung von Volksgruppen in Österreich, BGBl. 396/1976 (idF kurz: VoGrG).

Gemäß § 8 VoGrG hat der Bund – unbeschadet allgemeiner Förderungsmaßnahmen – Maßnahmen und Vorhaben zu fördern, die der Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Volksgruppen, ihres Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen. Ebenso hat der Bund interkulturelle Projekte, die dem Zusammenleben der Volksgruppen dienen, zu fördern.

Als Volksgruppen werden dabei die in Teilen des Bundesgebietes wohnhaften und beheimateten Gruppen österreichischer Staatsbürger mit nichtdeutscher Muttersprache und eigenem Volkstum definiert (vgl. § 1 Abs. 2  VoGrG). Es sind dies die kroatische, die slowakische, die slowenische, die tschechische und die ungarische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma.

Die Volksgruppenförderung kann in der Gewährung von Geldleistungen oder „in anderer für die Ausbildung und Betreuung von Volksgruppenangehörigen … geeigneter Weise“ bestehen (vgl. § 9 Abs. 1 VoGrG). Förderungsgegenstand sind Maßnahmen, die geeignet sind, zur Erhaltung und Sicherung der Volksgruppen und ihrer besonderen Eigenschaften und Rechte, beizutragen; Förderungen können aber auch an Volksgruppenorganisationen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gehen (vgl. § 9 Abs. 4 VoGrG).

Als Empfänger von Geldleistungen aus der Volksgruppenförderung kommen gem. § 9 Abs. 2  VoGrG „Vereine, Stiftungen und Fonds, die ihrem Zweck nach der Erhaltung und Sicherung einer Volksgruppe, ihres besonderen Volkstums sowie ihrer Eigenschaften und Rechte dienen (Volksgruppenorganisationen)“ sowie gem. Abs. 3 „Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie deren Einrichtungen“ in Betracht.

Gebietskörperschaften können gem. § 9 Abs. 5 VoGrG Geldförderungen nach dem Volksgruppengesetz nur für solche Maßnahmen erhalten, die zur Durchführung der Abschnitte IV  (Topographische Bezeichnungen) und V (Amtssprache) notwendig sind und die Leistungskraft der betreffenden Gebietskörperschaft übersteigen.

Die dem Volksgruppengesetz zugrunde liegenden Förderungsziele spiegeln sich auch in völkerrechtlich übernommenen Verpflichtungen, wie z.B. dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten oder der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen, wider.

B.              Abwicklung der Förderungen

Zu Beginn jeden Jahres übermittelt das Bundeskanzleramt den amtsbekannten Volksgruppenorganisationen bzw. den ihnen gleichzuhaltenden kirchlichen Organisationen das Antragsformular zur Volksgruppenförderung, das zusätzlich dazu auch auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht ist. Gemäß § 10 Abs. 2 VoGrG haben die jeweils zuständigen Volksgruppenbeiräte dem Bundeskanzler bis zum 15. März jeden Jahres Vorschläge für die Verwendung der vorgesehenen Förderungsmittel zu erstatten.

Auf Basis dieser Förderungsempfehlungen erfolgt die Vergabe der Förderungen durch den Bund im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung unter Berücksichtigung der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln, BGBl. 51/2004 i.d.g.F.. Entsprechend § 11 Volksgruppengesetz werden die Fördernehmer vertraglich verpflichtet, über die Verwendung der Förderungsmittel zu berichten und einen zahlenmäßigen Nachweis zu erbringen. Die Berichte der Fördernehmer sind dem jeweils zuständigen Volksgruppenbeirat zur Kenntnis zu bringen.

C.              Inhaltliche Gliederung der Förderungen

Das gesetzliche System der Volksgruppenförderung besteht in einer organisationsbezogenen Förderung, bei der bestimmte Angebote, Tätigkeiten oder Leistungen von Volksgruppenorganisationen unterstützt werden. Die Darstellung in diesem Bericht erfolgt anhand der vertraglichen Widmungen der Fördermittel 2012. Zur Darstellung der Mittelverwendung wurden diese definierten Schlüsselbereichen zugeordnet und ausgewertet:

Zunächst wurden die geförderten Ausgaben entsprechend der drei Voranschlagspositionen „Zuschüsse aufgrund des Volksgruppengesetzes“ , „Sonstige Zuschüsse“ und „Interkulturelle Projektförderungen“ nach Förderarten geordnet und in die Förderkategorien Strukturförderung und Projektförderung unterteilt:

Die Fördermittel, die für die Erhaltung der Infrastruktur von Volksgruppenorganisationen gewidmet wurden, wurden unter der Förderkategorie Strukturförderung zusammengefasst und in die drei Fördersparten Sachmittel, Personal und Investitionen untergliedert. Der Fördersparte Personalaufwand wurden alle Lohn- und Lohnnebenkosten für angestelltes Personal sowie für freie Dienstnehmerinnen zugeordnet, sofern ein Lohnkonto geführt wird. Der Fördersparte Sachmittel wurden Ausgaben wie etwa Miete, Betriebskosten, Versicherung, Telekommunikation oder Wartung zugeordnet.

Die Fördermittel, die für die Umsetzung konkreter Projekte gewidmet wurden, wurden unter der Förderkategorie Projektförderung zusammengefasst und in die fünf Fördersparten Bildung, Kultur[1], Medien, Wissenschaft und Forschung sowie Sport untergliedert. Zur besseren Auswertbarkeit wurde von Mehrfachzuordnungen Abstand genommen, im Zweifelsfall wurden Projektförderungen der überwiegend betroffenen Sparte zugeordnet.

Schließlich wurde jede Förderung nach ihrer Relevanz für Kinder und Jugendliche kategorisiert.

D.              Volksgruppenförderung und Wirkungsorientierung

Mit der Volksgruppenförderung strebt das Bundeskanzleramt als Fördergeber in den geförderten Bereichen mittel- und langfristig folgende Wirkungen an:

Durch Strukturförderungen an Volksgruppenorganisationen soll ihre Handlungsfähigkeit  unterstützt und die zur Erfüllungen ihrer Aufgaben notwendige Infrastruktur erhalten und verbessert werden. Vor allem im Bereich Kinder- und Jugendbildung können die Ziele der Volksgruppenförderung durch Strukturförderungen z.B. für Kinderbetreuungseinrichtungen und Lernhilfeorganisationen besonders effektiv verfolgt werden.

Durch die gezielte Förderung der Herausgabe periodischer Medien wird ein Sichtbarmachen des Sprachgebrauchs der Volksgruppensprache im Alltag erreicht. Derartige Druckwerke stellen ein bedeutendes Informationsinstrument sowohl innerhalb der Volksgruppe als auch – sofern sie zweisprachig herausgegeben werden - gegenüber der übrigen Bevölkerung dar. Der alltägliche Gebrauch der Volksgruppensprache soll dadurch gestärkt und die Sprachkompetenz der Volksgruppenangehörigen erhöht werden. Langfristig kann durch die Förderung von Medienprojekten (seien es Wochenzeitungen, sonstige Periodika oder Vereinsnachrichtenblätter) eine Stärkung der Funktionalität einer Volksgruppensprache als wichtiges identitätsstiftendes Merkmal und ein konsequenter Erhalt des volksgruppenspezifischen Wortschatzes erreicht werden.

Die Förderung von Bildungsprojekten dient sowohl der Sprachvermittlung als auch der Vermittlung volksgruppenspezifischer Inhalte. Dadurch soll der Volksgruppensprachgebrauch gesteigert und die sprachliche und interkulturelle Kompetenz erhöht werden. Vor allem die Weitergabe der Sprache als Ausdrucksform volksgruppenspezifischer Identität an den Nachwuchs ist dabei von besonderer Bedeutung. Der erfolgreiche Erhalt der Volksgruppe hängt nicht zuletzt davon ab, ob Sprache und Kultur an Kinder und Jugendliche weitergegeben und von diesen angenommen werden. Durch die gezielte Förderung von Kleinkinderprojekten soll bereits in einer möglichst frühen Phase der Sprachentwicklung der Erwerb der Volksgruppensprache unterstützt werden. Eine verstärkte Einbindung der Eltern in diesen Prozess hat auch positive Auswirkungen auf die volksgruppensprachliche Vernetzung.

Die Förderung von Kulturprojekten dient dem Erhalt und der Weitergabe volksgruppenspezifischer Kulturformen, kultureller Identitäten und damit auch dem inneren Zusammenhalt einer Volksgruppe. Dabei kommt insbesondere der Weitergabe der volksgruppenspezifischen Traditionen an den Nachwuchs eine bedeutende Rolle zu. Kulturelle Aktivitäten eignen sich auch besonderes zur Einbindung der übrigen Bevölkerung, wodurch ein höheres Verständnis für einander erzielt werden kann.

Mit Förderungen im wissenschafts- und forschungsbezogenen Bereich wird die Wissens- und Erkenntnissicherung im volksgruppenspezifischen Kontext erreicht (z.B. durch Sprachforschungen, Geschichtsaufarbeitungen etc.). Die damit bezweckten Wirkungsziele können aber auch einen regionalen Mehrwert umfassen, der nicht nur in einer vielfältigen kulturellen Attraktivität sondern auch in Konfliktbereinigungen aufgrund gemeinsamer Geschichtsaufarbeitungen zum Ausdruck kommen kann. Damit wird nicht nur die Stärkung der Volksgruppenidentität bewirkt, sondern auch ausgleichende regionale Mehrfachidentitäten erkannt.

Durch die Förderung von Sportvereinen aus Mitteln der Volksgruppenförderung wird nicht der Sport als solcher gefördert, sondern der Volksgruppenspracherwerb von Kindern und Jugendlichen im Wege des volksgruppensprachigen Trainings.  Damit wird der Nachwuchs durch diese von den meisten Jugendlichen als attraktiv empfundene sportliche Freizeitgestaltung in ein volksgruppensprachliches Umfeld einbezogen, das der volksgruppensprachlichen Kompetenz und dem Sprachgebrauch förderlich ist.

E.               Volksgruppenrelevante Förderungen anderer Bundesministerien

Auch andere Bundesministerien, namentlich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und in einigen Fällen auch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten setzten im Berichtszeitraum finanzielle Mittel ein, die Volksgruppenorganisationen zu Gute kamen.

 


III.            Darstellung der Volksgruppenförderung im Detail

A.              Gesamtübersicht

Das Bundeskanzleramt vergab im Jahr 2012 Förderungen in der Gesamthöhe von EUR 3.786.520,-.

Die Verteilung der Fördermittel nach Volksgruppen stellt sich wie folgt dar:

 


Tabelle 2: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in absoluten Zahlen

 Zuschuss nach VoGrG

 Sonstiger Zuschuss

 Interkulturelle Projektförderung

 Summe

€ 1.119.980

€ 1.119.980

€ 384.800

€ 49.000

€ 433.800

€ 79.800

€ 24.900

€ 104.700

€ 1.161.200

€ 29.000

€ 52.200

€ 1.242.400

€ 381.930

€ 29.500

€ 411.430

€ 431.100

€ 37.110

€ 3.000

€ 471.210

€ 3.000

€ 3.000

 € 3.558.810

€ 172.510

 € 55.200

€ 3.786.520

Tabelle 3: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in Prozent

 Zuschuss nach VoGrG

 Sonstiger Zuschuss

 Interkulturelle Projektförderung

 Summe

31,47%

0,00%

0,00%

29,58%

10,81%

28,40%

0,00%

11,46%

2,24%

14,43%

0,00%

2,77%

32,63%

16,81%

94,57%

32,81%

10,73%

17,10%

0,00%

10,87%

12,11%

21,51%

5,43%

12,44%

0,00%

1,74%

0,00%

0,08%

100,00%

100,00%

100,00%

100,00%

 


Die Verteilung der Fördermittel nach dem Bundesland, in dem die Fördernehmer ihren Sitz haben, stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 4: Volksgruppenförderung nach Bundesland, Volksgruppen und Förderart in absoluten Zahlen

Interkulturelle Projektförderung

Sonstiger Zuschuss

Zuschuss nach VoGrG

Summe

€ 3.000

€ 1.326.300

€ 1.329.300

€ 971.780

€ 971.780

€ 160.020

€ 160.020

€ 3.000

€ 194.500

€ 197.500

€ 52.200

€ 29.000

€ 1.092.200

€ 1.173.400

€ 52.200

€ 29.000

€ 1.092.200

€ 1.173.400

€ 27.700

€ 27.700

€ 23.500

€ 23.500

€ 4.200

€ 4.200

€ 44.000

€ 69.500

€ 113.500

€ 44.000

€ 44.000

€ 64.500

€ 64.500

€ 5.000

€ 5.000

€ 2.400

€ 2.400

€ 2.400

€ 2.400

€ 96.510

€ 1.040.710

€ 1.137.220

€ 148.200

€ 148.200

€ 5.000

€ 201.280

€ 206.280

€ 24.900

€ 79.800

€ 104.700

€ 4.500

€ 4.500

€ 29.500

€ 381.930

€ 411.430

€ 37.110

€ 225.000

€ 262.110

€ 3.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 55.200

€ 172.510

€ 3.558.810

€ 3.786.520

 

Insgesamt wurden im Jahr 2012 rund 58% der Fördermittel für Strukturförderungen (2,18 Mio. EUR) und 42 % für Projektförderungen (1,60 Mio. EUR) verwendet. Der verhältnismäßig hohe Anteil an Förderungen im strukturellen Bereich ergibt sich aus dem Umstand, dass die Ziele der Volksgruppenförderung im Bereich Kinder- und Jugendbildung durch Strukturförderungen besonders effektiv verfolgt werden können. So gingen etwa rund 51% des gesamten geförderten Personalaufwands an Vereine, die in diesem Bereich tätig sind. Das gleiche gilt für rund 17% des gesamten geförderten Investitionsaufwands.

Bei den einzelnen Volksgruppen stellt sich das Verhältnis Strukturförderung/Projektförderung wie folgt dar:

Tabelle 5: Verhältnis Struktur-/Projektförderung nach Volksgruppen in Prozent

Projektförderung

Strukturförderung

Summe

67,20%

32,80%

100,00%

34,04%

65,96%

100,00%

37,40%

62,60%

100,00%

26,14%

73,86%

100,00%

27,89%

72,11%

100,00%

47,10%

52,90%

100,00%

100,00%

0,00%

100,00%

42,36%

57,64%

100,00%

 

Die Verteilung der Struktur- und Projektfördermittel nach Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Abbildung 1: Aufteilung Strukturfördermittel nach Fördersparten

Strukturfördermittel nach Fördersparten

Abbildung 2: Aufteilung Projektfördermittel nach Fördersparten

Projektfördermittel nach Fördersparten

B.              Sonstige Zuschüsse

Im Jahr 2012 wurde insgesamt EUR 172.510,- an sonstigen Zuschüssen vergeben.

Die detaillierte Verteilung nach Volksgruppen stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 6: Sonstige Zuschüsse nach Volksgruppen in Prozent

Volksgruppe der Roma

Ungar. Volks-gruppe

Tschech. Volks-gruppe

Slowen. Volks-gruppe

Slowak. Volks-gruppe

volks-gruppen-übergreifend

Summe

28,40%

21,51%

17,10%

16,81%

14,43%

1,74%

100,00%

 

Die detaillierte Verteilung der sonstigen Zuschüsse nach Fördersparte stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 7: Sonstige Zuschüsse nach Fördersparten in Prozent

Personalaufwand

Wissenschaft und Forschung

Medien

Bildung

Sachaufwand

Summe

33,63%

18,55%

17,10%

16,23%

14,49%

100,00%

 

C.              Interkulturelle Projektförderung

Im Jahr 2012 wurden insgesamt EUR 55.200,- an Fördermitteln aus der interkulturellen Projektförderung vergeben.

D.              Darstellung nach Volksgruppen

Im Folgenden wird die Verwendung der Fördermittel innerhalb der sechs Volksgruppen dargestellt[2]. Sofern neben Zuschüssen nach dem VoGrG aufgrund der eingelangten Anträge auch interkulturelle Projektförderungen und/oder sonstige Zuschüsse gewährt wurden, wird dies eingangs tabellarisch ausgewiesen. 

a.      Die kroatische Volksgruppe

Die kroatische Volksgruppe wurde im Jahr 2012 mit EUR 1.119.980,00,- gefördert; das sind rund 30% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 39 Fördernehmer mit Fördermitteln bedacht. 67% dieser Fördermittel entfielen auf Projektförderungen und 33% auf Strukturförderungen.

Rund ein Drittel dieser Fördermittel wurden für Medienprojekte vergeben (33%), gefolgt von Strukturförderungen im Bereich Personal (23%), Kulturprojekten (19%) und Bildungsprojekten (13%).

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 8: Fördermittel kroatische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten

Fördersummen in absoluten Zahlen

Fördersummen in Prozent

€ 752.590,00

67,2%

€ 371.806,00

33,2%

€ 211.906,00

18,9%

€ 149.724,00

13,4%

€ 19.154,00

1,7%

€ 367.390,00

32,8%

€ 253.818,00

22,7%

€ 111.420,00

9,9%

€ 2.152,00

0,2%

€ 1.119.980,00

100,0%

 

Innerhalb der kroatischen Volksgruppe nahm die Projektförderung in der Fördersparte Medien einen wichtigen Platz ein. Ein Großteil der Förderungen in diesem Bereich wurde für die Herausgabe von zwei Wochenzeitungen in burgenlandkroatischer Sprache und zwei Vereinszeitschriften gewidmet. Gefördert wurde aber etwa auch die Herausgabe eines burgenlandkroatischen Kochbuchs, ebenso wie die Herausgabe eines Pannonischen Jahrbuchs und diverser anderer Publikationen.

Strukturförderungen für Personal gingen an größere Bildungs-, Kultur und Forschungsvereine.

Ein Großteil der Förderungen in der Fördersparte Kultur flossen in Folkloreaktivitäten (48%). Als Beispiele sind der Ankauf und die Restauration von Trachten und Tamburizza-Instrumenten sowie Volksmusik- und Volkstanzunterricht oder in burgenlandkroatischer Sprache abgehaltene Singwettbewerbe für Kinder und Jugendliche zu nennen. Darüber hinaus wurden die Fördermittel für diverse Theaterinszenierungen in burgenlandkroatischer Sprache, für Ausstellungen kroatischer Künstler im Burgenland oder die Veranstaltung eines traditionellen Rock und Pop Festivals verwendet.

In der Fördersparte Bildung flossen 81% der ausgeschütteten Fördermittel in die Kinder- und Jugendbildung und 19% in die Erwachsenenbildung. Im Bereich Kinder- und Jugendbildung wurde das Angebot einer Nachmittagskinderbetreuung für Schulkinder in burgenlandkroatischer Sprache ebenso gefördert wie beispielsweise eine zweisprachige Kleinkindergruppe, ein Ferienlager für Kinder zwischen acht und zwölf Jahren oder Feriensprachkurse für Kinder zwischen acht und fünfzehn Jahren.

Auch für die Herausgabe burgenlandkroatischer oder zweisprachiger Unterrichtsbehelfe (Hörtexte in Kroatisch für Volksschulen und für die Sekundarstufe) und die Publikation von zwei zweisprachigen Bilderbüchern für Kindergarten- und Volksschulkinder wurden die Fördermittel im Bereich Bildung verwendet.

Im Bereich der Erwachsenenbildung wurden die Fördermittel für die Veranstaltung von Sprachkursen, Vortrags- und Filmabenden gewidmet, die entweder volksgruppenspezifische Themen abdeckten oder in burgenlandkroatischer Sprache abgehalten wurden. Aber auch volksgruppenspezifische Fortbildungsveranstaltungen für Kommunalpolitiker, Lehrerinnen oder Kindergartenpädagoginnen wurden gefördert.

b.     Die Volksgruppe der Roma

An die Volksgruppe der Roma wurden im Jahr 2012 insgesamt EUR 433.800,- ausgeschüttet, das sind rund 11,5% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 9 Fördernehmer mit Fördermitteln bedacht.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 9: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderarten

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger Zuschuss

Summe

€ 384.800

€ 49.000

€ 433.800

 

Rund 66% der Fördermittel für die Volksgruppe der Roma entfielen auf Strukturförderungen und 34% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 10: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderkategorien und Fördersparten

Fördersummen in
absoluten Zahlen

Fördersummen in Prozent

€ 286.120

65,96%

€ 222.677

51,33%

€ 60.243

13,89%

€ 3.200

0,74%

€ 147.680

34,04%

€ 79.160

18,25%

€ 29.000

6,69%

€ 25.210

5,81%

€ 14.310

3,30%

€ 433.800

100,00%

 

Innerhalb der Volksgruppe der Roma nahm die Strukturförderung von Vereinen, die sich der außerschulischen Lernhilfe für Jugendliche sowie der Jugend- und Elternarbeit verschrieben haben, eine zentrale Rolle ein:

Die Strukturförderungen im Bereich Personal gingen daher zu 92% an Vereine, die auch im Bereich der außerschulischen Lernhilfe tätig sind.

Die Strukturförderungen für Sachmittel gliedern sich hauptsächlich in Mietaufwendungen, Betriebskosten, Büromaterialien und Telekommunikationsgebühren dieser Vereine auf. Unter dem Titel Investitionen wurde der Ankauf eines Kopiergeräts gefördert.

Ein weiterer Schwerpunkt zugunsten der Volksgruppe der Roma lag in der Förderung von Medienprojekten. Ein Großteil diese Förderungen wurde für die Herausgabe periodischer Druckwerke gewidmet, darunter mehrere zweisprachige Vereinszeitschriften und eine Kinderzeitschrift in Burgenlandroman.

Gefördert wurde aber auch eine Publikation zum Thema „Die Küche der Roma“ sowie ein zweisprachiger Weblog zu Roma-Themen, der das Ziel verfolgt, im Internet ein Informationsangebot über Kultur, Geschichte und Gegenwart der Roma und Sinti anzubieten.

Die Fördermittel in der Fördersparte Forschung wurden für die Erfassung des Romani-Bibliotheksbestands und die Fortsetzung der Dokumentation und Archivierung der in Österreich hauptsächlich gesprochenen Romanes-Varianten verwendet, sowie für die der Ausstellung Romane Thana - Orte der Roma und Sinti - vorangestellte wissenschaftliche Recherche,  die dem Sichtbarmachen verschiedener Aspekte der Romakulturen dient.

c.      Die slowakische Volksgruppe

Die slowakische Volksgruppe wurde im Jahr 2012 mit insgesamt EUR 104.700,- gefördert, das sind rund 2,8% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 3 Fördernehmer mit Fördermitteln bedacht. 63% der Fördermittel für die slowakische Volkgruppe entfielen auf Strukturförderungen und 37% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 11: Fördermittel slowakische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten

Fördersummen in absoluten Zahlen

Fördersummen in Prozent

€ 65.540

62,60%

€ 32.640

31,17%

€ 30.900

29,51%

€ 2.000

1,91%

€ 39.160

37,40%

€ 19.600

18,72%

€ 9.960

9,51%

€ 9.600

9,17%

€ 104.700

100,00%

 

Auch innerhalb der slowakischen Volksgruppe nahm die Strukturförderung von Vereinen, die im Bereich Kinder- und Jugendbildung aktiv sind, eine wichtige Rolle ein: Mit 81% der Strukturförderungen im Bereich Personal wurde die Beschäftigung einer slowakisch-sprachigen Kindergartenpädagogin und zwei slowakisch-sprachiger Horterzieherinnen ermöglicht. In den zweisprachig betreuten Hortgruppen des dafür geförderten Vereins wurden zahlreiche Neigungsgruppen angeboten, die dem Kennenlernen slowakischer Kultur dienen und die Sprachkompetenz der Schüler stärken sollen. Weitere Fördermittel für Personal flossen an einen Kulturverein.

Die Strukturförderungen für Sachmittel gliedern sich hauptsächlich in Mietaufwendungen, Betriebskosten, Büromaterialien und Telekommunikationsgebühren eines Kulturvereins auf.

Die Fördermittel in der Fördersparte Medien wurden zum Großteil für eine slowakischsprachige Vereinszeitschrift gewidmet.

Die Fördermittel für Bildung flossen in der slowakischen Volksgruppe zu einem Drittel in Kinder- und Jugendprojekte. Gefördert wurde etwa das außerschulische Angebot eines wöchentlich stattfindenden Slowakischunterrichts für zweisprachige Schulkinder und ein Sprachlager für Kinder und Jugendliche mit täglichem Slowakischunterricht und Kulturveranstaltungen in slowakischer Sprache. Gefördert wurde auch ein zwei Mal monatlich slowakisch- oder zweisprachig abzuhaltender Kindernachmittag für Kleinkinder und Vorschulkinder in Begleitung der Eltern. Zwei Drittel der Bildungsfördermittel wurden für ein Kulturprogramm für Erwachsene gewidmet, das Vorträge, Lesungen und Literaturabende umfasste.

In der Fördersparte Kultur richteten sich 48% der geförderten kulturellen Aktivitäten an Kinder und Jugendliche (Volkstanz-Kindergruppe, Veranstaltung slowakischsprachiger Filmabende im Rahmen des "Filmclub der Jugend", Kindertheaterkurs). 52% der Kulturfördermittel wurden für slowakischsprachige Theatervorstellungen gewidmet.

d.     Die slowenische Volksgruppe

Die slowenische Volksgruppe wurde im Jahr 2012 mit insgesamt EUR 1.242.400,- gefördert, das sind rund 33% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 74 Fördernehmer mit Fördermitteln bedacht.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 12: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderarten

Zuschuss nach VoGrG

Interkulturelle
Projektförderung

Sonstiger
Zuschuss

Summe

€ 1.161.200

€ 52.200

€ 29.000

€ 1.242.400

Rund 74% der Fördermittel für die slowenische Volksgruppe entfielen auf Strukturförderungen, 26% auf Projektförderungen.

Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 13: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten

Fördersummen in
absoluten Zahlen

Fördersummen in Prozent

€ 917.600

73,86%

€ 805.200

64,81%

€ 103.000

8,29%

€ 9.400

0,76%

€ 324.800

26,14%

€ 164.400

13,23%

€ 61.000

4,91%

€ 48.500

3,90%

€ 34.200

2,75%

€ 16.700

1,34%

€ 1.242.400

100,00%

Innerhalb der slowenischen Volksgruppe nahm die Strukturförderung eine zentrale Rolle ein. Gefördert wurden dadurch insbesondere Zentralorganisationen sowie Vereine, die im Bereich Kinder- und Jugendbildung tätig sind:

45 % der Strukturförderungen im Bereich Personal wurden für den Bereich Kinder- und Jugendbildung gewidmet. Gefördert wurden überwiegend zweisprachige Kleinkindergruppen,  zweisprachige Hortbetreuung oder Schülerheime sowie die Musikschule der Kärntner Slowenen.

Weitere Fördermittel für Personal ergingen an Zentralorganisationen. Das Gleiche gilt für Strukturförderungen im Bereich Sachmittel und Investitionen.

In der Fördersparte Kultur wurden rund die Hälfte der Fördermittel für Theaterprojekte verwendet, davon wiederum 67 % für Kinder- und Jugendtheaterprojekte. Weitere Förderungen in diesem Bereich kamen Musikprojekten (Konzerte, Chorleitung) zugute.

Im Bereich Bildung wurden 29% der Fördermittel für Projekte mit Kinder- und Jugendschwerpunkt verwendet. Gefördert wurden etwa die Veranstaltung von Gesprächsrunden zur Evaluation und Qualitätssicherung der pädagogischen Arbeit in privaten zweisprachigen Kindergärten, die Erweiterung der slowenischsprachigen Online-Lernplattform "mala.sova.at" und die Herausgabe eines zweisprachigen Kinderliederbuches. Im Bereich Erwachsenenbildung flossen Fördermittel unter anderem in Slowenisch-Sprachkurse oder das Projekt "Geschichten zur Geschichte", im Rahmen dessen Veranstaltungen mit Zeitzeugen organisiert wurden.

Ein weiteres Bildungsprojekt war das Projekt „Patenschaft für Mehrsprachigkeit“. Hauptziel dieses Projektes war es, durch prominente Persönlichkeiten auf den Wert und die Vorteile der Mehrsprachigkeit aufmerksam zu machen und so zu einem Perspektivenwechsel bezüglich der sprachlichen und kulturellen Vielfalt beizutragen.

e.      Die tschechische Volksgruppe

Die tschechische Volksgruppe wurde im Jahr 2012 mit insgesamt EUR 411.430,- gefördert, das sind rund 11% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 11 Fördernehmer mit Fördermitteln bedacht.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 14: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderarten

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger Zuschuss

Summe

€ 381.930

€ 29.500

€ 411.430

78% der Fördermittel für die tschechische Volksgruppe entfielen auf Strukturförderungen und 22% auf Projektförderungen. Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 15: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten

 Summe von Fördersumme

 Summe von Fördersumme

€ 296.690

72,11%

€ 203.380

49,43%

€ 89.410

21,73%

€ 3.900

0,95%

€ 114.740

27,89%

€ 60.500

14,70%

€ 21.440

5,21%

€ 19.700

4,79%

€ 13.100

3,18%

€ 411.430

100,00%

Mit rund 80% aller Fördermittel innerhalb der tschechischen Volksgruppe nahm die Strukturförderung des zentralen tschechischen Schulvereins (es handelt sich um eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht und durchgängigem Bildungszug vom Kindergarten bis zur Matura) und die Förderung diverser Sportvereine eine zentrale Rolle ein. So wurden etwa die Strukturförderungen im Bereich Personal ausschließlich für Pädagoginnen eines tschechisch- bzw. zweisprachigen Horts und Kindergartens verwendet. Strukturförderungen für Investitionen flossen in die Renovierung eines Turnsaals samt Nebenräumen. Strukturförderungen im Bereich Sachmittel wurden überwiegend für Betriebskosten eines Schulstandorts und diverser Turnhallen sowie für die Anmietung einer Turnhalle verwendet. In der Volksgruppe spielen traditionelle Sportvereine eine besondere Rolle.

Im Bereich Bildung flossen die Fördermittel in die Veranstaltung eines Winter- und eines Sommerferienlagers sowie die Veranstaltung von Studientagen für Jugendliche.

Im Bereich Sport wurden die Fördermittel für die Veranstaltung von fünf einwöchigen Sport- und Sprachlehrgängen für Jugendliche sowie für Jugendtrainerhonorare verwendet.

f.        Die ungarische Volksgruppe

Die ungarische Volksgruppe wurde im Jahr 2012 mit insgesamt EUR 471.210,- gefördert, das sind rund 12% der Gesamtfördermittel. In dieser Volksgruppe wurden 32 Fördernehmer mit Fördermitteln bedacht.

Auf die einzelnen Förderarten verteilten sich die Fördermittel wie folgt:

Tabelle 16: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderarten

Zuschuss nach VoGrG

 Sonstiger Zuschuss

Interkulturelle Projektförderung

 Summe

€ 431.100

€ 37.110

€ 3.000

€ 471.210

 

53% der Fördermittel für die ungarische Volksgruppe entfielen auf Strukturförderungen und 47% auf Projektförderungen. Die detaillierte Verteilung nach Förderkategorien und Fördersparten stellt sich wie folgt dar:

Tabelle 17: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten

Fördersummen in absoluten Zahlen

Fördersummen in Prozent

€ 249.279

52,90%

€ 195.835

41,56%

€ 51.114

10,85%

€ 2.330

0,49%

€ 221.931

47,10%

€ 87.485

18,57%

€ 66.891

14,20%

€ 61.055

12,96%

€ 6.500

1,38%

€ 471.210

100,00%

 

Innerhalb der ungarischen Volksgruppe  wurden knapp 42% aller Fördermittel für Strukturförderungen für Sachmittel verwendet, gefolgt von Bildungs- (19%) und Medienprojekten (14%).

Die Strukturförderungen für Sachmittel wurden hauptsächlich für Mietaufwendungen, Betriebskosten, Büromaterialien und Telekommunikationsgebühren von Vereinen verwendet. Die Strukturförderungen für Personal gingen zu 19% der Fördermittel für Personal an zwei ungarische Schulvereine, 81% flossen an den Zentralverband ungarischer Vereine und Organisationen in Österreich, zwei weiteren Kulturvereinen und einen Verein, der sich der Förderung ungarischer Medien verschrieben hat.

In der Fördersparte Bildung flossen 75% der Fördermittel in die Kinder- und Jugendbildung und 25% in die Erwachsenenbildung. Geförderte Projekte im Bereich Kinder- und Jugendbildung waren etwa ungarischsprachige Rezitationswettbewerbe für Kinder und Jugendliche, ein wöchentlicher Sprach-, Landeskunde- und Volksmusikunterricht für Kinder und Jugendliche, eine ungarischsprachige Kinderbetreuung für Kindergarten- und Vorschulkinder oder ein zweisprachiges Sommerlager. Im Bereich der Erwachsenenbildung wurden diverse volksgruppensprachig gehaltene Vorträge und Vorträge zu volksgruppenspezifischen Themen, wie etwa zum Thema „Muttersprachunterricht als Pflege des kulturellen Erbes“ oder historische Gedenkjahre betreffende Themen gefördert. Weitere Bildungsfördermittel flossen in ein Bildungs- und Kulturprojekt zur Förderung des interkulturellen Dialogs im Burgenland.

Weitere Fördermittel entfielen innerhalb der ungarischen Volksgruppe auf Projektförderungen in der Fördersparte Medien, womit etwa die Herausgabe einer ungarischsprachigen Zweimonatszeitschrift, eine ungarischsprachige Kinderzeitschrift, die Herausgabe mehrerer Vereinsmitteilungsblätter sowie die Publikation von zwei Jahrbüchern unterstützt wurden.

Ein Großteil der Förderungen in der Fördersparte Kultur flossen in Folkloreaktivitäten (64%), wovon 11% für das Erlernen volksgruppenspezifischer Formen des Kinder- und Jugendvolkstanzes aufgewendet wurde. Darüber hinaus wurden Fördermittel für ungarischsprachige Theaterinszenierungen sowie für ungarisch- oder zweisprachige Einladungsmaterialien zu Musikveranstaltungen verwendet.

 


IV.          Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Budget Volksgruppenförderung 2012. 4

Tabelle 2: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in absoluten Zahlen. 10

Tabelle 3: Volksgruppenförderung nach Volksgruppen und Förderart in Prozent 10

Tabelle 4: Volksgruppenförderung nach Bundesland, Volksgruppen und Förderart in absoluten Zahlen  11

Tabelle 5 Verhältnis Struktur-/Projektförderung nach Volksgruppen in Prozent 12

Tabelle 6: Sonstige Zuschüsse nach Volksgruppen in Prozent 13

Tabelle 7: Sonstige Zuschüsse nach Fördersparten in Prozent 13

Tabelle 8: Fördermittel kroatische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten. 15

Tabelle 9: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderarten. 16

Tabelle 10: Fördermittel Volksgruppe der Roma nach Förderkategorien und Fördersparten. 16

Tabelle 11: Fördermittel slowakische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten. 17

Tabelle 12: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderarten. 18

Tabelle 13: Fördermittel slowenische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten. 19

Tabelle 14: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderarten. 20

Tabelle 15: Fördermittel tschechische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten. 20

Tabelle 16: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderarten. 21

Tabelle 17: Fördermittel ungarische Volksgruppe nach Förderkategorien und Fördersparten. 21

 


V.             Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Aufteilung Strukturfördermittel nach Fördersparten. 12

Abbildung 2: Aufteilung Projektfördermittel nach Fördersparten. 13

 


VI.          Anhang

Die Ausschüttung der Fördermittel nach Fördernehmern und Volksgruppe stellt sich wie folgt dar:

Anhang Tabelle 1

Zuschuss nach VoGrG

€ 23.000

€ 99.200

€ 2.500

€ 2.500

€ 20.500

€ 2.500

€ 1.800

€ 2.500

€ 31.000

€ 1.500

€ 60.000

€ 1.500

€ 2.500

€ 1.500

€ 1.500

€ 2.500

€ 2.500

€ 2.500

€ 102.200

€ 23.000

€ 143.200

€ 1.900

€ 2.500

€ 39.500

€ 103.700

€ 143.200

€ 89.200

€ 32.000

€ 4.000

€ 4.000

€ 1.900

€ 1.500

€ 2.100

€ 2.500

€ 2.500

€ 27.000

€ 95.080

€ 1.000

€ 36.500

€ 1.119.980

 

Anhang Tabelle 2

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger Zuschuss

Summe

€ 680

€ 680

€ 23.500

€ 23.500

€ 43.000

€ 43.000

€ 44.520

€ 44.520

€ 157.600

€ 157.600

€ 112.000

€ 112.000

€ 3.500

€ 3.500

€ 44.000

€ 44.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 384.800

€ 49.000

€ 433.800

 

Anhang Tabelle 3

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger
Zuschuss

Summe

€ 68.500

€ 68.500

€ 11.300

€ 11.300

€ 24.900

€ 24.900

€ 79.800

€ 24.900

€ 104.700

 

Anhang Tabelle 4

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger Zuschuss

Interkulturelle
Projektförderung

Summe

€ 4.000

€ 4.000

€ 15.000

€ 15.000

€ 7.000

€ 7.000

€ 25.000

€ 25.000

€ 2.700

€ 2.700

€ 4.800

€ 4.800

€ 1.500

€ 1.500

€ 60.000

€ 60.000

€ 10.000

€ 10.000

€ 100.000

€ 100.000

€ 4.000

€ 4.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 2.500

€ 2.500

€ 2.000

€ 2.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 8.000

€ 8.000

€ 7.000

€ 7.000

€ 7.000

€ 7.000

€ 2.000

€ 2.000

€ 4.500

€ 4.500

€ 3.500

€ 3.500

€ 4.500

€ 4.500

€ 39.100

€ 39.100

€ 10.000

€ 10.000

€ 10.000

€ 10.000

€ 87.000

€ 87.000

€ 21.000

€ 21.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 1.000

€ 1.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 58.200

€ 58.200

€ 2.000

€ 2.000

€ 85.500

€ 85.500

€ 14.500

€ 14.500

€ 1.000

€ 1.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 3.500

€ 3.500

€ 63.100

€ 9.900

€ 73.000

€ 5.500

€ 5.500

€ 7.000

€ 7.000

€ 14.500

€ 19.000

€ 33.500

€ 5.000

€ 5.000

€ 2.000

€ 2.000

€ 5.500

€ 5.500

€ 6.000

€ 6.000

€ 3.500

€ 3.500

€ 6.000

€ 6.000

€ 8.000

€ 8.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 1.000

€ 1.000

€ 5.500

€ 5.500

€ 1.000

€ 1.000

€ 8.000

€ 2.000

€ 10.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 87.000

€ 12.300

€ 99.300

€ 45.000

€ 45.000

€ 8.000

€ 8.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 5.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 85.700

€ 85.700

€ 21.000

€ 21.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 8.000

€ 8.000

€ 85.500

€ 85.500

€ 4.100

€ 4.100

€ 4.000

€ 4.000

€ 9.000

€ 9.000

€ 23.700

€ 23.700

€ 5.300

€ 5.300

€ 11.500

€ 11.500

€ 1.161.200

€ 29.000

€ 52.200

€ 1.242.400

 

Anhang Tabelle 5

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger Zuschuss

Summe

€ 18.500

 

€ 18.500

€ 6.400

 

€ 6.400

€ 11.000

 

€ 11.000

€ 20.000

 

€ 20.000

€ 283.040

€ 29.500

€ 312.540

€ 18.500

 

€ 18.500

€ 1.790

 

€ 1.790

€ 2.700

 

€ 2.700

€ 3.900

 

€ 3.900

€ 7.900

 

€ 7.900

€ 8.200

 

€ 8.200

€ 381.930

€ 29.500

€ 411.430

 

Anhang Tabelle 6

Zuschuss nach VoGrG

Sonstiger
Zuschuss

Interkulturelle Projekt­förderung

Summe

€ 18.000

€ 18.000

€ 8.400

€ 8.400

€ 2.000

€ 2.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 1.500

€ 1.500

€ 17.000

€ 17.000

€ 34.000

€ 34.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 1.200

€ 1.200

€ 19.000

€ 19.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 35.200

€ 35.200

€ 1.000

€ 1.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 1.400

€ 1.400

€ 11.000

€ 3.000

€ 14.000

€ 5.000

€ 5.000

€ 4.110

€ 4.110

€ 120.000

€ 120.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 3.000

€ 2.000

€ 2.000

€ 4.000

€ 4.000

€ 7.500

€ 7.500

€ 1.000

€ 1.000

€ 1.500

€ 1.500

€ 5.000

€ 5.000

€ 4.400

€ 4.400

€ 3.000

€ 3.000

€ 29.000

€ 29.000

€ 83.500

€ 83.500

€ 33.000

€ 33.000

€ 431.100

€ 37.110

€ 3.000

€ 471.210

 



[1] Kulturveranstaltungen werden generell nur dann gefördert, wenn sie einen volksgruppenspezifischen Inhalt haben oder in der Volksgruppensprache oder zweisprachig angeboten werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so können jedoch Begleitmaßnahmen gefördert werden, wenn diese die Volksgruppensprache bzw. die Zweisprachigkeit sichtbar machen (Ankündigungs- und Einladungsmaterial, Beschilderungen oder Ausstellungskataloge).

[2] Als Berechnungsgrundlage für die zahlenmäßigen Angaben in diesem Bericht wurden die ausbezahlten Fördersummen herangezogen.