MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
S91147/4-PMVD/2014

Militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014; Bericht des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport an den Nationalrat gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Gemäß § 38a Abs. 5 Wehrgesetz 2001 beehre ich mich, dem Nationalrat über die militärischen Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2013 und 2014 wie folgt zu berichten:

1.                  Allgemeines:

Am 14. Jänner 1998 wurde mit dem Gesetz über die Ausbildung von Frauen im Bundesheer – GAFB, BGBl. I Nr. 30/1998, erstmals die Möglichkeit geschaffen, Frauen den Zugang zum Österreichischen Bundesheer auf freiwilliger Basis zu eröffnen. 17 Jahre nach Erlassung dieses Gesetzes sind Soldatinnen ein gut integrierter und unverzichtbarer Bestandteil des Österreichischen Bundesheeres. Da es mir weiterhin ein großes Anliegen ist, sowohl die Anzahl der Soldatinnen im Österreichischen Bundesheer zu erhöhen, als auch die Attraktivität des Berufes Soldatin zu steigern, wurde bei der Erstellung der politischen bzw. strategischen Zielvorgaben des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Berichtszeitraum dem Thema Frauen beim Bundesheer besondere Bedeutung beigemessen.

Sowohl das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung von 2013 bis 2018 als auch die Österreichische Sicherheitsstrategie bzw. Teilstrategie Verteidigungspolitik enthalten das Ziel, den Anteil von Soldatinnen im Bundesheer zu erhöhen. Dabei sollen insbesondere die Rolle der Frauen im Bundesheer gestärkt sowie Chancengleichheit und Entwicklung von Karrieremöglichkeiten für Frauen verbessert werden. Der Dienst für Frauen ist unter anderem durch eine spezifische Verbesserung der Ausbildung, eine durchgängige Laufbahnplanung und die gezielte Förderung bei der Vergabe von Führungs- und Managementfunktionen zu attraktivieren. Langfristiges Ziel liegt in der Anhebung des Anteils der weiblichen Soldaten auf 10 Prozent. Auch im Bericht zur Reform des Wehrdienstes wurden Maßnahmen zur Steigerung des Frauenanteils formuliert. Wichtig ist, dass weibliche Truppenoffiziere und -unteroffiziere sowie Fachoffiziere bereits bei der Erstellung dieses Berichts einbezogen wurden. Dies, um zu erreichen, dass von Beginn an eine Geschlechterperspektive berücksichtigt werden kann, um so den weiteren schrittweisen Abbau von bestehenden institutionell oder organisatorisch begründeten Ungleich­behandlungen von weiblichen Bediensteten zu unterstützen.

Im Jahr 2014 wurde der Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Landesverteidi­gung und Sport für den Zeitraum 1. Jänner 2014 bis 31. Dezember 2019 verlautbart. Dieser Frauenförderungsplan umfasst neben einer grundsätzlichen Überarbeitung und Erweiterung konkrete Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils von Soldatinnen im Österreichischen Bundesheer. Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Soldatinnen ist festgehalten, dass die bestehenden Laufbahnbilder für Offiziere und Unter­offiziere, insbesondere auch die Verordnungen und Durchführungsbestimmungen im Hinblick auf die Vermeidung frauendiskriminierender Regelungen und unter Rücksichtnahme auf erforder­liche geschlechterspezifische Unterschiede, überarbeitet werden sollen. Auf Basis der neu definierten Laufbahn­bilder sollen demnach zielgruppenorientierte Werbe- und Rekrutierungsmaßnahmen entwickelt werden. Der Bereich Aus-, Fort- und Weiterbildung soll für alleinerziehende Soldatinnen und Soldaten familienverträglicher gestaltet werden. Zur Unterstützung des schrittweisen Abbaus struktureller Be­nachteiligungen werden im Rahmen der Entwicklung und Evaluierung von Regelungen künftig verstärkt Soldatinnen eingebunden.

Ebenso sind im Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport gezieltes Mentoring für jede neu eintretende Soldatin und die Schaffung sowie Weiterentwicklung österreichweiter Kommunikationsplattformen zur Verbesserung der Koordi­nierung von Angelegenheiten der Soldatinnen vorgesehen.

Diesbezüglich treffen die Absolventinnen der Landesverteidigungsakademie, der Theresianischen Militärakademie und der Heeresunteroffiziersakademie einander seit 2010 einmal jährlich. Neben einem allgemeinen Erfahrungsaustausch werden im Rahmen dieser zielgruppenspezifischen Absolventinnentreffen insbesondere gemeinsame Lösungsmöglichkeiten zu unterschiedli­chen Problemfeldern von den Soldatinnen erarbeitet. Die in Evaluierungsberichten zusam­mengefassten Erkenntnisse dieser Absolventinnentreffen führten in den letzten Jahren zu einem fühlbar stärkeren Netzwerk und einem gesteigerten Zusammengehörigkeitsgefühl der Soldatinnen; durch das sichtbare gemeinsame Auftreten konnte zudem die Bedeutung der Gruppe der Soldatinnen gestärkt werden.

Im Dezember 2013 wurde in diesem Zusammenhang ein Soldatinnen-Mentoring im Bundesministerium für Landesver­teidigung und Sport eingerichtet. Dem Frauenförderungsplan entsprechend können dabei Soldatinnen für eine oder mehrere Soldatinnen als Mentorin bestellt werden. Diese Mentor­innen werden adäquat ausgebildet und stehen als zielgruppengerechte Ansprechpartnerinnen für Frauen, die sich in Ausbildung befinden, vom Einrücken bis zum Abschluss ihrer Ausbildung zur Verfügung. Bis zum 31Dezember 2014 wurden in einem ersten Schritt 32 Soldatinnen als Mentorinnen ausgebildet und bestellt. Jeder neu eintretenden Soldatin wird somit nunmehr eine Mentorin für die Ausbildungszeit zur Verfügung gestellt.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ist auch weiterhin in der interministeriellen Arbeitsgruppe zur Umsetzung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1325 (2000) „Frauen, Frieden und Sicherheit“ engagiert vertreten. Neben der Ausbildung von zwölf Be­diensteten zum Gender Field Adviser wurde im Berichtszeitraum eine Soldatin als Beraterin des Kommandanten der internationalen Friedensmission in den Auslandseinsatz entsendet (KOSOVO FORCE – KFOR). Die entsendete Soldatin hat im Einsatzraum dazu beige­tragen, eine Geschlechterperspektive in die Friedensoperation in einer Krisenregion zu integrieren.

Weiters erfolgte eine Änderung des Wehrgesetzes 2001, wonach Frauen die Möglichkeit zur Leistung von Milizübungen eröffnet und damit eine weitere Maßnahme des von der Bundesregierung am 2. Juli 2013 zur Kenntnis genommenen Berichtes zur Reform des Wehrdienstes umgesetzt wurde. Frauen können nunmehr auf Basis einer rechtlich verbind­lichen und unwiderruflichen Freiwilligenmeldung im selben Ausmaß wie Wehrpflichtige zu Milizübungen herangezogen werden und sind diesen diesbezüglich vollkommen gleich­gestellt. Auf diese Weise wird die Stellung der Frau in der Miliz weiter gestärkt.

Mit Stichtag 31. Dezember 2014 leisteten 382 Soldatinnen Dienst im Österreichischen Bundesheer, was in Relation zum Bericht über militärische Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2011 und 2012 einer weiteren Steigerung von rund 5 Prozent gleichkommt. Im Berichtszeitraum nahmen im Monatsdurchschnitt rund 29 Soldatinnen an Auslandseinsätzen des Österreichischen Bundesheeres teil. Erwähnenswert ist auch, dass in diesem Zeitraum 42 Soldatinnen insgesamt rund 1.541 Tage freiwillige Waffenübungen und Funktionsdienste geleistet haben.

2.                  Statistik:

Im Jahr 2013 haben insgesamt 87 Soldatinnen, davon 22 Leistungssportlerinnen, 21 Offi­ziersbewerberinnen, acht Bewerberinnen für Kaderpräsenzeinheiten (KPE), eine Militär­musikerin, 32 Berufsunteroffiziersanwärterinnen und drei Milizunteroffiziersanwärterinnen den Ausbildungsdienst angetreten. 28 Soldatinnen, darunter 16 Leistungssportlerinnen, sieben Berufsunteroffiziere und fünf Soldatinnen für Kaderpräsenzeinheiten wurden entweder in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit oder als Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag für eine militärische Verwendung (Militär-VB) aufgenommen. Bei 60 Frauen wurde der Ausbildungsdienst verlängert.

Im Jahr 2014 haben insgesamt 93 Soldatinnen, davon 17 Leistungssportlerinnen, 17 Offi­ziersbewerberinnen, eine Militärmusikerin, zwei Ärztinnen, 41 Berufsunteroffiziersan­wärterinnen, vier Milizunteroffiziersanwärterinnen und elf Bewerberinnen für Kaderpräsenz­einheiten (KPE) den Ausbildungsdienst angetreten. 40 Soldatinnen, darunter 14 Leistungs­sportlerinnen, eine Militärärztin, ein weiblicher Offizier des höheren militärtechnischen Dienstes, eine Berufsoffiziersanwärterin, 16 Berufsunteroffiziersanwärterinnen und sieben Soldatinnen für Kaderpräsenzeinheiten wurden entweder in ein Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit oder als Vertragsbedienstete des Bundes mit Sondervertrag für eine militärische Verwendung (Militär-VB) aufgenommen. Bei 50 Frauen wurde der Aus­bildungsdienst verlängert.

Wie bereits von mir ausgeführt, versahen mit Stichtag 31. Dezember 2014 insgesamt 382 Soldatinnen Dienst im Österreichischen Bundesheer: 97 Soldatinnen, darunter 17 Leistungssportlerinnen und neun Soldatinnen in Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung leisteten Ausbildungsdienst. 105 Soldatinnen, darunter 58 Leistungssportlerinnen, eine Veterinärin, eine evangelische Militärseelsorgerin und ein weiblicher Offizier des höheren militärtechnischen Dienstes befanden sich in einem Dienstverhältnis als Militärperson auf Zeit. 20 Soldatinnen, darunter drei Militärpilotinnen und ein weiblicher Offizier des höheren militärfachlichen Dienstes befanden sich in einem Dienstverhältnis als Militärvertragsbe­dienstete. 156 Soldatinnen, darunter 13 Ärztinnen, eine Apothekerin, drei Veterinärinnen, ein weiblicher Offizier des Intendanzdienstes, ein weiblicher Offizier des höheren militär­technischen Dienstes und 28 Soldatinnen in Verwendung als Truppenoffizier leisteten Dienst in einem unbefristeten Dienstverhältnis als Berufsmilitärperson. Vier Soldatinnen leisteten Auslandseinsatzpräsenzdienst. Darüber hinaus waren zum selben Stichtag 560 Frauen der Personalreserve zuzurechnen. Sie können auf freiwilliger Basis ihre militärische Karriere im Rahmen von Miliztätigkeiten und Auslandseinsatzpräsenzdiensten fortsetzen.

3.                  Einrückungstermine und Garnisonen:

Im Jahr 2013 lagen die Einrückungstermine für Frauen im Jänner, Februar, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober und November; im Jahr 2014 lagen sie im Jänner, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli, September, Oktober und November.

Im Jahr 2013 rückten Frauen in die Garnisonen Absam, Aigen im Ennstal, Allentsteig, Amstetten, Baden, Bleiburg, Bludesch, Bregenz, Bruckneudorf, Brunn am Gebirge, Eisenstadt, Feldbach, Freistadt, Glasenbach, Götzendorf, Gratkorn, Graz, Großmittel, Hochfilzen, Horn, Hörsching, Innsbruck, Klagenfurt, Korneuburg, Landeck, Langenlebarn, Lienz, Linz, Mautern, Melk, Mistelbach, Pinkafeld, Saalfelden, Sankt Michael, St. Pölten, Spittal an der Drau, St. Johann im Pongau, St. Johann in Tirol, Strass, Tamsweg, Villach, Wals/Siezenheim, Wels, Weitra, Wien, Wiener Neustadt, Zeltweg und Zwölfaxing ein.

Im Jahr 2014 rückten Frauen in die Garnisonen Absam, Aigen im Ennstal, Allentsteig, Amstetten, Baden, Bleiburg, Bludesch, Bregenz, Bruckneudorf, Brunn am Gebirge, Eisenstadt, Feldbach, Glasenbach, Götzendorf, Gratkorn, Graz, Großmittel, Güssing, Hochfilzen, Hörsching, Horn, Innsbruck, Klagenfurt, Korneuburg, Landeck, Langenlebarn, Lienz, Linz, Mautern, Melk, Mistelbach, Saalfelden, Sankt Michael, St. Pölten, Spittal an der Drau, St. Johann im Pongau, St. Johann in Tirol, Strass, Tamsweg, Villach, Wals/
Siezenheim, Wels, Weitra, Wien, Wiener Neustadt, Zeltweg und Zwölfaxing ein.

4.                  Verwendungen:

Zum Stichtag 31. Dezember 2014 wurden 28 weibliche Offiziere im militärmedizinischen Dienst verwendet, darunter vier Veterinärinnen und eine Apothekerin. Des Weiteren wurden je ein weiblicher Offizier im höheren militärfachlichen Dienst und im Intendanzdienst, zwei weibliche Offiziere im höheren militärtechnischen Dienst, eine als Militärseelsorgerin, drei als Militärpilotinnen, 137 als weibliche Unteroffiziere, sechs als Berufsoffiziersanwärterin­nen in der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung sowie 28 weibliche Offiziere als Truppenoffi­ziere verwendet. Weitere fünf weibliche Offiziere wurden im Berichtszeitraum an der Theresianischen Militärakademie zum Leutnant ausgemustert. 137 Soldatinnen versahen zum Stichtag 31. Dezember 2014 Dienst als Unteroffiziere. 23 Soldatinnen musterten im Be­richtszeitraum zum Wachtmeister an der Heeresunteroffiziersakademie in Enns aus. 101 Sol­datinnen brachten freiwillig Meldungen für Kräfte für Internationale Operationen – Kader­präsenzeinheiten (KIOP-KPE) ein, wobei bereits 20 Soldatinnen auf einem Arbeitsplatz in einer KIOP-KPE eingeteilt waren. Wie bereits erwähnt, befanden sich im Berichtszeitraum im Monatsschnitt rund 29 Soldatinnen im Auslandseinsatz.

Im Jahr 2014 habe ich zudem das Kommando der Sanitätsschule des Bundesheeres an Frau Dr.in Andrea Leitgeb übergeben und damit die erste Frau in den Generalsrang befördert.

5.                  Umsetzung beabsichtigter Maßnahmen:

Im Rahmen des „Projekts Kinderbetreuung“ wurde mittlerweile das Angebot von Kinderbe­treuung für Ressortangehörige während der Sommerferien österreichweit eingeführt. Hierzu gibt es im ersten Quartal des jeweiligen Jahres eine Bedarfserhebung im gesamten Ressort. Die Vorarbeiten zur Umsetzung des Angebotes von ganzjähriger Kinderbetreuung in Graz und Salzburg wurden bereits abgeschlossen; die Umsetzung wird zeitnahe erfolgen.

 

 

6.                  Information und Öffentlichkeitsarbeit:

Die bereits in den letzten Jahren intensivierten Aktivitäten, Frauen nähere Einblicke in Lauf­bahnen beim Österreichischen Bundesheer zu geben, wurden auch im Berichtszeitraum fortgesetzt. An den seit 2004 für Frauen und Männer gemeinsam durchgeführten Vor­bereitungstagen, Vorbereitungswochenenden und Eignungsprüfungen nahmen 306 Frauen im Jahr 2013 und 394 Frauen im Jahr 2014 teil. Darüber hinaus fanden im Berichtszeitraum 19 Schnuppertage bzw. Karrieretage mit insgesamt 52 interessierten Frauen im Jahr 2013 und 48 Frauen im Jahr 2014 statt. Im Berichtszeitraum wurden in den regionalen Geschäfts­stellen des AMS 38 Berufsinformationstage abgehalten, für die sich 56 Frauen im Jahr 2013 und acht Frauen im Jahr 2014 interessierten. Weiter wurde auch die Zusammenarbeit des Heerespersonalamtes mit den jeweiligen Referaten für Frauenangelegenheiten in den Ämtern der Landesregierungen im Rahmen sogenannter „Schnuppertage“ an den „Girls-Days“ inten­siviert: Im Jahr 2013 zeigten bei sieben Veranstaltungen 1.244 Teilnehmerinnen Interesse, im Jahr 2014 bei sechs Veranstaltungen 834 Teilnehmerinnen.

In Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen 1325 soll das BMLVS dazu beitragen, dass im Rahmen von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen sichtbar gemacht wird, welche besonderen Auswirkungen bewaffnete Konflikte auf Frauen haben. Im November 2014 fand die von meinem Ressort mitinitiierte Ver­anstaltung „Frauen in bewaffneten Konflikten“ im Österreichischen Parlament statt. Dabei diskutierten Expertinnen und Experten unter Einbindung der Zivilgesellschaft über aktuelle Konfliktszenarien und entsprechende Krisenmanagementlösungen in Krisenregionen. Auch die Frage, in wie weit es bisher gelungen ist, Frauen und ihre Anliegen im Bereich des Krisenmanagements mit einzubeziehen, wurde dabei erörtert. Als Ergebnis wurde ein Dokument mit Empfehlungen für nationale und internationale Entscheidungsträger zur Verbesserung der Berücksichtigung von Frauenanliegen in bewaffneten Konflikten erstellt, das in weiterer Folge auch durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen an die 193 UN-Mitgliedsstaaten zirkuliert wurde.

25. März 2015