ERP-Jahresprogramm 2014

„Wachstum und Innovation konsequent fördern! “

 

 

 




 

Inhaltsverzeichnis

 

JAHRESPROGRAMM 2014. 1

1.            ZIELSETZUNGEN UND FÖRDERUNGS-SCHWERPUNKTE FÜR DIE EINZELNEN SEKTOREN   8

1.1                              INDUSTRIE und GEWERBE.. 14

1.2                              TOURISMUS.. 22

1.3                              LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT. 24

1.4                              VERKEHR.. 25

1.5                              Leistungen gem. § 5 Abs. 2 des ERP-Fonds-Gesetzes. 25

2.            ZAHLENMÄSSIGE ÜBERSICHT. 28

3.            GRUNDSÄTZE.. 29

3.1.                             ERP-KREDITE für den SEKTOR INDUSTRIE und GEWERBE.. 30

3.2.                             ERP-KREDITE für den TOURISMUSSEKTOR.. 34

3.3.                             ERP-KREDITE für die SEKTOREN LAND- und FORSTWIRTSCHAFT. 35

3.4.                             ERP-KREDITE für den SEKTOR VERKEHR.. 36

3.5.                             KLEINKREDITE.. 36

4.            ZINSSÄTZE.. 37




ANLAGE I

JAHRESPROGRAMM 2014

 

Im vorliegenden Jahresprogramm 2014 werden gemäß § 10 des ERP-Fonds-Gesetzes vom 13. Juni 1962, BGBl. Nr. 207/1962, die Grundsätze für die ERP-Kreditvergabe und das zahlenmäßige Ausmaß der im Wirtschaftsjahr 2014 einzusetzenden Fondsmittel dargelegt.

 

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

 

Im zweiten Quartal des laufenden Jahres war eine leichte Konjunkturerholung im Euroraum zu beobachten. Dennoch gilt die Krise noch nicht als endgültig überwunden, was sich auch in den jüngsten Prognosen der heimischen Wirtschaftsforscher manifestiert (siehe Tabelle 1). Bislang fehlen jedenfalls klare Signale für einen selbsttragenden konjunkturellen Aufschwung. Der private Konsum zeigt bei einer Sparquote von rund 7,7% der nominell verfügbaren Haushaltseinkommen eine verhaltene Entwicklung, die Ausfuhren weisen trotz leichter Marktanteilsgewinne der heimischen Exportwirtschaft bislang eine stagnierende Tendenz auf und auch die Unternehmensinvestitionen lassen die für einen Aufschwung erforderliche Dynamik vermissen.


 

 

 

Volkswirtschaftliche Indikatoren

2010

2011

2012

2013

2014

Institut

Bruttoinlandsprodukt, real

+2,1

..

+2,7

..

+0,8

+0,8

+0,4

+0,6

+1,6

+1,8

WIFO

IHS

Privater Konsum, real

+1,7

..

+0,7

..

+0,4

+0,4

+0,2

+0,3

+0,9

+1,0

WIFO

IHS

Bruttoinvestitionen, real

+0,8

..

+7,3

..

+1,2

+1,1

+1,0

+0,0

+1,5

+3,0

WIFO

IHS

Ausrüstungsinvestitionen, real

+6,0

..

+12,1

..

+0,3

-1,0

+1,5

+2,0

+2,0

+3,0

WIFO

IHS

Warenexporte lt. Statistik Austria, real

+13,0

..

+7,9

..

+0,2

+0,1

+1,8

+1,5

+5,5

+6,8

WIFO

IHS

Warenimporte lt. Statistik Austria, real

+10,9

..

+8,5

..

-0,4

-0,6

+0,8

+0,6

+5,2

+6,3

WIFO

IHS

Verbraucherpreise

+1,9

..

+3,3

..

+2,4

+2,5

+2,2

+1,8

+2,0

+1,6

WIFO

IHS

Arbeitslosenquote (in % lt. Eurostat)

4,4

..

4,2

..

4,3

4,3

5,0

5,0

5,1

4,9

WIFO

IHS

Arbeitslosenquote (in % lt AMS)

6,9

..

6,7

..

7,0

7,0

7,5

7,5

7,6

7,5

WIFO

IHS

Budgetdefizit in % des BIP

(Gesamtstaat lt. Maastricht-Def)

-4,5

..

-2,5

..

-2,5

-2,5

 

-2,3

-2,2

-1,7

-1,5

WIFO

IHS

Daten der Juniprognosen 2013 des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO)

und des Instituts für Höhere Studien (IHS)

Tabelle 1: Prognosen ausgewählter Kennzahlen

 

 


 

EU-Rahmenbedingungen:

 

EU-Beihilfenrecht

Das EU-Beihilferecht regelt bis zu welchem Ausmaß Förderungen (Beihilfen) für bestimmte Vorhaben oder Maßnahmen erlaubt sind ohne den Wettbewerb zu verzerren. Die für die Vergabe von ERP-Krediten maßgeblichen beihilferechtlichen Bestimmungen sind in folgenden EU-Verordnungen und EU-Leitlinien festgelegt:

·        Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)

·        „De-minimis“-Verordnung (De-minimis-VO)

 

Diese Grundlagen befinden sich derzeit EU-seitig in Überarbeitung. In einer Übergangsfrist bis Mitte des Jahres 2014 sind die bisherigen Regelungen weiter anwendbar.

 

Regionalförderungsgebiete:

Auch die Gebietskarte für die Regionalförderungsgebiete, in denen Investitionsförderungen für Großunternehmen und generell höhere Förderungsintensitäten für KMU erlaubt sind, wird derzeit überarbeitet. Bis Mitte 2014 gelten die bestehenden Gebietsabgrenzungen und maximal erlaubten Förderungsintensitäten weiter.

 

EU-Struktur- und Investitionsfonds

Mit 2014 beginnt eine neue EU-Periode 2014-2020. Aus dem EU-Haushalt werden umfangreiche Mittel bereitgestellt, sowohl über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) als auch über direkte EU-Programmschienen. Zentrales Anliegen der EU in Bezug auf die ESI-Fonds ist zum einen die Orientierung an der „Europa 2020“ - Strategie und zum anderen der konzentrierte Einsatz dieser EU Mittel. Zum Erreichen dieses Ziels hat die EU für diese Fonds 11 thematische Ziele festgelegt:

 

Abbildung 1: Thematische Ziele ESI-Fonds

 

Die Grafik zeigt die Verlinkung zwischen der „Europa 2020“ Strategie[1] und den thematischen Zielen der ESI-Fonds. Hervorgehoben sind dabei die thematischen Ziele für den EFRE und hierbei wiederum besonders die für die aws und den ERP-Fonds relevanten thematischen Ziele (ablesbar an der Stärke der Schrift).

 

Österreich arbeitet derzeit ein gemeinsames Programm für alle Bundesländer aus, um Mittel aus den ESI beanspruchen zu können. Für die Thematischen Ziele 1 (FTEI) und 3 (KMU) ist wie in der vergangenen Strukturfondsperiode geplant, ERP-Kredite als ein wesentliches Element der nationalen Kofinanzierung bereitzustellen.

Die  Mittel des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) können auf Basis der ERP-Richtlinien vergeben werden. Die Einreichung eines ERP-Kreditantrages gilt gleichzeitig als Ansuchen für eine EFRE-Förderung.

 

Schlussfolgerungen für die Grundsätze der Kreditvergabe:

Die Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Kapazitäten neu auszurichten und damit ein qualitatives Wachstum zu erreichen. Dafür erscheint es geboten, sowohl langfristige Investitionen in die Umsetzung von Innovationen aber auch in energieeffiziente und ressourcenschonende Verfahren rasch umzusetzen, um danach die neuen Wachstumspotentiale nutzen zu können.

Der Zugang zu einer adäquaten Finanzierung ist in den letzten Jahren einerseits hinsichtlich des Angebotes an fristenkonformen, langfristigen Finanzierungen als auch hinsichtlich der Kreditstandards insbesondere für Gründungen und kleinere und mittlere Unternehmen sowie generell bei anspruchsvollen Vorhaben und bei hohen Finanzierungsvolumina in Relation zur Unternehmensgröße schwieriger geworden.  

ERP-Kredite stellen Kapital für die Finanzierung von Wachstum und Innovation zur Verfügung. Hervorzuheben ist die gute Planbarkeit einer ERP-Finanzierung durch lange tilgungsfreie Zeiten und niedrige Fixzinssätze. Die damit angestoßene raschere und umfassendere Umsetzung von Wachstums- und Innovationsinvestitionen  leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortsicherung und Wettbewerbsfähigkeit sowie zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen – speziell in Regionalförderungsgebieten.

Zu der gesamten Förderungsleistung, die im Mehrjahresprogramm der aws mit rd. einer Milliarde EUR für die österreichische Wirtschaft pro Jahr dargestellt ist, trägt das Kreditvolumen des ERP-Fonds mehr als die Hälfte bei.

 

Abbildung 2: Höhe der Jahresprogramme 2009-2014

 

Die Dotation für 2014 ist unter der Annahme eines weitgehend planmäßigen Tilgungsverlaufes der aushaftenden Kredite mit den ordentlichen Rückflüssen im erwarteten Zeitraum der tatsächlichen Inanspruchnahme darstellbar. Aus Mitteln, die über die Nationalbank zur Verfügung gestellt werden (Nationalbankblock) fließen dem Jahresprogramm für das Jahr 2014 175 Mio.  zu. Die restlichen Mittel stammen aus den Rückflüssen des Eigenblocks. Das ERP-Vermögen setzt sich insgesamt aus Mitteln des Eigenblocks des ERP-Fonds in Höhe von rd. EUR 1,89 Mrd. und Mitteln des Nationalbankblocks in Höhe von rd. EUR 990 Mio. zusammen.

Die Verteilung der Fondsmittel auf die einzelnen Wirtschaftssektoren erfolgt im Jahr 2014 weitgehend analog zu den Vorjahren.

Zusätzlich zur Kreditvergabe in den Sektoren Industrie, Tourismus, Land- und Forstwirtschaft und Verkehr fließen ERP-Mittel in österreichische Projekte der Entwicklungszusammenarbeit und in die Dotation der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung.

 

Internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch

Die Stärkung der internationalen Kooperation, der Austausch von good practices zwischen Förderungsstellen sowie eine gemeinsame Entwicklung von neuen Lösungsansätzen zu bestimmten Themen (z.B. zu den "Grand Challenges") ist ein Anliegen verschiedener EU-Initiativen. Es ist vorgesehen an solchen EU-Projekten teilzunehmen um zum einen neue Inputs für die ERP-Programme zu erhalten (z.B. im Bereich Finanzierung von Öko-Innovationen) bzw. die Erfahrungen in der Umsetzung von Förderungsprogrammen und in der EFRE-Kofinanzierung weiter zu geben.

 

Verwendung von außerordentlichen Rückflüssen und anderen frei werdenden Mitteln

Wie bisher können bereits gebundene ERP-Kreditmittel des Eigenblocks aufgrund von Genehmigungen aus den Vorjahren, die im laufenden Geschäftsjahr wegen Projektkürzungen, Stornos oder vorgezogenen Tilgungen vorzeitig frei werden, zusätzlich zu den Mitteln des Jahresprogramms 2014 vergeben werden.

ERP-Kleinkreditprogramm

Im Jahresprogramm 2014 ist für das Kleinkreditprogramm ein Vergaberahmen in Höhe von EUR 50 Mio. vorgesehen.

 

ERP-Sonderprogramm Betriebliche Hochwasserhilfe 2013

Kreditanträge zur Hochwasserhilfe 2013, die bis 31.12.2013 eingelangt sind, können im jeweiligen Sektor (Industrie, Tourismus) zu Lasten des Jahresprogramms 2014 noch bis 30.6.2014 genehmigt werden.

 

Hilfsmaßnahmen Philippinen

Anlässlich der aktuellen Taifun-Katastrophe auf den Philippinen wird eine Erhöhung der für 2014 im Rahmen des Jahresprogrammes vorgesehenen wirtschaftlichen Förderung von Entwicklungsländern (§ 5 Abs. 2, Zi. 1 ERP-Fonds-Gesetz) um EUR 500.000.- auf insgesamt EUR 8,5 Mio. als einmalige Hilfsmaßnahme vorgenommen.

Flexibilitätsregelung für die Aufteilung zwischen den Sektoren

Abweichend zur Aufteilung gemäß  Kap. 2 können Mittel des Eigenblocks im Ausmaß von bis zu 10% des gesamten Jahresprogramms nach Maßgabe des Antragseingangs und unter Beachtung der Auswirkungen auf die zukünftige Liquidität des Fonds zwischen den Sektoren umgeschichtet werden.

 


 

 

1.  ZIELSETZUNGEN UND FÖRDERUNGS-SCHWERPUNKTE FÜR DIE EINZELNEN SEKTOREN

 

 

Allgemeine Zielsetzungen

In einer gesamtwirtschaftlichen Sichtweise unterstützen die ERP-Kredite über die geförderten Unternehmen übergeordnete Politikziele. Die hier vorgestellten Ziele stellen eine Kombination von Zielen aus unterschiedlichen Strategiepapieren auf europäischer und österreichischer Ebene – wie zum Beispiel der FTI-Strategie der Bundesregierung, EUROPA 2020, wirkungsorientierte Haushaltsführung etc. – dar.

ERP-Kredite leisten einen Beitrag zu folgenden politischen Wirkungszielen:

Neue Produkte und Dienstleistungen

·        Nachhaltige Anhebung der Innovationsaktivitäten im Unternehmenssektor.

·        Erleichterung des Zugangs zu Finanzierung im Zusammenhang mit der Einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen, und zwar insbesondere für KMU.

 

Wachstumssprünge

·        Ausbau der Internationalisierungsaktivitäten von Unternehmen – insbesondere KMU – in den globalen Zukunftsmärkten.

·        Beschleunigung des Wachstums technologisch führender sowie anderer innovativer Industrieunternehmen und unternehmensbezogener Dienstleistungsunternehmen.

·        Verstärkung endogener Wachstumsprozesse in strukturschwachen Regionen

 

ERP-Kredite sind primär ein Finanzierungsinstrument für Wachstums- und Innovationsprojekte, die im Verhältnis zur Größe und zur Finanzierungskraft der Unternehmen hohe Volumina erreichen. Das Instrument Kredit setzt bei der Finanzierungssituation der Unternehmen an und zielt auf

·        die Erleichterung des Zugangs zur Finanzierung

·        die Verbesserung der Finanzierungsstruktur und

·        die Senkung der Kosten der Finanzierung

 

Die Kredite stehen ausschließlich für konkrete Vorhaben zur Verfügung. Eine allgemeine, unspezifische Betriebsmittelfinanzierung ist sowohl vom Gesetzgeber als auch von den beihilferechtlichen Bestimmungen her ausdrücklich ausgeschlossen. Die Möglichkeiten der Mittelverwendung spannt das EU-Beihilfenrecht auf: Im Vordergrund stehen materielle Investitionen, aber auch immaterielle Investitionen und Ausgaben für Forschung und technologische Entwicklung und Innovation sind zulässige Verwendungsmöglichkeiten.

Generell ist das ERP-Programm wirkungsorientiert aufgebaut und folgt einer 3- gliedrigen Interventionslogik, die auch in aws-Programmen Anwendung findet (siehe EXKURS zur Interventionslogik innovationsorientierter Investitionsförderung).

Die Zielsetzungen im Hinblick auf die Umsetzung förderungswürdiger Projekte liegen in der

·        Ermöglichung oder besseren Realisierbarkeit von Projekten

·        der Erweiterung des Projektumfangs oder der Verbesserung der Qualität des Projektes

·        der Erhöhung der Geschwindigkeit der Umsetzung bzw. das Erzielen von Vorzieheffekten

·        sowie dem Schaffen von Finanzierungsspielräumen für das mit der unmittelbaren Investition zusammenhängende Wachstum und

·        der Kompensation struktureller Nachteile, insbesondere bei Kleinunternehmen

 

ERP-Kredite dienen auch dazu, jene Unternehmensstrategien besonders zu unterstützen, die eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit sowie Anpassungen an den Strukturwandel ermöglichen. Die Ansatzpunkte dafür sind vielfältig und reichen von der Modernisierung der Angebotskapazitäten über eine Neupositionierung entlang der Wertschöpfungskette oder die Erschließung geographisch neuer Absatzmärkte bis hin zur Anreicherung der Angebotspalette um neue Produkte und Dienstleistungen.

Eine Spezifizierung  der mit dem Jahresprogramm 2014 förderbaren Arten von Vorhaben erfolgt im Kapitel 3 „Grundsätze“.

 


 

Interventionslogik und Wirkungsorientierung

 

 

 

 

 

 


 

1.1    INDUSTRIE und GEWERBE

 

EUR 464 Mio. (rd. 77 % der Mittel des Jahresprogramms) gehen in den Sektor Industrie und Gewerbe. Eine besondere Situation entsteht durch das Ende der Strukturfondsperiode und das Auslaufen mehrerer beihilfenrechtlicher Regelungen mit Mitte 2014, wodurch für Unternehmen insbesondere in Regionalförderungsgebieten zusätzliche Anreize vorhanden sind, größere Investitionsvorhaben vorzuziehen.

Ansatzpunkt für die ERP-Förderungen sind primär die Investitionen in Maschinen und Anlagen, die zur Umsetzung von neuen Produkten und Verfahren dienen. Diese Investitionen stellen nach der Europäischen Innovationserhebung – CIS 2006 die weitaus wichtigste Innovationsaktivität der Unternehmen dar.

Produktbegleitende Dienstleister bis hin zu Forschungsdienstleistern sind in verflochtenen polyzentrischen Strukturen zunehmend Träger von wesentlichen Teilen des Innovationsprozesses. Investitionen in die Stärkung der Infrastruktur dieser Dienstleister bilden einen weiteren Förderungsschwerpunkt.

 

Gebäudeinvestitionen zeigen überwiegend positive Effekte in der unmittelbaren Standortregion des investierenden Unternehmens und sind daher im Zusammenhang mit Innovationen und der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen unter Bedachtnahme auf die Liquiditätseffekte bei langfristiger Kreditgewährung grundsätzlich auch förderbar.

 

 


 

 

1.1.1    Stabile Finanzierungsstruktur bei Gründern und Kleinunternehmen

 

 

Der ERP-Kleinkredit wurde als Maßnahme zur Stärkung der Liquidität von Kleinunternehmen im Jahr 2009 im Rahmen der Konjunkturbelebungsmaßnahmen neu eingeführt. Ergebnisse einer internen Evaluierung führten zu einer Schärfung der Zielsetzungen und Vergabegrundsätze. Nicht mehr die Bereitstellung der Liquidität steht im Vordergrund, sondern die Planbarkeit von Investitionen und die Verbesserung der Finanzierungsstruktur, die durch niedrige Fixkonditionen der ERP-Kredite erreicht wird.

Zielgruppe sind wirtschaftlich selbstständige, kleine Unternehmen aller Branchen, die ihren Betrieb erweitern oder modernisieren, ein neues Geschäftsfeld aufbauen oder neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und  einführen.

Der Kleinkredit steht für materielle und immaterielle Investitionen einer Höhe bis zu maximal EUR 100.000 zur Verfügung.

 

Während in den letzten zehn Jahren die Zahl der Gründungen kontinuierlich auf über 30.000 pro Jahr gestiegen ist, kam es im Gefolge der Wirtschafts- und Finanzkrise zu einer Verschärfung der Gründungshemmnisse. Zwar ist die Gründungsdynamik nicht geringer als vor 2009, jedoch ist der Anteil jener Gründungen, bei denen der Verlust eines bisherigen Dauerarbeitsplatzes den Hintergrund der Unternehmensgründung bildet, deutlich gestiegen. Der Zugang zu einer Finanzierung gestaltet sich weiterhin schwierig und privates Investorenkapital ist weiterhin stark rückläufig.

Ansatzpunkte für die Förderung mit ERP-Krediten sind die Beseitigung von Hemmnissen für Unternehmensgründungen und die Erleichterung des Zuganges zu einer projektadäquaten Finanzierung. Die Kredite sind dem Finanzierungsanlass entsprechend ausgestaltet (niedrige Zinssätze und tilgungsfreie Zeiten) und können mit dem Haftungsinstrumentarium und Zuschüssen der aws kombiniert werden.

 

1.1.2    Nachhaltiges Wachstum und dezentrale Spezialisierung in den Regionen

 

Der Schwerpunkt der Förderung mit ERP-Krediten liegt bei der Unterstützung von technologisch anspruchsvollen, strukturverbessernden Projekten von wachstums­orientierten Unternehmen. Eine rasche Förderungsentscheidung und eine Förderungshöhe, welche die beihilfenrechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, können ausschlaggebend sein, einen österreichischen Betriebsstandort wesentlich zu stärken.

Hinsichtlich der Förderungshöhe wird dem Aspekt der Steigerung der Innovationsfähigkeit bestehender Unternehmen und der Verbesserung der regionalen Betriebsstruktur (z.B. bezüglich Produkt und Verfahren, Qualifikationsintensität, unternehmerischer Funktionen) besonderes Augenmerk geschenkt (endogene Erneuerung).

Die mangelnde Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften ist für die sachgüterproduzierende Industrie zu einem Wachstumshemmnis geworden. Im Rahmen der ERP-Programme sind Investitionen für die betrieblich oder überbetrieblich genutzte Infrastruktur für die Lehrlingsausbildung förderbar.

 

1.1.3    Intelligentes Wachstum durch Investitionen zur Verbesserung der technologischen Basis und der F&E Infrastruktur

 

Betriebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zählen zu den wichtigsten Wachstumsdeterminanten hochentwickelter Industriestaaten. Die Existenz von externen Effekten (unentgeltliche Nutzung technologischen Wissens von Dritten, Höherqualifizierung der Mitarbeiter, etc.) im Zusammenhang mit technologischem Fortschritt bedeutet jedoch, dass private Investoren nicht in vollem Umfang die Rendite ihrer F&E-Investitionen lukrieren können. Die Folge davon ist, dass Unternehmen in ihrer Gesamtheit dazu tendieren, weniger in Forschung und Entwicklung, Technologietransfer und der Anwendung modernster Technologien zu investieren als gesamtwirtschaftlich effizient wäre.

Ziel ist es, dass Unternehmen am Standort Österreich Ergebnisse eigener oder am Markt verfügbarer Grundlagen- und Anwendungsforschung bestmöglich in mehr Wertschöpfung, Wachstum und Arbeitsplätze umsetzen. Zielgruppen sind innovative und technologieorientierte Unternehmen.

Die Förderung von wachsenden technologieorientierten KMUs, von Projekten zur Überleitung von Forschungsergebnissen sowie von Pilot- und Demonstrations­vorhaben, leistet einen wichtigen Beitrag zur Hebung der privatwirtschaftlichen F&E-Ausgaben auf ein gesamtwirtschaftlich höheres Niveau.

Der ERP-Fonds unterstützt dabei Projekte, die zum einen durch die Umsetzung selbst entwickelter neuer Technologien (experimentelle Entwicklung) oder zum anderen durch die Anwendung zugekaufter modernster Technologien gekenn­zeichnet sind. Gegenstand der Förderung sind die F&E-Kosten und Kosten des Technologietransfers sowie die materiellen und immateriellen Investitionen im weiteren Sinne, die zur Umsetzung führen.

Über die ERP-Programme erfolgt auch bei der Investitions­förderung eine Fokussierung auf die Verbesserung der technologischen Basis und der F&E-Infrastruktur.  Hier stellen vor allem die Anschaffungs- und Errichtungskosten die Forschungsinstitutionen und Unternehmen vor große Herausforderungen. Die Förderfähigkeit von Forschungsinfrastruktur sowie Pilot- und Demonstrationsanlagen ist daher auch vor dem Hintergrund der zunehmend restriktiver werdenden Vorschriften des EU-Wettbewerbsrechtes maximal auszunutzen. Gerade die Erprobung neuer Technologien sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft, Forschung und Industrie zur Optimierung von Prozessen ist als einer der bedeutendsten Innovationstreiber klar lokalisiert..

Eine besondere Stellung im Jahresprogramm 2014 nimmt  die Förderung von Investitionen von Frontrunner-Unternehmen ein. Damit sind jene technologie- oder marktführenden Unternehmen adressiert, die in Österreich beheimatet und international tätig sind oder auf dem Sprung zur Technologie- und Marktführerschaft sind. Für Verwertungsprojekte aus der eigenen Forschung und Entwicklung und Investitionen zur Umsetzung von Produkt- und Verfahrensinnovationen, aber auch für Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung am Standort Österreich stehen ERP-Kredite im Rahmen der geltenden wettbewerbsrechtlichen Möglichkeiten als attraktives langfristiges Finanzierungs­­instrument zur Verfügung. Die Mittel können insbesondere für Ausrüstungsinvestitionen im F&E-Bereich im Rahmen des KMU- und Regionalprogramms und für Pilot- und Demonstrationsvorhaben im Rahmen des Technologieprogramms angeboten werden.

ERP-Kredite tragen dem Gesichtspunkt Rechnung, dass immaterielle Investitionen, aber auch die Einführung neuer Technologien, stark zu den Kernfähigkeiten eines Unternehmens sowie wesentlich zur langfristigen Sicherung einer guten internationalen Marktstellung beitragen. Indirekt wird durch dieses ERP-Instrument auch der Aspekt der Höherqualifizierung der Beschäftigten berücksichtigt.

1.1.4    Einführung von Produkten und Dienstleistungen

 

 

Die Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens ist ein langfristiges strategisches Unternehmensziel. Die mit ERP-Krediten geförderten Projekte sollen einen substanziellen Beitrag zur Erreichung dieser Unternehmensziele leisten. Die reine Erweiterung der Angebotskapazitäten bildet hierbei keinen Förderungsschwerpunkt, während die Modernisierung des Betriebes in Verbindung mit einer Neupositionierung entlang der Wertschöpfungskette oder einer technologischen Spezialisierung den Hauptansatzpunkt bildet.

 

 

1.1.5    Zukunft Industrie und Smart Production:  

 

Eines der zentralen politischen Ziele der Europäischen Union, für das auch im Rahmen Europa 2020 Strategie Mittel zur Verfügung gestellt werden, ist die Re-Industrialisierung. Die Frage des Erhalts und Ausbau der industriellen Basis spielt auch für Österreich eine bedeutende Rolle, auch wenn es nach wie vor zu den europäischen Ländern mit dem höchsten Industrieanteil an der Wertschöpfung gehört. Die traditionell starke Ausrichtung des ERP-Fonds der Unterstützung der Industrie wird dabei auf bestimmte Themen besonders fokussiert.

Eine wichtige industrielle Herausforderung liegt in jenem Bereich, der unter Industrie 4.0 bekannt ist. Unter Industrie 4.0 wird die vierte industrielle Revolution verstanden, die durch das „Internet der Dinge und Dienste“ in Gang gesetzt wurde. Es entstehen also eingebettete Systeme, die drahtlos untereinander und mit dem Internet vernetzt sind, wie zum Beispiel intelligente Maschinen, Lagersysteme und Betriebsmittel, die eigenständig Informationen austauschen, Aktionen auslösen und sich gegenseitig selbstständig steuern. Daraus wird ersichtlich, dass diese neuen Bedingungen die Industriebetriebe vor große technische, organisatorische und auch finanzielle Herausforderungen stellen, welche insbesondere über die Garantie- und Kreditinstrumente der aws adressierbar sind.

 

Damit in engem Zusammenhang steht die Verbesserung der Krisenfestigkeit der österreichischen Industrie durch Erhöhung der Produktionselastizität. Zur Erhöhung der Flexibilität gegenüber schwankender Nachfragen in Folge konjunkturbedingter Veränderungen des Marktes und einer damit im Zusammenhang stehenden Erhöhung der Krisenfestigkeit gegenüber solchen Schwankungen sind mehrere Ansätze denkbar:

 

·        Konsequenter Einsatz flexibler computerunterstützter Fertigungs- und Produktionsplanungs-methoden

·        Implementation moderner Ansätze zur produktgesteuerten Fertigungsintelligenz (siehe auch Industrie 4.0)

·        Inter- und multidisziplinäre Ansätze und Bildung flexibler virtueller Großunternehmen durch Fertigungsverbünde

·        Einsatz Losgröße-1-tauglicher Verfahren (zB flexible Biegestanz-Fertigungszelle, 3D Printing etc.)

·        Verfahrenstechnische Lösungen zur Erhöhung der Produktionselastizität

 

 

 

1.1.6    Nachhaltiges Wachstum durch ressourcenschonende und energieeffiziente Verfahren

 

 

Die Initiative „ressourcenschonendes Europa“ stellt eine der für die aws und ERP-Fonds relevanten europäischen Initiativen dar. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da künftig Clean Tech ein Innovations- und Wachstumsmotor der österreichischen Wirtschaft sein wird. Hierbei soll die aws die Energiewende durch notwendige Investitionen unterstützen. Der Clean-Tech-Sektor kennzeichnet sich durch die spezielle Herausforderung aus, dass aufgrund der kleinteiligen österreichischen Unternehmensstruktur große Projekte mit entsprechender Umweltrelevanz nur schwer umsetzbar sind und eigene Unterstützungsansätze erfordern, die kooperative Vorhaben besonders fördern.

Zielgruppe sind vor allem Unternehmen, die im Bereich der Herstellung von klimarelevanten Produkten (z.B. Wärmetauscher, Erdwärme-Heizungsanlagen) und in der Erbringung von klimarelevanten Dienstleistungen (z.B. Energietechnikplanung) tätig sind.

Eine Überschneidung mit der betrieblichen Umweltförderung des Bundes besteht nicht, da dort primär umweltbezogene Mehrinvestitionskosten der Technologie­anwender gefördert werden.

Der ERP-Kredit fördert die Anwendungsentwicklung und Marktdurchdringung von ökoeffizienten, ressourcenschonenden und in Bezug auf die Klimaziele relevanten Technologien.

Im Rahmen der beihilfenrechtlichen Möglichkeiten sollen auch Investitionen zur Umsetzung von Energieeffizienzinvestitionen in Verbindung mit begleitenden Dienstleistungen, wie z.B. beim Energiecontracting unterstützt werden. Der ERP-Kredit setzt hier idealerweise bei den Investitionskosten von KMU an.

Die geförderten Vorhaben haben einem oder mehreren der folgenden Ziele zu entsprechen:

·        Nachhaltigkeit

·        Reduktion der Treibhausgasemissionen

·        Steigerung der Energieeffizienz

·        Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger

·        Projekte, die strukturelle Veränderungen mit positiven Auswirkungen auf Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen bewirken

·        Anwendung von Umweltschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen sowie von erneuerbaren Energien

 

 

1.1.7    Nutzung von  Absatzpotenzialen in geographisch neuen Märkten

 

Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich auch bei ihren Direktinvestitionen im Ausland eine ERP-Finanzierung in Anspruch nehmen. Wesentliches Kriterium ist dabei, dass diese Unternehmen durch grenzüberschreitende Arbeitsteilung ihre eigene und die Wettbewerbsposition der heimischen Industrie festigen können und damit auch inländische Standorte und Arbeitsplätze absichern. Die ERP-Mittel stehen für Projekte außerhalb der EU oder in besonderen Zielländern der österreichischen Außenwirtschaft innerhalb der EU zur Verfügung.

 

 

 

 

 

1.2      TOURISMUS

 

In Zeiten unabwägbarer Entwicklungen auf den Finanzmärkten ist es für die überwiegend klein-betrieblich strukturierte Tourismuswirtschaft notwendig langfristig abgesicherte Finanzierungsinstrumente anzubieten.

Ziele der Förderung sind die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, insbesondere durch den Ausgleich von Betriebsgrößennachteilen, die Verbesserung der Qualität des touristischen Angebotes und die Forcierung der Saisonverlängerung. Weitere Zielsetzungen der Förderung sind die Sicherung der Beschäftigungslage sowie die Schaffung von zeitgemäßen Personalunterkünften. Da die Konjunkturempfindlichkeit der Nachfrage mit steigender Qualität abnimmt, kommt strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung des Tourismusangebotes - insbesondere im Beherbergungsbereich - eine wesentliche Bedeutung zu.

Die Förderung soll vorrangig in touristischen Entwicklungsgebieten zum Einsatz kommen. Darunter fallen strukturschwache Regionen, für die der Tourismus eine wirtschaftliche Perspektive bietet, und solche Regionen, die aufgrund vorangegangener Investitionen in die Infrastruktur und/oder dem Wegfall von Betten im Privatvermieterbereich einen Bedarf an gewerblichen Beherbergungskapazitäten aufweisen.

 

Die ERP-Kredite stehen schwerpunktmäßig für die Modernisierung und Qualitätsverbesserung im Beherbergungswesen zur Verfügung, da Qualitätsbetriebe gute Chancen haben, sich auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten weiterzuentwickeln und damit der Hoffnungsträger für den Tourismus in Österreich sind. Ein weiteres Anliegen sind Projekte zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes mit besonderer touristischer Bedeutung.

 

Nicht zuletzt war es bereits in der Vergangenheit und wird es auch für die Zukunft ein Anliegen des ERP-Fonds sein, als Voraussetzung für eine Förderung, die Personal­unterkünfte der in der Tourismusbranche Beschäftigten auf einen zeitgemäßen Standard zu bringen und/oder entsprechend zu ergänzen.

Ein besonderer Schwerpunkt im Jahresprogramm 2014 ist eine Qualitätsoffensive, die in Abstimmung mit den Förderungsmöglichkeiten der Bundesländer Investitionen mit einem Finanzierungsbedarf von EUR 1,0 - 2,5 Mio. besonders unterstützt. 

 

 


1.3      LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

 

Im Bereich der Landwirtschaft werden mit ERP-Mitteln die Verbesserung der  Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten und die Erhöhung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft unterstützt.

Die Zielsetzungen des ERP-Landwirtschaftsprogrammes stehen im Einklang mit den Zielsetzungen der österreichischen Bundesregierung für die Entwicklung des ländlichen Raums. Es verstärkt dabei die Förderungswirkungen der EU-kofinanzierten Maßnahmen und unterstützt insbesondere Investitionen aus folgenden Themenbereichen:

 

·        Innovation

 

Im Bereich der Forstwirtschaft ist zu berücksichtigen, dass neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten der langfristigen Erhaltung des Forstbestandes und der Verbesserung des Forstertrages auch die Bestrebungen des Umwelt­schutzes sowie die Schutz- und Wohlfahrtsfunktion des Waldes zu beachten sind.

Der starke Einsatz von Biomasse für Energie- und Wärmegewinnung und die nur zum Teil erfolgende Nutzung des Waldzuwachses begründen zusätzlichen Investitionsbedarf in der Brennstoffaufbereitung und -lagerung, für den ERP-Kredite bereitgestellt werden.

 

 

1.4      VERKEHR

 

Sowohl aus Gründen des Umweltschutzes als auch zur Entlastung des österreichischen Straßennetzes werden Maßnahmen zur Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene oder auf die Binnenschifffahrt unterstützt.

 

1.5      Leistungen gem. § 5 Abs. 2 des ERP-Fonds-Gesetzes

 

Gemäß § 5 (2) Punkt 1 kann der Fonds zur wirtschaftlichen Förderung von Entwicklungsländern Maßnahmen treffen, die zur Verwirklichung dieses Zieles geeignet sind. Aus diesem Titel sind für 2014 Leistungen vorgesehen.

Gemäß § 5 (2) Punkt 2 kann der Fonds Darlehen an Kreditinstitute gewähren, deren satzungsgemäßer Hauptzweck in der Gewährung langfristiger Investitions- oder Aufschließungskredite, die den Aufgaben des Fonds entsprechen, besteht. Aus diesem Titel sind für 2014 keine Leistungen vorgesehen.

Gemäß § 5 (2) Punkt 3 kann der Fonds aus den jährlichen, auf den Eigenblock entfallenden Zinseingängen – soweit sie nicht zur Deckung allfälliger, im Rahmen des Eigenblocks entstandener Verluste heranzuziehen sind – Bürgschafts­einrichtungen aus Fondsmitteln, Haftungskapital zur Deckung von Ausfällen aus übernommenen Bürgschaften für Investitionskredite zur Verfügung stellen und Leistungen für sonstige Zwecke erbringen, die im Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die ERP-Counterpart-Regelung, BGBl. Nr. 206/1962, vorgesehen sind.

Aus diesem Titel ist eine Dotation der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung vorgesehen.

1.5.1    Wirtschaftliche Förderung von Entwicklungsländern

 

Die internationalen Verpflichtungen Österreichs im Bereich der Entwicklungs­zusammenarbeit erfordern bedeutende Anstrengungen, insbesondere hinsichtlich einer erhöhten öffentlichen Mittelaufbringung.

Entwicklungszusammenarbeit ist in erster Linie ein Akt der internationalen Solidarität, aber auch ein gewichtiger Beitrag zur Überwindung der Gegensätze zwischen Nord und Süd im Sinne einer fruchtbaren Partnerschaft.

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Länder in Afrika, Asien, Zentralamerika, Südosteuropa und im Südkaukasus in ihrer nachhaltigen sozialen, wirtschaftlichen und demokratischen Entwicklung.

Mit ihren vielfältigen Projekten trägt die Österreichische Entwicklungs­zusammenarbeit dazu bei, Armut zu mindern, Frieden zu sichern und natürliche Lebensräume zu erhalten. Die Versorgung mit Wasser und Energie ist Grundlage jeden Fortschritts. Bildung eröffnet neue Perspektiven. Der Aufbau demokratischer Strukturen bringt Stabilität.

Die mit ERP-Mitteln finanzierten Projekte der Entwicklungszusammenarbeit (wie z.B.: Elektrifizierungsprojekte in Bhutan, Wasser- und Sanitärprojekte in Kenia und Uganda, Wirtschaftspartnerschaften in Nicaragua, Senegal und anderen Entwicklungsländern) zielen darauf ab, die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in den weniger entwickelten Ländern zu verbessern und zur Hebung des Lebensstandards in diesen Ländern beizutragen.

Einige der ärmsten Länder sind international derart hoch verschuldet, dass auch bei adäquater Wirtschaftspolitik und idealen Rahmenbedingungen eine Rückzahlung ihrer Außenstände auf längere Sicht kaum zu erwarten ist. Österreich hat daher im Gleichklang mit den anderen Gläubigerstaaten des Pariser Klubs seit mehreren Jahren beträchtliche Schuldenerleichterungen an Länder der Dritten Welt gewährt und wird auch die im Rahmen der HIPC-Initiative (Heavily Indebted Poor Countries) erforderlichen Maßnahmen in Zukunft mittragen. Dieser Initiative wird vom ERP-Fonds entsprochen, indem statt Darlehen Zuschüsse vergeben werden.

Hilfsmaßnahmen Philippinen

Anlässlich der aktuellen Taifun-Katastrophe auf den Philippinen wird eine Erhöhung der für 2014 im Rahmen des Jahresprogrammes vorgesehenen wirtschaftlichen Förderung von Entwicklungsländern (§ 5 Abs. 2, Zi. 1 ERP-Fonds-Gesetz) um EUR 500.000.- auf insgesamt EUR 8,5 Mio. als einmalige Hilfsmaßnahme vorgenommen.

 

 

1.5.2    Dotation der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung

 

Der ERP-Fonds ist gesetzlich ermächtigt, gemäß §  5 (2) Punkt 3 aus den Zinseingängen des Eigenblocks Mittel für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung zu dotieren.

Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von Forschung, Technologie und Entwicklung in Österreich, insbesondere langfristig verwertbarer, interdisziplinärer Forschungs­maßnahmen.

Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrates an vom Bund getragene Fördereinrichtungen auszuschütten. Die Stiftung dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.

Die Höhe der Dotation in 2014 kann erst nach Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 ermittelt werden.

 


 

2.  ZAHLENMÄSSIGE ÜBERSICHT

 

 

Die Vergabe und Auszahlung der Investitionskredite kann nur nach Maßgabe der jeweils vorhandenen Mittel erfolgen.

 

Die Dotation der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung erfolgt aus den Zinserträgen des ERP-Eigenblocks.

 

 

                                                                                                                            ANLAGE II

 

 

 

 

 

3.  GRUNDSÄTZE

 

 

 

 

 

über die Arten der Investitionsvorhaben, die im Rahmen der ERP-Programme durch die Gewährung von ERP-Krediten gefördert werden können (gem. § 11 ERP-Fonds-Gesetz)

 

 


3.1.     ERP-KREDITE für den SEKTOR INDUSTRIE und GEWERBE

 

Schwerpunkt der Förderungstätigkeit des ERP-Fonds bilden Vorhaben, die sich in hohem Maße durch ihre Technologie- und Innovationsorientierung einerseits sowie einer ausgeprägten Wachstums- und Beschäftigungsorientierung andererseits auszeichnen. Die Förderungen erleichtern oder beschleunigen die Umsetzung eines Projektes und unterstützen das Unternehmen in seiner dynamischen Entwicklung.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen der Industrie und des produzierenden Gewerbes sowie produktbegleitende Dienstleistungs­unternehmen mit Betriebsstandort in Österreich. Einschränkungen oder Erweiterungen des Adressatenkreises sind auf der Ebene der Richtlinien möglich, soferne es um Vorhaben geht, die den Grundsätzen und Auswahlkriterien entsprechen.

Förderungsfähig sind nur Projekte, für die vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit ein Förderungs- bzw. ERP-Kreditantrag gestellt wird. Die Auswahlkriterien für die Förderung von Projekten berücksichtigen auch Investitionshöhe, Additionalität und Finanzierungsbedarf, damit Mitnahmeeffekte weitestgehend ausgeschlossen werden.

 

Großunternehmen müssen zusätzlich in besonderem Maße die Anreizwirkung der Förderung nachweisen. Die relevanten Bestimmungen dazu sind im Beihilfenrecht der EU festgelegt.

Die ERP-Programme sind hinsichtlich der Projektauswahlkriterien und Förderungs­schwerpunkte mit den Programmen der aws abgestimmt.

Im Sinne einer Komplementarität zur  Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wird der ERP-Fonds bei Technologieprojekten nach dem Kriterium »Reifegrad eines Projektes auf dem Weg zum Markt« zeitlich anschließend an FFG-Förderungen tätig.

Für die Umsetzung dieser Grundsätze und Auswahlkriterien ist es zweckmäßig, die Arten von förderungsfähigen Vorhaben in Programmen zusammenzufassen. Gemäß § 11 ERP-Fonds-Gesetz werden darauf aufbauend von der ERP-Kreditkommission geeignete Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien sollen den oder die jeweils zweckmäßigsten beihilfenrechtlichen Rahmen heranziehen, nach denen ein Vorhaben, das den o.a. Grundsätzen und Kriterien entspricht, umfassend d.h.  in einer angemessenen Höhe  und in allen wesentlichen Kostenbestandteilen gefördert  und finanziert werden kann.

 

Im Sektor Industrie und Gewerbe sind im Wirtschaftsjahr 2014 folgende Arten von Investitionsvorhaben förderbar:

im KMU-Programm und Regionalprogramm

·        Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen mit wesentlichen beschäftigungs- oder regionalökonomischen Effekten

·        Errichtung und Erweiterung von Gründerzentren, Technologie- und Innovationszentren, Forschungsparks (Science Parks), technologiebezogene Test- und Prüfzentren, Inkubatorenzentren und anderen Einrichtungen des Technologietransfers

·        Projekte zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung der für die Lehrlingsausbildung erforderlichen Infrastruktur.

 

im KMU-Programm noch zusätzlich:

 

im Kleinkreditprogramm:

 

 

im Technologieprogramm:

·        Projekte im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung, welche dem Ziel der Einführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen dienen

 

 

Darüber hinaus werden im Rahmen der Beurteilung des volkswirtschaftlichen Ertrags eines Projektes zusätzlich folgende Kriterien berücksichtigt:


3.2.     ERP-KREDITE für den TOURISMUSSEKTOR

 

Im Wirtschaftsjahr 2014 können vier Arten von Tourismusprojekten, insbesondere in touristischen Entwicklungsgebieten[2] gefördert werden:

1.    Projekte zur Forcierung des Aktiv- bzw. Erlebnisurlaubes mit besonderer touristischer Bedeutung.

2.    Modernisierung und Qualitätsverbesserung von Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben. Bei Beherbergungsbetrieben müssen vor Investition mindestens 15 Zimmer vorhanden sein und nach Investition muss mindestens der Standard eines 3-Sterne-Betriebes gemäß der jeweils geltenden Richtlinie für die Klassifizierung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben vorliegen.

3.    Neubauten von Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben können nur in touristischen Entwicklungsgebieten bei Vorliegen einer besonderen touristischen Bedeutung gefördert werden. Bestehende Betriebe dürfen durch das Neuvorhaben nicht konkurrenziert werden. Förderungsvoraussetzung bei Neubauten von Beherbergungsbetrieben ist weiters die Schaffung von mindestens 30 Zimmern und das Erreichen des Standards eines 3-Sterne-Betriebes gemäß der jeweils geltenden Richtlinie für die Klassifizierung von Hotel- und Beherbergungsbetrieben.

4.    Kurhotels und Kurmittelhäuser können unter denselben Voraussetzungen wie Beherbergungsbetriebe gefördert werden.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn gleichzeitig die Personalunterkünfte auf einen zeitgemäßen Standard gebracht und/oder ergänzt werden.


 

 

3.3.      ERP-KREDITE für die SEKTOREN LAND- und FORSTWIRTSCHAFT

 

Im Sektor Landwirtschaft sind im Wirtschaftsjahr 2014 folgende Arten von Investitionsvorhaben förderbar:

 

Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; dazu zählen primär Investitionen und Aufwendungen für die

·   Verbesserung der Lebensmittelsicherheit, Hygiene und Qualität

·   Entwicklung und Anwendung neuer Verfahren, Techniken und Produkte

·   Verbesserung und Rationalisierung der Verarbeitungsverfahren und Vermarktungswege

·   Verbesserung der Umweltwirkungen und Ressourceneffizienz

 

Im Bereich Forstwirtschaft stehen ERP-Kreditmittel für die Aufforstung und den Bestandsumbau inklusive damit in Zusammenhang stehender Kulturschutz- und Pflegemaßnahmen, für die Aufschließung von Waldgebieten mit Forststraßen, sowie für Investitionen in die Holzbringung, Holzernte und Holznutzung (vor der industriellen Holzverarbeitung) bereit.


3.4.      ERP-KREDITE für den SEKTOR VERKEHR

 

Im Sektor Verkehr sind im Wirtschaftsjahr 2014 folgende Arten von Investitionsvorhaben förderbar:

Es können Investitionen (Spezialeinrichtungen für den kombinierten und intermodalen Verkehr) von Verkehrsunternehmungen gefördert werden, die einen Beitrag zur Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene oder auf das Schiff leisten. Dabei wird auch die Anwendung neuer Technologien bzw. die Umsetzung von Erkenntnissen der Forschung und Entwicklung im Bereich der Transportlogistik berücksichtigt. Daneben kann unter berücksichtigungs­würdigen Umständen die Optimierung der Kapazitätsauslastung auch Ansatz für eine Förderung sein.

3.5.      KLEINKREDITE

 

Adressaten sind wirtschaftlich selbständige, gewerbliche, kleine Unternehmen aller Branchen, die ihren Betrieb erweitern oder modernisieren, ein neues Geschäftsfeld aufbauen oder neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln und  einführen. Der Kleinkredit kann für materielle und immaterielle Investitionen verwendet werden.

 

Die ERP-Kleinkredite sind ein Instrument zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur von kleinen Unternehmen. Mit dem Kleinkredit können Investitionen fristenkonform finanziert werden. Die Fixzinssätze erleichtern die Planbarkeit von Investitionen und beschleunigen somit die Umsetzung von wichtigen Investitionen.

 

 


                                                                                                                 ANLAGE III

 

4.  ZINSSÄTZE

 

Gemäß § 12 des ERP-Fonds-Gesetzes werden die Zinssätze für die ERP-Kredite im ERP-Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgesetzt:

Die Festlegung der Zinssätze für ERP-Kredite erfolgt in Abhängigkeit der Entwicklung des Zinsniveaus auf dem Geld- und Kapitalmarkt unter Berücksichtigung der Laufzeit der Kredite (Basis: Entwicklung der so genannten Referenz­zinssätze, die gemäß EU-Beihilfenrecht ausschlaggebend für die Berechnung der Höhe des Förderbarwertes bei ERP-Krediten sind). Eine unterjährige Anpassung der ERP-Zinskonditionen kann bei einer Änderung der EU-Referenzzinssätze von der Geschäftsführung des ERP-Fonds nach Anhörung der Nationalbank durchgeführt werden. Die Anpassung soll dergestalt erfolgen, dass der Förderbarwert (= betragsmäßiges Förderelement aufgrund der Zinsendifferenz zwischen ERP-Zinssatz und den jeweils heranzuziehenden EU-Referenzzinssätzen gemäß EU-Wettbewerbsrecht) eines ERP-Kredites für ein bestimmtes ERP-Programm über einen längeren Zeitraum hinweg möglichst stabil bleibt. Die neuen Zinssätze gelten nur für die jeweils neu zu genehmigenden ERP-Kredite nach Durchführung der Zinsenanpassung.

Sollten sich die Zinsen auf dem Geld- und Kapitalmarkt wesentlich erhöhen (d.h. der 1-Jahres EURIBOR steigt auf mindestens 11 %) und somit auch die EU-Referenz-Zinssätze während der Kreditlaufzeit wesentlich steigen, dann können auch für bereits genehmigte ERP-Kredite die Zinssätze auf der Grundlage der ERP-Richtlinien des laufenden Geschäftsjahres entsprechend angepasst werden. Sofern hierüber kein Einvernehmen mit dem Kreditnehmer erzielt wird, steht es jedem Vertragspartner frei, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten aufzukündigen.

 

Auf Basis des derzeitigen Zinsenniveaus auf dem Geld- und Kapitalmarkt ergeben sich für das Wirtschaftsjahr 2014 unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung eines möglichst konstanten Förderbarwertes die nachfolgenden Zinsenkonditionen bei den ERP-Krediten:

 

 

Tabelle 2: Zinssätze für Jahresprogramm 2014

 

Die Laufzeiten der Kredite sind fristenkonform zu der Art der förderbaren Investition anzusetzen. Laufzeiten über 6 Jahren Gesamtlaufzeit können nur nach Maßgabe der Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds und nur für bestimmte Investitionsarten gewährt werden. Detailregelungen hierzu treffen die jeweiligen Richtlinien. Die Tilgungen erfolgen grundsätzlich in allen Programmen in gleichen halbjährlichen Kapitalraten.

Die Verzinsung erfolgt im Kleinkreditprogramm und im Tourismus halbjährlich dekursiv, in allen anderen Programmen quartalsweise dekursiv.




Sprungfixer Zinssatz

 

Bei ERP-Krediten mit längerer Laufzeit kommen nach der tilgungsfreien Zeit mit besonders begünstigten Konditionen ‚sprungfixe‘ Zinssätze zur Anwendung. Diese werden bei einer wesentlichen Änderung des Zinsenniveaus am Markt angepasst.

Index ist der 1-Jahres EURIBOR; jeweils die letzten drei vor der Zinsenperiode veröffentlichen Monatsdurchschnittswerte.

 

Tabelle 2: Berechnung sprungfixer Zinssatz

 

 

Index

 

tatsächlich in Rechnung gestellter Zinssatz

1-Jahres EURIBOR

Aufforstung

Tourismus

alle übrigen Sektoren

unter 3%

1 %

1,50 %

1,50 %

3% bis unter 4,5 %

1 %

2,25 %

2,75 %

4,5 % bis unter 6 %

2 %

3,75 %

3,75 %

6 % bis unter 7,5 %

3 %

4,75 %

4,75 %

7,5 % oder mehr

4 %

5,75 %

5,75 %

 

 



[1]Europa 2020“ ist die auf zehn Jahre angelegte Wachstumsstrategie der Europäischen Union. Die EU hat sich 5 Kernziele gesetzt. Diese Ziele umfassen die Bereiche Beschäftigung, Bildung, Forschung und Innovation, soziale Eingliederung und Armutsbekämpfung sowie Klimawandel und Energie. Die Strategie enthält weiters sieben Leitinitiativen für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

[2] Als touristische Entwicklungsgebiete gelten strukturschwache Regionen, für die der Tourismus eine wirtschaftliche Perspektive bietet, und solche Regionen, die aufgrund vorangegangener Investitionen in die Infrastruktur und/oder dem Wegfall von Betten im Privatvermieterbereich einen Bedarf an gewerblichen Beherbergungskapazitäten aufweisen.