Maßnahmen ÖBH 2018

Erweiterte Beurteilung

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WIEN, Februar 2016

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Executive Summary

Als Folge der Entschließung aller Parlamentsfraktionen vom 26. 11. 2015 wurde durch den Generalstab im Auftrag des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport ein Überprüfungsbericht zu den Maßnahmen des Strukturpakets ÖBH 2018 erstellt.

Vorgabe des Prozesses zum Strukturpaket ÖBH 2018 war, dass durch die Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Landesverteidigung, das BMLVS über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt verfügt. Das Strukturpaket ÖBH 2018 stellt damit ein Notprogramm dar, um aufgrund der massiven Budgetkürzungen zahlungsfähig zu bleiben und bedeutet ein massives Herunterfahren und Reduzieren der Fähigkeiten und Durchhaltefähigkeit des ÖBH, entgegen den Zielen der Österreichischen Sicherheitsstrategie.

Es sind sicherheitspolitische Entwicklungen eingetreten, die eine Beurteilung und Anpassung der mit dem Strukturpaket ÖBH 2018 angeordneten Kürzungsmaßnahmen erforderlich machen.

Inlandseinsätze haben in Folge der anhaltenden Migrationsströme und des steigenden Risikos hybrider Konflikte sowie terroristischer Anschläge an Bedeutung gewonnen, das internationale militärische Engagement ist auf hohem Niveau in zunehmend anspruchsvolleren Einsätzen fortzusetzen.

Somit erfolgte die Überprüfung des Strukturpaketes ÖBH 2018 mit Schwergewicht auf Basis des gesteigerten Bedarfes an Beitragsleistungen zur Bekämpfung des Terrorismus und bei der Bewältigung der Migrationslage im Inland sowie der erwartbaren steigenden Ansprüche im Ausland.

Festgestellt wird, dass die Leistungsanforderungen an das ÖBH im letzten Jahrzehnt quantitativ zumindest gleichgeblieben und qualitativ sogar gestiegen sind, jedoch die dafür vorhandenen Ressourcen gravierend verringert wurden.

Besonders gravierend waren die Einschnitte in der geschützten und ungeschützten Mobilität (bis zu -60%) bei den Luftfahrzeugen (-41%) und Flugstunden (-24%) aber auch beim aktiven Personalstand (-16%). Demgegenüber stehen die unveränderten Einsatzstärken bei Inlands- und Auslandseinsätzen[1]! Heute muss deutlich weniger Personal mit drastisch verringerter Ausstattung und Mobilität eine über den Vergleichszeitraum unverändert hohe Auftragslast tragen.

Das Absinken des Anteils des Landesverteidigungsbudgets am BIP von 1,186% im Jahr 1985 auf 0,553% im Jahr 2016 zeigt heute, trotz der erfolgten Reduktionen im Bundesheer, massive Auswirkungen auf die Fähigkeiten des ÖBH. Die Reduzierung der Übungen und somit der Reaktionsfähigkeit des ÖBH war eine weitere Konsequenz aus den erfolgten Budgetkürzungen.

Zielsetzung gegenständlicher Folgebeurteilung zum Strukturpaket ÖBH 2018 ist daher die Erhöhung von Flexibilität, Reaktions- und Durchhaltefähigkeit im Sinne einer erfolgreichen Auftragserfüllung durch das ÖBH, angepasst an die aktuelle und erwartbare Bedrohungslage.

Bereits im Endbericht ÖBH 2018 wurde für einen minimalen Fähigkeitserhalt beim Bundesheer ein zusätzlicher (mindest-) Finanzmittelbedarf von € 1.044 Mio. bis 2020 geäußert, demgegenüber als Sonderinvest eine Finanzierungszusage von € 350 Mio. sowie die in Aussicht Stellung weiterer Mittel von € 266 Mio. nach 2019 stehen. Insgesamt handelt es sich dabei um € 616 Mio., wodurch ein Delta von € 428 Mio. alleine bei einer Betrachtung bis 2020 entsteht. Stellt man den Bedarf bis 2020 lediglich der 1. Tranche des Sonderinvest gegenüber ist das Delta als entsprechend höher (ca. € 700 Mio.) anzunehmen. Zusätzlich sind die Abschläge im BFR 2016-19 in der Höhe von € 176 Mio. zu berücksichtigen, welche den Sonderinvest von ca. € 350 Mio wiederum halbieren.

Dieser, bereits 2014 beurteilte Minimalinvestbedarf von etwa € 1 Mrd. hat sich nun nicht nur bestätigt, sondern ist aufgrund der aktuellen Entwicklungen noch gestiegen.

Als notwendige Anpassungen gegenüber dem Strukturpaket ÖBH 2018 sind daher die Korrektur der vorgegebenen Personalreduktion, ein verstärkter Übungs- und Ausbildungsbetrieb und Investitionen in wesentlichen Fähigkeitsbereichen zwingend erforderlich.

Bei diesen Fähigkeitsbereichen handelt es sich vornehmlich um Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, zeitgemäße Ausstattung des Soldaten, Mobilität, ABC-Abwehr, Ordnungstruppe und Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz, Ausstattung und Mobilität der Miliz, Spezialeinsatzkräfte, Sanitätsversorgung, sowie Luftraumsicherung und Luftverlegefähigkeit.

Dazu werden Maßnahmenpakete vorgeschlagen, die das ÖBH entsprechend der aktuellen Auftragslage zu einer durchhaltefähigen Aufgabenerfüllung im In- und Ausland befähigen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Pakete wird als maßgeblich für die Zukunft des Bundesheeres und seines Beitrages zur Gewährleistung der Sicherheit Österreichs in der aktuellen und in zukünftigen Krisensituationen erachtet.

Voraussetzung für sämtliche Veränderungen stellt eine dauerhafte Anhebung des Verteidigungsbudgets dar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

INHALTSVERZEICHNIS

 

1       Einleitung. 8

2       Verteidigungspolitische Rahmenbedingungen. 10

2.1        Allgemeine Beurteilung. 10

2.2        Folgerungen für Inlandsaufgaben. 14

2.3        Folgerungen für Auslandsaufgaben. 17

3       Aufgaben des ÖBH in einem veränderlichen Umfeld. 20

3.1        Allgemeine Betrachtung. 20

3.2        Beurteilung des Kräftebedarfes für einen erweiterten sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz des ÖBH   20

3.2.1        Grundlagen. 20

3.2.2        Beispielhafte Darstellung des beurteilten Kräftebedarfs. 21

3.2.3        Erforderliche Fähigkeiten der eingesetzten Kräfte. 23

3.2.4        Gleichzeitigkeitsbedarf und Durchhaltefähigkeit. 23

3.2.5        Assistenzleistung in andern Bereichen. 24

3.3        Gesamtambition gemäß verteidigungspolitischem Auftrag. 25

4       Ausgangslage aus dem Endbericht zum Strukturpaket ÖBH 2018. 27

4.1        Vergleichender Rückblick auf die ÖBH-Entwicklung seit 2004. 27

4.2        Entwicklung LV Budget. 29

4.3        VBÄ Entwicklung. 30

4.4        Beurteilter Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für Investitionen aus dem Endbericht ÖBH 2018   31

4.5        Zugesagte Finanzmittel im Rahmen des Sonderinvestitionsprogrammes. 33

4.6        Ablage Minimalinvest – Sonderinvest. 35

4.7        Folgerungen aus der Ablage Minimalinvest und Sonderinvest. 36

5       Erhöhung von Flexibilität, Reaktions- und Durchhaltefähigkeit angesichts der manifestierten Bedrohungen   37

5.1        Hintergrund der Beurteilung. 37

5.2        Führungsfähigkeit und Informations- und Kommunikationstechnologie. 38

5.3        Strategische Nachrichtengewinnung/Dienste und Cyber Defence. 39

5.4        Aufklärungstruppe. 40

5.5        Zeitgemäße Ausstattung des Soldaten. 41

5.6        Mobilität. 43

5.7        ABC-Abwehr – erweiterte Fähigkeiten. 45

5.8        Ordnungstruppe. 46

5.9        Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz. 47

5.10     Ausstattung der Miliz. 49

5.11     Ausstattungspaket Jagdkommando. 50

5.12     Sanitätsversorgung – Sicherstellung der Ambition. 51

5.13     Maßnahmen im Personalbereich. 52

5.14     Aussetzung der Reduzierung der Infanterie. 54

5.15     Steigerung der Reaktionsfähigkeit durch vermehrte Ausbildungs- und Übungsvorhaben   55

5.16     Lufttransportsystem C-130 – Erhöhung der Einsatzfähigkeit. 56

5.17     Aufstockung der Flotte an mittleren Transporthubschaubern. 58

5.18     Sicherung des Luftraumes. 60

5.19     Drohnenabwehr. 61

5.20     Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen. 62

6       Realisierung und mögliche budgetäre Begleitmaßnahmen. 63

6.1        Spezielle Betrachtungen in Bezug auf die mögliche Vorhabensrealisierung. 63

6.2        Budgetäre Begleitmaßnahmen 2016. 68

7       Abschließende Betrachtungen. 69

ANHANG.. 71

 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1: Einsatzwahrscheinliche Aufgaben. 11

Abbildung 2: Prinzipskizze Assistenzeinsatz "SÜD". 22

Abbildung 3: Prinzipskizze Assistenzeinsatz „SÜDOST“. 23

Abbildung 4: Vergleichende Betrachtung seit 2004. 28

Abbildung 5: Entwicklung LV-Budget im Vergleich zum BIP. 29

Abbildung 6: VBÄ Entwicklung BMLV/BMLVS 1997-2016. 30

Abbildung 7: Sonderinvest 1. Tranche. 33

Abbildung 8: Sonderinvest 2. Tranche. 34

Abbildung 9: Ablage Minimalinvest - Sonderinvest. 35

Abbildung 10: Mögliche Vorhabensrealisierung. 67

Abbildung 11: Zusammengefasster Aufwand bei Vorhabensrealisierung. 67

Einleitung

Vorgabe des Prozesses zum Strukturpaket ÖBH 2018 war, dass durch die Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Landesverteidigung das BMLVS über eine nachhaltig konsolidierte Finanzgebarung verfügt. Dazu mussten die Bereiche des Personalaufwandes, des Betriebes, der Infrastruktur sowie ein unterhalb der Weiterentwicklung des ÖBH liegender Minimalinvestitionsumfang insgesamt um durchschnittlich € 205 Mio. pro Jahr gekürzt werden.

Die Ausplanung des Strukturpaketes ÖBH 2018 folgte daher vielmehr ressourcenorientierten als bedarfsorientierten Gesichtspunkten.

Kernaussage des Endberichtes (zum Strukturpaket) ÖBH 2018 ist, dass ohne zusätzliche Finanzmittel ein zumindest minimaler Fähigkeitserhalt beziehungsweise ein unbedingt notwendiger Fähigkeitszuwachs (insbesondere in den Bereichen Mobilität und Schutz des Soldaten) nicht erfolgen können.

Der vorliegende Bericht bewegt sich im Rahmen der bestehenden politischen und strategischen Dokumente, wie der Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS), dem Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013 – 2018, der Teilstrategie Verteidigungspolitik (TV) und der Teilstrategie Innere Sicherheit (TIS) sowie dem Bericht zur Reform des Wehrdienstes.

Dem durch den Generalstab beurteilten Bedarf von etwa € 1 Mrd. Minimalinvest bis 2020 stehen € 350 Mio. des Sonderinvestitionsprogrammes der 1. Tranche gegenüber, da es für die weiteren € 266 Mio. (2. Tranche Sonderinvest bis 2025) noch keine verbindliche Finanzierungszusage gibt. Für den Zeitraum 2016-2019 erfolgte allerdings im Bundesfinanzrahmen eine Kürzung um € 176 Mio. für den Bereich Landesverteidigung.

Die Ablage[2] ergibt, dass unbedingt notwendige Maßnahmen für einen minimalen Fähigkeitserhalt beziehungsweise ein unbedingt notwendiger Fähigkeitszuwachs derzeit tatsächlich vielfach nicht erfolgen können!

Hierzu ist festzuhalten, dass die durch den Generalstab bereits 2014 für den Minimalinvest beurteilten Bedarfe unverändert gültig sind und sich zumindest bestätigt haben, bzw. aufgrund der manifestierten Bedrohungslage ein noch darüber hinaus gehender Bedarf begründet ist.

Als Folge der Entschließung aller Parlamentsfraktionen vom 26. 11. 2015 wurde durch den Generalstab im Auftrag des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gegenständlicher Überprüfungsbericht zu den Maßnahmen des Strukturpakets ÖBH 2018 erstellt.

Mit Schwergewicht erfolgten die Beurteilungen auf Basis des gesteigerten Bedarfes für die Terrorabwehr und Bewältigung der Migrationslage. Dabei waren die Erhöhung der Reaktionsfähigkeit, Einsatzbereitschaft und Flexibilität der Kräfte des ÖBH handlungsleitende Gedanken.

Der ggst. Bericht stellt – wo möglich und sinnvoll – die beurteilten Maßnahmen in einen direkten Bezug zum Sonderinvest, wodurch auch erkennbar wird, was bereits im Endbericht ÖBH 2018 als zusätzlicher Finanzierungsbedarf für einen minimalen Fähigkeitserhalt beurteilt, aber nicht bedeckt wurde. Dort wo ein Vorziehen von Vorhaben bzw. ein Umschichten von Mitteln aus der 2. Tranche des Sonderinvest in die 1. Tranche sinnvoll scheint, wird darauf verwiesen. Die Budgetwirksamkeit von zusätzlich zu realisierenden Maßnahmen richtet sich dabei nach Faktoren wie zum Beispiel Stand der Planung und Verfügbarkeit am Markt.

Letztlich darf nochmals auf die Notwendigkeit hingewiesen werden, dass zusätzliche Investitionen für das ÖBH nur dann dauerhaft die Leistungsfähigkeit des ÖBH erhöhen, wenn gleichzeitig auch die notwendigen Mittel für den Betrieb budgetiert werden.

Es wird festgestellt, dass als Prämisse für sämtliche Veränderungen eine dauerhafte Anhebung des Verteidigungsbudgets zwingend notwendig ist.


 

1       Verteidigungspolitische Rahmenbedingungen

1.1     Allgemeine Beurteilung

Die aktuellen Planungen „ÖBH 2018“ basieren auf den Vorgaben der Österreichischen Sicherheitsstrategie (ÖSS 2013), dem aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung, dem Bericht zur Reform des Wehrdienstes und den daraus abgeleiteten verteidigungspolitischen Folgerungen für die Streitkräfteplanung, die mit der Teilstrategie Verteidigungspolitik dem Nationalen Sicherheitsrat (NSR) zur Kenntnis gebracht wurden. Wie in der Teilstrategie Verteidigungspolitik festgehalten, soll „die Verteidigungspolitik im Rahmen einer gesamtstaatlichen Risikoanalyse laufend an sich ändernde Rahmenbedingungen und Herausforderungen“ angepasst werden. Dies erfolgt nunmehr erstmals auf Basis der Entschließung des Nationalrates vom 26. 11. 2015. Im Vordergrund steht dabei die Frage, inwiefern die Auswirkungen der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen „Änderungen oder Ergänzungen des Strukturpaketes ÖBH 2018 notwendig machen“.

Die für die genannten Planungsdokumente relevanten Annahmen hinsichtlich der Entwicklung des strategischen Umfeldes basieren auf bestimmenden Umfeldfaktoren, die aktualisiert wie folgt zusammengefasst werden können:

·         Eine unmittelbare rein militärisch-konventionelle Bedrohung für Österreich ist derzeit nicht absehbar.

·         Hingegen ist im Inland mit den Folgen hybrider Konflikte an der europäischen Peripherie zu rechnen, die sich destabilisierend auf die innere Sicherheit Österreichs und anderer europäischer Staaten auswirken.

·         Darüber hinaus steigt das Erfordernis zur Konfliktprävention und zur Stabilisierung im unmittelbaren Umfeld der EU, um die negativen Auswirkungen wie Massenmigration und Terrorismus auf Europa und Österreich hintanzuhalten.

·         Da für Österreich die Europäische Union (EU) der entscheidende unmittelbare sicherheitspolitische Rahmen bleibt, ist Österreich auch gefordert, relevante Beiträge insbesondere zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU und zum solidarischen Handeln im Rahmen der EU, der Partnerschaft für den Frieden (PfP) und der Vereinten Nationen (VN) zu leisten.

·         Wie auch beim letzten VN-Peacekeeping Gipfel festgehalten wurde, wird sich das Anforderungsprofil bei zukünftigen und laufenden VN-Einsätzen in Richtung erhöhter militärischer Leistungsfähigkeit verändern. Dies resultiert insbesondere aus den umfassenderen Mandaten, die zunehmend auch den Schutz der Zivilbevölkerung gegenüber bewaffneten Milizen und Terroristen beinhalten. Militärisch bedeutet dies, dass VN-Einsätze gefährlicher und anspruchsvoller werden, was u.a. erhöhte Anforderungen an Truppenschutz, Mobilität, Aufklärungsfähigkeit und Wirkung zur Folge hat.

Die Teilstrategie Verteidigungspolitik definiert aufgrund dieser Rahmenbedingungen und im Lichte einer laufenden strategischen Vorausschau die militärischen Aufgaben und ordnet sie nach ihrer Einsatzwahrscheinlichkeit in drei Kategorien mit unterschiedlichem Bereitschaftsgrad („hoch-mittel-gering“).

Die aktuellen Entwicklungen, wie die Destabilisierung von Staaten durch hybride Kriegsführung in Osteuropa sowie die vermehrten militärischen Aktivitäten in Nordeuropa (z.B. Baltikum) und die Verschärfung des transnationalen Terrorismus und Extremismus im Nahen und Mittleren Osten, sowie im nördlichen Afrika, und deren Auswirkungen auf Europa und Österreich, sind in den gültigen Grundlagendokumenten angesprochen. „Neu“ ist, dass sich diese Risiken nunmehr auch in der Praxis manifestieren und internationale Krisen auch offensichtlich die innere Sicherheit europäischer Staaten gefährden. Einsatzwahrscheinliche Aufgaben im Inland, die noch 2014 mit mittlerem Bereitschaftsgrad versehen wurden, haben an Bedeutung gewonnen (siehe nachstehende Tabelle der „Einsatzwahrscheinlichen militärischen Aufgaben mit Stand Jahrerswechsel 2015/16 und die entsprechenden Verschiebungen in roter Schrift).

 

Abbildung 1: Einsatzwahrscheinliche Aufgaben


Wie in der Abbildung ersichtlich, ergaben sich folgende Verschiebungen bei den einsatzwahrscheinlichen Aufgaben:

Von geringem zu mittlerem Bereitschaftsgrad (Einsatzwahrscheinlichkeit):

·         Optionaler militärischer Solidarbeitrag für den Fall einer EU-Verteidigung nach Maßgabe der irischen Klausel

Von mittlerem zu hohen Bereitschaftsgrad (Einsatzwahrscheinlichkeit):

·         Beitragsleistung zur strategischen Handlungsreserve und zur Aufrechterhaltung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit,

·         Militärische Schutzoperation gegen nicht-konventionelle bzw. hybride Angriffe,

·         Beitragsleistung zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur Cybersicherheit sowie zur Aufrechterhaltung öffentlicher Ordnung und Sicherheit,

·         Bereitstellen von Kräften für gesamtes Spektrum von Einsatzaufgaben im internationalen Krisenmanagement.

Die gegenwärtigen Risiken bewegen sich zwar noch innerhalb des Rahmens der Österreichischen Sicherheitsstrategie und Teilstrategie Verteidigungspolitik, auf Grund der Volatilität der Sicherheitslage ist jedoch davon auszugehen, dass sich das konkrete Risikobild auch in den nächsten Jahren dynamisch verändern wird, auch wenn insbesondere unkontrollierte Migration und Terrorismus beständige Folgen internationaler Konflikte bleiben werden. Der strategischen und militärstrategischen Antizipation kommt daher angesichts kürzer werdender Vorwarnzeiten besondere Bedeutung zu.

Die Kernherausforderung sicherheitspolitischer Planung besteht in der Sicherstellung einer hohen Anpassungsfähigkeit auf Basis einer umfassenden militärischen Grundbefähigung, die ein möglichst breites Einsatz- und Verwendungsspektrum des ÖBH garantiert.

Beitragsleistung zum sicherheitspolitischen Lagebild, Sicherheitspolizeiliche Assistenz und Hilfeleistungen, Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe, internationale Solidarität im Rahmen der Auslandseinsätze sowie Luftraumüberwachung und Cyber-Defence sind permanent und gleichzeitig abzudecken. Darüber hinaus müssen noch entsprechende Eingreif- bzw. Reservekräfte sowohl für Einsätze im Inland als auch für die Einsätze im Ausland bereitgehalten, sowie die Ausbildung der Soldaten sichergestellt werden.

Derzeit sind keine grundlegenden Veränderungen in der strategischen Ausrichtung der ÖBH Planungen erforderlich. Vielmehr wird die Richtigkeit und Notwendigkeit der konsequenten Ausrichtung des Bundesheeres auf die einsatzwahrscheinlichen Aufgaben grundsätzlich bestätigt. Die Doppelstrategie von „Umfeldstabilisierung“ und „Resilienz und Schutz in Österreich“ behält ihre Richtigkeit.

Zusammenfassend wird festgestellt, dass derzeit keine grundlegende Änderung der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für die österreichische Verteidigungspolitik vorliegt. Allerdings wurde beurteilt, dass sicherheitspolitische Entwicklungen eingetreten sind, die eine Beurteilung und Anpassung der mit dem Strukturpaket ÖBH 2018 angeordneten Kürzungsmaßnahmen erforderlich machen.


 

1.2     Folgerungen für Inlandsaufgaben

Inlandseinsätze haben in Folge der anhaltenden Migrationsströme und des steigenden Risikos hybrider Konflikte sowie terroristischer Anschläge an Bedeutung gewonnen. Im Vordergrund zukünftiger Inlandseinsätze stehen dabei:

·         Beitragsleistung zur Bekämpfung des Terrorismus und zum Schutz der Bevölkerung,

·         Schutz der Neutralität und Souveränität durch Überwachung und Sicherung der Grenzen zu Land und in der Luft,

·         Erfüllung der Anforderungen des BM.I zur sicherheitspolizeilichen Assistenz,

·         nationale Katastrophenhilfe und humanitäre Unterstützungsleistungen.

Es ist weiterhin von keinem gestiegenen konventionellen militärischen Risiko für Österreich auszugehen. Daran hat auch der Ukraine-Konflikt für Österreich nichts Grundlegendes geändert, wenn auch anerkannt werden muss, dass militärische Konflikte auch unter Einsatz konventioneller Einsatzmittel in Europa wieder möglich geworden sind. Die originäre Einsatzaufgabe des ÖBH im Inland ist die „militärische Landesverteidigung“.

Der Import von militärisch/terroristischem „know-how“ nach Europa und damit auch nach Österreich wird vermehrt militärische Antworten fordern. Militärisch organisierten und agierenden Terrorzellen wird auch mit militärischen Mitteln und militärischen Organisationen zu begegnen sein.

Zum Schutz im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenz sind Reaktionskräfte im Rahmen von bis zu zwei Brigadeäquivalenten (inkl. Unterstützungselementen, daher bis zu 6.000 Personen) erforderlich, welche sich aus präsenten Kräften (Berufssoldaten, Zeitsoldaten und Rekruten) und Milizsoldaten zusammensetzen. Abhängig von der konkreten Aufgabenstellung können bis zu 6 kleine Verbände unterschiedlicher Waffengattungen sowie bis zu 4 Milizjägerbataillone eingesetzt werden. Diese werden mit den erforderlichen Führungs-, Luftunterstützungs-, Versorgungs-, Sanitäts- und Führungsunterstützungselementen verstärkt.

Für Inlandsaufgaben sind für Sofortmaßnahmen 1.000 Soldatinnen und Soldaten innerhalb von 24 Stunden verfügbar.

Gemäß dem Bericht zur Reform des Wehrdienstes können Rekruten grundsätzlich ab dem 3. Monat (11. Ausbildungswoche) für Assistenzaufgaben niedriger Intensität (vor allem beim Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe) und ab dem 5. Monat (18. Ausbildungswoche) für Schutzaufgaben eingesetzt werden. Hier sind jedoch der erreichte Ausbildungsstand und die zu erfüllenden Aufgaben zu beurteilen. Es ist zu beachten, dass anlassbezogen eine unterschiedlich lange spezifische Einsatzvorbereitung, gegebenenfalls auch im Wege eines Aufschubpräsenzdienstes, erforderlich sein kann. Eine Feldverwendbarkeit von Rekruten für die Bewältigung von herausfordernderen Einsatzaufgaben ist grundsätzlich erst nach einer 6-monatigen Ausbildung gegeben. Für komplexere Aufgaben mit einem entsprechend robusten Anforderungsprofil sind grundsätzlich nur Berufssoldaten (vor allem Kaderpräsenzeinheiten) heranzuziehen.

Milizsoldaten werden abhängig von der politischen Entscheidung zur Verstärkung der Inlandseinsätze auf Basis einer freiwilligen Meldung zu einer Präsenzdienstleistung oder nach Aufbietung von Milizeinheiten, bzw. -verbänden zum Einsatzpräsenzdienst herangezogen.

Im Rahmen der einsatzwahrscheinlichen Aufgaben muss das ÖBH bereit sein, im Sinne der Landesverteidigung insbesondere folgende militärische Fähigkeiten im Inland einbringen zu können:

•        Strategische Aufklärung, v.a. zur nachrichtendienstlichen strategischen und  militärstrategischen Früherkennung von Bedrohungen und Frühwarnung;

•        Stabselemente, auch in gesamtstaatlichen Führungseinrichtungen bzw. als Verbindungselemente, Experten und Berater in gesamtstaatlichen Bereichen;

•        Führungsunterstützungskräfte (v.a. für den Bereich Kommunikations- und Führungsfähigkeit und als Beitragsleistung zur Sicherstellung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit durch bereitstellen geschützter Kommunikationstechnologie (IKT-Strukturen und Führungseinrichtungen sowie Fähigkeit zur elektronischen Kampfführung).

•        Cyber-Verteidigungszentrum und Military Computer Emergency Response Team (milCERT);

•        Kräfte der Luftraumüberwachungstruppe zur ganzjährigen aktiven und passiven Luftraumüberwachung rund um die Uhr inkl. der Abwehr von Kleinflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen durch elektronische Kampfführung bzw. Fliegerabwehrkräfte;

•        Luftnahunterstützungskräfte, v.a. durch bewaffnete und mit entsprechender Sensorik ausgestattete Mehrzweckhubschrauber,

•        Lufttransport;

•        Spezialeinsatzkräfte mit allen ihren Fähigkeiten (Jagdkommando);

•        Infanterie, auch geschützt bzw. gepanzert;

•        Erdaufklärungskräfte;

•        Luftaufklärungskräfte, inkl. unbemannte Luftaufklärung und Sensorik;

•        Kampfpanzertruppe und Artillerie, über die Sicherstellung ihrer Rekonstruktionsfähigkeit hinaus, v.a. als ultimative Fähigkeiten der Abhaltung und der militärischen Gewaltanwendung am Boden sowie unter Berücksichtigung deren Bedeutung für die gesamteuropäische Stabilität und politische Handlungsfähigkeit Österreichs;

•        ABC-Abwehrelemente, v.a. zur Detektion von Radioaktivität und biologischen und chemischen Mitteln bzw. Neutralisierung von „Dirty Bombs“ bzw. Schutz gegenüber anderen Formen der Freisetzung von ABC-Gefahrenstoffen;

•        Pioniere inkl. Feldlagerkapazitäten und Fähigkeiten zur Beseitigung von Sperren und (improvisierten) Sprengfallen;

•        Militärstreife/ Militärpolizei;

•        Logistiktruppen;

•        Sanitätselemente;

Der aktuelle und nicht immer konkret absehbare Bedarf an unterschiedlichsten Leistungen, die durch das ÖBH zur Bewältigung von Krisensituationen zu erbringen sind, stellt die Funktion des ÖBH als strategische Handlungsreserve der Republik immer deutlicher in den Vordergrund.

Neben der der Beitragsleistung zur Sicherstellung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit und einer hohen personellen Durchhaltefähigkeit wird von der gesamtstaatlichen Ebene und der Bevölkerung zunehmend eine, über den unmittelbaren militärischen Eigenbedarf hinausgehende, Reservenfunktion zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Staat, Gesellschaft und anderer Einsatzorganisationen erwartet. Da die Funktion der strategischen Handlungsreserve in das gesamtstaatliche System der Umfassenden Sicherheitsvorsorge einzubetten ist, sind die erforderlichen gesamtstaatlichen Koordinationsstrukturen zu überprüfen bzw. anzupassen und das in Österreichischer Sicherheitsstrategie, Teilstrategie Verteidigungspolitik und Regierungsprogramm vorgesehene gesamtstaatliche Lagezentrum unter Abstützung auf militärische Expertise rasch zu implementieren.


 

1.3     Folgerungen für Auslandsaufgaben

Um die Auswirkungen internationaler Krisen auf Österreich frühzeitig zu erkennen, internationale Organisationen zu unterstützen, eingegangene Solidaritätsverpflichtungen im Rahmen der EU zu erfüllen und den Erfordernissen einer humanitären Außen- und Sicherheitspolitik gerecht zu werden, ist das internationale militärische Engagement auf hohem Niveau fortzusetzen. Darüber hinaus ergeben sich aus der mittelbaren Bedrohung durch transnationalen Extremismus und Terrorismus sowie der Destabilisierung von Staaten im europäischen Umfeld steigende Herausforderungen für die Unterstützung und Evakuierung österreichischer Staatsbürger im Ausland.

Die intensivierten Konflikte in der Nachbarschaft der EU, insbesondere im Nahen Osten und in Nord- und Subsahel-Afrika resultieren in einem vermehrten und langfristigen Stabilisierungsbedarf. Es ist daher zu prüfen, inwieweit sich das ÖBH im Rahmen eines gesamtstaatlichen, zivil-militärischen Ansatzes mit zusätzlichen Kräften und Mitteln an UN und EU mandatierten Missionen beteiligen und den Forderungen zunehmend robuster und anspruchsvollerer Operationen gerecht werden kann. Darüber hinaus wird das ÖBH vermehrt im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“ gefordert sein, aktive Beiträge im Rahmen der militärischen Sicherheitskooperation für die Konfliktprävention, Krisennachsorge und Ausbildung zu leisten. Für diese Aufgaben steht der rasch zu operationalisierende 100 Personen umfassende zivil-militärische Expertenpool (inklusive Miliz) zur Verfügung. In Folge des gestiegenen internationalen Bedarfs ist zunächst eine qualitative Steigerung der ÖBH-Beiträge – durch Verbesserungen hinsichtlich Schutz, Mobilität und Wirkung – erforderlich. Darüber hinaus wäre, bei Zuordnung erforderlicher Mittel, eine qualitative und quantitative Erhöhung des internationalen Beitrages sicherheitspolitisch zweckmäßig.

Aufgrund seiner geopolitischen Lage und sicherheitspolitischen Betroffenheit sowie seiner erworbenen Expertisen und Netzwerke werden auch in Hinkunft in erster Linie Missionen in Südost- und Osteuropa sowie im Nahen Osten für Österreich Priorität haben. Abhängig von internationalen Entwicklungen ist das dortige Engagement anzupassen und gegebenenfalls zu erweitern, etwa vom Balkan in den Donauraum und die Schwarzmeerregion oder vom Golan in weitere Bereiche des Nahen und Mittleren Ostens oder ins nördliche Afrika. Dabei ist der gestiegenen Bedeutung Afrikas für die europäische Sicherheit und der Notwendigkeit zur verstärkten Beteiligung bei UN-Einsätzen zur Sicherstellung einer ausgewogenen Beteiligung in allen internationalen Organisationen Rechnung zu tragen. Generell wird aus Sicht der internationalen Organisationen Qualität (Force Enabler, nachgefragte Nischenkapazitäten, Lufttransport, qualifizierte Experten etc.) gegenüber Quantität der Vorzug gegeben. Bei der konkreten Einsatzbeteiligung sind insbesondere Aspekte der Ursachenbekämpfung von Migration und Terrorismus in den Mittelpunkt zu stellen. Daraus resultieren ein Fähigkeitenausbau bei den Spezialeinsatzkräften, Kräften und Mitteln im Aufklärungs- und Wirkungsverbund, humanitären Unterstützungspaketen etwa in Form „rasch verlegbarer, mobiler Feldlager“ sowie weiteren international besonders nachgefragten und im ÖBH 2018 bereits vorhandenen Kapazitäten. Diese Kräfte müssen aufgrund der gestiegenen Bedrohung ausgeprägte Durchhaltefähigkeit und einen hohen Schutzgrad aufweisen. Der Gleichzeitigkeitsbedarf im In- wie im Ausland und die Dual-Use-Fähigkeit sind noch stärker als bisher zu beachten.

Im Sinne der in der Österreichischen Sicherheitsstrategie und der Teilstrategie Verteidigungspolitik vorgegebenen internationalen Profilschärfung werden nachfolgende, konkret nachgefragte militärische Fähigkeiten für die Weiterentwicklung des internationalen Engagements beurteilt:

·         Infanterie,

·         Aufklärungskräfte,

·         Spezialeinsatzkräfte,

·         Logistiktruppen,

·         Rasch verlegbares, mobiles Feldlager,

·         Militärbeobachter und militärische Experten,

·         Sanitätselemente inkl. Mittel zum Lufttransport von Verletzten/Verwundeten unter medizinischer Betreuung (AIRMEDEVAC),

·         Lufttransport (Hubschrauber und C-130),

·         Stabselemente,

·         Militärpolizei,

·         Luftaufklärungs- und Überwachungselemente (unbemannte Luftaufklärung, Sensorik),

·         Ausbildungs- und Beratungskapazitäten,

·         ABC-Abwehrelemente,

·         Fähigkeiten zur internationalen humanitären und Katastrophenhilfe, sowie zu Such- und Rettungseinsätzen (AFDRU plus).

 

Die neuen Sicherheitsrisiken können kaum mehr im nationalen Alleingang bewältigt werden. Daher sind entsprechend den Vorgaben der Österreichischen Sicherheitsstrategie und der Teilstrategie Verteidigungspolitik Kooperationen mit gleichgesinnten Partnerstaaten und mit anderen innerstaatlichen Sicherheitsakteuren zu forcieren. Zu diesem Zweck wurde ein „Strategisches Kooperationsportfolio“ erarbeitet. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Auslotung sicherheits- und verteidigungspolitischer Kooperationsformen mit bevorzugten Partnern, die unter Bedachtnahme auf die Neutralität sowie den Auftrag des Europäischen Rates zur vertiefen Verteidigungszusammenarbeit, auf der Grundlage einer gemeinsamen verteidigungspolitischen Interessenslage und einer ähnlichen strategischen Kultur gebildet und durch die Absicht gemeinsamer Einsätze, gemeinsamer Ausbildung sowie gemeinsamer Rüstung und Beschaffung, definiert werden.

Um ein international attraktiver Kooperationspartner zu sein, muss das ÖBH verlässlich nachgefragte Leistungen in Kooperationen einbringen.


 

2       Aufgaben des ÖBH in einem veränderlichen Umfeld

2.1     Allgemeine Betrachtung

Die grundsätzlichen Folgerungen für die Inlands- und Auslandsaufgaben des ÖBH wurden bereits im Kapitel 2 umfangreich dargestellt.

Abgeleitet von den sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen gilt es für das ÖBH  permanent und gleichzeitig Aufgaben mit hoher Einsatzwahrscheinlichkeit in mannigfachen Bereichen zu erfüllen.

Beitragsleistung zum sicherheitspolitischen Lagebild, Sicherheitspolizeiliche Assistenz und Hilfeleistungen, Assistenzeinsatz zur Katastrophenhilfe, internationale Solidarität im Rahmen der Auslandseinsätze sowie Luftraumüberwachung und Cyber- Defence sind permanent abzudecken. Darüber hinaus müssen noch entsprechende Eingreif- bzw. Reservekräfte sowohl für Einsätze im Inland als auch für die Einsätze im Ausland bereitgehalten werden sowie die Ausbildung der Soldaten sichergestellt werden.

Insgesamt unterliegt das ÖBH einer hohen personellen und materiellen Belastung und stößt im Rahmen von Bedarfsspitzen jedenfalls an seine Kapazitätsgrenzen.

Die Inlandseinsätze haben in Folge der anhaltenden Migrationsströme und des steigenden Risikos hybrider Konflikte sowie terroristischer Anschläge an Bedeutung gewonnen.

Das internationale militärische Engagement ist auf hohem Niveau fortzusetzen, die Kräfte haben dazu entsprechend robust (geschützt) und durchhaltefähig zu sein.

In der Folge ist beispielhaft für einen Inlandseinsatz der Kräftebedarf für einen erweiterten Assistenzeinsatz des ÖBH im Zuge der Migrationslage dargestellt.

2.2     Beurteilung des Kräftebedarfes für einen erweiterten sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz des ÖBH

2.2.1   Grundlagen

Künftig sind Szenarien denkbar, in welchen wieder Grenzkontrollen für einen längeren Zeitraum durchgeführt werden müssen. Dabei könnten auch größere Teile der Staatsgrenze betroffen sein als in der Vergangenheit. Herausforderungen könnten sich dabei auch durch unrechtmäßige Grenzübertritte außerhalb der festgelegten Grenzübertrittstellen ergeben.

Die Beitragsleistungen des ÖBH im Bereich der Grenzüberwachung sind daher zu verbessern. Die für entsprechende Einsätze notwendigen Fähigkeiten und Personalstärken sind im Rahmen des gesamtstaatlichen Planungsprozesses mit den die Assistenz anfordernden Behörden festzulegen und regelmäßig fortzuschreiben. Die Aufbietung von Angehörigen der Miliz kann erforderlich werden.

Beurteilungsgrundlagen für die in der Folge dargestellten Ableitungen bilden die laufenden Bearbeitungen im Generalstab auf Basis der aus dem aktuellen Einsatz gewonnenen Erfahrungen.

2.2.2   Beispielhafte Darstellung des beurteilten Kräftebedarfs

Im Wesentlichen erfolgte Anfang 2016 die Beurteilung entlang von zwei Varianten:

·         Schwergewicht an der Südgrenze (Kärnten und Steiermark); geringerer Kräfteeinsatz in den anderen Bundesländern,

·         Schwergewicht an der Grenze im Südosten (Steiermark und Burgenland); geringerer Kräfteeinsatz in den anderen Bundesländern.

Für beide Varianten gleichbleibend ist der Bedarf eines Bataillons[3] zur Bewältigung der bisherigen Aufgaben Richtung Deutschland in Tirol und Salzburg (bis zu 600 Soldaten).

Bei der Variante „Schwergewicht Südgrenze“ ergibt sich Richtung Slowenien der Bedarf von einem Bataillon in Kärnten und von zwei Bataillonen in der Steiermark. Das zweite deckt hierbei vor allem die weiten Umfassungsmöglichkeiten über Spielfeld-Nord Richtung Burgenland ab. Richtung Italien ergibt sich der Bedarf von einem Bataillon in Kärnten und ebenfalls jeweils einem in Nordtirol und Osttirol (jeweils bis zu 1.800 Soldaten pro Einsatzraum).

Abbildung 2: Prinzipskizze Assistenzeinsatz "SÜD"

Zusätzlich ergibt sich sowohl für den Einsatzraum Richtung Italien als auch Richtung Slowenien ein Bedarf von jeweils einer bataillonsstarken Reserve, die auch entsprechende Verstärkungen (z.B. für eine mögliche Abdeckung von Brenner- und Reschenpass) zu stellen hat (jeweils bis zu 600 Soldaten).

Da bei den derzeit vorbereiteten Maßnahmen durch Österreich, auch Slowenien und Kroatien reagieren müssen, kann ein Ausweichen des Flüchtlingsstromes über Bulgarien-Rumänien-Ungarn nicht ausgeschlossen werden. Dies bedingt das Bereithalten von einem Bataillon für das Burgenland (bis zu 600 Soldaten).

Bei einer Verschiebung des Schwergewichts der Migrationsströme in den Südosten muss das Schwergewicht der eingesetzten Kräfte entsprechend verschoben werden.

Abbildung 3: Prinzipskizze Assistenzeinsatz „SÜDOST“

Dies würde im Wesentlichen ein Verschieben der eingesetzten Kräfte von Tirol in das Burgenland  bedeuten.

2.2.3   Erforderliche Fähigkeiten der eingesetzten Kräfte

Die eingesetzten Kräfte haben eine hohe taktische Beweglichkeit (auch hochgebirgsbeweglich und luftbeweglich) aufzubieten. Fähigkeiten zur technischen Überwachung unter Abstützung auf Sensoren im Zwischengelände sowie zur Aufklärung aus der Luft (auch unbemannt) sowie Fähigkeiten zum Ordnungsdienst (Crowd and Riot Control) sowie zum Raschen Verbringen von Sperren sind ebenso vorzuhalten.

Neben Infanterie als Schwergewichtstruppe sind vor allem auch Aufklärungselemente, Militärstreife/MP, und Luftunterstützungselemente für den Einsatz vorzusehen.

2.2.4   Gleichzeitigkeitsbedarf und Durchhaltefähigkeit

Eine lagebedingte Ausweitung des Kräftebedarfes erfordert aus heutiger Sicht, einschließlich von Reserven als maximalen Gleichzeitigkeitsbedarf, den Einsatz von bis zu zwei Brigadeäquivalenten (etwa 6.000 Soldaten).

Abhängig von der konkreten Aufgabenstellung müssen daher bis zu 6 präsente kleine Verbände unterschiedlicher Waffengattungen sowie bis zu 4 Milizjägerbataillone eingesetzt werden. Diese sind mit den erforderlichen Aufklärungs-, Führungs-, Luftunterstützungs-, Versorgungs-, Sanitäts,- Pionier- und Führungsunterstützungselementen zu verstärken.

Geht man von einer Einsatzdauer von einem Jahr (Ablöse nach 6 Monaten) aus, ergibt das einen Bedarf von 2 x 10 Bataillonen (je 6 Monate Einsatz).

 

2.2.5   Assistenzleistung in andern Bereichen

Die Beitragsleistungen des ÖBH zum Objektschutz, zum Schutz kritischer Infrastrukturen, im Bereich Cyber Sicherheit sowie zur Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Inneren im Sinne des Art. 79 B-VG sind unter Berücksichtigung des möglichen Gleichzeitigkeitsbedarfs zu verbessern. Gemeinsame Übungen sind vorzusehen.


 

2.3     Gesamtambition gemäß verteidigungspolitischem Auftrag

In der Österreichischen Sicherheitsstrategie und der Teilstrategie Verteidigungspolitik ist zur Bewältigung des verteidigungspolitischen Auftrages derzeit eine Gesamtstärke von 55.000 Soldaten des Präsenz- und Milizstandes sowie Zivilbediensteten vorgegeben. Für Auslandseinsätze sind lagebedingt insgesamt mindestens 1.100 Soldaten als Dauerleistung sicher zu stellen.

Die daraus resultierende Einsatzambition des ÖBH 2018 ist im Militärstrategischen Konzept 2015 festgelegt und bedeutet die gleichzeitige Gewährleistung

·         des strategischen Lagebildes als Beitrag zur politische Entscheidungsaufbereitung und Entscheidungsfindung,

·         der militärischen Landesverteidigung zur permanenten passiven Luftraumüberwachung (LRÜ) und zur lageangepassten, zeitlich flexiblen aktiven LRÜ im integrierten Luftabwehrverbund,

·         der militärischen Landesverteidigung im Cyber-Raum (Abwehroperation im Cyber-Raum) sowie zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, der Bevölkerung und ihrer Lebensgrundlagen (Schutzoperation) und zum reduzierten Fähigkeitserhalt zur Abwehr (Abwehroperation),

·         der sicherheitspolizeilichen Assistenz, in einer ersten Phase (innerhalb von 5 Tagen) mit einem Brigadeäquivalent (mindestens 3.000) präsenten Soldaten, nach lageangepasster Verstärkung ergänzt durch mehrere Verbände unter Inkaufnahme des Abbrechens von laufenden Ausbildungs- und Übungsvorhaben, Grundwehrdienerausbildung bzw. von Kaderausbildung oder durch Abzug von Personal von ihren grundsätzlichen Aufgabenfeldern und bei Bedarf durch Angehörige des Milizstandes nach Aufbietung[4],

·         der Hilfeleistung bei Katastrophen im Inland mit 12.500 Soldaten (qualifiziertes Personal für Führung und Beratung, der ABC-Abwehr, Pionierkräfte sowie Kräfte für allgemeine Unterstützung) aus präsenten Kräften,

·         des Bereitstellens von Stabspersonal im Ausland in lageangepasster Anzahl auf allen Führungsebenen,

·         der Führung bei bereits laufenden Einsätzen im Ausland durch Bereitstellen von Kommandantenfunktionen und einzelnen Stabsfunktionen oberhalb der Ebene des kleinen Verbandes ,

·         des Bereitstellens von Kräften für das gesamte Spektrum von Einsatzaufgaben im internationalen Krisenmanagement bzw. der Beteiligung an Eingreifkräften mit einer Task Group des Jagdkommandos bzw. wesentlichen Teilen eines multinationalen Versorgungsbataillons bzw. mit bis zu zwei gemischt verstärkten Jägerkompanien,

·         entweder des Beitrages zu Stabilisierung und Wiederaufbau bzw. der Unterstützung humanitärer Einsätze mit Kräften einer Bataillonskampfgruppe in der Größe eines gemischt, verstärkten kleinen Verbandes der Jägertruppe in einem Einsatzraum, oder des Beitrages zur Friedenserhaltung mit zwei Rahmenverbänden (Ebene kleiner Verband) in zwei verschiedenen Einsatzräumen,

·         des Beitrages zur Evakuierungsoperation mit einzelnen oder mehreren Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe,

·         des Beitrages zur Konfliktprävention bzw. von Stabilisierung und Wiederaufbau mit 100 Experten, Militärbeobachtern und Stabspersonal,

·         von Hilfeleistung bei Katastrophen im Ausland mit bis zu 300 rasch verfügbaren Kräfte von AFDRU und Experten der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe,

·         einer in Österreich bereitgehaltenen lageangepassten nationalen Reserve sowohl für Einsätze im In- wie im Ausland aus Elementen der Führungs- und Führungsunterstützungs-, Kampf-, Kampfunterstützungs- sowie Einsatzunterstützungstruppe.

 


 

3       Ausgangslage aus dem Endbericht zum Strukturpaket ÖBH 2018

3.1     Vergleichender Rückblick auf die ÖBH-Entwicklung seit 2004

Nachdem erste massive Reduktionen und Anpassungen zufolge des Wegfalls der Paktkonfrontation in Europa bereits in den 90iger-Jahren vorgenommen worden waren, erfolgte mit der Reform ÖBH2010 die endgültige Abkehr vom Raumverteidigungskonzept und die umfassende Neuausrichtung zur verstärkten Auftragserfüllung im Ausland sowie zur Aufgabenerfüllung im Inland im geänderten Bedrohungsumfeld. ÖBH2010 sah sowohl einen Personalumbau (mehr Präsenzstärke durch „Längerdiener“ sowie Auslandseinsatzverpflichtung für Kader) als auch eine Erneuerung  von Bauinfrastruktur und Gerät (z.B. Ersatz von Panzerfahrzeugen durch (minen-) geschützte Fahrzeuge, Erneuerung Fuhrpark) bei gleichzeitiger Reduktion des Gesamtumfanges des ÖBH vor. Zufolge widerkehrend abgesenkter Ressourcen erfolgte jedoch mit Masse lediglich die Reduktion und nur in Einzelfällen die erforderliche Erneuerung.

In nachfolgendender Abbildung wird der Umfang der bereits erfolgten Reduktionen sowie die weitere ressourcenbedingte Absenkung gemäß den Beschlüssen zu ÖBH 2018 in ausgewählten Kennzahlen dargestellt[5]. Gesamtheitlich ist festzustellen, dass die Leistungsanforderungen generell gleichgeblieben sind, jedoch dafür vorhandene Ressourcen gravierend verringert wurden.

 

Bereich / Kategorie

2004

Aktuell

2018

+/- in %

Mobilmachungsstärke

110.000

55.000

55.000

-50%

Personalstandssoll - Planstellen

25.100

21.800

21.100

-16%

Aktivpersonalstand (Längerdienende, Kopfzahl)

24.900

22.500

21.200

-15%

Grundwehrdiener (Jahreskontingent)

31.800

18.000

17.000

-47%

Wehrdienstdauer (in Monaten)

8 bzw. 7+1

6

6

-25%

Jahresumfang Milizübungstage

170.000

110.000

120.000

-29%

Auslandseinsätze (Personen/Jahresschnitt)

1.100

1.100

1.100

0%

Inlandseinsätze (Personen/Jahresschnitt)

2.200

1.600-2.200

offen

0%

Gepanzerte und geschützte Fahrzeuge

1.300

640

510

-61%

Geländegängige, ungeschützte Fahrzeuge > 3,5t

2.500

1.300

1.100

-56%

Geländegängige, ungeschützte Fahrzeuge < 3,5t

3.400

2.000

1.500

-56%

Sonstige ungeschützte Fahrzeuge > 3,5t

930

890

700

-25%

Sonstige ungeschützte Fahrzeuge < 3,5t

3.600

1.700

1.850

-49%

Schwere Waffensysteme[6]

1.300

1.000

500

-62%

Luftfahrzeuge

170

120

100

-41%

Jahresflugstunden

19.700

15.500

15.000

-24%

Militärisch genutzte Standorte

440

290

270

-39%

Insgesamt genutzte Fläche in ha

42.500

36.400

36.100

-15%

Abbildung 4: Vergleichende Betrachtung seit 2004

 

Als besonders gravierend darf auf die Einschnitte in der geschützten und ungeschützten Mobilität (bis zu -60%), bei den Luftfahrzeugen (-41%) und Flugstunden (-24%) aber auch beim Personalstand (-16%) hingewiesen werden. Demgegenüber sind die unveränderten Einsatzstärken bei Inlands- und Auslandseinsätzen zu beachten!

Vereinfacht kann gefolgert werden, dass deutlich weniger Personal mit noch drastischer verringerter Ausstattung eine, über den Vergleichszeitraum unverändert hohe, Auftragslast zu tragen hat.

Als zusätzliche Erläuterung hinsichtlich des aktuellen Zustands ausgesuchter Verbände des ÖBH wird auf die entsprechenden Übersichten im Anhang verwiesen.


 

3.2     Entwicklung LV Budget

Die nachstehende Grafik gibt einen anschaulichen Überblick über die Budgetentwicklung im Bereich der Landesverteidigung und macht deutlich, dass die Mittel für den Bereich Landesverteidigung in Verhältnis zum BIP seit Ende der Achtzigerjahre dramatisch rückläufig sind.

 

Abbildung 5: Entwicklung LV-Budget im Vergleich zum BIP


 

3.3     VBÄ Entwicklung

Die nachstehende Grafik stellt die Entwicklung im Bereich der Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) dar. Zur besseren Darstellung wird dabei der Zeitraum seit 1997 beleuchtet. Mit Bezug auf die Tabelle unter Punkt 4.1 wurde bei 2004 eine Linie eingezogen.

Abbildung 6: VBÄ Entwicklung BMLV/BMLVS 1997-2016

 

Der deutlich erkennbaren Abwärtsentwicklung bei den Vollbeschäftigtenäquivalenten steht eine unverändert hohe bzw. sogar gestiegene Auftragslage gegenüber.


 

3.4     Beurteilter Bedarf an zusätzlichen Finanzmitteln für Investitionen aus dem Endbericht ÖBH 2018

Kernaussage des Endberichtes ist, dass ohne zusätzliche Finanzmittel ein zumindest minimaler Fähigkeitserhalt beziehungsweise ein unbedingt notwendiger Fähigkeitszuwachs (insbesondere in den Bereichen Mobilität und Schutz des Soldaten) nicht erfolgen können.

Bedarf besteht insbesondere bei:[7]

·         Sicherstellung der ungeschützten und geschützten Mobilität (rund € 186 Mio.),

·         Sicherstellung eines zeitgemäßen Schutzes für Soldaten (rund € 180 Mio.),

·         Notwendige Maßnahmen zur Führungsfähigkeit u. IKT (rund € 113 Mio.),

·         Ausrüstung für den Aufwuchs der Miliz (rund € 83 Mio.),

·         Sicherstellung des Betriebs der fliegenden Systeme (rund € 282 Mio.):

o   Weiterbetrieb, Avionik-Update, Flügeltausch und Selbstschutzausrüstung für das Transportflugzeug C-130 HERCULES bis 2018 (rund € 37 Mio.),

o   Ersatzbeschaffung (für Alouette 3 und OH58) Mehrzweckhubschrauber (rund € 56 Mio.; und insgesamt rund € 90 Mio. ab 2021),

o   Avionik-Update für Mehrzweckhubschrauber Black Hawk S-70 (rund € 80 Mio.),

o   Ersatz für das Ergänzungsluftfahrzeug SAAB-105 Ö (rund € 75 Mio. und insgesamt rund € 675 Mio. ab 2019 für 27 Jahre),

o   Triebwerks-Update für LRÜ-Lfzg EFT (rund € 34 Mio.),

·         Sanierungsmaßnahmen der Infrastruktur (rund € 200 Mio.) zur Anhebung auf einen zeitgemäßen Standard.

In Summe ergibt sich daraus ein zusätzlicher Finanzbedarf von Investitionen bis 2020 von gesamt rund € 1.044 Mio[8].

Bei dieser, dem Endbericht ÖBH 2018 entnommenen, Aufstellung ist darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um Forderungen hinsichtlich der Erreichung eines minimalen Fähigkeitserhaltes handelt.

Die gegenwärtigen Bedrohungen und Herausforderungen verlangen über diese Minimalforderungen von etwa € 1 Mrd. hinaus zwingend zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Fähigkeiten des ÖBH, um den gestiegenen Anforderungen zu entsprechen.

Hinzuweisen bei den o.a. erforderlichen Mitteln ist weiter, dass es sich dabei grundsätzlich um den notwendigen Invest handelt. Die durch den Betrieb der Systeme anfallenden Kosten wären noch zusätzlich zu veranschlagen.


 

3.5     Zugesagte Finanzmittel im Rahmen des Sonderinvestitionsprogrammes

Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogrammes erfolgte die Zusage von zusätzlichen Budgetmitteln im Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019 in der Höhe von € 350 Mio., sowie die Zusage weiterer Finanzmittel zur Umsetzung zusätzlicher Vorhaben des Strukturpaketes ÖBH 2018 (Einleitung der Beschaffung bis 2018, Bedeckung mit Beginn 2020 bis längstens 2025) in der Höhe von weiteren € 266 Mio.

Die Aufteilung der Finanzmittel des Sonderinvest stellt sich gemäß Ministerweisung 244/2015 folgendermaßen dar:

Aufteilung der Finanzmittel des Sonderinvest 1. Tranche (2016-2019)

 

Vorhaben

Entscheidung

Gesamtinvest
2016-2019 in Mio. €

 

Einleitung/Zusage

2016

2017

2018

2019

Reform Wehrdienst

Bauvorhaben, Ausrüstung, Ausbildung mit höchster Priorität

2014

120

30

30

30

30

Miliz

Persönliche Ausstattung, Nachtsichtgeräte

2015

29

5

10

11

3

Luft

Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung
(Ersatz Saab 105) - € 25 Mio. pro Jahr. Leasing

2015

25

 

 

 

25

Mittlerer Transporthubschrauber S-70 Black Hawk, Modifizierung der Flotte (gesamt: € 80 Mio.)

2015

70

20

20

20

10

Ersatz für leichte Mehrzweckhubschrauber Alouette III bzw. OH-58 (gesamt: € 145 Mio.)

2015

6

 

 

 

6

C-130 Herkules: systemerhaltende Vorhaben (Avionikersatz, Flügeltausch, etc.)

2014

20

6

5

4

5

Eurofighter: Triebwerk-Update

2014

34

13

11

10

 

Schutz

„Soldat 2015“ (zeitgemäße Ausrüstung zum Schutz der SoldatInnen)

2015

20

7

6

4

3

ABC-Abwehrsysteme, z.B. mobiles Dekontaminationssystem, Tanklöschfahrzeug

2015

12

12

 

 

 

Mobilität

Fahrzeugersatz, z.B. LKW, ABC-Spezialfahrzeuge, Kleinbusse

 (gesamt € 14 Mio.)

2015

3

 

 

 

3

Führungs-fähigkeit

Internationales Satelliten-Informationssystem (ISIS): Informationsbereitstellung wie im Fall Geiselnahme Mali
(gesamt € 18 Mio.)

2015

11

3

3

3

2

 

 

SUMME

 

350

96

85

82

87

Abbildung 7: Sonderinvest 1. Tranche

 

Die folgende Tabelle schlüsselt die Finanzmittelzusage für die 2. Tranche (€ 266 Mio) der Sonderinvestitionen nach 2019 in Mio. € auf.

Finanzmittelzusage Sonderinvest 2. Tranche

 

Luft

Mittlerer Transporthubschrauber S-70 Black Hawk, Modifizierung der Flotte

Restrate

 

10

 

Luft

Ersatz für leichte Mehrzweckhubschrauber Allouette III bzw. OH 58

Restrate

 

139

 

Luft

C-130 Herkules: Selbstschutzausrüstung und Nachtflugfähigkeit

 

22

 

Mobilität

Geländegängige LKW bis 5t, geschützt

 

 

25

 

Mobilität

Fahrzeugersatz, z.B. LKW, ABC-Spezialfahrzeuge, Kleinbusse

Restrate

 

11

 

Führungsfähigkeit

Internationales Satelliten-Informationssystem (ISIS): Informationsbereitstellung wie im Fall Geiselnahme Mali

Restrate

 

7

 

Infrastruktur

Erste ergänzende Bauvorhaben in Umsetzung der WD-Reform (Betreuungs- und Sporteinrichtungen, technische Absicherungen)

 

4

 

Miliz

Führungsmittel und Ergänzungssätze

 

48

 

SUMME

 

266

Abbildung 8: Sonderinvest 2. Tranche

 


3.6     Ablage Minimalinvest – Sonderinvest

Im Endbericht ÖBH 2018 wurde ein zusätzlicher (mindest- Finanzmittelbedarf) von € 1.044 Mio. bis 2020 geäußert, demgegenüber eine Finanzierungszusage von € 350 Mio. sowie die in Aussicht Stellung weiterer Mittel von € 266 Mio. nach 2019 stehen. Insgesamt handelt es sich dabei um € 616 Mio., wodurch ein Delta von € 428 Mio. alleine bei einer Betrachtung bis 2020 entsteht[9] [10].

Die folgende Übersicht stellt in groben Zügen die generelle Ablage zwischen dem im Endbericht festgehaltenen Bedarf bis 2020 und der Abdeckung durch den Sonderinvest dar.

Bereich

Endbericht

Minimalinvest

(in Mio. €)

Sonderinvest 1. Tranche

(in Mio. €)

Ablage

Minimalinvest/

Sonderinvest 1. Tranche

(in Mio €)

Sonderinvest 2. Tranche

(in Mio. €)

Anmerkung

Mobilität

186

3

183

36

Geschützte und ungeschützte Mobilität

Schutz

180

20 Mio. für Soldat,

12 Mio. für Deko-System, TLF,..

148

 

Zeitgemäße Ausstattung des Soldaten

Führungsfähigkeit und IKT

113

11

102

7

 

Miliz Ausrüstung

83

29

54

48

 

Luft

C-130

37

20

17

22

Weiterbetrieb, Avionik-Update, Flügeltausch und Selbstschutzausrüstung

Luft,

HS Ersatzbe-schaffung

56

6

50

139

Ersatzbeschaffung (für Al3 und O58) Mehrzweckhubschrauber rund € 56 Mio. (und insgesamt rund € 90 Mio. ab 2021)

Luft, Black Hawk

80

70

10

10

Avionik-Update

Luft; Ergänzungs-luftfahrzeug Ersatz

75

25

50

 

Ersatz für das Ergänzungsluftfahrzeug SAAB-105 Ö rund.  € 75 Mio. (und insgesamt rund € 675 Mio. ab 2019 für 27 Jahre)

Luft,

EFT

34

34

0

 

Triebwerks-Update für LRÜ-Lfzg EFT

Infrastruktur

200

 

200

4

 

Reform WD

 

120

 

 

Ab 2018 37 Mio. pro Jahr.; nicht Teil der € 1.044 Mio.

Abbildung 9: Ablage Minimalinvest - Sonderinvest


3.7     Folgerungen aus der Ablage Minimalinvest und Sonderinvest

Die dargestellte Ablage ergibt, dass ein unbedingt notwendiger minimaler Fähigkeitserhalt beziehungsweise ein unbedingt notwendiger Fähigkeitszuwachs derzeit vielfach nicht erfolgen können!

Der Sonderinvestrahmen deckt insbesondere die wesentlichen Bereiche Schutz, Mobilität und Führungsfähigkeit nur in sehr geringem Rahmen ab.

Aufgrund der geringen Dotierung dieser wesentlichen Bereiche und dem v.a. im Bereich der geschützten Mobilität und der Mobilität der Miliz (insgesamt rund € 425 Mio.) gestiegenen Anforderung verstärken sich die Bedarfe noch erheblich.

Als weiteres Beispiel einer fehlenden Dotierung kann die Finanzierung des „Ergänzungsluftfahrzeuges“ (bis 2019/20 durch die Type Saab 105OE abgebildet) herangezogen werden. Zurzeit sind für das Jahr 2019 einmalig € 25 Mio. im Sonderinvest abgebildet, weitere Mittel sind auch in der 2. Tranche des Sonderinvest nicht abgebildet.  Dem stehen ein beurteilter Mindestbedarf von € 750 Mio. im Invest[11] und zusätzlich noch die entsprechenden Betriebskosten gegenüber.

Das Sonderinvest-Budget enthält außerdem im Wesentlichen weder einen Betriebsanteil noch einen Personalanteil und kann damit die gestiegenen Anforderungen an das ÖBH zwar im Bereich der Beschaffung von Rüstungsgütern geringfügig ausgleichen, löst aber nicht die durch den Sparzwang auferlegten Betriebseinschränkungen und Personalmaßnahmen.

Die Herausforderung beim „Vorziehen“ von Mitteln aus dem Sonderinvest 2. Tranche sei am Beispiel Miliz dargestellt:

Bei der Miliz ist gemäß Endbericht ÖBH 2018 in der Aufwuchsphase bis 2018 ein Investitionsbedarf von € 83 Mio. gegeben, wobei davon € 26 Mio. den Minimalbedarf darstellen. In der ersten Tranche des Sonderinvest wurden bis 2019 € 29 Mio. zugewiesen, in der zweiten Tranche € 48 Mio. (Diese Summen umfassen die, aufgrund der aktuellen Umfeldbedingungen als notwendig beurteilte Deckung des Mobilitätsbedarfs der Miliz nicht). Damit müssten die Mittel der 2. Tranche des Sonderinvest eigentlich schon dazu eingesetzt werden, um die volle Einsatzfähigkeit der bis 2018 zu strukturierenden Miliz (ohne Sicherstellung der erforderlichen Mobilität!) herzustellen, obwohl die Zielstruktur der Miliz in einem stufenweisen Aufbau bis 2026 zu erreichen ist. Dabei ist noch hinzuweisen, dass der Aufbau der Miliz aufgrund des aktuellen Umfeldes tatsächlich zu beschleunigen wäre.

4       Erhöhung von Flexibilität, Reaktions- und Durchhaltefähigkeit angesichts der manifestierten Bedrohungen

4.1     Hintergrund der Beurteilung

Vorgabe des Prozesses zum Strukturpaket ÖBH 2018 war, dass durch die Kürzungsmaßnahmen im Bereich der Landesverteidigung, das BMLVS über eine nachhaltig konsolidierte Finanzgebarung verfügt.

Die Ausplanung des Strukturpaketes ÖBH 2018 stellte daher ein Notprogramm dar, um aufgrund der massiven Budgetkürzungen zahlungsfähig zu bleiben.

Das Strukturpaket ÖBH 2018 stellt daher keine Reform im eigentlichen Sinne dar, sondern bedeutet ein massives Herunterfahren und Reduzieren des ÖBH entgegen den Zielen der Österreichischen Sicherheitsstrategie.

Bezugnehmend auf die eingangs dargestellten Bedrohungen und Aufgaben war die Zielsetzung der erweiterten Beurteilung zum Strukturpaket ÖBH 2018 die Erhöhung von Flexibilität, Reaktions- und Durchhaltefähigkeit im Sinne einer erfolgreichen Auftragserfüllung durch das ÖBH.

Zur Erreichung dieser Zielsetzung sind unter anderem die Korrektur der vorgegebenen Personalreduktion auf 20.410 Vollbeschäftigungsäquivalente (VBÄ) bis 2019, die Verbesserung des Schutzes und der Ausstattung der Soldaten, eine gesteigerte Mobilität, verbesserte Fähigkeiten zu Nachrichtengewinnung und Aufklärung, sowie eine vermehrte Ausbildungs- und Übungstätigkeit unerlässlich.

Es werden daher Maßnahmen in verschiedenen Bereichen vorgeschlagen die zur Erhöhung von Flexibilität, Reaktions- und Durchhaltefähigkeit des ÖBH als unbedingt notwendig erachtet werden.

Diese Maßnahmen werden in den folgenden Unterkapiteln dargestellt und dort, wo möglich und sinnvoll, in einen direkten Bezug zum Sonderinvest gestellt.


 

4.2     Führungsfähigkeit und Informations- und Kommunikationstechnologie

Beschreibung/Begründung:

Die aktuelle volatile Sicherheitslage und das Bedrohungsbild verlangen neben einer gesteigerten Antizipationsfähigkeit auch eine verbesserte Führungsfähigkeit auf allen Ebenen.

Dazu sind Investitionen in Bereiche wie zum Beispiel die Fernmeldeinfrastruktur, Richtfunksysteme, Fliegerbodenkommunikation, Funksprechgerätesätze, IKT Geräte Ersatz, oder elektronische Gegen- und Unterstützungsmaßnahmen dringend notwendig.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren für den Bereich Führungsfähigkeit und IKT € 113 Mio. vorgesehen. Davon wurden tatsächlich allerdings nur € 11 Mio. in der 1. Tranche abgebildet. In der 2. Tranche wurden € 7 Mio. abgebildet[12]. Im Realisierungsprogramm sind derzeit € 35 Mio. abgebildet.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Aufgrund des gestiegenen aktuellen Bedarfes wird eine Verfügbarmachung von zumindest € 60 Mio. an zusätzlichen Mitteln für Investitionen sowie € 6,0 Mio. pro Jahr an Betriebskosten empfohlen.

Bei Realisierung ist eine zwingend notwendige Verbesserung der Führungs- und IKT Ausstattung des ÖBH erzielbar. Damit kann auch ein wesentlicher Beitrag zur Funktion des ÖBH als strategische Handlungsreserve der Republik Österreich im Sinne der Aufrechterhaltung der gesamtstaatlichen Führungsfähigkeit geleistet werden.

 

 


 

4.3     Strategische Nachrichtengewinnung/Dienste und Cyber Defence

Beschreibung/Begründung:

Die aktuelle volatile Sicherheitslage und das Bedrohungsbild verlangen eine gesteigerte Antizipationsfähigkeit und Fähigkeit zur nachrichtendienstlichen Abwehr, entsprechend sichere Kommunikationsmittel sowie technische Auswertemittel und entsprechende Fähigkeiten zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen.

Wesentliche Investitionen in Infrastruktur und technische Mittel können aufgrund der Budgetsituation nicht in ausreichendem Umfang getätigt werden.[13]

Insbesondere im Bereich der Cyber Defence besteht dringender Handlungsbedarf zum Auf- und Ausbau entsprechender Fähigkeiten.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren alleine für den Bereich der Informationsgewinnung für Nachrichtendienste € 37 Mio. vorgesehen. Davon wurden tatsächlich allerdings nur € 11 Mio. in der 1. Tranche abgebildet. In der 2. Tranche wurden € 7 Mio. abgebildet.[14]

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Aufgrund des gestiegenen aktuellen Bedarfes wird eine Verfügbarmachung von zumindest € 26 Mio. an zusätzlichen Mitteln für Investitionen sowie € 2,6 Mio. pro Jahr an Betriebskosten empfohlen.

Bei Realisierung ist die Stärkung der Peilkapazitäten als auch die Verbesserung des nachrichtendienstlichen Lagebildes und des Beitrages zum gesamtstaatlichen Lagebild (z. B.: Migrationslage) sowie ein Fähigkeitsaufbau im Bereich Cyber Defence sicherstellbar.

 


 

4.4     Aufklärungstruppe

Beschreibung/Begründung:

Die aktuellen Beurteilungen lassen einen gestiegenen Bedarf an Kräften für Aufklärung und Überwachung unter verstärktem Rückgriff auf technische Mittel wie Bodensensoren oder Drohnen erkennen. Die Ausstattung der Aufklärungstruppe ist sowohl hinsichtlich der Fahrzeugausstattung, als auch technischer Aufklärungsmittel (z.B. Bodenüberwachungsradar, unbemannte Luftaufklärungsmittel, Sensoren, etc.) als unzureichend zu bezeichnen. Die Verbesserung der Fähigkeiten der Aufklärungstruppe zur Erfüllung der Aufträge im Inland und Ausland durch Beschaffung zusätzlicher technischer Mittel wird als dringend notwendig beurteilt. Die Bearbeitungen zum Strukturpaket ÖBH 2018 sehen die Umwandlung des Aufklärungs- Artilleriebataillons (AAB) 3 und des AAB 7 in ein Aufklärungsbataillon mit je zwei Aufklärungskompanien vor. Die technische Aufklärung ist derzeit einmal (somit ohne Durchhaltefähigkeit) ausschließlich im AAB 4 abgebildet.

Eine strukturelle Abbildung von zwei weiteren technischen Aufklärungskompanien (AAB 3 und AAB 7) ermöglicht die Durchhaltefähigkeit im Bereich der technischen Aufklärung.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren zwölf Stück Bodenüberwachungsradarsysteme (BÜR) mit € 8 Mio. Investitionsbedarf vorgesehen. Eine tatsächliche Abbildung im Sonderinvest fand aber nicht statt.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Die Strukturierung der zusätzlichen zwei technischen Aufklärungskompanien erfordert Investitionen von € 104 Mio. im Bereich von „Unmanned Aerial Systems“[15], Bodenüberwachungsradarsystemen und geschützten Fahrzeugen. Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 104 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebsaufwendungen von ca. € 10 Mio. zu budgetieren.

Bei Realisierung ist die Ausstattung von 2 technischen Aufklärungskompanien mit technischen Aufklärungsmitteln (unbemannte Luftaufklärungsmittel, Bodenüberwachungsradar) und deren Mobilität sichergestellt. Eine verbesserte Einsatzfähigkeit bei der technischen Überwachung an der österreichischen Staatsgrenze oder  bei Einsätzen im Ausland ist damit sicherstellbar. Durch den verstärkten Einsatz technischer Mittel kann auch Personal für andere Aufgaben frei gemacht werden.

4.5     Zeitgemäße Ausstattung des Soldaten

Beschreibung/Begründung:

Abgeleitet aus dem erhöhten Einsatzbedarf resultiert die Forderung, dass jeder Soldat zeitgemäß zu seinem bestmöglichen Schutz ausgestattet sein muss. Das verlangt langfristig eine flächendeckende Ausstattung mit entsprechender Ausrüstung. Eine zeitgemäße Ausstattung des Soldaten ist grundsätzlich im Verbund Führung-Aufklärung-Wirkung-Schutz zu sehen.

Die Bedrohung erfordert vor allem Schutzkomponenten (ballistischer Schutz bzw. Stichschutz, Gehörschutz, Schutzbrille), Headset aber auch Wirkmittel für das jeweilige Organisationselement (Scharfschützensystem, leichtes Maschinengewehr und leichter Granatwerfer). Diese Gegenstände bilden zusammengefasst das Ausrüstungspaket Soldat 2018.

Momentan ist lediglich die Ausrüstung einer Bataillonskampfgruppe (1240 Soldaten)[16] vorgesehen.

Die Verfügbarkeit zumindest einer zweiten Ausrüstung für eine Bataillonskampfgruppe (BKG) ist zur Sicherstellung der Durchhaltefähigkeit erforderlich. Ein gleichzeitiger Einsatz von 2 Bataillonskampfgruppen erfordert bis zu 4 Ausrüstungen, auf der Basis, dass auch für die Einsatzvorbereitung die entsprechende Ausrüstung verfügbar sein muss.

Vor allem IKT Komponenten stellen die Ergänzung der Soldatenausrüstung für die nächste Generation (Soldat 2020) dar. Diese Ausrüstung war für die Sonderinvestition 1.Tranche gefordert, wurde jedoch nicht berücksichtigt.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Die persönliche Ausrüstung von 1.240 Soldaten und die entsprechenden Wirkmittel auf Gruppen, Zugs- und Kompanieebene sind im Sonderinvestprogramm in der 1. Tranche abgebildet. Der Kampfhelm ist durch die Bereitstellung über Vorziehvorhaben in der Vollausstattung der Truppe bereits sichergestellt.

Die Ausstattungsergänzung für die nächste Generation der individuellen Ausrüstung (Soldat 2020) war bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest)  vorgesehen, wurde jedoch im Sonderinvest tatsächlich nicht berücksichtigt.

 

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

Beurteilt wurde die Ausrüstung für eine zweite BKG für den Soldaten 2018.

Die aufzubringenden Kosten für die Ausrüstung einer zweiten Bataillonskampfgruppe für den Soldaten 2018 betragen ca. € 14 Mio. sowie die jährlich vorzuhaltenden Betriebskosten von ca. € 1,4 Mio. Bei einer Weiterentwicklung zum Soldaten 2020 besteht der Mehrbedarf von zumindest € 50 Mio.[17] (insg. daher € 64 Mio.) für die Ausrüstung einer Bataillonskampfgruppe und die Berücksichtigung der zusätzlichen jährlichen Kosten von ca. € 5 Mio. (insg. € 6,4 Mio.) für den Betrieb.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von vorerst zumindest € 14 Mio. und die Budgetierung des Betriebsaufwandes von € 1,4 Mio. pro Jahr, sowie mittelfristig die Budgetierung der Mittel für eine flächendeckende Ausrüstung der Soldaten mit zeitgemäßer Ausstattung.

Bei Realisierung sind zwei „Bataillonskampfgruppen“ (insgesamt etwa 2.500 Mann) mit zeitgemäßer Ausrüstung verfügbar. Die Soldaten haben adäquaten Schutz und Wirkmittel. Eine zusätzliche Umsetzung des Paketes Soldat 2020 hätte eine entsprechend moderne Ausstattungsergänzung inklusive entsprechender Führungs- und Kommunikationsausstattung zur Folge.

 


 

4.6     Mobilität

Beschreibung/Begründung:

Die Mobilität als solches, vor allem aber auch die geschützte Mobilität der Kräfte des ÖBH, ist ein wesentliches Kriterium für die Auftragserfüllung. Insbesondere ist hierbei nicht nur der Aspekt der faktischen Mobilität sondern vor allem auch der Aspekt des Schutzes, den ein Fahrzeug bietet, sowie dessen Rolle als Bestandteil der Einheit, des Zuges oder der Gruppe, (Kampf- und Führungsunterstützungsfunktionalitäten) der Grund für die Forderung nach einer entsprechenden qualitativen und quantitativen Ausstattung.

Aufgrund der gegenwärtigen Bedrohungslage wurde die Erhöhung von Mobilität und Schutz der Truppe durch die Vollausstattung von 3 Jägerbataillonen (JgB) geschützt, sowie drei hochgebirgsbeweglichen Jägerkompanien (hgbwglJgKp) geschützt, einem luftbeweglichen Jägerbataillon (lubwglJgB) sowie dem geschützten Transport der „leichten“ Jägerbataillone (lJgB) und des Jagdkommandos (JaKdo) beurteilt. Daraus ergibt sich der Bedarf an Mannschaftstransportpanzern (MTPz), Allschutztransportfahrzeugen (ATF), geschützten Mehrzweckfahrzeugen, Transportcontainern und Universalgeländefahrzeugen (UGF).

Zusätzlicher Bedarf ergibt sich zur Sicherstellung der Mobilität der Miliz. Die Jägerbataillone (Miliz) sind derzeit mit einer Transportkapazität von 50% der Kampfelemente strukturiert. Diese zugeordneten Fahrzeuge sind jedoch vorläufig nicht beschaffungsrelevant und sind im Anlassfall durch das Militärbefugnisgesetz (Requirierung von zivilen Fahrzeugen aus Privatbesitz) aufzubringen.

Da der Einsatz der Miliz auch für Assistenzeinsätze als zunehmend wahrscheinlich angenommen wird, sind diese Kfz jedoch auch außerhalb von Maßnahmen des Militärbefugnisgesetzes zu berücksichtigen.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Bei der Beurteilung der Sonderinvestitionsvorhaben (Minimalinvest) waren ca. € 148 Mio. für geschützte Mobilität – nur Auslandseinsatzambition und Ausbildung – sowie € 25 Mio. für geländegängige, geschützte LKW bis 5t vorgesehen.

Im Sonderinvest wurden tatsächlich jedoch lediglich die € 25 Mio. für geländegängige LKW bis 5t in der 2. Tranche abgebildet.

 

 

 

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Aus den ursprünglichen Forderungen zum Sonderinvest sowie dem zusätzlichen Bereitstellungsbedarf ergibt sich ein Investitionsbedarf von etwa € 425 Mio. und der damit einhergehende jährliche Betriebsaufwand von ca. € 42,5 Mio.

Darin enthalten sind der Bedarf für eine Teilausstattung der Miliz mit militärischen Fahrzeugen für 10 Jägerbataillone + 12 selbständige Jägerkompanien (sbstJgKp) von rund € 103 Mio. und der jährliche Betriebsaufwand von ca. € 10,3 Mio. 

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von zumindest € 425 Mio.[18], sowie die Budgetierung des Betriebsaufwandes von ca. € 42 Mio pro Jahr.

Dazu kann das Vorziehen der Mittel für die Beschaffung von geländegängigen geschützten LKW bis 5t mit € 25 Mio aus der 2. Tranche des Sonderinvest jedenfalls beitragen.

Bei Realisierung ist eine entsprechende Mobilität von 3 geschützten Jägerbataillonen, 3 geschützten hochgebirgsbeweglichen Jägerkompanien, 2 leichten Jägerbataillonen (Transportcontainer), einem luftbeweglichen Jägerbataillon, sowie des Jagdkommandos und der Miliz (Teilaustattung von 10 Jägerbataillonen und 12 selbständigen Jägerkompanien) sicherstellbar. Vor allem die Abdeckung eines längerdauernden Assistenzeinsatzes an der österreichischen Staatsgrenze sowie eine entsprechende geschützte Mobilität bei Auslandseinsätzen sind damit abgedeckt.


 

4.7     ABC-Abwehr – erweiterte Fähigkeiten

Beschreibung/Begründung:

Aufgrund der Krisensituationen in vielen Gebieten wurde der Zugang zu ABC-Kampfmitteln für terroristische Organisationen leichter.  Beispielsweise auch der Zugang für den IS (Islamischer Staat) zu radioaktiven Stoffen (z.B. wie sie in Industrieanlagen verwendet werden), chemischen Gefahren- und Explosivstoffen.

Wesentlich bei der Bekämpfung dieses Gefahrenpotentials im In- als auch Ausland ist die Detektion und Identifikation von ABC-Kampfmitteln. Dazu kommen noch die fachgerechte Entschärfung eines Kampfmittels sowie die Verbringung der beinhalteten Substanzen.

Die aktuelle Bedrohungslage verlangt einen Fähigkeitszuwachs in diesem spezialisierten Bereich.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvest sind zwar grundsätzlich Mittel für die ABC-Abwehr vorgesehen, allerdings sind die hier dargestellten erhöhten Bedarfe nicht bedeckt.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Für zusätzliche Ausrüstung im Bereich der Suche, Identifikation, Verbringung und Entschärfung von Gefahrenstoffen sowie ergänzender Schutzausrüstung ergibt sich ein Investitionsbedarf von ca. € 14 Mio. und Betriebskosten  von ca. € 1,4 Mio. pro Jahr.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 14 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebskosten von ca. € 1,4 Mio zu budgetieren.

Bei Realisierung sind verbesserte Fähigkeiten in den Bereichen der Detektion, Manipulation und Vernichtung von Gefahren- & Kampfstoffen im In- als auch Ausland sichergestellt. Weiters ist die Sicherstellung des erforderlichen  ABC-Individualschutzes für die ABC-Abwehrtruppe gegeben.

 


 

4.8      Ordnungstruppe

Beschreibung/Begründung:

Die jüngsten Einsatzerfahrungen haben bestätigt, dass die Ordnungstruppe eines der wesentlichsten Hochwertelemente in der Einsatzführung darstellt.

Eine Bedingung für einen längerdauernden Einsatz, stellt eine entsprechende personelle[19] Durchhaltefähigkeit und materielle Ausstattung der Ordnungstruppe dar.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren Mittel für die Bereitstellung von vier „Crowd and Riot-Control“ (CRC)-Fahrzeugen in der Höhe von € 2 Mio. vorgesehen. Eine tatsächliche Abbildung im Sonderinvest erfolgte allerdings nicht.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Nach derzeitiger Beurteilung besteht ein Investitionsbedarf für CRC-Fahrzeuge in der Höhe von € 3,6 Mio. und damit verbundenen jährlichen Betriebskosten von € 0,36 Mio.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 3,6 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebsaufwendungen von ca. € 0,36 Mio. zu budgetieren.

Bei Realisierung ist die Verbesserung der Fähigkeiten der Militärstreife/MP im Rahmen des Ordnungseinsatzes (Crowd and Riot Control) für Assistenzen im Inland sowie Einsätze im Ausland sichergestellt.

 

 


 

4.9     Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz

Beschreibung/Begründung:

Das Vorhalten der erforderlichen erweiterten Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz für infanteristische Kampftruppen inklusive der entsprechenden Anzahl an Gruppenfahrzeugen für den Ordnungseinsatz zur Erhöhung der Kapazitäten im Bereich CRC (Crowd and Riot Control) im Ausmaß von 3 leichten Jägerkompanien (lJgKp)  führt zu einer erheblichen Steigerung der Kapazitäten im Bereich CRC, im Falle von sonstigen Ordnungseinsätzen, oder im Zuge einer Schutzoperation. Durch die Fahrzeugausstattung mit speziellen Gruppenfahrzeugen für den Ordnungseinsatz wird darüber hinaus die Mobilität der eingesetzten Truppe unter entsprechendem Schutz sichergestellt und damit der flexible, lageangepasste Einsatz erleichtert und das Verschieben von Reserven oder mobil bereit gehaltenen Kräften ermöglicht.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvestitionsprogramm sind einzelne Schutzkomponenten auch für die Ausrüstung der Milizsoldaten vorgesehen. Im Realisierungsprogramm sind derzeit keine zusätzlichen Mittel zugeordnet. CRC Fahrzeuge sind auch für die Ergänzung der Ausrüstung des Militärstreifen/MP Bataillons vorgesehen.[20]

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

Die Kostenermittlung umfasst die Kosten, welche ausschließlich in der CRC-Fähigkeit begründet sind und erfolgte auf Struktur einer leichten Jägerkompanie.

Der Investitionsbedarf für eine Einheit beträgt ca. € 11,5 Mio. und setzt sich zusammen aus den Kosten für:

·         eine Vollausrüstung der Einheit mit der Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz für infanteristischen Kampftruppen, erweitert um soldatenbezogene Funkausrüstung, feuerfeste Overalls und Minder Letale Wirkmittel in der Höhe von ca € 1,5 Mio. je Einheit, sowie

·         Gruppenfahrzeuge für den Ordnungseinsatz. [Die Kosten für die 17 Gruppenfahrzeuge für den Ordnungseinsatz (à € 600.000) je Einheit betragen ca. € 10 Mio.]

Der Gesamtinvestitionsbedarf für 3 Kompanien beträgt daher ca. € 35 Mio.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 35 Mio. und die Budgetierung des Betriebsaufwandes von € 3,5 Mio. pro Jahr.

Bei Realisierung kann eine entsprechende notwendige Fähigkeitserweiterung im Bereich des Ordnungseinsatzes für infanteristische Kampftruppen durch Zuordnung der entsprechenden Ausrüstung erfolgen. Diese Fähigkeiten kommen sowohl im Inlandseinsatz (ggf. auch als Entlastung der Exekutive bei personalintensiven Aufgaben - beispielsweise „Botschaftsschutz“) als auch im Auslandseinsatz (zum Beispiel im Kosovo) zum Tragen.

 


 

4.10  Ausstattung der Miliz

Beschreibung/Begründung:

Im Rahmen der Neuausrichtung und Aufstockung der Miliz wurde die Ausrüstung der Miliz mit zeitgemäßem Gerät beurteilt, wobei aufgrund der aktuellen Umfeldbedingungen eine vollwertige Ausstattung der Milizkräfte erforderlich ist. Der Aufwuchs der Miliz erfolgt phasenweise bis zur geplanten Erreichung der Zielstruktur im Jahr 2026.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Bei der Beurteilung zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren zur Neuausrichtung und Aufstockung der Miliz in der Aufwuchsphase bis 2018 Investitionen von € 83 Mio.[21] vorgesehen, die im Sonderinvest der 1. Tranche tatsächlich mit € 29 Mio. berücksichtigt sind. Im Bereich der 2. Tranche sind € 48 Mio. für den weiteren Aufwuchs der Miliz vorgesehen.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Zusammengefasst ergibt sich für die Neuausrichtung und Aufstockung der Miliz bis 2018 ein zusätzlicher Bedarf von € 54 Mio. Mit Ergänzungsvorhaben wurden im Jahr 2015 bereits 20.000 Kampfhelme mit € 16,7 Mio. sowie das „Behördenfunksystem für Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben“ (BOS) mit € 0,2 Mio. bedeckt. Der Folgebedarf für die beschafften Kampfhelme im Jahr 2016 beträgt weiterhin € 1,7 Mio. Damit konnte der Fehlbetrag von € 54 Mio. bereits auf etwa € 39 Mio. reduziert werden.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 39 Mio. Ein Vorziehen von Mitteln aus der 2. Tranche hätte jedenfalls positive Auswirkungen für eine rasche Verbesserung der Ausstattung der Miliz in der ersten Aufwuchsphase. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebskosten von ca. € 3,9 Mio. zu budgetieren.

Bei Realisierung können persönliche Ausrüstung, Nachtsichtgeräte, Führungsmittel und erforderliche Ergänzungssätze für die angesprochenen 10 Bataillone plus 12 selbständiger Kompanien beschafft werden. Somit kann die Durchhaltefähigkeit des ÖBH vor allem für Einsätze an der Staatsgrenze aber auch im gesamten Bundesgebiet signifikant verbessert werden.


 

4.11  Ausstattungspaket Jagdkommando

Beschreibung/Begründung:

Neben der Inlandsaufgabe ist es vorgesehen, Spezialeinsatzkräfte in bis zu zwei Einsatzräumen im Ausland einzusetzen und auch den nationalen Anteil einer internationalen Evakuierungsoperation sicherzustellen. Die Steigerung der Leistungsfähigkeit verbunden mit erhöhtem Bedarf an Interoperabilität und der Sicherstellung des notwendigen hohen Bereitschaftsgrades macht personelle und materielle Fähigkeitsentwicklung und auch Autarkie notwendig.

Die ausreichende Bereitstellung von Individualausrüstung, von Wirkmitteln und vor allem von Aufklärungs- und Führungsmitteln hoher Qualität, stellt zukünftig ein Schlüsselerfordernis für die Bewältigung von militärischen In- und Auslandseinsätzen dar.  

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Abgeleitet vom geplanten Mengengerüst sind leichte Fahrzeuge und Wirkmittel im Realisierungsprogramm und im Sonderinvestitionsprogramm der  1. Tranche vorgesehen.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Ergänzungen im Bereich der persönlichen Ausrüstung, im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) vor allem zur Datenübertragung über weite Entfernung, der Nachtsichtmittel, von Aufklärungs- und Dokumentationsausrüstung, von zertifizierten Datenendgeräten und auch der Mobilität für Spezialelemente sind notwendig.

Empfohlen wird daher das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von vorerst zumindest € 45 Mio. und die Budgetierung des Betriebsaufwandes von ca. € 4,5 Mio. pro Jahr.

Bei Realisierung ist die Ergänzung der Ausrüstung für die Spezialeinsatzkräfte inklusive integrierter Miliz im Ausmaß von zwei Task Groups mit zeitgemäßer Ausrüstung in einer international adäquaten Qualität verfügbar. Die Einsatzelemente haben moderne Führungs-, Kommunikations- und Aufklärungsmittel sowie anteilsmäßig geschützte und spezielle Mobilität zur Verfügung.


 

4.12  Sanitätsversorgung – Sicherstellung der Ambition

Beschreibung/Begründung:

Ein erhöhter Einsatzbedarf erzeugt die unbedingte Notwendigkeit zum vollen Erreichen der geplanten Leistungsfähigkeit der Sanitätsorganisation 2013. Die Sicherstellung der Ambition in der Sanitätsversorgung erfolgt vor allem durch

·         die Rekrutierung des erforderlichen Personals durch Anpassung der Arzt-Gehälter an das österreichische Marktniveau und verstärkter Werbung von Kadernachwuchs – Notfallsanitäter,

·         die Beschaffung von zusätzlicher Ausrüstung zur Erweiterung der Leistungsfähigkeit der Sanitätsversorgung im Einsatz (für 2 Sanitätseinrichtungen „verminderte Feldambulanz“, wovon eine geplant als Feldspital für humanitäre Zwecke[22] auf Zeltbasis einen Bedarf an ergänzender Ausrüstung und zusätzlichen Zelten hat).

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

In den Planungen zum Sonderinvest (Minimalinvest) waren € 2,8 Mio. für die Sanitätsausrüstungssätze einer verminderten Feldambulanz geplant, die allerdings tatsächlich nicht abgebildet wurden.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Zusammengefasst ergibt sich eine Summe von ca. € 12 Mio. an Investitionsbedarf und die Berücksichtigung der Betriebskosten von ca. € 1,2 Mio. pro Jahr.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 12 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebsaufwendungen von ca € 1,2 Mio. zu budgetieren.Der Mehrbedarf an Personalkosten für die zusätzliche Rekrutierung von 60 Militärärzten und Gehaltssteigerung der verfügbaren Militärärzte wurde hier nicht berücksichtigt. Hierbei kann als Planungstangente alleine für die zusätzlichen Ärzte bei adäquater Bezahlung ein Bedarf von € 6 Mio. pro Jahr. veranschlagt werden.

Bei Realisierung ist die Aufstellung eines Feldspitals für humanitäre Zwecke und einer verminderten Feldambulanz für Inlands- als auch Auslandsaufgaben sichergestellt. Damit kann ein erheblicher Beitrag zur Bewältigung von Auswirkungen der Migrationsproblematik im In- als auch Ausland geleistet werden.

4.13  Maßnahmen im Personalbereich

Beschreibung/Begründung:

Der Personalrahmen des ÖBH wurde laufend abgesenkt und ist derzeit mit einem Personalstandsziel von 20.410 für 2019 festgelegt. Dieser sinkende Personalrahmen steht einem durch die geänderte Bedrohungs- und Auftragslage steigendem Personalbedarf entgegen.

In Folge von ständigen Budgetkürzungen wurde durch Personalreduktionen versucht, einen Handlungsspielraum im Invest und Betrieb herzustellen. Da nach Personalkürzungen auch immer wieder Budgetkürzungen erfolgten konnte dieser Spielraum nicht hergestellt werden.

Eine Anhebung des Personalrahmens auf etwa 22.000 Vollbeschäftigungsäquivalente als Mittelfristperspektive ist zur Bewältigung der Aufträge unumgänglich. Zweck der Maßnahme stellt die Möglichkeit zur Befüllung von Fehlstellen vor allem in jenen Bereichen dar, die einen besonders dringlichen Bedarf haben (z.B. KIOP/KPE[23], Gruppenkommandanten, etc.). Als Langfristperspektive wird ein Personalrahmen von etwa 24.000 Volbeschäftigungsäquivalenten beurteilt.

Der Erhöhung der Flexibilität und Reaktionsfähigkeit des ÖBH im Rahmen der Krisenreaktion dient auch die Anhebung der KIOP/KPE-Personalobergrenze auf 2.500 Soldaten. Darüber hinaus wird eine zukünftige KIOP/KPE Ausrichtung zur erhöhten Einsatzbereitschaft und Reaktionsfähigkeit vor allem auch im Rahmen von Inlandseinsätzen beurteilt.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvestitionsprogramm sind für den Personalbereich keine Mittel vorgesehen.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

Der erhöhte Personalrahmen ergibt im Jahresschnitt bis 2018 einen um jährlich € 60 Mio. erhöhten Bedarf[24].

Empfohlen wird das Verfügbarmachen der entsprechenden Mittel. Auf die Dringlichkeit eines entsprechend raschen Personalaufwuchses zur Abdeckung des gestiegenen Bedarfes wird speziell hingewiesen.

Begleitend zu einer Erhöhung des Personalrahmens haben entsprechende Maßnahmen der Personalwerbung zu erfolgen. Dazu ist auch eine Anhebung des Rekrutierungsbudgets beim HPA um zunächst € 2 Mio. pro Jahr erforderlich.

 

Eine Anhebung des Personalrahmens, verbunden mit entsprechenden Rekrutierungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Attraktivierung des ÖBH als Arbeitgeber ermöglichen die Befüllung entsprechender Fehlstellen und damit eine verbesserte Durchhaltefähigkeit des ÖBH.


 

4.14   Aussetzung der Reduzierung der Infanterie

Beschreibung/Begründung:

Die Infanterie ist der Hauptträger der Auftragslast in Inlands- und Auslandseinsätzen. Durch das Strukturpaket ÖBH 2018 kommt es auch im Bereich der Infanterie zur Stilllegung von Einheiten.

Zur Deckung des Bedarfes an Kräften ist in Verbindung mit einem zwingend erhöhten Personalrahmen die Reduzierung der Infanterie auszusetzen.

Hierzu wird beurteilt, die 3. Jägerkompanien der Jägerbataillone 23, 24 und 26 nicht stillzulegen und/oder ein zusätzliches leichtes Jägerbataillon aufzustellen. Auch Beurteilungen hinsichtlich der Binnenstruktur der weiteren Infanterieverbände werden angestoßen.

Hingewiesen wird darauf, dass ein Aussetzen der Reduzierung der Infanterie Konsequenzen bei der Reduzierung der Infrastruktur zeigen kann.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvestitionsprogramm und im Realisierungsprogramm sind derzeit keine entsprechenden Mittel zugeordnet.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

Hinsichtlich der Ausstattung eines leichten Jägerbataillons ergibt sich ein Investitionsbedarf ohne geschützten Transport von € 32 Mio. Der Betrieb eines Bataillons wird mit € 3 Mio. pro Jahr veranschlagt (excl. Personalkosten und Transportmittel).

Diese Maßnahme dient vor allem der notwendigen Erhöhung der Durchhaltefähigkeit bei den aktuellen Einsätzen, bei denen die Infanterieverbände die Hauptlast der Auftragserfüllung tragen.


 

4.15   Steigerung der Reaktionsfähigkeit durch vermehrte Ausbildungs- und Übungsvorhaben

Beschreibung/Begründung:

Durch Ausbildung und Übungen sind die rasche und flexible Reaktionsfähigkeit sowie eine hohe Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Durch die eingeschränkten Mittel hat vor allem der Übungsbetrieb im ÖBH deutliche Reduzierungen und Einschränkungen erfahren.

Erkenntnisse aus laufenden Einsätzen bestätigen die negativen Auswirkungen der verminderten Übungstätigkeit auf die Einsatzbereitschaft.

Durch Ausbildung und Übungen sind Reaktionsfähigkeit und Handlungsqualität von Kommanden und Truppe durch rasches Herstellen der Einsatzbereitschaft zu steigern. Dabei ist wesentlich, dass der Aufbau und Erhalt von militärischen Fähigkeiten gestärkt wird und so ein breites Spektrum von Aufgaben abgedeckt werden kann. In diesem Zusammenhang sind auch die Möglichkeiten der Ausbildung durch einzelne Maßnahmen im der Bereich der Ausbildungsinfrastruktur zu verbessern.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvestitionsprogramm und im Realisierungsprogramm sind derzeit keine entsprechenden Mittel zugeordnet.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

Empfohlen wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit von Kommanden und der Truppe durch vermehrte Ausbildung und Übungen sowie Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur.

Beurteilt wird dazu ein zusätzlicher Bedarf für Ausbildung und Übungen von etwa € 18 Mio. pro Jahr. sowie ein Investbedarf für die Verbesserung der Ausbildungsinfrastruktur von ca. € 6 Mio.

Die Realisierung ermöglicht die Steigerung des Ausbildungsstandes und damit die Erhöhung von Reaktions- und Handlungsfähigkeit der Kräfte des ÖBH.


4.16   Lufttransportsystem C-130 – Erhöhung der Einsatzfähigkeit

Beschreibung/Begründung:

Die fehlende technische Ausstattung (Schutz, Nachtflug) erlaubt nur einen eingeschränkten Einsatz der C-130.

Vor allem der Anspruch an gesteigerte internationale Solidarität sowie die mögliche Notwendigkeit der Fähigkeit zur Evakuierung österreichischer Staatsbürger aus Krisenregionen verlangen die Verbesserung von Schutz, Durchhalte- und Nachtflugfähigkeit des Systems C-130.

Für die Herstellung der Fähigkeit des Systems C-130, Einsätze in Einsatzräumen unter Bedrohung durch bodengestützte Flugabwehrwaffen, insbesondere gegen infrarot- und lasergesteuerte Flugkörper durchzuführen, ist die Ausstattung mit entsprechenden bordseitigen Selbstschutzsystemen erforderlich.

Die diesbezüglichen Planungen sind seit geraumer Zeit abgeschlossen und werden laufend aktualisiert. Damit ist die Nachrüstung der passiven Selbstschutzsysteme für alle C-130 innerhalb von 12 – 18 Monaten mit einem Budgetbedarf von rund € 25 Mio möglich.

Zum Erhalt der Fähigkeit der Crews, Einsätze unter Bedrohung durchzuführen, sind rund € 0,2 Mio. pro Jahr. erforderlich.

Zur Steigerung der Überlebensfähigkeit der C-130 in bedrohten Räumen bei Nacht (z.B. An- und Abflüge aus Einsatzzonen unter Bedrohung) ist die völlige Abschaltung aller Lichtquellen des Luftfahrzeuges erforderlich. Um die Auftragserfüllung in der Nacht weiterhin zu ermöglichen, sind die Besatzungen mit entsprechenden Nachtsichtbrillen (NSB) auszustatten, die aber nur funktionsfähig sind, wenn alle notwendigen Beleuchtungen im Cockpit entsprechend adaptiert werden.

Die diesbezüglichen Planungen sind abgeschlossen und werden laufend aktualisiert. Damit ist die Adaptierung der NSB-Tauglichkeit für alle C-130 innerhalb von 12 – 18 Monaten mit einem Budgetbedarf von rund € 5 Mio. möglich.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvestprogramm sind für beide Maßnahmen insgesamt erst in der 2. Tranche € 22 Mio.  vorgesehen.

 

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Insgesamt besteht somit ein Investitionsbedarf von € 30 Mio. sowie der Bedarf an € 3,2 Mio. Betriebskosten pro Jahr.

Aufgrund der aktuellen Umfeldbedingungen wird die Zurverfügungstellung der notwendigen Mittel, zumindest aber das Vorziehen der € 22 Mio. aus der 2. Tranche und die Budgetierung der Betriebskosten empfohlen.

Bei Realisierung ist die Ausstattung von zumindest 2 Systemen C-130 mit dem Nacht- und Selbstschutzpaket sichergestellt. Diese Systeme können dann effektiver zum Transport von Soldaten, zur Verbringung eigener bzw. fremder Güter als auch zur sicheren Abschiebung von Migranten sowie für die Evakuierung österreichischer Staatsbürger genutzt werden.


 

4.17   Aufstockung der Flotte an mittleren Transporthubschaubern

Beschreibung/Begründung:

Die Lufttransportaufgaben werden vorwiegend durch den Einsatz des mittleren Transporthubschrauber (S70) und den leichten Transporthubschrauber THS (AB212) abgedeckt. Das System S70 ist mit Priorität auf die Fähigkeiten „Taktischer Lufttransport“ und MEDEVAC (Medical Evacuation) im Inland und im Ausland auszurichten. Die geringe Stückzahl (9 Stk) geht derzeit einher mit der eingeschränkten taktische Verfügbarkeit aufgrund vieler anspruchsvoller Einsatzprofile bzw. dem derzeit abzudeckendem Einsatzspektrum (Assistenzeinsatz, Such- und Rettungsdienst / Medical Evacuation, Ausbildung) und bewirkt eine Verminderung der verfügbaren taktischen Lufttransport-Kapazität.

Die vorgesehene Reduktion der Hubschrauberflotte (OH 58 und Alouette 3) macht den Ersatz von Luftransportkapazität im Ausmaß von ca. 50 Soldaten zum Erhalt der derzeitigen Leistungsfähigkeit notwendig.

Für die Bewältigung von zukünftigen Aufgaben ist jedenfalls mit der Erhöhung des Bedarfes an Lufttransportkapazität zu rechnen.

Mit drei mittleren Transporthubschraubern (S70) kann bei der Annahme der jeweiligen Transportkapazität von 14 Personen pro Hubschrauber zumindest der derzeitige Bedarf stabilisiert werden.

Insbesondere kann mit den zusätzlichen Hubschraubern das BM.I im Rahmen von Einsätzen zur Terrorismusabwehr oder der Migrationslage durch das rasche Verbringen von Reaktionskräften hervorragend unterstützt werden.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Die Beschaffung von S70 ist grundsätzlich durch das gültige Militärische Pflichtenheft (24 Stk) abgedeckt.

Mittel für die Beschaffung von zusätzlichen S70 sind im Sonderinvest allerdings nicht vorgesehen.

Der im Sonderinvestitionsprogramm vorgesehene Aufwand für den materialerhaltungsbedingten Ersatz von Avionikkomponenten der bestehenden S70 Flotte des ÖBH ist in Umsetzung. Ein Zusammenhang bei einer Aufstockung der Flotte S70 um 3 Stück im Hinblick auf Kommonalität mit den in Betrieb befindlichen 9 S70 des ÖBH wird im Vergabeverfahren berücksichtigt.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Die Beschaffung von 3 Stück S70 über das US Foreign Military Sales-Programm (FMS) ist weitgehend ausgeplant.

Für die Beschaffung sind Budgetmittel in der Höhe von rund € 100 Mio. absehbar. Dieser Wert ergibt sich aus der Analyse eines Ende 2013 bei den US Stellen eingeholten Entwurfes für einen LOA (Letter of Offer and Acceptance). Nach Rücksprache mit den US Stellen ist der LOA jederzeit erneuerbar, die 3 Stück S-70 wären nach wie vor über FMS beschaffbar.

Eine Bereitstellung der Budgetmittel für das US FMS-Programm wird voraussichtlich in 3-4 Jahresraten mit Beginn im Jahr 2017 anfallen. Dabei werden die Anzahl und Höhe der Jahresraten verhandelbar sein.

Die Beschaffung von 3 S70 würde bedeuten, die derzeitige Staffel auf 12 S70 aufzustocken. Die bedeutet das Erreichen der Struktur einer Normstaffel.

Personell bedeutet dies eine Aufstockung der Staffel um 6 Piloten mit der Zuordnung der entsprechenden Anzahl an Flugstunden und damit des erforderlichen Betriebsaufwandes von 540 Flugstunden und ca. € 1,5 Mio. pro Jahr.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 100 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebskosten von ca. € 1,5 Mio zu budgetieren.

Die Realisierung des Vorhabens ermöglicht die Sicherstellung der raschen Verlegung von Reserve- und Eingreifkräften sowie die Unterstützung des BM.I im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsätze.


 

4.18   Sicherung des Luftraumes

Beschreibung/Begründung:

Die aktuelle Bedrohungslage verlangt die Fähigkeit einer ganzjährigen aktiven und passiven Luftraumüberwachung rund um die Uhr (inklusive der Abwehr von Kleinflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen).

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Zur Sicherung des Luftraumes sind im Sonderinvest der 1. Tranche für das System EFT insgesamt € 34 Mio. für ein Triebwerks-Update vorgesehen.

Für das Leasing des Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung waren in den Planungen für den Sonderinvest (Minimalinvest) bis 2020 insgesamt € 75 Mio., aufgeteilt in jeweils € 25 Mio. pro Jahr, als Leasingrate vorgesehen. Angemerkt wurde ebenfalls, dass sich diese jährliche Rate ebenso bis 2025, also in der 2. Tranche des Sonderinvest, wiederzufinden hätte.

Als Gesamtbedarf bei einer 30 jährigen Nutzung sind somit alleine für die Leasingraten € 750 Mio. zu veranschlagen.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf

Beim Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung sind tatsächlich lediglich € 25 Mio. in der 1. Tranche des Sonderinvest abgebildet sind.Der aktuelle Stand der Bearbeitungen lässt einen Investitionsbedarf (je nach Variante) von bis zu € 1,2 Mrd. erwarten.

Empfohlen wird die Abbildung der notwendigen Mittel für das Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung sowie die Budgetierung der entsprechenden Betriebskosten. Dazu ist ergänzend anzumerken, dass zur besseren Betrachtung neben einer Leasingvariante auch Kaufoptionen geprüft werden.

Darüber hinaus wird auf die Notwendigkeit der budgetären Abbildung von zwingend notwendigen Modifikationsvorhaben beim System Eurofighter verwiesen, die derzeit weder im Budget noch im Sonderinvest abgedeckt sind.[25]

Die Realisierung ermöglicht die Aufrechterhaltung der aktiven Luftraumüberwachung mit dem System Eurofighter und einem im Betrieb entsprechend kostengünstigeren Ergänzungsluftfahrzeug sowie die Ausbildung der Piloten und die zur Verfügungstellung einer entsprechenden Flugstundenanzahl zum Erhalt der Einsatztauglichkeit.


4.19   Drohnenabwehr

Beschreibung/Begründung:

Das hybride, terroristische Risikopotential im Luftbereich beinhaltet vor allem missbräuchlich verwendete Flächenflugzeuge, Hubschrauber, sonstige Nutzer des Luftraumes (Gleiter, Fallschirm, etc.) und unbemannte Luftfahrzeuge.

Auf Basis dieser Bedrohung ist die Ergänzung und Optimierung des integrierten
Aufklärungs-, Führungs- und Wirkungsverbundes durch Realisierung eines komplementären Aufklärungssystems in anderen Spektralbereichen sowie der weitere Ausbau der luft- und bodengestützten Wirkmittel als Teil eines umfassenden modularen Objektschutzsystems notwendig.

Zur Sicherstellung des Aufklärungs-, Führungs- und Wirkungsverbundes sind hinsichtlich Drohnenabwehr Maßnahmen zu initiieren, die elektrooptische und Infrarot Sensoren, IKT Gerät zur Datenübertragung sowie elektromagnetische als auch kinetischer Wirkmittel[26] berücksichtigen. Auch zusätzliche luftgestützte Trägersysteme sind berücksichtigt. Der vollständige Ausbau der Fähigkeit hängt auch von Erprobungen ab, die Aufschluss über die Anwendung und Verfahren im Einsatz sowie nachfolgende Strukturierung geben.

Abdeckung im Sonderinvest/Realisierungsprogramm:

Im Sonderinvestitionsprogramm und im Realisierungsprogramm sind derzeit keine entsprechenden Mittel zugeordnet.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

Für oben angeführte Sensorik und Datenübertragung sind ca. € 12 Mio. für Wirkmittel ca. € 10 Mio. und unbemannte luftgestützte Trägerplattformen ca. € 50 Mio. notwendig. Gesamt sind daher ca. € 72 Mio. an zusätzlichen Mitteln für Investitionen und ca. € 7,2 Mio. im jährlichen Betrieb vorzusehen.

Empfohlen wird das Verfügbarmachen von zusätzlichen Mitteln in der Höhe von € 72 Mio. Zusätzlich sind die jährlichen Betriebskosten von ca. € 7,2 Mio. zu budgetieren.

Eine Realisierung ermöglicht eine wesentliche Weiterentwicklung bei der Sicherung des Luftraumes und damit Reaktionsfähigkeit auf „moderne Bedrohungen“ aus der Luft. Damit kann eine wesentliche Fähigkeitslücke bei der Abwehr von Bedrohungen aus der Luft geschlossen werden.

4.20   Kompensations- und Unterstützungsmaßnahmen

Beschreibung/Begründung:

Zusätzlich sind zur Kompensation von Einschnitten bzw. zur Unterstützung der Umsetzung der als notwendig beurteilten und beschriebenen Maßnahmen weitere Mittel erforderlich. Beispielsweise erforderlich sind eine Gegensteuerung zur Kostendämpfung[27], die finanzielle Kompensation für allfälligen Ausfall von Liegenschaftsverkäufen, oder Mittel zur Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen und Verbesserung der Resilienz.

Zusätzlicher Ressourcenbedarf:

·         € 15 Mio. pro Jahr zur Gegensteuerung zur Kostendämpfung (Mehrdienstleistungen, aliquote Sachaufwandskürzungen, etc.)

·         € 167 Mio. finanzielle Kompensation für allfälligen Ausfall von Liegenschaftsverkäufen

·         € 30 Mio. pro Jahr zur Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen und Verbesserung der Resilienz.

 

Empfohlen wird das Verfügbarmachen dieser zusätzlichen Mittel.


 

5       Realisierung und mögliche budgetäre Begleitmaßnahmen

5.1     Spezielle Betrachtungen in Bezug auf die mögliche Vorhabensrealisierung

Der Zeitpunkt der Umsetzbarkeit der Vorhaben und damit unmittelbar einhergehend der Zeitpunkt des Bedarfes der budgetären Bedeckung hängt von zahlreichen selbst-, wie aber auch fremdbestimmten Faktoren ab. Beispielsweise sollen hier nur der Planungs- und Bearbeitungsstand im eigenen Ressort, die Verfügbarkeit am Markt oder die Art der Beschaffung genannt werden.

Analog dem Sonderinvestitionsprogramm wären die zu Verfügung zu stellenden Budgetmittel in Jahrestranchen aufzuteilen, um eine Realisierbarkeit sicherstellen zu können.

Alle genannten Jahres- und Budgetzahlen basieren auf einer Entscheidung im 1. Halbjahr 2016, sonst wäre die Realisierung jeweils um 1 Jahr zu verschieben.

Fremdfaktoren, welche die Realisierung beeinflussen/ verschieben können, sind:

·         Zustimmung anderer Bundesministerien (z.B. BMF).

·         Verfügbarkeit am Markt/Produktion und Lieferzeiten.

·         Möglichkeit zur Kooperation mit Partnern.

Anzumerken ist, dass in der folgenden Tabelle lediglich der jeweilige Investitions- und Betriebsaufwand angegeben ist. Der Aufwand für Infrastruktur und Ausbildung kann bei diesem Planungsstand nicht abgeschätzt werden. Zum Betriebsaufwand ist ergänzend anzumerken, dass dieser über den gesamte Lebenszyklus der beschafften Güter entsprechend angepasst fortzuschreiben ist.

 

Die Tabelle stellt außerdem ausschließlich die, für die wesentlichsten Beschaffungsmaßnahmen als notwendig beurteilten Investitionen dar. Der Zusatzbedarf für Unterstützungs- und Kompensationsmaßnahmen, Sicherstellung des laufenden Betriebes, oder eines angehobenen Personalrahmens ist hierbei nicht erfasst.

Nach derzeitigem Planungsstand wäre eine mögliche Realisierung wie umseitig dargestellt vorstellbar.

 

 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020ff

 

 

 

Führungsfähigkeit und Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

 

3.Verarbeitungsebene (3.VE): Hardware-Ersatz inkl. Clon/neu

 

 

2 Mio.

5 Mio.

8 Mio.[28]

Richtfunksystem ortsfest (RiFuSys of)

 

 

0,5 Mio.

0,6 Mio.

 

Mobilfunkendgerät (Krypto) - Technologieanpassung

 

 

0,4 Mio.

1 Mio.

 

Headset und Gehörschutz für Gruppenfunkgerät

 

 

0,7 Mio.

1 Mio.

 

Integration Fliegerbodenkommunikation; Einbau in Kfz (Ersatz VCR 83)

 

 

0,29 Mio.

 

 

Antennensätze für HKfz u. Shelter

 

 

0,2 Mio.

 

 

Unterbrecherfreie Stromversorgung (USV) für EUBG

 

 

 

0,5 Mio.

 

Brennstoffzellen für EUBG

 

 

 

0,5 Mio.

 

IKT Sicherheit (ASECOS Nachfolge)

 

 

 

0,6 Mio.

 

Elektronische Gegen- und Unterstützungsmaßnahmen (ELOGM & ELOUM)

 

 

3 Mio.

6 Mio.

10 Mio.[29]

Integrierte Fernmeldeinfrastruktur (Ablöse) inkl. Vorbereitungen (Vollausbau)

 

 

4 Mio.

6 Mio.

10 Mio.[30]

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

 

1,1 Mio.

2,1 Mio.

2,8 Mio.

 

 

Strategische  Nachrichtengw./Dienste u. Cyber Defence

 

Techn. Mittel f. HNaA und AbwA

 

2 Mio.

5 Mio.

5 Mio.

14 Mio.

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

0,2 Mio.

0,5 Mio.

0,5 Mio.

1,4 Mio.

 

 

Aufklärungstruppe

 

Bodenüberwachungsradar

 

 

3 Mio.

7 Mio.

 

 

Geschützte Fahrzeuge

 

 

20 Mio.

20 Mio.

48 Mio.[31]

 

Unmanned Aerial Systems (UAS)

 

 

3 Mio.

3 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

 

2,6 Mio.

3 Mio.

4,8 Mio.

 

 

Zeitgemäße Ausstattung des Soldaten

 

Schutzkomponenten, IKT u. Tle der Wirkmittel

 

3 Mio.

 

3 Mio.

8 Mio.

 

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

0,3 Mio.

0,3 Mio.

0,8 Mio.

 

 

 

 

Mobilität

 

Allschutztransportfahrzeug

 

 

13 Mio.

10 Mio.

20 Mio.[32]

 

geschütztes Mehrzweck-Fahrzeug

 

 

 

10 Mio.

28 Mio.[33] (bis 44 Mio.[34])

 

Mannschaftstransportpanzer „Neu“

 

 

 

20 Mio.

52 Mio.[35]

(bis 56 Mio.[36])

 

Universal-Geländefahrzeug 0,25t
(Quad leicht)

 

2 Mio.

5 Mio.

5 Mio.

 

 

Universal-Geländefahrzeug 0,5t

(Quad schwer)

 

 

 

8 Mio.

 

 

geschütztes Universal-Geländefahrzeug 5t (BvS)

 

 

20 Mio.

20 Mio.

68 Mio.[37]

(bis 125 Mio.[38])

 

LKW bis 5t geländegängig geschützt

 

 

 

5 Mio.

20 Mio.[39]

 

geschützte Container

 

 

6 Mio.

10 Mio.

 

 

Ungeschützte Mobilität f. Miliz

(f. 10 Jägerbataillone u. 12 selbstständige Jägerkompanien)

 

20 Mio.

40 Mio.

20 Mio.

23 Mio.

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

2,2 Mio.

8,4 Mio.

10,8 Mio.

21,1 Mio. (bis 28,8 Mio.)

 

 

Erweiterte Fähigkeiten bei der ABC-Abwehr

 

Spezialausrüstung (spezielle Schutzaus-rüstung, Detektion und Identifikation von Kampfmitteln, Entschärfungsmittel)

 

2 Mio.

4 Mio.

8 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

0,2 Mio.

0,4 Mio.

0,8 Mio.

 

 

 

 

 

Ordnungstruppe und Schutzausrüstung f. den Ordnungseinsatz inkl. entsprechender Gruppenfahrzeuge

 

Crowd&Riot Control Fahrzeuge

(4 Stk. f. Militärpolizei)

 

 

1 Mio.

2,6 Mio.

 

Fahrzeugausrüstung für den Ordnungs-einsatz

 

 

15 Mio.

15 Mio.

 

Schutzausrüstung für den Ordnungseinsatz

 

1 Mio.

2 Mio.

2 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

0,1 Mio.

1,8 Mio.

2 Mio.

 

 

 

Ausstattung der Miliz

 

Führungsmittel und Ergänzungssätze

 

5 Mio.

10 Mio.

10 Mio.

14 Mio.[40]

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

0,5 Mio.

1 Mio.

1 Mio.

1,4 Mio.

 

 

Ausstattungspaket Jagdkommando

 

Schutz

 

 

0,5 Mio.

1 Mio.

1 Mio.

Führung

 

 

0,7 Mio.

3 Mio.

5 Mio.

Durchhaltefähigkeit

 

 

0,6 Mio.

4 Mio.

7 Mio.

Mobilität

 

 

0,5 Mio.

4 Mio.

10 Mio.

Wirkung

 

 

0,1 Mio.

2 Mio.

5 Mio.

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

 

0,2 Mio.

1,4 Mio.

2,8 Mio.

 

 

Sanitätsversorgung - Sicherstellung der Ambition

 

Sanitätsausrüstungssätze (f. 2  verminderte Feldambulanzen)

 

2 Mio.

5 Mio.

5 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

0,2 Mio.

0,5 Mio.

0,5 Mio.

 

 

 

Lufttransportsysteme C-130 – Erhöhung der Einsatzfähigkeit

 

Selbstschutzsysteme u. Nachtsichtfähigkeit C-130

 

 

15 Mio.

15 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

 

1,5 Mio.

1,5 Mio.

 

 

 

Mittlerer Tranporthubschrauber

 

Aufstockung Flotte mittlerer Transporthubschrauber S70 (um 3 Stk.)

 

30 Mio.

40 Mio.

30 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

1,5 Mio.

1,5 Mio.

1,5 Mio.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sicherung des Luftraumes

 

Ergänzungsflugzeug Luftraumüberwachung

 

 

 

 

Ab 2020[41]

 

Eurofighter TYPHOON[42]

1 Mio.

14 Mio.

3 Mio.

8,5 Mio.

18 Mio.

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

0,1 Mio.

1,4 Mio.

0,3 Mio.

0,9 Mio.

1,8 Mio.

 

 

 

Drohnenabwehr

 

Drohnenabwehr (Sensoren, Datenüber-tragung, Wirkmittel und Trägersysteme)

 

 

22 Mio.

20 Mio.

30 Mio.[43]

 

Zusätzlicher Betriebsaufwand / Jahr *

 

 

2,2 Mio.

2 Mio.

3 Mio.

 

Abbildung 10: Mögliche Vorhabensrealisierung

 

*Der zusätzliche Betriebsaufwand pro Jahr ist geschätzt dargestellt, bezieht sich nur auf das jeweilige Jahr und ist nicht für den Betrachtungszeitraum 2016-2020 aufsummiert berechnet. Diese Darstellung erfolgt nur einmalig zusammengefasst in der Spalte „Betriebsaufwand kumulativ“ (aufsummiert) in der Tabelle „Zusammengefasster Aufwand“.

 

Zusammengefasster Aufwand:

 

2016

2017

2018

2019

2020ff

Investitionsaufwand

1 Mio.

81 Mio.

248,5 Mio.

302,3 Mio.

391 Mio.[44] (bis 468 Mio.)

Betriebsaufwand kumulativ (gerundet)

0,1 Mio.

6,7 Mio.

29 Mio.

58 Mio.

97 Mio.[45]

(bis 105 Mio.)

Abbildung 11: Zusammengefasster Aufwand bei Vorhabensrealisierung

 


 

5.2     Budgetäre Begleitmaßnahmen 2016

Die im November 2015 von allen Parlamentsparteien unterstützte Entschließung hinsichtlich der Überprüfung der Strukturpaketes ÖBH 2018 lässt zumindest indirekt die Absicht einer – vorerst nicht näher konkretisierten Anhebung - der Budgetmittel für den Bereich Landesverteidigung erwarten.

Um den Betrieb des ÖBH im Jahr 2016 sicherzustellen ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Abgeltung der Mehraufwendungen des österreichischen Bundesheeres aus dem laufenden Assistenzeinsatz zwingend erforderlich. Bei einem Einsatz von 1.100 Soldaten sind dabei pro Jahr. € 65 Mio. vorzusehen.[46]

(Im BVA 2016 sind diesbezüglich keine Mittel vorgesehen. Für die nach dem Verwaltungsübereinkommen mit dem BM.I erbrachten Leistungen besteht hingegen eine aufrechte Abgeltungsregelung.)

Zusätzlich wird als kurzfristig wirkendes Maßnahmenbündel für das Jahr 2016 folgendes angeregt:

·         Zurverfügungstellung sämtlicher erzielter Erlöse aus dem Verkauf von Liegenschaften im Jahr 2016 (berechnet nach Abzug der Provision an die SIVBEG sowie der ImmoESt).

(Gemäß BFG 2016 ist vorgesehen, dass nur die den Sockelbetrag von € 10 Mio. (netto) übersteigenden Verkaufserlöse vom Ressort beantragt werden können.)

·         Streichung des veranschlagten Werts bei den Einzahlungen der Untergliederung 14 von aktuell € 50,038 Mio.

(Können Einzahlungen in der besagten Größenordnung nicht erzielt werden, kommt dies de facto einer Budgetkürzung gleich, weil dieser Fehlbetrag durch entsprechende Minderauszahlungen kompensiert werden muss.)

In Summe könnten über diese drei Maßnahmen die dem Ressort für 2016 zur Verfügung stehenden Mittel um rund € 125 Mio. angehoben werden. Hinzuweisen ist darauf, dass dazu ein Gesetzesbeschluss (BFG-Novelle) erforderlich ist, da das aktuelle Budget – als BFG 2016 – gleichfalls im Wege eines Gesetzesbeschlusses zustande gekommen ist.

 


 

6       Abschließende Betrachtungen

Vorgabe des Prozesses zum Strukturpaket ÖBH 2018 war, dass durch die Kürzungsmaßnahmen der Bereich der Landesverteidigung das BMLVS über eine nachhaltig konsolidierte Finanzgebarung verfügt. Dazu mussten die Bereiche des Personalaufwandes, des Betriebes, der Infrastruktur sowie ein unterhalb der Weiterentwicklung des ÖBH liegender Minimalinvestitionsumfang insgesamt um durchschnittlich € 205 Mio. pro Jahr gekürzt werden.

Das Strukturpaket ÖBH 2018 hat damit gravierende Einschnitte in das Fähigkeitsprofil und dabei insbesondere in die Reaktionsfähigkeit und  Durchhaltefähigkeit des ÖBH bedeutet. Diese Einschnitte begründen sich:

·         Im eklatant absinkenden aktivem Personalstand und den dadurch notwendigen Strukturreduzierungen und -straffungen,

·         In nicht oder nur zeitlich verschoben sowie stückzahlmäßig oftmals nicht ausreichenden Investitionen,

·         und letztlich in den Deckelungen für die dauerhafte Leistungserbringung des ÖBH (vulgo „Betrieb“ - von der Ausbildung bis zur Systemnutzung).

Während das „Sonderinvestitionspaket“ für die (auf das Strukturpaket ÖBH2018 reduzierten) dringend notwendigen Investitionen zumindest geringe Abhilfe geschafft hat, wurde der Spardruck für die Dauerleistungen im ÖBH durch die mit dem BFRG 2016 – 2019 verordnete Kostendämpfung nochmals verstärkt.

Gesamtheitlich ist allerdings festzustellen, dass die Leistungsanforderungen an das ÖBH im letzten Jahrzehnt quantitativ generell gleichgeblieben und qualitativ sogar gestiegen sind, jedoch dafür vorhandene Ressourcen gravierend verringert wurden.

Als besonders gravierend darf auf die Einschnitte in der geschützten und ungeschützten Mobilität (bis zu -60%) bei den Luftfahrzeugen (-41%) und Flugstunden (-24%) aber auch beim Personalstand (-16%) hingewiesen werden. Demgegenüber sind die unveränderten Einsatzstärken bei Inlands- und Auslandseinsätzen zu beachten!

Daraus kann vereinfacht gefolgert werden, dass, im dargestellten Zeitraum zwischen 2004 und 2016, deutlich weniger Personal mit einer noch drastischer verringerten Ausstattung eine unverändert hohe Auftragslast zu tragen hat.

Eine Analyse des aktuellen Umfelds bestätigt zwar, dass derzeit keine grundlegende Änderung der sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen für die österreichische Verteidigungspolitik vorliegt. Allerdings sind sicherheitspolitische Entwicklungen eingetreten, die eine Beurteilung und Anpassung der mit dem Strukturpaket ÖBH 2018 angeordneten Kürzungsmaßnahmen zwingend erforderlich machen. Zudem ist die Einsatzbereitschaft des ÖBH durch einen erhöhten und auf die unmittelbaren Einsätze ausgerichteten Ausbildungs- und Übungsbetrieb zu verbessern.

Aus der gestiegenen Bedrohung und den drastisch verkürzten Vorwarnzeiten ergibt sich, dass die benötigten militärischen Fähigkeiten rasch verfügbar und einsatzbereit sein müssen und nicht erst Strukturen aufgebaut und Rüstungsgüter langwierig beschafft werden können.

Im vorliegenden Bericht werden als Ergebnis der Beurteilung Maßnahmenpakete vorgeschlagen die dazu dienen sollen, das ÖBH abgestimmt auf die aktuelle Lage zu einer durchhaltefähigen Aufgabenerfüllung zu befähigen. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Pakete wird durch den Generalstab als maßgeblich für die Zukunft des Bundesheeres erachtet.

Zusätzlich und wesentlich ist der Hinweis darauf, dass bei Investitionen gleichzeitig immer die erwartbaren Betriebskosten zu budgetieren sind, da sonst zwar die Ausstattung verbessert aber ein Betrieb nicht gewährleistet wird.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass bei Nicht-Umsetzung des Strukturpakets ÖBH 2018 ein zusätzlicher Budgetbedarf von ca. € 200 Mio. jährlich zu bedecken ist, um den Betrieb aufrechterhalten zu können.

 

 


 

ANHANG

Die folgenden „Fact Sheets“ stellen eine Übersicht hinsichtlich des personellen und materiellen Befüllungsgrades ausgesuchter Verbände des ÖBH dar und ermöglichen damit einen Eindruck hinsichtlich des Zustandes der Truppe.

Diese Datenblätter bilden einen repräsentativen Querschnitt der kleinen Verbände ab, wobei die angeführten Realdaten aus Sicherheitsgründen anonymisiert wurden. Sie zeigen die Probleme im Bereich des Personals vor allem bei den MBUO2 – Funktionen (Gruppenkommandanten) inkl. der Problemfelder Gerät mit Schwergewicht in den Bereichen Nachtsicht, Funkausstattung, (geschützte) Mobilität als auch Spezialausrüstung (ABC, Nachschub und Transport) auf.

Unterschiedliche SOLL-Werte bei nominell gleichen Verbänden (Jägerbataillone) beruhen vor allem auf deren unterschiedlicher Ausprägung.

Zur Angabe der Soll-Werte gilt es noch das Folgende anzumerken:

Das angegebene „Material Soll“ bezieht sich nicht auf eine 100%ige Ausrüstung des Verbandes.

Begründung: Im Verlauf der letzten Reformen (2004 bzw. 2010) wurde, bedingt durch die geänderte Gesamtambition des ÖBH (kein Gleichzeitigkeitsbedarf zur Aufbietung aller Verbände des ÖBH) und die verfügbaren Finanzmittel auch der Material-Organisationsplan angepasst. D.h., dass der beurteilte Gleichzeitigkeitsbedarf auf die in der Organisation des ÖBH befindlichen Verbände aufgeteilt wird. Dies hat zur Folge, dass bei Verbänden wo es eine größere Menge an vergleichbaren Organisations-Elementen gibt (z.B. Jägerbataillone) nur mehr die jeweils 1. Kompanie über eine 100%ige Materialausstattung verfügt, während die anderen Kompanien jeweils nur mehr über eine Teilausstattung verfügen. Ein in den Tabellen aufscheinender Mehrbestand stellt lediglich ein Plus in Bezug auf den bereits verminderten Material-Organisationsplan dar.

Bei den SOLL und IST Werten beim Gerät ist zusätzlich anzumerken, dass das SOLL die Gesamtzahl für den Einsatzverband darstellt, demgegenüber das IST das mit Stichzeit Februar 2016 tatsächlich einsatzbereit beim Verband vorhandene Gerät abbildet (d.h. im IST sind z.B. zur Instandsetzung abgegebene oder verliehene Geräte/Waffen/Fahrzeuge nicht erfasst).

(Zum aktuellen Gleichzeitigkeitsbedarf wird auf Kapitel 3.3 verwiesen.)

 

Zur Darstellung wurde der folgende Schlüssel verwendet:

GRÜN: Ist ≥ 80% des Soll

 ORANGE: Ist < 80% und ≥ 65% des Soll

ROT: Ist < 65% des Soll

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] Vergleichszeitraum seit 2004

[2] Beispiele: Mobilität € 186 Mio. Minimalbedarf vs. € 3 Mio. in 1. Tranche Sonderinvest; Schutz € 180 Mio. vs. € 32 Mio.; Führungsfähigkeit & IKT € 113 Mio. vs. € 11 Mio.

[3] Hiermit ist in der Folge ein kleiner Verband, in der Regel mit einer Stabskompanie und zwei bis drei Einsatzkompanien sowie den entsprechenden zusätzlich notwendigen Unterstützungselementen gemeint. Die Stärke variiert und ist abhängig von Auftrag und zugewiesenem Einsatzraum und kann bis zu 600 Soldaten betragen.

[4] Der maximale Bedarf von bis zu 10 Bataillonen (bzw. 6.000 Soldaten) und damit von bis zu 2 Brigadeäquivalenten ist im Rahmen der Unterkapitel 3.2.1 – 3.2.4 entsprechend im Detail dargestellt.

[5] Alle Zahlen gerundet; Werte 2004 und „Aktuell“ stellen Bestandszahlen, ÖBH 2018 die Planzahlen auf Basis der Mittelfristplanung ÖBH 2018 dar.

[6] Zum Beispiel Granatwerfer oder Panzerabwehrlenkwaffen

[7] Betrachtungszeitraum bis 2020

[8] Darüber hinaus sind für eine zügige Umsetzung der Reform des Wehrdienstes zusätzlich rund € 37 Mio. pro Jahr im Zeitraum 2018-2020 erforderlich.

[9] Stellt man den Bedarf bis 2020 lediglich der 1. Tranche des Sonderinvest gegenüber ist das Delta als entsprechend höher (ca. € 700 Mio.) anzunehmen. Bei beiden Berechnungen wurden die € 120 Mio. für die Reform WD bereits berücksichtigt und auf den Minimalinvest aufgerechnet.

[10] Zusätzlich sind noch die Abschläge im BFR 2016-19 in der Höhe von € 176 Mio. zu berücksichtigen.

[11] Siehe dazu auch die Erläuterungen unter Kapitel 5.18

[12] Siehe dazu auch Kapitel 5.3. Die dort angesprochenen Mittel sind dieselben, da dieser Bereich im Sonderinvest ebenfalls unter Führungsfähigkeit geführt ist.

[13] Im Rahmen der Bearbeitungen ÖBH2018 wurde unter anderem für das Heeres-Nachrichtenamt (HNaA) und das Abwehramt (AbwA) und das Führungsunterstützungszentrum (FüUZ) die Reduzierung des Personalstandes um 15% angeordnet. Die Aussetzung dieser Maßnahme wurde bereits empfohlen.

[14] Siehe dazu Fußnote 12

[15] Unbemannte Mittel zur Luftaufklärung

[16] Mengengrüst gemäß Ambition: Ein gemischtverstärktes Jägerbataillon bzw. zwei Rahmenverbände der Ebene kleiner Verband und 2 gemischt verstärkte Jägerkompanien

[17] Bei einer Betrachtung bis 2020

[18] Ausstattungsabhängig können hierbei noch zusätzliche Bedarfe entstehen. Siehe dazu auch Übersicht unter Punkt 6.1

[19] Die Aussetzung der Personaleinsparungen von 15% bei der Ordnungstruppe wurde bereits empfohlen.

[20] Siehe dazu Kapitel 5.8.

[21] Dies umfasst nicht den für die Mobilität der Miliz beurteilten zusätzlichen Bedarf von € 103 Mio.

[22] Damit ist ein entsprechend für den Einsatz im Rahmen der humanitären Unterstützung ausgelegtes Feldspital und nicht ein Feldspital für den militärischen Eigenbedarf im Rahmen der Operationsführung gemeint.

[23] Kräfte für internationale Operationen/Kaderpräsenzeinheiten

[24] Dies umfasst die Gehaltskosten und weitere Aufwendungen

[25] Der Bedarf beträgt nach derzeitiger Berechnung insgesamt über € 100 Mio. bis 2025.

[26] Mittel zur aktiven Bekämpfung entsprechender Bedrohungen

[27] Abschläge im Rahmen des BFRG 2016-19

[28] Dargestellter Wert bezieht sich auf 2020ff, abhängig von externen Faktoren (siehe oben).

[29] Siehe vorige Fußnote.

[30] Siehe vorige Fußnote.

[31] Dargestellter Wert bezieht sich auf 2020ff, abhängig von externen Faktoren (siehe oben).

[32] Siehe vorige Fußnote.

[33] Siehe vorige Fußnote.

[34] Minimal bzw. Maximalwert ergeben sich aus der jeweiligen Ausstattung des Fahrzeuges bzw. Panzers.

[35] Dargestellter Wert bezieht sich auf 2020ff, abhängig von externen Faktoren (siehe oben).

[36] Minimal bzw. Maximalwert ergeben sich aus der jeweiligen Ausstattung des Fahrzeuges bzw. Panzers.

[37] Dargestellter Wert bezieht sich auf 2020ff, abhängig von externen Faktoren (siehe oben).

[38] Minimal bzw. Maximalwert ergeben sich aus der jeweiligen Ausstattung des Fahrzeuges bzw. Panzers.

[39] Vorziehung aus dem Sonderinvestitionsprogramm 2.Tranche.

[40] Dargestellter Wert bezieht sich auf 2020ff, abhängig von externen Faktoren (siehe oben).

[41] Budgetbedarf entsprechend gewählter Variante insgesamt bis zu 1,2 Mrd. Investitionsanteil und dementsprechend bis zu 108 Mio. p.a. Betriebsaufwand.

[42] Budgetbedarf 2021-2025 insgesamt 71 Mio.

[43] Dargestellter Wert bezieht sich auf 2020ff, abhängig von externen Faktoren (siehe oben).

[44] Siehe vorige Fußnote.

[45] Siehe vorige Fußnote.

[46] Bei entsprechend höheren Einsatzstärken steigt dieser Betrag aliquot an.