BMF_deutsch_rot_abf

 

 

 

 

 

 

 

Österreichisches Stabilitätsprogramm

Fortschreibung für die Jahre 2013 bis 2018

 

sowie

 

Übersichten über die österreichische

Haushaltsplanung 2014 (Update) und 2015

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesministerium für Finanzen

Wien, 29. April 2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieses Programm/diese Übersicht kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für
Finanzen (BMF) abgerufen werden:
http://www.bmf.gv.at


 

Inhalt

 

1.... Einleitung. 1

2.... Entwicklung der österreichischen Wirtschaft. 2

2.1.     Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2013. 2

2.2.     Entwicklungen am Finanzsektor 3

2.3.     Kurz- bis mittelfristige Perspektiven 2014 bis 2018. 7

3.... Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie. 9

3.1.     Budget 2013. 14

3.2.     Budget 2014 und 2015. 15

3.3.     Institutionelle Absicherung der Konsolidierung. 16

3.4.     Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits 17

4.... Sensitivitätsanalyse. 18

5.... Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen. 19

6.... Qualität der öffentlichen Finanzen. 21

6.1.     Verwaltungsreformmaßnahmen. 21

6.2.     Verwaltungskosten senken. 22

6.3.     Gesundheitsreform.. 23

6.4.     Pensionsreform.. 24

7.... Institutionelle Faktoren. 26

7.1.     Österreichischer Stabilitätspakt 26

7.2.     Wirkungsorientierte Budgetierung. 26

7.3.     Mittelfristige Haushaltsplanung. 27

7.4.     Stellung des Stabilitätsprogramms bzw. der Budgetübersicht 27

8.... Tabellarischer Anhang. 28

 

 



Tabellenverzeichnis

 

Tabelle 1: Makroökonomische Entwicklung.. 28

Tabelle 2: Preise und Deflatoren.. 28

Tabelle 3: Arbeitsmarkt. 29

Tabelle 4: Sektorkonten.. 29

Tabelle 5: Budgetäre Ziele. 29

Tabelle 6: Entwicklung der öffentlichen Schulden.. 30

Tabelle 7: Eventualverbindlichkeiten.. 30

Tabelle 8: Budgetäre Entwicklungen ("No-policy change"-Annahme). 31

Tabelle 9: Budgetäre Ziele/Entwicklungen.. 32

Tabelle 10: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben.. 32

Tabelle 11: Abweichung von der SP-Fortschreibung vom April 2013.. 33

Tabelle 12: Wirtschaftswachstum und öffentliche Haushalte in drei Szenarien.. 33

Tabelle 13: Diskretionäre Maßnahmen (in Mio. €). 34

Tabelle 14: Langfristprojektionen der EK und des WPA... 35

Tabelle 15: Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben.. 35

Tabelle 16: Länderspezifische Empfehlungen (CSR). 36

Tabelle 17: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.. 36

 

Abbildungsverzeichnis

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP.. 2

Abbildung 2: Zusammensetzung des realen Wachstums. 2

Abbildung 3: Langfristige Zinsen.. 3

Abbildung 4: Finanzmarktperformance. 3

Abbildung 5: Budgetsaldo.. 17

Abbildung 6: Bruttoverschuldung.. 17

 


 


1.      Einleitung

 

Gemäß EU-Verordnung 1466/97 i.d.F.v. Verordnung 1175/2011 haben die Teilnehmer der Eurozone jährlich ein Stabilitätsprogramm und die übrigen EU-Mitgliedsstaaten ein Konvergenzprogramm vorzulegen.

 

Gemäß Artikel 4(2) der VO (EU) 473/2013 sind bis 15. Oktober jeden Jahres „Übersichten über die Haushaltsplanung“ zu erstellen. Diese sollen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat enthalten. Sie sind zu veröffentlichen und gemäß Art. 6 dieser VO der Europäischen Kommission (EK) und der Eurogruppe zu übermitteln.

 

Aufgrund der Nationalratswahlen am 29. September 2013 und der darauf folgenden Bestellung einer neuen Bundesregierung wurde die „Übersicht 2014“ von der einstweiligen Bundesregierung mit dem Vorbehalt beschlossen, dass die künftige Bundesregierung einen neuen, geänderten Haushaltsplanentwurf vorlegen wird. Das vorliegende Programm ist daher auch ein Update der Übersicht 2014 und folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des Code of Conduct gemäß Beschluss des ECOFIN-Rates vom 3. September 2012 bzw.  9. Juli 2013 und der delegierten VO (EU) 877/2013 der EK vom 27. Juni 2013.

 

Die österreichische Bundesregierung verfolgt eine langfristige und stabilitätsorientierte Budget- und Wirtschaftspolitik für nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung. Dabei werden drei Schwerpunkte gesetzt:

 

·         Konsequente Fortsetzung der erfolgreichen Budgetkonsolidierung, Erzielen eines strukturell ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts ab 2016 und sukzessive Rückführung der Staatsschuldenquote

·         Forcieren von Investitionen in den Bereichen Bildung, Universitäten, F&E und Infrastruktur für Wachstum und Beschäftigung

·         Fortsetzung der Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheitspolitik, öffentliche Verwaltung, Förderungen, Arbeitsmarkt und Steuern

 

Das vorliegende Programm sowie die vorliegende Übersicht basieren auf dem Bundesfinanzrahmengesetz 2015-2018 (BFRG) und den Eckwerten des österreichischen Stabilitätspakts (ÖStP), den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria (STAT) bis 2013, der Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom 27. März 2014 sowie eigenen Berechnungen und Einschätzungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).


2.      Entwicklung der österreichischen Wirtschaft

 

2.1.    Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2013

 

Im Gesamtjahr 2013 erreichte die österreichische Wirtschaft ein reales Wirtschaftswachstum von +0,4%, während sich die gesamte Eurozone im selben Jahr in einer Rezession befand
(-0,4%).  In Österreich kam es lediglich im II. Quartal 2013 zu einem vorübergehenden Nullwachstum. Gegen Jahresende beschleunigte sich das Wachstum.

 

Die Ausrüstungsinvestitionen sind 2013 relativ stark eingebrochen (-3,1%). Grund dürfte die moderate internationale und inländische Nachfrage und Unsicherheit gewesen sein, während die Finanzierungsseite keine wesentliche Rolle gespielt haben sollte.

 

Während ein nur moderates Wachstum der Exporte die schwache internationale Konjunkturlage widerspiegelte und so die Außennachfrage dämpfte, kam es in Österreich erstmals seit 1984 zu einem Sinken der realen Konsumausgaben der privaten Haushalte ( 0,2%). Ausgelöst wurde dies durch die mäßige Entwicklung der verfügbaren Haushaltseinkommen, die gestiegene Arbeitslosigkeit und Zurückhaltung beim Kauf dauerhafter Konsumgüter. Die Sparquote der privaten Haushalte fiel auf das historisch niedrige Niveau von 6,6% des verfügbaren Einkommens und konnte so einen Teil der Auswirkungen der geringen Einkommenssteigerungen auf den Privatkonsum kompensieren.

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP

Abbildung 2: Zusammensetzung des realen Wachstums

Linke Skala: Veränderung des realen BIP gegenüber dem Vorjahr in %

Quelle: Macrobond

Linke Skala: Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum realen BIP in Prozentpunkten

Quelle: STAT

 

Der Stand der aktiv Erwerbstätigen erhöhte sich 2013 um +30.000. Einen wesentlichen Anteil an dieser Steigerung hatten ausländische Arbeitskräfte. Auf der Arbeitsangebotsseite erhöhte sich die Anzahl der Erwerbspersonen allerdings um +57.000 – verantwortlich hierfür waren insbesondere der Zuwachs ausländischer Arbeitskräfte, darunter auch viele Pendlerinnen und Pendler, sowie ein Anstieg der Erwerbsquote älterer Personen und Frauen.  Somit gab es auch bei den registrierten Arbeitslosen einen Anstieg um knapp 27.000 oder etwa 10%. Stärker als in der Eurozone war auch 2013 wieder der Auftrieb der Verbraucherpreise (+2,0%).  Der wichtigste Preistreiber war hierbei die Preiskategorie Wohnkosten, gefolgt von Nahrungsmitteln und Gastronomie, während die Ausgabengruppe Verkehr preisdämpfend wirkte.

 

2.2.    Entwicklungen am Finanzsektor

 

Neben den budgetären und wirtschaftlichen Gegebenheiten spielte auch die US-Geldpolitik eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der langfristigen Zinsen in den letzten 12 Monaten. Ab Juni 2013 kam zu einem deutlicheren Anstieg der langfristigen Zinsen in vielen Industriestaaten, welcher durch die Ankündigung der US-Notenbank über eine Verringerung der US-Anleihekäufe ausgelöst wurde. Nachdem sich die langfristigen österreichischen Zinsen (10jährige Rendite für Staatsanleihen) von etwa 1,5% im Frühjahr 2013 auf etwa 2,5% bis September 2013 erhöht hatten, haben sich die langfristigen Zinsen seither wieder abgeschwächt. Der Spread der 10jährigen österreichischen Rendite zur 10jährigen deutschen Rendite zeigt seit Herbst 2013 relativ geringe Schwankungen.

 

Abbildung 3: Langfristige Zinsen

Abbildung 4: Finanzmarktperformance

Rechte Skala: Spread in Basispunkten

Linke Skala: Langfristige Zinsen in %

Quelle: Macrobond (Stand: 24.04.2014)

Linke Skala: Index

Quelle: Macrobond (Stand: 24.04.2014)

 

Die Ratingagentur Moody's hat den Ratingausblick Österreichs am 28. Februar 2014 von „negativ“ auf „stabil“ angehoben (das Rating für Staatsanleihen blieb unverändert bei der Bestnote „Aaa“). Als Gründe dafür wurden von Moody´s u.a. sinkende finanzielle Risiken in der Eurozone, eine Stärkung der budgetären Situation Österreichs sowie sinkende Risiken für weitere Banken-Stabilisierungsmaßnahmen genannt. Auch eine stabilitätsorientierte makroökonomische Wirtschaftspolitik, starke Institutionen, eine wettbewerbsfähige und diversifizierte Wirtschaft sowie geringe Finanzierungskosten wurden von Moody´s positiv hervorgehoben.

 

Der österreichische Aktienmarkt folgte im vergangenen Jahr dem Euro-Stoxx-50-Index, wobei seit Mitte 2013 aufgrund verbesserter Konjunkturaussichten eine Aufwärtsbewegung festzustellen war. Diese Aufwärtsentwicklung wurde allerdings in den ersten Monaten 2014 (Februar/März) durch  geopolitische Unsicherheiten (auch in Osteuropa) gebremst.

 

Bankensektor

 

Das Jahr 2013 war im gesamteuropäischen Kontext durch ein niedriges Zinsumfeld und eine verhaltene wirtschaftliche Erholung gekennzeichnet. Speziell in dem für die österreichischen Banken und Kreditinstitute wichtigen CESEE-Märkten (Zentral-, Ost- und Südosteuropa) verlief die Entwicklung unterschiedlich: während einige Länder ein Wachstum verzeichnen konnten, mussten Tschechien, Slowenien sowie Kroatien einen Rückgang des BIP hinnehmen.

 

Das unkonsolidierte Betriebsergebnis der österreichischen Banken betrug im Jahr 2013 6,13 Mrd. € und lag somit etwa 11,3% unter dem Vorjahreswert. Der Jahresüberschuss ist deutlich rückläufig und wird aktuell auf 641,6 Mio. € geschätzt. Die Profitabilität des heimischen Bankensektors erlitt damit einen deutlichen Dämpfer. Getrieben wurde der Rückgang durch ein anhaltend schwaches operatives Geschäft (Wegfall von Sondereffekten, stagnierendes Zinsergebnis, steigende Betriebskosten) sowie anziehenden Risikokosten.

 

Die Kreditqualität blieb in Österreich im Jahr 2013 weitgehend unverändert. Der Anteil wertberichtigter Kundenforderungen lag Ende des Jahres bei 3,5%. Ebenso zeigte sich die NPL-Ratio mit 4,5% im Jahresvergleich nur wenig verändert. Im Gegensatz dazu verschlechterte sich die Kreditqualität in CESEE. Die Entwicklung wurde vor allem von Ländern wie Rumänien, Kroatien und Slowenien getrieben.

 

Das Kreditwachstum bei Ausleihungen an private Haushalte und Unternehmen in Österreich blieb trotz rückläufiger Dynamik im Jahr 2013 positiv (+0,8% bzw. +0,5% gegenüber dem Vorjahr). Das leicht negative Wachstum des Gesamtkreditvolumens war auf rückläufige Volumina bei Krediten an Nichtbanken-Finanzintermediäre und den Staat zurückzuführen.

 

Das Neukreditgeschäft bei privaten Haushalten wurde in den letzten Jahren zunehmend von Wohnbaukrediten getragen. Der Rückgang bei Fremdwährungskrediten setzte sich fort. Ende des Jahres waren 12,3% aller Kundenforderungen in Österreich in einer Fremdwährung denominiert. Bei privaten Haushalten lag der Anteil bei 20,4%.

 

Die konsolidierte Eigenmittelausstattung der österreichischen Banken hat sich 2013 etwas verbessert. Da die systemrelevanten Banken begonnen haben, das staatliche Partizipations-kapital rückzuführen, fällt die Verbesserung bei diesen Instituten tendenziell schwächer aus als im Gesamtsystem.

 

Der schrittweise Ausstieg des österreichischen Bankensektors aus dem staatlichen Hilfsmaßnahmenprogramm wurde im Rahmen des Interbankmarktstärkungsgesetzes (IBSG) bereits umgesetzt. Seit 1. Jänner 2011 dürfen keine neuen Haftungen auf Grundlage des IBSG mehr vergeben werden. Mit Ende des 1. Quartals 2014 belaufen sich die Garantien auf Wertpapieremissionen von Finanzinstitutionen noch auf rd. 1,2 Mrd. €. Die verbleibenden Haftungen laufen Mitte Juni endgültig aus.

 

Auf Basis des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) wurden den österreichischen Banken in den letzten Jahren kapital- und liquiditätsstärkende Mittel in Höhe von insgesamt rund 14,7 Mrd. € zur Verfügung gestellt.

 

Fünf österreichische Banken hatten per Stand Ende 2013 Partizipationskapital in Höhe von 3,5 Mrd. € gezeichnet. Für das erste Halbjahr 2014 ist eine Rückführung von Partizipationskapital in Höhe von 1,6 Mrd. € durch Raiffeisenbank International und BAWAG P.S.K. in Aussicht gestellt worden. Die vom Bund übernommenen Haftungen betragen rund 4,3 Mrd. €, die restlichen 6,6 Mrd. € FinStaG-Mittel entfallen auf Gesellschafterzuschüsse sowie sonstige Kapitalmaßnahmen. 

 

Die Republik Österreich sieht sich im Einklang mit dem europäischen Beihilfenrecht nicht als langfristiger Eigentümer von Banken und Kreditinstituten. Bei den verstaatlichten (Kommunalkredit, Hypo Alpe Adria) bzw. teilverstaatlichten (ÖVAG) Banken sollen innerhalb der mit der Europäischen Kommission akkordierten Fristen eine nachhaltige Umstrukturierungen und Neuausrichtung der Geschäftspolitik einerseits bzw. ein Abbau der Beteiligungen andererseits erfolgen.

 

Die Kommunalkredit Austria (KA) setzt nach Einstellung der Verkaufsbemühungen nun den am 19. Juli 2013 von der Europäischen Kommission genehmigten Abbauplan um. Dieser sieht insb. die Einstellung des aktivseitigen Neugeschäftes sowie eine langfristige und wertschonende Abwicklung der Bank bis Ende 2040 vor. Zur Liquiditätsstützung wird die KA ihr Refinanzierungsgeschäft im beschränkten Maß aufrechterhalten, um ihre Kapital- und Liquiditätsplanung ohne staatlich garantierte Refinanzierung oder sonstige künftige Beihilfen sicherzustellen.

 

Die KA Finanz (KF) ist aktuell bemüht, das Portfolio der Bank möglichst wert- und kapitalschonend abzubauen. Dafür müssen vom Vorstand gute Zeitfenster am Markt rasch genutzt werden, um zu einem späteren Zeitpunkt eventuell noch höhere Abschläge vermeiden zu können. Von der Gesamtsumme der FinStaG-Haftungen entfallen rund 3 Mrd. € auf ein Garantieprogramm für kurzfristige Wertpapieremissionen der KF. Zur Risikoreduktion durch umfangreichen Abbau des CDS-Portfolios wurde der KF im Dezember 2013 einen Gesellschafterzuschuss des Bundes von 150 Mio. € gewährt. Eine seit Ende 2011 bestehende Haftung für Kreditforderungen und Wertpapiere wurde in Anspruch genommen und es erfolgte ebenfalls im Jahr 2013 eine Auszahlung des Bundes von rund 41,4 Mio. €.

 

Im Beihilfeverfahren der Hypo Alpe Adria erging im September 2013 der Genehmigungs-beschluss der Europäischen Kommission. In dieser wurde ein beihilfenrechtlicher Rahmen in Höhe von bis zu 5,4 Mrd. € in Form von Kapitalmaßnahmen sowie bis zu 3,3 Mrd. € in Form von Liquiditätszufuhren genehmigt. Gemäß dem vorgelegten Restrukturierungsplan erfolgte im Juli 2013 die Einstellung des beihilferechtlichen Neugeschäftes in Italien und die verbleibenden Beteiligungen im Südosteuropa-Netzwerk sind 2015 zu veräußern. Die österreichische Tochterbank wurde bereits im Dezember 2013 verkauft.

 

Der Hypo Alpe Adria (HAA) wurden im Jahr 2013 eigenmittelstärkende FinStaG-Maßnahmen in Höhe von insg. 1,75 Mrd. € gewährt:  Davon entfielen 700  Mio. € auf eine im September 2013 durchgeführte Kapitalerhöhung, 250 Mio. € auf einen Gesellschafterzuschuss im November 2013 sowie 800 Mio. € auf den Erwerb von Partizipationskapital durch den Bund im Dezember 2013. Nach Durchführung der erwähnten eigenmittelstärkenden Maßnahmen im zweiten Halbjahr 2013 2013 verblieben für die HAA per Stichtag 1. Jänner 2014 ein freier beihilfenrechtlicher Höchstrahmen von 3,65 Mrd. €. Zur Sicherstellung der regulatorischen Mindesteigenmittelanforderungen im Jahresabschluss 2013 wurde im April 2014 eine Kapitalerhöhung in Höhe von 750 Mio. € durchgeführt. Gegenwärtig beträgt der freie beihilfenrechtliche Höchstrahmen daher 2,95 Mrd. €.

 

Im Zuge der Teil-Verstaatlichung der ÖVAG im Februar 2012 wurde mit dem Bund eine Haftungsübernahme in Höhe von 100 Mio. € vereinbart. Die hierfür im März 2013 unterzeichnete Bürgschaftsvereinbarung entfaltete ihre kapitalstützende Wirkung (Ersparnis von Risikovorsorgen) bereits rückwirkend für den Jahresabschluss 2012.

 

Im Jahr 2013 erhielt der Bund Dividendenzahlungen für das gezeichnete Partizipationskapital in Höhe von 289 Mio. €, die Einnahmen für Haftungsentgelte gemäß IBSG und FinStaG betrugen 170 Mio. €. Für 2014 wird mit geringeren Einnahmen gerechnet. Einerseits hat die BAWAG PSK im 1. Quartal 2014 ihr Partizipationskapital vollständig zurückgezahlt und auch die Raiffeisenbank International hat eine Rückführung in Aussicht genommen, andererseits laufen die IBSG-Haftungen bis Juni 2014 schrittweise aus.

 

 

Abbaueinheit Hypo Alpe Adria

 

Zur Umsetzung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. September 2013 entschied sich die österreichische Bundesregierung im März 2014 zur Errichtung einer Abbaubank für die marktaktiven Beteiligungen, Kredite und sonstigen Aktiva der Hypo Alpe Adria. Das Südosteuropa-Netzwerk der Bank soll entsprechend der beihilferechtlichen Verpflichtungen bis 2015 verkauft werden. Der verbleibende Rest wird in eine deregulierte, privatwirtschaftlich organisierte Kapitalgesellschaft ohne generelle Staatshaftung überführt und langfristig wertschonend abgebaut.

 

Die Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen und Analyse unterschiedlicher Lösungsmodelle erfolgte im Vorfeld durch ein von der Regierungsspitze eingesetztes Expertengremium („Task Force“). Die Umsetzung dieser Empfehlungen erfordert umfangreiche gesellschaftsrechtliche Umgründungen sowie Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Bis Sommer 2014 sollen die legistischen Strukturen für die Abbaueinheit vorbereitet und dem Nationalrat vorgelegt werden. Parallel dazu laufen organisatorische Vorbereitungsarbeiten für die Errichtung der Abbaugesellschaft, die im Herbst 2014 abgeschlossen sein sollen. 

 

Die „Task Force“ geht davon aus, dass die ausfallsgefährdeten Forderungen der Hypo Alpe Adria in der Abbaueinheit möglichst wertschonend und langfristig abgebaut werden können. Unter der Eigentümerschaft der Republik Österreich soll die Abbaueinheit in die Strukturen der staatlichen Beteiligungsholding ÖIAG eingegliedert werden.

 

Mit Errichtung der Abbaugesellschaft sind die aufsichtsrechtlichen Kapitalerfordernisse für Kreditinstitute und Banken nicht mehr einzuhalten, wodurch zusätzliche Kapitalreserven verfügbar werden. Diese Kapitalreserven können für den zügigen Abbau der Aktiva eingesetzt werden.

 

Durch die Gründung einer dem Staat zugerechneten Abbaugesellschaft wird eine kurzfristige Erhöhung der Staatsschulden eintreten, da sämtliche Verbindlichkeiten der Abbaugesellschaft in den Schuldenstand der Republik Österreich eingerechnet werden. In Folge nimmt der Schuldenstand durch die Abbauleistung auch wieder ab. Das Gesamtdefizit des Bundes wird durch den unmittelbaren Kapitalbedarf zum Abbau der Hypo Alpe Adria ebenfalls belastet, das strukturelle Defizit beeinflusst es jedoch nicht. Somit erscheint das für 2016 angestrebte Nulldefizit nicht gefährdet. 

 

Die Entscheidung zur Gründung einer Abbaugesellschaft hat zudem zu keinen negativen Auswirkungen auf die Bonität der Republik geführt. Die Zinsen auf Anleiheemissionen des Bundes zählen auch weiterhin zu den niedrigsten im europäischen Vergleich.

 

2.3.    Kurz- bis mittelfristige Perspektiven 2014 bis 2018

 

Nach Durchschreiten der Talsohle im vergangenen Jahr dürfte der aktuelle Konjunkturaufschwung weniger dynamisch als in den Konjunkturzyklen davor ausfallen, die Wachstumsspitze wird im Jahr 2016 mit einem realen Wirtschaftswachstum von +1,9% überschritten werden.  Für das Ende des Projektionszeitraumes im Jahr 2018 wird mit einem realen Wachstum von +1,8% und einer zu diesem Zeitpunkt mit -0,2% des Potentialoutputs noch nicht vollkommen geschlossenen Outputlücke gerechnet. Lag das durchschnittliche reale Wachstum von 2008 bis 2013 bei nur +0,6% pro Jahr, so sollte es sich im Zeitraum von 2014 bis 2018  auf +1,8% pro Jahr beschleunigen.

 

Zu Anfang 2014 sind in der österreichischen Wirtschaft keine Spannungen gemäß dem Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten festzustellen, das Finanzierungsumfeld ist günstig und auch die öffentlichen Haushalte sind bereits relativ nahe  am mittelfristigen Budgetziel, sodass potenzielle Entzugseffekte der Nachfrage gering sein sollten. 

 

Der Wegfall von wachstumsdämpfenden Faktoren, Nachholeffekte und ein günstiges internationales Umfeld werden sich positiv auf die Investitionen auswirken, auch wird ein Ansteigen der Nettoexporte erwartet. Vor dem Hintergrund einer Ausweitung der Beschäftigung und wiedererstarkender Gewinneinkommen sollte sich auch der private Konsum beschleunigen. Ein Teil der Impulse, die darüber hinaus von einer besseren Entwicklung der Lohn- und Selbständigeneinkommen kommen werden, dürfte jedoch zu vermehrter Ersparnisbildung genutzt werden, sodass sich die Sparquote schrittweise auf über 8½% im Jahr 2018 erhöhen wird. Die  Budgetkonsolidierungsbemühungen werden insbesondere bis 2016 zu einer moderaten öffentlichen Nachfrage beitragen.

 

Das über den Projektionszeitraum gute Wirtschaftswachstum und der Trend zur Teilzeitbeschäftigung werden zu einem relativ kräftigen Beschäftigungswachstum beitragen, obwohl die Zahl der öffentlich Bediensteten leicht abnehmen dürfte. Gleichzeitig vergrößert sich allerdings auch das Arbeitskräfteangebot aufgrund eines ausgeprägten Anstiegs ausländischer Arbeitskräfte, der anhaltenden Ausweitung der Frauenerwerbsbeteiligung und der Verschärfung der Eintrittsbedingungen in die Früh- bzw. Invaliditätspension durch Anreize für ältere Arbeitnehmer, länger in Beschäftigung zu bleiben, und durch verstärkte berufliche Rehabilitation statt Invaliditätspension. Im Ergebnis wird die Arbeitslosenquote (laut Eurostat) von 5,3% im Jahr 2015 nur geringfügig auf 5,0% im Jahr 2018 sinken.

 

Bei einem angenommenen durchschnittlichen Anstieg der Pro-Kopf-Nominallöhne um ca. 2¼% pro Jahr, den 2014/2015 wirksamen Erhöhungen der Tabak-, Schaumwein-, Alkoholsteuer und der Normverbrauchsabgabe sowie unter der Annahme mäßigen Preisdrucks bei Energie und Rohstoffen und einer leichten Abwertung des nominal-effektiven Eurowechselkurses wird für den Zeitraum zwischen 2014 und 2018 ein Preisanstieg pro Jahr von durchschnittlich 1,7% gemessen am BIP-Deflator und 1,9% gemessen am Verbraucherpreisindex erwartet.

3.      Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie

 

Die österreichische Bundesregierung verfolgt eine langfristige und stabilitätsorientierte Budget- und Wirtschaftspolitik für nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung. Dabei werden drei Schwerpunkte gesetzt:

 

·         Konsequente Fortsetzung der erfolgreichen Budgetkonsolidierung, Erzielen eines strukturell ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts ab 2016 und sukzessive Rückführung der Staatsschuldenquote

·         Forcieren von Investitionen in den Bereichen Bildung, Universitäten, Forschung und Entwicklung und Infrastruktur für Wachstum und Beschäftigung

·         Fortsetzung der Strukturreformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheitspolitik, öffentliche Verwaltung, Förderungen, Arbeitsmarkt und Steuern

 

Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger stehen dabei gemeinsam in der Pflicht, die öffentlichen Haushalte strukturell zu konsolidieren und die chronischen Ungleichgewichte zwischen den Auszahlungen und Einzahlungen dauerhaft zu beseitigen.

Bereits im Frühjahr 2012 wurde mit dem Stabilisierungspaket 2012 ein umfangreiches Konsolidierungs- und Wachstumsprogramm mit Reformen in den Bereichen Pensionen, Gesundheit, Förderungen und öffentliche Verwaltung beschlossen. Da sich seither die Rahmenbedingungen verschlechtert haben (insbesondere geringeres Wirtschaftswachstum und notwendige Maßnahmen im Bereich der verstaatlichten Banken), wurden zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen.

 

Folgende Maßnahmen, die zum Großteil bereits beschlossen oder gesetzlich umgesetzt sind, führen zu einer deutlichen Entlastung der öffentlichen Haushalte:

 

·         Nach der Nulllohnrunde 2013 steigen die Gehälter der öffentlich Bediensteten auch in den Jahren 2014 und 2015 nur moderat.

·         Die nicht gesetzlich vorgeschriebenen, gestaltbaren operativen Auszahlungen der Ressorts wurden bereits im gesetzlichen Budgetprovisorium 2014 gegenüber dem bisherigen mittelfristigen Budgetrahmen global um fast 500 Mio. € gekürzt. Auch in den Folgejahren soll die Ausgabenpolitik sehr restriktiv sein.

·         Die Pensionen wurden 2014 nur moderat angehoben; die allgemeine Anpassung liegt um 0,8 %-Punkte unter der Inflationsrate.

·         Zu Beginn 2014 traten bei der sogenannten „Hacklerregelung“ weitere Verschärfungen in Kraft: Schul- und Studienzeiten z. B. werden nicht mehr angerechnet. Das Antrittsalter zur „Hacklerpension“ wurde um zwei Jahre angehoben. Die Abschläge, die zu einer Kürzung der Pension führen, wurden erhöht.

·         Im Bereich der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen traten mit 1. Jänner 2014 umfassende Neuregelungen in Kraft. Die befristete Invaliditätspension wurde bzw. wird schrittweise durch ein System der medizinischen und beruflichen Rehabilitation ersetzt und für unter 50 Jährige vollständig abgeschafft. Somit wird die befristete Invaliditätspension in den nächsten Jahren auslaufen. Ziel ist es, die hohen Pensionskosten durch weniger Invaliditätspensionen zu senken und verstärkt Maßnahmen zu setzen, um gesundheitlich beeinträchtigte Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Außerdem wird die Altersgrenze für den Tätigkeitsschutz bis zum Zielalter 60 angehoben.

·         Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote für ältere ArbeitnehmerInnen nach einem gemeinsam festgelegten verbindlichen Pfad und Zeitplan:

·         Zentrale Maßnahmen zur Unterstützung dieser Zielsetzung:

o   Konsequente Verwirklichung des Grundsatzes Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension.

o   Verstärkte Anreize zur Weiterarbeit über das frühestmögliche Pensionsalter hinaus und Aufschub des Pensionsbezugs.

o   Halbjährliches Monitoring der Maßnahmen der letzten Jahre (Stichtag: 30. 6. 2014): Wird das Ziel, das faktische Pensionsantrittsalter und die Beschäftigungsquote bis 2015 signifikant anzuheben, nicht erreicht, sind unverzüglich verbindliche Maßnahmen zu setzen.

o   Im Rahmen eines echten transparenten Frühpensions-Monitorings ist u. a. eine getrennte Betrachtungsweise nach Geschlecht, Altersgruppen (bis 50, 50 - 54, 55 - 59, 60 - 64) und Pensionsformen vorzunehmen. Auch die Rehabilitationsgeld-BezieherInnen sind gesondert auszuweisen.

o   Einführung einer Teilpension: Ab der Erreichung des Antrittsalters für die Korridorpension (bzw. Langzeitversichertenpension oder vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer) besteht die Möglichkeit, eine Teilpension zu beziehen, wenn die Arbeitszeit bzw. das Einkommen um zumindest 30 % reduziert wird. Das Modell wird versicherungsmathematisch neutral gestaltet und zielt auf einen längeren Verbleib in Beschäftigung ab.

·         Die Gesundheitsreform wurde 2013 im Nationalrat beschlossen. Durch die Deckelung des Ausgabenpfades sollen bis 2016 kumuliert rund 3,4 Mrd. € ausgabendämpfende Effekte generiert werden, wovon rund 2,1 Mrd. € auf die Länder und rund 1,4 Mrd. € auf die Sozialversicherungsträger entfallen.

·         Gesetzlich festgeschrieben ist, dass der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) über die Periode bis 2016 an das zu erwartende durchschnittliche nominelle Wachstum des BIP heranzuführen ist. Die Sozialversicherung muss jedes Jahr entsprechende Zielwerte erreichen.

·         Bei Investitionen von ASFINAG und ÖBB werden Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen weitergeführt.

·         Mit der Schweiz und Liechtenstein wurden erfolgreich Steuerabkommen abgeschlossen. Aus dem Abkommen mit der Schweiz erhielt Österreich 2013 über 0,7 Mrd. €. Bis Mitte 2014 sollen weitere Abgeltungszahlungen überwiesen werden. Das Steuerabkommen mit Liechtenstein soll 2014 500 Mio. € an Einmalzahlungen bringen.

·         Zur Stabilisierung der Einnahmenseite wurde zu Beginn des Jahres 2014 eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen gesetzlich beschlossen:

o   Im Ertragssteuerrecht wurden Lücken geschlossen (z. B. Einschränkung steuerlicher Gestaltungsspielräume, Anti-Profit-Shifting, eingeschränkte Absetzbarkeit von hohen Spitzengehältern, Einschränkung der Steuersubvention bei Golden Handshakes).

o   Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag wird nur noch für Investitionen in Wohnbauanleihen und körperlichen Wirtschaftsgüter anerkannt, um Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken.

o   Bei den Verbrauchssteuern wurden Anpassungen mit positiven Lenkungseffekten vorgenommen (unter anderem im Bereich Ökologisierung und im Gesundheitsbereich).

o   Der Steuerbetrug wird effektiv bekämpft.

o   Unternehmen werden steuerlich aber auch entlastet: Lohnnebenkosten - nämlich der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung und der Beitrag zum Insolvenz-Entgelt-Fonds - werden gesenkt und die Gesellschaftssteuer wird ab 2016 abgeschafft.

o   Der Bankensektor leistet über Erhöhung der Stabilitätsabgabe einen Sonderbeitrag.

o   Die Einführung der gemeinsamen Finanztransaktionssteuern soll ab 2016 einen Budgetbeitrag bringen. Die österreichische Bundesregierung wird sich weiterhin vehement auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Finanztransaktionssteuer im Jahr 2016 umgesetzt wird.

·         Die Einhaltung der Auszahlungsobergrenzen durch die Ressorts und des Budgetpfades wird im Rahmen des strikten Budgetvollzuges überwacht.

 

Gleichzeitig setzt die Bundesregierung Impulse zur Stärkung von Bildung, Innovation, Investition und Beschäftigung:

 

·         Die Offensivmaßnahmen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Unterricht, die bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnen wurden, werden fortgeführt.

·         Die Familienbeihilfe wird sukzessive erhöht. Diese wird Mitte 2014 um 4 % angehoben. Zwei weitere Erhöhungen zu je 1,9 % soll es 2016 und 2018 geben.

·         Die Einrichtungen für die Kinderbetreuung werden ausgebaut (350 Mio. €) und die sprachliche Frühförderung fortgesetzt.

·         Die Innovationskraft eines Landes und hochqualifizierte Arbeitskräfte sind wesentliche Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs. Vor diesem Hintergrund hat sich die Bundesregierung entschieden, die Budgets der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2013 - 2015 beträchtlich zu erhöhen. Dabei wurde verstärkt der Fokus auf eine indikatoren- und leistungsbezogene Mittelvergabe gelegt.

·         Zusätzlich kommt es zu einer darüber hinausgehenden Schwerpunktsetzung im Bereich der Grundlagenforschung: In den Jahren 2016 bis 2018 stehen jährlich zusätzlich 100 Mio. € für diesen Bereich bereit, wobei in diesem Zusammenhang besonders der Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW) zu erwähnen sind.

·         Mehr finanzielle Mittel gibt es auch für die Bildung: Eine wichtige Offensivmaßnahme ist der Ausbau der schulischen Tagesbetreuung, mit dem Ziel das Angebot der ganztägigen Schulformen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer auszubauen.

·         Auch für den geförderten Wohnbau werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

·         Die Investitionen in die Schieneninfrastruktur und in das hochrangige Straßennetz werden plangemäß durchgeführt.

·         Weitere Impulse zur Belebung von Wachstum und Beschäftigung sind der „Handwerkerbonus“, der Mitte 2014 in Kraft tritt, und

·         für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen werden 370 Mio. € in den Jahre 2014 bis 2016 investiert, um diese wieder verstärkt in den Erwerbsprozess einzugliedern. Schwerpunkt der arbeitsmarktpolitischen Förderung ist die Eingliederungsbeihilfe für Unternehmen.

 

Die Errichtung einer deregulierten Abbaugesellschaft für die Hypo Alpe Adria und die Rekapitalisierung in Höhe von 750 Mio. € im April 2014 belasten das Maastricht-Defizit 2014 gemäß Einschätzung der „Task Force“ mit bis zu 4 Mrd. €. Darin enthalten sind auch mögliche Verluste aus dem Verkauf des SEE-Netzwerkes. Bei der Übernahme eines Portfolios in Höhe von 17,8 Mrd. € steigt der öffentliche Schuldenstand im gleichen Ausmaß.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von geplanten Initiativen:

 

·         Die Verwaltungsreform wird fortgeführt und Organisationsstrukturen werden gestrafft. Dazu zählt z. B. die Schaffung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, das per 1. Jänner 2014 seine operative Tätigkeit aufgenommen hat, und eine Kompetenzbündelung und Verfahrensbeschleunigung bringen wird. In der Schulverwaltung sollen die Bezirksschulräte inklusive deren Kollegien abgeschafft werden. Mehrere Bezirksgerichte werden geschlossen. Polizeiinspektionen werden geschlossen bzw. zusammengelegt und die Außendienstpräsenz der Polizistinnen und Polizisten wird gestärkt. Die Transparenzdatenbank, mit welcher die Förderleistungen der öffentlichen Hand erfasst werden und die für den Bund seit Mitte 2013 online ist, soll für Länder und Gemeinden ausgebaut werden, um die Fördertätigkeiten besser steuern und koordinieren zu können. Im Rahmen der Pflegereform werden zur Gewährleistung der Finanzierbarkeit von Pflegeleistungen Maßnahmen zur Optimierung und Kostendämpfung gesetzt.

·         Im Bereich des Finanzausgleichs sind ebenfalls Reformen geplant: Die Haushaltsregeln aller Gebietskörperschaften sollen harmonisiert werden (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht). Noch im heurigen Jahr soll hierzu ein umfassendes Regelungspaket vorgelegt werden. Mischfinanzierungen und Transfers zwischen Gebietskörperschaften sollen zugunsten von klaren finanziellen Zuständigkeiten entflochten werden. Die Verteilung der Finanzmittel auf die einzelnen Gebietskörperschaften soll stärker aufgaben- und zielorientiert erfolgen. Doppel- und Mehrfachgleisigkeiten zwischen den Gebietskörperschaften sollen abgebaut werden (z. B. im Bereich der IT und Förderungen). Dazu wird das Finanzministerium 2014 den Gebietskörperschaften einen Vorschlag für eine Reform vorlegen. Ein bundesweites Spekulationsverbot für alle öffentlichen Körperschaften in Verfassungsrang wird angestrebt.

·         Im Regierungsprogramm wurde eine Steuerstrukturreform vereinbart: Reformmaßnahmen beim Einkommenssteuergesetz sollen sich dabei an der Zielsetzung eines treffsicheren, familienfreundlicheren, sozialen, entbürokratisierten, leistungs- und wachstumsorientierten und vereinfachten Einkommensteuersystems orientieren. Zur Erreichung dieses Ziels sollen gleichzeitig der Eingangssteuersatz spürbar gesenkt, die steuerliche Progression abgeflacht und steuerliche Ausnahmeregelungen gestrafft werden, sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume vorhanden sind Ebenso sollen die Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben umfassend reformiert werden. Eine Steuerreform-Kommission zur Vorbereitung der Steuerreform wurde bereits eingesetzt mit dem Ziel, die legistische Umsetzung bis Ende 2015 vorzubereiten

·         Zur Sicherung der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte wurde bereits 2012 die Schuldenbremse für Bund, Länder und Gemeinden gesetzlich verankert. Damit steht das rechtliche Fundament einer tragfähigen Budgetpolitik in Österreich. 2013 wurde zusätzlich der Fiskalrat gesetzlich eingerichtet, der insbesondere die Einhaltung der EU-rechtlichen Vorschriften überwacht. Er wird auch Empfehlungen abgeben und falls notwendig Anpassungspfade aufzeigen. Dem Fiskalrat kommt somit eine wichtige Rolle zur Stärkung der Haushaltsdisziplin von Bund, Ländern und Gemeinden zu.

3.1.    Budget 2013

 

Trotz schwacher Konjunktur (BIP real 2013: +0,4%) und massiver zusätzlicher Budgetbelastungen durch Maßnahmen im Bankenbereich wurde 2013 das Budgetziel deutlich übertroffen. Das gesamtstaatliche Budgetdefizit 2013 beträgt nach den Berechnungen von Statistik Austria 1,5% des BIP und liegt damit deutlich unter dem Vorjahreswert (2,6%). Geplant war 2013 ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von 2,3% des BIP.

 

Das Maastricht-Defizit des Bundes beträgt rund 1,6% des BIP (2012: 2,6%; Plan 2013: 2,0%). Die Sozialversicherung weist einen leichten Überschuss auf (0,1%) und die Länder und Gemeinden erreichen in Summe ein leichtes Defizit (0,1% des BIP); für Länder und Gemeinden war ein Maastricht-Defizit von 0,4% des BIP geplant.

 

Der Bundesvoranschlag für 2013 sah im Finanzierungsvoranschlag Auszahlungen von rund 75,0 Mrd. €, Einzahlungen von rund 68,7 Mrd. € und einen Nettofinanzierungsbedarf von rund 6,3 Mrd. € vor. Der vorläufige Erfolg für 2013 weist im Finanzierungshaushalt Auszahlungen von rund 75,6 Mrd. €, Einzahlungen von rund 71,4 Mrd. € und einen Nettofinanzierungsbedarf von rund 4,2 Mrd. € aus. Im Vergleich zum Voranschlag wurden die Auszahlungen um rund 0,6 Mrd. € überschritten und die Einzahlungen fielen um rund 2,7 Mrd. € höher aus als erwartet. Der Nettofinanzierungsbedarf ist somit um rund 2,1 Mrd. € niedriger als veranschlagt.

 

Ein höherer Mittelbedarf war v.a. für die Hypo-Alpe-Adria (+1,0 Mrd. €) notwendig. Verbesserungen auf der Auszahlungsseite gab es v.a. bei den Zinsen (-0,1 Mrd. €), beim Zuschuss des Bundes zur gesetzlichen Pensionsversicherung (-0,2 Mrd. €) und bei Ausfuhrhaftungen, die deutlich weniger in Anspruch genommen wurden.

 

Die öffentlichen Abgaben blieben geringfügig unter dem Voranschlag (brutto um 0,5 Mrd. €). Hierbei waren insbesondere die einmaligen Abgeltungsbeträge aus dem Steuerabkommen mit der Schweiz um 0,3 Mrd. € niedriger als erwartet. Auch die Verbrauchssteuern und die Mehrwertsteuer blieben geringfügig unter den Erwartungen zurück. Deutlich höhere Erträge als budgetiert gab es hingegen bei den Erlösen aus der Versteigerung von Funklizenzen (+1,75 Mrd. €). Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung waren höher als erwartet (+0,2 Mrd. €). Zusätzlich hat die ERSTE-Bank 2013 das Partizipationskapital zur Gänze zurückbezahlt (1,2 Mrd. €); geplant war nur die Hälfte (0,6 Mrd. €). Auch die BAWAG hat das Rückzahlungsprogramm  des Partizipationskapitals beschleunigt.

 

Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit ist 2013 mit 1,1% deutlich unter den geplanten 1,8% des BIP geblieben. Somit lag es etwa 2 Prozentpunkte unter dem Wert von 2010. Die gesamtstaatliche Schuldenquote 2013 (74,5% des BIP) stieg gegenüber dem Jahr 2012 trotz weiterer EU-Stabilisierungsmaßnahmen im Bereich ESM und EFSF kaum an (2012: 74,4% des BIP).

 

3.2.    Budget 2014 und 2015

 

Die Bundesregierung hat Ende April 2014 dem Nationalrat die Budgets für die Jahre 2014 und 2015 vorgelegt. Diese Entwürfe setzen den bisherigen strukturellen Konsolidierungskurs fort. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit soll 2014 1,0% des BIP betragen, 2015 auf 0,9% des BIP und 2016 auf rund 0,4% des BIP zurückgehen.

 

Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2014 und die Entwicklung der Staatsschuldenquote in der Maastricht-Abgrenzung sind allerdings von den Effekten der geplanten Hypo-Alpe-Adria Abwicklungsgesellschaft geprägt. Diese Abwicklungsgesellschaft ist dafür verantwortlich, dass das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2014 auf 2,7% des BIP und die Staatsschuldenquote auf 79,2% des BIP ansteigen wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Defizitauswirkung der Hypo-Alpe-Adria-Bank und der geplanten Abwicklungsgesellschaft im Jahr 2014 bis zu 4 Mrd. € und die Auswirkung auf die Schuldenrechnung rund 17,8 Mrd.€ betragen wird. Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit wird 2015 auf 1,4% des BIP sinken. Die Länder und Gemeinden sollten ausgeglichen budgetieren. Die Sozialversicherung sollte einen geringen Überschuss aufweisen. In den Folgejahren wird das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit sukzessive weiter zurückgehen (2018: rund 0,5% des BIP). Aber auch der erwartete Rückgang der Schuldenquote in den Jahren 2015-2018 bis auf 71,5% wird wesentlich von den Entwicklungen in der Abbaugesellschaft geprägt sein. Die Abschmelzung des übertragenen Portfolios führt zu einer Reduktion des Schuldenstandes in gleicher Höhe.

 

Der Bundesvoranschlag des Bundes für das Jahr 2014 sieht im Finanzierungshaushalt Auszahlungen von rund 75,8 Mrd. € (2013: 75,6 Mrd. €) und Einzahlungen von rund 72,2 Mrd. € (2013: 71,4 Mrd. €) vor. Der Nettofinanzierungsbedarf beträgt somit rund 3,6 Mrd. € oder 1,1% des BIP (2013: 4,2 Mrd. € oder 1,3% des BIP). Der Bundesvoranschlag des Bundes für 2015 weist Auszahlungen von 74,7 Mrd. € und Einzahlungen von rund 71,5 Mrd. € aus. Der Nettofinanzierungsbedarf für 2015 beträgt somit rund 3,2 Mrd. € oder 0,9% des BIP.

 

Die Auszahlungen steigen 2014 moderat und werden 2015 rückläufig sein. Die Gehälter im öffentlichen Dienst, die bereits für beide Jahre fixiert sind, steigen in beiden Jahren nur moderat. Auch die Pensionsanpassung für 2014 liegt mit 1,6% deutlich unter der Inflationsrate. Die gestaltbaren operativen Auszahlungen werden in beiden Jahren deutlich gekürzt. Zudem halbiert sich der Zuschussbetrag zum ESM auf rund 450 Mio. € im Jahr 2014 (2013: rund 890 Mio. €); 2015 fällt er überhaupt weg.

 

Die Einzahlungen sind zum einen durch die steuerpolitischen Maßnahmen geprägt, die zusätzliche Einzahlungen bringen (insbesondere durch Anpassungen bei Verbrauchsteuern und Einschränkungen bei steuerlichen Begünstigungen sowie Erhöhung der Bankenabgabe). Diese Maßnahmen führen 2014 in Summe zu Mehreinzahlungen von rund 0,7 Mrd. € und 2015 von rund 1,1 Mrd. €. Bei den Einzahlungen schlägt sich 2014 auch die Rückzahlung von Partizipationskapital nieder. Die BAWAG hat im Frühjahr 2014 die restlichen 350 Mio. € an Staatshilfen zurückbezahlt. Auch die RBI hat geplant, 2014 ihre Staatshilfen in Höhe von 1,75 Mrd. € zurückzuzahlen.

 

3.3.    Institutionelle Absicherung der Konsolidierung

 

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Absicherung des unabdingbaren Konsolidierungskurses ist die gesetzlich verankerte Schuldenregel. Diese Regel verpflichtet den Bund, die Länder und die Gemeinden nach einer Übergangsfrist erstmals im Jahr 2017 zu im Grundsatz strukturell ausgeglichenen Haushalten. Der Bund trägt dabei auch die politische Verantwortung für etwaige Defizite in den Haushalten der Sozialversicherung. Konkret sieht die Regel vor, dass der Bund (inkl. Sozialversicherung) sein strukturelles Defizit bis 2017 auf maximal 0,35% des BIP zurückführt und danach diese Grenze nicht überschreitet. Damit gibt die Schuldenregel im Einklang mit dem Unionsrecht und dem VSKS die maximal zulässige Nettokreditaufnahme unter Berücksichtigung einer Konjunkturkomponente sowie unter Ausschluss von einmaligen Transaktionen vor. Für Länder und Gemeinden gilt der Haushalt dann als strukturell ausgeglichen, wenn der strukturelle Saldo -0,1% des BIP nicht unterschreitet. Dies wurde im neuen Österreichischen Stabilitätspakt festgeschrieben und garantiert eine nachhaltige Schuldengebarung. Für den Gesamtstaat gilt somit ein struktureller Saldo von -0,45% des BIP als Untergrenze.

 

Mit der Überwachung der Einhaltung der fiskalischen EU-Vorgaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 wurde in Österreich der bisherige Staatsschuldenausschuss gesetzlich betraut. Unter dem neuen Namen „Fiskalrat“ wird dieser Ausschuss die Budgetziele nach den europäischen Vorgaben beobachten, Empfehlungen abgeben und falls notwendig Anpassungspfade  aufzeigen. Dieser Rat ist unabhängig und nahm seine Aufgaben mit 1. November 2013 auf.  In den Rat entsenden der Bund, die Sozialpartner, die Finanzausgleichspartner, die Österreichische Nationalbank und der Budgetdienst des Nationalrates weisungsfreie und entsprechend qualifizierte Personen. Dem Fiskalrat kommt in der Haushaltsüberwachung eine zentrale Rolle zur Stärkung der Haushaltsdisziplin im Bund, in den Ländern und Gemeinden zu.

 

3.4.    Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits

 

Am 2. Dezember 2009 stellte der ECOFIN-Rat ein übermäßiges Defizit nach Artikel 126(6) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) fest und gab Empfehlungen gemäß Artikel 126(7) AEUV zu dessen Korrektur. Österreich wurde aufgefordert, das Budgetdefizit bis spätestens 2013 unter den Referenzwert von 3% des BIP zu senken und die Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2011 zu beginnen.

 

Österreich konnte bereits 2011, also zwei Jahre früher als empfohlen sein Defizit unter den Referenzwert von 3% des BIP senken und dieses seither deutlich unter diesem Wert halten.

 

Ende April 2014 hat die Bundesregierung dem Nationalrat die Budgets für die Jahre 2014 und 2015 vorgelegt. Diese Entwürfe setzen den bisherigen strukturellen Konsolidierungs-kurs fort. Das gesamtstaatliche strukturelle Defizit sollte 2014 etwa 1,0% des BIP betragen, 2015 auf 0,9% des BIP und 2016 auf rund 0,4% des BIP zurückgehen.

 

Das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2014 und die Entwicklung der Staatsschuldenquote in der Maastricht-Abgrenzung sind allerdings von den Effekten der geplanten Hypo-Alpe-Adria Abwicklungsgesellschaft geprägt, was das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit 2014 auf 2,7% des BIP und die Staatsschuldenquote auf knapp unter 80% des BIP ansteigen lassen wird.  2015 jedoch soll das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit wieder auf 1,4% des BIP sinken.

 

Abbildung 5: Budgetsaldo

Abbildung 6: Bruttoverschuldung

Linke Skala: Budgetsaldo und struktureller Budgetsaldo in % des BIP

Quellen: BMF, STAT, WIFO

Linke Skala: Bruttoverschuldung in % des BIP

Quellen: BMF, STAT, WIFO

 


4.      Sensitivitätsanalyse

 

Ausgehend von dem hier zugrunde liegenden Basisszenario sollen die Auswirkungen zweier alternativer Szenarien auf den Budgetsaldo sowie auf die Schuldenquote untersucht werden (Sensitivität des Basisszenarios bezüglich  exogener Schocks).

 

Im ersten Szenario wird davon ausgegangen, dass der konjunkturelle Aufschwung in Österreich stärker als erwartet ausfällt. Konkret wird für 2014 und die Folgejahre ein Wachstumsanstieg um real +0,5 Prozentpunkte gegenüber dem Basisszenario angenommen. Der Rückgang des Budgetdefizits würde demnach deutlich stärker ausfallen und der Budgetsaldo 2018 beinahe ausgeglichen sein. Dies würde auch dazu führen, dass bereits 2018 die Schuldenquote wieder unter 70% liegt.

 

Im zweiten Szenario hingegen wird von einem Wachstumsrückgang um je -0,5 Prozentpunkte ab 2014 ausgegangen (gegenüber dem Basisszenario). Infolge dieser Entwicklung würde der Budgetsaldo 2014 noch immer knapp unter dem Referenzwert von 3% des BIP liegen und die Schuldenquote auf fast 80% des BIP ansteigen.


5.      Nachhaltigkeit in den öffentlichen Finanzen

 

Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sind sowohl die Budgetdefizite als auch die öffentlichen Schuldenquoten in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Neben der Rückführung der öffentlichen Verschuldung werden künftig auch zunehmend die budgetären Kosten des demographischen Wandels die finanziellen Spannungen im öffentlichen Haushalt verstärken.

 

Die Langfristprojektionen der „Working Group on Ageing Populations and Sustainability“ (AWG) des Wirtschaftspolitischen Ausschusses (WPA) der EU des Jahres 2012[1] projizieren einen Anstieg der gesamten altersabhängigen öffentlichen Ausgaben für Pensionen, Gesundheit und Pflege in Österreich von 2015 ausgehend bis zum Jahr 2060 um insgesamt 4,2% des BIP. Im Wesentlichen entspricht dieser Anstieg dem Durchschnitt der Eurozone. Die öffentlichen Ausgaben für Pensionen steigen bis 2030 von 14,4% des BIP im Jahr 2015 auf einen Höchstwert von 16,7% des BIP an, in weiterer Folge wird ein leichter Rückgang auf 16,1% des BIP bis 2060 erwartet. Neben den Pensionen wird auch für die Bereiche Gesundheit und Pflegeleistungen ein Anstieg der öffentlichen Ausgaben über den Projektionszeitraum erwartet. Während die Gesundheitsausgaben von 7,7% des BIP im Jahr 2015 auf 9% des BIP im Jahr 2060 wachsen sollen, steigen die Kosten im Pflegebereich von 1,7% des BIP im Jahr 2015 auf 2,9% des BIP im Jahr 2060.

 

Seither wurde durch die Implementierung umfangreicher Maßnahmen im Pensions-, Gesundheits- und Pflegebereich den langfristigen, altersabhängigen Herausforderungen Rechnung getragen. Diese Maßnahmen wurden in den obengenannten EU-Projektionen jedoch noch nicht berücksichtigt.

 

Kernziele der Strukturreformen im Pensionsbereich sind die mittelfristige Budgetkonsolidierung und vor allem das Erreichen langfristiger Lenkungseffekte. Letztere zielen dabei insbesondere auf die Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote älterer Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer ab.

 

Gemäß § 15 Abs. 2 Bundeshaushaltsgesetz (BHG) 2013 hatte das Bundesministerium für Finanzen im April 2013 erstmals eine langfristige Budgetprognose bis zum Jahr 2050 veröffentlicht. Diese Prognose wird im Abstand von drei Jahren aktualisiert und legt dar, wie sich bereits heute absehbare demographische Trends langfristig auf die öffentlichen Finanzen auswirken. Den Ergebnissen liegt die sogenannte „no policy change“ Annahme zugrunde, die von einer unveränderten Fortführung der gegenwärtigen Politik über den Projektionszeitraum ausgeht. Gemäß den Ergebnissen der Projektion entwickeln sich die gesamten altersabhängigen Ausgaben in Österreich bis 2050 ähnlich den Ergebnissen der AWG-Langfristprojektionen. Während bis 2050 für die Bereiche Pensionen, Gesundheit und Pflege geringfügig niedrigere Ausgaben im Vergleich mit den AWG-Projektionen erwartet werden, gehen die Projektionen für die Bereiche Bildung und Arbeitslosigkeit von geringfügig höheren Ausgaben aus. Die Summe der altersabhängigen Ausgaben im Jahr 2050 liegt in beiden Projektionen bei 33,4% des BIP.

 


6.      Qualität der öffentlichen Finanzen

 

6.1.    Verwaltungsreformmaßnahmen

 

Die Verwaltungsreform ist der österreichischen Bundesregierung ein besonderes Anliegen. Eine schlanke, dynamische und starke Verwaltung ist notwendig, um das Verwaltungshandeln noch bürger/bürgerinnen- und wirtschaftsfreundlicher sowie effizienter zu machen, die Qualität der österreichischen Verwaltung zu verbessern und dadurch den Standortvorteil für Österreich zu festigen.

 

Laut Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 wird eine Aufgaben- und Deregulierungskommission beauftragt, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu prüfen und konkrete Vorschläge zu erarbeiten, um die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und die Verwaltungskosten in der Verwaltung, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu reduzieren.

 

Die Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ wurde 2012 erfolgreich abgeschlossen. Eine der Hauptmaßnahmen ist das Unternehmensserviceportal, das derzeit in der Umsetzung der Phase 2 ist. (siehe auch 6.2. „Verwaltungskosten senken“).

 

Im Bereich Förderwesen wird der Ausbau der Transparenzdatenbank eine bessere Steuerung und schlankere Prozesse in der Vergabe von Förderungen ermöglichen. Mit den neuen allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln soll ein Beitrag zur Vermeidung unerwünschter Mehrfachförderungen sowie zur Steigerung der Effizienz bei der Förderungsgewährung und -abwicklung geschaffen werden.

Im Bereich Schulverwaltung wurde eine Neuregelung der Schulaufsicht, die Schaffung eines neuen Schulleiterprofils und ein neues Dienst- und Besoldungsrecht umgesetzt.

 

Hinsichtlich Sonderpensionen im Bundesbereich (u.a. der Österreichischen Nationalbank, dem Österreichischen Rundfunk sowie der Sozialversicherung) ist beabsichtigt einen Sicherungsbeitrag und für zukünftige Pensionisten Beschränkungen einzuführen. Die Bundesländer sind eingeladen, in ihrem Wirkungsbereich mitzumachen (siehe auch 6.4. „Pensionsreform“).

 

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Reorganisationsmaßnahmen im Bund umgesetzt. Diese Aktivitäten werden, wo notwendig, weiter geführt. So wird die Zusammenführung kleiner Bezirksgerichte fortgesetzt. Mehr als 100 Polizeiinspektionen werden geschlossen bzw. zusammengelegt, um die Außendienstpräsenz der Polizistinnen und Polizisten zu stärken. Ein Amt der Bundesregierung wird geschaffen, in dem Personalmanagement, eGovernment, IT und Supportaufgaben, Aus- und Weiterbildung und das Controlling der ausgegliederten Einrichtungen sowie Töchterunternehmen des Bundes gebündelt werden.

 

6.2.    Verwaltungskosten senken

 

Zur Unterstützung der Wirtschaft und zur Stärkung des Standortes setzt die Bundesregierung seit 2006 ein ambitioniertes Entbürokratisierungsprogramm für Österreichs Unternehmen um. Es ist gelungen, das für 2012 gesetzte Gesamtziel von minus 25% an Verwaltungslasten (mehr als 1 Mrd. €) für die österreichische Wirtschaft zu erreichen, was für die Steigerung der Standortattraktivität spricht.

 

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 sind zahlreiche Neuerungen in diesem Bereich vorgesehen, beispielsweise eine „One in – One outRegelung“, die Einführung eines Prozesses zur Reduktion und Vereinfachung von Regelungen und die Einsetzung einer Aufgabenreform und Deregulierungskommission. Es ist geplant, dabei auf den Erfahrungen und Vorarbeiten aus der Initiative Verwaltungskosten senken für Unternehmen aufzubauen.

 

Die wichtigsten bisher gesetzten Maßnahmen sind die E-Rechnung und das Unternehmensserviceportal (USP). Die Möglichkeit, hunderte Millionen Papierrechnungen durch elektronische Rechnungen zu ersetzen, bietet Unternehmen und Verwaltung ein hohes Potential, Prozesse zu optimieren und Kosten zu reduzieren. Die Verwaltung setzt mit der E-Rechnung an den Bund, verpflichtend seit 1. Jänner 2014, eine Maßnahme zur Verbreitung der elektronischen Rechnung. Das USP ist seit 1. Jänner 2010 unter www.usp.gv.at als Informationsportal online verfügbar. In mehreren Ausbaustufen wird bis 2015 ein „One-Stop-Shop“ mit Informations- und Transaktionsfunktion errichtet. Im Mai 2012 startete das Transaktionsportal mit „single-sign-on“, damit stehen die wichtigsten Verfahren des Bundes zur Verfügung. Derzeit können rund 20 Verfahren wie zum Beispiel FinanzOnline, die E-Rechnung an den Bund, ELDA (elektronischer Datenaustausch der Sozialversicherung), EDM (elektronisches Datenmanagement des Lebensministeriums) mit einer Anmeldung aufgerufen werden, laufend kommen neue Verfahren hinzu. Derzeit wird die Phase 2 des USP umgesetzt: der Fokus liegt darauf, Meldeprozesse zu optimieren und Mehrfachmeldungen zu vermeiden. Die Unterstützung im Gründungsprozess ist ebenfalls ein Schwerpunkt. Damit leistet das USP auch einen entscheidenden Beitrag zur Verwaltungsreform.

 

Auch ein  Programm zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern in Verwaltungsverfahren befindet sich in  Umsetzung. Kernmaßnahmen sind die Einführung der mobilen Bürgerkarte („Handysignatur“) für Verwaltungsverfahren, die Umsetzung des Personenstandsregisters sowie Vereinfachungen im Bereich Schüler- und Lehrlingsfreifahrt. Der aktuelle Bericht zu den Maßnahmen kann in der Budgetbeilage nachgelesen werden (zu finden auf www.wfa.gv.at).

6.3.    Gesundheitsreform

 

Bis 2016 sollen die Zuwachsraten für öffentliche Gesundheitsausgaben an das nominelle BIP-Wachstum herangeführt werden. Dadurch sollen kumulierte Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 3,43 Mrd. € (Länder 2,058 Mrd. €, Sozialversicherung 1,372 Mrd. €) erreicht werden. Durch die bereits abgeschlossenen 15a-Vereinbarungen „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ bzw. „Zielsteuerung-Gesundheit“ wird

·         eine gemeinsame, integrierte und sektorenübergreifende Planung und Steuerung im Gesundheitswesen sichergestellt,

·         der Grad der Verbindlichkeit in der Gesundheitsplanung auf Länderebene durch wechselseitige Abstimmung der akutstationären und ambulanten (intra- und extramuralen) Versorgungsplanung erhöht und

·         eine sektorenübergreifende Finanzierung aufgebaut.

 

Die Vereinbarung „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ gem. Art. 15a B-VG verfolgt das Ziel, durch moderne Formen einer vertraglich abgestützten Staatsorganisation eine optimale Wirkungsorientierung sowie eine strategische und ergebnisorientierte Kooperation und Koordination bei der Erfüllung der jeweiligen Aufgaben zu erreichen. Es geht um,

·         eine den Interdependenzen entsprechende „Governance“ der Zuständigkeiten für die Gesundheitsversorgung,

·         die Entsprechung der Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und Transparenz von Strukturen bzw. Prozessen und Fairness sowie

·         die Sicherstellung von sowohl qualitativ bestmöglichen Gesundheitsdienstleistungen als auch deren Finanzierung.

 

Die 15a-Vereinbarung „Zielsteuerung Gesundheit“ baut auf folgenden prinzipiellen politischen Festlegungen auf:

·         Für Patientinnen und Patienten sind der niederschwellige Zugang zur bedarfsgerechten Gesundheitsversorgung und deren hohe Qualität langfristig zu sichern und auszubauen.

·         Die Verantwortung für den Einsatz, der von der Bevölkerung bereitgestellten Steuern und Beiträgen verlangt nach Instrumenten zur Steigerung der Effektivität und Effizienz der Gesundheitsversorgung.

·         Im Sinne des Prinzips der Wirkungsorientierung in der Gesundheitsversorgung geht es um die Weiterentwicklung von Organisation und Steuerungsmechanismen auf Bundes- und Landesebene.

·         Des Weiteren geht es sowohl um die Festlegung von Versorgungs- als auch Finanz-zielen für den von dieser „Zielsteuerung Gesundheit“ umfassten Teil der Gesundheitsversorgung als auch um ein Monitoring zur Messung der Zielerreichung.

·         Künftig sollen alle von Bund, Ländern und Sozialversicherung im Rahmen der „Zielsteuerung Gesundheit“ erfassten Maßnahmen für eine optimale Gesundheitsversorgung dieser gemeinsamen Ausrichtung unterliegen.

·         Der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) ist über die Periode bis 2016 an das zu erwartende durchschnittliche nominelle Wachstum des BIP heranzuführen, was bedeutet, dass in der Perspektive bis 2020 der Anteil der öffentlichen Gesundheitsausgaben am BIP stabil bei rund 7% liegt.

·         Erhöhung des Anteils bei mobiler Pflege im Verhältnis zur stationären Pflege über die nächsten vier Jahre.

 

Am 28. Juni 2013 hat die Bundes-Zielsteuerungskommission den vom Bund, den Ländern und der Sozialversicherung ausverhandelten ersten Bundes-Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2013 bis 2016 einstimmig angenommen und den Vertragsparteien zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Daraufhin wurde der Bundes-Zielsteuerungsvertrag vom Bund, den Ländern und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger unterzeichnet und ein Entwurf für das Bundes-Jahresarbeitsprogramm für 2014 erstellt. Im vierten Quartal 2013 wurden in den Landes-Zielsteuerungskommissionen aller Bundesländer (mit Ausnahme des Bundeslandes NÖ) die Landes-Zielsteuerungsverträge inhaltlich abgestimmt und zur Unterfertigung durch die jeweiligen Gremien empfohlen.

 

6.4.    Pensionsreform

 

Am 1. Jänner 2014 traten einige Reformmaßnahmen (u.a. Verschärfungen bei der „Hacklerregelung“ und den Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension sowie Neuerungen im Bereich der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen) der letzten Legislaturperiode in Kraft. Generell werden die Strukturreformen im Bereich Pensionen gemäß Österreichischem Stabilitätsprogramm (Fortschreibung für die Jahre 2012 bis 2017) vom April 2013 konsequent weitergeführt. Der Fokus liegt weiterhin an der raschen Annäherung des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzlich vorgegebene sowie die Anhebung der Beschäftigungsquote Älterer und damit eine geringere Anzahl an Frühpensionierungen und Invaliditätspensionen. Des Weiteren wird angestrebt, dass die Bundesmittel zu den öffentlichen Pensionssystemen einen stabilen, entsprechend der wirtschaftlichen Entwicklung vertretbaren Verlauf nehmen. Das aktuelle Regierungsprogramm sieht diesbezüglich ein detailliertes Maßnahmen- und Monitoringprogramm vor:

 

·         Verwirklichung der Grundsätze Prävention, Rehabilitation, Wiedereingliederung und Erwerbsintegration

·         Anreize setzen zur Weiterarbeit über das frühestmögliche Pensionsantrittsalter hinaus und somit Aufschub des Pensionsbezugs

·         Attraktivierung von Betriebs- und Privatpensionen 

·         Neuorganisation der Pensionskommission[2], die sich auf Expertenebene mit der Gesamtbetrachtung der Alterssicherung befasst

·         Verstärktes Monitoring der implementierten Maßnahmen in Hinblick auf die Zielerreichung

 

All diese Maßnahmen (siehe auch 3. „Wirtschafts- und Budgetpolitische Strategie“) sollen zu einer langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems sowie zur Werterhaltung der Pensionen führen.


7.      Institutionelle Faktoren

 

7.1.    Österreichischer Stabilitätspakt

 

Die innerstaatliche Haushaltskoordinierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird im Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP) geregelt. Auf Grund der europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit einer verstärkten wirtschaftlichen Governance der EU-Mitgliedstaaten („Sixpack“, „Twopack“ und „Fiskalpakt“) ergab sich bereits 2012 die Notwendigkeit, Anpassungen an die EU-rechtlichen Vorgaben vorzunehmen.

 

Die derzeit gültige Vereinbarung ist mit 1. Jänner 2012 in Kraft getreten und auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Sie hat ein System mehrfacher Fiskalregeln eingeführt, welches die Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes für ganz Österreich ab 2017 sicherstellt.

 

Die Vereinbarung umfasst folgende Schwerpunkte:

·         Eine Regel über das jeweils zulässige Defizit, wobei bis zum Jahr 2016 ein ausgeglichener gesamtstaatlicher Haushalt gemäß ESVG zu erreichen ist.

·         Eine Regel über einen strukturell ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalt („Schuldenbremse“) ab dem Jahr 2017, wobei der strukturell ausgeglichene Haushalt mit einem strukturellen gesamtstaatlichen Defizit von höchstens 0,45% des BIP definiert wird.

·         Eine Regel über das jeweils zulässige Ausgabenwachstum (Ausgabenbremse).

·         Eine Regel über die Rückführung des jeweiligen öffentlichen Schuldenstandes nach ESVG (Schuldenquotenanpassung).

·         Eine Regel über Haftungsobergrenzen.

·         Regeln zu Verbesserung der Koordination der Haushaltsführung zwischen Bund, Länder und Gemeinden, zur mittelfristigen Haushaltsplanung, zur gegenseitigen Information und zur Transparenz.

 

Diese Fiskalregeln werden durch angemessene Sanktionsbestimmungen abgesichert.

 

In ihrem Arbeitsprogramm für die Jahre 2013-2018 hat sich die Regierung vorgenommen den Stabilitätspakt an den Konsolidierungspfad laut Koalitionsabkommen anzupassen. Wesentlicher Punkt dabei wird die Vorverlegung des Termins für das Erreichen des strukturell ausgeglichenen Saldos auf 2016 sein.

 

7.2.    Wirkungsorientierte Budgetierung

 

Ab 2014 wird für BMF und BMASK in Kooperation mit einem unabhängigen Forschungsinstitut neben der qualitativen Bewertung der Maßnahmen auch die quantitative Bewertung von ausgewählten budgetären Maßnahmen insbesondere hinsichtlich Einkommensverteilung, Generationengerechtigkeit, etc. möglich sein.

 

7.3.    Mittelfristige Haushaltsplanung

 

Das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz sehen eine mehrjährige und verbindliche Budgetplanung des Bundes über das BFRG und den Strategiebericht vor. Das BFRG legt Ausgabenobergrenzen für die folgenden vier Jahre für fünf „Rubriken“, die den wichtigsten Auszahlungen des Bundes entsprechen, verbindlich fest. Der Strategiebericht enthält politische Absichtserklärungen und Erläuterungen, u.a. bezüglich der Einzahlungen. Die Bundesregierung hat den Entwurf des BFRG bis spätestens 30. April eines Jahres vorzulegen. Diese Terminsetzung ist mit den für das Stabilitätsprogramm geltenden EU-Regelungen konsistent.

 

7.4.    Stellung des Stabilitätsprogramms bzw. der Budgetübersicht

 

Im Rahmen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes wird jährlich eine Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms vorgelegt. Dieses Programm ist zentraler Bestandteil des Europäischen Semesters und wird gemäß ÖStP von der Bundesregierung unter Bedachtnahme auf die innerstaatliche Haushaltskoordinierung beschlossen. Zusammen mit dem NRP wird das Stabilitätsprogramm an den Rat der Europäischen Union, an die Europäische Kommission sowie an den Nationalrat und die Finanzausgleichs- und Sozialpartner übermittelt.

 

Der Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Fortschreibung des Österreichischen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2012 bis 2017 wurde am 17. April 2013 dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt und vom Budgetausschuss des Nationalrates in öffentlicher Sitzung am 8. Mai 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b Geschäftsordnungsgesetz (GOG-NR) enderledigt.

 

Der Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend die Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2014 wurde am 31. Oktober 2013 dem Nationalrat zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt und vom Budgetausschuss des Nationalrates in öffentlicher Sitzung am 12. Dezember 2013 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b Geschäftsordnungsgesetz (GOG-NR) enderledigt.

8.      Tabellarischer Anhang

 

Tabelle 1: Makroökonomische Entwicklung

 

 

 

Tabelle 2: Preise und Deflatoren

 

 


 

Tabelle 3: Arbeitsmarkt

 

 

Tabelle 4: Sektorkonten

 

 

 

Tabelle 5: Budgetäre Ziele

 

 

Tabelle 6: Entwicklung der öffentlichen Schulden

 

 

 

 

Tabelle 7: Eventualverbindlichkeiten

 


Tabelle 8: Budgetäre Entwicklungen ("No-policy change"-Annahme)

 


 

Tabelle 9: Budgetäre Ziele/Entwicklungen

 

 

 

Tabelle 10: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben

 


 

Tabelle 11: Abweichung von der SP-Fortschreibung vom April 2013

 

 

 

Tabelle 12: Wirtschaftswachstum und öffentliche Haushalte in drei Szenarien

 

 


 

Tabelle 13: Diskretionäre Maßnahmen (in Mio. €)

 


Tabelle 14: Langfristprojektionen der EK und des WPA

 

 

Tabelle 15: Funktionelle Gliederung der öffentlichen Ausgaben

 

 


Tabelle 16: Länderspezifische Empfehlungen (CSR)

 

Siehe „Nationales Reformprogramm“, April 2014: http://www.austria.gv.at/site/4892/default.aspx

 

Tabelle 17: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

 

Siehe „Nationales Reformprogramm“, April 2014: http://www.austria.gv.at/site/4892/default.aspx


Quellen/Links

 

Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, Dezember 2013

http://www.austria.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
    
http://www.ams.at/

Bundeskanzleramt (BKA)

     http://www.bundeskanzleramt.at/

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
    
http://www.bmask.gv.at/

Bundesministerium für Finanzen (BMF)
      https://www.bmf.gv.at/

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

http://www.bmgf.gv.at/

Europäische Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen

      http://ec.europa.eu/economy_finance/index_de.htm

EU Economic Governance

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/index_en.htm

Stabilitäts- und Wachstumspakt

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/index_en.htm

Verfahren wegen übermäßigen Defizits

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/deficit/index_en.htm

Eurostat
      http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home/

Fiskalrat

     http://www.staatsschuldenausschuss.at/

Institut für Höhere Studien (IHS)

      http://www.ihs.ac.at/vienna/

Macrobond

      http://www.macrobondfinancial.com/

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)

     http://www.oebfa.co.at/

Österreichische Nationalbank (OeNB)

     http://www.oenb.at/

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

     http://www.wifo.at/

Österreichisches Parlament

     http://www.parlament.gv.at/PD/HP/show.psp

Österreichischer Rechnungshof (RH)

     http://www.rechnungshof.gv.at/

Statistik Austria (STAT)
      http://www.statistik.at/

 



[1] Siehe: The 2012 Ageing Report, European Commission 2/2012; neue Langfristprojektionen werden im Frühjahr 2015 präsentiert.

[2] Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS)