BMF_deutsch_rot_abf

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht über die

österreichische

Haushaltsplanung 2016

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundesministerium für Finanzen

Wien, 14. Oktober 2015

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diese Übersicht kann auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) abgerufen werden: http://www.bmf.gv.at


 

Inhalt

 

1.... Einleitung. 1

2.... Entwicklung der österreichischen Wirtschaft. 2

2.1.     Wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2014 und 2015. 2

2.2.     Entwicklungen am Finanzsektor 2

2.3.     Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2016. 7

3.... Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie. 8

3.1.     Budgetvollzug 2015. 11

3.2.     Budget 2016. 13

3.3.     Außergewöhnliche öffentliche Ausgaben für Flüchtlinge 2016. 14

3.4.     Angaben zur Verteilungswirkung. 15

3.5.     Institutionelle Absicherung der Konsolidierung. 16

4.... Tabellarischer Anhang. 17

 

 



Tabellenverzeichnis

 

Tabelle 1: Grundannahmen.. 17

Tabelle 2: Makroökonomische Entwicklung.. 17

Tabelle 3: Preise und Deflatoren.. 18

Tabelle 4: Arbeitsmarkt. 18

Tabelle 5: Sektorkonten.. 18

Tabelle 6: Budgetäre Ziele. 19

Tabelle 7: Entwicklung der öffentlichen Schulden.. 19

Tabelle 8: Eventualverbindlichkeiten.. 20

Tabelle 9: Budgetäre Entwicklungen ("No-policy change"-Annahme). 20

Tabelle 10: Budgetäre Entwicklungen.. 21

Tabelle 11: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben.. 21

Tabelle 12: Vierteljährlicher Haushaltsvollzug nach ESVG (in Mio. €). 22

Tabelle 13: Abweichung von der SP-Fortschreibung vom April 2015.. 22

Tabelle 14: Offensivmaßnahmen (in Mio. €). 22

Tabelle 15: Öffentliche Ausgaben für Flüchtlinge. 23

Tabelle 16: Öffentliche Ausgaben für Flüchtlinge – Kostenkategorien.. 23

Tabelle 17: Länderspezifische Empfehlungen (CSR). 24

Tabelle 18: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung.. 27

 

Abbildungsverzeichnis

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP.. 2

Abbildung 2: Zusammensetzung des realen Wachstums. 2

Abbildung 3: Langfristige Zinsen.. 3

Abbildung 4: Aktienmarktperformance. 3

 


 


1.      Einleitung

 

Gemäß Artikel 4(2) der Verordnung (EU) 473/2013 sind bis 15. Oktober jeden Jahres „Übersichten über die Haushaltsplanung“ zu erstellen. Diese sollen den Haushaltsplanentwurf für das Folgejahr für den Zentralstaat und die wesentlichen Parameter der Haushaltsplanentwürfe für alle anderen Teilsektoren des Sektors Staat enthalten. Sie sind zu veröffentlichen und gemäß Artikel 6 der Verordnung der Europäischen Kommission (EK) und der Eurogruppe zu übermitteln.

 

Die vorliegende Übersicht folgt in Inhalt und Form den Vorgaben des Code of Conduct gemäß Beschluss des ECOFIN-Rates vom 9. Juli 2013 und der delegierten Verordnung (EU) 877/2013 der EK vom 27. Juni 2013.

 

Die österreichische Bundesregierung verfolgt eine stabilitäts- und wachstumsorientierte und langfristig tragfähige Budget- und Wirtschaftspolitik, die die Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung darstellt. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt:

·         Konsequente Fortsetzung der strukturellen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

·         Forcierung von Zukunftsinvestitionen zur Stärkung der Wachstumskräfte der österreichischen Wirtschaft

·         Fortsetzung der Strukturreformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Finanzausgleich, Förderungen, Bildung, Pensionen und Arbeitsmarkt

·         Umsetzung einer großen Steuerreform

 

Das vorliegende Programm basiert auf den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (ESVG 2010) der Statistik Austria (STAT) sowie eigenen Berechnungen und Einschätzungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) und verwendet die Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom 29. September 2015.


2.      Entwicklung der österreichischen Wirtschaft

 

2.1.    Wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2014 und 2015

 

In den Jahren 2014 und 2015 verlängerte sich das Szenario, das sich ab Mitte des Jahres 2011 einstellte: relativ geringe bis leicht negative Wachstumsbeiträge sämtlicher Nachfragekomponenten bei Ausbleiben eines dominanten Wachstumstreibers mit dem Ergebnis einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des realen BIP von 2012 bis 2015 von rund 0,5%. Um Mitte 2015 erhellten sich die Werte der monatlich veröffentlichten Frühindikatoren. Angesichts der erwarteten Verbesserung der Einkommenssituation im kommenden Jahr durch die beschlossene Steuerreform 2015/16 wird bereits für die zweite Hälfte 2015 ein leichtes Anziehen des Inlandskonsums erwartet. Die Nettoexporte trugen trotz der trägen wirtschaftlichen Erholung im Euroraum und einer zumeist auf niedrige Rohstoffpreise zurückzuführenden Wachstumsschwäche in den Schwellenländern positiv zum Wachstum bei.

 

Die Anzahl aktiv Erwerbstätiger wird sich in den Jahren 2014 und 2015 zusammen um mehr als +65.000 ausweiten – ein großer Teil davon im Teilzeitbereich, gleichzeitig wird sich aber das Angebot an Erwerbspersonen um ca. +135.000 erhöhen. Im Ergebnis wird ein Anstieg der Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Definition auf 5,8% im Jahr 2015 erwartet.

 

Österreich hat weiterhin eine höhere Inflation als der Rest der Eurozone, hauptverant-wortlich dafür sind stärker steigende Preise im Dienstleistungs- und Nahrungsmittelbereich.

 

Abbildung 1: Wachstum des realen BIP

Abbildung 2: Zusammensetzung des realen Wachstums

Linke Skala: Veränderung des realen BIP gegenüber dem Vorjahr in %

Quelle: EUROSTAT

Linke Skala: Wachstumsbeiträge der Nachfragekomponenten zum realen BIP in Prozentpunkten

Quelle: STAT

 

2.2.    Entwicklungen am Finanzsektor

 

Zunehmende globale Konjunkturrisiken sowie geldpolitische Erwartungen spielten eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der langfristigen Zinsen und der Aktienmärkte in den letzten 6 Monaten. Die langfristigen österreichischen Zinsen (10jährige Rendite Staatsanleihen) zeigten von April bis Juli 2015 deutliche Aufwärtstendenz und stiegen bis auf etwa 1,3%. Danach verringerten sie sich aber in weiterer Folge bis Ende September 2015 wieder auf unter 1%. Neben Zins- und Konjunkturerwartungen haben auch geldpolitische Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Rolle gespielt. Der Spread der 10jährigen österreichischen Rendite zur 10jährigen deutschen Rendite zeigte im Juni/Juli 2015 kurzfristig Aufwärtstendenzen, stabilisierte sich aber bald wieder und bewegte sich im September 2015 bei etwa 30 Basispunkten.

 

Die Ratingagenturen Fitch und Standard & Poor´s (S&P´s) haben im August bzw. September 2015 das österreichische Rating bei „AA+“ (zweitbeste Stufe) bestätigt, bei stabilem Ausblick. Positiv hervorgehoben wurden von Fitch die diversifizierte Wirtschaftsstruktur, starke politische Institutionen, eine geringe Verschuldung des Privatsektors sowie die geringe österreichische Arbeitslosenrate in Relation zum EU-Durchschnitt. S&P´s erwartet für 2016 eine Verstärkung des österreichischen Wirtschaftswachstums sowie Leistungsbilanzüberschüsse von jeweils etwa 2% des BIP für die Jahre 2016 bis 2018. Beide Agenturen erwarten ab dem Jahr 2016 einen Rückgang der Schuldenquote.

 

Der österreichische Aktienmarkt (ATX) zeigte in den letzten 6 Monaten weiterhin einen ähnlichen Verlauf wie der EuroStoxx50Index, wobei es ab August 2015 ausgehend von zunehmenden Konjunkturrisiken in China und globalen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu einer Korrekturbewegung mit ansteigender Volatilität kam.

 

Abbildung 3: Langfristige Zinsen

Abbildung 4: Aktienmarktperformance

Rechte Skala: Spread in Basispunkten

Linke Skala: Langfristige Zinsen in %

Quelle: Macrobond (Stand: 30. September 2015)

Linke Skala: Index

Quelle: Macrobond (Stand: 30. September 2015)

 

Banken

 

Das Kreditwachstum bei Ausleihungen gegenüber privaten Haushalten und Unternehmen in Österreich lag in den ersten Monaten des Jahres 2015 stabil bei etwa rund +0,5%, wobei die Wachstumsraten bei Krediten an private Haushalte und nichtfinanzielle Unternehmen weiterhin merklich darüber lagen.

 

Nachdem die Aufwertung des Schweizer Franken zu Jahresbeginn zu einem Anstieg des Fremdwährungskreditvolumens in Österreich geführt hatte, setzte sich der Rückgang der letzten Jahre anschließend wieder fort. Ende April 2015 waren 11,6% bzw. 38,6 Mrd. € aller Kundenausleihungen in Österreich in Fremdwährung denominiert.

 

Die Kreditqualität in Österreich blieb Anfang 2015 weiter stabil. Die Wertberichtigungsquote der österreichischen Tochterbanken in Central, Eastern and Southeastern Europe (CESEE) hat sich im ersten Quartal 2015 leicht auf 7,1% verbessert (Ende 2014: 7,3%). Die Verbesserung ist allerdings hauptsächlich auf jüngste Entwicklungen in Ungarn zurückzuführen, wo die Banken Abschreibungen im Fremdwährungskreditbereich vornehmen mussten.

 

Im ersten Quartal 2015 hatte das österreichische Bankensystem folgende (konsolidierte) Kapitalquoten nach Basel III Regime aufzuweisen:

·         Harte Kernkapitalquote (CET1) 11,5%

·         Kernkapitalquote (Tier 1) 11,6%

·         Gesamtkapitalquote 15,4%

 

Das konsolidierte Periodenergebnis der österreichischen Banken lag im ersten Quartal 2015 bei rund 1,2 Mrd. €, 8% über dem Vorjahresvergleichswert. Die Cost Income Ratio auf konsolidierter Basis betrug 62,6%.

 

Wiener Börse

 

Die Handelsumsätze an der Wiener Börse haben 2015 weiter angezogen und erreichten bis August rund 39,7 Mrd. €. Die Marktkapitalisierung lag Ende August bei 85,3 Mrd. €. Gegenüber der Vorjahresvergleichsperiode sank die Emissionstätigkeit auf 195 Mio. € (Aktien) und 3,296 Mrd. € (Corporate Bonds).

 

Investmentfonds, Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen

 

Das Anlagevolumen österreichischer Investmentfonds stieg vom 31. Dezember 2014 bis Ende August 2015 um rund 8,8% auf rund 165,2 Mrd. €. Erstmals seit langem waren wieder substantielle Nettomittelzuflüsse zu beobachten. Bei den Pensionskassen betrug die durchschnittliche Performance im ersten Halbjahr 2015 7,27%. Das Gesamtvermögen der Pensionskassen stieg auf 19,9 Mrd. €. Die Zahl der Anwartschaftsberechtigten erhöhte sich um etwa 1,9% auf 867.000 Personen. Beim verwalteten Vermögen der Betrieblichen Vorsorgekassen ergab sich vornehmlich infolge der gesetzlich induzierten Zuflüsse ein Plus von 16,2% auf rund 7,9 Mrd. €. Die Performance lag bei 3,17%.

 


 

Versicherungen

 

Die österreichischen Versicherungsunternehmen hatten im ersten Quartal 2015 eine Prämiensteigerung von +4,9% auf 5,37 Mrd. € gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres zu verzeichnen.

 

Davon fallen 2,92 Mrd. € auf Einnahmen in der Schaden- und Unfallversicherung (+2,10%), 1,95 Mrd. € (+9,62%) in der Lebensversicherung und 0,5 Mrd. € (+4,35%) in der Krankenversicherung.

 

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) hat in diesem Zeitraum um rund 10,8 Mio. € (+2,7%) auf 406,1 Mio. € zugenommen.

 

HETA

 

Am 17. Juli 2015 erfolgte das Closing für den Verkauf des South East European-Netzwerks (SEE-Netzwerks) der ehemaligen Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt), nunmehr HETA Asset Resolution AG. Zur Sicherstellung der vertraglichen Ansprüche des Käufers gegenüber der HETA aus Gewährleistungen und Freistellungen schloss die Republik Österreich auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) eine Haftungsvereinbarung in Höhe von 1,7 Mrd. € mit dem Käufer ab. Als erste Kaufpreistranche wurden von der Republik Österreich im Juli 2015 rund 44 Mio. € vereinnahmt.

 

Nach der im Oktober 2014 erfolgten Überleitung der vormaligen Bankengruppe in eine Abbaueinheit ohne Bankkonzession wurde in der HETA Asset Resolution AG eine Neubewertung der Aktiva und Passiva nach „Gone Concern“-Gesichtspunkten durchgeführt. Dessen Ergebnis führte im Jahresabschluss 2014 zu einem Verlust in Höhe von über 7 Mrd. €.

 

Die Bundesregierung hat sich bereits im März 2015 entschlossen, der HETA keine weiteren Stützungsmaßnahmen mehr zuzuführen. In der Folge wurde die HETA von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde auf Grundlage des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) per Bescheid vom 1. März 2015 unter das neue Abwicklungsregime für Banken gestellt. Das von der Abwicklungsbehörde verhängte Zahlungsmoratorium ist bis 31. Mai 2016 in Kraft. Sämtliche weiteren Abwicklungsmaßnahmen liegen im Aufgabenbereich der FMA. Gegenwärtig wird in enger Abstimmung zwischen HETA und FMA ein fundierter Abwicklungsplan erarbeitet.

 

Anfang Juli 2015 haben sich die Republik Österreich und der Freistaat Bayern nach intensiven Verhandlungen auf die Schaffung eines Vergleichs für die Bereinigung der wesentlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Freistaat Bayern sowie der Bayerischen Landesbank auf der einen Seite und der Republik Österreich, der HETA und der Kärntner Landesholding auf der anderen Seite geeinigt. Eine Kommission unter der Leitung von Dr. Irmgard Griss hat das Ergebnis des Vergleichs inhaltlich auf Zweckmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft. Bis Anfang November 2015 soll im Parlament die gesetzliche Grundlage für den Vergleich verabschiedet werden. Durch den Generalvergleich sollen zahlreiche, zum Teil seit Jahren anhängige Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang beendet werden. Wesentlicher Inhalt des Vergleiches ist eine Zahlung der Republik Österreich in Höhe von 1,23 Mrd. € an den Freistaat Bayern bis Ende 2015. Demgegenüber verpflichtet sich der Freistaat Bayern, abhängig von den Zahlungen der HETA an die Bayerische Landesbank im Zuge der Abwicklung der HETA, (Rück-)Zahlungen an die Republik Österreich zu leisten.

 

HBI

 

Zur Deregulierung der Hypo Alpe Adria Bank S.p.A. (HBI) wurde im Juni 2015 beschlossen, die noch vorhandenen Spareinlagen ehestmöglich abzuschichten. Hierfür wurden auf der Grundlage des HBI-Bundesholdinggesetzes der HBI 196 Mio. € von der HBI-BH zur Verfügung gestellt. Zudem hat sich die HETA vertraglich verpflichtet, zur Abdeckung weiterer Bewertungsverluste auf Teile ihrer Refinanzierungslinie zu verzichten. Gegenwärtig wird auch für die HBI ein Abbauplan erstellt und es werden die weiteren Schritte evaluiert.

 

Kommunalkredit

 

Mitte März 2015 erfolgte der Zuschlag im Verkauf eines Teils der Kommunalkredit Austria AG (KA) an ein britisch-irisches Käuferkonsortium. Die Bilanzsumme des verkauften Portfolios beträgt rund 4,3 Mrd. €. Der Erwerber wird den Bankbetrieb fortführen und ist nicht mehr an beihilferechtlichen Auflagen gebunden. Die Beihilfekonformität des Verkaufsverfahrens wurde von der EK bestätigt und die Transaktion von der EZB im Rahmen eines Eigentümerkontrollverfahrens genehmigt. Der Vollzug der Transaktion fand Ende des dritten Quartals 2015 statt. In der Folge wurde das verbleibende Portfolio der KA in Höhe von rund 6,7 Mrd. € mit der KA Finanz AG verschmolzen.

 

KA Finanz

 

Die KA Finanz AG (KF) ist weiterhin bestrebt, ihr Portfolio wert- und kapitalschonend abzubauen. Dafür werden günstige Marktgelegenheiten genutzt; so konnte das gesamte ausländische CDS-Portfolio bereits vollständig abgebaut werden. Der Bund hat für die Refinanzierung der KF über eine Anleihe sowie Commercial Papers Haftungen im Rahmen des FinStaG übernommen. Die oben genannte Verschmelzung des nicht verkauften Portfolios der KA mit der KF wird 2015 statistisch als öffentliche Verschuldung erfasst. Der Schuldenstand verringert sich in weiterer Folge im Ausmaß der Abbauleistung der Bank.

 


 

Volksbankenverbund

 

Mit Wirkung vom 4. Juli 2015 wurde der für die Ausübung der Funktion der Zentralorganisation notwendige Geschäftsteil von der Österreichischen Volksbanken AG (ÖVAG) auf die Volksbank Wien-Baden AG (VBWB) als neues Spitzeninstitut des Volksbankenverbundes abgespalten. Der verbleibende Abbauteil wurde in eine Abbaugesellschaft umgewandelt und firmiert nunmehr als immigon portfolioabbau ag. Gemäß den Auflagen der EK und der EZB wurde unter anderem die Anteilsmehrheit der Primärbanken des Volksbankensektors an der ÖVAG abgegeben, ein eventueller Liquidationserlös an den Bund abgetreten sowie Forderungen der Primärinstitute gegen die ÖVAG mit einer Garantie Dritter besichert.

 

Im Zuge der Neubewertung der Aktiva der immigon nach „Gone-Concern“-Gesichtspunkten war ein erneuter Kapitalschnitt (nach 2012) erforderlich, der mit der Spaltung durchgeführt wurde. Hiervon betroffen sind das Grundkapital und u.a. das staatliche Partizipationskapital, welche um jeweils rund 97% verkürzt wurden. Da gemäß der Beihilfeentscheidung der EK vom 26. April 2012 das zu diesem Zeitpunkt gehaltene Partizipationskapital in Höhe von 300 Mio. € an den Bund rückzuführen ist, räumte die VBWB als Kompensation für den Kapitalschnitt dem Bund ein Genussrecht in Höhe des rückzahlbaren Partizipationskapitals ein. Die Bedienung des Genussrechts erfolgt nach einem vertraglich festgelegten Stufenplan bis spätestens Ende 2023. Zur Besicherung des Genussrechts wird die VBWB dem Bund unentgeltlich einen Anteil von 25% plus eine Aktie an der VBWB übertragen, welcher im Falle eines Zahlungsrückstandes auf 33% aufgestockt wird. Zusätzlich erhält der Bund das Nominierungsrecht für zwei Vorstandsmitglieder und ein Entsendungsrecht für die Hälfte der Aufsichtsräte an der VBWB.

 

2.3.    Wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2016

 

Die Wirtschaft in den wichtigsten Handelspartnerländern Österreichs mit Ausnahme Chinas sollte sich 2016 weiter festigen, sodass mit einem Erstarken der Exporte gerechnet wird. Die Entlastung der Einkommen der privaten Haushalte durch die Steuerreform 2015/16 wird 2016 erstmals volle Wirkung erzielen, der private Konsum dürfte dadurch einen relativ starken Wachstumsimpuls erhalten. Die Steuerreform enthält zugleich positive Beschäftigungsanreize, die schon 2016 erste Wirkungen auf dem Arbeitsmarkt entfalten werden. Auch die Nachfrage nach Investitionen soll sich 2016 verbessern, wobei die Dynamik jedoch geringer bleiben wird als in Aufschwungphasen der Vergangenheit. Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Steuerreform werden zu einem neutralen Wachstumsbeitrag der öffentlichen Nachfrage führen. Insgesamt ergibt sich mit +1,4% ein stärkeres reales Wirtschaftswachstum als in den Jahren davor, jedoch eine weniger starke Erholung als in früheren Konjunkturaufschwüngen. Aufgrund der weiterhin starken Zunahme der Anzahl der Erwerbspersonen wird trotz robusten Anstiegs der Beschäftigung die Arbeitslosenquote gemäß Eurostat-Definition auf 6,0% steigen.

3.      Wirtschafts- und budgetpolitische Strategie

 

Die österreichische Bundesregierung verfolgt eine stabilitäts- und wachstumsorientierte und langfristig tragfähige Budget- und Wirtschaftspolitik, die die Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum mit hoher Beschäftigung darstellt. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt:

·         Konsequente Fortsetzung der strukturellen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte

·         Forcierung von Zukunftsinvestitionen zur Stärkung der Wachstumskräfte der österreichischen Wirtschaft

·         Fortsetzung der Strukturreformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Finanzausgleich, Förderungen, Bildung, Pensionen und Arbeitsmarkt

·         Umsetzung einer großen Steuerreform

 

Die Bundesregierung hat mit diesem klaren budgetpolitischen Kurs bereits wichtige Erfolge erzielt. Bereits 2014 konnte das strukturelle „Nulldefizit“ im Einklang mit dem EU-Rahmenwerk erreicht werden. Auch 2015 wird der Staatshaushalt dieses Ziel erfüllen. Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, einen strukturell ausgeglichenen Staatshaushalt langfristig abzusichern.

 

Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum der österreichischen Wirtschaft gefestigt. Die Bundesregierung setzt dabei insbesondere auf eine große Steuerreform, auf eine Stärkung der Zukunftsausgaben im Staatshaushalt und die Fortsetzung von Strukturreformen.

 

Die Steuerreform 2015/2016, die die Bundesregierung Mitte 2015 beschlossen hat, sieht spürbare Steuerentlastungen im Ausmaß von 5,2 Mrd. € vor, davon 4,9 Mrd. € für eine Lohn- und Einkommensteuerentlastung. Ein Element dieser Steuerreform ist ein Wachstumspaket in Höhe von 200 Mio. €, wie z.B.: eine Erhöhung der Forschungsprämie, Erleichterung der KMUFinanzierung, Zuzugsbegünstigung für Forscherinnen und Forscher. Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien, Pensionistinnen und Pensionisten, Landwirtinnen und Landwirte, Selbständige und Unternehmen profitieren davon. Von den Steuerreformmaßnahmen gehen erhebliche die Konjunktur stützende Impulse aus, die vor allem die Binnennachfrage und das Vertrauen in die Wirtschaft stärken. Die Attraktivierung des Standortes Österreich, die Stärkung der Kaufkraft und die erhöhten Arbeitsanreize durch Senkung des Steuerkeils (tax wedge) heben auch nachhaltig Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit an. Diese Effekte haben auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in Gutachten bestätigt.

 

Trotz der Steuerentlastungen wird das öffentliche Defizit nicht belastet. Kostendämpfung in der öffentlichen Verwaltung und im Förderbereich, der Kampf gegen Steuer- und Sozialbetrug, die Rücknahme von steuerlichen Begünstigungen bei Sonderausgaben und letztlich die Ankurbelung der Wirtschaft führen zu einer entsprechenden Gegenfinanzierung.

 

Die zentralen Zukunftsbereiche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Infrastruktur haben weiterhin hohe Priorität. Die Offensivmaßnahmen in den Bereichen Wissenschaft, Forschung und Unterricht, die bereits in den vergangenen Jahren begonnen wurden, werden fortgeführt. Die Einrichtungen für die Kinderbetreuung werden ausgebaut. Die Mittel für sprachliche Frühförderung werden verdreifacht. Mehr finanzielle Mittel gibt es auch für die schulische Tagesbetreuung, mit dem Ziel das Angebot der ganztägigen Schulformen sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer auszubauen. Die Budgets der Universitäten für die Leistungsvereinbarungsperiode 2016-2018 wurden beträchtlich erhöht. Ein weiterer Schwerpunkt 2016 und der nächsten Jahre stellt die Förderung des Ausbaus von Breitbandnetzen dar. Bis 2020 soll in Österreich flächendeckend ultraschnelles Internet verfügbar sein. Den Netzausbau wird die Bundesregierung mit 1 Mrd. € unterstützen, finanziert durch die Einnahmen aus der letzten Versteigerung von  Mobilfunklizenzen. Zur Integration von Asylberechtigten stehen, neben einem Sondertopf für Integrationsmaßnahmen von 75 Mio. €, 70 Mio. € für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.

 

Außerdem wird entsprechend der veränderten sicherheitspolitischen Lage auch das Budget für innere Sicherheit aufgestockt. Damit kann die Polizei in einem sich stark wandelnden sicherheitspolitischen Umfeld den vielfältigen Herausforderungen gerecht werden. Ebenso werden die Mittel  im Bereich der Landesverteidigung für eine Investitionsoffensive aufgestockt.

 

Die Bundesregierung verbindet die Konsolidierung des Bundeshaushaltes mit der Fortführung struktureller Reformen in den Bereichen Verwaltung, Förderungen, Bildung, Arbeitsmarkt und Pensionen, wie sie im Regierungsübereinkommen festgelegt wurden.

 

Die Bundesregierung hält unter Setzung politischer Schwerpunkte weiter an einer effektiven und effizienten, wirkungsorientierten Bundesverwaltung fest. Der Zuwachs beim Aktivitätsaufwand des Bundes soll unter anderem durch eine maßvolle Gehaltserhöhung gering gehalten werden. Die Ausgabenpolitik bleibt generell restriktiv. Ziel ist eine Eindämmung der Dynamik bei den Verwaltungskosten. Jedes Ressort hat dazu beizutragen. Der Bundeshaushalt setzt hierfür die finanziellen Vorgaben. Auch ausgegliederte Einrichtungen müssen ihren Beitrag zur Sicherstellung nachhaltiger Staatsfinanzen leisten.

 

Die Modernisierung der Bundesverwaltung wird konsequent fortgesetzt. Die Bundesregierung wird die Verwaltungsreform weiter vorantreiben und Bürokratie wo möglich und sinnvoll abbauen. Zahlreiche Vereinfachungen wurden beim Reformdialog im Juni 2015 auf den Weg gebracht. Bei Behördenwegen soll es Erleichterungen geben. Hemmnisse für unternehmerische Tätigkeiten werden abgebaut. So sollen Unternehmungsgründungen einfacher und günstiger werden. Genehmigungsprozesse werden vereinfacht. Das Normenwesen wird reformiert. Vereinfacht soll das Beitragsrecht in der Krankenversicherung werden. Das E-Government soll weiter ausgebaut werden. Eine Monitoringstelle wird die Umsetzung der Maßnahmen überprüfen. Weitere Maßnahmen werden folgen. Ziel ist ein möglichst effizienter, bürgernaher und wirkungsorientierter Staat.

 

Die Bundesregierung will gemeinsam mit den Bundesländern eine Bildungsreform durchführen. Ziel der Bildungsreform ist insbesondere der Ausbau der Autonomie an den Schulen. Von der Bildungsreformkommission wurden Expertengruppen zur Erarbeitung von konkreten Umsetzungsvorschlägen eingesetzt. Die Ergebnisse sollen bis November 2015 vorgelegt werden.

 

Im Bereich der gesetzlichen Altersversorgung werden Budgetverbesserungen durch die jüngsten Pensionsreformmaßnahmen erzielt. Die vollzogenen Reformen wie der erschwerte Zugang zur „Hacklerregelung“ und zur Anhebung des Pensionsantrittsalters entfalten ihre Wirkung. Eine Eingrenzung der Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Pensionsversicherung ergibt sich ferner aus der moderaten Pensionsanpassung 2016 in Höhe von 1,2%.

 

Die Umsetzung von Strukturreformen, wie sie bereits im Regierungsübereinkommen festgelegt wurden, wird weiter vorangetrieben. Zentral ist die Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Erster Schritt ist die Einführung einer neuen Teilpension, die Mitte 2015 im Nationalrat beschlossen wurde. Ziel ist, dass ältere Arbeitnehmer nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension tätig bleiben. Das halbjährliche Monitoring der Maßnahmen wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ein Bonus/Malus-System soll eingeführt werden. Gleichzeitig werden die Lohnnebenkosten (Familienlastenausgleichsfonds-Beitrag) gesenkt. Gemeinsam mit den Sozialpartnern wird dazu ein Konzept erarbeitet.

 

Zur weiteren Umsetzung des Kapitels Pensionen des Regierungsprogrammes wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (BMF, BMASK, BMWFW, BKA) eingesetzt. Wenn notwendig und durch das Monitoring angezeigt, werden mit 29. Februar 2016 weitere Maßnahmen im langfristigen Bereich vorgelegt.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen Problemlage auf dem Arbeitsmarkt setzt die Arbeitsmarktpolitik auf den vermehrten Einsatz von beschäftigungsfördernden Maßnahmen.

 

Die Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden zur Reform des Finanzausgleiches haben noch vor dem Sommer begonnen. In gemeinsamen Arbeitsgruppen werden bereits Reformen zu einigen Themen erarbeitet. Diese Themen- und Reformpalette kann im Laufe des Prozesses noch erweitert werden:  

·         Abgabenautonomie

·         Aufgabenkritik und -orientierung

·         Transfers

·         Gesundheitsfinanzierung

·         Pflege

·         Interkommunale Zusammenarbeit

·         Einheitliche Haftungsobergrenzen

 

Die Reform der Rechnungslegung der Länder und Gemeinden steht kurz vor der Fertigstellung. Noch im Jahr 2015 sollen Normen erlassen werden, die durch eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften eine Ressourcen-, Liquiditäts-  und Vermögenssicht bei der Veranschlagung bzw. Rechnungslegung dieser Gebietskörperschaften regeln.

 

Zusätzlich zur Steuerreform hat die Bundesregierung Maßnahmen vereinbart, die sowohl konjunkturell wirken als auch strukturell die Standortbedingungen verbessern. Mit einem Wohnbauprogramm sollen 30.000 zusätzliche neue Wohnungen geschaffen werden. Die Forschungsprämie wurde von 10% auf 12% erhöht, was zur Attraktivierung des Standortes für die Ansiedelung internationaler Unternehmen und deren F&E-Abteilungen beitragen wird. Die steuerlichen Anreize für internationale Forscherinnen und Forscher und Wissenschaftlerinnen sowie Wissenschaftler werden erhöht. Zusätzlich zur derzeitigen Zuzugsbegünstigung soll ein pauschaler Zuzugsfreibetrag geschaffen werden.

 

Die heimischen Unternehmen werden gestärkt, indem die Lohnnebenkosten weiter gesenkt und neue, moderne Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowdfunding oder KMU-Finanzierungsgesellschaften geschaffen werden. Insbesondere Start-Ups werden von Crowdfunding profitieren. Neben einer Senkung der Lohnnebenkosten soll gleichzeitig auch das Bonus-Malus-System zur Erhöhung der Beschäftigung für ältere Arbeitnehmer eingeführt werden.

 

Mit diesen politischen Vorhaben und der strukturellen Konsolidierung des öffentlichen Haushaltes sind die Entscheidungen der Bundesregierung ein wichtiges Zukunftsprogramm  für die Sicherung von Arbeit, Wohlstand und sozialer Stabilität.

 

3.1.    Budgetvollzug 2015

 

Der Bundesvoranschlag für 2015 wurde bereits im Mai 2014 gemeinsam mit dem Budget 2014 im Nationalrat beschlossen und ist auf eine nachhaltige Absenkung des strukturellen Defizits und der Schuldenquote ausgerichtet. Bei Budgeterstellung war ein gesamtstaatliches Maastricht-Defizit von -1,4% geplant. Dabei wurde davon ausgegangen, dass das Maastricht-Defizit des Bundes nicht mehr als -1,5% des BIP betragen soll. Die Länder und Gemeinden sollten ausgeglichen sein. Die Sozialversicherung sollte einen geringen Überschuss von 0,1% des BIP aufweisen.

 

Aufgrund der ungünstigeren Konjunkturentwicklung wurde bei der Erstellung des österreichischen Stabilitätsprogrammes 2014 bis 2019 (April 2015) davon ausgegangen, dass 2015 das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit höher ausfallen wird als geplant (-2,2% des BIP). Insbesondere wurden höhere arbeitsmarktbedingte Ausgaben, höhere Zuschüsse zur gesetzlichen Pensionsversicherung und geringere Steuereinnahmen erwartet.

 

Die bisherige Budgetentwicklung zeigt allerdings, dass 2015 das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit etwas niedriger ausfallen wird als im Frühjahr 2015 erwartet (-1,9% statt -2,2% des BIP). Günstiger entwickelt sich insbesondere das Bundesbudget. Trotz der ungünstigeren Konjunktur entwickelten sich die Steuereinnahmen bis Ende August gut. Insbesondere die Einkommen- und Vermögensteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuern) entwickelten sich günstiger als erwartet. Beim Zuschuss zur gesetzlichen Pensionsversicherung ist nunmehr von Minderausgaben auszugehen, weil durch den Anstieg der Beschäftigung die Beitragsbasis gestärkt wurde und die Aufwendungen für Invaliditätspensionen stärker zurückgegangen ist als erwartet. Konjunkturell bedingte Mehrausgaben gibt es insbesondere wegen der zunehmenden Arbeitslosigkeit im Bereich der Arbeitsmarktverwaltung. Daneben erfordert der starke Flüchtlingszustrom erhebliche Mehrausgaben.  In der administrativen Rechnung führt der geplante Generalvergleich mit dem Freistaat Bayern  betreffend Hypo-Alpe-Adria bzw. HETA im Jahr 2015 zu einem Anstieg der Ausgaben in Höhe von 1,23 Mrd. €. Das Maastricht-Defizit erhöht sich dadurch nicht, da es sich um eine Vorfinanzierung handelt.

 

Beim Maastricht-Defizit des Bundes kommt allerdings ein Sondereffekt zum Tragen: Die Aufhebung des Bundesgesetzes über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria (HaaSanG) und der dazugehörigen Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof hat aufgrund des ESVG 2010 die Konsequenz, dass der betroffene Betrag i.H.v. rund 1,7 Mrd. € oder 0,5% des BIP 2015 sowohl das Maastricht-Defizit als auch den öffentlichen Schuldenstand erhöht.  Ohne diesen Sondereffekt läge das Maastricht-Defizit 2015 bei 1,5% des BIP.

 

Die Länder und Gemeinden werden in der Maastricht-Rechnung ausgeglichen sein. Der Überschuss bei den Sozialversicherungen wird etwas geringer ausfallen als ursprünglich erwartet.

 

Das strukturelle gesamtstaatliche Defizit wird rund 0,5% des BIP betragen. Bei der Berechnung des strukturellen Defizits sind Einmalmaßnahmen für Banken i.H.v. 2,1 Mrd. € für Banken eingerechnet. Darin enthalten sind insbesondere die Auswirkungen aus der erwähnten VfGH-Entscheidung (1,7 Mrd. €).

 

Die gesamtstaatliche Verschuldung in Relation zum BIP wird allerdings auf 86,5% des BIP ansteigen. Ursache für diesen Anstieg ist die geplante Verschmelzung eines Teils der Verbindlichkeiten der Kommunalkredit Austria AG auf die KA-Finanz AG, die statistisch dem Staatssektor zugerechnet wird und sich mit rund 6,3 Mrd. schuldenerhöhend niederschlagen wird.

 

3.2.    Budget 2016

 

Im kommenden Jahr wird das gesamtstaatliche Maastricht-Defizit auf -1,4% des BIP zurückgehen. Die von der Bundesregierung bereits in den Vorjahren beschlossenen und umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen führen gemeinsam mit einer weiterhin restriktiven Ausgabenpolitik, kombiniert mit gezielten wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen zur Fortsetzung der strukturellen Budgetkonsolidierung.

 

Die schwierige Situation am Arbeitsmarkt lässt eine Steigerung der Ausgaben in der Arbeitslosenversicherung erwarten. Angesichts der wachsenden Flüchtlingszahl sind steigende Mittel für Flüchtlingshilfe erforderlich.

 

Am 1. Jänner 2016 tritt die große Steuerreform in Kraft. Trotz der enorm hohen Steuerentlastung für die Bürgerinnen und Bürger, wird die Reform durch eine Vielzahl von Gegenfinanzierungsmaßnahmen sowie durch die Selbstfinanzierung budgetneutral umgesetzt. Zur Gegenfinanzierung tragen folgende Maßnahmen bei:

·         Verstärkte Prävention und Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug

·         Konsolidierung und Absicherung des Budgetpfades

·         Einsparungen in der Verwaltung und bei Förderungen

 

Die steuergesetzliche Umsetzung der Steuerreform ist abgeschlossen. Einige Durchführungsverordnungen, die organisatorische und IT-technische Umsetzung sind derzeit in Ausarbeitung.

 

Der Staatshaushalt wird 2016 auch strukturell ausgeglichen im Sinne der EU-Vorschriften sein (-0,5% des BIP). Bei der Berechnung des strukturellen Defizits wurden Einmalmaßnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. € oder 0,35% des BIP berücksichtigt. Davon entfallen 700 Mio. € auf Bankenhilfsmaßnahmen und 500 Mio. € auf die erhöhten Ausgaben für Flüchtlingshilfe.

 

Die Schuldenstandquote wird auf 85,1% des BIP sinken. Hierfür tragen die solide Budgetpolitik, aber auch die Rückführung von Schulden, die aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise entstanden waren, bei.

 

3.3.    Außergewöhnliche öffentliche Ausgaben für Flüchtlinge 2016

 

Im Durchschnitt der Jahre 2011 bis 2013 betrugen die öffentlichen Ausgaben für Flüchtlinge etwa  0,05% des BIP. Die Welle an Flüchtlingen wird die öffentlichen Finanzen 2015 und 2016 außergewöhnlich belasten.  Wenngleich es einen stetigen Zustrom an Flüchtlingen nach Österreich gegeben hat, so ist doch die jetzige Welle außergewöhnlich. Bis Ende September 2015 wurden etwa 55.000 Asylwerberinnen und Asylwerber registriert. Auf Basis der jetzigen Entwicklung könnte die durchschnittliche Zahl an Ganzjahresäquivalenten unter Betreuung im Jahr 2015 um etwa 19.500 oder +73% auf 46.000 Personen ansteigen. Für 2016 wird ein weiterer Anstieg um 15.000 auf 61.000 erwartet (+140% gegenüber 2014).

 

Die öffentlichen Ausgaben sollen auf etwa 0,3% des BIP im Jahr 2016 ansteigen. Gegenüber der Periode 2011 bis 2013 ist dies ein Anstieg um ¼% des BIP. Nach allen Berechnungen gibt es kein Nachhaltigkeitsrisiko in Österreich. Österreich hat 2014 sein mittelfristiges Budgetziel erreicht und das öffentliche Defizit wird 2015 und 2016 deutlich unter 3% des BIP bleiben, trotz der Zusatzausgaben.

 

Details zu den Asylkosten

 

Die aktuelle Zahl an Asylwerberinnen und Asylwerber kann von der Website des Bundesministeriums für Inneres abgerufen werden (http://www.bmi.gv.at/cms/bmi_asyl_betreuung/_news/bmi.aspx).

 

Im Jahr 2014 betrugen die Durchschnittkosten einer Ganzjahresbetreuung etwa 10.000 € pro Person, wovon  9.593 € gesetzlich geregelten Ansprüchen von Personen zugeordnet werden können. Die Kosten werden durch eine 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt. Es gibt 16 Kategorien an standardisierten Kosten. Wenn die tatsächlichen Kosten höher sind, wird dieser Anteil nicht aufgeteilt. Die Kategorien können je Fall kumulativ angewendet werden, teilweise sind es Zuschläge für besondere Personengruppen.

 

Andere Kosten umfassen, unter anderem, Rückkehrkosten im Falle der Nicht-Anerkennung (historisch etwa 90% aller Fälle). Die Tabelle 17 (Kostenkategorien) im tabellarischen Anhang enthält z.B.: nicht die Verwaltungskosten des Asylverfahrens, Schulkosten oder Kosten der Arbeitsmarktintegration, Transport, etc.

 

Der deutliche Anstieg der Kosten 2016 hat mehrere Gründe:

·         Die Kostensätze je Person wurden angehoben, um kostendeckend zu sein.

·         Da die Anzahl der Asylwerberinnen und Asylwerber die verfügbaren Kapazitäten in den Erstaufnahmezentren überschreitet, wurden zeitlich befristet neue geschaffen.

·         Am 11. September 2015 hat die Bundesregierung ein 70 Mio. € Arbeitsmarktprogramm zur Arbeitsmarktintegration beschlossen. Außerdem wurde ein „Topf für Integration“ (75 Mio. €) von Seiten des Finanzministeriums eingerichtet, aus dem Integrationsprojekte finanziert werden können.

·         Der Transit durch Österreich hat seit dem Spätsommer 2015 stark zugenommen. Derzeit durchqueren täglich etwa 5.000 bis 10.000 Personen Österreich. Die Hauptroute geht von der ungarisch/slowenischen zur deutschen Grenze nahe Salzburg und Oberösterreich (Distanz etwa 380 km). Es wurden Verkehrsmittel bereitgestellt, deren zur Verfügung Stellung einschließlich Verpflegung mit Kosten verbunden sind.

 

Neben den bereits oben genannten Kosten für Asyl hat die Bundesregierung die Strategie verfolgt, den Ministerien Kostentragungen im klassischen Sinne zu verordnen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Falle deutlicher Kostensteigungen budgetär immer die Möglichkeit, über andere haushaltsrechtliche Instrumente diese Kosten zu decken.

 

Nicht zuletzt werden die öffentlichen Maßnahmen durch eine Welle der Hilfsbereitschaft der Zivilgesellschaft und von mildtätigen Organisationen, Freiwilligen und privaten Spenden unterstützt.

 

Wirtschaftliche Auswirkungen

 

Am 29. September 2015 haben das WIFO und das IHS ihre jüngsten Prognosen präsentiert. Beide haben keine Effekte auf Wirtschaftswachstum oder öffentliche Finanzen  in die Prognose aufgenommen, sondern haben eine qualitative Einschätzung abgegeben. Das WIFO nimmt an, dass Asylwerberinnen und Asylwerber eine gewisse Zusatznachfrage erzeugen, wenn gleich in geringem Ausmaß. Daher nimmt das WIFO keinen messbaren Effekt für das Wirtschaftswachstum 2015 oder 2016 an. Das IHS erwartet für 2016 einen gewissen Anstieg der Arbeitslosenrate durch das zusätzliche Arbeitsangebot, hat aber keine Zahl in die Prognose aufgenommen. Mittelfristig hängt der positive wirtschaftliche Effekt von der Frage ab, wie viele Personen sich in Österreich niederlassen werden und mit welcher Geschwindigkeit sie integriert werden.

 

3.4.    Angaben zur Verteilungswirkung

 

Die größten Verteilungswirkungen gehen von der Steuerreform 2015/2016 aus. Diese wurde vom Budgetdienst des Nationalrates, dem Europäischen Zentrum für Wohlfahrtspolitik, dem WIFO (ohne Berücksichtigung der Gegenfinanzierung) und dem IHS untersucht. Ohne Verhaltensreaktion hat der Budgetdienst eine praktische Konstanz des Gini-Koeffizienten
(-0,0018 Prozentpunkte) für die Äquivalenzeinkommen errechnet. Dabei wird die Haushaltsebene, während das Einkommensteuersystem eine Individualbesteuerung vorsieht analysiert. Das IHS hat in seiner Studie auch Arbeitsanreizeffekte ausgerechnet und kommt zum Schluss, dass aufgrund der Tarifreform etwa 14.000 Personen (0,3% aller Beschäftigten) neu in den Arbeitsmarkt eintreten könnten, wobei der Effekt im 3. Einkommensdezil am stärksten, bei niedrigen und hohen Einkommen aber gering wäre.

 

3.5.    Institutionelle Absicherung der Konsolidierung

 

Ein wesentlicher Eckpfeiler der Absicherung des unabdingbaren Konsolidierungskurses ist die gesetzlich verankerte Schuldenregel (BGBl. I Nr 30/2013). Diese Regel verpflichtet den Bund, die Länder und die Gemeinden nach einer Übergangsfrist erstmals im Jahr 2017 zu im Grundsatz strukturell ausgeglichenen Haushalten. Der Bund trägt dabei auch die politische Verantwortung für etwaige Defizite in den Haushalten der Sozialversicherung.

 

Mit der Überwachung der Einhaltung der fiskalischen EU-Vorgaben gemäß Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 wurde in Österreich der bisherige Staatsschuldenausschuss gesetzlich betraut. Unter dem neuen Namen „Fiskalrat“ beobachtet dieser Ausschuss die Budgetziele nach den europäischen Vorgaben, gibt Empfehlungen ab und zeigt falls notwendig, Anpassungspfade auf.


 

4.      Tabellarischer Anhang

 

Tabelle 1: Grundannahmen

 

 

Tabelle 2: Makroökonomische Entwicklung

 

 


 

Tabelle 3: Preise und Deflatoren

 

 

Tabelle 4: Arbeitsmarkt

 

 

Tabelle 5: Sektorkonten

 

 


 

Tabelle 6: Budgetäre Ziele

 

 

Tabelle 7: Entwicklung der öffentlichen Schulden

 

 


 

Tabelle 8: Eventualverbindlichkeiten

 

 

Tabelle 9: Budgetäre Entwicklungen ("No-policy change"-Annahme)

 


Tabelle 10: Budgetäre Entwicklungen

 

 

Tabelle 11: Von der Ausgabenregel ausgenommene Ausgaben

 

 

Tabelle 12: Vierteljährlicher Haushaltsvollzug nach ESVG (in Mio. €)

 

 

Tabelle 13: Abweichung von der SP-Fortschreibung vom April 2015

 

 

Anmerkung: Eine Differenz kann sich sowohl aus Abweichungen aufgrund eines veränderten makroökonomischen Szenarios als auch aus Abweichungen aufgrund der Auswirkungen politischer Maßnahmen ergeben.

 

Tabelle 14: Offensivmaßnahmen (in Mio. €)

 

 


 

Tabelle 15: Öffentliche Ausgaben für Flüchtlinge

 

 

2016

2015

2014

In % des BIP

0,31

0,16

0,08

Durchschnittliche Zahl an Ganzjahresäquivalenten

61.000

46.000

27.000

   davon Erwachsene

54.000

43.000

26.000

   davon unbegleitete Minderjährige

7.000

3.000

1.000

Die Zahlen für 2014 sind vorläufig, für 2015 und 2016 Schätzungen.

Die hier dargestellten Ausgaben sind Personen zurechenbar.

 

Quellen: Bundesbudget und Ländervoranschläge bzw. Rechnungsabschlüsse

 

Tabelle 16: Öffentliche Ausgaben für Flüchtlinge – Kostenkategorien

 

 

2014

€ pro Tag

2014

 € pro Jahr

 2016

€ pro Jahr

Unterkunft und Verpflegung

19 1)

6.935 1)

7.665 2)

Taschengeld

1,31

480

480

Gesundheitsversorgung

2,59

945

1.343,2 3)

Beratung 4)

 

237

240

Bekleidung

 

150

150

Erholung

 

120

120

Sprachenausbildung 5)

 

726

726

Gesamt pro Person

 

9.593

10.487

1) Unbegleitete Minderjährige: 77 € /28.105 €; Personen mit speziellem Bedarf 81 €/29.565 €)

2) 21 € pro Tag; unbegleitete Minderjährige: 95 €/34.675 €

3) 3,68 € pro Tag

4) Je 170 Personen wird eine Person für Beratung eingesetzt (Durchschnittskosten)

5) Einmalig je Asylantrag

 

Quelle: BMF

 

 

 


Tabelle 17: Länderspezifische Empfehlungen (CSR)

 

CSR -Nummer

Liste der Maßnahmen*

Beschreibung der direkten Relevanz

1

 

 

MTO 2015/16 sicherstellen

Bundesfinanzrahmengesetz 2016-2019

Haushaltsrahmen für die Jahre 2016-2019 (beschlossen im NR am 20.5.2015; cf. BGBl I Nr.63/2015). Damit ist für die Jahre 2016-2019 die Einhaltung des MTO definiert.

Der Haushaltsrahmen legt verbindliche Ausgabenobergrenzen sowie stringenten strukturellen Anpassungspfad fest. Die Schuldenbremse als begleitendes Element für alle Regierungsebenen ist seit 2012 in Kraft. Der Fiskalrat (etabliert seit 2013) überwacht als unabhängige Institution die Einhaltung der Fiskalregeln.

Budgetneutralität der Steuerreform sicherstellen

Sozialbetrugsbekämpfung (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz SBBG beschlossen im NR am 23.7.2015; cf. BGBl Nr. I 117/2015) umfasst folgende Maßnahmen:

·         Verbesserung bzw Schaffung neuer Kooperationsstrukturen zwischen zuständigen Einrichtungen/Behörden

·         Identifizierung von Scheinfirmen

·         Eindämmung der unrechtmäßigen Verwendung der e-card

Kontenregister- und Konteneinschau (KontRegG beschlossen im NR am 23.7.2015; cf. BGBl I Nr. 116/2015) umfasst schwerpunktmäßig:

·         Einführung eines zentralen Kontenregisters

·         Erleichterte Einsichtnahme

·         Meldepflicht hinsichtlich höherer Kapitalabflüsse

Endbesteuerungsgesetz (Änderung des Endbesteuerungsgesetzes im NR beschlossen am 23.7.2015; cf. BGBl Nr. I 103/2015)

Erhöhung der Kapitalertragsteuer von 25% auf 27,5%.

 

Steuerreformgesetz StRefG 2015/2016 (beschlossen im NR am 23.7.2015; cf. BGBl I Nr. 118/2015).

Gegenfinanzierung baut auf folgenden Elementen auf:

·         Betrugsbekämpfung (rund 50% der Gegenfinanzierung)

·         Steuerliche Maßnahmen (rund 27% der Gegenfinanzierung; u.a. Anpassung Immobilienabschreibung, Erhöhung Immobilienertragsteuer, Anpassung Grunderwerbsteuer, Anhebung Spitzensteuersatz)

·         Einsparungen im Verwaltungs- und Förderungsbereich (rund 1,1 Mrd. €)

·         Selbstfinanzierung: Konsum- und Inflationseffekte sowie Anstieg der unselbständig Beschäftigten (rund 850 Mio. €)

 

Inkongruenzen zwischen verschiedenen staatlichen Regierungsebenen beseitigen

-

-

 

Langfristige Tragfähigkeit des Pensionssystems verbessern

Einführung einer Teilpension.

Arbeitnehmer können mit 62 Jahren ihre Arbeitszeit auf 50% reduzieren und erhalten 75% des Letztbezuges. Die Unternehmen erhalten im Gegenzug einen Ausgleich für die Sozialversicherungsbeiträge, damit die Arbeitnehmer auch weiterhin zu 100% versichert sind. Weitere Maßnahmen: Einführung Pensionskonto, Langzeitversichertenregelung de facto abgeschafft und Invaliditätspensionsreform

Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (beschlossen im NR am 23.7.2015; cf. BGBl I Nr. 106/2015).

Ziel der Teilpension ist, Personen mit einem Anspruch auf Korridorpension im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiter in Beschäftigung zu halten.

 

 

Harmonisierung Pensionsantrittsalter vorziehen und gesetzliches Pensionsalter an Lebenserwartung koppeln

-

-

2

 

 

Erwerbsbeteiligung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Frauen erhöhen

siehe oben: Einführung einer Teilpension

 

 

Im Rahmen der „Beschäftigungsinitiative 50+“ wird die Anhebung der Beschäftigungsquote von Arbeitnehmern 50 - 64 Jahre auf 58% im Jahr 2019 angestrebt.

Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz (beschlossen im NR am 2.7.2015; BGBl I Nr. 75/2015). Anhebung der gesetzlichen Ausgabenobergrenze für 2016 und 2017 um 100 Mio. € auf insgesamt 250 Mio. €.

 

Kurzarbeitsbeihilfen sollen nach Bedarf zur Verfügung stehen. Unterstützung von Unternehmen wie auch Arbeiternehmer deren Arbeitsplatz durch Produktionseinschränkungen bedroht wäre. Vorgesehen sind neben Kurzarbeitsbeihilfen auch Qualifizierungsbeihilfen und Beihilfen für Schulungskosten.

Arbeitsmarkt-Finanzierungsgesetz (beschlossen im NR am 2.7.2015; BGBl I Nr. 75/2015). Für den Zeitraum 2016 bis 2019 wurde eine jährliche Obergrenze von 20 Mio. € vorgesehen.

 

Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegedienste bereitstellen

Fortsetzung des verpflichtenden, kostenlosen Kindergartenjahres für Vorschulkinder

Beschluss im Ministerrat vom 22.9.2015. Beginnend mit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden bis zum Kindergartenjahr 2018/19 jährlich 70 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Bildungsergebnisse benachteiligter Jugendlicher verbessern

Neue Ausbildungsangebote, um benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Sekundarstufe II- Abschlüssen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.

·         Stärkung von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Innovation in der Ausbildung

·         Förderung der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen

·         Weiterentwicklung der Lehrabschlussprüfung

Änderung des Berufsausbildungsgesetzes (beschlossen im NR am 18.6.2015; cf. BGBl I Nr. 78/2015).

Rund 40% der Jugendlichen eines Altersjahrganges entscheiden sich für eine Lehrausbildung. Um die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientiere Ausbildung zu erhalten, sollen u.a. die rechtlichen Rahmenbedingungen im Berufsausbildungsgesetz weiterentwickelt werden.

 

 

Qualitätsoffensive im Bereich ganztägiger Schulformen mit dem Ziel, die umfassende Entwicklung der Kinder zu unterstützen.

 

 

Mit der Änderung des Schulaufsicht-Bundesgesetzes und des Schulorganisationsgesetzes (NR-Beschluss am 12.3.2015; cf. BGBl I Nr. 38/2015) wird neben dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung auch eine Qualitätsoffensive umgesetzt. Da die Qualitätskontrolle durch die Schulaufsicht erfolgt, wird das Aufgabengebiet der Schulaufsicht um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert.

3

 

 

Unverhältnismäßige Schranken für Dienstleistungsanbieter beseitigen

-

-

Hindernisse bei der Gründung interdisziplinärer Unternehmen beseitigen

-

-

4

 

 

Durch ausländische Risikopositionen und unzureichende Aktiva-Qualität bedingte potenzielle Anfälligkeit des Finanzsektors mindern

-

-

 

*Beschluss nach Abgabe Österreichisches Stabilitätsprogramm, Fortschreibung für die Jahre 2014 bis 2019 (21. April 2015) bzw. Nationales Reformprogramm 2015 (21. April 2015)

 

Quelle: Parlament

 

Tabelle 18: Ziele der EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung

 

Nationale Kernziele für 2020

Liste der Maßnahmen*

Beschreibung der direkten Zielrelevanz

Nationales Ziel für 2020: Beschäftigung [77-78%]

 

 

Laut begleitender Evaluierung des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO; Stand Februar 2015) befindet sich Österreich auf Kurs

Konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen (cf. Nationales Reformprogramm 2015; CSR 1 und CSR 2)).

Die im Nationalen Reformprogramm 2015 angeführten Maßnahmen greifen unterschiedliche Aspekte der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik auf. Viele Maßnahmen sind strukturell wichtig (insbes. jene die auf die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer abzielen) und werden mittel- bis langfristig wirksam werden.

Nationales Ziel für 2020: F&E [3,76%]

 

 

Laut begleitender Evaluierung des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO; Stand Februar 2015) befindet sich Österreich hinsichtlich der öffentlichen F&E Ausgaben auf Kurs

Umsetzung der Maßnahmen, die in der Innovationsstrategie angeführt sind.

Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird zu einer Verbesserung des österreichischen Innovationssystems, insbes. hinsichtlich der Leistungsfähigkeit führen.

Ziel für Verringerung der Treibhausgasemissionen [-16%]

 

 

 

-

-

 

Ziel für die erneuerbaren Energien [34%]

 

 

Laut begleitender Evaluierung des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO; Stand Februar 2015) befindet sich Österreich auf Kurs

Konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen (cf. Nationales Reformprogramm 2015)

 

Nationales Energieeffizienzziel [25,1 Mtoe]

 

 

 

Konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen (cf. Nationales Reformprogramm 2015)

 

Nationales Ziel für Schulabbrecherquote [9,5%]**

 

 

 

Ziel erreicht

 

Nationales Ziel für die Hochschulbildung [38%]

 

 

 

Ziel erreicht

 

Nationales Armutsziel [-235.000]

 

 

Laut begleitender Evaluierung des Wirtschaftsforschungsinstitutes (WIFO; Stand Februar 2015) befindet sich Österreich auf Kurs

Konsequente Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen (cf. Nationales Reformprogramm 2015)

 

 

*Beschluss nach Abgabe Österreichisches Stabilitätsprogramm, Fortschreibung für die Jahre 2014 bis 2019 (21. April 2015) bzw. Nationales Reformprogramm 2015 (21. April 2015)

**Ziel bereits erreicht

 

Quellen: BKA, Parlament, WIFO


Quellen/Links

 

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
    
http://www.ams.at/

Bundeskanzleramt (BKA)

     http://www.bundeskanzleramt.at/

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
    
http://www.sozialministerium.at/

Bundesministerium für Finanzen (BMF)
      https://www.bmf.gv.at/

Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)

https://www.bmwfw.gv.at/

Europäische Kommission, Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen

      http://ec.europa.eu/economy_finance/index_de.htm

EU Economic Governance

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/index_en.htm

Stabilitäts- und Wachstumspakt

         http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/index_en.htm

Eurostat
      http://ec.europa.eu/eurostat

Fiskalrat

     http://www.fiskalrat.at/

Institut für Höhere Studien (IHS)

      http://www.ihs.ac.at/vienna/

Macrobond

      http://www.macrobondfinancial.com/

Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA)

     http://www.oebfa.co.at/

Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA)

    https://www.fma.gv.at/

Österreichische Nationalbank (OeNB)

     http://www.oenb.at/

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO)

     http://www.wifo.at/

Österreichisches Parlament

     http://www.parlament.gv.at/PD/HP/show.psp

Österreichischer Rechnungshof (RH)

     http://www.rechnungshof.gv.at/

Statistik Austria (STAT)
      http://www.statistik.at/