logo

 


 

 

 

„CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“

 

 

 

titelbild

 

 

Parlamentarische Enquete des Nationalrates

Mittwoch, 14. September 2016

 

(Stenographisches Protokoll)

 

 


Parlamentarische Enquete

Mittwoch, 14. September 2016

(XXV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates)

Thema

„CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“

Dauer der Enquete

Mittwoch, 14. September 2016: 10.05 – 18.32 Uhr

*****

Tagesordnung

Eröffnung

Präsidentin des Nationalrates Doris Bures

Einleitung

Bundeskanzler Mag. Christian Kern

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner

Grußworte

Alexa L. Wesner, Botschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika

Mark Edward Bailey, Botschafter von Kanada

Referate zu den rechtlichen Grundlagen

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas J. Kumin, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres

Mag. Gerlinde Wagner, Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst der Parla­mentsdirektion

Generaldebatte über die Freihandelspolitik der Europäischen Union

Referate:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Fritz Breuss (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung)

Univ.-Prof. Dr. Verena Madner (Wirtschaftsuniversität Wien)

Dr. Werner Raza (Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung)

Dr. Jörg Wojahn (Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich)

Panel 1: Investitionsschutz, regulatorische Zusammenarbeit, Abbau tarifärer Hemm­nisse, öffentliche Dienstleistungen bei CETA und TTIP

Referate:

Prof. Dr. Jan Kleinheisterkamp (London School of Economics)

Mag. Michael Löwy (Industriellenvereinigung)

Mag. Alexandra Strickner (Attac Österreich)

Mag. Angela Pfister (Österreichischer Gewerkschaftsbund)

Steve Verheul (kanadischer Chefverhandler für CETA)

Panel 2: Sind unsere Standards durch CETA und TTIP gefährdet? Lebens­mit­telsicherheit, Landwirtschaft, KonsumentInnen-, Umwelt- und Arbeitneh­merIn­nen­schutz bei CETA und TTIP

Eingangsstatements:

Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter, Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Dr. Sabine Weyand (Stellvertretende Generaldirektorin der Europäischen Kommission DG Trade)

Referate:

Dipl.-Ing. Irmi Salzer (Plattform TTIP Stoppen)

Dipl.-Ing. Josef Plank (Landwirtschaftskammer Österreich)

Mag. Susanne Schrott (Wirtschaftskammer Österreich)

Mag. Éva Dessewffy (Bundesarbeitskammer)

Mag. Alexander Egit (Greenpeace)

Statement des Mitglieds der Europäischen Kommission Cecilia Malmström

Resümee der Fraktionen

*****

Inhalt

Eröffnung ........................................................................................................................ 7

Präsidentin Doris Bures ................................................................................................ 7

Einleitung ........................................................................................................................ 8

Bundeskanzler Mag. Christian Kern ............................................................................ 8

Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner ....................................................................... 11

Grußworte ..................................................................................................................... 14

Botschafterin Alexa L. Wesner ................................................................................... 14

Botschafter Mark Edward Bailey ............................................................................... 17

Referate zu den rechtlichen Grundlagen ................................................................ 18

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas J. Kumin ..................................................................... 19

Mag. Gerlinde Wagner ................................................................................................. 21

Wortmeldungen:

Abg. Katharina Kucharowits ...................................................................................... 23

Mag. Gerlinde Wagner ................................................................................................. 23

MEP Mag. Franz Obermayr ......................................................................................... 24

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas J. Kumin ..............................................................  24, 25

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................... 24

Generaldebatte über die Freihandelspolitik der Europäischen Union ................ 25

Referate:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Fritz Breuss ............................................................................... 25

Univ.-Prof. Dr. Verena Madner ................................................................................... 28

Dr. Werner Raza ........................................................................................................... 31

Dr. Jörg Wojahn ........................................................................................................... 33

Reflexion der Parlamentsfraktionen:

Abg. Ing. Waltraud Dietrich ......................................................................................... 36

Abg. Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ................................................................... 37

Abg. Mag. Werner Kogler ............................................................................................ 39

Abg. Dr. Johannes Hübner ......................................................................................... 40

Abg. Peter Haubner ..................................................................................................... 42

Abg. Mag. Andreas Schieder ...................................................................................... 43

Debatte:

Abg. Wolfgang Katzian ................................................................................................ 44

Mag. Heinz Mittermayr ................................................................................................ 45

Abg. Dr. Angelika Winzig ............................................................................................ 46

David Kainrath, Bsc, MSc ........................................................................................... 47

MEP Mag. Franz Obermayr ......................................................................................... 47

Gert Rücker ................................................................................................................... 48

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................... 49

Dr. Iulia-Andreia Leopold ............................................................................................ 50

Mag. Heidemarie Porstner .......................................................................................... 50

Abg. Dr. Christoph Matznetter ................................................................................... 51

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................... 52

MEP Karoline Graswander-Hainz .............................................................................. 53

Bundesrat Stefan Schennach ..................................................................................... 53

Mag. Alexandra Strickner ............................................................................................ 54

Dipl.-Ing. Michael Johann ............................................................................................ 55

MMag. Dr. Madeleine Petrovic .................................................................................... 55

Mag. Jürgen Roth ......................................................................................................... 56

Panel 1: Investitionsschutz, regulatorische Zusammenarbeit, Abbau tari­färer Hemmnisse, öffentliche Dienstleistungen bei CETA und TTIP ....................................................................... 57

Referate:

Prof. Dr. Jan Kleinheisterkamp .................................................................................. 57

Mag. Michael Löwy ...................................................................................................... 60

Mag. Alexandra Strickner ............................................................................................ 61

Mag. Angela Pfister ...................................................................................................... 63

Steve Verheul ................................................................................................................ 65

Debatte:

Abg. Kai Jan Krainer .................................................................................................... 67

Mag. Valentin Schwarz ................................................................................................ 68

Abg. Dipl.-Ing. Georg Strasser ................................................................................... 68

Thomas Kattnig ............................................................................................................ 69

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................... 70

Mag. Robert Tencl ........................................................................................................ 70

Abg. Petra Bayr, MA .................................................................................................... 71

Mag. Oliver Prausmüller ............................................................................................. 72

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter ............................................................................. 73

Leonore Gewessler ...................................................................................................... 73

Abg. Katharina Kucharowits ...................................................................................... 74

Mag. Igor Sekardi ......................................................................................................... 75

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross ............................................................................................... 76

Daniel Görgl .................................................................................................................. 76

Mag. Elisabeth Beer ..................................................................................................... 77

Cornelia Baumgartner ................................................................................................. 78

Mag. Wolfgang Jung .................................................................................................... 78

Abg. Mag. Wolfgang Gerstl ......................................................................................... 79

Mag. Hanno Lorenz ...................................................................................................... 80

Doris Margreiter ........................................................................................................... 81

Abg. Peter Wurm .......................................................................................................... 82

Panel 2: Sind unsere Standards durch CETA und TTIP gefährdet? Lebens­mittelsicherheit, Landwirtschaft, KonsumentInnen-, Umwelt- und Arbeitneh­merInnenschutz bei CETA und TTIP           ............................................................................................................................... 83

Eingangsstatements:

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ......................................................... 83

Dr. Sabine Weyand ....................................................................................................... 85

Referate:

Dipl.-Ing. Irmi Salzer ..................................................................................................... 88

Dipl.-Ing. Josef Plank ................................................................................................... 90

Mag. Susanne Schrott ................................................................................................. 92

Mag. Éva Dessewffy ..................................................................................................... 94

Mag. Alexander Egit ..................................................................................................... 96

Debatte:

Abg. Hannes Weninger ................................................................................................ 99

Mag. Dr. Michael Stelzl .............................................................................................. 100

Abg. Ing. Hermann Schultes ..................................................................................... 100

Ludwig Rumetshofer ................................................................................................. 101

Abg. Harald Jannach ................................................................................................. 102

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 103

Wolfgang Greif ........................................................................................................... 104

Abg. Erwin Preiner ..................................................................................................... 105

Dipl.-Ing. Hadwig Soyoye Rothschädl ..................................................................... 106

MMag. Dr. Madeleine Petrovic .................................................................................. 107

Dr. Gerhard Hovorka ................................................................................................. 108

Gerhard Riess ............................................................................................................. 108

Johannes Gutmann ................................................................................................... 109

Andreas Piringer ........................................................................................................ 122

Christine Pichler-Brix ................................................................................................ 123

Dipl.-Ing. René Schuster ............................................................................................ 123

Cornelia Baumgartner ............................................................................................... 124

Abg. Mag. Christiane Brunner .................................................................................. 125

Dipl.-Ing. Nikolaus Morawitz ..................................................................................... 125

Christa Schlager ......................................................................................................... 126

Mag. Michael Löwy .................................................................................................... 127

Statement des Mitglieds der Europäischen Kommission Cecilia Malmström .........            110

EU-Kommissarin Cecilia Malmström ...................................................................... 110

Wortmeldungen:

Abg. Ing. Waltraud Dietrich ....................................................................................... 114

Abg. Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ................................................................. 114

Abg. Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber .................................................................. 115

Abg. Dr. Johannes Hübner ....................................................................................... 116

Bundesrat Martin Preineder ..................................................................................... 117

Abg. Dr. Josef Cap ..................................................................................................... 118

EU-Kommissarin Cecilia Malmström ...................................................................... 119

Resümee der Fraktionen .......................................................................................... 128

Abg. Claudia Angela Gamon, MSc (WU) ................................................................. 128

Abg. Mag. Werner Kogler .......................................................................................... 129

Abg. MMMag. Dr. Axel Kassegger ........................................................................... 129

Abg. Peter Haubner ................................................................................................... 130

Abg. Dr. Christoph Matznetter ................................................................................. 131

Geschäftsbehandlung

Antrag im Sinne des § 98a Abs. 5 GOG, das Stenographische Protokoll dieser Enquete dem Nationalrat als Verhandlungsgegenstand vorzulegen – Annahme                                                        7, 7

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................................... 57


 

Beginn der Enquete: 10.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Doris Bures, Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Abgeord­neter Mag. Werner Kogler, Abgeordneter Hannes Weninger.

*****

10.06.02Eröffnung

 


10.06.04

Vorsitzende Präsidentin Doris Bures|: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche Ihnen einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die Sitzung der Parla­mentarischen Enquete „CETA und TTIP – Die Freihandelsabkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kanada und den USA“ und begrüße alle Mitglieder, die Referen­tinnen und Referenten sowie die übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr herzlich. Insbesondere begrüße ich Ihre Exzellenz, die Botschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika Alexa Wesner, und Seine Exzellenz, den Botschafter von Kanada Mark Bailey. Herzlich willkommen! (Beifall.)

Ich freue mich, dass es Einleitungsstatements des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Vizekanzlers geben wird, und begrüße sie auch sehr herzlich bei dieser Enquete.

Gemäß dem der heutigen Enquete zugrunde liegenden Beschluss des Haupt­aus­schusses ist diese Enquete für Medienvertreterinnen und Medienvertreter sowie für die Öffentlichkeit zugänglich; Bild- und Tonaufnahmen sind aber ausschließlich durch den hauseigenen Fotografen zulässig. Darüber hinaus sind die Klubs übereingekommen, dass diese Enquete via Livestream im Internet übertragen wird.

*****

Entsprechend der Geschäftsordnung des Nationalrates wird über die heutige Enquete ein Stenographisches Protokoll verfasst.

Es liegt mir ein Antrag gemäß § 98a Abs. 5 der Geschäftsordnung vor, das Steno­graphische Protokoll dieser Enquete als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen. Der diesbezügliche Beschluss ist gemäß der erwähnten Geschäftsord­nungsbestimmung durch die dem Teilnehmerkreis der Enquete angehörigen Abgeord­neten zum Nationalrat zu fassen.

Ich bringe diesen Beschluss sogleich zur Abstimmung und ersuche die Abgeordneten zum Nationalrat, die dem zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

(Es folgen technische Mitteilungen durch die Vorsitzende.)

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit vielen Monaten vergeht kaum ein Tag, an dem nicht TTIP und CETA in den Schlagzeilen auftauchen, und trotz dieser wahren Flut an Berichterstattung hat man den Eindruck, die Fragezeichen rund um die beiden Freihandelsabkommen sind nicht weniger geworden. Überwiegen die möglichen Vorteile für Handel und Industrie die möglichen Nachteile für Sozialstandards und Umweltvorschriften? Ist das in CETA nun vorgesehene Investitionsgerichtssystem wirklich besser als private Schiedsgerichte? Werden die nationalen Parlamente gehört oder doch nur vertröstet? Wie bringen wir mehr Transparenz in diese Verhandlungen?

Diese Fragen zu diskutieren, diese Chancen und Risken auch abzuwägen sehen wir Abgeordnete als unsere ureigenste Aufgabe. In diesem Sinn ist unsere heutige Enquete auch zu verstehen: Sie ist ein weiterer Baustein in einem jahrelangen Dis­kussions- und Meinungsbildungsprozess dieses Hauses.

Bereits am 24. September 2014 hat der Nationalrat in einer Entschließung auf die wohl größte Sorge im Zusammenhang mit TTIP und CETA reagiert, nämlich auf die Befürchtung, dass es durch die beiden Abkommen zu einer Absenkung europäischer Standards auf dem Gebiet des Arbeitnehmer-, Umwelt- und Konsumentenschutzes kommen könnte. Mit den Stimmen von vier der sechs Parlamentsparteien wurde festgehalten, dass die Sinnhaftigkeit eigener Sonderklagsrechte zwischen entwickelten Rechtssystemen, wie es die Europäische Union, die USA und Kanada zweifellos sind, nicht gesehen wird. Dies wurde von Parlamentariern und Parlamentarierinnen aller Fraktionen auch in mehreren Treffen mit den Verhandlern aus der EU, den USA und Kanada zum Ausdruck gebracht.

Neben der Frage der Sicherstellung der parlamentarischen Mitwirkung hat das Parlament auch die Forderung nach größtmöglicher Transparenz in den Vordergrund gerückt. Dass die Öffentlichkeit und deren gewählte Vertreter nur sehr wenig Einblick in den Verlauf der Verhandlungen hatten, hat stark zur skeptischen Grundhaltung vieler Menschen gegenüber TTIP und CETA beigetragen. Auch wenn wir noch nicht am Ziel sind, konnten doch in den vergangenen Monaten gewisse Verbesserungen erzielt werden, etwa durch das Einrichten von Leseräumen.

Der Zeitpunkt der Enquete ist sehr bewusst gewählt. Nach jahrelangen Verhand­lungen – mit Kanada seit dem Jahr 2009, mit den USA seit 2013 – ist im Juli dieses Jahres die 14. Verhandlungsrunde mit den USA beendet worden. Der CETA-Vertrags­text mit Kanada liegt bereits vor und steht nun zur Unterzeichnung an.

Wenn diese heutige Enquete einen Beitrag leistet, die eine oder andere Antwort zu geben, wenn am Ende des heutigen Tages ein paar Zusammenhänge deutlicher erscheinen, dann, denke ich, hat sie ein wesentliches Ziel erreicht.

Ich wünsche der heutigen Debatte viel Erfolg und uns eine aufschlussreiche Diskus­sion.

10.12

Einleitung

 


Vorsitzende Präsidentin Doris Bures|: Wir kommen nun zu den Einleitungsstate­ments. Ich freue mich, zunächst Bundeskanzler Mag. Kern dazu das Wort zu erteilen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


10.13.05

Bundeskanzler Mag. Christian Kern|: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrtes Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Botschafterin! Sehr geehrter Herr Botschafter! Ich darf mich bei Ihnen recht herzlich bedanken, dass Sie den heutigen Anlass möglich gemacht haben und diese Diskussion in dieser größtmöglichen Offenheit und größt­möglichen Öffentlichkeit zulassen, denn eines ist, denke ich, ziemlich klar und uns allen bewusst – die Frau Präsidentin hat es ja gerade eben sehr gut formuliert –: Die Auseinandersetzung um die Freihandelsabkommen ist eine Diskussion, die nicht schwarz-weiß ist. Das ist keine einfache Diskussion, weil da sehr viele Aspekte eine Rolle spielen und sehr viele mögliche Blickwinkel die Sicht auf die Dinge – ob das Ganze als Fortschritt oder als Problem zu bewerten ist – maßgeblich beeinflussen.

Ich persönlich halte diese Debatte deshalb für so wichtig, weil ich denke, dass sie weit über die Wirkung des eigentlichen Anlasses hinausgeht: dass wir anhand der Freihan­delsabkommen CETA und TTIP eigentlich über eine noch weiter reichende politische Fragestellung zu diskutieren haben.

Auf den Punkt gebracht würde ich es so formulieren wollen: Es gibt eine direkte Linie zwischen CETA, TTIP und dem Brexit. Vielleicht werden Sie jetzt fragen, wie ich zu dieser Einschätzung komme, aber der Punkt ist doch jener, dass wir seit 30 Jahren in einer Phase leben, in der es eine massive, beschleunigte Globalisierung gegeben hat. Diese Globalisierung hatte mit Sicherheit im Weltmaßstab positive Wohlstandseffekte – wenn wir unseren Blick von Europa abwenden und etwa in die asiatischen Ökonomien schauen, können wir das feststellen –, aber sie hatte auch zur Konsequenz, dass, obwohl sie insgesamt und gerade auch im Westen Europas einen positiven Wohlfahrtseffekt hatte, die Verteilung dieser Wohlfahrtseffekte nicht so funktioniert hat, wie wir uns das erwarten dürfen, und viele Menschen über die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union enttäuscht sind.

Wenn wir heute die Diskussion über die Zukunft der EU führen – und wir werden am kommenden Freitag im Gremium der Staats- und Regierungschefs noch einmal die Möglichkeit dazu haben –, dann müssen wir realistisch feststellen, dass die Euro­päische Union, vor 60 Jahren gegründet, mit zwei Versprechen angetreten ist, die heute infrage stehen. Das eine Versprechen war die Garantie und das Versprechen der Sicherheit, und die zweite große Leitidee der Europäischen Union war das Wohlfahrtsversprechen, das man auf folgende Formel bringen könnte: Wir stellen sicher, dass es unseren Kindern und den nächsten Generationen besser geht als uns.

Das Gefühl, dass das heute noch funktioniert und seine Wirkungskraft hat, ist nun einmal brüchig geworden. Wenn wir uns als Verantwortungsträger in der Politik nicht intensiv mit der Frage beschäftigen, wie wir den Glauben der Bürger an dieses euro­päische Projekt wiederherstellen können, dann wird, davon bin ich überzeugt, der Aufstieg von radikalen Kräften in Europa dieses europäische Projekt von innen zer­setzen. Deshalb ist es unsere Verantwortung, mit größter Sorgfalt und mit Augenmaß darüber zu diskutieren, was wichtig ist, was wir brauchen, um eine nachhaltige Wirtschaft zu entwickeln, von der alle profitieren und eben nicht nur einige wenige.

Kurz bevor diese Enquete hier im Hohen Haus eröffnet wurde, hat Jean-Claude Juncker seine Rede zur Lage der Union im Europaparlament gehalten, eine Grund­satzrede, die sehr interessant war. Ich habe versucht, das, soweit es möglich war, zu verfolgen. Jean-Claude Juncker hat gesagt, Europa muss wieder sozialer werden. Diese Idee kann man wohl unterstützen, es ist eine ganz entscheidende Frage, wie wir das bewerkstelligen können. Er hat im Übrigen auch gesagt, dass wir mehr Inves­titionen brauchen, und hat angeregt, den „Juncker-Fonds“ zu verdoppeln. Sie erinnern sich: Ich habe das vorgestern in einem Beitrag in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gefordert. Sie erlauben mir die Bemerkung: Wenn Jean-Claude Juncker das im österreichischen Parlament gefordert hätte, wäre sicher jemand aus der Deckung gekommen und hätte gesagt, das sei ein alt-linker Marxist. Er ist aber, soweit wir wissen, Mitglied der Europäischen Volkspartei und hat diese Analyse getroffen.

Was heißt das jetzt für die CETA- und TTIP-Frage? – Aus meiner Sicht ist es völlig außer Streit zu stellen, dass Österreich vom Freihandel profitiert, dass wir von einer offenen Wirtschaft profitieren und dass es notwendig ist, offene Grenzen zu behalten, weil unser Wohlstand, unsere Wirtschaft davon nachhaltig profitieren.

Das Problem mit CETA und TTIP, das ich persönlich empfinde, ist allerdings jenes, dass wir da nicht nur über ein klassisches Handelsabkommen reden, sondern über ein Abkommen, mit dem eine Reihe von anderen Dingen einhergeht, was nun einmal zu der Kritik führt, mit der wir uns heute auseinanderzusetzen haben. Ich muss sagen, es ist natürlich so, dass dieses Abkommen – und da muss man die EU-Kommission tat­sächlich loben – wahrscheinlich das beste Handelsabkommen ist, das die EU je abgeschlossen hat, und den Vorstellungen eines sozialen, nachhaltigen, umwelt­ge­rech­ten Entwicklungsplans und einer gerechten Globalisierung wahrscheinlich am nächsten ist.

Grundsatzprobleme sind aber nun einmal offen geblieben und haben keine ent­sprechende Lösung gefunden; ich darf das an drei Punkten skizzieren, über die wir uns, denke ich, zu unterhalten haben und wo wir Lösungsvorschläge zu suchen haben.

Da ist zunächst einmal die Frage des Investorenschutzes. Wir wissen, dass das ein wichtiges Institut ist, weil österreichische Firmen es durchaus schätzen, wenn sie in schwierigen Situationen in weniger entwickelten Rechtsstaaten die Möglichkeit haben, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Unbehagen in diesem Fall – und wir reden hier jetzt ganz konkret über die CETA-Thematik – ist allerdings, dass man in hoch ent­wickelten Rechtssystemen wie in Kanada oder in Österreich trotzdem solche Inves­titions­gerichte durchsetzen will, die über der regulären Gerichtsbarkeit stehen. Diese haben zwar mittlerweile einen Instanzenzug gewonnen, aber dieser Instanzenzug endet wieder beim selben Gericht, wieder bei denselben Richtern, und das entspricht nicht wirklich dem Usus, den wir kennen und für richtig halten.

Das ist eine Verschiebung von Machtverhältnissen: weg von der Politik, weg vom klassischen Rechtsstaat, hin zu einer Gerichtsbarkeit, die zwar ein Fortschritt gegen­über klassischen Schiedsgerichten ist, sich aber nichtsdestotrotz den herkömmlichen Mechanismen, die wir in unserem Rechtsstaat bei der Beschickung von Gerichten kennen, entzieht.

Dann gibt es ein weiteres Element, das die ganze Geschichte so bedeutend macht, und das ist jenes, dass die Regularien vorsehen, dass Unternehmen – und ich bin jetzt in einem Detail –, wenn sie in einem Streitfall recht bekommen, auch für nicht ein­getretene und zukünftige Gewinne zu entschädigen sind.

Das ist ein wichtiger Punkt, denn wenn wir uns Gerichtsurteile dieser Schiedsgerichte anschauen, dann zeigt sich eben, dass es nämlich in höchstem Maße nicht so ist, dass die Staaten ihre Positionen durchsetzen können, sondern so, dass – die Wirt­schafts­kammer und die Industriellenvereinigung haben das gestern vorgelegt – lediglich 26 Prozent der Fälle zugunsten der Länder ausgehen. Und wir wissen, dass überall dort, wo es ein Settlement, also einen Vergleich, gibt, dadurch die staatliche Autorität und Souveränität eingeschränkt werden, und wenn man den Prozess verliert, dann umso mehr. Ich möchte Ihnen jetzt nicht die aktuellen Fälle aufzählen; gerade Kanada hat von Eli Lilly abwärts eine Tradition im Zusammenhang mit entsprechenden Cases, die es da gegeben hat.

Es gibt einen zweiten Punkt, der ins Grundsätzliche geht, den wir zu diskutieren haben, nämlich – und damit haben wir keine Freude –, dass durch dieses Abkommen ein latenter beziehungsweise teilweise sogar sehr deutlicher Druck hinsichtlich Privatisie­rung und Deregulierung von klassischen Daseinsvorsorge-Bereichen entsteht. Wir haben uns in diesem Abkommen damit auseinanderzusetzen, dass man versucht, das über eine Aufzählung, eine sogenannte Negativliste, zu lösen: Alles, was darin nicht zitiert ist, würde einem weiteren Regulierungs- und Privatisierungsprozess ausgesetzt werden.

Jetzt muss man sagen – und das meine ich mit Differenziertheit –, dass das ein System ist, das wir bereits aus der EU kennen. So viel muss man zugestehen. Aber genau an dieser Stelle sind wir wieder bei meinem Vergleich betreffend direkte Linie zwischen Brexit und CETA beziehungsweise TTIP. – Wenn wir es nicht schaffen, das europäische Projekt zu verändern und ein paar Dinge außer Streit zu stellen, dann wird das in eine weitere Schieflage geraten, und wenn wir jetzt die Türen noch weiter mit diesen Handelsabkommen in diesen Bereichen der Daseinsvorsorge zuwerfen, dann haben wir keine Möglichkeit mehr, im europäischen Maßstab zu Lösungen zu kommen, die von diesen Entwicklungen abgehen und da und dort wieder in Richtung einer sozial ausgewogeneren Form führen.

Es gibt da einen dritten Punkt, und im Hinblick darauf habe ich die Hoffnung, dass wir das noch verändern können, denn in diesem Zusammenhang sehen wir die kana­dische Regierung absolut als Bündnispartner. Es handelt sich dabei eher um ein internes europäisches Thema, nämlich die Frage, wie wir die einzelnen Standards absichern. Wenn ich einen kommerziellen, einen handelsrechtlichen Anspruch habe, dann habe ich einen Klagstitel, dann kann ich zu diesen Investitionsgerichten gehen, dann habe ich eine gute Chance, dass ich mich durchsetzen kann.

Wir haben in diesem Abkommen gesehen, dass es bei den sozial- und umwelt­rechtlichen Standards und Nachhaltigkeitsstandards positive Deklarationen gibt, es gibt aber eben nicht denselben Sanktionsmechanismus, der eintritt, wenn kommerzielle Interessen beschädigt werden. – Das halte ich für ein Ungleichgewicht, das man verändern muss, das wir so nicht akzeptieren wollen, und das zeigt, dass bei allen Fortschritten hier nach wie vor eine Schieflage besteht, die am Ende dazu führt, dass Machtverhältnisse verschoben werden, indem bei diesem Abkommen die Position von großen internationalen Konzernen zulasten der politischen Souveränität der Parla­mente und Demokratien ausgeweitet wird.

Ich würde Sie bitten, dass wir uns diesen Diskussionen widmen. Ich meine, dass wir bei diesen Handelsabkommen das Positive genauso zu sehen haben wie die Prob­leme. Es geht darum, zu signalisieren, dass wir Interesse daran haben, im Speziellen natürlich gemeinsam mit Kanada, aber auch mit den Vereinigten Staaten von Amerika den globalisierten Handel gerechter und ausgewogener zu gestalten, und dass wir Verständnis dafür haben, dass es Schritte in diese Richtung gibt. Aber ich meine, es gibt da noch deutlich Nachbesserungsbedarf, damit diese Abkommen wirklich das sind, was wir uns alle davon erwarten. – Danke. (Beifall.)

10.23


Vorsitzende Präsidentin Doris Bures|: Nun gelangt Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner zu Wort. – Bitte.

 


10.23.40

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Vizekanzler Dr. Reinhold Mitterlehner|: Frau Präsidentin! Frau Botschafter! Herr Botschafter! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir heute diese Enquete genau in einer Phase abhalten, in der wirklich auch die Ent­scheidungsfindung vorangeht und wir demnächst auch die entsprechenden Beschlüsse fassen und andere Auseinandersetzungen auf europäischer Ebene führen werden.

Ich muss sagen: Die ganze Veranstaltung fußt auf Beratungen im EU-Ausschuss und einer Anregung von Werner Kogler, und ich glaube, es hilft uns insgesamt, wenn wir das jetzt hier und heute, aber auf verbreiterter Basis auch nicht nur hier und heute, sondern überhaupt diskutieren.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt der Versuchung, die gerade ein wenig angedeutet wurde, ins ganz Große zu gehen und nun auch Qualifikationen von Jean-Claude Juncker vorzunehmen, widerstehen. Jean-Claude Juncker ist ein überzeugter Europäer und will Europa voranbringen. – Alles andere überlasse ich anderen.

Aber ich möchte auch darauf zurückkommen, was aus meiner Sicht unbestritten ist und wo wir auch einsteigen sollten. Die Frau Präsidentin hat es angesprochen: Es stellt sich jetzt die Frage, ob mit den beiden Abkommen TTIP und CETA eher doch die Interessen des Handels, der Wirtschaft und der Industrie bedient werden oder ob damit auch die Interessen des breiten Publikums bedient werden beziehungsweise ob Letztere sogar gefährdet werden. – Ich glaube, daher sollten wir doch die Frage voranstellen: Was ist Österreich aus unserer Perspektive, und was haben wir in Zukunft zu erwarten?

Österreich erbringt, wie Sie wissen, 60 Prozent des Bruttonationalprodukts durch den Export. 60 Prozent! Das ist nicht eine Angelegenheit, die ausschließlich den Industrie­betrieben oder den Mittelbetrieben Gewinne bringt, sondern an jedem Prozent Export­anteil von diesen 60 Prozent hängen 10 000 Arbeitsplätze! – Wir reden heute und in der Zukunft nicht über irgendetwas, einen Virus oder etwas anderes, sondern wir reden über die Zukunft Österreichs.

Zum Zweiten reden wir über die Zukunft der Arbeitsplätze und auch darüber, was die handelspolitische Reputation der EU anbelangt. Ja, wenn es um den Brexit und anderes geht, dann stellt sich die Frage, wie handlungsfähig ein gemeinsames Europa ist und wie sich ein Land wie Kanada, das uns in Kultur und Struktur nicht unähnlich ist, darauf verlassen kann, dass das, was ausverhandelt wurde, nach dem Prinzip von Treu und Glauben auch eingehalten wird.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Österreich hat Erfahrungen mit Freihand­lungsabkommen und mit Investitionsschutz. Wir haben 62 Investitionsschutzabkom­men und 37 Freihandelsabkommen, und die EU hat noch viel mehr.

Meine Damen und Herren! Ich kenne alle Diskussionen im Wirtschaftsausschuss, wo wir derartige Abkommen erörtert haben, und alle Befürchtungen, aber ich sehe auch die Ergebnisse. Gerade das letzte Abkommen mit Südkorea wurde, was die Standards anbelangt, viel diskutiert und kritisiert. Wir haben allerdings eine positive Entwicklung auf beiden Seiten, auf EU-Ebene und auf österreichischer Ebene, aber natürlich vor allem auch auf der dritten Ebene, auf der Ebene Südkoreas.

Daher möchte ich einmal in zwei Punkte unterteilen, nämlich einerseits TTIP und andererseits CETA. Ich finde, es ist unangenehm und hat auch keine wirkliche Korrelation, beide Abkommen zu verbinden oder gar zu sagen: Das eine ist durch die Hintertür das andere.

Ich sage Ihnen im Hinblick auf TTIP auch dazu: Selbstkritik ist auf beiden Seiten angebracht. Ich finde, der Verhandlungsprozess war nicht transparent genug aufge­setzt. All das, was wir mit den Leseräumen und anderem nachbessern, betrifft immer nur den Verdachtsmoment, es wäre nicht alles da.

Zweitens war die Behandlung der Frage der Standards und des Nachbesserns nicht gut.

Drittens war auch die ursprüngliche Idee, hinsichtlich des Investitionsschutzes nur Schiedsgerichte einzuführen, für das Vertrauen in der Öffentlichkeit nicht gut.

Meine Meinung ist daher: TTIP ist in einem schwierigen Fahrwasser. Am allerbesten wäre es aus meiner Sicht – was nicht EU-Ansicht insgesamt ist –, das ganze Verhand­lungsgefüge neu aufzusetzen und neu durchzustarten und das Misstrauen dadurch auszuräumen. Ich weiß, das ist schwierig. Aber die amerikanische Administration tut ohnedies derzeit relativ wenig. Ich will jetzt nicht kritisieren, aber sie befindet sich derzeit in der Vorbereitung von Wahlen und ist nicht besonders aktiv.

Ich glaube, das wäre förderlich. Ich stehe aber – um nicht falsch verstanden zu werden – auch betreffend TTIP für ein gut verhandeltes, faires Handelsabkommen. Das nützt beiden Seiten.

Zweiter Punkt: CETA. – Im Unterschied zu TTIP ist CETA ein ausverhandeltes Abkom­men. Bei TTIP gab es immer Vorbehalte und Vorurteile, die nie ausgeräumt werden konnten, weil es kein Endergebnis gibt. CETA hingegen ist ein fertig ausverhandeltes Abkommen.

Schauen Sie sich CETA an! Lesen Sie, was im Endeffekt darin steht! Unter den generellen Zielen sind Ziele enthalten, gemäß welchen Zölle weggeräumt werden. – Sagen Sie nicht, es gibt keine Zölle bei Agrarprodukten bis 25 Prozent! – Es werden nicht tarifäre Handelshemmnisse ausgeräumt. Im Endeffekt profitieren die Industrie, die Wirtschaft, vor allem aber Klein- und Mittelbetriebe. Glauben Sie nicht, dass Groß­betriebe das brauchen! Die haben ohnehin ihre Niederlassungen. Daher profitieren vor allem die KMUs, und natürlich profitiert davon auch die Landwirtschaft. Warum die Landwirtschaft? – Weil gerade Produkte wie Wein, Lebensmittel et cetera, wenn sie zollbegünstigt sind, einen ganz anderen Markt vorfinden. Sagen Sie außerdem auch nicht, dass wir das nicht brauchen, denn da schaue ich mir nur einmal die Überschüsse unserer Landwirtschaft an!

Daher: Lesen Sie nach, was die Ziele und auch das öffentliche Auftragswesen anbe­langt! Im Unterschied zu TTIP … (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Lesen Sie nach! Schauen Sie sich das an! Rechnen Sie nach!

Da bin ich auch genau beim Bereich der Mythen. Tut mir leid, Herr Bundeskanzler, diesbezüglich haben wir einige Auffassungsunterschiede. Ich sehe, was den recht­lichen Bereich des Investitionsschutzes anbelangt, eine starke Verbesserung. Es handelt sich jetzt um ein internationales Handelsgerichtsverfahren mit professionellen Richtern, nicht mit frei gewählten Schiedsrichtern. Es gibt Berufungsinstanzen, es gibt Berufungsverfahren, es gibt eine entsprechende Anknüpfung an unser Rechtssystem. Erinnern Sie sich an die Vorbehalte, ein Großkonzern könnte missliebige Rechts­situationen mit Klagen ausräumen! – Das ist falsch, das ist nicht möglich.

Jetzt zu dem Punkt, der angesprochen und releviert wurde: Schadenersatz, Gewinn­entgang. – Dabei geht es um das Fehlverhalten eines Staates. Das ist ein Scha­denersatzprozess. Wenn Sie sich heute Zivilrechtssachen anschauen, dann sehen Sie, dass bei all diesen Themen auch der entgangene Gewinn in der Klage enthalten ist. Das ist nichts Ungewöhnliches. Das finden wir auch in anderen Systemen durchaus.

Zweite Angelegenheit, nämlich die Fragen und Vorbehalte betreffend Standards: Sie können die Standards im Bereich Lebensmittelrecht selbst regeln und andere Stan­dards schaffen. Das „right to regulate“ ist da. Und es ist einfach falsch, zu unterstellen, dass jemand gezwungen wird, eine Privatisierung der Daseinsvorsorge vornehmen zu müssen. Das ist nicht der Fall! Ob das jetzt eine Negativliste oder Positivliste ist: Sie brauchen weder Bereiche wie Wasser noch Pensionen, noch Spitäler oder anderes zu privatisieren. Dazu besteht kein Zwang. Ich komme darauf dann noch zurück.

Was mich besonders ärgert, das ist die Idee, dass das jetzt eine Art Blaupause für TTIP wäre, und ist die Vorstellung, dass die ganz großen Konzerne jetzt über Kanada kommen werden. – Das ist ein Unsinn! Schauen Sie sich den Vertrag an! Es ist notwendig, dass die Firma in Kanada gegründet wird, dass die Firma dort agiert, eingetragen ist und anderes. Eine Briefkastenrolle ist nicht möglich!

Und ganz ehrlich gesagt – ich habe darauf hingewiesen –: Ein großes Unternehmen macht seine Investitionen sowieso, manchmal auch nicht ganz so sehr zum eigenen Erfolg, wie Sie bei VW sehen. Oder nehmen Sie Siemens her, wo es besser gelaufen ist. Daher möchte ich schon festhalten: Wir haben alle Positionen, die hier heute kritisiert werden, gemeinsam in der österreichischen Bundesregierung abgestimmt und gemeinsam Verbesserungen, was den Investitionsschutz anbelangt, eingebracht, und diese wurden dort auch entsprechend positiv reflektiert.

Wir sind jetzt nicht irgendwo in einem intellektuellen Diskussionsprozess, sondern wir sind genau dort, wo Sie die Chancen Österreichs für die Zukunft abwägen und nachlesen und nachdenken müssen und nicht nur Emotionen schüren dürfen! Daher die Einladung meinerseits: Entkrampfen wir den gesamten Prozess und stellen wir uns daher auch die Frage: Wer kann uns dabei helfen? – Ich habe gestern mit Frau Minister Freeland aus Kanada telefoniert, und auch Premierminister Trudeau ist in Gesprächen mit uns. Die wollen, dass wir all diese Vorbehalte ausräumen, und unter­stützen uns auch dabei.

Es besteht die Idee einer sogenannten Joint Declaration, in deren Rahmen man sagt: Uns leitet nicht das Motiv, eure Daseinsvorsorge oder irgendetwas in dieser Art anzugreifen. – Ich glaube, das ist ein guter Schritt. Aber es wurde auch gesagt, und in diesem Punkt verstehe ich Kanada: Im Sinne der Reputation und gerade auch im Hinblick auf das Sich-Verlassen-Können, was Handelspolitik anbelangt, gibt es eine rote Linie, und diese rote Linie heißt: Neu verhandeln.

Eine Joint Declaration ist somit etwas Deklaratives, etwas Erklärendes, nicht aber etwas Recht Schaffendes. Und wir werden uns dort bemühen, das so klarzustellen, dass wirklich jeder bemerkt: Eigentlich schafft ein derartiges Abkommen eine Win-win-Situation. 

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zusammenfassen: TTIP ist eine eigene Angelegenheit. Gut gemacht, würde es uns auch nützen, aber ich sehe dort Probleme. CETA ist etwas ganz anderes. Es ist nach Meinung von Experten eines der besten Abkommen – der Bundeskanzler hat das auch erwähnt –, das die EU je entwickelt hat. Es ist neu, weil es ein Abkommen mit einem Industriestaat ist, aber es ist gut.

Im Endeffekt steht unsere handelspolitische Reputation auf dem Spiel. Ich habe es erwähnt: Das Abkommen wird nämlich – glauben Sie mir! – so oder so mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden. Es macht jedoch einen Unterschied, ob Österreich dann dabei ist oder ob Österreich sich als Land mit 60 Prozent Exportanteil sagen lassen muss und auch so eingeschätzt wird: Im Zweifel seid ihr ein Partner, der eigentlich nicht die Offensive sucht, der glaubt, mit nationaler Absicherung könnte man die gleichen Wohlfahrtsergebnisse erzielen wie im internationalen Handel.

Daher: Wir haben schon unsere Erfahrungswerte. Diese sind positiv. Es ist das ein gutes Abkommen. Ich hoffe, dass wir auf eine gemeinsame Sichtweise kommen. Das würde Österreich nützen! (Beifall.)

10.34

Grußworte

 


Vorsitzende Präsidentin Doris Bures|: Nun erteile ich Frau Botschafterin Alexa Wesner zu Grußworten kurz das Wort. – Bitte.

 


10.34.45

Alexa L. Wesner (Botschafterin der Vereinigten Staaten von Amerika)|: Good morning everyone! Ich wünsche zunächst allen Anwesenden einen schönen guten Morgen.

Frau Präsidentin, danke für die Einladung und die Möglichkeit, heute diese Veran­staltung zum transatlantischen Handel einzuleiten.

(In deutscher Simultandolmetschung): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler Kern! Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Abgeordnete! Handelsexperten! Freunde! Es ist für mich eine große Ehre, hier in diesem historischen Saal an eine Nation das Wort richten zu dürfen, mit der wir schon über 150 Jahre gute Beziehungen haben und mit der wir nach dem Zweiten Weltkrieg Wiederaufbau geleistet haben, und zwar zum Guten nicht nur Österreichs, sondern ganz Europas.

Dieser Prozess hat im Triumph der europäisch-amerikanischen Vision geendet, einen Kontinent des Friedens zu begründen. Diese Vision ist zwar nur teilweise erfüllt, aber das Nachkriegswunder in Europa bewundern wir in Amerika zutiefst.

Von Anfang an war es so, dass es bei der Transatlantischen Handels- und Investitions­partnerschaft weniger um den Handel ging, sondern mehr um die Stärkung und Unterstützung einer jahrhundertelangen Entwicklung von Fortschritt und Entwicklung.

Ihre und unsere Grundsätze lauten: Freiheit, Möglichkeiten, Rechtsstaatlichkeit, Fort­schritt. All das wird verkörpert durch die Vorstellung, dass auch in der Regierungs­tätigkeit das menschliche Herz schlagen muss. Das kann die Ära des größten Wohl­standes in der Menschheitsgeschichte einleiten, und unmögliche Ziele wie zum Beispiel die Halbierung der Armut auf der Welt könnten möglicherweise erfüllt werden.

Wir legen den Grundstein jetzt. Die Bandbreite für unsere Vision scheint unbegrenzt. Denken Sie daran: Als es unter den Millenniumszielen der UNO eine neue Vision für den Fortschritt gab, was haben wir dann getan? – Wir haben uns noch ehrgeizigere Ziele gesetzt, Ziele, um die Armut völlig zu eliminieren, um die globale Bildung zu verbessern, Ziele hinsichtlich Gesundheit und Klimawandel. Wir haben internationale Innovationssysteme und starke Institutionen gegründet, die unsere Leistungen aufrechterhalten und dafür sorgen, dass jeder Mensch auf diesem Planeten Wohlstand genießen kann.

Das ist natürlich bei Weitem keine einfache Aufgabe. Unsere Werte und unsere Über­zeugungen sind nicht universeller Natur. Wir stehen in dieser Hinsicht jetzt mehr denn je vor Herausforderungen. Es gibt Gleichgültigkeit, es gibt demagogische Kritik an unseren Überzeugungen. Es gibt andere Lebensweisen, andere Regierungsformen, Gesellschaften, in denen die Rechte des Individuums jenen des Staates unterstellt sind, wo ganze Bevölkerungsschichten weniger Rechte haben, und zwar sehr oft jene, die am anfälligsten sind.

Aber wir arbeiten immer für bessere Bedingungen, zu Hause und im Ausland. Wir müssen immer erkennen, wie verletzlich die Infrastruktur ist, die wir auch zu Hause gebaut haben. So mächtig unsere Wirtschaften auch geworden sein mögen, wie alles andere erliegen auch sie der unaufhaltbaren Kraft der Entropie. Wir arbeiten für Frieden und Wohlstand in einer immer mehr verbundenen Welt. Aber wir müssen auch daran arbeiten, die Strukturen zu verbessern, die unserer eigenen Gesellschaft zu­grunde liegen. Demokratie, Menschenrechte und Wohlstand, Werte, die wir heute genießen, sind nämlich nicht von selbst gekommen. Sie sind das Produkt eines Leidens­wegs, aber auch das Produkt eines intelligenten Prozesses von Zusam­men­arbeit in einer verbundenen Welt.

Es kann dies nicht meine oder Ihre Vision allein sein. Wenn wir das aufrechterhalten wollen, was wir errungen haben, dann muss es unsere gemeinsame Vision sein. Eine der Überzeugungen, die wir gemeinsam haben, ist, dass wir Konflikt durch Wirtschafts­zusammenarbeit ersetzen wollen. Es ist wichtig, das hier zu sagen, denn eines der klarsten Beispiele für Wirtschaftszusammenarbeit des 20. Jahrhunderts war Europa nach dem Zweiten Weltkrieg, und die Ergebnisse liegen auf der Hand: Wenn wir zusammenarbeiten, dann sind unsere Werte unbesiegbar.

Wir werden es vielleicht bald mit großem Wettbewerb zu tun haben, Billionen in der europäischen Wirtschaft, Billionen in der amerikanischen Wirtschaft, aber eine gemein­same transatlantische Gemeinschaft ist absolut stärker. Damit definieren wir die globalen Normen, und das ist etwas Wichtiges.

Wenn wir für die Rechte der ArbeitnehmerInnen zusammenstehen, dann verhindern wir auch schlechte Bedingungen – nicht nur in unseren Ländern, sondern in der ganzen Welt. Wenn wir uns für Konsumentenschutz einsetzen, dann sichern wir nicht nur die Gesundheit und Sicherheit in unseren Ländern, sondern präsentieren sichere und vertrauenswürdige Produkte in allen Märkten dieser Welt.

Wenn wir uns für eine klare und faire Rechtsstaatlichkeit einsetzen, dann werden wir ein Vorbild für den gesamten Planeten sein. Einfach gesagt: Als Einzelne sind wir Vorbilder, die man nachahmen kann, aber gemeinsam können wir Normen setzen, die niemand ignorieren kann. – Das sind wir im besten Fall.

Wir leben nicht in derselben Welt, wie noch im letzten Jahrhundert. Allein während meiner Lebenszeit haben wir mehr Fortschritte gemacht als in der gesamten Mensch­heitsgeschichte vor meiner Geburt. Genauso wie wir nicht mehr mit der Pferdekutsche fahren, können wir uns nicht mehr auf Verträge verlassen, die in einem anderen Zeit­alter geschlossen wurden. Was wir geerbt haben, ist für die digitale, globale Wirtschaft nicht mehr geeignet.

Lassen Sie mich ganz offen und ganz klar sagen: Wir müssen uns nicht in allem einig werden. Das würde die individuellen Merkmale, die uns so wichtig sind, ausradieren.

Müssen wir dennoch zu Einigungen kommen? – Ja, davon bin ich fest überzeugt, denn es geht um so viel für unsere Menschen. Die Vereinigten Staaten von Amerika und die Europäische Union haben die größten Handelsbeziehungen auf diesem Planeten. Waren und Dienstleistungen im Umfang von 13 Billionen US-Dollar werden jeden Tag gehandelt, 4 Billionen in den jeweiligen Volkswirtschaften. Insgesamt werden durch unsere Beziehung mehr als 13 Millionen Arbeitsplätze am Leben gehalten. Die transatlantischen Handelsbeziehungen, wie sie bereits jetzt existieren, haben die Grundlage für unseren Wohlstand in den letzten 70 Jahren geschaffen.

Wir verhandeln TTIP jetzt seit drei Jahren und haben signifikante Fortschritte erzielt. Aufgrund von politischen Änderungen schließt sich jetzt vielleicht unser Window of Opportunity. Die beste Zeit, in Bezug auf TTIP zu handeln, ist jetzt.

Ich weiß, dass es Emotionen wachruft, wenn man über Handel spricht. In unseren beiden Ländern gibt es ArbeitnehmerInnen und Familien, welche die Kosten der Globalisierung lokal zu spüren bekommen, ohne immer sofort die Vorteile zu sehen.

Diese Ängste und Befürchtungen sind real und werden durch wachsende Ungleich­gewichte auch in entwickelten Ländern verstärkt. Dagegen müssen wir angehen. Aber die Antwort kann nicht sein, aufzugeben. Die Antwort muss sein, aus der Vergan­genheit zu lernen, effektivere Verträge mit höheren Standards zu schließen, die auf unseren gemeinsamen Werten fußen.

Lassen Sie mich an etwas zurückdenken! Vor drei Jahren, als ich in Wien ankam, habe ich eine Rede zu TTIP gehalten und an die Marburger Religionsgespräche, ein historisches Treffen, erinnert, jenen schicksalsschweren Disput zwischen Zwingli und Luther, welcher den Reformationsprozess um einige Jahrzehnte zurückwarf. Ich habe es als warnendes Beispiel erwähnt und nicht gedacht, dass ich es noch einmal erwähnen würde.

Aber wenn ich daran denke, dass wir heute hier stehen und im Begriff sind, unsere Vorbehalte in Stein zu meißeln, dann ist es für mich unvorstellbar, dass wir uns von einem Prozent Unterschied verleiten lassen, die 99 Prozent, über die wir uns einig sind, gehen lassen. Diese Hoffnung aufzugeben bedeutet, alle Erwartungen aufzu­geben, die wir haben und die uns die Welt zu Füßen gelegt hat. Damit würden wir uns selbst einen schlechten Dienst erweisen. Damit würden wir unseren Bürgerinnen und Bürgern einen schlechten Dienst erweisen, wir würden den Milliarden Menschen einen schlechten Dienst erweisen, die sich von uns eine Besserung erwarten.

Die Vereinigten Staaten haben ein festes Engagement, und auch ich bin eine enga­gierte Befürworterin dieses Vertrages und strebe eine Einigung noch dieses Jahr an. Meine Botschaft ist daher: Ich glaube fest daran, dass wir vereint immer besser fahren als getrennt. – Und weil ich daran glaube, werde ich am Verhandlungstisch bleiben, auch wenn ich dort alleine sitzen muss.

Unabhängig vom Ergebnis dieser Enquete werden die USA immer für Verhandlungen offen sein, offen für Dialog und sicherlich offen für eine Stärkung unserer Partnerschaft. Ich unterstütze unsere gemeinsamen Werte. – Vielen Dank. (Beifall.)

10.45


Vorsitzende Präsidentin Doris Bures|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Botschafter Mark Bailey. – Ich darf Sie um Ihre Grußworte bitten.

 


10.45.49

Mark Edward Bailey (Botschafter von Kanada)|: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren Minister! Sehr geehrte Abgeordnete! Guten Morgen! Ich bedanke mich für die Einladung, hier bei der Eröffnung dieser Enquete über das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada zu sprechen.

Meine Regierung begrüßt diese Veranstaltung, die eine offene Diskussion über CETA ermöglicht, wie es Bundeskanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner vorgeschlagen haben. Unser Chefverhandler für CETA, Steve Verheul, nimmt an der heutigen Enquete teil. Er ist bestens geeignet, Fragen zum Inhalt und zu den Vorteilen des Abkommens für EuropäerInnen und KanadierInnen zu beantworten.

Ich werde mich daher auf wenige grundlegende Punkte beschränken, die aber doch einige wichtige Fragen berühren, die in der öffentlichen Diskussion in Österreich zur Sprache gekommen sind.

Erstens möchte ich unterstreichen: Kanada ist nicht die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanadier sind keine US-Amerikaner, und CETA ist nicht TTIP (Beifall) – nicht als Tarnung, keine List, keine Vorhut und erfolgt nicht durch die Hintertür. Die CETA-Verhandlungen sind bereits abgeschlossen. Die Ergebnisse liegen in allen EU-Sprachen vor und können überprüft werden. Sie stehen auch bei der heutigen Anhö­rung zur Verfügung.

Wir haben bei CETA sichergestellt, dass nur Kanadier und Europäer von diesem Ab­kommen profitieren. Wenn die Amerikaner in den Genuss dieser Vorteile und Vorzüge kommen wollen, dann müssen sie diese in ihren eigenen TTIP-Verhand­lungen erlangen. Niemand weiß jedoch, wie diese Verhandlungen ausgehen werden, denn sie sind noch nicht abgeschlossen. Ihr Ausgang ist unsicher, genauso wie der Zeitplan für ihren Abschluss, wie der Herr Bundeskanzler und der Herr Vizekanzler gesagt haben.

Kanada und die USA haben unterschiedliche Arbeitsgesetze, Gesundheits- und Sozial­systeme und auch ganz unterschiedliche Beziehungen zu Europa in allen Bereichen, einschließlich Handel und Investitionen. Man kann also mit Sicherheit davon ausgehen, dass sich TTIP stark von CETA unterscheiden wird.

Zweitens: CETA ist nicht irgendein ein weiteres Handelsabkommen. Mit CETA soll ein neuer Maßstab gesetzt werden, ein Standard für ein neues, progressives Modell der Handelsliberalisierung im 21. Jahrhundert. Es wird unsere langjährigen Beziehungen vertiefen und dazu beitragen, dringend notwendiges Wachstum und Jobs zu schaffen, wobei die hohen europäischen und kanadischen Standards in Bereichen wie Lebens­mittelsicherheit, Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte vollständig gewahrt bleiben.

Es hat hier in Österreich, wie in der gesamten EU, viele Diskussionen darüber gege­ben, wie CETA die europäischen Standards senken könnte. Ich kann Ihnen versichern, dass die Aufrechterhaltung hoher Standards in diesen Bereichen auch für Kanada und für die Kanadier wichtig ist. Bei CETA sind das Gesundheitswesen, das öffentliche Bildungswesen und andere Dienstleistungen ausgenommen. All das sind Bereiche, die für alle Kanadier wichtig sind. Wenn CETA in Kraft tritt, werden Vor­schriften und Gesetze weiterhin aufgrund innenpolitischer Erwägungen erlassen.

CETA umfasst Bestimmungen, wie zum Beispiel Kapitel über Arbeitsnormen und Umweltschutz, die sicherstellen sollen, dass internationaler Handel nicht nur die Gewinne der Unternehmen steigert, sondern die Lebensqualität und den Wohlstand unserer Bürgerinnen und Bürger verbessert. In keiner Weise werden unsere Lebens­mittel- und Produktsicherheitsstandards gefährdet. Im Gegenteil: Sie werden aus­drücklich gewahrt, und das Recht der Regierungen, Gesetze im Sinne des öffentlichen Interesses zu erlassen, wird gegenwärtig und auch in Zukunft garantiert.

Drittens: Wir sollten nicht vergessen, welche Rolle der Protektionismus bei den Katastrophen des letzten Jahrhunderts, insbesondere hier in Europa, gespielt hat. Um dem Protektionismus zu widerstehen, ist eine gute Offensive die beste Verteidigung. Dies erreicht man, indem man Handelsabkommen, die für beide Seiten von Vorteil sind, aushandelt und umsetzt.

Wir sind uns alle dessen bewusst, dass unsere westlichen liberalen Demokratien durch mehrere Krisen unter Druck geraten sind. Die Rufe nach Protektionismus im Handels­bereich sind nur eines der Symptome für die Spannungen in unserer Gesellschaft. Wenn man aber diesen Rufen folgt, wird man die Spannungen nicht lindern, sondern sie nur noch verschlimmern. CETA ist ein wichtiges Bollwerk gegen die Rückkehr der gescheiterten Politik der Vergangenheit, einer Politik, die wirtschaftliche Schwierig­keiten vertieft und Konflikte gefördert hat.

Schließlich – und das steht im Einklang mit dem, was ich bisher gesagt habe – ist CETA die wichtigste Entwicklung in Kanadas Beziehungen zu Europa seit der Gründung der Europäischen Union und ihrer Vorgängerin, der Europäischen Wirt­schafts­gemeinschaft. Kanadas langjähriges Engagement für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa ist unerschütterlich. CETA ist der jüngste und logische Schritt im Ausdruck dieses Engagements. Die Umsetzung von CETA wird unsere gemeinsame wirtschaftliche Zukunft für die nächsten Jahrzehnte sichern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

10.52


Vorsitzende Präsidentin Doris Bures|: Bevor wir jetzt in die ersten Referate zu den rechtlichen Grundlagen einsteigen, übergebe ich den Vorsitz an den Zweiten Präsiden­ten Kopf.

10.53.22Referate zu den rechtlichen Grundlagen

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Exzellenzen! Geschätzte Abgeord­nete! Liebe Gäste! Auch von meiner Seite ein herzliches Grüß Gott! Danke für Ihre Teilnahme an dieser Enquete.

Ich darf nun die Vertreterin der Parlamentsdirektion beziehungsweise den Vertreter des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres um ihre Ausführungen bitten.

Dazu ist zu sagen, dass in beiden Institutionen Gutachten, vor allem juristischer Art, zu CETA erstellt wurden betreffend Fragen wie die vorläufige Anwendbarkeit und den Weg, den dieses Abkommen bis zur Beschlussfassung und Implementierung zu nehmen hat oder hätte.

Ich darf als Ersten Herrn Universitätsprofessor Dr. Andreas Kumin, den Abteilungsleiter für Europarecht im Völkerrechtsbüro des BMEIA, um seine Ausführungen bitten. – Bitte.

 


10.54.33

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas J. Kumin (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Teilnehmer und Teilnehmerinnen und Gäste dieser Enquete! Mit bestem Dank für die vertrauensvolle und ehrende Einladung werde ich die rechtlichen Grundlagen – im Unionsrecht und fallweise im nationalen Recht – für die Unterzeichnung, die vorläufige Anwendung sowie den Abschluss der beiden von der EU geplanten Abkommen skizzieren. Ich werde dabei auf die infrage kommenden EU-Zuständigkeiten, die Verfahren, die gemischten Abkommen und auf diesbezügliche Probleme bei der vorläufigen Anwen­dung eingehen. Zur Einbindung der nationalen Parlamente und insbesondere des österreichischen Parlaments wird Frau Mag. Wagner gleich im Anschluss sprechen.

Beide Abkommen sind entsprechend ihren Titeln, Hauptzielen und wesentlichen Inhalten als Handelsabkommen zu qualifizieren. Beide umfassen neben dem Waren­verkehr auch Dienstleistungen und Investitionsschutz. Als Rechtsgrundlage kommt daher vor allem die gemeinsame Handelspolitik in Betracht. Da jedoch der Handel mit Verkehrsdienstleistungen ausdrücklich von der Handelspolitik ausgeschlossen und damit ausgenommen ist, muss man diesbezüglich auch die Verkehrspolitik mit heran­ziehen.

Die gemeinsame Handelspolitik der Union zählt zu den ausschließlichen Zustän­digkeiten. Die Verkehrspolitik und der Handel mit Verkehrsdienstleistungen fallen demgegenüber grundsätzlich in die zwischen den Mitgliedstaaten und der Union geteilte Zuständigkeit.

Der inhaltliche Umfang der gemeinsamen Handelspolitik ist durch die letzten Vertrags­reformen schrittweise jeweils bedeutend ausgeweitet worden. Dennoch vertreten im Gegensatz zur Kommission viele Mitgliedstaaten, darunter Österreich, die Auffassung, dass einige Inhalte der Abkommen mit Kanada und den USA weiterhin nicht von der EU-Zuständigkeit umfasst sind.

Diese sind somit Angelegenheiten der Mitgliedstaaten geblieben. Dabei handelt es sich beispielsweise um eine Reihe von Bestimmungen betreffend den Investitionsschutz, insbesondere insofern sie über ausländische Direktinvestitionen hinausgehen, Stich­wort Portfolioinvestitionen, um Schutz vor Enteignungen, bestehende Abkommen der Mitgliedstaaten – bilateral mit Drittstaaten – und auch Investitionsgerichtsbarkeit. Es trifft aber auch im Bereich der Verkehrspolitik zu. Das derzeit laufende Gutach­ten­verfahren des EuGH zum Freihandelsabkommen mit Singapur, bei dem in den letzten beiden Tagen die mündliche Verhandlung unter Beteiligung Österreichs statt­gefunden hat, könnte diesbezüglich eine gewisse Klärung bringen.

Bevor ich die gemischten Abkommen erörtere, möchte ich kurz auf das Verfahren der Beschlussfassung in der EU eingehen. Die Genehmigung der Unterzeichnung der vorläufigen Anwendung und schließlich des Abschlusses eines Abkommens erfolgt durch den Europäischen Rat auf Vorschlag der Europäischen Kommission.

Bezüglich CETA hat die Kommission im Juli die Genehmigung der Unterzeichnung und der vorläufigen Anwendung in zwei separaten Beschlüssen vorgeschlagen. In der Regel werden die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung vom Rat unter einem – zeitgleich in einem einzelnen Beschluss – genehmigt.

Primärrechtlich ist für die Genehmigung der Unterzeichnung und der vorläufigen Anwendung eines Abkommens durch die EU die vorherige Zustimmung des Euro­päischen Parlaments nicht gefordert. Die Kommission hat dem EP in einer bilateralen Rahmenvereinbarung von 2011 jedoch zugesagt, dieses auch rechtzeitig vor einer vorläufigen Anwendung zu konsultieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der Genehmigungsbeschluss für den Abschluss kann vom Rat erst angenommen werden, wenn das Europäische Parlament seine Zustimmung gegeben hat.

Der Rat beschließt die Genehmigung der Unterzeichnung der vorläufigen Anwendung und auch des Abschlusses infolge der maßgeblichen Rechtsgrundlagen – das sind, wie gesagt, im Wesentlichen Handelspolitik und Verkehr – mit qualifizierter Mehrheit. Das heißt, es muss die doppelte Mehrheit von 55 Prozent der Mitgliedstaaten gegeben sein – 16 von 28 –, und diese müssen 65 Prozent der Bevölkerung der Union vertreten.

Umgekehrt kann ein Beschluss nur dann verhindert werden – wenn mehr als 16 Mit­glied­staaten zustimmen –, wenn mindestens vier Mitgliedstaaten dagegen sind oder sich enthalten, und diese müssen außerdem 35 Prozent der Bevölkerung der EU vertreten. Nur nebenbei sei erwähnt, dass bis März 2017 auch noch das alte System der gewichteten Stimmen angewendet werden kann, wenn dies ein Mitgliedstaat rechtzeitig vor Eingang in die Abstimmung verlangt.

Bei dem bereits fertig ausverhandelten CETA liegen nach überwiegender Einschätzung der Rechtsdienste auch keine im Artikel 207 oder Artikel 218 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Umstände vor, die eine Einstim­migkeit für die Beschlussfassung im Rat zur Folge hätten. Der Vollständigkeit halber weise ich aber darauf hin, dass eine Einstimmigkeit im Rat dann erforderlich wäre, wenn der Rat ohne Zustimmung der Kommission die von ihr vorgelegten Vorschläge für Beschlüsse ändern würde.

Da, wie erwähnt, einige Inhalte von CETA nicht in die Zuständigkeit der EU fallen, muss das Abkommen neben der EU auch von all ihren Mitgliedstaaten als soge­nanntes gemischtes Abkommen geschlossen werden. Es müssen daher zusätzlich auch die nationalen Genehmigungsverfahren für völkerrechtliche Abkommen durch­geführt werden.

Für die EU-internen Verfahren gilt das bisher Gesagte: Die qualifizierte Mehrheit ändert sich nicht, allerdings verlangt laut EuGH der Grundsatz der einheitlichen völkerrecht­lichen Vertretung ein enges Zusammenwirken der Union und der Mitgliedstaaten bei gemischten Abkommen. Das heißt, die Unterzeichnung und der Abschluss eines solchen Abkommens sind grundsätzlich gleichzeitig von Union und Mitgliedstaaten vorzunehmen. Daher vergewissert sich der Ratsvorsitz vor dem Ratsbeschluss auch, ob die Mitgliedstaaten die Absicht hegen, dies zu tun. Das wird üblicherweise als sogenannter Common Accord, als einvernehmliches Vorgehen der Union und der Mitgliedstaaten, umschrieben.

Aus verfassungsrechtlichen Gründen, auf die im Detail Frau Mag. Wagner noch eingehen wird, ist jedenfalls auch aus österreichischer Sicht darauf zu achten, dass die vorläufige Anwendung durch die Union nicht über ihre Zuständigkeitsbereiche hinaus­geht und nicht in die mitgliedstaatlichen Zuständigkeiten eingreift.

Der von der Kommission im Juli vorgelegte Vorschlag zur vorläufigen Anwendung würde das gesamte Abkommen umfassen, das geht im Lichte der früheren Ausfüh­rungen jedenfalls zu weit. Im Rat wird daher derzeit beraten, insbesondere die erwähn­ten Auslöser für mitgliedstaatliche Zuständigkeiten von der vorläufigen Anwendung auszunehmen. Wäre das nicht der Fall, könnte Österreich zum Beispiel gezwungen sein, eine Erklärung abzugeben, die ins Ratsprotokoll aufgenommen würde, wonach erst nach Vorliegen der Genehmigung durch das österreichische Parlament diese vorläufige Anwendung auch in Bereichen möglich wäre, die nach unserer Auffassung in die mitgliedstaatliche Zuständigkeit fallen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall.)

11.01


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Ich darf nun Frau Mag. Gerlinde Wagner, Leiterin des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes der Parlaments­direktion, um ihre Ausführungen bitten. – Bitte.

 


11.02.09

Mag. Gerlinde Wagner (Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst der Parlamentsdirektion)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Gäste der Enquete! Zuallererst vielen Dank für die Einladung. Ich freue mich über die Gelegenheit, in diesem Rahmen zu einem solch aktuellen Thema zu sprechen.

Ich konzentriere mein Referat auf die rechtlichen Ausführungen zu den Fragen der notwendigen Einbindung der nationalen Parlamente in die Ratifikationsprozesse von TTIP und von CETA. Daher werde ich auf die Beschlussfassung auf EU- und innerstaatlicher Ebene eingehen und darstellen, in welcher Weise und zu welchen Zeitpunkten die nationalen Parlamente einzubinden sind und wo sie zustimmen müssen, damit ein Abkommen in Kraft treten kann.

Das Freihandelsabkommen CETA wurde im vergangenen Juli von der Kommission als gemischtes Abkommen dem Rat vorgeschlagen. Ein gemischtes Abkommen ist zunächst sowohl auf EU-Ebene als auch auf mitgliedstaatlicher Ebene zu unter­zeichnen. Dadurch wird der Vertragstext als authentisch angenommen und das Ver­hand­lungsergebnis damit auch bestätigt. In einem weiteren Schritt ist es dann auf diesen beiden Ebenen zu ratifizieren. Anders als reine EU-Abkommen sind gemischte Abkommen nicht nur von der EU, sondern zusätzlich von sämtlichen Mitgliedstaaten nach ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften zu ratifizieren. Und dies erfolgt, wie wir gehört haben, im Idealfall parallel.

Eine Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten zur Ratifikation der mitgliedstaatlichen Teile gemischter Abkommen lässt sich aus dem europäischen Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit zwischen den EU-Organen und den Mitgliedstaaten aber nicht ableiten. Die Ratifikation ist ein souveräner Akt jedes einzelnen Mitgliedstaates. Das hat zur Konsequenz, dass das Unterbleiben der Ratifikation auch durch nur einen Mitgliedstaat das Inkrafttreten eines gemischten Abkommens verhindern kann.

Ich beginne mit der Beteiligung der nationalen Parlamente am europäischen Ent­scheidungsprozess: Hier ist zunächst zwischen den drei Beschlüssen des Rates zu unterscheiden, nämlich den Beschlüssen über die Unterzeichnung, über die vorläufige Anwendung und über den Abschluss des Abkommens.

Eine unmittelbare Einbindung der nationalen Parlamente bei diesen Beschlüssen ist EU-rechtlich nicht vorgesehen. Die Information der nationalen Parlamente erfolgt über die jeweiligen Regierungen. Die jeweiligen innerstaatlichen Gesetze oder Verein­ba­rungen über die Information von Parlamenten in EU-Angelegenheiten betonen aber in vielen Fällen die große Bedeutung der Unterrichtung über solche Verhandlungen und Abschlussverfahren. So ist das etwa der Fall in Deutschland, in Portugal, aber auch in Finnland und Schweden.

In Österreich verpflichtet schon Artikel 23e der Bundesverfassung das zuständige Mitglied der Bundesregierung, den Nationalrat und den Bundesrat über die Aufnahme und den Verlauf der Verhandlungen über internationale Übereinkünfte der EU, das heißt über alle Verfahren und Verhandlungsschritte, zu unterrichten. Dem Nationalrat und dem Bundesrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese kann sich etwa auf die vom Regierungsmitglied zu vertretende Position sowie auf dessen Abstimmungsverhalten im Rat beziehen. Eine Stellungnahme kann jederzeit vom Nationalrat oder vom Bundesrat beschlossen werden.

Erwähnen möchte ich hier, dass dieses Instrument in Bezug auf TTIP und CETA von beiden Kammern bereits genutzt worden ist. Eine solche Stellungnahme kann auch rechtliche Bindung entfalten. In dieser Hinsicht steht dem Nationalrat und dem Bundesrat im EU-weiten Vergleich ein wirklich starkes Mitwirkungsrecht gegenüber der Regierung zur Verfügung.

Bindende Stellungnahmen haben für das Abstimmungsverhalten des Regierungsmit­glieds im Rat, also im EU-Ministerrat, immer dann besondere Bedeutung, wenn Be­schlüsse des Rates die Einstimmigkeit erfordern. Dies ist etwa der Fall, wenn der Rat einen Vorschlag der Kommission abändern möchte. In diesem Fall kann der Nationalrat über eine bindende Stellungnahme ein Veto bewirken.

Der Nationalrat und der Bundesrat können zudem rechtlich unverbindliche Mitteilungen an die Organe der EU über alle Vorhaben auf EU-Ebene beschließen.

Parallel zu den Verfahren auf Unionsebene bedarf es im Fall eines gemischten Ab­kommens hinsichtlich des mitgliedstaatlichen Teils auch einer Unterzeichnung und eines Abschlusses durch alle Mitgliedstaaten. Ich komme daher nun kurz zur Rolle der nationalen Parlamente bei der Unterzeichnung der Entscheidung über die vorläufige Anwendung und beim Abschluss von gemischten Abkommen auf mitgliedstaatlicher Ebene.

Grundsätzlich sehen auch hier alle Mitgliedstaaten der EU eine Beteiligung ihrer Parla­mente beim Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen vor. In der Regel braucht es eine parlamentarische Genehmigung. Die Beratung und die Beschlussfassung erfolgen dabei ähnlich wie im Gesetzgebungsverfahren. Die vorläufige Anwendung eines Abkommens ist immer nur dann möglich, wenn dies innerstaatlich auch vorgesehen ist.

Das österreichische Parlament ist in den Akt der Unterzeichnung des Abkommens nicht eingebunden, aber ihm kommt im innerstaatlichen Vertragsabschlussverfahren eine ganz entscheidende Rolle zu. Nach Unterzeichnung eines gemischten Abkom­mens durch den österreichischen Vertreter wird das parlamentarische Genehmigungs­verfahren eingeleitet. Bei beiden Freihandelsabkommen, also CETA und TTIP, ist die parlamentarische Genehmigung erforderlich, weil es sich um gesetzändernde beziehungsweise gesetzesergänzende Staatsverträge im Sinne von Artikel 50 (1) Bundes-Verfassungsgesetz handeln wird. Der Nationalrat kann dabei den Abschluss des Staatsvertrages aber nur zur Gänze genehmigen oder zur Gänze nicht geneh­migen, er kann jedoch keine Änderung des Vertragstextes bewirken. Was der National­rat allerdings schon tun kann, ist, einen Erfüllungsvorbehalt zu beschließen, soweit überhaupt die unmittelbare Anwendbarkeit von Bestimmungen dieses Abkommens in Frage kommt, oder aber sich die Genehmigung von vereinfachten Vertragsänderungen vorzubehalten.

Der Bundesrat hat bei den gesetzändernden oder gesetzesergänzenden Staats­verträgen dieselbe Einspruchsmöglichkeit wie im Gesetzgebungsverfahren bei Ge­setzesbeschlüssen. Das heißt, regelt das Abkommen auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder, so kommt ihm ein Zustimmungsrecht zu.

In Österreich ist eine vorläufige Anwendung der mitgliedstaatlichen Teile eines gemischten Abkommens vor der parlamentarischen Genehmigung aus bundesverfas­sungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, weshalb diesbezüglich weder eine parla­mentarische Einbindung noch eine diesbezügliche Beschlussfassung innerstaatlich in Betracht kommt. Der Beschluss über die vorläufige Anwendung der Vertragsteile für die im Zuständigkeitsbereich der Union liegenden Teile ist eben im Rat zu fassen. Hier kommen wieder die eingangs dargestellten Mitwirkungsbefugnisse von Nationalrat und Bundesrat in EU-Angelegenheiten zum Tragen.

Zusammenfassend lassen sich die Einbindung und die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente wie folgt darstellen:

Auf EU-Ebene besteht keine unmittelbare Mitwirkung, allerdings sind der Nationalrat und der Bundesrat laufend über alle Vorhaben und Verhandlungsphasen zu infor­mieren, und diese können eine mitunter bindende Stellungnahme an das zuständige Regierungsmitglied beschließen.

Auf nationaler Ebene braucht es für den Abschluss eines gemischten Abkommens die parlamentarische Genehmigung.

Lassen Sie mich abschließend noch kurz eine Bemerkung zu dem schon erwähnten anhängigen EuGH-Gutachtenverfahren zum Handelsabkommen mit Singapur anfüh­ren: Es ist zu wünschen, dass es dadurch zu einer Klärung der Reichweite der europäischen und der nationalen Zuständigkeiten bei derartigen Handelsabkommen kommt und dadurch mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. – Vielen Dank. (Beifall.)

11.10

*****


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Bevor wir jetzt in die Generaldebatte einsteigen und die Referate von den vier Expertinnen und Experten hören, besteht die Möglichkeit für die Damen und Herren Abgeordneten, Verständnisfragen an die Referenten zu stellen. Aber ich betone: Verständnisfragen zu den vorgestellten Inhal­ten, zur Generaldebatte kommen wir ja später.

Ich habe eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Kucharowits. – Bitte.

 


11.11.42

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ)|: Ich hätte eine Frage an Frau Mag. Wagner. Sie haben natürlich von den Mitwirkungsmöglichkeiten – die enden wollend sind – des Nationalrates oder Bundesrates in Form von Stellungnahmen gesprochen. Aber nichtsdestotrotz würde ich gerne wissen, ob ich es richtig verstanden habe: Wenn die vorläufige Anwendung auf europäischer Ebene beschlossen ist, dann würde sozusagen ein Nein von unserer Seite, vonseiten des Nationalrates, nichts ändern, ist das richtig? – Vielen Dank.

11.12


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Bitte, Frau Mag. Wagner.

 


11.12.17

Mag. Gerlinde Wagner (Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst der Parlamentsdirektion)|: Der Beschluss wird auch mit qualifizierter Mehrheit gefasst, und es gibt – das stimmt, da haben Sie recht – keinen Automatismus. Die vorläufige Anwendung des Vertrages endet entweder dadurch, dass man das gemischte Abkommen in Kraft setzt oder dass eine der Vertragsparteien der anderen völker­rechtlich verbindlich mitteilt, dass sie nicht Vertragspartei werden will; und bis dahin ist die vorläufige Anwendung in Kraft.

11.12


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster: Mitglied des Europäischen Parlaments Herr Mag. Franz Obermayr. – Bitte.

 


11.12.53

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Franz Obermayr (FPÖ)|: Eine kurze Frage zum Thema Einstimmigkeitsprinzip oder Mehrheitsentscheidung, das Sie angeschnitten haben. Grundsätzlich wissen wir, dass seit Lissabon im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik das Mehrheitsprinzip gilt – mit Ausnahme bei Abkommen über den Handel mit kulturellen/audiovisuellen Dienstleistungen, aber auch Bildungs- und Gesundheitsdienstleistungen. In diesen Fällen wäre ja das Einstimmigkeitsprinzip schlagend.

Nun wissen wir aufgrund gewisser Anfragen, dass seit Februar 2016 im CETA-Abkommen durchaus Teile des Gesundheits- und Bildungsdienstleistungsbereiches – eben nicht vollständig aus dem Abkommen ausgenommen, wie ja ersichtlich – beinhaltet sind.

Meine Frage: Wie ist dieser Anteil der soeben von mir zitierten Teile zu bewerten? Ändert sich da etwas, oder gibt es hier die Möglichkeit einer Änderung der Abstim­mungsqualifikation?

11.13


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Bitte, Herr Universitätsprofessor Dr. Kumin.

 


11.13.54

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas J. Kumin (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)|: Wir haben uns auch im Zuge der Erstellung unseres Gutachtens die Sache angeschaut und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Bedingungen, die in Artikel 207 für die Auslösung einer Einstimmigkeit genannt sind, unter anderem auch in Bezug auf kulturelle/audiovisuelle oder ähnliche Dienstleistungen nicht vorliegen.

Auch aus dem bisherigen Beratungsstand, dem Kommissionsvorschlag und dem Stand der Beratungen dazu im Rahmen des Rates heraus, ist darauf hinzuweisen, dass die ausgewiesenen Rechtsgrundlagen nicht auf diese Einstimmigkeit hindeuten und daher weiterhin von der qualifizierten Mehrheit auszugehen ist. Im Wesentlichen, wie ich erwähnt habe, Verkehrspolitik, Handelspolitik, aber ohne konkreten Hinweis auf diese Unterbestimmungen im handelspolitischen Artikel des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. – Danke.

11.14


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


11.14.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Herr Professor Kumin! Sie haben ein bisschen erläutert, wie der Rat vorgeht und in welche Kommunikation er mit den Mitgliedstaaten tritt, bevor er die vorläufige Anwendung beschließen wird. Da gibt es aus unserer Sicht ja eine Information der Kommission, aus den Kreisen der Kommission, die behauptet und sagt, dass es Einstimmigkeit im Rat in dieser Frage geben muss. Das wäre die eine Frage, nämlich ob Sie das auch so sehen.

Die zweite Frage dazu wäre: Wie schätzen Sie das ein, wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen dieser Konsultation mit den Mitgliedstaaten seine Zustimmung verweigert, wie hätte dann der Rat vorzugehen?

Eine weitere Frage: Sie haben erwähnt, falls ein Mitgliedstaat die alte Abstim­mungs­regelung noch zur Anwendung bringen will, kann er das verlangen. Das würde bis Mitte 2017, wenn ich es richtig verstanden habe, gelten. Könnten Sie das auch bitte noch einmal konkret erläutern? – Danke.

11.15


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Bitte, Herr Universitätsprofessor Dr. Kumin.

 


11.16.00

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas J. Kumin (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)|: Die Einstimmigkeit, die wir vorher erläutert haben, ist eine für den Rat vorgesehene Beschlussfassungsmodalität, die, wie gesagt, zu unterscheiden ist von dem sogenannten einvernehmlichen Vorgehen, dem Common Accord. Das Vorgehen der Mitgliedstaaten, Unterzeichnung und dann auch Abschluss, liegt ja außerhalb des eigentlichen Unionsgefüges, ist also formell kein Ratsbeschluss. Daher ist das keine Frage der Einstimmigkeit.

Aus dem Grundsatz der völkerrechtlichen einheitlichen Vertretung der Europäischen Union ist eben abzuleiten, dass ein Zusammenwirken gerade bei einer deutlichen Mehrheitslage verlangt wird. Wenn also der Rat imstande ist, mit einer qualifizierten Mehrheit oder mehr den Ratsbeschluss über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung zu fassen, müssen die Mitgliedstaaten an diesem Zustandekommen mitwirken, ihren Teil auch dazu beitragen. Das waren die zwei Punkte.

Der dritte Aspekt: Das alte Abstimmungsverfahren mit den gewichteten Stimmen würde den kleineren und mittleren Mitgliedstaaten relativ stärkere Stimmgewichte ermög­lichen, ändert aber bei einer sehr deutlich gegebenen qualifizierten Mehrheit nichts. Allenfalls, aber auch da müssten sehr viele Mitgliedstaaten, wie gesagt, auch bei der alten Stimmgewichtung dagegen sein oder sich der Stimme enthalten, um eine soge­nannte Sperrminorität zustande kommen zu lassen. Das wäre im Wesentlichen der Unterschied. – Danke.

11.17

11.17.49Generaldebatte über die Freihandelspolitik der Europäischen Union

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Damit gehen wir in die Generaldebatte über die Freihandelspolitik der Europäischen Union ein und starten mit den Referaten. – Bitte, Herr Universitätsprofessor Dr. Fritz Breuss.

Referate

 


11.18.12

Univ.-Prof. Mag. Dr. Fritz Breuss (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung)|: Herr Präsident! Guten Morgen! Danke für die Einladung. Ich habe 7 Minuten Zeit, die ökonomische Welt zu erklären, und werde es versuchen. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer PowerPoint-Präsentation.)

Drei Punkte: EU-Handelspolitik, ein Wort zu CETA/TTIP, Ausblick. Die Handelspolitik ist schon kurz angesprochen worden. Die rechtliche Basis überlasse ich den Juristen, ich habe sie hier (auf seine Präsentation verweisend) erwähnt. Die EU hat nach dem Scheitern der WTO-Verhandlungen auf multilateraler Ebene – die Doha-Runde ist gescheitert – mit bilateralen Abkommen begonnen und seit 2006 zehn erneuert; eine globale Strategie. Ausdruck dieser Strategie sind umfassende Handels- und Wirt­schafts­abkommen, die nicht nur die Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen, sondern auch Investitionen beinhalten; alles, was wir jetzt in CETA und TTIP diskutieren. Beispiele, die schon abgeschlossen wurden, sind Südkorea, vorläufig angewendet 2011, 2015 in Kraft. So wird es möglicherweise bei CETA auch ablaufen.

EU-Japan-Verhandlungen laufen seit 2013, 16 Runden. Übrigens: Interessanterweise gibt es weder bei Südkorea noch bei Japan irgendwelche Diskussionen in der Öffentlichkeit.

Seit dem Vorjahr – aus den Fehlern gelernt – hat die Kommission eine neue Strategie ausgerufen: „Trade for All“. Man will effektiver sein, transparenter, Werte, Nachhaltig­keit und so weiter, berücksichtigen.

Kurz zu CETA: Der CETA-Vertrag wurde ja schon angedeutet. Es gab fünf Jahre Verhandlungen. Der Vertrag – vom 5. Juli 2016 – ist interessant. Ich empfehle Ihnen diese 1 598 Seiten, 30 Kapitel, als Nachttischlektüre.

Das Interessante ist: 870 Seiten sind nur Vorbehalte und Ausnahmen von den Provinzen in Kanada und von den Mitgliedstaaten der EU. Das ist hochinteressant. Die Unterzeichnung findet sehr wahrscheinlich am 27. Oktober statt, und es tritt dann zunächst vorläufig in Kraft und so weiter. Das haben wir schon gehört.

Jetzt komme ich kurz dazu, worum es geht. Handelsverflechtung: Wenn Sie die Handelsverflechtung auf dieser Kurzgrafik anschauen, so sehen Sie Folgendes: Beim Handel zwischen EU und USA beträgt der Anteil jeweils etwa 20 Prozent; wir sind ungefähr gleich verflochten. Kanada mit der EU: 7,2 Prozent; EU mit Kanada: nur 2 Prozent; Österreich: unter 1 Prozent – also praktisch nicht sichtbar. Das Interessante beim Handel Kanadas mit der EU, dessen Anteil 7,2 Prozent beträgt, ist – wir kommen dann noch kurz zum Brexit –, dass der Handel Kanadas mit Großbritannien fast die Hälfte davon ausmacht. Das wird also noch Probleme ergeben.

Jetzt komme ich zu den ökonomischen Erwartungen von Modellrechnungen. Diese Grafik zeigt ein sehr grobes Bild – Kanada ist oben grün dargestellt – der langfristig, über zehn Jahre, erwarteten Effekte auf das Bruttoinlandsprodukt. Da haben Sie den höchsten Effekt vom ifo, den kleinste Effekt vom Kollegen Raza vom ÖFSE mit 0,06 Prozent. Wenn Sie das durch zehn dividieren, sind es 0,2 Prozent – im höchsten Fall. Das ist also nicht sehr viel, aber immerhin zeigen die Balken für Kanada höhere Werte als für die EU. Und das ist das Muster: Kanada öffnet sich für einen größeren Markt als umgekehrt! Und so, wie es immer ist, gewinnt ein Land, das sich für einen größeren Markt öffnet – in diesem Fall Kanada – mehr. Ähnlich war es zwischen Südkorea und der EU; da war das Verhältnis ein ähnliches.

Effekte für Österreich – ÖFSE nennt wieder den kleinsten Wert, da sind sie praktisch mit der Lupe zu suchen, den höchsten nennt ifo –: In Österreich liegen sie langfristig zwischen 0,02 und 0,3 Prozent. Also 0,3 Prozent durch zehn dividiert ergibt pro Jahr auch nicht sehr viel.

Jetzt gehen wir zu den Drittstaaten, das ist hochinteressant: Es ist natürlich eine Handelsschaffung zwischen den Mitgliedsländern, die dieses Handelsabkommen schaffen, nämlich EU und Kanada. Die USA würden mitprofitieren, auch die Welt insgesamt – das ist laut ifo –, China und andere Drittstaaten würden leicht verlieren. Es kommt also zu einer Handelsverlagerung.

Jetzt kommen wir in aller Geschwindigkeit zu TTIP. Sie alle wissen, das Mandat wurde der Europäischen Kommission 2013 erteilt, die verhandelt für uns. Juncker hat im Juni noch einmal die Staats- und Regierungschefs gefragt: Wollt ihr weiterverhandeln? Da haben offensichtlich alle Ja gesagt. Das ist jetzt nicht mehr ganz so.

Drei Säulen: Marktzugang für Waren – Abbau von Zöllen – und Dienstleistungen, einheitliche Regeln, globale Regeln. Übrigens auch die Klein- und Mittelbetriebe kommen vor, Handel und Wettbewerb et cetera.

Politisch umstritten sind die institutionellen Rahmenbedingungen, Streitbeilegungs­ver­fahren und so weiter, regulatorische Kooperation – diese ist am Nachmittag Thema in einem Panel. Das Interessante ist, dass, wenn Sie auf die Homepage der Kommission gehen, dort praktisch schon steht, wie das Abkommen ausschauen soll. 24 Kapitel, steht schon dort, vier Abschnitte: „Market Access“, „Regulatory Cooperation“, „Rules“, „Institutional“. Ein Unterpunkt heißt „Government-Government Dispute Settlement“. Es ist also ein ähnliches Investitionsschutzabkommen wie mit Kanada geplant. Ob die Amerikaner zustimmen, ist natürlich eine offene Frage.

Die Stimmung in der Bevölkerung: Wir wissen, dass die Österreicher, die am meisten vom Außenhandel profitieren, mit 70 Prozent die größten Gegner sind. Dann kommt Deutschland und so weiter. Die Befürworter sind in den baltischen Staaten, Schweden, Dänemark, aber auch Großbritannien, das ja austreten wird, zu Hause.

Worum geht es? – Es geht um Zollabbau. Ich habe nur die groben Zölle aufge­schrieben. Für alle Waren liegen diese jetzt noch in der EU bei durchschnittlich 2,7 Prozent und in den USA bei 2,1 Prozent. Sie brauchen gar nicht alles durchzu­gehen. Die höchsten Zölle gibt es natürlich im Agrarbereich. Wenn Sie auf diese Grafik schauen, sehen Sie, dass alles so aussieht, als ob in der EU noch höhere Zoll­schranken wären als in den USA.

Auch bei den nichttarifarischen Handelshemmnissen, also Normen et cetera, ist die EU stärker geschützt. Wenn man das jetzt abbaut, ist klar, dass natürlich das Land, das bisher stärker geschützt ist, weniger gewinnen wird – das heißt also, dass es höhere Importe haben wird – als umgekehrt.

Wie sind diese Modellberechnungen zu verstehen? – Am Anfang, wenn man TTIP jetzt vorläufig anwenden würde, würde der Zollabbau wirken, es gäbe ein kurzfristiges Ansteigen des Bruttoinlandsproduktes. Dann tritt es vielleicht in Kraft – vielleicht auch nicht –, und dann kommt die völlige Liberalisierung. Dann würde es einen Niveaueffekt geben. (Der Redner verweist auf die PowerPoint-Präsentation.) Die blaue Linie zeigt das BIP ohne irgendein Abkommen, die rot strichlierte mit. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Nur ganz kurz: Sie sehen jetzt, wenn Sie nur die Balken anschauen – sie sind je nach Modell ganz unterschiedlich –, dass die Effekte ungefähr gleich groß sind, weil beide Verhandlungspartner etwa gleichwertig sind. Es gibt nur einen Ausreißer: Capaldo sieht für die EU einen Negativeffekt. Alle anderen sind positiv. Für Österreich liegen die Erwartungen zwischen 0,9 und 5,6 Prozent.

Der Drittlandeffekt ist hochinteressant. Je nachdem, wie man es annimmt, sind die Ergebnisse unterschiedlich: Wenn die Drittländer, die nicht mitmachen, einen Spill-over haben, das heißt, dass sie die Standards anpassen, dann haben sie keinen negativen Effekt, wenn nicht, dann haben sie negative Effekte.

Ich bin schon fast fertig mit meinen Ausführungen. – Der Handel ist interessant: Natürlich gibt es eine Handelsschaffung für die Partner, bis zu 80 Prozent zwischen der EU und den USA.

Die Handelsumlenkung bei Drittstaaten: Ich vermute – aber ich bin kein Jurist –, das könnte einen Einspruch nach GATT Art. XXIV zur Folge haben, wenn es neue Schran­ken in Form von negativen Handelseffekten gibt.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Professor, ich bitte Sie, auch im Sinne aller nachfolgenden Redner, zum Schluss zu kommen. Wir sind schon deutlich über der Zeit. – Bitte.

 


Univ.-Prof. Mag. Dr. Fritz Breuss (fortsetzend)|: Kurz zusammengefasst: Ich vermute, die jetzige neue Generation der Handelsabkommen ist zu komplex für die Bevölkerung und für die Politik – man sieht ja die Ablehnung. Aber wenn schon komplex, dann würde ich mir sozusagen auch noch Standards bezüglich der Besteuerung wünschen. Das ist explizit ausgenommen.

CETA ist ein gutes Abkommen. Viel Lärm um nichts – für Österreich gibt es keinen großen Effekt.

TTIP: gute Partner. Wenn es Verlierer gibt – da bin ich fast mit dem Bundeskanzler einer Meinung; ich sage es explizit: wir haben in der EU einen Globalisierungsfonds! –, wenn es also Verlierer gibt, kann man das kompensieren.

„Politisch tot?“ – Wir haben von der Globalisierung gewonnen. Es gibt einen Globa­lisierungsreport von der Bertelsmann Stiftung. Auch aus amerikanischer Sicht gibt es im Präsidentschaftswahlkampf jetzt von beiden Seiten negative Stimmung, daher wis­sen wir nicht, ob wir es abschließen.

Nur zur Erinnerung: Österreich – das hat der Vizekanzler auch gesagt – hat ja von der Ostöffnung, von der EU-Mitgliedschaft und so weiter profitiert.

Ein Punkt zum Abschluss, Herr Präsident: Den Brexit müssen wir wirklich immer mit bedenken. Wir verhandeln jetzt so, als ob Großbritannien dabei wäre. In zwei oder mehr als zwei Jahren – je nachdem, wann sie den Antrag auf Austritt stellen – sind sie nicht mehr dabei. Hat Kanada dann, ohne Großbritannien, noch Interesse an CETA? Vielleicht können uns die anwesenden kanadischen Vertreter dazu etwas sagen.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Professor, jetzt den absoluten Schlusssatz, bitte!

 


Univ.-Prof. Mag. Dr. Fritz Breuss (fortsetzend)|: Ein anderer Vorschlag wäre, dann, wenn Großbritannien draußen ist und wir sehen, dass wir CETA sowieso ändern müssen, ein trilaterales Abkommen. – Danke schön. (Beifall.)

11.28


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Sie haben Glück, dass Sie kein Abge­ord­neter sind. Sie wären längst nicht mehr am Wort gewesen. (Abg. Kogler: Bot­schafter müsste man sein!)

Meine Damen und Herren! Ich darf die Expertinnen und Experten auch im Sinne aller nachfolgenden RednerInnen ersuchen, sich nach Möglichkeit an die vereinbarte Redezeit zu halten. Wir haben einen sehr dichten Plan und haben die vorgegebene Zeit, wie gesagt, schon eine halbe Stunde überschritten.

Nächste Rednerin: Frau Universitätsprofessorin Dr. Verena Madner. – Bitte.

 


11.28.51

Univ.-Prof. Dr. Verena Madner (Wirtschaftsuniversität Wien)|: Auch von meiner Seite herzlichen Dank für die Einladung, bei dieser Enquete zu sprechen.

Als Juristin, die an einem Department für Sozioökonomie lehrt und forscht, bin ich überzeugt davon, dass die aktuellen Entwicklungen zu TTIP und zu CETA sowohl juristische als auch ökonomische Perspektiven erfordern. Darum freut mich die Zusammensetzung des Panels.

Die Sozioökonomie ruft übrigens in Erinnerung, dass die Wirtschaft nicht losgelöst existiert, sondern in die Gesellschaft eingebettet ist. Auf diese Sicht möchte ich am Ende meines Statements noch kurz zurückkommen.

CETA und TTIP sind ehrgeizig. Sie sind weitreichend. Sie sind im Bereich Daseins­vorsorge und Investitionsschutz die ambitioniertesten Abkommen, die bisher von der EU verhandelt wurden. Und ich möchte auf genau diese beiden Bereiche – Daseins­vorsorge, Investitionsschutz – kurz fokussieren und werde mich hier vor allem auch auf das CETA beziehen. Es hat für eine Juristin den unschätzbaren Vorteil, dass da wirklich schon ein Text vorliegt; und ich habe ihn auch gelesen.

Öffentliche Dienstleistungen nehmen eine besondere Rolle im europäischen Gesellschaftsmodell ein. Ihr Stellenwert ist im EU-Primärrecht ausdrücklich verankert. Es gibt da allerdings eine sehr fragile Balance zwischen Binnenmarkt und Wettbe­werbsordnung auf der einen Seite und eben der Daseinsvorsorge auf der anderen. Es geht jetzt um die Sorge im Zusammenhang mit TTIP und CETA – diese Sorge wird häufig vorgebracht –, dass diese Balance aus den Fugen gerät, dass Spielräume, die es schon gibt, die schon festgemacht wurden, in der EU wieder eingeschränkt werden – Stichwort Dienstleistungskonzessionen, sozial-ökologische Vergabekriterien, zum Beispiel In-House-Vergabe.

CETA enthält nun eine Reihe von Ausnahmen gerade für öffentliche Dienstleistungen, zum Beispiel für sogenannte Public Utilities, etwa die Abfallwirtschaft, und für öffentlich-finanzierte Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung.

Auf den ersten Blick schaut das nach ausreichendem Gestaltungsspielraum für die Daseinsvorsorge aus, bei näherer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass die Aus­nahmen in ihrer Reichweite zum Teil beschränkt sind und dass im Detail Rechts­un­sicherheiten bestehen. Dazu kommt – und das möchte ich besonders hervorheben –, dass die Ausnahmen für die Daseinsvorsorge nicht in Bezug auf den Investitionsschutz bestehen. ISDS greift, also Investoren können auch in diesen Bereichen auf Schaden­ersatz klagen, wenn sie ihre Schutzrechte verletzt sehen.

Nun wird zum ISDS oft argumentiert, dass damit für Investoren eigentlich nur rechtsstaatliche Selbstverständlichkeiten festgelegt und sichergestellt werden: faire Behand­lung, Schutz vor direkter und indirekter Enteignung. Das sind tatsächlich keine ungewöhnlichen rechtsstaatlichen Anliegen.

Allerdings: Schiedsgerichte haben in der Vergangenheit diese Klauseln oft unvor­hersehbar weit ausgelegt, und öffentliche Interessen wurden dabei nicht immer ange­messen berücksichtigt.

Man hat sich nun mit CETA hier um Präzisierung bemüht, zum Beispiel zum Begriff der indirekten Enteignung. Aber wie wirksam diese Präzisierung tatsächlich ist und wie diese Klarstellungsversuche wirken, muss zweifelhaft bleiben. Es kommt weiterhin oft auf unbestimmte Begriffe an – für Juristen ist das an sich nichts Ungewöhnliches, aber hier werden nun den Schiedsgerichten beträchtliche Wertungen überlassen, zum Beispiel wenn es darum geht, was notwendige, was legitime öffentliche Interessen sind.

Offen ist auch, ob die CETA-Klarstellungen nicht umgangen werden können, indem sich Investoren zum Beispiel im Wege der Meistbegünstigung auf ältere bilaterale Abkommen berufen, die solche Klarstellungen, wie sie CETA hat, nicht enthalten. Auch das werden letztlich wohl erst die Schiedsgerichte klären.

Die potenziell abschreckende Wirkung von Schiedsklagen wurde schon angesprochen. Ich möchte trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass da Prozessrisiko und hohe Schadenersatzforderungen eine abschreckende Wirkung entfalten können und dass die Beispiele aus der Schiedspraxis zum Beispiel auch in Bezug auf Kanada zeigen – beim NAFTA-Kontext –, dass eine solch abschreckende Wirkung auch in Industrie­staaten keine Schimäre ist.

Zu CETA und TTIP liegen Reformvorschläge zum Investitionsschutz auf dem Tisch – auch da fokussiere ich auf CETA. Inhaltlich zielt der Vorschlag darauf ab, das Recht auf Regulierung im öffentlichen Interesse zu stärken. Die Überprüfung, was legitime öffentliche Interessen sind, verbleibt aber weiter bei den Schiedsrichtern. Einige Konstellationen im Zusammenhang etwa mit Subventionen wurden präzisiert, aber – auch das ist für Juristen nichts Überraschendes – die Klarstellungen sind so kasuis­tisch, dass sie eine Fülle von neuen Auslegungsfragen aufwerfen.

Organisatorisch entwickelt der Reformvorschlag die privaten Ad-hoc-Tribunale zu einer permanenten bilateralen Institution mit vorab bestellten Richtern und zwei Instanzen fort. Ein Code of Conduct beziehungsweise genauere Regelungen über die Unab­hängigkeit sind noch nicht wirklich festgemacht, aber diese Reform des ISDS kann man materiell und institutionell als Fortschritt begreifen.

Allerdings ändert das nichts daran, dass die entscheidende Grundsatzfrage in der Diskussion bislang nicht überzeugend beantwortet wurde: weshalb Sonderklage­befug­nisse für ausländische Investoren ein notwendiges Rechtsschutzinstrument darstellen, zumal in etablierten Rechtsstaaten.

Ausländische Investoren bekommen zwei Rechtswege, sie können sofort Schaden­ersatz fordern, sie müssen nicht erst die Rechtswidrigkeit feststellen lassen, wie das üblicherweise im nationalen, auch in unserem Rechtsschutzsystem der Fall ist.

Der offensive Investitionsschutz wirft auch brisante Folgefragen auf: Warum enthält CETA zwar Verpflichtungen zu Umwelt- und Sozialstandards, aber keine Klage- und Sanktionsmechanismen für die Einhaltung dieser Standards? Weshalb sieht der Vertrag explizit vor, dass BürgerInnen und inländische Unternehmen sich vor Gerichten und Behörden nicht auf CETA berufen können?

„Handel für alle“ – „Trade for All“. Das ist der programmatische Titel der neuen Inves­titions- und Handelsstrategie, womit die Kommission eine Handelspolitik ankündigt, die transparent ist, auf europäischen Werten beruht und auf die Sorgen derjenigen eingeht, die befürchten, dass sie durch die Globalisierung ins Hintertreffen geraten.

Ist diese Strategie im Zuge der transatlantischen Verhandlungen bereits greifbar? Was ist der Plan für diejenigen, die zu den Verlierern des Abkommens zählen werden? Wir haben gerade gehört: Die positiven Effekte sind umstritten, aber sie bewegen sich sozusagen in einem sehr zurückhaltenden Rahmen. – Unbestritten ist aber, dass es nicht nur Gewinner geben wird. Werden diese Fragen konkret angesprochen? Werden Lösungen aufgezeigt? Oder befördert die Art und Weise, wie die Verträge verhandelt werden, nicht geradezu antieuropäische Ressentiments?

Lassen Sie mich abschließend Folgendes festhalten: Die Handelsabkommen werfen eine Fülle von rechtlichen Interpretationsfragen auf. Schiedsgerichten werden dabei nicht unbeträchtliche Spielräume eingeräumt. Welche Werte Europa federführend in die Gestaltung der Globalisierung einbringen möchte, ist aber letztlich ganz wesentlich auch eine politische und nicht nur eine rechtliche Frage. – Danke schön. (Beifall.)

11.36


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Dr. Werner Raza. – Bitte.

 


11.36.31

Dr. Werner Raza (Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist mir auch eine Freude, hier zu sprechen und die Ergebnisse einer Reihe von Studien und For­schungsvorhaben, die ich gemeinsam mit amerikanischen Kollegen und zum Teil auch mit österreichischen Partnern in den letzten Jahren durchgeführt habe, zu prä­sentieren. (Der Redner unterstützt in der Folge seine Ausführungen mittels einer PowerPoint-Präsentation.)

Larry Summers, ehemaliger Finanzminister der Vereinigten Staaten, hat unlängst sehr pointiert zum Ausdruck gebracht, worum es, glaube ich, bei der Bewertung von Handelsabkommen der neuen Generation zu gehen hat. Es geht nämlich darum, nicht nur die ökonomischen Effekte zu bewerten, sondern eben auch im Sinne einer sozusagen nachhaltigen Agenda die sozialen und ökologischen Effekte. Insofern war es unser Ziel – und da haben wir dieses Motto aufgenommen –, über die kon­ven­tionelle Bewertung von Handelsabkommen hinauszugehen und den Blick eben insbesondere auch auf Verteilungseffekte zu werfen. Daher möchte ich in meinen Ausführungen dann auch auf Verteilungseffekte und auf ökologische Effekte eingehen, bevor ich ein kurzes Fazit ziehe.

Schlussfolgerung Nummer eins: Was lernen wir aus den durchgeführten Studien? Und was lernen wir überhaupt zur Handelspolitik und zu ihrem Wandel? – Man muss ganz klar sagen, Handelsabkommen der neuen Generation, wie TTIP, aber auch CETA, sind keine Handelsabkommen im traditionellen Sinn, sondern im Kern Regulierungs­abkommen. Das heißt, es geht um die Angleichung, die Harmonisierung, die gegen­seitige Anerkennung, aber auch die Vereinfachung von innerstaatlichen Regeln. Im Jargon der WTO wird das „Disziplinierung“ genannt – „disciplines“ –, das drückt auch schon ganz gut aus, glaube ich, worum es hier geht. Es geht insbesondere um soge­nannte Behind-the-Border-Barriers. Das heißt also, es geht weit über Zollformalitäten und vieles andere hinaus.

Paul Krugman, US-Nobelpreisträger für Ökonomie, insbesondere für seine Arbeiten zur Handelstheorie, hat das unlängst sehr gut auf den Punkt gebracht, indem er gesagt hat: Das Erste, was wir über Handelsabkommen der neuen Generation wissen müssen, ist, dass sie sich nicht primär um Handel drehen, sondern um andere Dinge.

Das erklärt auch die öffentliche Debatte, um die es hier auch zunehmend geht, und das macht für die Wissenschaft die Einschätzung der Effekte auch wesentlich komplizierter, als das vielleicht noch vor 20 bis 25 Jahren der Fall war, weil jetzt sehr vieles verhandelt wird. Es geht um Regulierung, es geht um sehr viele qualitative, demo­kratiepolitische Aspekte, und diese ökonomisch zu bewerten ist nicht immer einfach. Und sozusagen mit diesem Caveat möchte ich jetzt auch in die Bewertung oder unsere Einschätzung einsteigen.

Schlussfolgerung Nummer zwei: Die Wachstumseffekte von Handelsabkommen der neuen Generation sind positiv, aber klein bis sehr klein. Professor Breuss hat einige Zahlen schon projiziert. Ich möchte das jetzt nicht im Detail noch einmal erklären. Die diversen Studien, die es gibt, zeigen sozusagen Ergebnisse aus der Liberalisierung, die zum Beispiel durch TTIP angestrebt wird, in der Größenordnung zwischen 0 und etwas über 1 Prozent auf. Der Mittelwert der Kommissionsstudie liegt bei 0,5 Prozent. Das ist ein langfristiger Effekt. Das heißt, es ist aus diesen Handelsabkommen auch kein unmittelbarer Konjunkturimpuls zu erwarten, sondern die Implementierung der Abkommen braucht Zeit, und erst im Zuge der Implementierung tritt dann dieser Effekt ein.

Wieso ist dieser Effekt so gering? – Professor Breuss hat darauf auch schon Hinweise gegeben: Schlicht und einfach deshalb, weil die gewichteten durchschnittlichen Zoll­sätze im bilateralen Handel mittlerweile bei 1 bis 3 Prozent liegen. Es gibt noch Sek­toren, wo es höhere Zölle gibt, aber im Schnitt sind sie schon sehr gesunken. Insofern sind diese neuen Handelsabkommen, wie Krugman das ausgedrückt hat, sozusagen auch Opfer ihres eigenen Erfolges: Sehr vieles ist schon geschehen.

Worum es jetzt bei diesen neuen Abkommen primär geht, das ist eben der Abbau sogenannter nichttarifärer Handelsbarrieren, also die Angleichung unterschiedlicher nationaler Standards in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen: Produktstandards, aber auch Genehmigungsverfahren, Prüfverfahren, Testverfahren, technische Stan­dards et cetera. Die Angleichung der regulatorischen Standards – das zeigen die Studien, die wir gemacht haben, ebenso die einschlägige Literatur – bringt nur geringe Effizienzgewinne. Mögliche soziale Kosten aus der Absenkung von Standards und regulatorischem Wettbewerb sind nicht berücksichtigt.

80 Prozent der vorhin genannten 0,5 Prozent des laut Kommissionsstudie zu erwar­tenden BIP-Effekts erklären sich nicht mehr aus dem Zollabbau, sondern aus der Angleichung unterschiedlicher regulatorischer Standards. Das heißt, man hat ange­nommen, dass 25 Prozent aller bestehenden Differenzen sozusagen im regulatori­schen Kostüm von Europa und den Vereinigten Staaten abgebaut werden können, was einen BIP-Effekt von 0,4 Prozent bringt. Das heißt, auf 100 Prozent hochgerechnet läge man irgendwo zwischen 1,5 und 2 Prozent.

Unabhängig davon, ob jetzt eine regulatorische Harmonisierung positiv ist oder nicht, ob man das im Einzelfall tun soll oder nicht – das ist oft eine sehr komplizierte Frage –, ist ganz klar: Das bringt grundsätzlich schon etwas, aber die Effekte sind relativ gering.

Eine andere Studie: Professor Felbermayr vom Münchner ifo Institut hat zum Beispiel für seine Schätzung angenommen, dass die transatlantische Integration mehr oder weniger das Ausmaß des EU-Binnenmarktes erreichen könnte, und kommt zu einem Binnenmarkteffekt – zu einem Gesamteffekt – von 1,3 Prozent. Das heißt: Die Globa­lisierungsrenditen, wenn man so will, aus dieser Angleichung sind positiv, aber relativ gering.

Schlussfolgerung Nummer vier: Handelsliberalisierung, auch das zeigen traditionell sehr viele Studien, führt zu Verteilungseffekten, die insbesondere in ökonomischen Krisenzeiten aktiver politischer Gegensteuerung bedürfen.

Damit kommen wir zum Thema Anpassungskosten, Anpassungskosten auf dem Arbeitsmarkt. Handelsliberalisierung führt zu sogenannten labour displacement effects, also zu Wanderungen von Arbeitskräften zwischen Sektoren. Unabhängig davon, ob am Ende des Tages das Handelsabkommen mehr Beschäftigung bringt oder weniger, verlieren einige Sektoren an Wertschöpfung und Beschäftigung, während andere aufgrund neuer Exportchancen expandieren – das führt zu dieser sogenannten Arbeitskräftewanderung.

Auf Basis von Kommissionsstudien kann man ungefähr hochrechnen, wie viele Jobs davon betroffen sind. Die Kommissionsstudie zu TTIP kommt da zu einer Zahl von möglicherweise bis zu 1,1 Millionen betroffenen Arbeitsplätzen. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Wenn man dann versucht, hochzurechnen, was das an Kosten bedeutet – durch Arbeitslosigkeit, durch entgangene Einnahmen, Sozialversicherungs­abgaben und andere öffentliche Einnahmen –, dann kommt man zu Kosten im Gesamtausmaß von rund 24 Milliarden € oder 20 Prozent des geschätzten BIP-Effekts.

Für CETA sind diese Effekte natürlich wesentlich kleiner, aber auch hier ist davon auszugehen, dass bis zu 167 000 – knapp 170 000 – Personen diese Arbeitskräfte­wan­derung mehr oder weniger auf sich nehmen müssen, wobei zu beachten ist: Diese Wanderung funktioniert in Zeiten schwieriger Arbeitsmarktbedingungen nicht anstands­los, vielmehr ist schon mit vorübergehender Arbeitslosigkeit zu rechnen, deshalb entstehen auch Kosten aus dieser Anpassung.

Da muss man auf dem Arbeitsmarkt gegensteuern. Ich habe Zweifel, dass der EU-Globalisierungsfonds mit den dort enthaltenen 150 Millionen € jährlich, die mit relativ hohen Zugangshürden versehen sind, dafür der geeignete Mechanismus ist. Meiner Meinung nach braucht es da doch mehr als die bestehenden Instrumente.

Kommen wir zum Punkt Verteilungseffekte, also zu den Effekten auf die funktionale Einkommensverteilung. (Vorsitzender Kopf gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Viele Studien zeigen, dass der durch Außenhandel induzierte strukturelle Wandel die Sprei­zung der Einkommen zwischen hoch und niedrig qualifizierten Arbeitskräften ver­größert. Auch TTIP und CETA werden diesen Trend fördern, wenn auch in moderatem Ausmaß. Unsere Ergebnisse zeigen, dass geringfügig qualifizierte Arbeitskräfte unter Umständen mit – zugegebenermaßen geringen – Einbußen bei den Realeinkommen zu rechnen haben.

Bezüglich der Effekte auf Drittländer – Professor Breuss ist darauf schon eingegangen, lassen Sie mich daher nur das Folgende sagen –: Die Europäische Union ist primär­rechtlich verpflichtet, in ihren Politiken darauf zu achten, dass es zu keinen negativen Effekten für Entwicklungsländer kommt. Je nachdem, wie man das einschätzt, zeigen doch viele Studien, dass kurz- bis mittelfristig Handelsumlenkung und damit die Verringerung von Exportmöglichkeiten für Entwicklungsländer Folgen des Abkommens sein könnten.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.

 


Dr. Werner Raza (fortsetzend)|: Letzter Punkt: ökologische Effekte. Diese werden in der Diskussion meiner Meinung nach zu wenig berücksichtigt. (Abg. Pirklhuber: Eh klar!) Wir wissen, dass die starke Ausweitung des internationalen Handels auch zu einer starken Ausweitung des internationalen Transports geführt hat, insbesondere im Flugverkehr und im Schiffsverkehr. Das hat auch zu einer großen Ausweitung der Emissionen aus diesem Titel geführt. Meiner Meinung nach ist es daher nicht aus­reichend, wenn man sich im Rahmen des Nachhaltigkeitskapitels in CETA und TTIP zwar verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um den Handel mit umweltfreundlichen Gütern und Dienstleistungen zu liberalisieren. Im Sinne einer systemischen Handelspolitik, die Nachhaltigkeitszielen verpflichtet ist, müsste darüber hinaus auch das Thema angegangen werden, wie man die ökologischen Kosten des Handels internalisieren könnte – Stichwort: Besteuerung des Flugverkehrs und anderes mehr. Insofern sind diese ökologischen Kosten aus meiner Sicht auch ein Faktor, der verstärkt zu berücksichtigen ist.

Fazit: Geringe ökonomische Wachstumseffekte stehen zum Teil negativen Vertei­lungseffekten und ökologischen Kosten gegenüber. Die neue Generation der EU-Freihandelsabkommen wäre aus meiner Sicht eine Chance, einen neuen Standard in Richtung einer nachhaltigen Handelspolitik zu setzen. In diesem Sinn sehe ich noch Anpassungsbedarf. – Vielen Dank. (Beifall.)

11.46


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster gelangt Herr Dr. Jörg Wojahn zu Wort. – Bitte.

 


11.46.40

Dr. Jörg Wojahn (Vertreter der Europäischen Kommission in Österreich)|: Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Einladung. Frau Kommissarin Malmström wird heute Abend ja zu Ihnen sprechen, um 17 Uhr. Heute früh war sie in Straßburg bei der Rede zur Lage der Union von Präsident Juncker, die heute schon angesprochen wurde.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe andere Zuhörer! Die Republik Österreich ist bereits vor vielen Jahren einem Freihandelsabkommen beigetreten, das über TTIP und CETA unendlich weit hinausgeht. Viele von Ihnen werden sich erinnern, dass die Debatten, die damals vor diesem Beitritt stattfanden, denen sehr ähneln, die heute stattfinden. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Da wurde auch gesagt, nachher geht es uns viel schlechter – so, wie ich es jetzt gerade gehört habe –, da wird es nur Verlierer geben. (Abg. Hübner: Welches Abkommen meinen Sie?) – Sie wissen, das Abkommen, das ich meine, ist der Beitritt zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995. (Abg. Hübner: Na, das ist schon ein bisschen was anderes! – Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir sind nicht in einer parlamentarischen Debatte. Jetzt sind die Experten am Wort. (Abg. Pirklhuber: Na ja, er ist ja auch …!) Experten präsentieren ihr Wissen, und wir debattieren es anschließend, okay? (Beifall. – Abg. Matznetter: Mit der Kommissarin sind wir grober …!)

 


Dr. Jörg Wojahn (fortsetzend)|: Wie gesagt, ich spreche vom Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Die Europäische Union ist im Grunde auch ein Freihandels­abkommen. Sie selbst können viel besser beurteilen als ich, ob sich die Untergangs­szenarien von damals bewahrheitet haben oder nicht.

Meine Damen und Herren! Wir reden immer nur vom EU-Binnenmarkt, und deswegen vergessen wir, dass die EU ja im Kern eine Freihandelszone war und auch ist. Der Freihandel ist und bleibt eine der tragenden Säulen der Europäischen Union, ist Teil der DNA der Europäischen Union, würde ich sogar sagen, und ich höre selbst auch immer wieder, auch in diesem Hohen Haus, dass sich die EU um die großen Dinge kümmern soll, nicht um Traktorensitze.

Der gemeinsame Außenhandel, die Außenhandelspolitik ist ohne Zweifel eines dieser großen Dinge, und ich möchte das hier noch einmal unterstreichen.

Schon früh hatten die Gründer der EU erkannt, dass es mit der Abschaffung von Zöllen allein nicht getan ist. Das haben Sie jetzt auch von den Experten schon gehört. Die wahren Hindernisse im Handel sind die nichttarifären, das sind die, die hinter den Grenzen sind – Bürokratie, Schwierigkeiten für Unternehmen –, und darunter leiden vor allem die klein- und mittelständischen Unternehmen. (Abg. Pirklhuber: Genau!)

Es gibt natürlich auch andere Hindernisse. Man darf zum Beispiel auch nicht zulassen, dass große Konzerne von Staaten subventioniert werden (Abg. Pirklhuber: Werden sie aber!), das sind dann unerlaubte Beihilfen, die auf Kosten anderer große Nachteile bringen – Stichwort: die irischen Steuervorteile für Apple. (Abg. Pirklhuber: Aber Steuerharmonisierung durchführen …!)

Meine Damen und Herren! CETA und TTIP kommen sozusagen von der anderen Seite. Als EU sind wir, wie Sie ja wissen, extrem integriert. CETA und TTIP beziehen sich jedoch auf die Ausgangslage der WTO. Wir haben die Welthandelsorganisation mit den entsprechenden Abkommen, wo es sehr wenig Integration gibt. CETA und TTIP gehen da natürlich einen Schritt weiter.

Die WTO-Vorschriften bieten einen Mindestrahmen, um in der Welt gedeihlich Handel treiben zu können. Wie Sie wissen, war die EU von Anfang an einer der Hauptmotoren der WTO. Wir haben auch bei der Entwicklungsrunde, der Doha-Runde, eine führende Rolle übernommen. Wie Sie ebenfalls wissen, ist diese Doha-Runde vor mindestens zehn Jahren ins Stocken geraten, da geht nichts weiter.

Deswegen standen wir als EU gemeinsam vor der Frage, wie wir trotzdem unseren Außenhandel weiter ausbauen können, denn nach wie vor sagen uns alle Unter­suchungen und alle Erfahrungen – der Herr Bundeskanzler hat es ja auch erwähnt –, dass Handel den Wohlstand mehrt. Ich gebe jedoch zu, ich habe auch in diesem Hohen Haus schon von Vertretern vier verschiedener Klubs gehört, Export und Import seien eben nicht alles. Das ist natürlich eine absolut legitime Sichtweise, aber, mit Verlaub, in einem Land, in dem der Wohlstand der Bürger gerade auf den Export­erfolgen beruht, muss man da natürlich die Alternativen konkret auch aufzeigen. (Abg. Kogler: Eh!)

Aber zurück zu Europa, dafür bin ich hier. Wegen der Blockade bei der WTO musste sich die EU andere Wege einfallen lassen, um die Handelsbeziehungen voran­zu­treiben, und zwar aus drei Gründen: erstens für unsere einfachen Exportinteressen, also für die Sicherung der Arbeitsplätze in Linz, in Lyon, in Laibach; zweitens, um die Länder in unserer Nachbarschaft zu stabilisieren und an uns zu binden – das betrifft das Assoziierungsabkommen mit Tunesien nach dem Arabischen Frühling, aber auch die Länder des Westbalkans, die Österreich naturgemäß besonders am Herzen liegen –; und drittens aus unserer besonderen Verpflichtung für die Entwicklungsländer heraus. Dabei geht es nicht nur darum, zu verhindern, dass die Leute in den Entwicklungsländern arm sind und dann als Migranten zu uns kommen – darum geht es auch –, aber wir haben da auch eine historische Verantwortung.

Die EU hat über 30 Abkommen mit über 60 Staaten abgeschlossen. Zudem gewährt die EU ganz ohne Gegenleistung den 49 ärmsten Staaten der Welt das Recht, alles außer Waffen frei in die EU zu exportieren. Hinzu kommen 90 bedürftige Länder weltweit, denen die EU durch ihr Präferenzsystem GSP einseitig Handelsvorteile einräumt, um deren Wirtschaft zu fördern. Natürlich fördert die EU auch Entwicklungs­länder direkt – nicht nur durch die normale Entwicklungszusammenarbeit, sondern insbesondere auch im Rahmen von Aid for Trade, um diese Länder für den Welthandel fit zu machen und sicherzustellen, dass sie in Verhandlungen und auch sonst nicht über den Tisch gezogen werden. Dafür sorgen wir mit Geld und auch mit Know-how, das wir zur Verfügung stellen. Ich erwähne das, weil in der Debatte hier in Österreich öfter der Eindruck erweckt wurde, dass uns als EU die Entwicklungsländer egal sind. Das Gegenteil ist der Fall, nur liegt der wirtschaftliche Aufbau von Burkina Faso naturgemäß nicht im Zentrum von Abkommen mit Kanada und mit den USA – das kann nicht der Hauptgegenstand sein (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber) –, aber wenn Sie in CETA hineinschauen, sehen Sie, dass selbst das dort berücksichtigt ist, dass wir auch dort an Entwicklungsländer gedacht haben.

Ein anderer Vorwurf, den ich heute ebenfalls gehört habe, wird sicherlich zu Recht erhoben, nämlich dass es auch Verlierer der Globalisierung gibt. Dabei wird eben ein Zusammenhang zwischen Abkommen wie CETA und der Verteilung von Wohlstand hergestellt. Ich denke, man muss schon vorausschicken, dass es das Hauptziel der Abkommen ist, den Wohlstand insgesamt zu mehren und alle Boote zu heben und das ganze Meer steigen zu lassen. Wie dieser Wohlstand dann verteilt wird – und dieses Thema ist ja auch angeklungen –, ist eine Aufgabe von Bund, Ländern und Gemein­den, das können wir nicht in Ottawa machen. (Vorsitzender Kopf gibt das Glocken­zeichen.)

Der andere Vorwurf, den wir hier ebenfalls gehört haben, ist, dass Abkommen wie CETA nur den Großen nützen – das ist nicht der Fall. Große Staaten wie Deutschland und Frankreich können sich auch ohne Abkommen wie CETA einigermaßen im Konzert der Handelsmächte bewegen – die Briten haben ja, wie Sie wissen, jetzt selbst das Experiment begonnen, wie sie das allein schaffen können –, aber insgesamt gilt, dass es auch die Großen erst dann, wenn sie in der EU zusammenwirken, als Verhandlungsmacht mit China, den USA und den multinationalen Konzernen auf­nehmen können. Ein Beispiel dafür sind Antidumping-Maßnahmen, die wir durch­geführt haben – zuletzt gegen Stahl aus China –, die dann auch Arbeitsplätze bei der Voest in Linz sichern. Natürlich denke ich ebenfalls wieder an den Streit mit Apple: Das können wir nur gemeinsam als EU schaffen, sonst wären wir solchen Unternehmen wirklich ausgeliefert. Wir lassen uns aber nicht einschüchtern, auch nicht von den USA.

Wir als EU können natürlich nur dann weltweit glaubwürdig sein, wenn wir auch verlässliche Partner sind, wenn auch Staaten wie Kanada, die uns sozial, wirtschaftlich und kulturell so ähnlich sind, sich darauf verlassen können, dass Dinge, die sie mit uns verhandelt haben und festgehalten haben, dann auch eingehalten werden. Ohne unsere Glaubwürdigkeit verlieren wir unsere Schlagkraft. Jeder Unternehmer wird Ihnen sagen: Vertrauen ist die wichtigste Währung der Wirtschaft. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)

Hiermit noch einmal zu der Frage Kleinunternehmer versus große Konzerne: Nutzt so etwas wie CETA und TTIP nur den großen Konzernen? – Eigentlich nicht. Große Konzerne haben große Abteilungen, die sich extra mit Handel auseinandersetzen, dort arbeiten Leute, die nur damit beschäftigt sind, die vielen Barrieren aus dem Weg zu räumen. (Abg. Pirklhuber: Eben! Darum sind sie ja Lobbyisten in Europa …!) Wer wirklich davon profitiert, sind die klein- und mittelständischen Unternehmen, die sich das nicht leisten können. Für den Großen ist es nur ein Kostenfaktor unter vielen – wenn man das Produkt ein bisschen anpasst für alle verschiedenen Märkte, wenn man dann noch einen hat, der sich extra mit den Zollformularen auskennt –, aber für den Mittelständler, und auf dem basiert ja gerade in Österreich der Exporterfolg, sind das Hindernisse, die wir gerade mit solchen Handelsabkommen wie CETA aus dem Weg räumen wollen.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Kommen Sie bitte zum Schluss!

 


Dr. Jörg Wojahn (fortsetzend)|: Deswegen fasse ich jetzt kurz zusammen: Die gemeinsame Handelspolitik ist eine der großen Stärken der Europäischen Union. Sie sichert unseren Wohlstand und sie sichert unseren Status in der Welt, unsere Schlag­kraft, unsere Glaubwürdigkeit. Und wenn wir dieses Instrument selbst kaputtschlagen, wird sich die EU in Zukunft vielleicht halt nur noch mit Traktorensitzen beschäftigen können. (Beifall.)

11.56

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Wir kommen nun zur ersten Replik durch die Parlamentsfraktionen.

Es ist vereinbart, dass zunächst pro Fraktion eine Rednerin/ein Redner zu Wort kommt; die Redezeit beträgt dabei jeweils 4 Minuten. Anschließend habe ich eine Rednerliste mit momentan 16 Rednermeldungen.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Ing. Dietrich zu Wort. – Bitte.

Reflexion der Parlamentsfraktionen

 


11.56.44

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH)|: Geschätzter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vorerst einmal: Recht herzlichen Dank, dass es diese Möglichkeit gibt, über das Thema der Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu diskutieren. Dies ist ein Thema, das viele Tausend Menschen europaweit, aber auch in Amerika emotionalisiert. Dieser Themenbereich bringt Menschen dazu, auf die Straße zu gehen und gegen diese geplanten Abkommen zu demonstrieren.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich könnte es mir leicht machen, ich bin eine Vertreterin vom Team Stronach, und wir wissen, dass die Autozulieferindustrie jener Bereich sein wird, der von diesen Handelsabkommen selbstverständlich noch mehr profitieren wird. Ich sage Ihnen aber auch: Ich bin EU-Sprecherin, und als solche mache ich mir de facto große Sorgen um den Fortbestand der EU, wenn ich heute – entschuldigen Sie diese Wahrnehmung – das Gefühl habe, dass seitens der Kom­mission immer mit einer gewissen Arroganz gesprochen wird. Wenn nämlich den Ländern und den Parlamentariern immer erklärt wird: Wir sind diejenigen, die wissen, was gut für euch ist!, dann bekomme ich wirklich Sorge, wie es weitergehen wird.

Es sei all jenen, denen der Brexit noch immer nicht genug war, ins Stammbuch geschrieben: Wir müssen Rücksicht auf die Kleinen, auf die Globalisierungsverlierer nehmen. Wir müssen endlich wahrnehmen, dass es bei all diesen Abkommen zwar sehr wohl Gewinner gibt – Gewinner auf der Seite der Großkonzerne, der trans­nationalen Konzerne; da gibt es Gewinne in Milliardenhöhe –, aber auf der anderen Seite eben auch viele, viele Tausend Verlierer.

Wir dürfen der Globalisierung nicht ständig das Wort reden, denn wir haben auch soziale Verantwortung. In diesem Punkt treffe ich mich in der Einschätzung mit dem Herrn Bundeskanzler, der auch nicht nur die Wirtschaft sieht, sondern auch sieht und spürt, dass Globalisierung nicht das Rezept der Zukunft ist. Wenn wir Handels­abkommen schließen, so müssen sie auf Augenhöhe stattfinden – unter Partnern mit gleichen Rahmenbedingungen, mit gleichen Standards. Alles andere ist unfair und führt zu einer Wettbewerbsverzerrung.

Meine geschätzten Damen und Herren, es ist auch für mich in gewisser Weise frustrierend, wenn ich heute höre: Bei CETA habt ihr ja ohnehin keine Chance mehr, da ist der Zug bereits abgefahren. Ich glaube schon, dass es eine der Kompetenzen für eine positive Zukunft der EU wäre, die Parlamente besser einzubinden, stärker zu machen, die Stimme des Volkes deutlicher und lauter zu hören.

Mit Entscheidungen der Kommission, mit Geheimverhandlungen im Stillen, mit Schiedsgerichten privater Natur ist niemandem gedient. Damit wird à la longue nur die Europäische Union gefährdet.

Zu TTIP: Meine geschätzten Damen und Herren, ich glaube, dass der Zug ohnehin schon abgefahren ist, da beide Präsidentschaftskandidaten, Clinton und Trump, sagen, unter ihrer Präsidentschaft wird es kein Abkommen geben. Aus diesem Grund möchte ich an Sie alle folgenden Appell richten: Wirtschaft ist wichtig, Wirtschaft finanziert den Sozialstaat, Wirtschaft ist eine der Säulen, auf denen unser Gesamtwohl aufgebaut ist, aber Globalisierung allein und Globalisierung zu jedem Preis ist nicht das Rezept der Zukunft, sondern das Rezept der Vergangenheit. Ich glaube, die EU müsste innehalten, wir alle müssten innehalten und aus den Fehlern lernen, die zum Brexit geführt haben, damit es nicht eine Kettenreaktion gibt. – Danke. (Beifall.)

12.01


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.

 


12.01.10

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS)|: Herr Präsident! Was die Debatte in letzter Zeit ein bisschen geprägt hat, war der Wunsch nach Sachlichkeit, Fakten statt Hysterie und Panik, aber da ist natürlich sehr viel Emotionalität dabei. Ich spüre die ja auch, aber aus anderen Gründen. Ich bin der Meinung, dass das zum Beispiel auch eine Frage der Generationengerechtigkeit ist. Wir haben jetzt viel Wohlstand, der auch auf Freihandel zurückzuführen ist, aber wir sind nicht bereit, den nächsten Schritt zu tun, um ihn auch für die nächste und übernächste Generation abzusichern. Das ist gegenüber all denen, die nach uns kommen, ungerecht.

Der Herr Bundeskanzler hat drei Dinge aufgezählt und hat vor dem Zerbrechen Europas gewarnt, wobei er ja gerade mit dem Populismus, den er hier an den Tag gelegt hat, auch dazu beiträgt. Ich danke dem Herrn Vizekanzler, auch wenn er gerade nicht anwesend ist, dass er diese Bedenken sehr gut ausgeräumt und auch erklärt hat, was wirklich falsche Behauptungen waren. Ich möchte daran jetzt anschließen.

Erstens einmal wurde der Punkt Investitionsschutz angesprochen. Das hat der Herr Vizekanzler sehr gut erklärt, es ist nämlich eben nicht so, es geht gar nicht darum, ob da eine Rechtskultur entwickelt ist oder nicht, es geht auch um Vereinfachung. Wir haben ja jetzt schon Abkommen zum Beispiel mit Rumänien oder mit Estland. Außerdem, wie Herr Urschitz letzte Woche in der „Presse“ geschrieben hat, lässt die Österreichische Staatsdruckerei die Republik Kosovo pfänden, laufen Verfahren der EVN gegen Bulgarien, der OMV gegen die Türkei und der Casinos Austria gegen Argentinien. Das betrifft ja auch österreichische Unternehmen.

Es ist wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen, und das ist der Punkt: Das sind große Konzerne, die sich das leisten können. Was man eigentlich will, indem man das System, wie es jetzt besteht, reformiert, ist, dass es transparenter wird, so wie es in CETA auch drin steht. Es werden alle Dokumente transparent, die Anhörungen werden transparent – das ist bisher nicht so gewesen –, damit auch kleinere und mittlere Unternehmen die Chance haben, gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen. Entschul­digung, es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man auch Staaten in die Verantwortung nehmen muss.

Auf der anderen Seite: Wenn Sie es sich durchgelesen haben, sehen Sie, dass auch relativ klar drin steht, was eben nicht gemeint ist – quasi so als Warnung, falls Sie zufällig eine Wahl vor sich haben; bitte verstehen Sie das alles nicht falsch und behaupten Sie nichts Falsches –: Zur Klarstellung: Die bloße Tatsache, dass eine Vertragspartei Gesetze auf eine Weise ändert, die eine Investition negativ betrifft oder Gewinnerwartungen beeinträchtigt, „stellt keinen Verstoß gegen eine Verpflichtung aus diesem Abschnitt dar“ – Investitionsschutz, Artikel 8.9 im Abkommen. Es ist ganz klar dargelegt, was es genau betrifft.

Der zweite Punkt ist Deregulierung und Privatisierungsdruck, hat der Herr Bundes­kanzler gemeint. Ja, welcher denn? – Das ist eben kein Deregulierungsabkommen, CETA ist ein Regulierungsabkommen. Und wissen Sie was? – Regeln sind besser als Macht. Macht bevorzugt immer nur jene, die die Möglichkeit haben, sich das auch zu leisten. Macht bevorzugt Großkonzerne. Wir als Liberale wollen einen fairen, freien Markt, wo die gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle gelten. Das ist so, wie wir es derzeit handhaben, oft nicht der Fall, aber das liegt eben an Deregulierung. Was CETA und TTIP ja eigentlich zum Ziel haben, ist ein freierer Markt mit faireren Regeln.

Im letzten Punkt ging es um Machtverhältnisse und Transparenz. Es ist ja auch trans­parenter geworden, so ist es ja nicht. Ich weiß nicht, was Sie alle sich da vorstellen. Wollen Sie einen Livestream zu den Verhandlungen haben, den sich dann ohnehin kein Mensch anschauen würde? Es ist ein extrem transparent verhandeltes Abkom­men gewesen.

Bei TTIP hat sich ja auch einiges verbessert. Die Kommissarin war oft hier im Parlament und hat das Ganze erklärt. Da hätte man ja auch zuhören kommen können. Diese Chance haben viele nicht wahrgenommen. Ich habe sie übrigens wahrge­nommen und war sehr beeindruckt von Kommissarin Malmström. Das heißt nicht, dass es nicht noch transparenter sein könnte. Ich frage mich aber, was eigentlich die Erwartungen sind. CETA wurde hier schon als modernstes Abkommen, das es in diesem Bereich gibt, genannt, extrem fortschrittlich, extrem progressiv und auch bei­spielhaft für solche Abkommen, die wir in Zukunft abschließen möchten.

Letztendlich ist für mich das Argument am wichtigsten, dass wir gar nicht gegen den Freihandel sein können, dass wir uns nicht so vehement dagegenstellen können, wenn wir den Wohlstand, den wir haben, für die nächsten Generationen absichern möchten. Es ist wirklich unfair, was hier gemacht wird, vor allem, sich als die allseits bekannten Globalisierungsgegner hinzustellen. Da muss ich schon sagen: Wenn einer hier im Saal ohne Freihandel ist, werfe er sein iPhone. (Beifall.)

12.05


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


12.05.42

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne)|: Gerade CETA wäre ein Beispiel dafür, dass weder bei der Mandatierung noch bei der Ausweitung der Mandatierung auf einen nach wie vor unsäglichen Investitionsschutz noch, was den jetzigen Stand der Debatte betrifft, das Parlament auch nur annähernd ausreichend involviert worden ist. Wer das behauptet, der möge dann zu weiteren iPhones oder sonst etwas greifen. Ich finde diese Beispiele derartig deplatziert, es tut mir leid.

Es geht auch genau nicht darum, hundert Prozent schwarz oder weiß zu malen. Da würde ich mit dem jetzt abwesenden Herrn Vizekanzler übereinstimmen, und ich sage das auch in seiner Abwesenheit: Bei allem Aufeinanderprallen der Standpunkte gibt es immer eine Kommunikation außerhalb des Parlaments, nur leider zu wenig innerhalb des Parlaments und – wie in diesem konkreten Fall – erst im Nachhinein. Ich weiß überhaupt nicht, wo Sie hernehmen, was Sie da vorhin behauptet haben.

Zu den Grundsatzfragen: Handel – ja natürlich, völlig richtig, da stimme ich mit Ihnen überein. Schon vor 20 000 Jahren war mit der ersten Arbeitsteilung der Grundstein dafür gelegt, auch in der Steinzeit. Die Arbeitsteilung führt zu Handel, Gott sei Dank, aber das heißt doch, dass wir uns irgendwann die Frage stellen müssen, zu welchen Bedingungen das erfolgt und was einen vernünftigen und fairen Handel erzeugt. Das ist doch die Frage.

Wenn wir heute schon Exportquoten von 60 oder 70 Prozent haben, dann ja ganz offensichtlich ohne diese Abkommen, die sich mit dem Namen Freihandel behüb­schen. – Da geht es zu ein paar Prozent um Handel. Es geht hauptsächlich um Inves­titionen – okay, da kann man weiterstreiten, das tun wir –, es geht um Regulierungen, tendenziell Deregulierungen – da kann man streiten, das darf man ja –, und es geht um diese impliziten oder auch expliziten Standardfragen, die implementiert sind. Deshalb plädiere ich dafür, endlich mit dem Unfug abzufahren – das sollten wir uns nicht länger bieten lassen –, weiter mit diesem Euphemismus zu hantieren, dass das ein Frei-handelsabkommen ist.

Warum ist es nicht frei? – Es wurde angedeutet: Solange Marktwirtschaft das Prinzip ist – und da bin ich tendenziell dafür, mehr als viele Grüne vermuten würden –, ist es völlig falsch, immer weiter an diesen Schrauben zu drehen. Es seien nur die Verkehrs-kosten angesprochen, Herr Raza, die einen Bruchteil dessen reflektieren, was in diesem Bereich verursacht wird. Das ist die größte Kostenunwahrheit, die es neben den Bereichen in der Landwirtschaft gibt. Schiffsverkehr und Flugverkehr tragen nur ein paar Prozent von dem, was sie an Kosten verursachen, werden immer nur privilegiert, auch beim sogenannten Klimaschutz; von Lkws rede ich gar nicht. Solange das so ist, führen weitere Freiheiten immer dazu, dass der Markt automatisch – er kann noch nicht einmal etwas dafür – immer genau zu diesen schiefen Ergebnissen führt, weil von vornherein alles schief aufgesetzt ist. Das sind Brandbeschleuniger in manchen Teilen. Da rede ich von dem, was in TTIP anklingt.

Ich rede aber von jetzt an nur mehr über CETA, damit wir zu den aktuellen Dingen kommen, und beziehe mich dann auf den Bundeskanzler. Ja, was haben wir da? – Wir haben sehr wohl auch, nebst dem, dass ökonomische Effekte außer in homöopathi­schen Dosen fast nicht nachweisbar sind, eine Perforierung des Vorsorgeprinzips im Kontext der regulatorischen Kooperation. Schauen Sie nach! Ich habe es da, Kapitel 25, Artikel 25: Bei der Biotechnologie wird der wissenschaftsbasierte Ansatz hochgehalten. Das ist genau das Durchlöchern des Vorsorgeprinzips, für alle, die sich näher damit beschäftigen. Ähnliches gilt für öffentliche Dienstleistungen und Libera­lisierungen bei Beschaffungen. 

Betreffend Investitionsschutz verweise ich nur auf den Deutschen Richterbund: unnot­wendig und tendenziell schädlich. Es wird da de facto eine Zweiklassenjustiz einge­führt. Das brauchen wir nicht, und de facto führt es dazu, dass die Ansprüche, die hieraus resultieren, schadenersatztechnisch um ein Vielfaches – wir werden es vom Experten Kleinheisterkamp am Nachmittag hören – höher sind. Das führt dazu, dass der Gesetzgeber gar nicht mehr alles darf, was er gerne täte, und das ist die Tendenz. Es sagt ja niemand, dass da ein Verbrechen hineingeschrieben ist, aber die Tendenz kann man ja auch abwehren.

Zuallerletzt: Wenn wir das politisch attackieren wollen, wie der Herr Bundeskanzler sagt – und ich stimme in allen drei Punkten überein –, dann haben wir, was die Frage der vorläufigen Anwendung betrifft, mit diesem Basar Schluss zu machen, dass jetzt politisch ausgeschnapst wird, während wir hier sitzen, was überhaupt in welchen Kompetenzbereich fällt. Da muss man sich die vielen juristischen Studien anschauen, die es gibt, wie unterschiedlich das ist. Manche gehen so weit und sagen, das ist so weit kontaminiert, dass man das gar nicht auftrennen kann. Es ist also gar nicht die Rede vom EU-Bereich alleine. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Wir sind der Meinung, dass man aus diesem Grund mit der vorläufigen Anwendung überhaupt nicht herumhantieren soll. Österreich soll in diese Richtung Stellung nehmen. Da haben wir dann genau die angedeutete Stärke des Kanzlers. Wie kann Österreich das machen? – Indem es die Unterzeichnung nicht leistet! Es ist ja hier angedeutet worden: Vor den Abstimmungen wird abgefragt, ob Österreich bereit ist, da es ja tatsächlich – zumindest in Teilen – ein gemischtes Abkommen ist. Wenn Österreich das nicht unterzeichnen will, dann steht dieser Prozess zumindest einmal.

Dem Bundeskanzler, der sich recht weit hinausgelehnt hat, kann geholfen werden; er muss nicht aus dem Fenster kippen, wir haben eine Lösung. Österreich sollte wirklich deponieren, dass das Ganze jetzt einmal gestoppt wird, und dann kann man noch weiterschauen. Tendenziell aber ist diese vorläufige Anwendung bei dieser Geschichte auch von CETA die Krux und nicht die Lösung. Es gibt aber Abhilfe. (Beifall.)

12.11


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


12.11.30

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Jörg Wojahn! Ich darf Sie persönlich ansprechen, weil ich mich auch persönlich mit Ihnen beschäftigen werde, denn ich glaube, das kann so nicht unwidersprochen stehen bleiben, was hier gesagt wurde.

Was Kollege Kogler gesagt hat, war natürlich im Kern alles richtig. Umso unver-ständlicher ist es, dass die Europäische Kommission versucht hat, die Mitglieds­länder – unter Anführungszeichen – „zu übertölpeln“, denn noch im Mai, Juni hat es geheißen, man werde es als nicht gemischtes Abkommen durchpeitschen, werde es einfach abschließen. Dann erst hat man unter massivem Druck ein bisschen zurückgezogen und gesagt: Das ist ein gemischtes Abkommen, aber wir setzen es provisorisch in Kraft!, wohl wissend, provisorisch oder einstweilen in Kraft setzen heißt ewig in Kraft setzen, denn ohne Zustimmung Kanadas und später auch der USA kann dieses vorläufige Inkraftsetzen nicht wieder rückgenommen werden.

Das, was Sie uns hier am meisten verschweigen und was mich am meisten schmerzt, ist, mit wem wir diese Abkommen abschließen. Dass das immer wieder in einen Topf mit Burkina Faso oder Südkorea geworfen wird, ist eine besonders schmerzhafte Irreführung der europäischen Öffentlichkeit und – finde ich auch – der Europäischen Kommission besonders unwürdig. Was wir für einen Partner haben, hat uns ja Frau Botschafterin Wesner, die leider nicht mehr da ist, heute sehr deutlich gesagt; das wissen Sie, wenn Sie genau das Gegenteil von dem nehmen, was sie gesagt hat, das zeigt Ihnen dann das Problem dieser Angelegenheit. 

Frau Wesner hat zum Beispiel gesagt, dass es ihre values und ihre Politik sind, to replace confrontation with economic cooperation. Wenn Sie genau das Gegenteil von dem, was sie gesagt hat, nehmen, dann wissen Sie, was Sie für einen Vertragspartner haben, dann müsste es heißen: to replace economic cooperation by confrontation as a means of political supremacy.

Die USA haben in der Weltgeschichte ein einzigartiges Instrument des Missbrauchs, ökonomischer Erpressung zur Durchsetzung politischer Ziele, entwickelt. Es gibt ja mittlerweile Dutzende Staaten, die davon betroffen sind. Wir kennen nicht alle, aber ich nenne nur ein paar, die Sie sicher auch kennen, die auch Boulevardmedien zu entneh­men sind: Das ist natürlich der Iran, das ist Venezuela, das ist Kuba, das ist der Sudan und natürlich – ganz neu jetzt – Russland, wo es den USA gelungen ist, die EU quasi als Satrapenorganisation in dieses System hineinzuzwingen. Es hat 48 Stunden gedauert, bis die relevanten deutschen Stellen Ja gesagt haben, nachdem sie zuerst gesagt haben: Niemals!; die EU ist vollständig in die Knie gegangen.

Ich rede jetzt nicht von SWIFT, ich rede jetzt nicht vom Passagierdatenabkommen und all diesen Dingen, bei denen die EU in die Knie gegangen ist. Reden wir von den Strafen, die die USA gegen europäische Unternehmen verhängt haben, die sich rein inneramerikanischen Sanktionen angeblich widersetzt haben! Reden wir von der 8,4-Milliarden-€-Strafe, die die USA wegen interner Regeln gegen die BNP Paribas im Jahr 2014 verhängt haben! Die Bank ist ein Hilfsfall geworden. Es gab eine Strafe von 8,4 Milliarden €, weil sie Sanktionsbestimmungen gegen Kuba, Venezuela und vor allem den Iran verletzt hat.

Was hat Europa zum Schutz seiner Macht getan? – Nichts! Und mit einem solchen Staat, der ökonomische Mittel in einer solchen Weise missbraucht und zur politischen Erpressung einsetzt, wollen Sie ein Abkommen schließen, und Sie begründen, das sei wie bei Südkorea, Singapur und ähnlichen Staaten?! Das ist ein Kardinalfehler, das sollten wir nicht durchgehen lassen. Wir sind es unserer Bevölkerung schuldig, dass wir die Wahrheit auf den Tisch legen.

Was glauben Sie, was passiert, wenn ein Staat, der schon ohne TTIP – CETA ist eine ähnliche Geschichte, weil es ja nur TTIP durch die Hintertür ist – die Europäische Kommission am Gängelband führt, jetzt legale Mittel, wie die Schiedsgerichtsbarkeit, bekommt, die europäischen Staaten auch an internen Entscheidungsfindungen, an demokratisch-parlamentarischen Gesetzgebungen zu hindern beziehungsweise da­durch Milliarden an Schadenersatzzahlungen herauszudrücken?

Reformieren wir uns zuerst! Werden wir selbstsicher! Treten wir als gleichberechtigter Partner den USA entgegen, dann können wir über ein Abkommen verhandeln! – Danke. (Beifall.)

12.15


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


12.15.47

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Experten! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Danke, dass diese Enquete heute stattfindet, denn ich glaube, es ist ganz wichtig, dass wir hier unsere Standpunkte aus­tauschen. Ich denke, dass es sich bei diesem Handelsabkommen ja nicht nur um rein ökonomische Fragen handelt, sondern auch um ganz zentrale strategische Fragen, die wir hier beantworten müssen. Es ist auch die Frage, aus welchem Blickwinkel man das betrachtet: aus der Sicht der geschützten Werkstätte, wo man einst gedient hat, oder aus der Sicht der Marktwirtschaft. Ich glaube, da sollten wir ganz klar unterscheiden.

Wollen wir, dass Europa und somit auch Österreich in einer Welt der Leader mitspielt, oder wollen wir nur Follower sein? Das ist eine entscheidende Frage für mich. Wollen wir bei den weltweiten Veränderungen nur zusehen, oder wollen wir sie selber mitgestalten? Als Wirtschaftssprecher meiner Partei sage ich ganz deutlich: Wir wollen da mitgestalten, und wir haben uns dazu auch immer aktiv bekannt. Das verbindet uns auch mit Kollegen Steinmeier, der gestern gemeint hat, dass man den globalen Markt mitgestalten muss und dass das auch unsere Aufgabe ist.

Gerade Österreich, wir als kleines Land leben von diesen internationalen Handels­beziehungen, und das hat die Vergangenheit eindrucksvoll bewiesen. Wir haben viele Freihandelsabkommen abgeschlossen, die der österreichischen Wirtschaft die Geschäfte erst ermöglicht haben und die uns auch die Geschäfte erleichtert haben. Es ist jetzt angeschnitten worden, dass CETA vielleicht nur zu einem kleinen Teil Wirt­schaftswachstum und Arbeitsplätze bringt. Ich denke, es ist die Summe der Abkom­men, die wir abgeschlossen haben, und jedes Abkommen leistet dazu seinen Beitrag. Wir haben über 90 Abkommen – das ist heute schon gesagt worden –, 60 mit Inves­titionsschutz, und ich kenne kein Abkommen, mit dem man in Österreich die Standards gesenkt hätte. Also ich denke, wir müssen schon auch die Kirche im Dorf lassen.

Der Herr Vizekanzler hat es ja gesagt: Wir haben eine Exportquote von 60 Prozent. (Abg. Kogler: Ja, aber ohne TTIP und CETA!) – Aber wir müssen sie auch absichern. Wir haben eine Exportquote von 60 Prozent, das heißt, wir verdienen 6 von 10 € im Ausland. Wir exportieren mehr in Drittstaaten, als wir importieren, das heißt, wir haben einen Handelsbilanzüberschuss. Ganz wichtig ist mir: Wirtschaft ist untrennbar mit Arbeitsplätzen verbunden. Jeder zweite Arbeitsplatz in Österreich ist direkt oder in­direkt mit dem Export verbunden.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: die Metall- und Maschinenindustrie. 1 200 Betriebe, davon 85 Prozent in Familienbesitz, haben 120 000 Mitarbeiter, indirekt 230 000 Mitar­beiter, 85 Prozent Exportquote. Ich glaube, das ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass wir damit richtig und maßvoll umgehen und vor allem diese Arbeitsplätze nicht gefährden sollen.

Zu CETA – es ist schon gesagt worden –: CETA ist eines der am längsten und besten verhandelten Handelsabkommen. Über sieben Jahre, seit 2009, waren während der Verhandlungen das Bundeskanzleramt, alle Ministerien, die Sozialpartner und die österreichischen Institutionen eingebunden und konnten ihre Positionen einbringen. Das ist auch geschehen. Es ist in dieser Beziehung ja auch vieles zum Positiven geändert worden. Wir von der Wirtschaft haben diese Möglichkeit auch genutzt und unsere Positionen in den unterschiedlichsten Branchen eingebracht, die Wirtschafts­kammer, die Industriellenvereinigung, von Kfz über Maschinen bis hin zu Lebens­mitteln. Vieles davon wurde in den Verhandlungspakt übernommen.

Ich denke, CETA ist ein modernes Handelsabkommen, und Kanada ist ein wichtiger Handelspartner. Kanada ist ja mit den gleichen Interessen wie wir in Europa ausge­stattet, nämlich sich gegenseitig neue Chancen zu geben. Ich glaube, man sollte auch die Chancen sehen, aber ich betone natürlich auch, dass man da vorsichtig sein und mit den Gefahren entsprechend umgehen muss.

Wir in Österreich brauchen – das ist ganz wichtig, eine Chance für die KMUs – diese internationalen Handelsabkommen, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern. Also kurzum: Handelsabkommen sind wichtig für den Standort und – damit verbunden – für die Arbeitsplätze. (Beifall.)

12.20


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubob­mann Mag. Schieder. – Bitte.

 


12.20.25

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte ReferentInnen und ExpertInnen! Herzlichen Dank für Ihre Beiträge. Ich glaube, Sie haben geholfen, dieses Thema, das ja oft unter vielen Ressentiments abgehandelt wird, einer sachlichen Sichtweise zu unterziehen. Ich möchte das auch in meinem Beitrag sachlich, wiewohl dann doch auch kritisch beurteilen.

Erstens: Österreich ist eine offene, innovative Volkswirtschaft. Österreich hat alle Öffnungs­schritte, die unser Land vollzogen hat, sehr gut genutzt: sei es der EU-Beitritt, sei es die Schaffung der WTO. Die österreichische Wirtschaft hat ihre Chancen immer gesehen und genutzt. Daher sind hinsichtlich der Frage der Beurteilung von CETA und TTIP die wirtschaftlichen Effekte ins Zentrum zu stellen. Wir haben gehört, sie seien gering, vermutlich genau deshalb, da es – wie ich vorhin gesagt habe – ja schon wesentliche Öffnungsschritte gegeben hat und daher nicht zusätzliche Wachstums­effekte kommen können.

Die zweite Frage betreffend wirtschaftliche Effekte ist: Was sind die Handelshemm­nisse, die man noch zusätzlich abschaffen möchte? Das sind die Zölle – wir haben gelernt, die sind relativ gering –, das sind meiner Meinung nach die Wechselkurse, die in den letzten Jahren, seit der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder schwankender und instabiler geworden sind und daher ein viel größeres Problem als die Zölle darstellen, und das sind natürlich andere Kostenrahmen, die oft auch missbräuchlich verwendet werden; ich nenne nur das Beispiel Steuerdumping, Apple und dergleichen zeigen ja, dass da auch große Probleme in der Wettbewerbsgerechtigkeit liegen. – Das heißt, in dem Bereich kann man eigentlich sagen, dass der wirtschaftliche Aspekt nicht der entscheidende ist.

Kommen wir zu dem anderen Punkt, dass CETA und TTIP ja nicht nur Handels­abkommen sind, sondern auch andere Fragen beantworten sollen, etwa betreffend den Investorenschutz. Eigentlich ist das die Kopie eines Systems, das für Verhältnisse geschaffen worden ist, in denen keine entwickelten Rechtsstaaten und Wirtschafts­systeme bestehen, um sich in einer Schiedsgerichtsform irgendwie doch noch auf etwas zu einigen. Hinsichtlich Volkswirtschaften und Rechtsstaaten wie die USA, Kanada, Europa sind das wohl keine denkbaren Instrumente.

Das, was wir uns gewünscht haben, ist nicht gekommen, nämlich ein eigener Handelsgerichtshof, der eigentlich sinnvollerweise ähnlich dem Europäischen Gerichts­hof und anderen auf WTO-Ebene geschaffen werden müsste. Das muss man aber sagen, denn egal, wie man dieses Haus der ISDS anstreicht und nennt, drinnen bleibt in den Strukturen nach wie vor dieses Schiedsgerichtssystem, das meiner Meinung nach suboptimal und schlecht ist und viele Fragen aufwirft.

Dann kommen wir noch zu der Frage, was das für einzelne Sektoren unserer Wirt­schaft bedeutet, die uns ein besonderes Anliegen sind. Ich würde da aus meiner Sicht den Schutz der Daseinsvorsorge herausgreifen. Da glaube ich, dass der gewählte Weg einer Negativliste ganz dünnes Eis ist; wir wissen, dass das vor allem in Kombination mit den Schiedsgerichten eine Doppelmühle erzeugt und dann sehr wohl Dienstleis­tungen der Daseinsvorsorge, wie sie bis jetzt von unseren Bürgern manchmal auch als optimal wahrgenommen werden, nicht mehr gegeben sind.

Drittens muss man sich auch die Frage stellen, was verloren gehen würde, wenn man diese Abkommen nicht abschließt. Da bin ich wieder beim Punkt: Wir verlieren nicht unsere Handelsbeziehungen zu Kanada, wir verlieren nicht unsere Handelsbezie­hungen zu den USA. Wir würden auf dem erfolgreichen Stand, auf dem wir jetzt sind, verharren. Wir würden aber natürlich gleichzeitig auch die Risken nicht eingehen.

Viertens glaube ich, dass es viel wesentlichere Punkte gibt, vor allem wenn wir darüber reden, wo die Wachstumshemmnisse liegen, nämlich die Reduktion der Wechsel­kurs­risiken durch Regulierung der Finanzmärkte, die technische und metrische Harmoni­sierung zwischen den Kontinenten – das ist viel wichtiger, denn dann ist es auch viel leichter umzurechnen – und letztlich auch Wachstumsinitiativen. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Wenn Europa findet, wir haben zu wenig Wirtschaftswachstum, dann wäre es höchste Zeit, zu investieren und Europa von dem engen Konzept der Sparpolitik, die Inves­titionen letztlich unmöglich macht, zu befreien.

Was ich mir noch wünsche: dass wir zwischen Europa und Amerika einen gemein­samen Investitionspakt zur Findung von Antworten auf den Klimawandel schnüren. Das wäre wesentlich wichtiger als diese zwei Abkommen. (Beifall.)

12.25

*****

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich aufgrund der vorgeschrittenen Zeit die Redezeiten von 3 auf 2 Minuten kürzen muss.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Katzian. – Bitte.

 


12.25.35

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ)|: Gut, aufgrund der gekürzten Redezeit spreche ich nur im Telegrammstil.

Erstens: Wir, und auch ich persönlich, sind nicht gegen Freihandel. Das ist auch bei den bisherigen Aktivitäten und Aussagen mehrfach deutlich geworden. Wir haben uns an der bisherigen Debatte auch beteiligt. Aber wie ist denn die Debatte gelaufen? – Zuerst hat es geheißen, man soll sich einbringen. Hat man sich eingebracht und hat dies ein bisschen lauter getan, wurde man gleich darauf hingewiesen: Ja bitte, wartet bis die Verhandlungen zu Ende sind, dann könnt ihr sagen, ob das gescheit oder blöd ist! Jetzt hören wir: Die Verhandlungen sind zu Ende, man kann eh nichts mehr machen! – Also das ist eine Vorgangsweise, die meiner Meinung nach nicht passt und die auch dazu führt, dass viele Menschen der Europäischen Union sehr kritisch gegenüberstehen.

Wir sind für Spielregeln. Wir sind dafür, dass Freihandel nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen wird. Wir schauen genau hin: Wer profitiert, und wer hat Nachteile? – Ganz offensichtlich ist es so, dass es nicht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind, die profitieren, denn der Wachstumseffekt ist ein sehr niedriger, wie wir vorhin gesehen haben, und die positiven Auswirkungen auf die Arbeitsplätze sind ebenfalls sehr gering.

Für uns ist CETA keine rechtliche Frage; es ist eine politische Frage, da es das erste Abkommen ist, das mehr als ein Handelsabkommen ist. Man soll nicht immer sagen, es sei ein Handelsabkommen. (Abg. Pirklhuber: Richtig!) Da wird viel mehr geregelt als Zölle und sonstige Freiheiten, daher ist es natürlich eine Blaupause, nicht nur für TTIP, sondern auch für andere Abkommen, die in Zukunft folgen werden, denn mit diesem Abkommen wird ein Präjudiz geschaffen, das man nachher nur sehr schwer wird wegargumentieren können.

Ich sage ausdrücklich: Wir sind nicht gegen Kanada. Ich und viele andere sind daumendrückend bei der Eishockey-Weltmeisterschaft gesessen, wir sind Fans der Crazy Canucks gewesen. Wir stellen diese Art von Abkommen grundsätzlich infrage, mit Kanada hat das gar nichts zu tun; das möchte ich ausdrücklich betonen. (Beifall.)

12.27


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Mag. Heinz Mittermayr. – Bitte.

 


12.28.08

Mag. Heinz Mittermayr (Attac Österreich)|: Als Angehöriger der Zivilgesellschaft frage ich mich wirklich: Haben wir die richtige Analyse dessen, wie unsere Gesellschaft momentan verfasst ist?

Ich erlebe unsere Wirtschaft als äußerst fragil, problematisch. Ich kann nicht mit gutem Gewissen meinen Kindern in die Augen schauen und sagen: Ihr werdet einmal eine bessere Zukunft haben! Wir erleben, dass die Wirtschaft unsere Umwelt kaputt macht. Wir erleben Flüchtlingsbewegungen aufgrund des internationalen Handels, der uns an die Grenzen unserer Gesellschaft bringt. Wir erleben eine Spaltung der Gesellschaft, bei uns und weltweit.

CETA und TTIP sind Instrumente, die genau dieses Wirtschaftssystem, das wir in den letzten Jahren da vorangetrieben haben, weiterbringen. Da braucht es ganz klar neue Wege des internationalen Zusammenarbeitens, denn so können wir keine Zukunft bauen, in der es heißt: Ja, wir wollen alle auf dieser Welt ein gutes Leben miteinander haben! Wir können nicht sagen, wir wollen unseren reichen Norden und unsere Arbeitsplätze sichern. Wir können da nicht kleinkariert auf uns schauen, sondern wir müssen sehen, wie wir miteinander diese Welt weiterbringen. Dazu braucht es welt­weite Investitionsabkommen.

Da braucht es Wirtschaftsabkommen, die ganz klar sagen: Das sind Standards, die wir brauchen! Wir brauchen Förderung der regionalen Wirtschaft, wir brauchen Förderung von Maßnahmen für die Umwelt, wir brauchen Förderung von regionalen Strukturen. Das ist das, was es braucht.

Es braucht nicht solche Instrumente, wie sie momentan verhandelt werden; diese müssen wir grundsätzlich zurückdrängen, denn was wir bisher schon geschafft haben, war eben eine Spaltung. Das müssen wir in Zukunft mit internationalen Abkommen verhindern und in Zukunft eine Gesellschaft schaffen, in der es uns allen miteinander besser geht und nicht einige wenige profitieren. (Beifall.)

12.30

Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Winzig. – Bitte.

 


12.30.19

Abgeordnete Dr. Angelika Winzig (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Einige Medien haben letzte Woche berichtet, dass das Wissen über Handelsabkommen in der Bevölkerung, aber auch in der Politik sehr gering ist. Im Gegensatz dazu ist die Scheinheiligkeit der Debatte umso größer (Ruf: Das ist richtig!), denn jeder weiß, unser Wohlstand, unsere Sozialleistungen können nur aufgrund massiver Anstrengungen unserer Unternehme­rinnen und Unternehmer im Export funktionieren.

Wir investieren auch viel in den Überseeexport, denken Sie an die go-international-Initiative, denken Sie an unsere hervorragenden Außenwirtschaftsorganisationen – mit 110 Stellen weltweit –, um die wir von anderen Ländern beneidet werden, aber nicht zuletzt zielt auch die Start-up-Initiative für High-Tech-Gründungen in diesem Bereich darauf ab.

Jeder weiß auch, dass die Bedeutung Europas sowohl politisch als auch wirtschaftlich aufgrund des Aufkommens von China und Indien dramatisch sinken wird. Betrachten Sie die Welt vielleicht einmal aus der Sicht eines Australiers, dann sehen Sie das Verhältnis des kleinen Europas zur restlichen Welt und dass wir nicht der Nabel der Welt sind. Dass die anderen Staaten nicht schlafen, das wissen wir spätestens seit dem transpazifischen Abkommen, das zwölf Staaten, die 40 Prozent der Weltwirtschaft abdecken, unterzeichnet haben. Aber auch Russland, China und andere asiatische Staaten sind gerade dabei, Abkommen zu verhandeln.

Jeder weiß auch, dass wir trotz unseres Bekenntnisses zur Regionalität – und das kann ich selbst nur unterstreichen – Globalisierung und Digitalisierung nicht aufhalten können, aber wir müssen die Chancen nutzen und für die nächste Generation die Türen öffnen.

Ich glaube, wir brauchen über TTIP heute nicht besonders ausführlich zu diskutieren, die Verhandlungsergebnisse sind zu gering. Anders ist es bei CETA, das ist ein hervorragend verhandeltes Abkommen, auch dank unseres Herrn Vizekanzlers, der unsere Kritikpunkte auf europäischer Ebene eingebracht hat.

Was noch nicht erwähnt wurde: Kanada öffnet den öffentlichen Beschaffungsmarkt, wie Kanada es noch nie bei einem Abkommen gemacht hat, bis auf die kommunale Ebene.

Wir brauchen dieses Abkommen zur Sicherung unserer Arbeitsplätze. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ich rede da nicht einmal vom Ausbau von Arbeits­plätzen, wohl wissend, dass 1 Milliarde € an zusätzlichen Exporten 15 000 neue Arbeitsplätze schaffen würde.

Wenn Sie Großkonzerne negieren: Bitte, das ist ganz einfach. Das beste Mittel ist, keine Produkte von diesen Firmen zu kaufen. Es zwingt Sie keiner, Apple, Google, Facebook und Sonstiges zu verwenden, Sie müssen auch nicht mit Nike-Turnschuhen herumlaufen. (Heiterkeit.)

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Den Schlusssatz bitte!

 


Abgeordnete Dr. Angelika Winzig| (fortsetzend): Das Abkommen, und das sagen auch unsere Großkonzerne, dient der mittelständischen Wirtschaft. Daher: Opfern wir doch den fairen, freien Wettbewerb, den fairen, freien Handel, der uns jahrelang Wohlstand beschert hat, nicht auf dem Altar des Populismus.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Danke.

 


Abgeordnete Dr. Angelika Winzig| (fortsetzend): Die nächste Generation hat ein Recht darauf, dass wir die Zukunft gestalten und nicht den Kopf in den Sand stecken. (Beifall.)

12.33


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr David Kainrath. – Bitte.

 


12.33.46

David Kainrath, Bsc, MSc (Österreichischer Städtebund)|: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Sehr geehrte Herren und Damen Abgeordnete! Werte Damen und Herren! Als Vertreter des Städtebundes und des Verbandes der öffentlichen Wirtschaft ist mir heute die Daseinsvorsorge und der Schutz der Daseinsvorsorge ein besonderes Anliegen. Deshalb möchte ich die Public-Utilities-Klausel, die sogenannte Ausnahme für die Daseinsvorsorge, den Schutz für die Daseinsvorsorge, wie es immer genannt wird, thematisieren.

Es ist so, dass diese Public-Utilities-Klausel, die im Annex 2 des CETA-Abkommens verankert ist, öffentliche Monopole und auch ausschließliche Rechte schützt und uns deshalb als wirksamer Schutz verkauft wird. In Österreich ist aber die Daseinsvorsorge viel breiter organisiert. Es gibt zum Beispiel gemeinnützige Wohnbauge­nossen-schaften, die nicht auf diese beiden Institutionen zurückgreifen können, sondern die eigene Rechtsformerfordernisse haben. (Der Redner betrachtet das rot blinkende Licht auf dem Rednerpult.) – So, jetzt bin ich verwirrt, Entschuldigung.

Meine Frage ist: Warum verwenden wir den Begriff Public Utilities, der im EU-Recht und im Handelsrecht nicht bekannt ist, warum verwenden wir nicht den Begriff DAWI, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, den es im EU-Recht gibt und der ausdefiniert ist? Warum überlassen wir die Interpretation von Public Utilities den Richtern und Richterinnen beim Investitionsgericht von CETA, die nicht demo­kratisch legitimiert sind? Das ist doch eine Werteentscheidung!

Im Sinne einer konstruktiven Kritik könnte man auch noch anführen, dass die Public-Utilities-Klausel natürlich die Daseinsvorsorge nicht vom Investitionsschutz ausnimmt, dass die Public-Utilities-Klausel die Daseinsvorsorge auch nicht von Rechtsform-erfordernissen ausnimmt (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen), das gehört nachgebessert.

Die Franzosen haben es geschafft, ihre audiovisuellen Dienstleistungen komplett aus dem Anwendungsbereich des Abkommens auszunehmen. Warum können wir das nicht bei der Daseinsvorsorge auch? Danke schön. (Beifall.)

12.36


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter des Europäischen Parlaments Mag. Franz Obermayr. – Bitte.

 


12.36.25

Mitglied des Europäischen Parlaments Mag. Franz Obermayr (FPÖ)|: Herr Prä­sident! Es ist für einen Abgeordneten zum Europäischen Parlament natürlich eine Freude, heute einmal in Wien reden zu dürfen und ein paar Dinge zum Ausdruck zu bringen.

Ich finde es sehr positiv, dass es die heutige Debatte gibt, denn es ist nicht selbst­verständlich, dass sich die Kommission und verschiedene Dienste der Institutionen zu Flexibilität und Transparenz bereit erklären. Eines der besten Beispiele: Herr Juncker erklärte noch am 29. Juni 2016 – das ist noch gar nicht so lange her – in der „Deutsche Welle“, dass CETA exklusiv in EU-Kompetenz fällt und keine Zustimmung der Mitglied­staaten erforderlich ist. Alles nachzulesen!

Es ist auch sehr schön, dass der Herr Vizekanzler heute eine intellektuelle Diskussion fordert, die Sorgen der Bürger, dass über CETA amerikanische Unternehmen auch einen Zugang zum europäischen Markt finden, für ihn aber offensichtlich nicht existent sind. Er macht sich lapidar darüber lustig, indem er von Briefkastenfirmen spricht, und er hat offensichtlich in seinem Sprachschatz das Wort Tochterunternehmen gestrichen. Was er offensichtlich auch nicht beherzigt, ist, dass es ein Abkommen gibt, das sich NAFTA nennt und ein nordamerikanisches Freihandelsabkommen ist, und dass, meine Damen und Herren, über NAFTA selbstverständlich Dienstleistungen und Produkte nach Kanada kommen werden, was im Endeffekt Tür und Tor öffnet. Also NAFTA ist ja eine Schleuse für CETA, das muss man auch offen ansprechen und sagen, wenn man heute schon die intellektuelle Diskussion einfordert.

Leider ist der Herr Vizekanzler nicht mehr da. Er hat sich auch sehr darüber gefreut, dass sich die Schiedsgerichtsbarkeit stark verbessert hat, das ist offensichtlich seine subjektive Meinung. Ich möchte mich schon, da ich es ja gewohnt bin, in Brüssel nur eine Minute zu reden, an das Zeitlimit halten, aber wenigstens diesen Punkt möchte ich noch aufgreifen, nämlich das sogenannte Investment Court System, also diese vom Herrn Vizekanzler hochgelobte Schiedsgerichtsbarkeit.

Ich darf Ihnen jedoch ein paar Fälle des Europäischen Gerichtshofs mit auf den Weg geben, nämlich den Fall Achmea versus Slowakei und auch den Fall Euram Bank versus Slowakei (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen), wo der Europäische Gerichtshof sehr wohl von der grundsätzlichen Unvereinbarkeit von Schiedsgerichten mit dem bestehenden europäischen Rechtssystem ausgeht.

Ich frage mich: Warum hat die Kommission diese Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht berücksichtigt, warum geht sie davon aus, dass eine Schieds­gerichtsbarkeit ein akzeptabler Bestandteil des Abkommens zu sein hat? Besten Dank. (Beifall.)

12.38


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Gert Rücker. – Bitte.

 


12.39.13

Gert Rücker (KMU gegen TTIP)|: Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich produziere seit 45 Jahren Bekleidung in der Steiermark und beweise seit damals, dass es sehr wohl möglich ist, eine Bekleidungsproduktion in Österreich zu gestalten, und dass wir als KMU auch eine absolut sinnvolle wirtschaftspolitische Einheit sind.

Einer der Initiatoren von „KMU gegen TTIP“ wurde ich, weil wir festgestellt haben, dass wir als KMUs, als Unternehmerinnen und Unternehmer, immer schwierigere Rahmen-bedingungen vorfinden, und zu diesen kam die Sorge, dass durch TTIP eine ent­sprechende weitere Verschlechterung auf uns zukommen könnte.

Das Jahr der intensiven Beschäftigung mit dem Thema hat uns leider Gottes gezeigt, dass diese Befürchtungen absolut berechtigt waren: In der Textil- und Bekleidungs­industrie sehen wir ja deutlich, wohin gesenkte Standards in einem internationalen Wettbewerb führen, nämlich zum Verlust von zigtausend Arbeitsplätzen und einer weiteren Absenkung von Standards. Reach ist ein sehr gutes Beispiel, da sehen Sie deutlich, dass es bereits wieder zum verstärkten Einsatz von Azofarbstoffen kommt; entscheidend ist immer der Preis.

Von der WKO wird ausschließlich das Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent ab 2027 genannt. Ich muss dazu sagen: ohne Berücksichtigung der Klimaproblematik und ohne Berücksichtigung der augenblicklichen ökonomischen Situation.

Meine Damen und Herren, wir ersuchen Sie dringend – wegen der extrem großen Bedrohung durch TTIP und der extrem schwachen Pro-Argumente –, CETA nicht zuzustimmen, erst die Risiken, die damit verbunden sind, abzuklären, und für TTIP neue Verhandlungen zu beginnen. – Vielen Dank. (Beifall.)

12.41


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


12.41.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn eines hervorstreichen: Ein großer Dank an die Parla­mentsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die es mit uns gemeinsam geschafft haben, diese Enquete zustande zu bringen! Es ist wirklich ganz, ganz wichtig, dass wir heute einen ganzen Tag lang eine so gute Diskussion führen können. – Bitte einen großen Applaus für die Mitarbeiter des Parlaments. (Beifall.)

Ich finde auch, dass die ersten Beiträge unserer ReferentInnen heute eines klarge­macht haben: TTIP und CETA sind keine Lösung für die anstehenden aktuellen Prob­leme, die wir als Bürgerinnen und Bürger, als PolitikerInnen und als politische Institu­tionen haben. Das ist punktgenau in mehreren Statements auf ganz unterschiedlichen Ebenen gekommen.

Meine Frage an die Kommission ist heute folgende: Für wen steht die Kommission? Auch wenn sie das Mandat der Regierungsvertreter noch hat – das ist mir schon klar –, für wen steht sie? Es ist tatsächlich Faktum, dass sich die Konzerne mit ihrem Lobbyismus offensichtlich in Brüssel nicht mehr durchsetzen können und jetzt über diese Hintertür der Schiedsgerichte versuchen, die demokratischen politischen Institu­tionen auszuschalten. Meine Damen und Herren, das ist doch Faktum!

Das kann man am Beispiel der Pestizidanpassung auch belegen: Amerikanische und europäische Konzerne haben sich vorab über ihre Ziele abgesprochen, und diese sind in die Verhandlungspapiere hineingekommen. Detto ist es bei CETA ganz klar, dass das Vorsorgeprinzip ausgehebelt werden wird. In Artikel 25.2 kann man das nachlesen. Die tatsächliche Einführung und „Förderung effizienter, wissenschaftsbasierter Zulas­sungs­verfahren für Biotechnologieerzeugnisse“ ist das trojanische Pferd. Das ist das Einfallstor für amerikanische Gentechnikkonzerne, die sich gegen die europäische Zivilgesellschaft, gegen die europäischen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, die für Gentechnikfreiheit gekämpft haben, nicht durchsetzen konnten. – Das ist Faktum.

So versucht man, das Vorsorgeprinzip auszuhöhlen und durch ein sogenanntes wissenschaftsbasiertes Modell zu ersetzen, das nichts anderes bedeutet, als dass man den Schaden erst nachweisen muss, damit man zu seinem Recht kommt. Wir sagen zu Recht: Das kann es nicht sein! Daher meine Frage auch an die ExpertInnen, was die Umwelt- und Sozialstandards betrifft: Wäre es nicht dringlich erforderlich, die Einklagbarkeit von Umwelt- und Sozialstandards auf dieselbe Ebene zu heben? (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Ist es demokratiepolitisch nicht völlig unzulässig und unzumutbar, dass es ein Zweiklassenjustizsystem gibt, wenn Ad-hoc-Institutionen zu Institutionen zwischen Vertragsparteien werden?

Ich würde hoffen, dass wir auch hier im Parlament Klartext reden. – Danke schön. (Beifall.)

12.44


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächste Rednerin: Frau Dr. Iulia-Andreia Leopold von der Stadt Wien. – Bitte.

 


12.44.41

Dr. Iulia-Andreia Leopold (Amt der Wiener Landesregierung)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertreterin der Stadt Wien möchte ich mich den Meinungen der hier anwesenden Ökonomen Dr. Raza und Dr. Breuss anschließen und noch einmal betonen, dass es recht geringe quantitative Auswirkungen der Abkommen auf das Wirtschaftswachstum und auch auf den österreichischen Arbeitsmarkt geben wird.

Die Stadt Wien – als eine sich rasant entwickelnde Stadt – ist sehr bemüht, die Wirtschaft durch öffentliche Investitionen anzukurbeln. Laut unseren Recherchen ergeben sich eigentlich die höchsten Wohlfahrts- und auch Beschäftigungseffekte durch Maßnahmen zur Ankurbelung des öffentlichen Konsums, durch Wohnbau­investitionen und auch durch Ausgaben für eine aktive Arbeitsmarktpolitik.

Ich möchte kurz die Benefits dieser Freihandelsabkommen – wir reden bei TTIP zum Beispiel immerhin von einem Wirtschaftswachstum von zirka 0,05 Prozent pro Jahr – ein bisschen in Relation zu den Maßnahmen der Stadt Wien setzen: Es ist Ihnen vielleicht bekannt, dass die U2-Verlängerung nach Aspern bei einer Investitionssumme von ungefähr 1,4 Milliarden € in einer Zeitspanne von ungefähr elf Jahren – von 2002 bis 2013 – nach unseren Berechnungen eine Erhöhung der Wertschöpfung um unge­fähr 1,7 Milliarden € gebracht hat. Das würde eine Erhöhung der Bruttowertschöpfung in Österreich um ungefähr 0,6 Prozent in diesen Jahren bedeuten, auf elf Jahre aufgeteilt wären es ungefähr 0,05 Prozent – das ist ungefähr das, was TTIP vielleicht unter Umständen bringen würde.

Allerdings: Die U2-Verlängerung ist eine Maßnahme von vielen, die die Stadt Wien oder auch der Bund setzt, um die Wirtschaft anzukurbeln. Ich möchte noch anbringen, dass Infrastrukturmaßnahmen wie die U2-Verlängerung, von der ich gerade ge­sprochen habe, nachhaltige Investitionen sind, die auch zukünftigen Generationen zugute­kommen werden. – Danke sehr. (Beifall.)

12.47


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächste Rednerin: Frau Mag. Heidemarie Porstner. – Bitte.

 


12.47.29

Mag. Heidemarie Porstner (Global 2000)|: Vielen herzlichen Dank dafür, dass ich heute hier vor dem Plenum sprechen darf. Ich arbeite für die Umweltschutzorganisation Global 2000 und bin von Beginn an, seit 2013, Campaignerin bezüglich TTIP und auch CETA. Ich möchte betonen, dass wir sehr froh sind, dass diese Enquete heute hier stattfindet, denn wir haben sie vor mehr als zweieinhalb Jahren als Mitglied der Platt­form TTIP stoppen in unserer BürgerInneninitiative gefordert, an der sich 16 000 Menschen beteiligt haben.

Wir von Global 2000, gemeinsam mit unserem Netzwerk Friends of the Earth, mit vielen Hunderten anderen Organisationen – europaweit, in den USA und Kanada –, haben in dieser Zeit zahlreiche Studien in Auftrag gegeben, Rechtsanalysen und Rechtsgutachten erstellen lassen, und all diese Gutachten und Studien zeigen: Das Vorsorgeprinzip wird nur allzu leicht ausgehebelt. Mit dem neuen ICS, mit dem Investorenschutz in CETA, können Staaten genauso verklagt werden, wenn sie Maß­nahmen für den Umweltschutz ergreifen. Es zeigt sich auch, dass die österreichische und die europäische Landwirtschaft, vor allem die kleinstrukturierte Landwirtschaft, die wir hierzulande haben, durch TTIP und durch CETA ganz massiv unter Druck geraten wird. Es gibt Rechtsgutachten, die zeigen, dass die regulatorische Kooperation tatsächlich einer der wesentlichen Fallstricke für den Schutz der Umwelt und für den Schutz der VerbraucherInnen ist.

Ich möchte auch noch hinzufügen, dass die Österreicherinnen und Österreicher in den letzten Jahren nicht geschlafen haben. Wir haben alles darangesetzt, sie in Hunderten Veranstaltungen zu informieren, wir haben dazu beigetragen, dass die Österreiche­rinnen und Österreicher informiert sind. 150 000 Menschen haben sich an der selbst­organisierten Europäischen BürgerInneninitiative beteiligt. 33 000 Menschen, Öster­reicherInnen, haben an der Konsultation der EU-Kommission teilgenommen und sich aktiv zu ISDS geäußert. Bereits 100 000 Menschen haben aktiv ein E-Mail an die österreichische Bundesregierung gesendet, um klarzumachen: CETA darf nicht zuge­stimmt werden!

Meine Damen und Herren, ich bin sehr, sehr froh, dass diese Enquete hier heute stattfindet und dass wir auch von NGO-Seite die Gelegenheit haben, den Parla­mentariern und Parlamentarierinnen klarzumachen: CETA darf nicht zugestimmt werden! – Vielen Dank. (Beifall.)

12.49


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


12.49.49

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)|: Eine kleine Anmerkung noch zur Frau US-Botschafterin: Wir tun uns halt auch schwer, weil wir sehen, dass wichtige Bereiche eigentlich Handelshemmnisse gravierender Natur darstellen – auf die Wechselkurse hat Klubobmann Schieder schon hingewiesen.

Ich darf daran erinnern, dass die USA – obwohl Präsident Gerald Ford 1975 den Metric Conversion Act unterschrieben hat – bis heute nicht in der Lage sind, wie der Rest der Welt das metrische System anzuwenden, obwohl dieses ISO-Norm ist. Das sind Dinge, die man vielleicht vorweg zur Diskussion hätte stellen können, und mit TTIP fangen wir dann an, wenn einmal die Hausaufgaben der letzten Jahrzehnte erledigt sind – aber diesen Standpunkt kann man nur ans Herz legen. Da gilt das, was Kollege Hübner gesagt hat: dass man vielleicht nicht so sehr das Schoßhündchen hervorhebt, sondern auf gleicher Augenhöhe verhandelt.

Ich möchte zum zweiten Problem kommen, was mir ein wichtiges Anliegen ist, das ist die Frage der Schiedsgerichtsbarkeit. Ich habe Frau Kommissarin Malmström hier im Haus zweimal – und das letzte Mal sehr deutlich – vorgeworfen: Ich finde es schade, dass die Intelligenz von EU-Kommissionen im Laufe der Jahrzehnte abnimmt und nicht zunimmt. Die Gründungsväter haben in den Römischen Verträgen nicht eine Schieds­gerichtsbarkeit vorgesehen, sondern einen Europäischen Gerichtshof, der nicht in der Sache selbst entscheidet, sondern nur Auslegungshilfe für die nationale Justiz ist.

Die Delors-Kommission war vernünftig genug, dasselbe System mit dem EFTA-Gerichtshof für den Europäischen Wirtschaftsraum zu machen. Seid ihr in der Lage, ein gleichartiges System für zwei Industriestaaten zu verhandeln, nämlich die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten und die USA beziehungsweise Kanada?!

Ich bringe das als ein Beispiel für etwas, wo man bewusst hinter das zurücktritt, was man in Europa eigentlich hat. Wir haben nämlich einen funktionierenden Binnenmarkt, und wir haben eine funktionierende harmonische Rechtsprechung durch den EuGH. Wieso wurde nicht dieses System verwendet? – Die Wahrheit ist: Man will natürlich die Schadenersatzklage haben, weil das das große Geschäft für die Konzerne ist. Im anderen Fall bekommen sie nämlich nur vor dem nationalen Gericht recht, je nach Auslegung, und müssen sich nach den dortigen Standards richten. Daher nochmal mein Appell, auch wenn es nicht mehr verhandelbar ist: Wir sollten das weiter­entwickeln!

Meine letzte Anmerkung betrifft die WTO: Europa ist auch dort Adjutant der USA, um zu verhindern, dass es einen WTO-Gerichtshof gibt, der auch in der Sache entscheidet. Wir haben es in der Parlamentarischen Versammlung – wer das letzte Mal mit mir dort war, weiß das – wiederum erlebt: Die USA haben die WTO aufgegeben (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen), obwohl das die Chance wäre, dort einen Gerichtshof zu entwickeln. Auch da ein Appell an die Kommission: Nutzt die WTO und verlasst ein bisschen das Kielwasser von Washington, es tut Europa nicht gut! – Danke. (Beifall.)

12.52


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.

 


12.52.39

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Landtagsabgeordneter, Vorarlberg, Grüne)|: Frau Professor Madner hat, finde ich, etwas sehr Schönes gesagt: Es stellt sich die Frage, welche Werte die EU in solche Handelsabkommen einbringt. – Das ist schon der Punkt.

Werfen wir einen kurzen Blick auf die Gemengelage: Wir sind konfrontiert mit der zunehmenden Ungleichverteilung von Wohlstand und Reichtum. Bei uns wird das, wir haben es gehört, in den unteren Einkommensschichten zu Einkommensverlusten führen, und natürlich auch international ganz massiv, siehe beispielsweise Entwick­lungsländer. Das hat halt alles sehr viel mit internationalen Handelsabkommen zu tun.

Es geht um Chancen für Entwicklungsländer: Wie sind da die Kriterien in solchen Vereinbarungen definiert? Ein unmittelbarer Zusammenhang besteht zum Thema Flucht: Welchen Beitrag leisten Handelsabkommen, um solche Migrationsbe­wegun-gen, die eigentlich nicht sein müssten, zu verhindern?

Nächstes Thema: Klimaschutz – ohne Frage die zentrale Herausforderung dieses Jahrhunderts. Es gibt ökologische Krisen, viele davon verursacht durch einseitige Handelsverträge; ich nenne nur das Beispiel Überfischung. Auch soziale Absicherung ist ein Thema. Das sind alles Themen, die aus unserer – aus meiner – Sicht mehr sind als Nebenprodukte von Wachstum. Da lohnt es sich also schon, den Fokus ein bisschen mehr darauf zu legen.

Die EU hat sich ja selbst solche Ziele gesetzt: Denken wir beispielsweise an das Bekenntnis zu den Millenniumszielen, denken wir an das Bekenntnis zu den Klima­schutzzielen – kompletter Ausstieg aus Erdöl, Kohle und Gas innerhalb von drei Jahrzehnten –, denken wir an die Zielsetzung der Europäischen Union, 2050 eine vollständig nachhaltige Wirtschaft zu haben! Wo sind also diese Ziele? – Die sind nun einfach nicht abgebildet. Es bleibt ein ganz starker einseitiger Fokus auf reine Wachs­tumsziele, und die sind noch mager.

Im Grunde brauchen wir also einen ganz anderen Zugang, und Handelsabkommen müssen andere Verantwortung übernehmen. Es braucht eine ganz andere Gewichtung von Wachstumszielen, ökologischen Zielen und Zielen der sozialen Nachhaltigkeit. Man könnte es auch auf einen Punkt bringen: Zielsetzung fairer Handel. Da könnte die Europäische Union wirklich den Lead übernehmen.

Nutzen wir doch die Diskussionen, die wir jetzt haben, um ein Handelsabkommen einer neuen Generation zu entwickeln, das den Herausforderungen, vor denen wir stehen, auch tatsächlich gerecht wird! In CETA und TTIP ist das nicht abgebildet. (Beifall.)

12.54


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete des Europäischen Parlaments Karoline Graswander-Hainz. – Bitte.

 


12.55.08

Mitglied des Europäischen Parlaments Karoline Graswander-Hainz (SPÖ)|: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich finde die Diskussion sachlich wichtig, aber sie ist auch eine emotionale Diskussion – das ist einfach so, das ist auch auf europäischer Ebene so. Es ist halt einmal so: Wenn man die Effekte betrachtet, so sieht man, diese sind sehr gering, das wissen wir, und es gibt hohe Risiken.

Ich möchte jetzt drei Punkte ansprechen, die ich infrage stelle. Der erste ist das Investment Court System. Wir sprechen davon, dass es eine Sondergerichtsbarkeit ist – das ist klar, das wissen wir –, aber der Juristische Dienst hat erklärt, es sei mit der EU kompatibel, also vereinbar. Wir Abgeordnete zum Europäischen Parlament fragen uns aber: Warum soll sich nicht der Europäische Gerichtshof damit befassen und als oberste gerichtliche Instanz der EU entscheiden, ob es wirklich mit EU-Recht vereinbar ist?

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist, dass wir derzeit auch das EU-Singapur-Abkommen vor dem Europäischen Gerichtshof haben. Warum hat man da so eine Eile und wartet nicht die Entscheidung über dieses Abkommen ab – dann sind auch die Zuständigkeitsbereiche geklärt: Was fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU, was ist ein gemischter Zuständigkeitsbereich, was nur für Mitgliedstaaten? Auch da habe ich das Gefühl, der Zeitfaktor spielt eine große Rolle und wir sprechen da nicht von Qualität, sondern von Geschwindigkeit.

Ein letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, ist der Brexit. Ich habe Frau Malmström immer wieder darauf aufmerksam gemacht und gefragt: Was ist denn nun, wenn Großbritannien aus der EU austritt, das hat doch auch Folgen für CETA? Sie will davon aber nichts hören. Es ist immer davon die Rede, dass wir 28 Mitgliedstaaten sind, so ist es, aber es wird nicht darüber nachgedacht, was jetzt kommt. Großbritannien hat jedoch ein wirklich großes Wirtschaftswachstum und ist ein wichtiger Wirtschafts­partner, deswegen denke ich schon, dass es wichtig ist, dass wir uns auch die Frage stellen, was passiert, wenn Großbritannien aus der EU austritt.

Ich möchte noch einmal betonen: Es braucht mehr Rechtssicherheit, es braucht mehr Klarheit, und es braucht auf jeden Fall mehr Qualität beim CETA-Abkommen. – Danke schön. (Beifall.)

12.57


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


12.57.42

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Da ich hier der erste Redner aus dem Bundesrat bin, möchte ich daran erinnern, dass der Bundesrat vor fünf Jahren im EU-Ausschuss einstimmig eine sehr eindeutige Stellungnahme zu CETA abgegeben hat. Im Zentrum standen die Liberalisierung, Privatisierung und Deregulierung im Bereich der Daseinsvorsorge und der kom­munalen Dienstleistungen. Dieses „super“ verhandelte CETA-Abkommen hat nur eines seither herausgenommen, das sind die Spitäler – der Rest bleibt.

Interessanterweise finden ja die Städte und Gemeinden Österreichs mittlerweile Partner in den Städten und Gemeinden in den USA und Kanada, die sich auch gegen dieses Abkommen wehren, weil sie die Praxis der freihändigen Vergabe an die lokale Wirtschaft durch dieses Abkommen gefährdet sehen.

Weiters gibt es zwei einstimmige Beschlüsse des Bundesrates zu TTIP und einen einstimmigen Beschluss gegen eine vorzeitige Anwendung des Abkommens. Das deckt sich wiederum mit der gemeinsamen Stellungnahme aller Bundesländer, die sich gegen eine vorläufige Anwendung aussprechen.

Kommen wir in aller Kürze zu den Schiedsgerichtsverfahren: Das ist die neue Wertpapieranlage mit hohen Renditen. Eine Rechtsanwaltskanzlei hat im letzten Jahr, 2015, 3 Milliarden € an Anleihen auf Schiedsgerichtsverfahren aufgenommen. Nehmen wir die offen ausgesprochenen Worte der Vattenfall-Anwälte her, die sagen, sie erwar­ten sich aus diesem Verfahren einen Gesamtgewinn von 118 Millionen € – das sind ganz andere Renditen. Da geht es nicht um Handel, da geht es darum, eine neue Abzocke zu schaffen. Die elf NAFTA-Verfahren zeigen, wohin das Geld geht. Und wir würden als Parlament und als Politiker dem zustimmen?! – Diese Schiedsgerichts­verfahren entmündigen die Parlamente, die Politik und die Regierungen und beschrän­ken ihre Wirkung.

Letzter Satz: Frau Malmström sagt ja immer, es sei eine rechtliche Frage, ob es ein gemischtes Abkommen ist. – Die Luxemburger Präsidentschaft hat deutlich gemacht, dass es eine politische Frage ist: Die Abkommen sind einmal gemischte Abkommen und einmal nicht, das ist eine rein politische Frage und hat mit einer rechtlichen Frage nichts zu tun. (Beifall.)

13.00


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Mag. Alex­an­dra Strickner. – Bitte.

 


13.00.30

Mag. Alexandra Strickner (Attac Österreich)|: Geschätzte Damen und Herren! Attac setzt sich seit seiner Gründung für einen gerechten Welthandel ein. Handel ist natürlich für Österreich wichtig, aber das heißt nicht zwingend, dass deshalb per se jedes Abkommen, das den Begriff Handel beinhaltet, ein gutes Abkommen ist, dem man zustimmen muss und das sozusagen positiv für Österreich ist.

CETA und TTIP haben beide wenig mit Handel zu tun, das wurde schon mehrfach gesagt. Es sind in erster Linie Deregulierungsabkommen beziehungsweise Abkom­men, in denen es um die Disziplinierung von Regulierung geht, und diese Abkommen lehnen wir ab, dazu sagen wir Nein.

Ich möchte an dieser Stelle auch daran erinnern, dass der Widerstand gegen und die Kritik an Investitionsschutzabkommen nicht neu sind. Einige von Ihnen können sich vielleicht erinnern, dass bereits vor fast 20 Jahren, muss man mittlerweile sagen, der erste Versuch gestartet wurde, Investitionsschutzabkommen dieser Art in Form des Multilateralen Investitionsabkommens durchzusetzen, das damals innerhalb der OECD verhandelt wurde. Das wurde erfolgreich abgelehnt. 2003 sind die Verhandlungen der Doha-Runde in Mexiko deshalb gescheitert, weil die Europäische Union darauf insistiert hat, dass Investitionen in diesem Rahmen weiterhin verhandelt werden, und die Entwicklungsländer zu diesem Zeitpunkt Nein gesagt haben.

Der Widerstand dagegen ist nicht neu, und wir lehnen dieses Instrument ab, weil es nicht notwendig ist und weil es eine massive Entdemokratisierung ist.

Da hier immer gesagt wird, dass diese Abkommen so gut für die Klein- und Mittel­betriebe sind, möchte ich noch sagen: Weniger als ein Prozent der Klein- und Mittelbe­triebe Österreichs und Europas exportieren in die USA und nach Kanada. Der wichtigste Markt dieser Unternehmen ist entweder der lokale Markt oder der euro­päische Markt. 80 Prozent des Außenhandels Österreichs findet mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union statt.

Es mag schon sein, dass vielleicht das eine oder andere Kleinunternehmen oder Mittelunternehmen durch dieses Abkommen mehr und besser exportieren könnte, aber was ist mit den restlichen 99 Prozent, die mit einem viel stärkeren Wettbewerb zu kämpfen hätten, wenn diese Abkommen geschlossen werden? (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Das Interessante ist ja, dass die Initiativen von Klein- und Mittelbetrieben nur so aus dem Boden schießen – nicht nur in Österreich, auch in Deutschland und in Großbritannien –, und die sagen: Wir sehen, dass es da eine große Gefahr gibt, wir sind in unserer Existenz bedroht!

Das, was es braucht, sind, wie schon gesagt wurde, Abkommen, die ganz anderer Natur sind. Wir brauchen zukunftsfähige Abkommen, die den Menschen und die Umwelt in den Mittelpunkt stellen – TTIP und CETA sind keine Abkommen, die dafür stehen. (Beifall.)

13.03


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Landtagsabgeord­neter Dipl.-Ing. Michael Johann. – Bitte.

 


13.03.20

Dipl.-Ing. Michael Johann (Landtagsabgeordneter, Kärnten, Grüne)|: TTIP und CETA werden damit argumentiert, dass sie wirtschaftliche Vorteile bringen. Die Vorteile sind gering, wie wir gehört haben, und die Vorteile sind vor allem asymmetrisch; das heißt, es gibt Gewinner, aber es gibt auch Verlierer, und gerade unsere Landwirtschaft ist dabei ein Verlierer.

Wir leiden schon jetzt massiv unter dem Liberalisierungsdruck. Wir hatten im letzten Jahr 17 Prozent Einkommensverlust durch den Preisverfall bei den verschiedenen agrarischen Produkten, wir haben einen massiven Strukturwandel, und das wird sich verschärfen, wenn TTIP und CETA jetzt in Kraft treten: Der Preisverfall geht weiter, wir verlieren unsere Steuerungsmöglichkeiten; so etwas wie die Milchreduktionsbeihilfe der EU wäre in Zukunft schwer möglich, das wäre anfechtbar. Die Amerikaner beispielsweise zerren derzeit China wegen Agrarsubventionen vor das WTO-Gericht. Es käme zur Aufweichung unserer Lebensmittelstandards, der Gentechnikfreiheit. Das wäre letztlich das Ende unserer Landwirtschaft, wie wir sie kennen. Ein Bauer mit 20 Kühen kann nicht mit einem Bauer mit 100 000 Kühen konkurrieren, das wird nicht funktionieren.

Unsere Landwirtschaft ist einfach ein zu hoher Preis, wir können uns das nicht leisten. Ich erwarte mir daher von der Bundesregierung und vom Nationalrat, unsere Landwirtschaft massiv zu schützen. Wir haben im Kärntner Landtag auch entsprechende Anträge eingebracht. Wir sehen unsere Bedingungen nicht erfüllt. Wir können TTIP und CETA stoppen, und ich denke, wir sollten alles daransetzen, um das zu tun. – Danke. (Beifall.)

13.05


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächste Rednerin ist Frau Landtagsabge­ordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic. – Bitte.

 


13.05.14

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Landtagsabgeordnete, Niederösterreich, Grüne)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe diesem Haus viele Jahre angehört, und in dieser Zeit wurden auch Freihandelsabkommen oder Investitions­schutzabkommen verhandelt. Ich habe – vielfach als einzige Abgeordnete – als glü­hende Verfechterin einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft gegen jedes dieser Abkommen gestimmt. Die Sicherheit von Investitionen, Treu und Glauben in der Wirtschaft schützt man durch den Ausbau von Demokratie, von Menschenrechten und durch eine aktive Verteilungspolitik, und zwar von oben nach unten – und nicht durch Handelsverträge.

Ich habe mir die letzten UNCTAD-Statistiken über die ISDS-Cases angeschaut und erkenne da eine förmliche Explosion von derartigen Klagen, mit denen offenbar auch rege spekuliert wird.

Herr Botschafter, Exzellenz! Ich sehe Kanada in über 20 derartigen Verfahren als Respondent vertreten, können Sie bitte mir und dieser Versammlung eine Liste dieser Verfahren – ich kenne nur einige wenige namentlich – liefern? Mich würde interes­sieren, worum es geht, wer jeweils die Partner beziehungsweise die Kontrahenten in diesen Klagen sind, um welche Streitsummen es geht und wie hoch die Prozesskosten in den letzten fünf Jahren waren. Ich bitte Sie um eine derartige Liste.

In Österreich ist an sich die Freiheit des Parlaments, der Parlamente rechtlich streng geschützt. Die Freiheit von jeder Pression ist im Strafrecht geschützt, § 251 StGB, und sie ist geschützt durch unsere Verfassung. Wenn jetzt aber parlamentarische Errun­genschaften, vor allem im Umwelt- und Sozialbereich, dazu führen können, dass unter dem Deckmantel des Investitionsschutzes internationale Klagen eingebracht werden – Stichwort transatlantischer Raum, NAFTA –, dann tangiert das den Wesenskern der Gewaltenteilung in Österreich und damit auch ein Grundprinzip unserer Verfassung, nämlich das rechtsstaatliche Prinzip.

Ich bin Ihnen daher sehr dankbar, Herr Wojahn, dass Sie die Analogie zum österreichi­schen EU-Beitritt angesprochen haben, denn ein derartiger Eingriff in Grundprinzipien unserer Verfassung ist nur mit einer zwingenden Volksabstimmung nach Artikel 44 Abs. 3 B-VG zu machen, und nicht anders. (Vorsitzender Kopf gibt das Glocken­zeichen.)

Eine allerletzte Bemerkung: Es kann keine Haftung für Akte der Gesetzgebung oder gar der Verfassungsgesetzgebung geben. Das würde auch indirekt in die Wirtschaft eingreifen, Schlagwort Verwaltungsakzessorietät. Auch das ist ein Grundprinzip, und daher geht das in Österreich nicht ohne Volksabstimmung. (Beifall.)

13.08


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Die letzte Wortmeldung kommt von Herrn Mag. Jürgen Roth von der Wirtschaftskammer. – Bitte.

 


13.08.41

Mag. Jürgen Roth (Wirtschaftskammer Österreich, Vizepräsident)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Danke für das Schlusswort in diesem Falle. Ich kann Ihnen sagen, ich bin Unternehmer aus Leidenschaft. Ich stamme aus einer Unternehmer­familie in der x-ten Generation, die im In- und Ausland tätig ist, unter anderem auch im Umweltsektor. Ich bin deswegen auch sehr viel im Ausland unterwegs und kann Ihnen aus der Wirtschaft berichten, dass Österreich im Ausland bis zum heutigen Tage Gott sei Dank einen exzellenten Ruf genießt.

Wir alle wollen, meine ich, dass das weiterhin so bleibt. Wir haben uns heute, glaube ich, unisono darauf geeinigt, dass wir einen Gutteil unseres Wohlstands und unserer Beschäftigung dem Export zu verdanken haben, deswegen ist heute mein einziger Appell: Bitte seien wir im Ausland weiterhin ein zuverlässiger Verhandlungspartner für unsere wichtigsten Handelspartner, die unter anderem Amerika und auch Kanada sind!

Verschließen wir uns nicht davor, dem Freihandel in Zukunft weiterhin gewogen zu sein! Ich denke, es ist eine absolute Fehleinschätzung, zu glauben, wenn wir alles so belassen, wie es jetzt ist, und keine weiteren Abkommen schließen (Abg. Pirklhuber: Klimaschutzabkommen!), wird alles gut werden und auch unsere Kinder und Enkel­kinder werden weiterhin eine so gute und prosperierende Gesellschaft vorfinden, wie wir sie jetzt haben.

Deswegen bitte ich darum: Schauen wir positiv und mit Stolz in die Zukunft! Wir ha­ben so viele tolle Produkte und Exporteure. Schauen wir weiterhin, dass wir am Welthan­del teilnehmen und auch im internationalen Vergleich reüssieren können! (Abg. Steinbichler: Wir werden eh nicht ausgeschlossen!) Das sichert Wohlstand und Arbeitsplätze. – Danke. (Beifall.)

13.10


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Wir sind damit am Ende dieses Teils der Enquete angelangt.

Ich unterbreche nun die Sitzung für eine halbe Stunde. Es ist in der Säulenhalle ein kleiner Imbiss für Sie vorbereitet. Anschließend wird der Obmannstellvertreter des Ständigen Unterausschusses in EU-Angelegenheiten Abgeordneter Weninger den Vorsitz übernehmen.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Enquete wird um 13.11 Uhr unterbrochen und um 13.51 Uhr wieder aufge­nommen.)

*****

13.51.42Panel 1

Investitionsschutz, regulatorische Zusammenarbeit, Abbau tarifärer Hemmnisse, öffentliche Dienstleistungen bei CETA und TTIP

 


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Wir kommen nach einer hoffentlich anregenden und entspannenden kurzen Mittags­pause zu Panel 1.

Wir haben dazu fünf Referate zu jeweils 6 Minuten vorgesehen. Ich begrüße die Expertinnen und Experten ganz besonders herzlich.

Als Ersten darf ich Herrn Professor Dr. Jan Kleinheisterkamp von der London School of Economics um seine Ausführungen ersuchen.

Referate

 


13.52.21

Prof. Dr. Jan Kleinheisterkamp (London School of Economics)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Ihnen für diese Gelegenheit, einige Gedanken meiner wissenschaftlichen Arbeit zum Investitionsschutz in CETA und TTIP mit Ihnen teilen zu dürfen.

Ich möchte als Erstes hervorheben, dass die gemeinsame Behandlung von Handels- und Investitionsfragen in einem umfassenden internationalen Abkommen wie CETA und TTIP grundsätzlich sinnvoll sein kann. Ein bedeutender Teil des globalen Handels mit Gütern und Dienstleistungen ist heutzutage Handel innerhalb von Unternehmens­gruppen, die grenzüberschreitend operieren.

Eine andere Sache ist, inwieweit ein staatlicher Investitionsschutz auch notwendig ist. Das hängt davon ab, ob tatsächlich ein Marktversagen vorliegt, das den Eingriff in diesen Markt erfordert. Wenn es um das Anlocken ausländischer Investitionen geht, stellt sich die Frage, ob denn tatsächlich nordamerikanische Unternehmen zögern, wegen eines regulatorischen oder politischen Risikos oder mangels Rechtsstaatlichkeit in Europa zu investieren.

Wenn es um den Schutz europäischer Investitionen in Nordamerika geht, stellt sich die Frage nach den Unzulänglichkeiten der existierenden Marktmechanismen.

Großunternehmen steht es frei, ein vermeintliches politisches Risiko durch Verwal­tungsverträge mit den Behörden im Gastland, gegebenenfalls mit Schiedsklausen, einzudämmen. Gerade dem Mittelstand stehen staatlich subventionierte Programme zur Förderung von Auslandsinvestitionen zur Verfügung, und damit Versicherung gegen politisches Risiko.

Das Freihandelsabkommen zwischen den USA und Australien von 2005 zeigt insoweit einen alternativen Weg auf, gerade wegen der genannten Erwägungen des man­gelnden Marktversagens. Weil sie die Rechts- und Justizstrukturen des jeweils anderen Landes als grundsätzlich verlässlich und gleichwertig ansahen, verzichteten beide Länder darauf, die im Übereinkommen vereinbarten Grundsätze, wie auslän­dische Investoren zu behandeln sind, für diese auch einklagbar zu machen. Vielmehr beschränkten sie sich darauf – wie in der WTO –, nur den Staaten zu erlauben, Schiedsverfahren anzustrengen, wenn zu klären ist, ob die vereinbarten Grundsätze vom anderen Vertragsstaat auch respektiert wurden.

Als Nächstes möchte ich erwähnen, dass es richtig ist, dass die Investitions­schutz­kapitel in CETA und TTIP, soweit bekannt, eine neue Generation von Überein­kommen dieser Art darstellen, in denen, in Reaktion auf öffentlichen Druck in den letzten Jahren, das öffentliche Interesse zu einem Grad Erwähnung findet, der weit über den der existierenden bilateralen Investitionsschutzabkommen hinausgeht. So stellt sich die Frage, inwieweit man die bisher eingearbeiteten oder von der Kommission vorge­schla­genen Neuerungen, die bestehenden Bedenken und die Sorgen um die öffentliche Regelungshoheit auch tatsächlich technisch in den Griff bekommt.

In der Kürze der mir gegebenen Zeit werde ich mich auf zwei grundlegende Probleme beschränken, ein technisches und ein konzeptuelles. Zum technischen Problem – und dabei kann ich auf den Ausführungen von Frau Professorin Madner aufbauen –: Nachdem ein kanadisches Unternehmen die USA auf Schadensersatz verklagt hatte, letztlich erfolglos, weil Kalifornien Gesetze zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit erlassen hatte, die diesem Unternehmen Verluste zuführten, reagierte der amerika­nische Kongress auf die öffentliche Empörung mit der Anweisung an die Regierung, in künftigen Investitionsschutzabkommen ausländischen Unternehmen nicht mehr Rechte einzuräumen als US-Unternehmen nach amerikanischem Recht haben. Dieses Mandat wurde auch 2013 für die TTIP-Verhandlungen wiederholt.

Ebenfalls 2013 zwang das Europäische Parlament die Kommission, dieselbe Klar­stellung zu akzeptieren – in der Verordnung 912/2014 über die finanziellen Kon­sequenzen von Investitionsschiedsverfahren gegen die Union. Ich zitiere daraus wört­lich:

„Übereinkünfte der Union sollten ausländischen Investoren das gleiche hohe Schutz­niveau bieten wie jenes, das im Unionsrecht und in den allgemeinen Rechtsgrund­sätzen, die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsam sind, Investoren aus der Union eingeräumt wird; sie sollten jedoch kein höheres Schutzniveau bieten.“

Sosehr die Schutzbestimmungen von CETA und wohl auch TTIP bereits etliche Ein­schränkungen erhalten, bleibt jedoch ein grundlegendes Problem, das in CETA ausdrücklich festgeschrieben ist. Lassen Sie es mich ausführen: Nach nationalem Verwaltungsrecht müssen inländische Investoren, die sich von einer staatlichen Maßnahme benachteiligt fühlen, diese Maßnahme zunächst anfechten und bekommen Schadensersatz nur, wenn diese Maßnahme nach nationalem Recht rechtswidrig war, und – das ist wichtig – auch nur für die Zeit, in der ihre wirtschaftliche Tätigkeit rechts­widrig beeinträchtigt wurde. Das ist nicht der entgangene Gewinn, wie wir ihn im Zivilrecht kennen, weil wir im öffentlichen Recht sind.

Diese wichtige Einschränkung des Staatshaftungsrechts dient ausdrücklich dem Schutz der öffentlichen Regelungshoheit. Wie vom deutschen Bundesverfas­sungs­gericht und dem Europäischen Gerichtshof klargestellt, sollen Entscheidungsträger gerade nicht durch das Risiko von Schadensersatzklagen gebremst werden, im öffentlichen Interesse zu unterscheiden. Anders als der inländische Investor, der den Eingriff nicht einfach nur dulden und liquidieren darf, wie das schon das Preußische Landrecht festschrieb, können und – nach Artikel 8.22/1 f und g von CETA – müssen sich ausländische Investoren in derselben Situation entscheiden, entweder den natio­nalen Rechtsweg – mit seinen ganzen Beschränkungen – oder den internationalen Rechtsweg zu beschreiten, auf dem die staatliche Maßnahme nicht angefochten, wohl aber der resultierende Schadensersatz eingeklagt werden kann, der dann eben anders zu bemessen ist.

Dies stellt nicht nur eine gerade nicht gewollte Inländerdiskriminierung dar, die den inländischen Unternehmer im Wettbewerb mit dem ausländischen Unternehmer schlech­terstellt, es unterwandert auch den Rechtsgedanken, den Gesetzgeber und die Verwaltung nicht zu hemmen, im öffentlichen Interesse zu handeln. Dies könnte ver­hindert werden, wenn der internationale Investitionsschutz ebenso wie der Schutz nach der Europäischen Menschenrechtskonvention lediglich subsidiär und dem nationalen Rechtsschutz nachgeschaltet wären. Das ist aber leider nicht die Lösung in CETA. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Zuletzt noch ein konzeptuelles, rechtstheoretisches, vielleicht auch politisch-prakti­sches Problem: Wenn man denn zur Schlussfolgerung gelangt, dass der nationale Rechtsweg und der Rechtsrahmen in solchen Investitionsfragen unzureichend sind, warum ist es das dann nicht auch für die Bürger, die von den Investitions­schutz­maßnahmen in ihrem Recht betroffen wären? Der Grundrechtsschutz in Österreich steht nicht zur Frage, aber das vorgeschlagene Investitionsgerichtssystem – ISDS, Investor-State Dispute Settlement – bleibt ein Sonderrecht auf eine Sondergerichts­barkeit für ausländische Unternehmen. (Vorsitzender Weninger gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Wenn CETA den Weg für künftige Abkommen mit Ländern mit geringerer Rechts­staatlichkeit ebnen soll, dann sollte man umso mehr an die Bürger denken, die davon betroffen sind. Wenn man meint, dass zum Beispiel nigerianische Gerichte für aus­län­dische Unternehmen unzumutbar sind, dann sollte das auch für nigerianische Bürger gelten, die erfolglos versuchen, Shell wegen Menschenrechtsverletzungen zu verkla­gen. Wenn das System wirklich zur Rechtssicherheit beitragen soll, dann sollten auch die Pflichten der Investoren festgeschrieben werden, dann sollten auch die Bürger in die­ser neuen Gerichtsbarkeit klagen können. – Danke für Ihre Aufmerksam­keit. (Beifall.)

13.59


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Als Nächstem erteile ich Herrn Mag. Michael Löwy von der Industriellenvereinigung das Wort. – Bitte.

 


14.00.02

Mag. Michael Löwy (Industriellenvereinigung)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herzlichen Dank für die Möglichkeit, heute hier den Standpunkt der öster­reichischen Industrie darlegen zu können. Zunächst einmal – ich hoffe, es ist für viele nicht überraschend –: Wir befürworten CETA und TTIP. Wir halten beide Abkommen grundsätzlich für wichtig und richtig, um den Wirtschaftsstandort Österreich und Europa in seiner Wettbewerbsfähigkeit in einem globalen Kontext zu stärken.

Wir haben heute schon gehört, dass die österreichische Volkswirtschaft untrennbar mit dem Erfolg der österreichischen Unternehmen auf den internationalen Märkten ver­bunden ist. Die hohe Exportquote – ich möchte noch die Summe nennen – bedeutet Exporte in der Höhe von 180 Milliarden. Und alles, was uns hilft, Exporte zu erleichtern und zu steigern, ist in die Formel einzusetzen: Sicherung des Wohlstands und des Sozialsystems in Österreich. Die Ausgaben für Gesundheit, Pensionen und so weiter sind ohne hohe eine Exportquote Österreichs nicht möglich.

Wir alle wissen: Wir sind ein im internationalen Vergleich relativ kleiner Staat. Und wir haben nicht die Möglichkeit, über einen Binnenmarkt, wie vielleicht andere große Nationen oder Regionen, diese hohe Exportquote, die zur Sicherung des Wohlstands in Österreich unabdingbar ist, zu erhalten.

Wir meinen daher, dass die Möglichkeiten, die CETA uns bietet, insbesondere in drei Themenfeldern wahrzunehmen sind:

Erstens: Vereinfachung von Produktzulassungsverfahren. Wir glauben, es macht Sinn, wenn man ein Produkt einmal überprüft. Das heißt, es gibt Behörden, die sich sozu­sagen darauf verständigen, dass ein Produkt durch eine einmalige Prüfung sowohl im kanadischen als auch im europäischen Markt zugelassen wird. Gleiches könnte natür­lich in Zukunft für TTIP gelten, das es aber bekanntlich nicht gibt, und daher ist das zurzeit Fiktion, es gibt keinen Vertragstext in diese Richtung. Aber wir meinen, dass durch diese Produktzulassungsverfahren und die Beschleunigung der Verfahren deutliche Kostenreduzierungen erreicht werden könnten.

Zweitens: Zölle – auch darüber wurde schon gesprochen. Ich meine, es ist völlig falsch, zu sagen, dass die Zölle keine Auswirkung auf den täglichen Handel haben. Ich habe zu diesem Zweck Herrn Mag. Tencl eingeladen, einen erfolgreichen Unterneh­mer, der auch transatlantisch handelt und global unterwegs ist. Er beschäftigt 300 Leute in Wiener Neudorf und weitere 400 in Weiz in der Steiermark. Er betreibt ein global aktives Unternehmen mit einer Exportquote von über 90 Prozent. Er steht nachher sicherlich gerne für Fragen zur Verfügung, auch über die Enquete hinaus.

Ich möchte Ihnen das nun konkret anhand der Zölle begreiflich machen: Er exportiert in der Höhe von 10 Millionen € in die USA. Ohne das, was heute an Zöllen abzuführen ist, was heute an Handelshemmnissen existiert, die nur durch einen Handelsvertrag entfallen würden, würden diesem konkreten Unternehmen Ersparnisse von 600 000 € bleiben. Diese 600 000 € können für Innovation, Entwicklung, Forschung, neue Arbeits­plätze und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze in Österreich verwendet werden.

Wir meinen daher, wir sollten uns diese Chance nicht leichtfertig entgehen lassen und sind der Ansicht: CETA muss als Teil eines globalen Marktzugangs für die österreichi­sche exportorientierte Industrie umgesetzt werden. Wir glauben, dass das ein wesentlicher Baustein ist. Wir verhandeln, wie Sie wissen, mit Japan ein Ab­kommen, natürlich auch mit Amerika, aber auch mit anderen Nationen und Regionen, und wir glauben daher, dass man das in einem Gesamtkontext sehen muss.

Drittens möchte ich auch auf den Abbau der nichttarifären Hemmnisse hinweisen. Das heißt beispielsweise für Kanada und die USA: Die Öffnung des US- oder kanadischen Beschaffungsmarktes würde uns unglaubliche Chancen ermöglichen, die heute in den Modellen nicht angesprochen worden sind.

In den Modellen ist zugegebenermaßen das Wirtschaftswachstum angesprochen wor­den. Aber das, was nicht angesprochen wurde, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Frage: Was passiert eigentlich, wenn all das nicht kommt? Darauf würde ich schon gerne einmal hinweisen, auch wenn ich fragende Gesichter im Publikum sehe. Das heißt nämlich, dass das Unternehmen die 600 000 € in Österreich nicht investieren kann. Und ich glaube, es kann nicht in unserem Interesse sein, dass wir sie woanders verlieren.

Außerdem enthält keine dieser Berechnungen eine Modellierung dazu, was passiert, wenn TPP in Kraft tritt. Sie alle wissen, dass das bereits abgeschlossen ist. Es ist noch nicht in Kraft getreten, aber es ist abgeschlossen. Das heißt ganz konkret, dass japanische Unternehmen zollfrei nach Kanada, in die USA, nach Mexiko und so weiter liefern können. Das bedeutet, dass sie 3,5 Prozent Zoll, die wir jetzt abführen müssen, nicht zahlen. Im konkreten Beispiel, das ich genannt habe, sind es 350 000 €, plus weitere Zollverfahren, noch einmal 600 000 €. Wenn dieses Abkommen in Kraft tritt – ich weise Sie darauf hin: Es ist abgeschlossen! –, dann ist damit ein unmittelbarer und spürbarer Nachtteil für die europäische und heimische Industrie geschaffen.

Ich glaube, das kann nicht in unserem Interesse sein. – Vielen Dank. (Beifall.)

14.05


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Als nächste Referentin gelangt Frau Mag. Alexandra Strickner von Attac zu Wort. – Bitte.

 


14.05.28

Mag. Alexandra Strickner (Attac Österreich)|: Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch von meiner Seite noch einmal herzlichen Dank dafür, dass diese Enquete endlich stattfindet. Wie Frau Porstner schon gesagt hat: Wir fordern das schon seit Langem.

Ich möchte in meinem Statement noch einmal darauf eingehen, warum aus unserer Sicht CETA und TTIP Abkommen sind, die zu einem massiven Verlust parlamen­tarischer Souveränität – also von Ihnen, meine Damen und Herren Abgeordnete, und letztlich auch von uns als BürgerInnen – führen, die zu einer massiven Einschränkung demokratischer Handlungsspielräume zugunsten einiger weniger global agierender Konzerne führen, in diesem Fall eben aus der EU, den USA und Kanada, und auch zu einer Festschreibung einer bestimmten wirtschaftspolitischen Orientierung in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag.

Erstens: das Instrument der Sonderklagerechte für Konzerne – hiezu ist schon viel gesagt, am heutigen Vormittag und gerade auch von Herrn Kleinheisterkamp. CETA sieht bereits diese Sonderklagerechte vor, bei denen eben Konzerne Staaten für gesetzliche Maßnahmen auf gerechte und billige Behandlung und indirekte Enteignung klagen können, wenn Gesetze, die sie machen – auch Sie –, diesen Tatbestand erfül­len und sie sich in ihrem materiellen Schutzstandard geschädigt sehen. Es wäre spannend, sich zu überlegen, wie das ist.

Aktuell wird über Glyphosat eine große Debatte in Europa geführt, wobei es um dessen Verlängerung geht. Würde dieser, wenn es CETA schon gäbe, nicht zugestimmt, was würde dann passieren?

Zweitens: CETA ist TTIP durch die Hintertür, da 80 Prozent der US-Unternehmen eine Niederlassung in Kanada haben und natürlich dieses Instrument auch nutzen können. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass die Europäische Kommission falsch infor­miert – gestern in einer Presseaussendung –, indem sie sagt, amerikanische Unter­nehmen wären ausgeschlossen, welche eine Zweigniederlassung oder eine Repräsen­tanz haben.

Ja, wenn sie eine Zweigniederlassung oder eine Repräsentanz haben – eine Zweig­niederlassung ist keine juristische Person. Die meisten US-Unternehmen, auch europäische, die in Kanada sind, haben natürlich Tochtergesellschaften. Das sind Unternehmen, die entsprechend dem kanadischen Recht dort verankert sind und natürlich einen juristischen Status haben. Das steht auch im CETA-Vertrag. Ich zitiere aus dem CETA-Vertrag, 8.1:

Unternehmen einer Vertragspartei ist es dann, wenn es „ein nach dem Recht dieser Vertragspartei gegründetes oder organisiertes Unternehmen, das im Gebiet dieser Vertragspartei wesentliche Geschäftstätigkeit unterhält“, ist.

Ich denke, diesbezüglich wird seitens der Kommission falsch informiert, wenn man sagt, das würde nicht zutreffen.

Weiters: die Festschreibung einer bestimmten wirtschaftspolitischen Orientierung. Es geht im CETA-Vertrag um die Liberalisierung, um die Festschreibung von bestehenden Liberalisierungen, vor allem im Dienstleistungsbereich. Diese bestehenden Liberalisie­rungen werden so weit abgesichert, dass sie eben nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Es gibt im CETA-Vertrag Stellen, die von einem Verbot nicht konfor­mer Maßnahmen sprechen beziehungsweise wird in den Erläuterungen zum Anhang 1 festgeschrieben, dass es kein Zurück hinter dieses Liberalisierungsniveau gibt. Das heißt, wenn eine Liberalisierung einmal durchgeführt wird, wenn Sie vielleicht eine weitere Liberalisierung beschließen oder jetzt auch schon eine beschlossen haben und man merkt, dass das gesellschaftlich nicht gut war, dass es hier Probleme gibt, und das zurücknehmen möchte, ist das nicht mehr möglich.

Es wurde am Vormittag auch schon gesagt: Die Daseinsvorsorge in diesem Bereich ist vom Investitionsschutz auch nicht ausgenommen. Das heißt, würde man öffentliche Dienstleistungen liberalisieren und möchte das dann zurücknehmen, dann würde auch dieses Instrument angewendet werden können.

Das heißt, unter dem Deckmantel einer Handelspolitik oder eines Handelsabkommens wird eigentlich festgeschrieben, dass es nur mehr einen einzigen Weg gibt: Liberalisie­rung, mehr Liberalisierung, noch mehr Liberalisierung! Das schränkt natürlich die Möglichkeiten von Ihnen und von allen zukünftigen Abgeordneten, Parlamenten und Regierungen ein, wenn diese anders handeln möchten.

Letzter Punkt, der bisher noch nicht genannt wurde: Es gibt auch eine institutionelle Verankerung eines neuen Gremiums. Das ist der gemeinsame CETA-Ausschuss. In diesem Ausschuss werden Vertreter der kanadischen Regierung und der Europäischen Union sitzen. Liest man den Vertragstext, Artikel 26.1, dann steht nicht präzise drinnen, wer in diesem Ausschuss sitzt. Es ist auch nicht klar, wer von den Mitgliedstaaten da involviert ist. Dieser CETA-Ausschuss ist nicht nur für die Umsetzung des Abkommens zuständig, er ist auch befugt, Beschlüsse zu fassen, und kann den CETA-Vertrag somit laufend weiterentwickeln. Das ist das, was wir immer gesagt haben: Das ist die neue Qualität dieser Abkommen, das sind lebende Abkommen.

Was hat das mit Ihnen zu tun? – Zum einen hat dieser CETA-Ausschuss eine enorme Entscheidungskompetenz. Er kann zum Beispiel Sonderausschüsse einrichten. Er kann die Tatbestände von gerechter und billiger Behandlung im Rahmen des Inves­titionskapitels erweitern, das steht im Artikel 8.10 Nummer 3. Er kann auch die meisten Annexe und Protokolle des Abkommens verändern, Artikel 30.2 Absatz 2 – ich erwähne das, damit Sie es nachlesen können.

Den Vertragsparteien, also dem CETA-Ausschuss, ist es freigestellt, ob sie die Ände­rungen der Protokolle und Anhänge sozusagen mit Ihnen durchführen, das heißt, ob sie Sie einbinden oder nicht. Hier steht im Artikel 30.2 Absatz 2 des CETA-Vertrages, ich zitiere jetzt wörtlich:

Die Vertragsparteien können den Beschluss des Gemischten CETA-Ausschusses im Einklang mit ihren zum Inkrafttreten der Änderung erforderlichen internen Anforde­rungen und Verfahren billigen.“

Das heißt, sie können Sie einbinden, sie müssen Sie aber nicht einbinden. (Vor­sitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.) Und das heißt, das ist ein massiver Verlust parlamentarischer Mitbestimmung, weil wir dann nicht wissen, was dort diskutiert wird, was dort verändert wird und ob Sie überhaupt mitbestimmen werden. Das hat natürlich etwas mit uns zu tun, da wir als BürgerInnen Sie wählen, und daher ist es sozusagen auch etwas, das uns betrifft.

Das heißt, CETA und TTIP stehen für die Entmachtung der Parlamente. Sie stehen für eine Stärkung der Exekutive, weil natürlich in diesem CETA-Ausschuss die Regie­rungen und die Kommission vertreten sind, und sie stehen für die Stärkung demo­kratisch nicht oder unzureichend legitimierter Institutionen und verlagern, wie auch schon der Herr Bundeskanzler am Anfang gesagt hat, Entscheidungen. (Vorsitzender Weninger gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Das bedeutet einen massiven Macht­transfer zu Konzernen und auch eine Verlagerung von Entscheidun­gen auf nicht gewählte Verwaltungsstrukturen, die immer weiter weg von uns sind.

CETA und TTIP heißt, das Primat der Wirtschaft zu stärken und nicht das Primat der Politik. Also genau das Gegenteil von dem, was, wie uns seit 2008 erzählt wird, notwendig wäre, nämlich dass das Primat der Politik gestärkt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

14.13


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Nun gelangt Frau Mag. Angela Pfister vom Österreichischen Gewerkschaftsbund zu Wort. – Bitte.

 


14.13.18

Mag. Angela Pfister (Österreichischer Gewerkschaftsbund)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeit­nehmerInnenseite hat bereits das Verhandlungsmandat von TTIP und CETA wegen seiner Inhalte stark kritisiert. Bereits damals war nicht ersichtlich, wie beispielsweise so eine Ausnahme für die Daseinsvorsorge aussehen soll.

Im Hinblick auf unsere Anliegen und Forderungen kommen wir heute zu dem Ergebnis, dass CETA und TTIP nicht unterstützenswert sind. Wie bereits erwähnt wurde, geht es dabei keineswegs darum, gegen verstärkte Handelsbeziehungen zu sein, aber ArbeitnehmerInnenrechte und die Demokratie dürfen auf keinen Fall in Frage gestellt werden.

CETA, aber auch TTIP sind keineswegs klassische Handelsabkommen, wie wir sie kennen. Es wurde bereits angesprochen: Die Zölle sind schon sehr niedrig. Es geht bei diesen Abkommen um ganz andere Dinge, nämlich um den Abbau von Regulierungen, aber auch um die Schaffung von Durchsetzungsrechten, vor allem für Investoren.

Damit gehen diese Abkommen sehr weit über die Bestimmungen der Welthandels­organisation hinaus und haben mit den Abkommen, wie wir sie kennen, mit der EU und Südkorea zum Beispiel, überhaupt nichts zu tun. Das trifft insbesondere auch auf den Dienstleistungshandel zu.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass das, was so oft behauptet wird, nicht stimmt: Öffentliche Dienstleistungen sind keineswegs lückenlos aus diesen Ab­kommen, also aus CETA, aber auch aus TTIP, ausgenommen, das heißt, auch nicht die Wasserversorgung. Es wurde erwähnt, etwa nicht aus den Investitions­schutz­bestimmungen. Das bedeutet, dass Investoren-Klagen gegen zum Beispiel leistbare Preise, Umweltauflagen oder Qualitätsauflagen möglich sind.

Vielfach wird behauptet: Na ja, es gibt ja die Public-Utilities-Klausel, also die Ausnah­me für öffentliche Versorgungsleistungen, aber auch hier ist das gleiche Problem: Diese Klausel nimmt öffentliche Dienstleistungen nicht aus allen Abkommens­bestand­teilen lückenlos aus, das heißt, nicht aus der Inländergleichbehandlung, nicht aus der innerstaatlichen Regulierung, aus dem Beschaffungswesen, Subventionen oder Inves­titionsschutz.

Zudem sind Leistungen – das wurde auch schon von einem Kollegen angesprochen – nur dann ausgenommen, wenn sie etwa in einem Monopol oder durch Verleihung von ausschließlichen Rechten vergeben werden. Das heißt, Beschränkungen in Form von Bedarfsprüfungen oder bestimmten Rechtsformerfordernissen sind von dieser Ausnahmeklausel nicht abgedeckt.

Problematisch ist weiters – aber nicht nur wegen der Lücken bei den Ausnahmen – eine Bestimmung im Kapitel Innerstaatliche Regulierung. Diese verlangt, dass Geneh­migungsverfahren, also etwa zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bei Raumord­nungs­plänen oder bei Infrastrukturprojekten, so einfach wie möglich sein sollen. Wann ein solches Verfahren so einfach wie möglich gestaltet ist, wird nicht näher um­schrieben und ist völlig offen. Dies könnte dann natürlich in einem Streitfall enden.

Die Negativliste wurde schon angesprochen. Diese Negativlisten haben natürlich zur Konsequenz, dass Ausnahmen unter Druck kommen und dass auch gerechtfertigt werden muss, warum denn eine Ausnahme vorliegt. Der Negativlistenansatz führt aber auch dazu, dass es erheblich erschwert wird, negativen Liberalisierungserfahrungen gegenzusteuern.

Was noch nicht angesprochen wurde, ist, dass die Negativliste auch zur Konsequenz hat, dass künftige Dienstleistungen nicht erfasst sind. Warum? – Wenn man den Vertrag ganz genau liest, sieht man, es wurde im Annex 9B nur eine Ausnahme für die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung verankert. Aber Dienstleistungs­han­del besteht aus dem Kapitel 8, Investitionen und grenzüberschreitender Dienstleis­tungshandel, und dann noch zusätzlich aus dem Kapitel 10, wenn es um die Entsen­dung von Arbeitskräften geht.

Viele offene Fragen gibt es aber auch beim Beschaffungswesen inklusive der Dienst­leistungskonzessionen, und da auch bei den sensiblen Sektoren Wasserversorgung und -entsorgung, denn hier können die Bestimmungen auch nach Ratifizierung des Vertrages geändert werden; das geht durch eine Review-Klausel. Die EU hat sich bereit erklärt, nach Abschluss der Verhandlungen, also wenn die Öffentlichkeit nicht mehr so genau darauf schaut, über eine Liberalisierung der heiklen Konzessions­ver­gabe zu verhandeln. So könnte durchaus die Hintertür für eine Liberalisierung der Wasserversorgung geöffnet werden.

Wenn wir über das Beschaffungswesen sprechen, spielt die In-House-Vergabe und die interkommunale Zusammenarbeit eine große und wichtige Rolle.

In der EU ist es so, dass unter bestimmten Kriterien nicht ausgeschrieben werden muss. Das heißt, es kann ohne Ausschreibung vergeben werden. CETA aber enthält nur eine sehr unklare Bestimmung, somit könnte diese Ausnahme auch enger ausgelegt werden, und es entstünde dann sehr große Rechtsunsicherheit.

Damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen: Die Daseinsvorsorge wurde keineswegs so geschützt wie oftmals behauptet. Will man die Daseinsvorsorge ausnehmen beziehungsweise ist ohnehin klar, dass sie ausgenommen ist, dann sollte man das auch klipp und klar in den Vertrag schreiben. Erklärungen sind da auf jeden Fall zu wenig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

14.20


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Als Letzten in der Runde der Experten bei diesem Panel ersuche ich Herrn Steve Verheul, den kanadischen Chef­verhandler für CETA, um das Referat. – Please take the floor!

 


14.20.34

Steve Verheul (kanadischer Chefverhandler für CETA)| (in deutscher Simultandol­metschung): Ich begrüße Sie alle recht herzlich und bedanke mich für die Einladung, heute hier zu sein.

Zuerst einmal: Kanada und die EU sind der Meinung, dass sie ein modernes, fort­schrittliches Abkommen ausgehandelt haben, das in vielen Bereichen neue Standards setzt. Bei der Umsetzung wird sich zeigen, dass die öffentlichen Dienste, die Rolle der Regierungen geschützt werden, dass wir hohe Normen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt, Kultur gewahrt haben. Ich glaube, dass damit die traditionellen Abkommen, die wir in der Vergangenheit gehabt haben, verbessert und ausgeglichen werden, indem auch aufseiten der Investoren mehr Rechte vorgesehen sind. Das ist einer der Gründe, warum man hier von einem Abkommen der neuen Generation spricht.

Das sind die Gründe, warum in Kanada mehr als 70 Prozent der kanadischen Staats­bürger sich das wünschen. Das sind wesentlich mehr als die Kanadier, die das Abkommen mit den USA unterstützten. Sie betrachten es als mehr als ein Abkommen. Da geht es auch um die Weiterentwicklung und Erweiterung von Beziehungen zu Ländern, die ganz ähnlich denken wie wir, was ihre Werteordnungen angeht.

Die Unterstützung für CETA in Österreich liegt nicht bei 70 Prozent, sie ist einiger­maßen niedriger. Das erstaunt uns. Aber was den Investorenschutz angeht, um eine der wichtigen Fragen aufzugreifen, so haben wir hier sicher das modernste und fortschrittlichste Abkommenskapitel zum Investorenschutz vor uns.

Damit werden die Rechte von Regierungen zur Regulierung aufrechterhalten. Hin­sichtlich des Gleichgewichts ist es jetzt so, dass nicht die Rolle der Investoren gestärkt wird, sondern die der Staaten. Öffentliche Gesundheit, öffentliche Zielsetzungen, Recht und Ordnung, sozialer Schutz, Förderung und Schutz der kulturellen Vielfalt, all das ist viel stärker in diesem Abkommen verankert als in anderen, denn die Positionen Kanadas und der EU sind ganz ähnlich.

Wenn Sie das mit anderen bilateralen Abkommen vergleichen – 62 hat Österreich geschlossen, zwölf davon mit EU-Mitgliedstaaten –: Dort ist dieser Schutz nicht vorgesehen. Dort werden die Investoren viel mehr bevorzugt. Diese Abkommen sind nicht transparent, sie sind altmodisch, sie sehen keine unabhängigen Gerichte vor; und ich sehe kein Anzeichen dafür, dass Österreich sich dieser Abkommen entledigen möchte.

Die Regierungen können ihre Gesetze abändern, wann und wo auch immer sie wollen. Das ist unabhängig von den Investoren. Wir haben klarer definierte Investoren­schutz­klauseln.

Und es stimmt: Die USA können CETA nicht als Hintertür verwenden. Es ist nicht möglich, hier künstlich CETA als Hintertür zu verwenden. Wenn die EU dieses Abkom­men mit Kanada abschließt, kann hingegen die Europäische Union Kanada als Hintertür in den US-Markt nützen, denn die Barrieren, die da bestanden haben, sind ja schon abgebaut. Also wir würden vorschlagen, dass Sie hier offensiv und nicht defensiv an die Sache herangehen.

Wenn es uns nicht passt, wie die Normen hinsichtlich der Investition ausgelegt werden, dann können Interpretationen vorgelegt werden, es kann dies sogar verhandelt, es kann dargelegt werden. Es gibt unabhängige Tribunale, Gerichte, die dies verhandeln können.

Ich erwarte gar nicht, dass da viele Fälle zwischen Kanada und der Europäischen Union vor ein Gericht gebracht werden. Wir haben ja unsere eigenen Gerichte, die hoch entwickelt sind, die wissen, was sie in diesem Bereich tun können und sollen.

Aber was tun wir, wenn wir in Entwicklungsländer gehen, nämlich nach dem Abschluss eines Abkommens wie CETA, und wenn wir dort sagen: Das, was Sie haben, ist nicht gut genug für ein Abkommen wie CETA, da brauchen wir ein eher altmodisches Inves­titionsabkommen!? Wir wollen hier ein Modell schaffen, das den Entwicklungsländern zeigt, dass es ein progressiveres Modell gibt, das wir auch in den Verhandlungen mit anderen Ländern anwenden können.

Was die regulatorische Zusammenarbeit angeht, so kann ich mir nicht vorstellen, wie man dieses Kapitel kritisieren kann. Es gibt in diesem Kapitel überhaupt keine Ver­pflichtungen. Das ist alles ganz freiwillig. Es ist nicht auf bestehende, sondern auf zukünftige Regeln ausgerichtet. Es geht um Partner mit gemeinsamen Werten, die bei der Entwicklung von Standards für die Zukunft zusammenarbeiten wollen.

Wenn die EU mit Kanada da nicht zusammenarbeiten kann, dann schließen Sie die Tür und überlassen es anderen Ländern, internationale Regeln für die Welt zu entwickeln. Diesen Weg wollen wir nicht beschreiten. Wenn andere die Regeln für die Welt erarbeiten, werden diese viel weniger anspruchsvoll sein als die, die Sie und wir haben.

Was die Normen angeht, will ich ganz fair sein. In den sechsjährigen Verhandlungen habe ich kein einziges Mal verlangt, dass ein Standard in der EU gesenkt wird. Wir haben nichts verlangt, was diese Wirkung haben würde. Wir haben uns an die Forde­rungen des EU-Marktes angepasst. Ja, es gibt in Kanada Normen und Verordnungen, die strenger sind als jene in Österreich. Wir würden eine Senkung unserer Normen für keinerlei Handelsabkommen in Betracht ziehen.

Jetzt noch zu den öffentlichen Dienstleistungen, da möchte ich einiges klarstellen: CETA hält die Regierungen überhaupt nicht davon ab, ihre Daseinsvorsorgebestim­mungen abzuändern. Es wird niemand zur Privatisierung gezwungen, und eine Erwei­terung der öffentlichen Dienstleistungen wird absolut nicht verhindert. Das sind souveräne, innerstaatliche Entscheidungen. Sie dürfen uns nicht vorschreiben, wie wir da vorzugehen haben, und wir schreiben Ihnen nicht vor, wie Sie da vorzugehen haben. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

14.28

*****

 


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Wir kommen jetzt zur Debatte.

Es liegen 20 Wortmeldungen vor, weshalb ich angesichts der vereinbarten Zeit die Redezeit auf 2 Minuten beschränken muss.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


14.28.36

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Danke für die Präsentationen vom Podium! Ich finde, dass alle fünf Referenten sehr spannende Aspekte gebracht haben.

Ein paar Gedanken von mir zur Frage ISDS/ICS, Investorenschutzklauseln.

Erster Punkt: Ich verstehe Investorenschutz dort, wo ich keinen Rechtsstaat oder einen nicht vertrauenswürdigen, nicht gut funktionierenden Rechtsstaat habe. Ich verstehe, dass man dann eine Art Rechtsstaat light installiert. Da muss man sagen, ja, das ist okay, ein Rechtsstaat light ist natürlich besser als gar kein Rechtsstaat.

Die nächste Frage, die ich mir stelle – und das hat mein Vornamensvetter am Podium auch schon angesprochen –, ist: Für wen gilt dieser Rechtsstaat light? Denn von Investitionen betroffen sind ja nicht nur die Investoren, sondern das sind auch die dortigen Arbeitnehmer, die Konsumenten dessen, was dort hergestellt wird, die Nach­barn, wenn es um Umwelteinflüsse, um Lärm oder was auch immer geht. Also eine Reihe von Gruppen ist von den Investitionen betroffen, aber nur eine wird geschützt, nur die Investoren bekommen den Rechtsstaat light. Und was der nicht funktionierende Rechtsstaat für die Arbeitnehmer und die Konsumenten bedeutet, ist anscheinend egal. Man muss darüber nachdenken: Für wen gilt solch ein Rechtsstaat light?

Die nächste Frage ist: Wenn ich einen guten Rechtsstaat habe, wieso soll ich diesen durch einen Rechtsstaat light ersetzen? Kanada zum Beispiel hat einen gut funk­tionierenden Rechtsstaat, Österreich, die Länder der Europäischen Union haben einen gut funktionierenden Rechtsstaat, noch dazu mit einem supranationalen Gerichtshof, nämlich dem Europäischen Gerichtshof, der unabhängig von den Nationalstaaten noch einmal darüber steht. Wieso soll ich einen gut ausgebauten, funktionierenden, hoch­klassigen Rechtsstaat durch einen Rechtsstaat light ersetzen? Das ist mir völlig unerklärlich. (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Die nächste Frage, die ich mir stelle, ist: Es wurde gesagt, dass Österreich 62 bilate­rale Abkommen geschlossen hat und wir nicht geklagt würden, aber das stimmt nicht. Österreich ist geklagt worden – erst ein Mal –, aber man muss sich anschauen, wie das passiert ist und von wem (Abg. Kassegger: Ich habe gefragt, Herr Kollege! Antwort!), nämlich von einer Briefkastenfirma aus Malta. Nun haben wir zwar ausge­schlossen, dass Briefkastenfirmen aus Malta ISDS benützen können, genauso wie wir ausgeschlossen haben, dass uns kanadische Briefkastenfirmen klagen können, aber in der Realität werden wir seit zwei Jahren geklagt. Dahinter steht zufälligerweise eine österreichische Firma, nämlich Meinl, die Meinl Bank klagt Österreich über Malta über eine Briefkastenfirma.

Wir wissen, dass das Instrument in der Praxis mehr missbraucht als gebraucht wird. (Abg. Pirklhuber: So ist es!) Und wenn ich einen gut funktionierenden Rechtsstaat habe, dann will ich diesen nicht durch einen Rechtsstaat light ersetzen. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Deswegen: Kein Investorenschutz! Ich glaube, es wäre ein guter Schritt, wenn wir gemeinsam vereinbaren könnten, dass wir diesen nicht brauchen – Kanada braucht ihn nicht, wir brauchen ihn nicht –, dann kommen wir vielleicht einen Schritt näher zu einem guten gemeinsamen Übereinkommen. – Danke schön. (Beifall.)

14.31


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Mag. Valentin Schwarz von Attac. – Bitte.

 


14.31.38

Mag. Valentin Schwarz (Attac Österreich)|: Sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte Ihnen zu einer Entscheidung gratulieren, die Sie vor zwei Jahren gefällt haben. Damals haben Sie nämlich mehrheitlich eine Entschließung verabschiedet, in der festgehalten wird, die Sinnhaftigkeit von Schiedsgerichten ISDS sei nicht erkennbar, wenn es um Kanada und die USA geht.

Nun sagt die EU-Kommission, die Probleme mit dem alten System wären alle gelöst, denn es gäbe ja jetzt ein neues Investment Court System. Wenn man sich genauer anschaut, worin die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen System bestehen, dann erkennt man: Ja, da gibt es kleine Verbesserungen. Beispielsweise können die Konzerne jetzt nicht mehr selbst auswählen, welche SchiedsrichterInnen über ihre Fälle urteilen. Es soll sogar irgendwann einmal eine Berufungsinstanz geben, wenn auch nicht, wenn CETA in Kraft tritt, sondern irgendwann in ferner Zukunft. Bei den allermeisten anderen Punkten aber sieht man: An den Grundproblemen dieses Systems von Schiedsgerichten hat sich mit dem neuen System nichts geändert.

Es beginnt schon beim Namen. Dieses neue Gericht ist kein Gericht. Es hat keinen Ort, kein Gebäude. Es tritt ad hoc zusammen, und die SchiedsrichterInnen, die dort arbeiten, sind auch keine öffentlich Beschäftigten. Ganz im Gegenteil, sie sind nicht einmal hauptberuflich in diesem Job tätig, sie können weiterhin nebenbei für Konzerne arbeiten, beispielsweise als Wirtschaftsanwälte und -anwältinnen.

Das Einkommen dieser SchiedsrichterInnen hängt von der Klagesumme ab, zumindest in weiten Teilen. Das heißt, diese SchiedsrichterInnen haben als Privatperson Inter­esse daran, dass es möglichst viele Klagen gibt, dass die Klagesumme möglichst hoch ist und dass möglichst oft Staaten zu möglichst hohen Entschädigungen verurteilt werden.

Das ist ein struktureller Anreiz, der absolut schädlich für unsere Demokratie und auch nicht im Interesse eines demokratisch gewählten Parlaments ist. Ganz im Gegenteil, dieses System stellt einen direkten Angriff auf Sie dar. Sie sind gewählte Vertre­terInnen der österreichischen Bevölkerung, Sie können doch nicht freiwillig so viel Macht abgeben! (Zwischenruf des Abg. Kassegger.)

Deshalb ersuche ich Sie abschließend: Verhindern Sie CETA! Tun Sie alles, was in Ihrer Macht steht, damit diese Abkommen nicht die Zukunft unseres Landes gefähr­den! – Danke. (Beifall.)

14.33


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


14.34.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP)|: Geschätzte Damen und Herren! Ich bin Bürgermeister in einer Tausend-Seelen-Gemeinde und auch Landwirt dort. Ich sehe bei mir zu Hause in der Region Bäuerinnen und Bauern, eine Landwirtschaft, die momentan eine schwierige Zeit durchmacht, die ihre Produkte in alle Welt verkauft. Ich sehe Familien, Mütter, Väter, die ihre Arbeitskraft in global agierenden Firmen ein­setzen und damit in der Lage sind, ein schönes Einkommen zu erzielen. Ich sehe den Heini Staudinger und den Johannes Gutmann im Waldviertel, die – ausgehend von einer regionalen Geschäftsidee – auf internationalen Märkten angekommen sind. Ich sehe eine Region, wo globale und regionale Systeme miteinander kooperieren, ich würde sogar sagen, florieren können.

Österreich ist die Wiege der ökosozialen Marktwirtschaft, und die Europäische Union hat von dieser Philosophie bereits sehr viel in ihre Politik aufgenommen. (Abg. Brunner: Geh bitte! – Abg. Pirklhuber: Jetzt musst aufpassen!) Auch im vorliegenden CETA-Vertrag ist, und davon bin ich überzeugt, sehr viel ökosoziale Marktwirtschaft vorhan­den. Mein Wunsch wäre, dass wir uns nicht so sehr in diesen Ängsten und Interpre­tationen verlaufen, sondern dass wir die guten Ansätze, die in diesem Abkommen enthalten sind, mit Leben erfüllen, denn wir sind nicht allein auf dieser Welt, die Welt dreht sich weiter. Und wenn ich in meine Region schaue, kann ich sagen: Ich würde gerne dabei sein, wenn sie sich weiterdreht. – Danke schön und alles Gute. (Beifall.)

14.35


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Thomas Kattnig vom Österreichischen Gewerkschaftsbund. – Bitte.

 


14.35.54

Thomas Kattnig (ÖGB – younion)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Möglichkeit dieser Veranstaltung. Es ist für uns als Gewerkschaften wichtig, hier auch die Möglichkeit zu haben, zu tun, was wir in den letzten fünf, sechs Jahren getan haben, nämlich Freihandel kritisch zu beleuchten und Argumente mit Ihnen auszutauschen.

Das, was mir persönlich in der gesamten Diskussion zu kurz kommt, ist das Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wir haben auf der einen Seite privilegierte Klagsmög­lichkeiten für Investoren, wir haben private Schiedsgerichte. Wir haben aber nicht darüber diskutiert, welche Rechte Bürger haben. Haben sie die gleichen Rechte, wenn es darum geht, ihre Arbeitsinteressen, ihr Arbeitsrecht, Umweltschutz, Konsumen­tenschutz einzufordern? (Abg. Brunner: Zu klagen!) – Nein, das ist nicht der Fall. Da gibt es keine Möglichkeit der Klage. Daher denke ich, dass es ganz entscheidend ist, dieses Interesse der Bürgerinnen und Bürger einmal in den Mittelpunkt zu stellen.

Damit sind wir beim zweiten Punkt, der Daseinsvorsorge. Der österreichische Wohl-fahrtsstaat ist ein, möchte ich mittlerweile schon fast sagen, weltweit einzigartiges System, das wir zu verteidigen haben, das aber massiv unter Druck gerät. Es ist auch das Interesse der Bürgerinnen und Bürger, diese Daseinsvorsorge in gleicher Qualität auch zukünftig in Anspruch nehmen zu können.

Wenn wir uns die Systematik dieses Freihandelsabkommens CETA anschauen – der Herr Vizekanzler hat uns hier aufgefordert, es zu lesen, und ja, wir haben es gelesen –, müssen wir sagen, es greift eines ins andere. Es ist zum einen einmal die Konstruktion einer Negativliste. Das heißt, alle Dienstleistungen sind grundsätzlich erfasst. Gleich­zeitig gibt es durch die Public Utilities Clause diese Möglichkeit, einzelne Dienst­leis­tungen herauszuoptieren. Aber diese Public Utilities Clause ist löchriger als Schweizer Käse.

Demzufolge gibt es am Ende des Tages auch durch ISDS die Möglichkeit, hier öffent­liche Dienstleistungen massiv unter Druck zu setzen. Ich denke daher, dass es ganz, ganz geschickt wäre, dabei die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, öffentliche Dienstleistungen rechtssicher und komplett aus Freihandelsab­kommen herauszunehmen. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Nicht umsonst haben weit mehr als 500 Gemeinden in Österreich quer durch sämtliche politische Couleurs eine Resolution gegen CETA, gegen TTIP und den negativen Einfluss auf öffentliche Dienstleistungen unterschrieben, und das sollte Auftrag genug sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

14.38


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


14.38.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Meine Damen und Her­ren! Auf drei Aspekte möchte ich kurz eingehen. Herr Professor Kleinheisterkamp hat, finde ich, sehr interessant festgehalten, dass die USA mit Australien ein Abkommen abgeschlossen haben, und zwar, wenn ich es richtig verstehe, ohne Schiedsgerichte. Das hat mich an die Aussprache mit dem amerikanischen Chefverhandler Bryant P. Trick erinnert, der uns Abgeordneten hier im Haus klar gesagt hat: Wir, die USA, haben keine Schiedsgerichte verlangt, das war die Europäische Union.

Dazu habe ich heute auch eine Frage an den kanadischen Chefverhandler. Wir haben uns zwar auch schon gesehen, aber diese Frage würde ich noch einmal stellen: Ist dieser Anspruch, Schiedsgerichte einzuführen, ein primär kanadischer gewesen oder doch ein europäischer? Ich finde, das ist wichtig für die weitere Beurteilung und Debatte, um diese Geschichte auch wirklich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu einem hoffentlich positiven Ende zu führen.

Was den Zollabbau betrifft: Herr Mag. Löwy von der Industriellenvereinigung, wir haben vorher schon gehört, dass es hauptsächlich auch um Agrarzölle geht. Und eines muss man schon dazusagen: Wohin gehen denn die Abschöpfungen durch Zolleinnahmen der Europäischen Union? – Sie gehen in das europäische Budget. Wer bringt das dann auf, wenn diese Zolleinnahmen fehlen? – Wieder die Haushalte, wieder die Bürge­rinnen und Bürger. Also bitte auch da genau hinschauen, was genau das bedeutet.

Im Industriebereich, meine Damen und Herren, haben wir hauptsächlich null Zoll­bin­dung, wir haben in dem Bereich keine Zölle mehr. Der Agrarbereich ist also ein Riesen­problem. Und das sage ich Ihnen schon: Der zollbefreite Import von 50 000 Ton­nen Rindfleisch, 75 000 Tonnen Schweinefleisch, 100 000 Tonnen Weizen, 8 000 Tonnen Mais für Kanada auf der einen Seite und nur 30 000 Tonnen Käse auf der anderen Seite stellt im agrarischen Bereich auf jeden Fall keine Erfolgsbilanz dar. Das sollten wir ganz klar auf den Tisch legen.

Abschließend noch einmal das Vorsorgeprinzip: Was dieses „right to regulate“ betrifft (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen) – ganz kurz noch, Herr Vorsitzen­der –, brauchen wir dazu nur die aufgelegte Unterlage der kanadischen Botschaft zu lesen. (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Die besagt ganz klar, dass dieses Recht nur insofern besteht, als die Maßnahmen auf wissenschaftlichen Kenntnissen basieren. Und Sie haben ja schon vorher in der Debatte gehört, dass wir im Primär­recht das Vorsorgeprinzip und nicht das Wissenschaftsprinzip haben. – Danke schön. (Beifall. – Abg. Strasser: Und das Vorsorgeprinzip beruht auf dem Wissenschafts­prinzip!)

14.41


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Mag. Robert Tencl von der Industriellenvereinigung. – Bitte.

 


14.41.13

Mag. Robert Tencl (Industriellenvereinigung; Geschäftsführer von Traktionssysteme Austria)|: Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf mich kurz vorstellen: Mein Name ist Robert Tencl. Ich bin Geschäftsführer der Firma Traktionssysteme Austria, mit Betonung auf Austria. Wir sind ein rein österreichisches Technologie­unternehmen mit Sitz in Wiener Neudorf. Wir fertigen für Schienenfahrzeuge, das heißt Straßenbahnen, U-Bahnen bis hin zu Hochgeschwindigkeitszügen, Elektromotoren und Getriebesysteme weltweit. 95 Prozent unseres Produktionsvolumens geht in den Export. Und ja, ich stehe hier als Personifizierung des Fallbeispiels von Herrn Mag. Löwy. Die USA sind unser größter außereuropäischer Absatzmarkt. Im Jahr 2015 haben wir dort 10 Millionen € Umsatz erwirtschaftet, mit einer ungefähren Zollbelastung durch den US-amerikanischen Zoll von rund 400 000 € und zusätzlichen 200 000 bis 250 000 € an nichttarifären Zusatzkosten durch die Angleichung an Standards und Normen für den US-amerikanischen Markt.

Wir sind, auch das ist wenig verwunderlich, für den Abschluss eines Handelsab­kom­mens mit den Vereinigten Staaten, und das vor allem aus drei Gründen:

Klar Nummer eins ist: Wir wollen uns natürlich diese Abgaben ersparen, aber nicht, weil es immer schön ist, sich Geld zu ersparen, sondern weil wir als rein öster­reichi­sches Unternehmen – und wir sind nun einmal kein Großkonzern – diese Geldmittel auch für die notwendigen Investitionen in Österreich benötigen. Das heißt, diese Gel­der benötigen wir ganz dringend für die Technologieentwicklung in Österreich.

Das zweite Motiv für ein Handelsabkommen aus Sicht eines mittelständischen Betriebes, wie wir einer sind, ist auch, dass die USA, man muss das sagen, im Bereich der Schienenfahrzeugtechnologie nur eine sehr schwache eigene Industrie haben. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.) Das heißt, unsere Mitbewerber kommen auch von außerhalb der USA, und zwar größtenteils aus Japan, Japan und China. Jetzt kann man lange über China diskutieren – die haben natürlich eine komplett andere Struktur als ein europäisches Industrieunternehmen. Uns tun jedoch vor allem die Japaner weh. Und wenn die es schaffen, mit dem Transpazifischen Handelsabkommen da einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, so würde uns das im Hinblick auf österreichische Arbeitsplätze und österreichische Technologie sehr stark wehtun.

Daher bitte ich Sie um eine verstärkte Versachlichung der Diskussion und auch darum, mittelständische Betriebe und auch Kleinunternehmer – da gibt es einige als Zulieferanten – nicht zu vergessen. – Vielen Dank. (Beifall.)

14.44


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


14.44.17

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt sehr viele gut fundierte Befürchtungen, dass die beiden heute diskutierten Abkommen sehr substanziellen und auch systemisch negativen Einfluss auf den globalen Süden haben können, zum Beispiel dadurch, dass die Rechte von indigenen Völkern untergraben werden, zum Beispiel dadurch, dass es zu einer weiteren Marginalisierung der wirt­schaftlichen Peripherie kommt, zum Beispiel dadurch, dass durch eine neue Definition des Schutzes von geistigen Eigentumsrechten der Zugang zu Medikamenten für arme Menschen in den Entwicklungsländern noch schwieriger wird.

Bundeskanzler Kern hat mit seiner Aussage von heute in der Früh vollkommen recht, dass die Gretchenfrage jene danach ist, wie es zu einer fairen Verteilung von Wohl­standseffekten kommen kann. Und diese Frage haben wir natürlich global zu beant­worten.

Als EU verpflichtet uns der Artikel 208 des Vertrags von Lissabon zu kohärentem Handeln, das heißt, keine Politik und keine Verträge, die die EU abschließt, dürfen eine nachhaltige Entwicklungspolitik gefährden. Gleichzeitig hat sich die EU auch zur Umsetzung der Agenda 2030 verpflichtet. Das ist ein breites Bündel von Maßnahmen, von Klimaschutz, Umweltschutz, Armutsbekämpfung bis hin zu Chancengleichheit für Völker und für Geschlechter. Sowohl im Lichte des Kohärenzgebots als auch durch die Verpflichtung, die Agenda 2030 umzusetzen, sind wir angehalten, Maßnahmen zu setzen, die nachteilige Einflüsse auf den globalen Süden kompensieren. Dabei kann es zum Beispiel darum gehen, mehr wissenschaftsbasierte Fallstudien zu machen, damit man einfach besser weiß, welche Effekte CETA und TTIP auf den globalen Süden haben können. Es kann zum Beispiel auch Kompensationen für negativ betroffene Länder geben, Ausnahmen für Produkte, die für den Handel dieser betreffenden Länder ganz besonders wichtig sind, oder auch Unterstützung zur Erreichung jener Standards, die in diesen zwei neuen Megahandelsräumen geschaffen werden.

Wir dürfen bei allem, was wir verhandeln, bei allem, was wir unterschreiben, nie ver­gessen, dass wir nicht nur Verantwortung für die Europäerinnen und Europäer bezie­hungsweise für die BürgerInnen der Europäischen Union haben, sondern dass wir als Europäische Union auch globale Verantwortung tragen. – Danke sehr. (Beifall.)

14.46


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Mag. Oliver Prausmüller von der Arbeiterkammer. – Bitte.

 


14.46.42

Mag. Oliver Prausmüller (Arbeiterkammer)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr verehrte Expertinnen und Experten! Vielen Dank, wie das schon viele betont haben, für die Möglichkeit zur Diskussion, zur eingehenden Auseinandersetzung mit TTIP, mit CETA. Wir sind uns gleichzeitig bewusst, dass es auch viele Abkommen gibt, die wir hier noch nicht diskutiert haben: Stichwort TiSA, das internationale Dienstleistungsabkommen, Liberalisierungsabkommen, das gerade auf dem Weg ist.

Und damit bin ich gleich bei einem entscheidenden Punkt: Natürlich wäre es in Zukunft wünschenswert, eine derartige Enquete mit derart hochqualitativen Beiträgen, studien­basiert, evidenzbasiert, bereits zu einem frühen Zeitpunkt durchzuführen, bevor wir ein Verhandlungsmandat für Abkommen wie TTIP, CETA, TiSA vergeben – es gibt ja auch noch viele andere unter der Spitze des Eisbergs, die gerade seitens der Europäischen Kommission verhandelt werden.

Zum Zweiten stellt sich natürlich die Frage, in welcher Situation wir uns jetzt befinden. Wir sind damit konfrontiert, dass wir ein fertiges Verhandlungsergebnis auf dem Tisch liegen haben. Damit stellt sich unweigerlich die Frage: Was ist daran überhaupt noch veränderbar? Und worauf können Sie noch Einfluss nehmen?

Es geht doch darum, dass etwas verlässlich ist, juristisch sicher ist, womit Sie Ihren Wählerinnen und Wählern, womit wir der Öffentlichkeit gegenübertreten und sagen können: Wir prüfen, bevor wir uns binden, und ihr könnt euch darauf verlassen, dass auf eure Interessen geachtet wird! Wir können das garantieren! – Das ist die große Problematik, vor der wir stehen.

Die Zeit ist knapp, deswegen in Kürze: Zur Daseinsvorsorge sind viele sachliche Argumente gebracht worden. Ich betone noch einmal: In CETA gibt es beim Inves­titionsschutz keine Ausnahme für öffentliche Dienstleistungen. Die bestehenden Aus­nahmeklauseln sind voller Lücken und eben nicht verlässlich. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Und zum Dritten: Fragen Sie sich doch einmal, woher dieser Negativlistenansatz denn kommt. Es wird von einem Musterabkommen, von einem globalen Standard ge­sprochen. Im Dienstleistungsabkommen der WTO gibt es keine Sperrklinkenklauseln, Stillstandsklauseln et cetera. Gehen Sie einmal auf die Homepage des European Services Forum! Dort gratuliert man der Kommission zur Einführung des Negativlis­tenansatzes. – Sie wurden nicht gefragt. Man konfrontiert Sie mit dem fertigen Ergeb­nis! – Danke. (Beifall.)

14.49


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


14.49.34

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg)|: Herr Vorsitzender! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer! Je länger ich der heutigen Diskussion zuhöre, desto verzweifelter werde ich in vielerlei Hinsicht, und zwar aus folgenden Gründen: Es stimmt, wir sind ja schon lange in einer Freihandelszone, seit dem EU-Beitritt.

Ich habe damals gegen den EU-Beitritt gekämpft, also für Eigenständigkeit. Das Hauptargument war nicht, dass ich nicht glaube, dass Kooperation notwendig ist, sondern das Hauptargument für mich war, dass ich gefürchtet habe, dass Verant­wortung delegiert wird, Verantwortung aus den Parlamenten, aus den Kommunen an die Oberen – und das ist ja auch ganz deutlich passiert. Es heißt: Wir hätten ja gerne, aber die EU …! – Und dieses Delegieren der Verantwortung geht da, glaube ich, kontinuierlich weiter, und das ist für die Entwicklung der Gesellschaft meiner Meinung nach fatal.

Diese Verträge oder diese Handelsabkommen ermächtigen eben nicht den Bürger, ermächtigen nicht die demokratischen Institutionen, sondern sie entmächtigen sie. Und das ist das Fatalste für die weitere Entwicklung. Sie lösen auch in keiner Weise unsere anstehenden Probleme – die ökologischen Probleme. Sie haben die Ungleichheit in der Welt, die Ungleichheit in unserer Gesellschaft mit all ihren Folgen massiv verstärkt. Und sie haben zu einem massiven Vertrauensverlust in der Bevöl­kerung geführt, einem Vertrauensverlust, der uns allen noch nicht bewusst ist, denn der Brexit war offensichtlich eine große Überraschung. Dieser Vertrauensverlust ist jedenfalls erheblich. Wenn wir jetzt CETA und TTIP so verhandeln und abschließen, als wäre das alles nicht passiert, wird dieser Vertrauensverlust bis zu dem Punkt, an dem er vielleicht überhaupt nicht mehr zu kurieren ist, weitergehen. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Deshalb: Nein zu CETA und Nein zu TTIP! Und bieten Sie eine Verschnaufpause, eine Atempause. (Beifall.)

14.52


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Leonore Gewessler von Global 2000. – Bitte.

 


14.52.14

Leonore Gewessler (Global 2000)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank! Ich möchte mich in meiner Wortmeldung auf einen Aspekt konzentrieren, näm­lich den Aspekt der regulatorischen Kooperation, weil das der Aspekt ist, den wir seitens Global 2000 seit Beginn der Verhandlungen vehement als den Aspekt kritisie­ren, der zukunftsweisende Umweltschutzpolitik, zukunftsweisende VerbraucherIn­nenschutzpolitik unter den Bedingungen von CETA erheblich erschweren und ge­fährden wird.

Vergangene Woche hat unsere Partnerorganisation, der BUND in Deutschland, dazu ein Rechtsgutachten vorgelegt, in dem detailliert dargelegt wird, wie Primärrecht der EU, nämlich das Vorsorgeprinzip, durch die regulatorische Kooperation ausgehebelt werden kann, selbst wenn die regulatorische Kooperation formal Sekundär- und Primärrecht der EU unangetastet lässt.

Wie geschieht das? – Die in Kapitel 21 regulierte regulatorische Zusammenarbeit beinhaltet nämlich Folgendes: Regulierung erfolgt derzeit auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und nur im Zweifel, wenn Unsicherheit besteht, auf Basis des Vorsor­geprinzips zum Schutz der Umwelt, zum Schutz der Menschen. In Zukunft soll dann das Interesse der Investoren zumindest gleichberechtigt auf dieselbe Stufe gestellt und als Erwägungsgrund in den Vordergrund gedrängt werden.

Auch wenn das auf freiwilliger Basis geschehen soll, muss man eine Weigerung, das zu tun, immer wieder begründen, und die regulatorische Kooperation, so ist es im Vertrag vorgegeben, soll immer weiterentwickelt werden. Das ist eine Verpflichtung der Vertragspartner, auf die man sich auch berufen kann.

Dass das im Zweifelsfall sehr wohl dazu führen wird, dass Konzerninteressen den Vorrang vor dem Vorsorgeprinzip, vor dem Schutz der Umwelt bekommen, zeigt bereits ein aktuelles Beispiel, nämlich die Regulierung hormonell wirksamer Chemi­kalien in der EU, bei der die EU-Kommission leider bereits derzeit so agiert, als wäre CETA schon in Kraft.

Was ist geschehen? – Seit 2013 waren die EU, die Kommission säumig, Kriterien vorzulegen, damit hormonell wirksame Chemikalien identifiziert werden können und so ein bereits existierendes Verbot im EU-Recht auch tatsächlich wirksam werden kann. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Die wissenschaftlichen Kriterien lagen vor. Die EU-Kommission hat ein Impact Assess­ment angeordnet. Wirtschaftliche Erwägungen kamen in den Vordergrund. Die Kriterien wurden verändert mit dem Ergebnis, dass wir jetzt einen Vorschlag auf dem Tisch haben, der de facto dazu führen wird, dass der Schutz der Umwelt, der Schutz der menschlichen Gesundheit durch dieses Verbot, das das EU-Parlament beschlos­sen hat, nicht mehr wirksam werden kann. (Vorsitzender Weninger gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

CETA und die regulatorische Kooperation im Besonderen bedeuten daher aus unserer Sicht eine große Gefährdung für den zukunftsweisenden Umweltschutz. Und auch das viel zitierte „right to regulate“ wird in keiner Weise dazu beitragen oder nicht aus­reichen, um diesen Schutz in Zukunft zu gewährleisten. – Danke sehr. (Beifall.)

14.54


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.

 


14.55.06

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ)|: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ungemein wichtig, dass wir uns heute dem Thema der Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA in dieser Form widmen und eine Enquete dazu durchführen. Außerdem muss ich offen sagen, dass die Mehrheit der heutigen Beiträge meine Kontrastimmung oder meine Kontrahaltung zu diesen Abkommen und auch unsere Skepsis untermauern.

Ich habe den Stopp von TTIP, der vor einigen Wochen auch vom Vizekanzler gekom­men ist, als sehr, sehr begrüßenswert empfunden, und ich bin der Meinung: Nützen wir dieses Window of Opportunity auch für CETA. Genau dort könnten wir einhaken. Es ist heute schon einige Male begründet worden, warum es so ist, dass CETA ganz klar die Blaupause von TTIP ist.

Lassen Sie mich noch auf drei Punkte eingehen, auch auf die Gefahr hin, dass ich da etwas wiederhole.

Warum ist CETA ganz klar die Blaupause von TTIP? – Erstens: die Negativlisten. CETA enthält umfassende Pflichten zur Liberalisierung von öffentlichen Dienstleis­tungen, wie zum Beispiel der Abfall- und der Abwasserentsorgung, der Öffis, der Gesundheit und auch der Bildung. Diese Liberalisierungspflichten sind erstmals in solch einem Freihandelsabkommen drinnen, und nur das, was explizit ausgenommen wird, wird aufgezählt. Die Rekommunalisierung von öffentlichen Dienstleistungen wird damit eigentlich verunmöglicht.

Zweitens: Sonderklagerechte. Die Interessen großer Konzerne werden damit klar über die Interessen der Menschen gestellt. Aufgrund der Sonderklagerechte für Konzerne entscheiden in Zukunft drei SchiedsrichterInnen darüber, ob legitime Gewinnerwartun­gen von InvestorInnen durch Gesetze zum Schutz von Umwelt, Gesundheit oder ArbeitnehmerInnen verletzt werden. Staaten können von diesen Tribunalen zu enorm hohen Kompensationszahlungen verurteilt werden. InvestorInnenpflichten, wie zum Beispiel auch, ordnungsgemäß Steuern zu bezahlen, können von solchen Tribunalen jedoch nicht eingefordert werden. Das sei zum Thema Ungleichgewicht gesagt. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Und drittens: Die demokratische Einbindung von BürgerInnen und Parlamenten wird mit der geplanten vorläufigen Anwendung ganz klar vor vollendete Tatsachen gestellt. Das ist heute nochmals in der Form untermauert worden.

Abschließend: Eine derart wesentliche Grundsatzentscheidung, die eben Auswir­kungen auf alle Ebenen hat, darf einfach nicht von einzelnen Menschen getroffen werden. Fahren wir bitte nicht drüber, über BürgerInnen, ArbeitnehmerInnen, Bäue­rinnen und Bauern, über etliche Menschen, die sich zivilgesellschaftlich organisieren, wie beispielsweise auch am kommenden Samstag wieder, sondern diskutieren wir es breit und nehmen wir diese Bedenken, unsere Bedenken ernst. (Beifall.)

14.57


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Mag. Igor Sekardi von der Industriellenvereinigung. – Bitte.

 


14.58.00

Mag. Igor Sekardi (Industriellenvereinigung)|: Sehr geehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Ich würde gerne noch das eine oder andere zu den Punkten ergänzen, die angesprochen wurden, zum Beispiel zur Darstellung, dass US-amerikanische Unter­nehmen jetzt nur darauf warten, dass CETA kommt, damit sie über Tochtergesell­schaften klagen können. Das entspricht schlichtweg nicht den Tatsachen.

Österreich – das wurde heute schon gesagt – hat schon 60 Investitionsschutz­ab­kommen, die in Kraft sind, unter anderem mit Polen oder Kroatien. In den meisten dieser Länder gibt es bereits US-amerikanische Tochtergesellschaften, trotzdem gab es bis jetzt noch keine einzige Klage.

Der zweite Punkt: Neun EU-Mitgliedstaaten haben schon Investitions­schutzver­ein­barungen mit den USA, trotzdem gab es in den letzten Jahrzehnten auch keine einzige Klage. Wenn wir aber den Investitionsschutz weiterentwickeln wollen – auch das wurde schon angesprochen, in CETA ist er sehr gut geregelt; es wurden die Briefkastenfirmen angesprochen –, dann geht das nur über neue Abkommen, so auch über CETA.

Zu den Themen Daseinsvorsorge und Vorsorgeprinzip: In allen Rechtsprüfungen der Europäischen Kommission, die diesen Vertrag auch mitverhandelt hat – auch die österreichischen Bundesministerien äußern sich ähnlich , steht, dass das Vorsorgeprinzip und auch die Dienstleistungen gesichert sind. Was aber hatten alle Studien auch miteinander gemein, und zwar alle, die heute präsentiert wurden, zum Beispiel zu CETA? – Alle bekannten Studien gehen von positiven Wirtschafts- und Wachstumseffekten für Österreich aus – alle! –, zwar in unterschiedlicher Intensität, aber alle gehen von positiven Wachstumseffekten aus.

Wir haben in Österreich – und das wurde heute noch nicht erwähnt – seit fünf Jahren eine steigende Arbeitslosigkeit. Wir haben in Österreich jeden Monat eine neue Re­kord­arbeitslosigkeit. Und – noch als Schlusswort – das kostet wesentlich mehr als sämtliche Zolleinnahmen, die wegfallen könnten. – Danke. (Beifall.)

14.59


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross. – Bitte.

 


14.59.56

Dipl.-Ing. Dr. Adi Gross (Landtagsabgeordneter, Vorarlberg, Grüne)|: Zwei Aspekte: Ich möchte zuerst kurz auf einen Grundwiderspruch eingehen, den es aus meiner Sicht gibt, nämlich auf der einen Seite die Schiedsgerichtsbarkeit und Sonderklagsrechte und auf der anderen Seite das „right to regulate“, das ja auch in CETA tatsächlich als Prinzip verankert ist.

Aber wenn das „right to regulate“ gilt, wenn das absolut ist, wenn man den Staaten im Rahmen von demokratischen Prozessen völlig freistellt zu handeln, wie sie es für gut befinden, wozu braucht es dann Sonderklagsrechte? Das ist doch ein Widerspruch. Was soll dann geklagt werden, wenn der Staat das Recht hat zu regulieren? Das verstehe ich überhaupt nicht, das ist etwas Fundamentales, was ich nicht auflösen kann.

Ich möchte jetzt noch auf etwas eingehen, was vielleicht zu wenig bekannt ist. Am 14. Mai dieses Jahres hat die Landeshauptleutekonferenz einen einstimmigen Be­schluss gefasst. Und die Landeshauptleute sind sicher keine Versammlung von Wirtschaftskritikern – ganz und gar nicht –, aber sie haben einen sehr überraschenden und, wie ich finde, einen sehr klaren Beschluss gefasst. Sie verlangen einstimmig – wohlgemerkt: einstimmig – eine horizontale Ausnahme für alle Leistungen der Daseins­vorsorge. Sie sagen, es darf keine Schiedsgerichte geben, es darf zu keinen Strafzah­lungen und Zahlungsverpflichtungen von Mitgliedstaaten kommen. Es braucht einen Positivlistenansatz. Es darf keine vorläufige Anwendung geben. Und dann sagen sie, wenn einer dieser Faktoren nicht erfüllt ist, dass man dann CETA nicht zustimmen kann.

Das sagt die Landeshauptleutekonferenz. Ich glaube, das ist doch ein wichtiges Votum, dem ja auch viele Diskussionen in den Landtagen vorangegangen sind. Aus meiner Sicht ist das auch ein klarer Auftrag an den Wirtschaftsminister – der sieht das anders, in seiner Antwort meint er, dass diese Bedingungen sehr wohl erfüllt seien –, und es ist natürlich auch ein Auftrag an die Parlamentarier, aber in besonderer Weise vielleicht gerade auch an den Bundesrat. (Beifall.)

15.02


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Daniel Görgl. – Bitte.

 


15.02.18

Daniel Görgl (Grüne, AUGE/UG)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Vielen Dank für diese spannende Enquete! Ich hätte nur eine kurze Anmerkung und Frage zu dem Negativlistenansatz; Kollege Prausmüller hat das auch schon kurz ange­sprochen.

Warum soll es eigentlich dieser Negativlistenansatz geben? – In sämtlichen WTO-Abkommen wird der Positivlistenansatz verwendet. Und der Negativlistenansatz funktioniert nach dem Prinzip „list it or lose it“, das heißt, sämtliche öffentlichen Dienst-leistungen, die nicht explizit ausgenommen werden, müssen liberalisiert werden.

Da stellen sich die Fragen: Was ist mit denen, die vergessen worden sind? Was ist mit denen, die vielleicht in Zukunft hinzukommen würden oder könnten, Dienstleistungen, von denen wir noch überhaupt keine Ahnung haben, die vielleicht auf uns zukommen könnten und „rereguliert“ oder überhaupt reguliert gehört würden? Das würde alles mit diesem Negativlistenansatz verunmöglicht werden.

Der zweite Punkt zum Negativlistenansatz sind diese Annexe, Annex 1 und Annex 2. Insbesondere Annex 2 basiert darauf, dass diejenigen Dienstleistungen, die darin gelistet sind, ausgenommen wären. Aber auch hier bestehen gewisse Rechtsunsicher­heiten, ob sie tatsächlich ausgenommen sind.

Mir liegt eine Anfragebeantwortung des Deutschen Bundestages vom April 2016 vor, darin ist es genau um diesen Negativlistenansatz gegangen. Ich zitiere die Antwort der deutschen Bundesregierung:

„Es ist zur Wahrung notwendiger Politikspielräume nicht erforderlich“ – ich wiederhole: nicht erforderlich – „, die von den Annexen I und II zu CETA und den darin genannten Vorbehalten umfassten Bereiche vollständig aus dem Geltungsbereich des Abkom­mens auszunehmen.“

Das heißt, aus der Antwort der deutschen Bundesregierung geht eindeutig hervor, dass selbst diejenigen Dienstleistungen, die im Annex 1 und Annex 2 gelistet sind, nicht unbedingt aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden müssen. Das heißt, selbst da besteht massive Rechtsunsicherheit, ob diese Bereiche der öffent­lichen Daseinsvorsorge tatsächlich ausgenommen werden. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Unter diesen Umständen und bei solchen Rechtsunsicherheiten kann man eigentlich nur Nein zu CETA sagen. – Danke. (Beifall.)

15.04


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Mag. Elisabeth Beer von der Arbeiterkammer. – Bitte.

 


15.04.38

Mag. Elisabeth Beer (Arbeiterkammer, Wien)|: Herr Vorsitzender! Danke, meine Damen und Herren, dass wir auch im Namen der Arbeiterkammer die Möglichkeit haben, unsere Position in dieser so wichtigen Enquete einzubringen.

Ich möchte hier insbesondere den Investitionsschutz und die Sondergerichtsbarkeit erwähnen. Wir sehen Investitionsschutz und Sondergerichtsbarkeit kritisch. Wir gehen darüber hinaus und lehnen grundsätzlich privilegierte Klagerechte für ausländische Investoren und die Paralleljustiz für Konzerne ab, die in CETA auch weiter ausgebaut werden. CETA ist ein Türöffner für die Sondergerichtsbarkeit zwischen Industrie­län­dern. Wir sind hier in guter Gesellschaft mit dem Nationalrat und dessen Ent­schließung, dass wir keine Sondergerichtsbarkeit für Konzerne in Industrieländern brauchen.

Das ist auch nur ein erster Schritt, denn in der Pipeline sind ja schon Abkommen mit Singapur, Japan, China und auch mit den USA, die auch Investitionsschutz enthalten sollen.

Die logische Folge von Investitionsschutz zwischen Industrieländern ist ja, dass öster­reichische Investoren massiv diskriminiert werden. Sie werden zweifach diskriminiert, zum einen können sie nicht Sondergerichte anrufen und zum anderen können sie auch nicht Schadenersatz einklagen – das wurde hier schon erwähnt.

Die logische Folge dessen ist – und das haben wir auch schon erfahren –, dass das Wirtschaftsministerium auch für inländische Unternehmen Sonderklagsrechte innerhalb der Europäischen Union fordert. Da ist es in guter Gesellschaft mit Deutschland, Frank­reich und weiteren Ländern.

Bis vor Kurzem wurde der Investitionsschutz ökonomisch argumentiert, nämlich damit, dass wir den Investoren privilegierte Rechte geben müssen, um zusätzliche Inves­titionen ins Land zu holen. Diese Argumentation hören wir nicht mehr, denn es ist auch nicht nachweisbar, dass durch Investitionsschutz zusätzliche Investitionen ins Land kommen. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Inhaltliche Kritik haben wir insbesondere hinsichtlich der Definition von Investitionen. Das „right to regulate“ ist keinesfalls abgesichert, und die Rechtsbegriffe sind unklar. Es obliegt wieder den Schiedsgerichten, auszulegen, was zum Beispiel unter „right to regulate“ zu verstehen ist. – Danke. (Beifall.)

15.07


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Cornelia Baumgartner, Fraktionsexpertin des Teams Stronach. – Bitte.

 


15.07.30

Cornelia Baumgartner (Die Bäuerinnen Niederösterreich)|: Hohes Haus! Geschätzte Experten und Teilnehmer! Mein Name ist Cornelia Baumgartner, ich bin Gebiets­bäue­rin von Pöggstall. Die Bäuerinnenorganisation ist eine überparteiliche bundesweite Interessenvertretung.

Lassen Sie mich mit Mahatma Gandhi beginnen. Mahatma Gandhi hat gesagt: „Die Geschichte lehrt die Menschen, daß die Geschichte die Menschen nichts lehrt.“

Meine Damen und Herren, ich habe heute schon sehr viele Euphemismen gehört: Freihandel, Schutz, Investitionsschutz. Die Intention, die dahintersteht, ist eine andere: Dieser Freihandel ist frei von der demokratischen Gesetzgebung. Man muss sich einmal grundlegend überlegen, dass Abkommen, Living Agreements – wie es CETA und TTIP sind – eine Blockbildung bedeuten und ein diskretes Aggressionspotenzial in sich bergen. Nicht beteiligte Staaten werden diskriminiert, wenn man Standards aufzwingt. Das heißt, es erfolgt auch eine Gegenblockbildung, das heißt zum Beispiel durch Russland, China oder auch die BRICS-Staaten. Darin liegt ein Risikopotenzial. Ein Mehrwert im Vergleich zur Weiterentwicklung der WTO ist ebenfalls nicht erkenn­bar.

Es reicht mir auch aus juristischer Sicht schon ein Punkt, lassen Sie mich den Investitionsschutz herausgreifen. Der Investitionsschutz hat aus meiner Sicht mit Demokratie so viel zu tun, wie wenn sich die FIFA selbst auf Korruptionsverdacht prüft, meine Damen und Herren! Das Einzige, das dadurch wächst, ist die Justizindustrie. Das zeigt uns auch das Beispiel NAFTA: USA, Mexiko, Kanada gehören seit 1994 zu den meistverklagten Staaten. Es gibt Hedgefonds, die sich bereits auf diese Justizindustrie spezialisiert haben.

Beantworten Sie mir daher bitte eine Frage: Wie soll sich ein klein- oder mittel­stän­disches Unternehmen einen Stundensatz von 1 000 bis 3 000 € für den Rechtsanwalt leisten können?

Meine Damen und Herren, Globalisierung braucht faire Spielregeln, und diese fairen Spielregeln stellen auf lange Sicht die Conditio sine qua non für das globale wirtschaftliche Überleben dar. – Danke schön. (Beifall.)

15.09


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger: Zu Wort gelangt Herr Landtagsabge­ordneter Mag. Wolfgang Jung. – Bitte.

 


15.10.02

Mag. Wolfgang Jung (Landtagsabgeordneter, Wien, FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Als Vertreter im Wiener Landtag und Gemeinderat, dort im Europaausschuss, und auch als Vertreter im Städtebund ist man natürlich zunehmend mit Problemen von CETA und TTIP konfrontiert. Entsprechend war auch die Meinungs­bildung im Wiener Gemeinderat, wo ja eine Resolution gegen eine Annahme der derzeitigen Vertragsbestimmungen mit den beiden großen Parteien und den Grünen beschlossen wurde. Diese Resolution ist sehr eindeutig. Die Argumente dafür, was vor allem Städte, Bund und Länder betrifft, wurden ja von Frau Mag. Pfister vorgetragen; ich kann mir das ersparen.

Ich möchte nur auf die Punkte eingehen, die vor allem die Rechte der Abgeordneten oder Mandatare für die Zukunft einschränken, mit noch nicht vorhersehbaren Problemen. Und dazu gehört ganz besonders auch das Problem der Negativlisten, denn es lässt sich einfach nicht vorhersehen, in welche Richtung sich das entwickeln wird.

Es gibt auch noch zwei andere Punkte, die ich für sehr wesentlich halte. Das eine ist der sogenannte Standstill-Effekt, der besagt: Das, was zum Zeitpunkt der Ratifizierung liberalisiert ist, muss liberalisiert bleiben. Weiters gibt es dann noch den Ratchet-Effekt, der bedeutet, dass selbst Liberalisierungsbestrebungen, die nicht mit dem Abkommen im Zusammenhang stehen, wenn sie einmal eingeführt sind, ebenfalls bleiben und nicht zurückgenommen werden dürfen. Das ist also wirklich eine unglaubliche Einschränkung, vor allem, weil man ja gar nicht weiß, in welche Richtung sich etwa Elektronik, Technik und so weiter entwickeln werden. Und die Schwäche der euro­päischen Firmen gegenüber den US-Firmen wurde ja hier schon deutlich ange­sprochen.

Aus meiner Sicht stellt sich nun folgende Frage: Der Herr Bundeskanzler hat heute in der Früh sehr deutliche Position bezogen, die man in dieser Form unterschreiben kann. Aber es wird jetzt zum „proof of the pudding“ kommen, wie die Engländer so schön sagen. Das werden wir sehen – wir werden das sehr, sehr genau beobachten –, ich hoffe, er setzt sich in der Bundesregierung durch, denn da bestehen offenkundig Auf­fas­sungsunterschiede. Das wird sich zeigen. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Was mich erschreckt hat, waren die Eingangsworte des Herrn Vizekanzlers. Er hat gesagt, es wird so oder so mit qualitativer Mehrheit beschlossen. Das heißt, wir sitzen heute eigentlich umsonst hier und das Ganze ist ein Pflanz! (Beifall.)

15.12


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. – Bitte.

 


15.12.32

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Meine sehr geehrten Experten! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich so zuhöre, dann habe ich den Eindruck, dass viele von uns das Vertrauen in staatliche Institu­tionen verloren haben und auf der anderen Seite aber genau nach staatlichen Institu­tionen rufen. Ist das nicht ein Widerspruch?

Sechs Jahre lang wurde verhandelt, sechs Jahre lang unter Beteiligung aller Mitglieds­länder, unter Beteiligung aller Experten, unter Beteiligung aller Ministerien von allen Mitgliedsländern. Sechs Jahre lang haben alle Mitgliedsländer mit allen Experten auf allen Ebenen der Kommission Auflagen erteilt, in welche Richtung sie weiterverhandeln soll. Und nach sechs Jahren wurde von allen Mitgliedsländern inklusive Österreich der Vertragstext genehmigt, der heute zur Diskussion vorliegt.

Die Frage ist: Welche Verlässlichkeit hat Österreich, wenn wir sechs Jahre lang ver­handeln und nach sechs Jahren sagen, wir stehen nicht mehr dazu? Welche Verläss­lichkeit hat ein Regierungschef, der sechs Jahre lang gesagt hat, wir sind dabei? Welche Verlässlichkeit haben wir als Österreich, wenn wir an die Kommission einen Auftrag erteilen und danach nichts mehr davon wissen wollen?

Ich meine, es geht um den Ruf und die Reputation Österreichs. Es geht darum, ob die Schiedsgerichte auch im Sinne aller Vertragsnehmer funktionieren. Und Schiedsge­richte sind nichts Neues, nichts Übernatürliches, nichts Außerirdisches und auch nichts Überstaatliches, wie der Herr Bundeskanzler gesagt hat. Schiedsgerichte gibt es seit Jahrhunderten, Schiedsgerichte sind auch dazu da, dass man staatliche Institutionen nicht benötigt, aber sie ersetzen staatliche Institutionen nicht. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Es ist daher wichtig, dass wir Schiedsverfahren zulassen, und es ist das höchst­ent­wickelte Verfahren, das es jemals bei einem Abkommen der EU gegeben hat. (Vor­sitzender Weninger gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Ich möchte, dass wir auch über die positiven Dinge reden, über die positiven Entwick­lungen, und dass wir nicht Ängste schüren, denn es geht um die Verlässlichkeit und um das, was wir als Österreicherinnen und Österreicher jeden Tag konsumieren: Wahrscheinlich stammen mehr als zwei Drittel unserer Güter aus der globalisierten Welt. Und wir wollen das nicht reduzieren. (Beifall.)

15.15


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Herr Mag. Hanno Lorenz von Agenda Austria. – Bitte.

 


15.15.21

Mag. Hanno Lorenz (Agenda Austria)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, dass es die Möglichkeit gibt, hier diese Diskussion zu führen. Die ganze TTIP- und CETA-Debatte ist eine sehr emotionsgeladene Debatte, daher ist es wichtig, eine sachbezogene Diskussion zu führen.

Es ist allerdings festzuhalten, dass sich zwischen den Fakten, die präsentiert wurden, auch immer wieder einige Mythen einschleichen. Beispielsweise haben wir jetzt immer wieder gehört, dass ein Investitionsschutzabkommen, zum Beispiel bei CETA, zu einem Verlust demokratischen Handlungsspielraums führen würde. Im Prinzip ist das eine rechtliche Frage, weswegen es vielleicht Sinn machen würde, eine rechtliche Expertise diesbezüglich anzuhören. So geschehen in der Bundesrepublik Deutschland. Ich darf kurz zitieren:

„Der Handlungsspielraum des Gesetzgebers wird durch CETA im Vergleich zum existierenden Verfassungs- und Unionsrecht allerdings kaum zusätzlichen materiell-rechtlichen Bindungen unterworfen.“ Ausländischen Investoren wird „durch Ceta ein Status eingeräumt, der dem Schutz inländischer Investoren aus den Grundrechten bzw. dem Schutz von EU-Investoren aus den unionsrechtlichen Grundfreiheiten und Grundrechten bei Marktzugang und Bestandsschutz entspricht.“

Und: „Der gesetzgeberische Handlungsspielraum ist dadurch insofern reduziert als Schlechterbehandlungen aufgrund der kanadischen Staatsangehörigkeit eines Inves­tors unzulässig werden.“

Wir sehen also, dass es immer sehr viele Aussagen gibt, die einer sachlichen Überprüfung nicht standhalten. Hinzu kommen auch noch Sachen die Daseinsvorsorge betreffend, dort hören wir, dass sie von Liberalisierungspflichten betroffen wären. Von Verhandlungsteilnehmern, die heute anwesend sind, oder auch von Kommissarin Malmström gibt es immer wieder Aussagen dazu, dass diese klar ausgenommen sind. Das betrifft auch die Wasserversorgung, die hier angesprochen wurde; dies gilt auch nicht nur für Monopole. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Wir haben gehört, dass jetzt insbesondere NAFTA-Mitglieder geklagt werden. Es gibt natürlich immer zwei Grundvoraussetzungen, die eine Klage ermöglichen: Es gibt ein Abkommen, und es gibt einen Rechtsverstoß, denn geklagt werden kann eigentlich nur dann, wenn der Staat sich rechtswidrig verhält. Es gibt übrigens auch andere Staaten – beispielsweise ist Argentinien das meistgeklagte Land, das nicht bei NAFTA ist, und es hat insgesamt mehr Klagen bekommen als alle NAFTA-Länder gemeinsam.

Das heißt also: Da muss man etwas sachlicher bleiben. Die Diskussion ist emotions­geladen und hält in den meisten Fällen einer sachlichen Begutachtung nicht stand. – Danke schön. (Beifall.)

15.17


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Zu Wort gelangt Frau Doris Margreiter vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband.

 


15.18.08

Doris Margreiter (Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband)|: Hohes Haus! Ge­schätzte Damen und Herren! Auch ich komme aus dem Bereich der Wirtschaft und darf gleich vorweg sagen: Ich unterstütze die Initiative KMU gegen TTIP vollends. In vielen Ge­sprächen vor allem mit EPUs und KMUs höre ich die Ängste jener Unternehmerinnen und Unternehmer – und ich verstehe sie. Und, weil es heute schon einmal gefallen ist: Sie sind keineswegs uninformiert, im Gegenteil.

Es stimmt mich nachdenklich, was Frau Universitätsprofessorin Madner heute schon gesagt hat, und zwar, dass eine Fülle von rechtlichen Interpretationsfragen offen bleibt. Es ist ja so, dass mit CETA Investoren die Möglichkeit haben, Staaten vor Sonder­tribunalen zu klagen. Das heißt, dass Investoren mehr Macht haben. Wenn man jetzt bedenkt, dass es legal möglich ist, über Steuerlücken – und manche Großunternehmer machen das – Steuerflucht zu betreiben, dann frage ich mich: Sollte das nicht umgekehrt sein?

Ich frage mich auch: Wie kann es sein, dass die staatliche Gerichtsbarkeit für uns alle gut genug ist – für Investoren aber nicht? Das kann ich nicht nachvollziehen und nicht verstehen.

Bedenklich ist auch, dass es um 1995 jährlich etwa 0 bis 1 ISDS-Verfahren gab, 2010 waren es schon 35, und 2015 hat sich die Zahl noch einmal auf 70 verdoppelt. Auch das stimmt mich nachdenklich. Wenn man bedenkt, dass ein solches Verfahren etwa 8 Millionen € kostet und das hochrechnet, dann kann ich verstehen, dass sich manche Anwaltskanzleien darauf konzentrieren, eben solche Verfahren zu führen und zu leiten.

Klar ist doch auch, dass hier Investoren mehr Rechte als Pflichten haben. Gerade Umweltstandards oder Lohnstandards können nicht eingeklagt werden, und das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Deshalb bin ich der Meinung, dass solche Schiedsverfahren in Freihandelsabkommen nichts zu suchen haben. Auch aus wirtschaftlicher Sicht wehre ich mich gegen CETA und TTIP – ich bin dagegen.

Ich hoffe, dass die Ängste der Menschen in Österreich und vor allem auch jener Unter­nehmer, die das nicht unterstützen – und das wird keineswegs von allen im Wirt­schaftsbereich unterstützt –, ernst genommen werden. – Danke schön. (Beifall.)

15.20


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Als letzter Redner dazu gelangt Herr Abgeordneter Wurm zu Wort. – Bitte.

 


15.20.30

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Zuallererst möchte ich mich bei allen Experten bedanken, die heute meiner Meinung nach sehr viel Fundiertes und auch Kluges zu diesem Thema CETA und auch TTIP referiert haben. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken.

Aber man sollte noch einmal klar festhalten, dass diese heutige Veranstaltung, höflich formuliert, ein Scheingefecht ist. Man könnte auch ein bisschen deutlicher sagen, dass wir uns hier alle etwas vormachen oder etwas vorlügen oder dass wir belogen wer­den – je nach Standpunkt –: CETA kommt, das sollte jedem spätestens heute klar sein.

Wer sich damit beschäftigt, weiß in Wirklichkeit seit vielen Wochen, dass CETA auf Schiene und nicht mehr zu stoppen ist. Diese Wahrheit sollten wir hier im Parlament bitte schon deutlich sagen und auch der Bevölkerung draußen sagen. Wir sollten keine Hoffnungen wecken, die nicht zu erfüllen sind. Es ist rechtlich nicht zu stoppen!

Da muss ich schon einmal eines sagen: Ich bin ja auch ganz überrascht von den Grünen und von den Roten, dass Sie da plötzlich eine komplette Änderung vorneh­men, denn sonst sind Sie die Ersten, die alle Kompetenzen Richtung Brüssel abge­ben – und die in Brüssel darf man nicht kritisieren. Und nun haben Sie plötzlich kein Vertrauen zur EU-Kommission – plötzlich, ganz neu! Die ÖVP geht zumindest ihren falschen Weg weiter, aber Sie wechseln in jeder Sitzung hin und her. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)

Die einzige Partei, die seit Jahren vor genau dieser Entwicklung gewarnt hat, sind wir Freiheitlichen. Wir haben wieder einmal recht behalten. (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Nun kommt das böse Erwachen, dass in Brüssel über unsere Köpfe hinweg Dinge entschieden und Verträge unterschrieben werden, die keiner haben will. Leider Gottes ist das die Realität. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Herr Pirklhuber, Sie wissen ganz genau, dass von Brüssel noch nie etwas zum Thema Konsumentenschutz gekommen ist, das den Konsumenten oder Bürgern irgendetwas genützt hätte. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber. – Abg. Cap: Das kann nur wer behaupten, der keine Ahnung hat!) Herr Pirklhuber, ich möchte nur noch einmal zart auf Smart Meter hinweisen – das ist auch solch ein Thema. (Vorsitzender Weninger gibt das Glockenzeichen.)

Also bitte schön, es kann doch niemanden überraschen, dass dieser Vertrag nicht die Bürger und Konsumenten schützt oder etwas verbessert (Zwischenruf der Abg. Brunner), sondern natürlich Konzerninteressen stützt. Das sollten Sie von den Grünen und Roten wissen. (Vorsitzender Weninger gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Aber bitte auch nächste Woche, wenn wieder …

 


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Herr Kollege, ich bitte um den Schluss­satz.

 


Abgeordneter Peter Wurm| (fortsetzend): … Vorgaben auch einhalten. – Danke. (Beifall.)

15.23


Vorsitzender Abgeordneter Hannes Weninger|: Ich bedanke mich nochmals bei den Experten, bei den 21 Rednerinnen und Rednern.

Ich darf für das nächste Panel den Vorsitz an den zweiten Obmannstellvertreter des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union, Abgeord­neten Mag. Kogler, übergeben.

15.23.25Panel 2

Sind unsere Standards durch CETA und TTIP gefährdet? Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft, KonsumentInnen-, Umwelt- und ArbeitnehmerInnenschutz bei CETA und TTIP

 


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Meine Damen und Herren, wir gelangen nun zu Panel 2. Dazu haben wir zwei Einleitungsstatements und fünf Refe­rate. Die Einleitungsstatements sind mit jeweils 5 Minuten veranschlagt und die Refe­rate mit 6 Minuten.

Ich darf für die Einleitungsstatements den Herrn Bundesminister, der sogleich zu Wort kommen wird, und auch schon Frau Dr. Sabine Weyand von der Generaldirektion der Europäischen Kommission DG Trade begrüßen. – Bitte, Herr Bundesminister.

Eingangsstatements

 


15.26.38

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Vertreter dieser parlamentarischen Enquete zum Thema CETA- und TTIP-Freihandelsabkommen! Die Förderung eines freien und gerechten Handels mit den Ländern der Welt ist schon in den Zielen des EU-Vertrages – ich glaube, das wurde heute schon mehrmals betont – festgelegt, im Artikel 3. Der freie Handel sowohl im Binnenmarkt als auch mit Drittländern ist eines der Grundprinzipien und ein Ziel der EU.

Der Handel ist für die EU-Landwirtschaft und die Agrarmärkte höchst notwendig. Ohne Exporte wäre die derzeitige Marktkrise, mit der wir konfrontiert sind, noch viel gravierender. Die EU ist weltweit Nummer eins im Agrar- und Lebensmittelexport. Das Volumen beläuft sich auf fast 130 Milliarden € pro Jahr. Das wird in Drittländern außerhalb der EU abgesetzt. Man könnte und müsste sich vorstellen, dass wir, wenn wir diese Märkte nicht hätten, weniger produzieren müssten. Das heißt, wir müssten auch die Zahl unserer Betriebe drastisch reduzieren.

Die österreichischen Agrar- und Lebensmittelexporte sind in den letzten 25 Jahren mit dem EU-Beitritt von 1 Milliarde € pro Jahr – auch für die Grünen ist es manchmal ganz gut, wenn sie zuhören – auf 10 Milliarden € pro Jahr verzehnfacht worden. Die Importe hingegen haben sich nur verfünffacht. Das zeigt auch die wirtschaftliche Bedeutung dieser Exporte.

Für Österreich sind die Regionalisierungs-, Qualitäts- und Herkunftsstrategie und die EU-Binnenmarktexporte am zentralsten und wichtigsten. Aber auch wichtige Nischen mit höherer Wertschöpfung in Drittländern gewinnen an Bedeutung. So liegt Österreich beispielsweise an dritter Stelle der EU-28 beim Schweinefleischexport nach Südkorea – einem Markt mit immerhin 80 Millionen Einwohnern. Österreich exportierte in den letzten fünf Jahren mehr Schweinefleisch nach Japan als Deutschland. Auch Käse, Wein, Getränke und hochverarbeitete Lebensmittel sind sehr gute österreichische Exporterfolgsbeispiele in Drittländer.

7,5 Prozent der EU-Arbeitsplätze sind auf einen funktionierenden Agrar-, Lebensmittel- und Getränkeexport angewiesen. Ohne EU-Freihandelsverhandlungen werden andere Interessengemeinschaften die zukünftigen Handelsbedingungen diktieren – voraus­sicht­lich mit sehr viel niedrigeren Standards.

Exportbarrieren gerade bei tierischen Produkten werden für die EU-28 nur über Freihandelsabkommen nachhaltig und sicher abgebaut. Es wird in der EU zum Beispiel immer weniger Fleisch gegessen, in vielen Drittstaaten hingegen steigt die Nachfrage nach diesen qualitätsvollen Lebensmitteln. Somit werden Exporte außerhalb des Binnenmarktes für die europäische Landwirtschaft immer wichtiger.

Aber kein Freihandelsabkommen öffnet den agrarischen EU-Markt komplett, auch nicht CETA oder TTIP. Erforderlich sind unbefristete Importmengen-Beschränkungen, Quoten für sensible Bereiche. Das haben wir eingefordert. Fleisch- und Milchprodukte, Zucker, Getreide und Ethanol sind solch sensible Produkte.

Österreich ist seit über 20 Jahren – mit dem EU- und dem WTO-Beitritt 1995 – im freien Handel erfolgreich. Österreichs Landwirtschaft konnte sich Märkte erarbeiten, und die österreichische Lebensmittelwirtschaft ist höchst kompetitiv, und das, ohne dass dadurch Standards gesenkt wurden oder der landwirtschaftliche Strukturwandel in Österreich beschleunigt wurde. Im Gegenteil, seit dem EU-Beitritt und seit dem Nutzen und der Wirkung des freien Marktes ist der Strukturwandel sogar verlangsamt worden. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) – Das, Herr Abgeordneter Steinbichler, ist ein Faktum, das kann man wirklich anhand von Zahlen nachweisen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Nun zu den TTIP-Verhandlungen: Sie wissen, dass ich mich in dieser Frage immer sehr kritisch geäußert habe. An dieser Haltung hat sich bis heute auch nichts Maß-gebliches verändert. Die US-Positionen stimmen nachdenklich, und die Verhandlungen sind weit von Ergebnissen entfernt. Ich habe auch immer deutlich gesagt, dass ich im Zweifelsfall bereit bin, Nein dazu zu sagen.

Heute müssen wir klar feststellen, dass die Verhandlungen tatsächlich am Ende stehen, weil sie nicht weiterkommen. Wir haben nach der 13. Verhandlungsrunde im Juli feststellen müssen, dass sich im Landwirtschaftskapitel im Bereich der Lebens­mittel, der Standards und der geografischen Herkunftsbezeichnungen, keine Bewe­gung ergeben hat.

Die roten Linien, die wir im Mandat für die Kommission ganz klar festgelegt haben – es gibt auch eine Resolution des Europäischen Parlaments dazu, die diese bestärken –, sind da bei Weitem nicht eingehalten. Der Nationalrat hat sich in dieser Frage auch als starker Partner gezeigt. In dieser Frage haben wir bisher, glaube ich, wirklich immer eine enge Abstimmung gehabt. Der Nationalrat und der Bundesrat haben ja Zugang zu allen Berichten und Bewertungen aus Brüssel und zu den konsolidierten Verhand­lungstexten.

Die derzeitige US-Position ist für die europäische Landwirtschaft so nicht akzeptabel. Es gibt etwa beim landwirtschaftlichen Marktzugang keine ausgewogenen Quoten. Bei der Lebensmittelsicherheit konnten wir bislang nicht die rote Linie des „right to regulate“ umsetzen. Ebenso gibt es im Bereich der Nachhaltigkeit und auch bei den Umweltstandards keine Bewegung.

Die EU ist geschlossen auf dieser Linie und da haben sich auch die Agrarminister kürzlich in ihren informellen Beratungen klar abgestimmt. Aus unserer Sicht gibt es diesbezüglich keine Fortschritte. Ich sehe auch nicht, dass sich bei der nächsten Verhandlungsrunde noch maßgebliche Veränderungen ergeben könnten und dass wir mit der derzeitigen US-Administration noch zu einem Verhandlungsabschluss kommen können.

Zum CETA-Ergebnis: Ich möchte klar zum Ausdruck bringen, dass ich die Beurteilung sehr viel differenzierter sehe. Die österreichische Landwirtschaft war kein Demandeur dieses Abkommens, sie hat es nicht verlangt. Aber für die gesamte europäische Volkswirtschaft, für die Absatzmärkte insgesamt und für die Arbeitsplätze in der Europäischen Union, auch im Bereich der Agrar- und Lebensmittelwirtschaft, ist es zu berücksichtigen. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.)

Dieses Abkommen entspricht in weiten Bereichen den roten Linien, wie wir sie auf-gezeichnet haben. Wir haben tatsächlich ausgewogene Quoten. Wir haben sogar in einigen Bereichen wirkliche Marktchancen eingeräumt bekommen, sodass wir etwa bei den Milchprodukten eine sehr positive Beurteilung vornehmen können. Wir haben erstmals im Bereich der Lebensmittelsicherheit und auch im Bereich der Umwelt-standards das „right to regulate“ umgesetzt, nämlich auch in den Verhandlungsartikeln. Es ist auch tatsächlich erstmals ein Durchbruch im Bereich der geografischen Her-kunftsbezeichnungen erzielt worden, denn Herkunftsbezeichnungen – Stichwort: Tiroler Speck – sind tatsächlich umgesetzt und werden realisiert.

Deshalb sehe ich mit dem CETA-Abkommen gute neue Absatzchancen für europä-ische Agrarwaren und Lebensmittel. Ich sehe für österreichische Exporteure durchaus mehr Chancen als Gefahren.

Ganz klar ist aus meiner Sicht, dass die roten Linien im CETA-Abkommen, so wie es auch in der EP-CETA-Resolution dargelegt ist, eingehalten worden sind. Daher kann ich das CETA-Abkommen auch im Landwirtschaftsbereich als überwiegend positiv beurteilen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall.)

15.35


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Wir kommen nun zum Einleitungs-statement von Frau Dr. Sabine Weyand. – Bitte.

 


15.35.19

Dr. Sabine Weyand (Stellvertretende Generaldirektorin der Europäischen Kommission DG Trade)|: Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Herzlichen Dank für die Einladung zur heutigen Enquete. Wir erleben ja gerade in einigen Ländern Europas eine sehr heftige, zum Teil auch emotional geführte Debatte über Sinn und Zweck von Freihandel.

Es wird die Befürchtung geäußert – wie es ja auch im Titel dieses zweiten Panels zum Ausdruck kommt –, dass Freihandelsabkommen wie CETA und TTIP unsere europä­ischen oder nationalen Gesundheits-, Lebensmittel- oder Verbraucherschutzstandards, unsere Arbeitnehmerrechte oder den Umweltschutz unterminieren könnten.

Das sind Bedenken, die ernst genommen werden müssen. Die heutige Veranstaltung bietet eine sehr willkommene Gelegenheit, sich die Fakten anzuschauen und mit Mythen aufzuräumen.

Fakt eins: Die Europäische Union braucht offene Märkte. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten leisten Freihandelsabkommen einen wesentlichen Beitrag zu Wachs­tum und Beschäftigung.

Ich will nicht auf die Zahlen eingehen, die heute schon von anderen Diskussions­teilnehmern und auch vom Minister eingebracht wurden, ich wollte nur darauf hinweisen, dass erwartet wird, dass in den kommenden zehn bis 15 Jahren 90 Prozent des weltweiten Wirtschaftswachstums außerhalb Europas generiert werden. Das heißt, die wirtschaftliche Erholung muss durch stärkere Verbindungen mit den Zentren des globalen Wachstums gestärkt werden. Über 30 Millionen Arbeitsplätze in der EU – zwei Drittel mehr als vor 15 Jahren – stützen sich inzwischen auf Ausfuhren in Länder außerhalb der Union.

Dabei dürfen wir nicht nur bilaterale Beziehungen anschauen. Kanada ist ein zehnmal kleinerer Markt als die Europäische Union. Aber die wirtschaftliche Wirklichkeit sieht heute eben so aus, dass wir in globalen Wertschöpfungsketten arbeiten. Früher ging es bei Handel darum: Produkte wurden in einem Land hergestellt und in ein anderes Land verkauft. – Das entspricht nicht mehr der Wirklichkeit. Heute werden Produkte und Dienstleistungen international hergestellt. Der Hauptteil des Handels erfolgt in Inter­mediate Goods, also in Produkten, die in die weitere Wertschöpfungskette eingespeist werden.

Wir dürfen deshalb auch nicht nur bilaterale Verhandlungsergebnisse nacheinander anschauen, sondern müssen das Netzwerk von Freihandelsabkommen anschauen, an dem wir arbeiten. Kanada ist ein Baustein in einer globalen Strategie. Es wäre uns lieber, wir könnten diese Form der Marktöffnung multilateral im Rahmen der WTO vorantreiben, das ist aber aufgrund des Konsensprinzips nicht möglich. Deshalb arbeiten wir an Freihandelsabkommen, die Bausteine für eine globale Ordnung sein können.

Damit komme ich zu Fakt zwei: Es geht bei EU-Freihandelsabkommen nicht nur um Marktöffnung, sondern auch um eine aktive Gestaltung der Globalisierung durch klare transparente Regeln. Handel muss nicht nur frei, sondern auch fair sein.

Wir haben dazu mit der Mitteilung der Kommission aus dem letzten Jahr, „Handel für alle“, gewisse Garantien abgeliefert. Kein Handelsabkommen wird zu einem niedrige­ren Niveau beim Verbraucher- und Umweltschutz, beim sozialen Schutz oder beim Arbeitsschutz führen. Kein Abkommen wird die Fähigkeit der EU oder der Mitglied-staaten einschränken, auch künftig geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung des gewünschten Schutzniveaus zu ergreifen.

Diese Vorgaben finden sich in den Verhandlungsrichtlinien, die uns die 28 Mit-glied­staaten vorgeben und auf denen wir aufbauen. Sie spiegeln sich auch in den Positions-papieren und Textvorschlägen, die die Kommission zum Beispiel bei TTIP vorgelegt hat, wider.

Bei TTIP aber gibt es kein fertig verhandeltes Abkommen. Das heißt, Sie können vergleichen, was die US-Positionen und was die EU-Positionen sind, aber die Ver­handlungen sind im Gange. Das heißt, erst dann, wenn diese abgeschlossen sind, kann man bewerten, ob wir sozusagen unser Verhandlungsziel erreicht haben. Bei CETA ist das anders, da haben wir das fertige Abkommen. Deshalb will ich mich im Folgenden darauf stützen.

Fakt drei: Es gibt keine Bestimmung in einem Handelsabkommen, die ein Aufweichen unserer Schutzstandards ermöglichen würde. Sämtliche Einfuhren aus Kanada werden den EU-Vorschriften und -regelungen entsprechen müssen, ob es sich um technische Vorschriften, Produktnormen, Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften, Verord­nun­gen über Lebensmittel und Sicherheit, über genveränderte Organismen, Ver­braucher­schutz oder Umweltschutz handelt. Dies alles bleibt erhalten.

Der Grundsatz, dass das bestehende Schutzniveau beibehalten werden muss, ist im Kapitel zu den technischen Handelsbeschränkungen und im Kapitel zu sanitären und phytosanitären Bestimmungen enthalten, aber auch im Rahmen der Regulierungs­zusammenarbeit verankert. CETA sieht ausdrücklich vor, dass die Regulierungs­zusammenarbeit nicht das Recht der Vertragsparteien einschränkt, ihre jeweiligen regulatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen zu entwickeln und durchzuführen.

CETA bewahrt damit demokratische Spielräume. In CETA befindet sich ein klares Bekenntnis zum Schutz von Arbeitnehmerrechten und hohen Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards. Ich verweise Sie hier auf die Artikel 23, 24 und 22.

Hier wird auch vereinbart, dass die Vertragsparteien künftig zusammenarbeiten wer­den, um auch auf internationaler Ebene die Verbesserung der Standards durch­zusetzen. Kanada ist ein like-minded country, das hier auf Basis gleicher Werte sehr stark mit uns, mit der EU, zusammenarbeitet.

Fakt vier: CETA bekräftigt das Vorsorgeprinzip, das im Primärrecht der EU verankert ist. Und lassen Sie mich auch ganz klar sagen: Man braucht keine explizite Erwähnung des Vorsorgeprinzips, um es sicherzustellen. Das Vorsorgeprinzip ist Teil der Raison d’Être der Europäischen Union. Es kann durch ein wie immer geartetes internationales Abkommen nicht in Frage gestellt werden.

CETA bekräftigt die Ausnahme von Artikel 20 GATT, der generell handelsbe­schrän­kende Maßnahmen für die Schutzziele menschlichen Lebens, Gesundheit, Umwelt, Tiere und Pflanzen erlaubt. Das ist die Grundlage für die EU, das Vorsorgeprinzip auch in WTO-Streitfällen zu verteidigen, zum Beispiel zum Asbestverbot oder zum Einsatz von Hormonen in der Rinderzucht.

Das Berufungsgericht der WTO hat ausdrücklich im Hormonfall das Vorsorgeprinzip anerkannt. Und lassen Sie uns keinen Gegensatz konstruieren zwischen dem Vorsorgeprinzip und dem Wissenschaftsprinzip. Das Vorsorgeprinzip, so wie es in der EU in unserer eigenen internen Gesetzgebung angewandt wird, entbindet uns nicht von der Pflicht, wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen, aber es erlaubt uns, wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht eindeutig sind, vorbeugend, vorsorgend Maßnahmen zu ergreifen. Und genau das können wir international auch machen. (Abg. Pirklhuber: Das steht aber nirgends!)

Fakt fünf: Im Rahmen von CETA schützt die EU wie bei allen ihren Abkommen das Recht auf Regulierung durch öffentliche Stellen auch im Dienstleistungssektor. (Zwischenruf des Abg. Hübner.) Und bei Dienstleistungen geht es darum, dass sich die Parteien darauf einigen, bestimmte mengenmäßige Begrenzungen abzuschaffen und die Inländerbehandlung gleichzustellen. Es geht nicht um Regulierungen aller Art. Das heißt, auch wenn es Marktöffnung gibt, bleibt das Recht auf diskriminierungsfreie Regulierung unberührt von Handelsabkommen. Zudem legen die Vertragsparteien umfangreiche Ausnahmen fest.

Lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was vorhin schon angesprochen wurde – auf die positiven und negativen Listen. In der Vergangenheit haben wir in der Tat positive Listen benutzt, das war also ein Ansatz in zwei Schritten: Zunächst listet man alle Sek­toren auf, in denen man bereit ist, bestimmte Verpflichtungen einzugehen, und dann listet man in einer zweiten Liste alle Ausnahmen auf. Der negative Ansatz heißt: Den ersten Schritt spart man sich. Jetzt wird die Vermutung geäußert: Ja, aber das ist ja schwierig, dann weiß man ja gar nicht, was ist mit diesem oder jenem – wenn man die Sektoren einzeln auflistet, weiß man genau, wo man Verpflichtungen eingegangen ist.

Schauen Sie sich aber bitte Korea an! Das ist ein Handelsabkommen, in dem wir eine positive Liste verwendet haben. Der Inhalt unserer Verpflichtungen ist genau identisch. Es gibt keinen Unterschied. Die Technik ist eine andere. Wir sparen uns den ersten Schritt, denn in der ersten Liste der Sektoren haben wir ohnehin nur die UN-Liste der Sektoren, die es da gibt, aufgelistet. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.)

Was ist mit neuen Dienstleistungen, die man heute vielleicht noch gar nicht kennt? – Das haben wir schon seit 20 Jahren gemacht; wir haben noch keinen neuen Sektor gefunden, aber trotzdem finden Sie im CETA-Abkommen im Annex ein Übereinstim­men, dass neue Dienstleistungen, die bisher nicht in dieser Klassifizierung aufgegriffen sind, von der Liberalisierung ausgeschlossen sind.

Fakt sechs, und ich komme zum Schluss: CETA stellt einen Durchbruch im Bereich Investitionsschutz dar, weg von den bislang existierenden privaten Schiedsgerichten hin zu einem rechtsstaatlichen und öffentlich legitimierten Investitionsgericht. Wir ha­ben erstmals eine präzise Definition der Investitionsschutzstandards, eine abge­schlossene Liste, keine offene Liste. Wir haben professionelle, hoch qualifizierte Rich­ter, die öffentlich-rechtlich bestellt und bezahlt werden. Es gibt keine Diskriminierung für Österreicher, wie ich hier hören konnte, es gibt hier keine Inländerdiskriminierung. Die Rechte, die österreichische Unternehmen aufgrund der EU-Gesetzgebung und aufgrund der österreichischen Gesetzgebung haben, gehen sehr viel weiter als alles, was nach CETA möglich wäre. (Vorsitzender Kogler gibt neuerlich das Glocken­zeichen.)

Und warum brauchen wir das mit Kanada? – Weil wir nicht gegenüber unseren Handelspartnern mit zweierlei Maß messen können. Wir können nicht hingehen und sagen: Für Kanada, OECD-Staaten verzichten wir darauf, aber wenn wir mit China oder Vietnam verhandeln, dann bestehen wir darauf. Wenn wir das machen, mit zwei­er­lei Maß messen, haben wir keine Chance, das durchzubekommen.

In diesem Bereich setzen Kanada und die EU neue Maßstäbe für ein fortschrittliches rechtsstaatliches Verfahren, und unter anderem deshalb verdient CETA Ihre Unter­stützung. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

15.45

Referate

Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Damit kommen wir zu den Refe­raten, die jeweils 6 Minuten nicht überschreiten sollen. Die 5-minütigen Statements haben allerdings schon jeweils 7 Minuten gedauert, vielleicht schaffen wir es jetzt auch in 6 bis 7 Minuten.

Als Erste gelangt Frau Dipl.-Ing. Irmi Salzer von der Plattform TTIP Stoppen zu Wort. – Bitte.

 


15.45.52

Dipl.-Ing. Irmi Salzer (Plattform TTIP Stoppen)|: Schönen guten Nachmittag! Ich bin Biobäuerin aus dem Südburgenland. Ich arbeite für die österreichische Berg- und KleinbäuerInnenvereinigung ÖBV-Via Campesina, die in einem Netzwerk mit mehr als 200 Millionen Kleinbauern und Kleinbäuerinnen vertreten ist, und ich spreche auch im Namen der Initiative Bauern und Bäuerinnen gegen TTIP, die parteiübergreifend und breit schon seit letztem Oktober läuft. Dabei sind wir besonders froh, dass auch vom Bauernbund dominierte Ortsbauernausschüsse unsere Resolutionen unterzeichnet haben. (Beifall.)

Wir haben gestern in „Die Presse“ in einem Interview mit dem Herrn Vizekanzler gelesen, dass Kanada nicht das Land der Großkonzerne ist, sondern dass es in seiner Wirtschaftsstruktur, in seiner Kultur und in seiner Mentalität vielen europäischen Staaten ähnelt.

Zur Nachhilfe möchte ich dem Herrn Vizekanzler, der ja, wenn er von Wirtschafts­struktur spricht, vielleicht auch die Landwirtschaftsstruktur mitmeint, sagen: Es gibt in Kanada, in einem Land, das um einiges größer ist als viele europäische Staaten, zirka 200 000 Betriebe – wir haben in Österreich ungefähr 140 000 Betriebe – mit einer Durchschnittsgröße von 315 Hektar, und die Endmast zum Beispiel bei der Rinder­produktion wird zu 80 Prozent in sogenannten Feedlots durchgeführt, die mehr als 1 000 Stück Vieh endmästen. Es gibt Endmast bei Schweinen mit mehr als 20 000 Stück, Geflügel mit mehr als 100 000 Stück und so weiter. In einem der größten Schlachthöfe Kanadas, der 40 Prozent der Schlachtungen vornimmt, wurden zum Beispiel 2014 Coli-Bakterien gefunden.

Kanada möchte mit CETA – das können Sie auf der Homepage der kanadischen Regierung lesen – die Exporte in die EU im Landwirtschaftsbereich um 1 Milliarde Kanadische Dollar steigern. Es ist die Frage, ob wir mit solch einer Landwirtschaft konkurrieren wollen.

Der Herr Minister hat von den roten Linien gesprochen, und ich weiß ja auch, dass der Herr Landwirtschaftskammerpräsident immer von den roten Linien spricht und davon, dass CETA so ein wunderbares Abkommen sei, in dem alle unsere Forderungen und roten Linien erfüllt worden sind.

Ich möchte nur in Erinnerung rufen: Auch wenn das WTO-Schiedsgericht, das Beru­fungsgericht, das Vorsorgeprinzip anerkannt hat, hat die Europäische Union mehrere Jahre lang Strafzölle von mehr als 100 Milliarden US-Dollar im Handel mit den USA und mehr als 11 Milliarden Kanadische Dollar im Handel mit Kanada zahlen müssen, weil genau eben das Vorsorgeprinzip im Hormonstreit 1997 nicht anerkannt worden ist.

Ich möchte daran erinnern, dass wir die Saatgutrichtlinie im Europäischen Parlament mithilfe der Zivilgesellschaft abgesägt haben, dass aber im Kapitel 22.12 von CETA steht, dass mit CETA UPOV-Bestimmungen durchgesetzt werden sollen, dass die intellektuellen Eigentumsrechte für Saatgutkonzerne gestärkt werden sollen. Das möchte ich an einem Tag in Erinnerung rufen, an dem wir erfahren haben, dass Bayer Monsanto um 66 Milliarden € geschluckt hat. Das heißt, die Konzentration auf dem Saatgutmarkt wird noch größer.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass man die sogenannten Verbesserungen in den Handelsbeziehungen wahrhaftig als Kuhhandel bezeichnen kann. Es geht darum, dass die europäische Milchexportindustrie, eine kanadische Milchmarktregulierung, die den kanadischen Produzenten halbwegs kostendeckende Preise gewährleistet, durch einen massiven Anstieg der Quote für Käse unter Druck setzen kann. Das heißt, wir zerstören mit CETA einen halbwegs funktionierenden Milchmarkt in Kanada. Und im Gegenzug dazu ist der Kuhhandel, dass wir die Rindfleischquoten massiv hinauf­gesetzt haben, was in manchen Studien so berechnet wird, dass es zu einem Einkom­mensabfall von 40 bis 50 Prozent für europäische Rindfleischproduzenten führen wird.

Zusätzlich möchte ich daran erinnern, dass wir, sobald wir diese Quoten und Zölle eingeführt haben, laut Kapitel 2 in CETA nicht mehr in der Lage sind, diese Quoten oder Zölle rückgängig zu machen, weder durch Entscheidungen in der Europäischen Kommission noch in den 28 Mitgliedstaaten, in den Parlamenten oder im Europäischen Parlament.

Zusammenfassend kann man sagen, dass 20 Jahre NAFTA in Kanada eine Konzen­tration der landwirtschaftlichen Produktion verursacht haben. Der Handel hat sich verdreifacht, die Einkommen der Bauern und Bäuerinnen in Kanada haben sich hal­biert, die Schulden haben sich verdoppelt. Profiteure von CETA sind, wenn man all diese Tatsachen berücksichtigt, die kanadische Fleischindustrie, die europäische Milch­exportindustrie und vor allem die Gentechnikindustrie auf beiden Seiten des Atlantiks.

Wenn wir uns das Nachhaltigkeitskapitel anschauen, auf das so gerne Bezug genom­men wird – wir haben ja ein Nachhaltigkeitskapitel in CETA, alle unsere Vorbehalte können da beruhigt werden –: Dieses Nachhaltigkeitskapitel wurde schon heute Vormittag als zahnlos bezeichnet. Das Nachhaltigkeitskapitel beschäftigt sich nicht mit den Auswirkungen auf das Klima, wir haben ein Nachhaltigkeitskapitel, das in völliger Inkohärenz zu dem steht, was in der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union verfolgt wird. Wir sprechen von globalen Wertschöpfungsketten und geben ande­rerseits zum Beispiel in Österreich 1 Milliarde € für die ländliche Entwicklung aus, wo wir regionale Landwirtschaft stärken wollen. Das ist alles inkohärent, das ist widersprüchlich, das ist schizophren.

Zusammenfassend aus der Perspektive von Bauern und Bäuerinnen in Österreich, aber auch in der gesamten Europäischen Union und auch von Bauern und Bäuerinnen in Kanada und in den USA, können wir sagen, dass CETA und TTIP Corporate Bill of Rights sind. Die Unternehmen bekommen in CETA und in TTIP Rechte; Klima, Umwelt und die Menschen bekommen Plattitüden. – Danke schön. (Beifall.)

15.52


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Nächster Redner: Herr Dipl.-Ing. Josef Plank von der Landwirtschaftskammer. – Bitte.

 


15.52.35

Dipl.-Ing. Josef Plank (Landwirtschaftskammer Österreich)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Geschätzte Damen und Herren! Auch von meiner Seite ein Statement, und Sie gestatten, dass ich mit einer grundsätzlichen Bemerkung beginne: Wenn wir die Stimmung hernehmen und vielleicht auch applausheischend in die Diskussion hineingehen, wäre die Frage zu stellen: Wenn CETA und TTIP – bei TTIP wissen wir nicht, wann es kommt und wie es ausschaut – nicht kommen, ist dann unsere Welt in der Land- und Forstwirtschaft sozusagen in Ordnung? (Abg. Pirklhuber: Leider nein!) Und ich muss sagen: Leider nein!, und Sie stimmen mir alle zu, denn wir stehen hier vor einigen Herausforderungen, die, glaube ich, einer präzisen Diskussion bedürfen. Man muss nämlich auch dort ansetzen, damit es tatsächlich zu dieser stabilisierenden Wirkung kommt. Da tue ich mir manches Mal ein bisschen schwer, wenn wir Fragen diskutieren, die vielleicht in der Grundlinie richtig sind, aber vielleicht zum falschen Thema diskutiert werden.

Ich halte grundsätzlich internationale Abkommen, gerade wegen der Fragen, die uns momentan so hereinschneien, Klimafragen, aber auch die digitale Revolution, die massiv auch in die Landwirtschaft hineinspielt, für notwendig. Wir haben einen Mangel an internationalen Abkommen, um hier zu faireren Spielregeln zu kommen. Das ist ein Riesenthema. Es ist ja auch heute schon gesagt worden, dass wir nicht alles auf der Weltebene schaffen, daher ist es in Schritten zu erarbeiten, damit wir dort verbesserte Bedingungen bekommen. Das ist für die österreichische Land- und Forstwirtschaft ein ganz, ganz wesentlicher Punkt.

Dann gibt es einen zweiten Punkt, den ich voranstellen muss: Wir kämpfen auch ganz massiv um einen fairen Anteil der Land- und Forstwirtschaft in der Wertschöp­fungs­kette. Das ist ein ganz, ganz großes Thema. Das spielt innerhalb Österreichs, das spielt innerhalb Europas, auch da bedarf es fairer Spielregeln. Wie spielt hier diese Diskussion über CETA, über TTIP herein?

Ich möchte zu TTIP gar nicht viel sagen, denn ich würde wieder die roten Linien wiederholen, und der Prozess, der hier aufgesetzt ist, ist in Diskussion. Aber für uns ist klar, dass es hier einzuhaltende Kriterien gibt, die für uns für die Zukunft wesentlich sind, auch im Rahmen eines Handelsabkommens.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch anmerken: CETA halte ich von der Ent­stehung des Abkommens her für einen gut gemachten Prozess. Die Kommission hat das Verhandlungsmandat, könnte man sagen, in diesem mehrjährigen Prozess auf Punkt und Beistrich erfüllt, hat sich an die Vereinbarung gehalten. Das sage ich aus der Sicht der Land- und Forstwirtschaft, und es wurde ja heute durchaus schon angesprochen, dass wir aus Österreich sicher nicht diejenigen sind, die sagen, dass wir die Fahnenträger dafür sind. Wir sind Teil eines gesamten Wirtschaftssystems und mit der österreichischen Land- und Forstwirtschaft auch dabei, und es wurden hier Vereinbarungen getroffen, die in einem Verhandlungsprozess üblich sind, wo sich keiner einseitig durchsetzt. Der Kompromiss liegt auf dem Tisch.

Für die österreichische Land- und Forstwirtschaft, die je nach Sparte unterschiedlich ausgerichtet ist, aber in einigen Bereichen durchaus auch Märkte außerhalb Öster­reichs braucht, ist in diesem Zusammenhang unsere ausschließliche Position, dass wir Märkte brauchen, auf denen wir mit Qualität und mit höherpreisigen Produkten auch eine Chance und einen Absatz haben. Und da sehen wir sehr wohl auch in diesem Abkommen ein Potenzial, das für ein kleines Land eine Perspektive bietet. Aber für uns ist natürlich nicht nur das wichtig, sondern es ist auch wichtig, wie unsere euro­päischen Konkurrenten, die im Binnenmarkt Konkurrenten sind, gemeinsam auf den internationalen Weltmärkten auch ihre Marktpositionen suchen, die Chance haben, dort erfolgreich zu sein. Geschätzte Damen und Herren, für uns ist nicht nur wichtig, wie wir Österreich sehen, sondern für uns ist auch wichtig, wie weit die Konkurrenten auch Perspektiven haben, und damit automatisch auch ein bisschen der Druck von Öster­reich genommen wird.

Ich möchte an dieser Stelle schon anmerken: Viele Fragen, die wir heute im Hinblick auf Standards im CETA-Abkommen diskutieren, erleben wir in der Realität bei Assozi-ierungsabkommen mit der Ukraine und so weiter, wodurch Produkte mit sehr niedrigen Standards bereits auf dem österreichischen Markt und auf dem europäischen Markt sind. Das tut uns weh, das macht uns Probleme, darüber wird auch mittelfristig zu diskutieren sein.

Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte noch einige wenige Dinge ansprechen, die für uns entscheidend und wichtig sind. Auf der einen Seite gibt es diesen gegen­seitigen Marktzugang, ich denke, nach einem Prinzip der Ausgewogenheit. Ausge­wogenheit ist bei einem großen Land mit 36 Millionen Einwohnern gegenüber einer wirtschaftsstarken EU mit gut 500 Millionen Einwohnern natürlich durchaus auch herausfordernd.

Der zweite Punkt: Sensible Produkte wurden auch ganz konkret behandelt, es wurden hier auch Mengenkontingente vereinbart. Da könnte man sagen: Das freut uns nicht! Das ist überhaupt keine Frage, aber auf der anderen Seite gibt es natürlich auch hier eine wechselseitige Entwicklung und einen wechselseitigen Austausch auch im Bereich der sensiblen Produkte wie Schweinefleisch und Rindfleisch.

Das Vorsorgeprinzip – das wurde heute schon mehrfach gesagt – wurde verankert. Wir sind davon überzeugt, dass wir bedingt durch dieses Kanada-Abkommen keinen zusätzlichen Druck auf unsere Produktions- und Lebensmittelstandards bekommen. Das Thema ist ein eher europäisches, im kleinen Bereich auch ein österreichisches Thema. Wenn heute geografische Ursprungsbezeichnungen gegenseitig anerkannt werden, ist dann wirklich klar, dass Original-Parmaschinken eben ein italienischer ist. Österreich ist mit wenigen – nur drei – Produkten dabei, aber das kann ich nicht dem Kanada-Abkommen umhängen, sondern da haben wir selbst noch einiges zu ent­wickeln und Chancen, uns in der Zukunft in Summe auch auf dem europäischen Markt weiterzuentwickeln. (Abg. Matznetter: Es gibt ja eine Käsekrainer-Diskussion!)

Ich denke, dass hier ein Weg eingeschlagen wurde, mit dem man, wenn man die Fakten anschaut, aus der Sicht der Land- und Forstwirtschaft keine Freude haben muss und die Fahne nicht hochhalten muss, aber wir sehr nüchtern sehen müssen, dass es in Summe ein sehr klarer, ein sehr sauberer Weg ist, auf den man bauen kann. Ich halte es einfach für wichtig, diese Grundposition in einer fundierten Diskussion, die wir auch unseren Bäuerinnen und Bauern schuldig sind, so immer wieder auch auszuführen. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

15.59


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Mag. Susanne Schrott von der Wirtschaftskammer Österreich. – Bitte.

 


16.00.02

Mag. Susanne Schrott (Wirtschaftskammer Österreich)|: Vielen Dank für die Ein­ladung. – Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich komme von der Wirtschaftskammer. Die Positionen der Wirtschaftskammer sind hinlänglich bekannt, zu jedem der Verhandlungsthemen; ich möchte heute nicht im Detail auf jedes einzelne eingehen. Sie sind auch auf unserer Homepage sehr gut, glaube ich, dargestellt, also angebliche Privatisierung des Trinkwassers, angebliche Privatgerichte für die Konzerne et cetera. Wir haben das in ganz guten Informationen aufgearbeitet und auch versucht, es für die Öffentlichkeit verständlich zu präsentieren.

Ich möchte mich heute wirklich auf das Thema beschränken, Nahrungsmittelsicherheit-Standards im Allgemeinen, und möchte – das ist ganz gut ergänzend zu dem, was wir über den Landwirtschaftsbereich bereits gehört haben – die Position der österreichi­schen Lebensmittelindustrie und der Lebensmittelproduzenten beleuchten. Das ist der eine Teil meiner 6 Minuten.

Der zweite Teil wird sich darauf beziehen, warum wir von der Wirtschaftskammer davon ausgehen – und das wird dem sehr ähnlich sein, was die Frau Generaldirektorin gesagt hat –, dass die Standards durch TTIP und durch CETA nicht gesenkt werden. Ich habe auch einige Regelungen des Vertrags aufgelistet, und die werden wir uns anschauen. (Die Rednerin unterstützt in der Folge ihre Ausführungen mittels einer PowerPoint-Präsentation.)

Die österreichische Lebensmittelindustrie und die Lebensmittelproduzenten gehören sozusagen zu den Big Five der österreichischen Industriezweige. Wir haben im Jahr 2015 Exporte im Ausmaß von rund 6 Milliarden € erwirtschaftet, also innerhalb eines Jahres ein Plus von 7,3 Prozent. Man muss sich vergegenwärtigen, dass zwei von drei Erzeugnissen aus diesem Bereich in den Export gehen, und die Export­destinationen der europäischen Lebensmittelproduktion sind über 180 Länder. Der Export ist also unverzichtbar für diese Branche, und nicht nur für diese dient er als Wachstumsmotor und Jobgarant. (Abg. Hübner: Wo gehen die hin, die Exporte? In welche Länder? Wie viele gehen nach Kanada? – Weitere Zwischenrufe.)

Warten Sie ein bisschen! Die nächste Folie wird Ihnen gefallen. (Bundesminister Rupprechter: In Zukunft mehr!) Ich bin aber mit dieser noch nicht ganz fertig. Also: Rund 90 Prozent – diese Aussagen hat mir die Lebensmittelindustrie zur Verfügung gestellt – der Unternehmen in dieser Branche sind KMUs. Wir reden von 220 Unter­nehmen in Österreich.

Jetzt kommen wir zu der Frage, die schon gestellt wurde. Schauen wir uns einmal den Außenhandel an: USA auf der einen Seite, Kanada auf der anderen Seite. Das wirkt auch ein bisschen dieser Befürchtung entgegen, die man immer wieder hört: Wir werden von den Lebensmittelexporten der USA überschwemmt; und auch von Kanada wird, wenn auch in geringerem Maße, dasselbe behauptet. Das Gegenteil ist wahr: Wir haben an Gesamtexporten, Zollkapitel 1 bis 97 – das ist also wirklich alles umfas­send –, Exporte in die USA von ein bisschen über 9 Milliarden €, und wir haben in sattem Ausmaß eine positive Außenhandelsbilanz, einen Überschuss von fast 4 Milliar­den!

Im Agrarsektor – das ist jetzt aufgeteilt, der Agrarsektor umfasst die Zollkapitel 1 bis 24 –: Die Lebensmittelerzeugnisse sind Teil dieser Agrarprodukte, aber eben mit einer höheren Wertschöpfung. Sie können es sich anschauen: Je höher die Wertschöpfung, desto höher die positive Außenhandelsbilanz. Bei Kanada schaut es naturgemäß quantitativ nach etwas weniger aus, aber auch hier sehen wir in allen drei Bereichen eine extrem gute Leistung unserer Wirtschaft und eine positive Außenhandelsbilanz.

Daraus folgt zwingend für jeden verantwortungsvollen Interessenvertreter und auch für jeden verantwortungsvollen Vertreter im Europäischen Parlament die Position: Eine Verwässerung unserer Qualitätsstandards steht für uns nicht zur Disposition. Das ist die offizielle Position der österreichischen Lebensmittelproduzenten, und an der wollen sie festhalten.

Wir hören immer wieder, dass das Marktpotenzial gerade im Hinblick auf die USA, aber auch auf Kanada immens ist, das wir noch nicht gehoben haben. Wir haben gerade in den USA eine immense Bewegung hin zu Bioprodukten, hin zu gesunden Lebens­mittelstandards, wo unsere Lieferanten sehr große Chancen sehen. Jede Erleichterung in einem Handelsabkommen – und dafür sind Handelsabkommen da – würde hier eine Rolle spielen. (Zwischenruf des Abg. Peter Wurm.) Also: Eindeutig ein klares Ja zu den TTIP-Verhandlungen und ein klares Ja zu CETA, wie es derzeit vorliegt, von den österreichischen Lebensmittelproduzenten!

Gleich als Nächstes: Die Absicherung bestehender EU-Standards – Lebensmittel­sicher­heit/-kennzeichnung, Tierschutz et cetera – ist mit CETA gelungen. Keine Aufweichung bei sanitären/phytosanitären Standards; ich kann jetzt nicht jede Folie im Detail durchgehen, insbesondere deshalb, weil gerade die nächste Folie Ihre gesamte Aufmerksamkeit erfordern wird. Das ist zu so fortgeschrittener Stunde ein bisschen schwer, und es wird ein bisschen technisch, aber ich glaube, man kann ganz gut dar­stellen, warum die Vorschriften in den Abkommen dafür sorgen, dass wir die Standards nicht senken werden.

Der Beweis ist: Wir verhandeln ja seit 20 Jahren Handelsabkommen in der EU, und wir haben bisher keine Standards gesenkt. Im Gegenteil: Diese Qualitätsstandards sind auch ein Marketingtool für unsere Produzenten. Sie können es sich gar nicht leisten, davon abzugehen.

Erster Grundsatz, warum unsere Lebensmittelstandards – aber das gilt auch für die technischen Standards im nicht-landwirtschaftlichen Bereich – nicht gesenkt werden: Erstens dürfen nur Waren – und natürlich umfasst dies auch Lebensmittel – in der EU zirkulieren, auch nach TTIP und nach CETA, nachdem diese Abkommen in Kraft getreten sind, die den EU-Regeln …

 


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler| (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigung! Da ich nicht weiß, ob noch weitere Folien kommen, mache ich nur darauf aufmerksam, dass wir uns vielleicht auf jene fokussieren, die Ihnen noch besonders wichtig sind. – Bitte.

 


Mag. Susanne Schrott (fortsetzend)|: Das ist diese eine Folie: Es dürfen nur Waren und Dienstleistungen zirkulieren, die den EU-Regeln entsprechen. Es gilt für alle Importe das EU-Importregime. Das heißt, wenn die USA für den europäischen Markt produzieren wollen, dann müssen sie nach EU-Regeln produzieren.

Dann die oft missverstandene gegenseitige Anerkennung: Auch Waren, die gegen­sei­tig anerkannt sind, können frei zirkulieren, aber die Voraussetzung für eine gegen­sei­tige Anerkennung ist die strikte Gleichwertigkeit der Schutzstandards – der Schutz­stan­dards, der technischen Standards –, sonst gibt es keine gegenseitige Anerkennung.

Der dritte Teil ist: Die EU kann den Import und das In-Verkehr-Bringen von allen Waren und auch von Dienstleistungen jederzeit einschränken oder verbieten. Das ist sozusagen die bekannte Ausnahme vom freien Warenverkehr, nämlich: Waren und Dienstleistungen, die eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen bedeuten. Wir hatten solche Fälle in der Vergangenheit. Sogar im Binnenmarkt funktioniert das ganz gut, innerhalb von Stunden sind die Zollbehörden informiert. Das gilt natürlich auch für Produkte aus Drittstaaten. Also auch hier sehen wir keine Senkung der österreichischen Standards.

Das Nächste machen wir jetzt im Detail nicht durch. Da sind aber einige Bestim­mungen im CETA-Abkommen, die das, was ich gerade gesagt habe, beinhalten: Importregime, Äquivalenz bei gegenseitiger Anerkennung, Ausnahmen zugunsten von Leben und Gesundheit.

Zu den Nachhaltigkeitsbestimmungen komme ich heute sicher nicht mehr. Wie lange habe ich noch? – Ich bin jetzt bei der letzten Folie.

CETA ist das gute und ehrgeizige Resultat von guten und ehrgeizigen Verhandlungen. Wir haben das seit 2009 verhandelt. Wir haben uns jede Woche – jedes Ministerium und jeder Vertreter von einem Sozialpartner – im Wirtschaftsministerium, das feder­führend in Österreich koordiniert, getroffen, und unzählige Male haben wir das Thema CETA und das Thema TTIP bereits auf der Tagesordnung gehabt. Wir haben das besprochen, wir werden informiert, und wir haben die Gelegenheit, unsere Positionen einzubringen.

Die Umsetzung von CETA wird bis zu zehn Jahre dauern, und wir brauchen die vorläufige Anwendung aus Sicht der Wirtschaft unbedingt. Es wäre auch eine nicht zu rechtfertigende Ausnahme, denn jedes der Handelsabkommen der EU ist bis jetzt vorläufig angewendet worden.

CETA ist natürlich nicht das Einfallstor zu TTIP, weder bei Waren noch beim Investitionsschutz. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.) CETA ist eine Benchmark für TTIP. Wenn wir die ebenbürtigen ehrgeizigen Verhandlungen mit TTIP schaffen – das wissen wir ja heute auch nicht, und die Wirtschaft, das sind die Ersten, die sagen, wir brauchen Verhandlungsresultate auch bei TTIP, dann wird es kein TTIP geben. Aber CETA ist kein Einfallstor, sondern eine Benchmark für TTIP. – Vielen Dank. (Beifall.)

16.10


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Jetzt hören wir Frau Mag. Éva Dessewffy von der Bundesarbeitskammer. – Bitte.

 


16.10.46

Mag. Éva Dessewffy (Bundesarbeitskammer)|: Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr verehrte Abgeordnete! Vielen Dank, dass wir auch hier die Position der Arbeitneh­merInnenvertretungen vorbringen können.

Handelsabkommen würden viel mehr Widerhall und viel mehr Akzeptanz in unserer Gesellschaft finden, würden soziale und Umweltstandards gleichberechtigt neben wirtschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Die Kommission und die Wirtschaft behaupten immer wieder – ich möchte mich hier nicht durch meine Vorrednerinnen irritieren lassen und bei meinem Statement bleiben –, dass CETA und TTIP hohe Arbeits- und Umweltstandards herbeiführen würden. Das stimmt nicht! Lassen Sie uns hier auf zwei Dinge achten!

Das eine sind die international anerkannten ILO-Mindestarbeitsnormen. Die ILO ist die Internationale Arbeitsorganisation. Weder Kanada noch die USA erfüllen bis heute, nach sehr, sehr vielen Jahren, alle acht Mindestarbeitsnormen. Diese acht Mindest­arbeitsnormen beziehen sich auf das Kinderarbeitsverbot, Gefangenenarbeitsverbot, Gewerkschaftsrechte und die Nichtdiskriminierung auf dem Arbeitsplatz. Die USA haben bisher lediglich zwei erfüllt/ratifiziert. Kanada hat in der Zwischenzeit, offensicht­lich auch auf Druck der Europäischen Kommission, sieben Kernarbeitsnormen ratifi­ziert.

Was beide Länder miteinander verbindet, ist, dass die Gewerkschaftsrechte nicht ratifiziert wurden. Kanada hat zwar eines der Gewerkschaftsrechte und Kollektiv­ver-tragsfreiheit ratifiziert, allerdings noch nicht in Kraft gesetzt. Also keines der Gewerkschaftsrechte ist bis jetzt in Kraft gesetzt! Das wollte ich nur noch betonen. Das sind internationale Maßstäbe, und die sind sehr, sehr minimal. Das sind also keine Errungenschaften. CETA und TTIP werden uns nicht helfen, die Standards auf diesem Gebiet zu erhöhen. Sie fordern nicht einmal verbindlich ein, dass diese weltweit anerkannten Mindeststandards überhaupt dort eingehalten werden.

Wie schaut es in der Praxis aus? Man kann ja sagen, die Kernarbeitsnormen stehen auf einem Blatt Papier, aber wie schaut es denn in der Praxis aus? – In den USA gibt es seit geraumer Zeit, seit einigen Jahren ein extrem gewerkschaftsfeindliches Klima, sowohl in den Unternehmen als auch in der Politik. Wir sehen, dass seit einigen Jahren die Right-to-Work-Gesetze insgesamt in der Hälfte aller US-Bundesstaaten eingeführt worden sind. Diese Gesetze ermöglichen es, dass Pflichtbeiträge von Unternehmens­gewerkschaften in freiwillige Beiträge umgewandelt werden.

Das Center for American Progress sagt dazu – die Effekte sind nämlich in der Zwi­schenzeit ganz gut untersucht worden –, dass kurzfristig nicht nur die Mitgliederzahl und daher die Einnahmen für die Gewerkschaften zurückgehen, sondern natürlich auch längerfristig die Löhne und damit die Beiträge zu Kranken- und Pensions­ver­siche­rungen sinken.

In der Zwischenzeit sagt auch der amerikanische Gewerkschaftsbund, dass in den Right-to-Work-Staaten das durchschnittliche Einkommen um bis zu 6 000 US-Dollar im Jahr niedriger als in allen anderen Staaten ist. Diese Entwicklung schreitet auch relativ rasch voran. Bis zum letzten Jahr hat es geheißen, diese Einkommensunterschiede betragen 1 500 US-Dollar im Jahr. In der Zwischenzeit – offensichtlich gut erforscht und erhoben – sind es 6 000 US-Dollar.

Die kanadische Foundation for Labour Rights hat im März 2016 einen Bericht heraus­gegeben, wonach in Kanada von 1982 bis 2016 218 Rechtsakte wichtige Ge­werk­schafts­rechte einschränken. So hat die Regierung LandarbeiterInnen, Haus­ange­stell­ten, Architekten, ÄrztInnen das Organisationsrecht aberkannt und die Zulas­sungs­prozedere für Unorganisierte erschwert. Kollektivvertragsverhandlungen werden beschränkt, ausgesetzt oder aberkannt. Hier gibt es also auch in der Praxis durchaus Short­comings.

Was steht in dem Nachhaltigkeitskapitel? – Im Nachhaltigkeitskapitel sprechen wir im Wesentlichen auch von Mindeststandards. Diese sind nicht durchsetzbar, weil das gesamte Nachhaltigkeitskapitel nicht dem allgemeinen Streitbeilegungsverfahren des CETA oder zukünftig vielleicht auch des TTIP unterliegt. Es gibt keinerlei Sank­tionsmöglichkeiten für Vergehen gegen diese Menschenrechte.

Deshalb fordern wir: Mindeststandards müssen zur Bedingung gemacht werden! Darüber hinaus ginge es tatsächlich um die Erhöhung von Standards. Dann müsste man die Decent Work Agenda der ILO, die viel weitgehender ist, im Bereich des Arbeitsrechts verpflichtend machen oder zumindest anstreben. Das ist nicht der Fall. Streitbeilegungsverfahren gehören, genauso wie für Unternehmen, auch für diesen Bereich angewandt.

Ein zweiter Bereich, der mir sehr wichtig ist (Vorsitzender Kogler gibt das Glocken­zeichen) und den eingangs schon Werner Raza erwähnt hat, war die Wichtigkeit der Regulierungskooperation. Sie haben gehört, dass 85 Prozent der zukünftigen Wirt­schaftsgewinne auf diesen Bereich abgestellt sind. Das ist ein extrem wichtiger Bereich. Es gibt Riesenunterschiede; ein Beispiel: Die EU-Arbeitszeitrichtlinie be­schränkt die durchschnittliche Arbeitszeit auf 48 Stunden. Urlaubsgeld, Ruhezeiten und so weiter, werden dort festgelegt. Der vergleichbare Fair Labor Standards Act tut nichts davon.

Oder ein anderes Beispiel: Nehmen wir die Lenkzeiten oder die Lenkpausen von Lkw-FahrerInnen! In den USA darf täglich zwei Stunden länger gefahren werden. In der EU muss nach viereinhalb Stunden eine Pause eingelegt werden, in den USA dürfen die LenkerInnen acht Stunden durchfahren. Das bereitet jetzt schon ein Riesen-Ver­kehrssicherheitsproblem.

Sie sehen, die Unterschiede in den Regulierungen können sehr groß sein. Durch den Wettbewerbsdruck entsteht natürlich auch ein Kostendruck und damit ein Riesendruck auf hohe Standards. Das muss uns ganz klar sein.

Es wurde vielfach betont, dass die Regulierungskooperation eine ganz harmlose Geschichte ist. Trotzdem möchte ich noch einmal betonen: Es werden grundsätzlich alle Regulierungen dort auf Beamtenebene thematisiert werden. Sie werden kein Mitspracherecht haben. Jede Initiative muss dort dargelegt werden, es sei denn, Sie rechtfertigen sich dafür, dass Sie nicht darüber sprechen wollen.

Es gibt keine einzige Ausnahme für sensible Materien wie Gesundheitsschutz, Arbeits­recht, VerbraucherInnenschutz, Datenschutz, Lebensmittelsicherheit oder Umweltschutz. Also nichts ist ausgenommen, über alles wird gesprochen werden. Davon können Sie ausgehen. Die parlamentarische Mitbestimmung ist nicht gewährleistet.

Ich möchte hier noch einmal unsere altbekannte Position wiederholen: Wir lehnen CETA und TTIP, so, wie sie jetzt vorliegen, ab. Die Risken, die ich und viele andere meiner KollegInnen Ihnen dargestellt haben, sind weit höher als die geschätzten Vorteile von 0,016 Prozent erwartetem Wirtschaftswachstum und 450 geschätzten Arbeitskräften nach zehn Jahren. Die Risken sind wesentlich höher als die positiven Effekte, die wir erwarten. – Danke. (Beifall.)

16.20


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Last but not least: Herr Mag. Alex­ander Egit von Greenpeace Österreich. – Bitte.

 


16.20.41

Mag. Alexander Egit (Greenpeace)|: Schönen guten Tag! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal herzlich bei der Plattform TTIP Stoppen für die Initiative für diese Enquete bedanken. Ich glaube, es ist sehr, sehr wichtig, dass wir uns hier ausführlich unterhalten können. Vielen Dank an euch! (Beifall.)

Greenpeace würde sich für Handelsabkommen mit Kanada und den USA aus­sprechen, falls Handel unter fairen Bedingungen stattfindet und nicht zu einem „race to the bottom“ bei Umweltstandards und bei Arbeitsbedingungen führt. Das sei einmal vorausgeschickt, weil immer wieder gesagt wird, wie wahnsinnig negativ und popu­listisch unsere Argumentation ist. Wir sind ausgestattet mit sehr, sehr tragfähigen Argumenten und grundsätzlich handelsfreundlich eingestellt. Ich möchte das nur an den Anfang stellen.

Ich möchte im Weiteren ein paar zentrale Überlegungen zum Thema Ökologie, Land­wirtschaft und Lebensmittelsicherheit im Zusammenhang mit CETA nennen, auch zum Teil ergänzend zu dem, was meine VorrednerInnen bereits gesagt haben.

Ganz wichtig zum Thema Vorsorgeprinzip ist einmal: Es wurde schon von manchen meiner VorrednerInnen angeführt, dass das unzureichend verankert ist. Ich will auf einen Fall hinweisen, der für Österreich besonders wichtig ist. Das europäische Gentechnikrecht ist davon natürlich besonders stark betroffen, da ja im europäischen Gentechnikrecht das Vorsorgeprinzip eine sehr wichtige Rolle spielt. Im CETA-Text steht aber, wenn Sie diesen genau lesen, dass bei der Zulassung von biotech­nologi­schen Produkten effiziente wissenschaftsbasierte Zulassungsverfahren gefördert wer­den sollen. Die, die sich hier im Saal auskennen, wissen genau, was das heißt. Das heißt nichts anderes, als dass das Vorsorgeprinzip ausgehebelt werden soll. Das zu dem Thema, dass da eh alles klar wäre, Frau Schrott.

In den Bereichen Lebensmittelqualität, Gentechnik, Pestizide, Hormoneinsatz und Tierschutz sind viele Regulierungen in Kanada weit weniger streng als in Europa. Durch die verstärkte Regulierungszusammenarbeit droht daher in Europa in diesen Bereichen eine Absenkung von Standards, aber auch eine Weiterentwicklung und Verbesserung würde erschwert.

Die Landwirtschaft in Kanada ist im Durchschnitt wesentlich intensiver als in vielen Regionen Europas. So sind nicht zuletzt aufgrund schlechter Tierschutzbedingungen die Produktionskosten bei Fleisch in Kanada wesentlich niedriger als in Europa. Doch um in den CETA-Verhandlungen das Verbot von mit Hormonen behandeltem Fleisch aufrechtzuerhalten, musste die EU den Marktzugang für Fleisch aus Kanada stark erhöhen. Das führt natürlich zu einem höheren Konkurrenzdruck, durch den höhere Standards und eine regionale und umweltfreundliche Landwirtschaft unter Druck kommen. Es wäre wichtig, dass das auch von den Landwirtschaftsvertretern einmal ausführlich registriert und auch kommentiert wird. Sie fallen Ihrer eigenen Klientel in den Rücken. (Beifall.)

Zwar enthält CETA ein Kapitel zu Handel und Umwelt, dieses ist aber institutional sehr, sehr schwach ausgestaltet und enthält keine effektiven Sanktions- oder Durch­set­zungsmechanismen. Es kann also die negativen Effekte, die durch andere Teile des Abkommens entstehen, wie zum Beispiel durch Sonderklagsrechte, nicht kompen­sieren. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es gibt eine ganz klare Ungleichbehandlung.

Dass die Gefahren der regulatorischen Kooperation und von Konzernsonder­klagsrech­ten auch im ökologischen Zusammenhang berechtigt sind, lässt sich anhand konkreter negativer Auswirkungen bereits von Vertragsverhandlungen und anhand von existie­ren­den ISDS-Fällen zeigen. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Die EU-Richtlinie zur Treib­stoffqualität hätte Teersandöl eigentlich als emissionsintensiv einstufen sollen, was Importe von Teersandöl benachteiligt hätte. Tatsächlich ist ja Teersandöl besonders klimaschädlich, doch Kanada, die USA und die Teersandlobby übten im Zuge der Verhandlungen von TTIP und CETA massiven Druck, und zwar erfolgreich, auf die Europäische Union aus, worauf die EU auf die Maßnahme verzichtet hat.

Das müssen Sie sich vorstellen! Das ist ein Regulatory-Chill-Effekt, bevor überhaupt noch die Verträge geschlossen sind. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, was passieren würde, wenn wir die Verträge haben!

Ganz unabhängig von den genannten Gefahren von CETA gibt es auch Anlass für massive rechtliche und demokratiepolitische Bedenken. Mehrere Rechtsgutachten zeigen, dass sämtliche Beschlüsse des Rates zu CETA einstimmig gefasst werden müssen. Ein Rechtsgutachten des Fachbereichs Europa des Deutschen Bundestags weist darauf hin, dass über gemischte Abkommen immer einstimmig entschieden werden muss. Mir liegt außerdem interessanterweise – ich weiß nicht, ob der Kollege von der EU-Kommission noch da ist, aber Frau Malmström kommt ja nachher – ein Brief von der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland vor, in dem eindeutig erklärt wird, dass die CETA-Abstimmung einstimmig zu erfolgen hat. Das ist bitte ein offizielles Schreiben der EU-Kommissionsvertretung in Deutschland. Trotzdem besteht die EU-Kommission auf CETA-Ratsbeschlüsse mit qualifizierter Mehrheit.

Zahlreiche Gutachten zeigen außerdem, dass CETA verschiedene Teile enthält, die nicht ausschließlich in EU-Kompetenz fallen – wir haben das vorhin schon gehört –, und diese dürfen daher selbstverständlich nicht vorläufig angewendet werden. Die Kommission hat aber vorgeschlagen, das gesamte Abkommen vorläufig anzuwenden. In aller Deutlichkeit an die EU-Kommission gerichtet: Die EU-Kommission bricht mit ihrer Vorlage EU-Recht. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn Sie in Europa einen Vertrauensverlust erleiden, wenn Sie so agieren. Sie brechen Recht. (Beifall.)

Weil immer wieder auf das erteilte Mandat verwiesen wird: Die Kommission hat das Verhandlungsmandat eindeutig überschritten. Das alleine wäre ja schon ein Grund, dass der österreichische Nationalrat und die Bundesregierung der Kommission, was die Verhandlungen betrifft, das Vertrauen entziehen.

Das CETA-Verhandlungsmandat sieht eindeutig verschiedene Bestimmungen vor, die auf den Schutz von Gemeinwohlinteressen abzielen. Aus Sicht von Greenpeace gibt es zahlreiche Elemente in CETA, die entweder direkt gegen diese Bestimmungen verstoßen oder zumindest deren Absicht konterkarieren. De facto wird das viel zitierte „right to regulate“ durch verschiedene Elemente massiv eingeschränkt, zunächst einmal durch die abschreckende Wirkung von Konzernklagen, dann durch den ver­stärkten Einfluss von Lobbys bei der regulatorischen Kooperation, die ja privilegierten Zugang haben, dann durch den Negativlistenansatz bei den Liberalisierungen und durch die Stillstands- und Ratchet-Klauseln, mit denen die Unumkehrbarkeit von Libe­ralisierungen festgeschrieben werden.

Angesichts der dargestellten schwerwiegenden Problemfelder sehe ich als einzige Chance für CETA, Nachverhandlungen durchzuführen, in denen alle Giftzähne – von den Sonderklagsrechten bis hin zur regulatorischen Kooperation und andere Elemente, die bereits angesprochen worden sind – eliminiert werden.

Von der EU-Kommission fordere ich, dass sie ihren Vorschlag zur Abstimmung im Rat von qualifizierter Mehrheit auf Einstimmigkeit ändert und endlich auf den Boden des EU-Rechts zurückkehrt. Das gilt sowohl für die Abstimmung von CETA als auch für die Abstimmung über die vorläufige Anwendung.

Von der österreichischen Bundesregierung fordere ich rechtzeitig vor dem Handels­ministerrat am 23. September einen gemeinsamen Ministerratsbeschluss am kom­menden Dienstag, in dem geklärt wird, dass Österreich nicht bereit ist, CETA in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.

Außerdem möchte ich den österreichischen Nationalrat noch einmal darauf hinweisen: Sie haben 2014 eine Entschließung verabschiedet, in der rote Linien für TTIP und CETA verabschiedet worden sind. Bitte halten Sie Kurs und ratifizieren Sie CETA auf keinen Fall! Machen Sie das rechtzeitig deutlich, weil die Frage, ob etwas rechtzeitig deutlich gemacht wird, auf EU-Ebene einen Unterschied ausmacht. Es muss nämlich Wirtschaftsminister Mitterlehner in Bratislava erst sagen: Okay, es gibt Konsens in Österreich, es gibt klare Mehrheiten in Österreich. Wenn es aber keine klaren Mehrheiten gibt, ist er verpflichtet, das auch zu sagen.

Zum Abschluss noch eine prinzipielle Bemerkung: Bundeskanzler Kern hat mit einem sehr wichtigen Thema angefangen, nämlich mit der Zukunft der EU, und damit würde ich auch gerne enden. Wenn die EU Handelsabkommen vorantreibt, die hohe Stan­dards bedrohen und demokratische Spielräume aushöhlen, dann verlieren die Men­schen das Vertrauen in sie. Es braucht daher einen Wandel in der europäischen Handelspolitik. Die Interessen von Menschen und Umwelt müssen nicht gleichgestellt werden mit den Interessen von Konzernen, sondern über die Interessen von Kon­zernen gestellt werden.

Es heißt immer wieder, CETA jetzt nicht zu ratifizieren würde die internationale Glaubwürdigkeit der EU aufs Spiel setzen. Noch viel wichtiger für den Fortbestand der EU ist jedoch ihre Glaubwürdigkeit gegenüber den eigenen Bürgerinnen und Bürgern. Abkommen wie TTIP und CETA in der geplanten Form würden jedoch diese Glaub­würdigkeit massiv unterwandern und die Krise Europas weiter verschärfen. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie die Werte der EU, das EU-Recht und damit auch die Zukunft der EU auf dem Altar von Konzerninteressen und einer Klagsindustrie opfern wollen oder nicht. – Danke. (Beifall.)

16.29

*****

 


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Es liegt eine Reihe von Wortmel­dungen vor, nämlich 23. Das heißt, wir sehen uns am Präsidium gezwungen, die Redezeit auf 2 Minuten zu beschränken. Damit überziehen wir ohnehin bis nach 17 Uhr. Gleichzeitig haben wir die Information, dass das Flugzeug mit der Kommissarin Malmström nun doch pünktlich gelandet ist, also wollen wir nicht zu unhöflich sein und diese 2 Minuten alle einhalten.

In diesem Sinne gelangt schon Herr Abgeordneter Weninger zu Wort. – Bitte.

 


16.30.23

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, wir sind in der heutigen parlamentarischen Enquete wieder einen Schritt weiter­ge­kommen. Ich möchte mich sehr herzlich auch bei denjenigen in der Zivilgesellschaft bedanken, die seit Jahren die Politik sehr kritisch auffordern, Themen, die vielleicht vom einen oder anderen nicht in dieser Deutlichkeit gesehen und verstanden werden, nicht unter den Tisch zu kehren. Ergänzend zu all denen, die sich sehr engagieren, möchte ich die Initiative niederösterreichischer Bürgermeister und Bürgermeisterinnen hervorheben, die uns die Möglichkeit geben, dass wir im Jänner ein Volksbegehren zu den Freihandelsabkommen haben werden.

Wenn ich mir jetzt die beiden letzten Statements der Kollegin Dessewffy und des Kollegen Egit anhöre, muss ich sagen: Eigentlich sollte nationaler Konsens darüber bestehen, dass es im Zweifelsfalle – da bin ich schon sehr großzügig – eine politische Ablehnung zu beiden Freihandelsabkommen geben muss. Deshalb wende ich mich an diejenigen, die versuchen, das Ding noch am Leben zu erhalten, die Industriellen­ver­einigung und Teile der Wirtschaftskammer.

Wenn argumentiert wird, dass die ablehnende, kritische Position zu den Freihandels­abkommen purer Populismus ist, wenn argumentiert wird, dass jetzt, wo alles fix und fertig am Tisch liegt, kritische Stimmen aufkommen, dann muss ich das als Parlamen­tarier zurückweisen. Wir haben seit Jahren in verschiedensten Ausschüssen Hearings durchgeführt, Expertinnen und Experten eingeladen, wir haben uns als Nationalrat in Entschließungsanträgen intensiv mit der Thematik beschäftigt, aber wir haben immer wieder von den gleichen Personen gehört: Wartet ab, bis das fix und fertig am Tisch liegt, bis es übersetzt ist, und dann beurteilen wir dieses Abkommen. Und in dem Moment, wo das Papier am Tisch liegt, heißt es: Jetzt zu kritisieren, ist zu spät. (Vor­sitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist Kapitalismuskritik, das muss man so deutlich formulieren. Es ist eine Zeitenwende, wo wir entscheiden müssen: Gehen wir in Richtung UNO-Weltklimaabkommen, nachhaltige Entwicklungsziele, Millenniumsziele, oder gehen wir in Richtung freier, purer Kapitalismus? Für die Sozialdemokratie ist die Antwort eine klare: Wir stehen aufseiten der arbeitenden Menschen, nicht nur in Österreich, in Europa und auf der anderen Seite des Atlantiks, sondern weltweit. Wir lehnen beide Abkommen ab. (Beifall.)

16.33


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster ist Herr Dr. Michael Stelzl von der Wirtschaftskammer zu Wort gemeldet. – Bitte.

16.33.47

 


Mag. Dr. Michael Stelzl (Wirtschaftskammer Österreich; Geschäftsführer Fa. Hygieni­cum)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Vielen Dank für die Möglichkeit, hier zu sprechen. Wenn es „Wirtschaftskammer“ heißt, dann möchte ich etwas berich­tigen: Ich bin Lebensmitteluntersucher. Ich bin natürlich Mitglied der Wirtschafts­kam­mer, ich gehöre keiner Fraktion an. Ich habe ein Privatinstitut, mit dem Lebensmittel untersucht werden. Wir untersuchen Tausende Proben im Jahr im Auftrag von Wirt­schaft und Handel.

Es ist mir ein ganz wichtiges Anliegen, hier zum Thema Lebensmittelsicherheit etwas zu sagen. Das betrifft vor allem die öffentliche Meinung und, wie in der öffentlichen Meinung mit Lebensmittelsicherheit umgegangen wird. Zurzeit gewinne ich den Eindruck, dass Lebensmittelsicherheit eine Speerspitze des sogenannten Negative Campaigning ist. Es tut mir leid, Ihnen das hier sagen zu müssen. Dieses Thema ist zu schade, es ist zu wertvoll, es ist zu wichtig für uns alle, um dafür herhalten zu müssen und mit beschlagworteten, einseitigen Informationen in die Öffentlichkeit getragen zu werden.

Ich erwähne nur zwei Punkte: Sie kennen alle das berühmte Chlorhuhn und die GMO-Überflutung. Ich erwähne, wir haben auch gehört, wir haben unsere eigenen Probleme auch zu lösen. Ich sage nur Folgendes zum Chlorhuhn: Sie sollten dazu auch wissen – und auch die Bevölkerung sollte dazu wissen –, dass wir in Österreich im Jahr gut 6 000 Fälle von Campylobacter- und Salmonelleninfektionen mit schwerwiegendsten Auswirkungen haben.

Ich möchte es jetzt nicht endgültig beurteilen – denn dafür gibt es wissenschaftliche Gremien –, welche Methode die bessere ist, aber es gibt auch Überlegungen dahinter, Chlor als eine Desinfektionsmethode bei Schlachtkörpern einzusetzen, und die haben die Amerikaner für sich getroffen. Wie wir damit umgehen, sollten wir in wissen­schaftlichen Gremien bearbeiten, aber wir sollten die Bevölkerung nicht einseitig infor­mieren. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.)

Dasselbe gilt für GMOs. Wir stellen in etwa alles so dar, als wären keine GMOs am Markt. Sie sind auch nicht am Markt, sie sind aber zugelassen, sie sind nur kennzeich­nungspflichtig, und auch das sollten wir der Bevölkerung sagen.

Damit komme ich schon zum Schluss: Unsere Bevölkerung ist imstande, unter­schiedliche Entscheidungen zu treffen, auch ein Kaufverhalten zu haben und damit den Markt nach vorne zu treiben. (Abg. Pirklhuber: … Futtermittel!) Sie finden keine GMO-Produkte bei uns im Handel und in den Regalen, weil die Bevölkerung es nicht will und weil eine Kennzeichnungspflicht besteht. Wir sollten weiterhin an roten Linien arbeiten, die uns klar und wichtig sind und mit denen wir die Bevölkerung weiterhin zu mündigen Bürgern machen. Bitte verhindern Sie aber diese Form von Negative Campaigning in der nächsten Zeit, dann bekommen wir auch die Seriosität wieder hinein! – Danke schön. (Beifall.)

16.37


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte.

 


16.37.13

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP)|: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landwirtschaft hat momentan viele Sorgen, und ich muss Ihnen ehrlich sagen, dass CETA nicht meine größte Sorge ist. Die wirklich großen Sorgen sind die schlechten Preise, die wir zurzeit haben. Ich habe gestern einen Vergleich gehabt: Hackschnitzel für die normale Wärmeproduktion in einer großen Anlage für die Versorgung stadtnaher Bürger, und auf der anderen Seite Futtergetreide, und beides kostet 80 € pro Tonne. Der Brennwert macht den Getreidepreis! Das sind unsere wirk­lichen Probleme.

Wenn Bauern genauso ängstlich an die Dinge herangehen würden wie in diesem Verzweiflungsakt, den ich da heute im Plenum erlebe, gäbe es uns schon lange nicht mehr, und ihr würdet wahrscheinlich ungarische, ukrainische oder serbische Hendln essen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Meine Damen und Herren! Es geht doch so nicht weiter, dass wir uns gegenseitig immer hinunterziehen, mutlos sagen, nichts können wir, wir sind die Schlechtesten. Vor zwei Jahren war die Schweineproduktion am Tiefpunkt, also fertig. Heute darf ich sagen, ein Kilo Schweinefleisch kostet 1,56 €, und die Tendenz ist steigend. Wir werden es wieder schaffen. Daher: Ein bisschen Mut!

Der Punkt ist der: Bei TTIP haben wir ganz klar gesagt, worum es geht und was nicht geht, hier in diesem Haus. Die Amerikaner haben nicht darauf reagiert, unser Vize­kanz­ler sagt, dann sollen sie es bleiben lassen. Genau das ist meine Position. Wir werden keinen Zentimeter nachgeben, und ich gebe das der Europäischen Kommis­sion auch mit: Wir werden nicht nachgeben, und das Theater wird dann noch einmal stattfinden.

TTIP ist für mich, so, wie es der Vizekanzler sagt, neu aufzusetzen. Anders ist das bei CETA. (Abg. Peter Wurm: Herr Kollege, Sie sollten die Protokolle von TTIP einmal lesen!) Bei CETA wissen wir, dass das eine vernünftige Geschichte ist. Die große Gefahr bei CETA ist nicht, dass da ein paar Tausend Tonnen Rindfleisch herein­kommen. Das ist der Schwankungsbereich der Produktion in Europa, das ist der Schwankungsbereich unseres Konsums.

Das wirkliche Problem ist, dass der Brexit passieren wird. Brexit bedeutet 65 Millionen britische Europäer, die Tschüss sagen. 40 Prozent der Lebensmittel, die die Briten kaufen, kaufen sie im Ausland. Das ist derzeit für sie die EU, das wird aber dann wahrscheinlich noch viel mehr Kanada sein, weil sie CETA selbstverständlich raschest aktivieren werden. An dem Tag, an dem die Briten sagen, Tschüss Europa, gilt CETA zu 100 Prozent für sie und die Kanadier, aber ohne Quoten für Fleisch, und dann sind die Briten für uns als unser Markt verloren. Alle, die heute ganz, ganz große Sorgen wegen der Bauern vor sich hertragen, sollten über diese ernsten Probleme nach­denken und nicht die Angst der Menschen benützen, um ihre Geschäfte zu machen. – Danke. (Beifall.)

16.39


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster gelangt Herr Ludwig Rumetshofer von der Initiative BäuerInnen gegen TTIP zu Wort. – Bitte.

 


16.39.52

Ludwig Rumetshofer (BäuerInnen gegen TTIP)|: Guten Nachmittag auch von meiner Seite! Herzlichen Dank für die Möglichkeit, hier sprechen zu können! Mein Name ist Ludwig Rumetshofer, ich bin Biobauer. Die Europäische Union definiert Landwirte und Bäuerinnen unter 40 Jahren als Jungbauern. Als solcher möchte ich heute zu Ihnen sprechen. Ich bin Jungbauer, ich bin Biolandwirt im Innviertel. Es freut mich besonders, dass ich nach unserem Präsidenten Schultes sprechen darf und ihm ganz am Anfang gleich einmal recht geben muss. Ich sehe das genauso: Unser größtes Problem sind die Preise, und es ist einfach das Einkommen, das wir generieren müssen. Wenn wir uns TTIP, CETA und Co – ich sage ganz bewusst Co, da gibt es noch viel mehr –, diese sogenannten Handelsabkommen anschauen: Genau diese bedrohen unsere Einkommen! (Beifall.)

Dieses Heilsversprechen, dass Exporte und die Produktionsausweitung unsere Einkommen erhöhen, kann ich einfach nicht teilen. Was wir viel mehr tun müssen, ist, in unseren Wirtschaftsräumen – das heißt in erster Linie in unseren Regionen, aber auch in Europa – Absatzmärkte zu finden, unsere Produktionen zu verändern und, wenn es sein muss, auch Marktregulierungen einzuführen.

Wir haben heute schon ein paarmal gehört, dass dieses Abkommen, dieses soge­nannte Freihandelsabkommen eigentlich vielmehr ein Regulierungsabkommen ist. Ja warum nicht regulieren? Ja natürlich regulieren, aber Märkte regulieren.

Ich möchte zum Abschluss, weil eh nicht mehr so viel Zeit ist, einfach nur noch sagen, dass der Großteil der Bauern und Bäuerinnen diese Ansicht teilt. (Beifall.) Zirka zwei Drittel der Bauern und Bäuerinnen sehen durch diesen verstärkten Wettbewerb, der da auf uns hereinbrechen würde, ihre eigene Existenz gefährdet. Das betrifft aber nicht nur die Bauern und Bäuerinnen, sondern im Allgemeinen die ländlichen Räume. Es kommt bereits zu einem Aussterben der ländlichen Räume, und diese müssen wir schützen.

Wir müssen die Arbeitsplätze schützen, im Jahr schließen 3 000 Höfe ihre Tore, das sind 3 000 Arbeitsplätze, aber an denen hängen unzählige mehr in vor- und nach­gelagerten Bereichen. Diese gilt es zu schützen, und daher müssen wir ganz klar sagen: Bauern und Bäuerinnen stellen sich gegen TTIP und gegen CETA! Danke. (Beifall.)

16.42


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


16.42.27

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ)|: Herzlichen Dank, dass wir diese Enquete heute durchführen können. Die Erkenntnisse sind ja endenwollend, das muss man letztendlich sagen, denn jeder hat vorher gewusst, wer welche Position präsentieren wird.

Die einzige interessante Position heute war die des Landwirtschaftsministers. Das ist immer wieder spannend, welche Position er zurzeit gerade vertritt. 2015 war er ja ganz für TTIP, da hat er sich absolut dafür ausgesprochen, auf der Grünen Woche und in der „Tiroler Tageszeitung“ sagte er: Wir müssen Interesse an TTIP haben! – Heute hat er das Gegenteil behauptet. Ich hoffe, dass das jetzt so bleibt, nicht dass sich das wieder ändert.

Zu den Referenten heute hier: Herr Plank, das war vollkommen klar, die Landwirt­schaftskammer befürwortet TTIP, so wie das der Kollege Schultes gesagt hat. Wir Freiheitliche lehnen dieses Handelsabkommen ab, da wir, genau wie der Vorredner bereits gesagt hat, befürchten, dass durch dieses Handelsabkommen die Preise weiter fallen werden. Deswegen glaube ich, dass es ganz, ganz notwendig ist, ein starkes Zeichen zu setzen und TTIP hier zu verhindern.

Nun zu CETA: Das nächste große Problem, das ich sehe – und das sehe ich auch bei TTIP –, ist: Wenn wir es vorläufig, am Parlament vorbei, in Kraft setzen lassen, dann ist es de facto in Kraft gesetzt und wir können es nicht mehr verhindern. Deswegen ist es so wichtig, und das ist mein dringender Appell – der Kollege Weninger hat ja hier klare Worte gesprochen, und ich bin sehr dankbar dafür –, dass wir hier im Parlament absolut darüber bestimmen (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen), ob wir das in Kraft setzen wollen oder nicht. Wir Freiheitliche lehnen das ab, wir wollen es so nicht in Kraft setzen.

Die Skepsis der Arbeiterkammer – noch ein kurzes Wort dazu vielleicht –, die teile ich. Ich hätte mir allerdings auch gewünscht – und für die freiheitliche Fraktion kann ich das auch sagen –, dass sie bei der Osterweiterung ebenfalls diese Skepsis an den Tag gelegt hätte, denn die Standards in Bulgarien und Rumänien sind auch nicht jene, die wir in Österreich haben. (Vorsitzender Kogler gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Zur Wirtschaftskammer noch ganz kurz, also ein Schlusssatz, zu Frau Susanne Schrott: Die Feststellung, dass wir den Import einschränken können, wenn etwas un­sere Gesundheit gefährdet, ist ja wohl der Witz des Tages gewesen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Europa nichts importieren wird, was die Gesundheit gefährdet. (Beifall.) Sie haben das hier als große Errungenschaft herausgestrichen, dass wir das Recht haben, diese Produkte, die unsere Gesundheit gefährden, einzu­schränken. (Abg. Weninger: Stoppen!) – Stoppen, wenn sie die Gesundheit gefähr­den. Die Worte „werden eingeschränkt, wenn sie die Gesundheit gefährden“ sind für uns nicht nachvollziehbar. Deswegen: TTIP ablehnen! Danke. (Beifall.)

16.44


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


16.45.01

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Na ja, aus Sicht der Landwirtschaft hat der Kollege aus Oberösterreich ja klargemacht, was den Bäuerinnen und Bauern wirklich wichtig ist. In einer repräsentativen Umfrage haben wir klar herausbekommen: Zwei Drittel der Bäuerinnen und Bauern sind entschieden dagegen und gerade einmal ein Prozent der Bauern sehen in TTIP eine Chance. Das sagt ja alles!

Die Bäuerinnen wollen regionale Produktion in Europa für die europäischen Konsu­mentinnen und Konsumenten. Sie wollen gerechte, kostendeckende Preise für ökolo­gische, nachhaltige Produktion, um sozial überleben zu können, um die Hofnachfolge zu sichern, um die Kulturlandschaft herzustellen, um einfach unseren Lebensraum zu schützen. Das ist ihr Interesse, das wollen sie!

Ich verstehe die Landwirtschaftskammer nicht. (Beifall.) Herr Präsident, bitte, vertreten Sie auch unsere Bäuerinnen und Bauern und nicht die Industrie und nicht die Agrar­riesen und die Agrarkonzerne! Wirklich, es wäre an der Zeit. Hier in diesem Haus muss das klar und deutlich gesagt werden.

Warum gerade heute? – An diesem Tag, heute wird die größte Industrieübernahme der europäischen Wirtschaftsgeschichte passieren, wenn wirklich der Chemiekonzern Bayer Monsanto schluckt, mit 66 Milliarden US-Dollar, wie kolportiert wird. Das ist fast so viel, wie wir als Staat im Jahr ausgeben.

Das sind heute die Player, und diese Player sind die Lobbyisten, diesseits und jenseits des Atlantiks, und da gibt es keine Amerikaner und Europäer, sondern das sind transnationale Konzerne mit ihren Interessen. Da müssen wir dagegenhalten, wir Bürgerinnen und Bürger, wir Abgeordnete, Kolleginnen und Kollegen, und auch wir Bäuerinnen und Bauern. (Beifall.) Herr Kollege Schultes, es ist wirklich wichtig, das einmal zu sagen! (Abg. Schultes: Das ist der Witz des Tages!)

Das ist auch der Europäischen Kommission ins Stammbuch zu schreiben. Wir brauchen europäische Politik, die auch die Parlamente einbindet und die Kritikpunkte ernst nimmt. Wir erwarten uns, werte Kolleginnen und Kollegen, dass die Linie, die wir hier im österreichischen Parlament und in den Landtagen, aber auch im Bundesrat bisher diskutiert haben, auch einen Niederschlag im Ministerrat findet und nicht daran vorbeigeschummelt wird, nur weil ein paar Lobbyisten aus dieser oder jener Ecke Zurufe an jenen oder diesen Minister machen.

Also, meine Damen und Herren, das ist tatsächlich die Nagelprobe für die Politik. Wir werden alle auf den Prüfstand gestellt, ich nehme niemanden aus, wir sind genauso betroffen. Wir sind den BürgerInnen verpflichtet. Sie erwarten sich diesen Schutz. Wer kann den geben, wenn nicht die Politik. (Vorsitzender Kogler gibt das Glocken-zeichen.)

In diesem Sinn noch ein Wort zu den Exporten der Lebensmittelindustrie, eine Fest­stellung nur, weil Sie unsere Exporte im Lebensmittelbereich so großartig erwähnen, Frau Kollegin Schrott. Es ist ein Produkt im Getränkebereich, das ist Red Bull, Sie wissen es alle, es sind die Energy Drinks, mit denen machen wir Profite, keine Frage, das ist ein einziges Produkt, wo der Umsatz wächst. (Vorsitzender Kogler gibt neuer­lich das Glockenzeichen.) Minus 80 Millionen bei den Schweinen, minus 50 Millionen bei Milch und Milchprodukten: Das waren bisher die letzten Ergebnisse. So schaut die Realität aus! Danke schön. (Beifall.)

16.47


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Wolfgang Greif von der GPA. – Bitte.

 


16.48.14

Wolfgang Greif (GPA)|: Ich bin Wolfgang Greif von der Gewerkschaft der Privat­angestellten, Druck, Journalismus, Papier. Man könnte ja fast sagen, es ist alles schon gesagt, nur nicht von mir, daher mag ich einfach einmal noch Revue passieren lassen, vielleicht auch für manche andere hier im Saal. Die Debatte, die heute abgelaufen ist, könnte man so resümieren: CETA: die voraussichtlichen Wachstumseffekte, so hat es am Vormittag geheißen, sind klein bis sehr klein, die Risiken und Unsicherheiten sind vielfältige. Da könnte man eigentlich jetzt schon seine Schlüsse ziehen.

Als Gewerkschafter möchte ich – ich habe jetzt gehört, was über die Landwirtschaft gesagt wurde, dort gilt das eigentlich auch noch einmal einen Blick auf die Arbeit­nehmerrechte werfen. Es ist vieles gesagt worden. Es ist eigentlich ein Faktencheck gemacht worden. Ich möchte nur einfach einmal sagen, wie es mir geht. In den letzten vier Tagen wurde ich geradezu bombardiert, speziell vonseiten der Wirt­schaftskammer, der Industriellenvereinigung, die eigentlich allen Kritikern mitteilen: Ihr seid doof! Das, was ihr sagt, sind Mythen! Das, was ihr sagt, stimmt alles nicht! Ja, es wird geradezu behauptet, durch CETA würden weder Umwelt- noch Arbeits­schutz­standards berührt, ja gar behauptet, mit CETA werden Standards ausdrücklich ge­schützt.

Da würde ich sagen: Da tut ein Faktencheck not. Ich kann das ob der Zeit jetzt nicht machen, es blinkt ja schon die Lampe , der Faktencheck wurde eigentlich auch schon von Éva Dessewffy und anderen Rednern ein Stück gemacht.

Ich könnte jetzt ein paar Punkte den Vertragsinhalt betreffend anführen, ich möchte nur einen einzigen Punkt erwähnen: Im Kapitel über die regulatorische Kooperation wird gesagt, dass sich die Parteien verpflichten, das Leben, die Gesundheit von Mensch und Tier und Pflanzen sowie Umwelt auf einem hohen Niveau im Einklang mit den WTO-Regeln einzuhalten.

Das muss man sich dann einmal anschauen. Wer jetzt sucht, wie dieses hohe Schutz­niveau wirklich definiert ist, der sucht lange. Das ist nicht definiert! Das bleibt jeder Interpretation offen.

Das Gleiche kann man sich beim ArbeitnehmerInnenschutz ansehen: Achtung, Förderung, Verwirklichung der grundlegendsten Rechte von Arbeit. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.) Als Gewerkschafter zucke ich aus, wenn ich das höre. Wenn zwei Industriestaaten sich verpflichten, die grundlegendsten Rechte bei solchen Standards einzuhalten, da habe ich ein bisschen ein mulmiges Gefühl.

Über die Zahnlosigkeit der Durchsetzungsfähigkeit beim Nachhaltigkeitskapitel insge­samt wurde alles Notwendige schon gesagt. (Vorsitzender Kogler gibt neuerlich das Glockenzeichen.) Uns als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter ist es immer darum gegangen: keine Lippenbekenntnisse, Rechte von ArbeitnehmerInnen müssen durch Sanktionierungen durchsetzbar sein. Das muss auch für Freihandelsabkommen gelten. Deswegen noch einmal: Faktencheck getan. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.)

Das Abkommen mit Kanada ist, wie auch schon gesagt wurde, so, wie es vorliegt, für mich nicht zustimmungsfähig. Da muss es Nachbesserungen geben. Ich bleibe dabei: Es bringt uns wenig, es kostet uns viel. (Beifall.)

16.51


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


16.51.34

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ)|: Herr Vorsitzender! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte auch klar festhalten: Wir sind nicht generell gegen Freihandelsabkommen, sondern gegen die in vorliegender Form zu behandelnden Freihandelsabkommen CETA und TTIP, und da gibt es doch gravierende Unter­schiede.

Ich bedanke mich auch bei allen Fraktionen. Wir haben in sehr vielen Ausschüssen hier im Hohen Haus entsprechend über beide Themenbereiche diskutiert, überein­stimmend festgelegt, dass die Enquete zu dem Themenbereich CETA und TTIP stattfinden kann und soll. Diese Diskussion der Debatte halte ich für sehr wichtig, nicht nur jetzt hier, sondern auch in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten.

Es ist aus meiner Sicht ganz klar: Die öffentliche Meinung ist zum überwiegenden Teil gegen beide Freihandelsabkommen eingestellt. Das hat natürlich Gründe, der wesent­lichste liegt meiner Ansicht nach darin, dass von Anbeginn weg, vor allem was TTIP betrifft, eine riesengroße Intransparenz geherrscht hat. Ich möchte uns nur in Erin­nerung rufen, dass wir als Mandatare hier im Hohen Haus auch sehr eingeschränkt in unserer Handlungs- und Bewegungsfähigkeit gewesen sind. Bis zum heutigen Tag mussten wir sogar mit Signatur unterschreiben, dass wir, wenn wir uns Inhalte von TTIP zu Gemüte führen, nichts an die Öffentlichkeit tragen. So kann es nicht gehen! Das kann natürlich nur der Tod für die Materie sein, mit der man sich beschäftigt. Also hat man dabei bereits das Pferd nicht von vorne, sondern von der falschen Seite, um nicht zu sagen von der rückwärtigen Seite aufgezäumt.

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte auch noch einige Aspekte zum Themen­bereich Schiedsgerichte und zum landwirtschaftlichen Schwerpunkt von mir geben. Die Schiedsgerichte kommen mir vor, als würde eine parallele Gerichtsbarkeit in Europa vorherrschen, nämlich dann, wenn Investoren, wenn internationale Konzerne glauben, sie wären um ihre nachfolgenden Profite geprellt oder betrogen. Das kann es natürlich nicht sein, denn wenn Staaten verurteilt werden, müssen sie natürlich hier ent­sprechende finanzielle Sanktionszahlungen leisten.

Das heißt aber, diese finanziellen Sanktionszahlungen kommen aus dem Staatsetat des betreffenden Staates. Das heißt, die Steuerzahlerin oder der Steuerzahler müssen hier entsprechend zur Kasse gebeten werden. Des Weiteren befürchte ich, dass die Standards betreffend Arbeitsrecht, Gesundheit, Soziales, aber auch die Lebensmittel­standards unterminiert werden, wenn der Markt entsprechend geöffnet wird. (Vorsit­zender Kogler gibt das Glockenzeichen)

An dieser Stelle komme ich direkt auf die Landwirtschaft zu sprechen. Wir haben in Österreich – und wir sind hier ein Vorzeigeland in puncto Familienbetriebe, Berg­bauern­betriebe, bäuerliche Mittelbetriebe und auch, was den biologischen Landbau betrifft (Vorsitzender Kogler gibt neuerlich das Glockenzeichen) – sehr wohl Verant­wortung gegenüber diesen eigenen Landwirten, aber auch Verantwortung gegenüber unseren KonsumentInnen.

 


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Entschuldigung, wir haben hier im Präsidium auch eine Verantwortung für die Redezeit. Wir können nicht so lange überziehen. Um 17.10 Uhr, maximal 17.15 Uhr machen wir mit diesem Panel Schluss. Ich bitte Sie, auch zum Schluss zu kommen.

 


Abgeordneter Erwin Preiner| (fortsetzend): Ich bin gleich fertig. Ein Abschlusssatz: Daher müssen wir schauen, dass unsere kleinstrukturierten bäuerlichen Familien­be­triebe auch zukünftig weiterhin wirtschaftlich überleben können, auch im Biobereich. – In diesem Sinne: ein herzliches Dankeschön. (Beifall.)

16.55


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Dipl.-Ing. Hadwig Soyoye-Rothschädl. – Bitte.

 


16.55.14

Dipl.-Ing. Hadwig Soyoye-Rothschädl (Plattform TTIP Stoppen)|: Grüß Gott, meine Damen und Herren! Ich bin von der Plattform TTIP Stoppen, Bündnis Österreich. Heute sind zwei sehr wichtige Sätze gefallen, nämlich einerseits vom Herrn Wojahn, der gesagt hat: Die EU ist ja auch ein Freihandelsabkommen! Und das Zweite, was immer betont worden ist: Das haben wir ja immer schon so gemacht.

Genau das ist der Grund, warum der Widerstand gegen dieses Abkommen jetzt so groß ist. Sie müssen sich einmal zu Gemüte führen, wie viele Menschen ehrenamtlich, freiwillig seit zirka drei Jahren mit Informationsbeschaffung beschäftigt sind, um Fakten ans Licht zu bringen, damit nicht Mythen verbreitet werden.

Also der Vorwurf, dass wir unseriös sind, geht einfach absolut ins Leere. Die Argu­mentation von Frau Weyand, dass wir die Globalisierung gestalten müssen, dass unsere Produktionsabläufe ja über viele Länder segmentiert sind, möchte ich auch noch aufnehmen. Ja warum sind sie so? – Weil man in einem globalen Wirtschafts­markt nur durch den Preis bestehen kann. Und wie kann man einen niedrigen Preis machen? – Indem man ArbeitnehmerInnenrechte beschneidet oder Umweltstandards senkt. Es gibt kein anderes Argument, in einem Markt zu bestehen, wo man das gleiche Produkt absetzen möchte.

Wir müssen uns doch bitte fragen: Haben wir keine Schweine, haben die Kanadier keine Schweine, haben wir keine Rinder, haben wir keine Milchprodukte? Warum müssen wir Milchprodukte auf einem Milchmarkt exportieren? Indien hat inzwischen Strafzölle verhängt, um den eigenen Milchmarkt zu schützen. Wir müssen uns auch einmal davon verabschieden, dass Zölle ein Gespenst sind, dass sie furchtbar schlecht sind.

Die EU wendet bei Stahl sehr wohl Zölle an, und Amerika möchte Zölle bis zu 230 Prozent gegenüber den BRICS-Staaten anwenden. Zoll ist das einzige Mittel, mit dem ein ungleicher Markt reguliert werden kann, und wir brauchen in dem Sinn auch mehr Regulierung, mehr Ausgleich, um unsere Standards sowohl in arbeitsrechtlicher Hinsicht als auch in umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Hinsicht zu schützen und zu erweitern. (Vorsitzender Kogler gibt das Glockenzeichen.)

Zu unserer Landwirtschaft: Wenn wir nur mehr zufrieden sind, wenn wir den Struk­turwandel verlangsamen, dann frage ich mich wirklich, was unsere politischen Ziele sind. Das klingt dann ungefähr so, wie wenn wir aus der Kirche austreten. Es treten jedes Jahr weniger aus. Das kann nicht unser Ziel in unserer Landwirtschaft sein. Danke. (Beifall.)

16.58


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Ich möchte nun zwischenzeitig Frau Kommissarin Malmström in unserer Mitte bei dieser Enquete begrüßen und hinzufügen, dass ich selber schon öfter Zeuge und Gesprächspartner war, als Frau Malmström in Österreich für Diskussionen zur Verfügung stand, unter anderem hier im Parlament, auch für einen ausgewählten Kreis von Abgeordneten. Das sollte fairerweise bei allen unterschiedlichen Meinungen nicht unerwähnt bleiben. Welcome! (Beifall.)

Als Nächste zu Wort gelangt Frau Landtagsabgeordnete Dr. Madeleine Petrovic. – Bitte.

 


16.58.41

MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Landtagsabgeordnete, Niederösterreich, Grüne)|: Herr Vorsitzender! Frau Kommissarin! Sehr geehrte Damen und Herren! Josef Plank hat gefragt, ob alles in Ordnung wäre, wenn dieses Abkommen nicht verhandelt und nicht beschlossen werden sollte. Auch unsere Antwort ist nein, nicht alles ist in Ordnung. Die Welt ist nicht schwarz oder weiß. Aber wir erkennen sehr klar aufgrund der Wirtschafts- und Agrarpolitik, wie sie bisher verfolgt wurde, nämlich ohne ausreichende ökologische und soziale Fundierung, wohin die Reise geht.

Die Reichen werden wesentlich reicher, die Armen werden ärmer und die struktur­schwachen Regionen bleiben immer weiter zurück. Das ist bitte nicht nur traurig, sondern das ist gerade für Österreich ein extremer Wirtschaftsfaktor. Schlagwort: Landschaft; Schlagwort: Tourismus; Schlagwort: Lebensqualität. Das sind ökologische Faktoren, das sind aber auch wirtschaftliche Faktoren.

Ich habe es eingangs schon gesagt: Ich halte dieses Abkommen für gesamtändernd, denn es betrifft Grundprinzipien unserer Verfassung im Bereich des Rechtstaates und der Gewaltentrennung. Daher muss nach Art. 44 Abs. 3 BV-G eine verpflichtende Volksabstimmung stattfinden, sonst ist es jedenfalls rechtswidrig.

Es wurde von Frau Weyand und Frau Schrott gesagt, es wären alle Schichten sowie die Unternehmen eingebunden worden. – Die Umweltorganisationen, die Tierschutz­organisationen sind nicht eingebunden gewesen, und hier in diesem Saal sitzen auch Vertreter und Vertreterinnen erfolgreicher Unternehmen, die sagen: Wir sehen das anders!

Ich bin auch Geschäftsführerin einer Gesellschaft im Bereich der Lebensmittelkontrolle, wir sind auch WKO-Mitglied, und für uns haben Sie hier nicht gesprochen! Wir vertreten einen gegenteiligen Standpunkt, daher meine Forderung: Legen Sie offen, damit wir das Ganze von der Ebene der Ideologie auf jene der Realität zurückholen! Legen Sie offen, welche etwa 700 Verfahren im Bereich der ISDS Cases derzeit anhängig sind: Wer ist Kläger, wer wird geklagt, worum geht es, wie hoch sind die Streitwerte und wie hoch sind die Verfahrenskosten? Besonders interessieren mich natürlich die etwa 20 Fälle, in die Kanada involviert ist. Legen Sie das offen! Darüber können wir dann realistischerweise diskutieren. (Beifall.)

17.01


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Dr. Gerhard Hovorka. – Bitte.

 


17.01.24

Dr. Gerhard Hovorka (Bundesanstalt für Bergbauernfragen)|: Mein Name ist Gerhard Hovorka von der Bundesanstalt für Bergbauernfragen. Ich möchte mich für die Einladung sehr herzlich bedanken und in den 2 Minuten etwas sagen, was wahr­scheinlich eh alle hier wissen.

Österreich hat eine relativ kleinstrukturierte Landwirtschaft: durchschnittlich 19 Hektar landwirtschaftlich genutzte Fläche. Wir haben hohe natürliche Bewirtschaftungs­er­schwer­nisse, Stichwort: 70 Prozent Berggebiet. Wir haben viele Bewirtschaftungs­aufla­gen für die Landwirtschaft: ÖPUL, Cross Compliance, Greening. Es gibt in Österreich keine Gentechnik im Anbau, wir haben einen hohen Anteil an Biobetrieben –18 Prozent –, relativ guten Verbraucherschutz und Tierschutz, hochqualitative Pro­dukte und eine hervorragende Kulturlandschaft sowie eine kleinstrukturierte Verar­beitung in Industrie und Gewerbe.

Das bedeutet allerdings auch Wettbewerbsnachteile und relativ hohe Kosten. Daraus folgt, dass Förderungen erforderlich sind, zum Beispiel für die Berglandwirtschaft. Die Berglandwirtschaft kann ohne Bergbauernförderung – AZ –, ohne Umweltprogramm ÖPUL auf die Dauer zum Großteil nicht existieren.

Wenn man diesen Zahlen jetzt die Struktur in Kanada und in den USA gegen­überstellt – Irmi Salzer hat dies ja vorgestellt – und wenn man dann noch annimmt, dass die Standards im Zuge des globalen Wettbewerbs mit diesen zwei Abkommen unter Druck geraten, dann ist meine Schlussfolgerung: CETA und TTIP erweitern für den Großteil der österreichischen Landwirtschaft den Handlungs- und Gestaltungs­spielraum nicht, sondern sie schränken diesen Gestaltungsspielraum ein.

Meine Frage ist daher: Warum sollten die Bergbauern und Bergbäuerinnen, warum sollte der Großteil der österreichischen Landwirtschaft für diese Abkommen sein? – Danke. (Beifall.)

17.03


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Nächster Redner ist Herr Gerhard Riess. – Bitte.

 


17.03.42

Gerhard Riess (PRO-GE)|: Werte Damen und Herren! Mein Name ist Gerhard Riess von der Gewerkschaft PRO-GE. Wir vertreten nicht nur Personen in der Industrie, sondern auch Leute in der Landwirtschaft und unter anderem auch Förster, auf die zu sprechen ich dann noch kurz kommen werde.

Ich bin immer wieder überrascht, dass es anscheinend ein Missverständnis gibt über die Frage, was ILO-Kernarbeitsnormen sind. Das ist kein Pamphlet und keine Schrift der Gewerkschaften, sondern das ist eine Sache des gemeinsamen Kompromisses von Arbeitgebern und Staaten. Also bitte, liebe Unternehmer: Fordert ILO-Kern-arbeitsnormen ein! – und nicht nur die Gewerkschaften. – Punkt eins.

Punkt zwei: Es gibt in diesen Handelsübereinkommen erstmals mit CETA die Möglichkeit, dass Qualifikationen verstärkt geregelt werden. Ungemein amüsant – um auch den Ausdruck „außerirdisch“ zu gebrauchen, der heute schon gebraucht wurde – finde ich die Frage, welche Berufe da geregelt werden. Geregelt sind da Ingenieure, Architekten – und die Förster. Jetzt habe ich gedacht: Wer hat denn da die Förster als Berufsgruppe hineingebracht? Natürlich ist das in der Frage der Mobilität interessant, nicht nur in Europa, sondern auch außerhalb von Europa unterwegs zu sein.

Wenn man sich aber die Detailfragen anschaut – wir sind ja in Österreich sehr stolz auf die Berufsausbildung –, dann sieht man, es geht nicht um die dreijährige Berufsaus­bildung von Förstern, sondern um die akademische Försterausbildung. Wenn es da also einen Text gibt und da die Frage offen ist, was das in Hinblick auf die gegenseitige Anerkennung bedeutet – und das ist die einzige Berufsgruppe, die erwähnt wird –, dann ist eines sehr interessant: dass bei der jagdlichen Ausbildung in Österreich die Notwendigkeit besteht, sich mit den Tieren auseinanderzusetzen.

Meine Forderung ist daher: Wenn es in Kanada Elche und Bären gibt, sollten öster-reichische Förster, wenn sie dann in Kanada beschäftigt sind, ganz einfach eine Zusatzausbildung machen, wie sie mit diesen wilden Tieren umzugehen haben.

Das war mein heutiger Beitrag zur Frage Qualifikation im Sinne von CETA. – Danke. (Beifall.)

17.05


Vorsitzender Abgeordneter Mag. Werner Kogler|: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Johannes Gutmann von der Initiative KMU gegen TTIP.

*****

Im Einvernehmen mit dem Zweiten Präsidenten, der demnächst wieder den Vorsitz übernehmen wird, kündige ich folgende Vorgehensweise an: Wir werden nach diesem Redebeitrag dieses Panel unterbrechen, in dem es noch zirka neun Wortmeldungen gibt. Der Nächste in diesem Panel wäre Herr Piringer von der Grünen Bildungswerk-statt Niederösterreich.

Davor kommt allerdings die Rede der Frau Kommissarin Malmström und die darauf folgenden Reaktionen, sodass sie diese noch hören kann. Dann ist dieser einge­schobene Block fertig und die Frau Kommissarin kann, wie ursprünglich geplant, vor 18 Uhr den Plenarsaal wieder verlassen. Dann setzen wir fort, wo wir unterbrochen haben, und ganz am Schluss kommt dann die Abschlussrunde der Fraktionen.

*****

Nun gelangt, wie gesagt, Herr Johannes Gutmann zu Wort. – Bitte.

 


17.07.06

Johannes Gutmann (KMU gegen TTIP; Sonnentor)|: Sehr geehrte Frau Kommissarin! Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hohes Haus! Mein Name ist Johannes Gutmann, ich habe 1988 als Arbeitsloser mit Kräutern und drei Biobauern bei null begonnen. Keiner hat daran geglaubt – mittlerweile haben wir in einem kleinen Dorf im Waldviertel 300 Arbeitsplätze geschaffen, insgesamt in unseren Firmen 450, und damit noch einmal 450 Arbeitsplätze auf den damit verbundenen Bauernhöfen.

Wir sind natürlich für Handelsabkommen. Wir brauchen internationale Handels-abkom­men, unsere Marke Sonnentor hat in mittlerweile über 50 Ländern dieser schönen Welt Einzug gehalten, und es werden noch mehr werden, wenn wir uns nicht irgendwo verhaspeln und uns in unserer Gier selbst aufhängen. Wir haben nämlich gelernt, dass Handelsabkommen, die auf Augenhöhe basieren, die auf fairer Basis beruhen, auf Nachhaltigkeit, auf Langfristigkeit eigentlich eine Sache von Gemeinwohl sein sollen – das sind für uns wahre Handelsabkommen.

Wir haben leider gemerkt, dass unsere Wirtschaftsvertreter nicht unbedingt das sagen, denn die Wirtschaftskammer – darauf sind wir vor eineinhalb Jahren selbst gekom­men – will uns da etwas einreden, was wir nicht nachvollziehen können. Dort wird nämlich immer gesagt: Das ist etwas nur für die KMUs, das ist für euch. – Deswegen haben wir uns vor eineinhalb Jahren zusammengetan, fünf KMUs, und mittlerweile haben wir in Österreich über 2 500 Unterzeichner, die sagen: Nein, wir glauben nicht an das, was uns da versprochen wird! (Der Redner hält eine Mappe mit der Aufschrift „KMU gegen TTIP“ in die Höhe.)

Es geht langfristig um Glaubwürdigkeit und Authentizität, und um genau das, was du, Hermann (in Richtung des Abg. Schultes), auch gesagt hast: Wir haben keine Marken, mit denen wir langfristig vielleicht überleben können – nicht in der Landwirtschaft und schon gar nicht, wenn wir als Österreicher oder als EU nach Kanada oder in die USA liefern wollen. Ich kenne den Markt, ich bin seit 1999 dort. Ich habe für mich auch geklärt, ob dort Platz für Sonnentor ist, und ich habe mich glücklicherweise gegen diese Märkte ausgesprochen. Ich habe dort zwei Vertriebspartner gefunden, Kleinig-keiten gehen dorthin, aber große Geschäfte werden in der EU gemacht.

Ich bin deshalb sehr, sehr dankbar dafür, dass wir Mitglied der EU sind. Das ist für mich ein Handelsabkommen, das wir jederzeit beeinflussen können, das sind faire Partnerschaften, die wir auch jederzeit auf Augenhöhe mitbestimmen können und langfristig miteinander gehen können.

Ich lade Sie alle ins Waldviertel ein! Wer wirklich regionale Entwicklung mitleben und erleben will, der soll uns in Sprögnitz besuchen. Wir haben ein altes, fast verfallenes Dorf wachgeküsst, und damit, wie gesagt, wirkliche Agrarentwicklung in einer armen Region geschaffen, und wir sind heute glücklich darüber, das machen zu dürfen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall.)

17.09


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf| (den Vorsitz übernehmend): Wie von Herrn Kollegen Kogler schon angekündigt, unterbrechen wir an dieser Stelle die Debatte zu Panel 2.

17.09.50Statement des Mitglieds der Europäischen Kommission Cecilia Malmström

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nun darf ich Frau Kommissarin Cecilia Malmström bitten, hier vom Rednerpult aus ihr Statement abzugeben, sich an-schließend die Repliken der einzelnen Fraktionen anzuhören und dann vielleicht noch eine Antwort darauf zu geben. – Bitte, Frau Kommissarin.

17.10.24

 


Cecilia Malmström (EU-Kommissarin für Handel)|: Herr Vorsitzender! Geschätzte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, heute Nachmittag die Möglichkeit zu haben, mich mit Ihnen auszutauschen. Meinen herzlichsten Dank an den Nationalrat für diese Einladung und die Organisation einer solch hochkarätigen und tiefgreifenden Diskussion zur europäischen Handelspolitik. Diese verdeutlicht ein-drücklich, dass die aktuelle, sehr leidenschaftlich geführte Debatte über Handel eine Chance für alle Seiten bietet, sich eingehend mit den Vorteilen und Herausforderungen auseinanderzusetzen, um Klarheit darüber zu gewinnen, was letztendlich auf dem Spiel steht.

Nur zu gerne würde ich meine Anmerkungen auf Deutsch fortsetzen, aber ich möchte, dass Sie auch verstehen, was ich sage. (Heiterkeit.) Ich denke, dass uns allen damit gedient ist, wenn ich ins Englische wechsle und auf die professionellen Fähigkeiten der Dolmetscher vertraue.

(In deutscher Simultandolmetschung): Mein Hauptaugenmerk liegt heute darauf, Ihnen zuzuhören und Ihre Fragen zu beantworten, ich möchte aber zuerst den Kontext abstecken. Insbesondere möchte ich etwas dazu sagen, warum ich glaube, dass Handelsabkommen wie CETA und TTIP dem österreichischen Volk Nutzen bringen werden, wenn man es richtig macht; auf „richtig macht“ werde ich später noch zu sprechen kommen.

Der Ausgangspunkt ist die Bedeutung des Handels für ein Land wie Österreich. Ich komme aus einem Land, das sich nicht sehr von Österreich unterscheidet, ein kleines, offenes Land, abhängig vom Handel mit der übrigen Welt. Länder wie unsere sind in die internationalen grenzüberschreitenden Produktionsketten eingebunden, Österreich wird als das am viertstärksten globalisierte Land eingestuft.

Ich bin überzeugt, diese Verbindungen, die Sie haben, sind nützlich für Österreich. Über 750 000 Arbeitsplätze – jeder fünfte! – sind abhängig von Exporten außerhalb der EU. Da sind die Arbeitsplätze noch gar nicht mitgezählt, für die importierte Roh­materialien oder Teile benötigt werden.

Der Konsument hat eine größere Auswahl und kommt in den Genuss niedrigerer Preise durch offene Märkte.

Wie haben wir diese Märkte geöffnet? – Durch Handelsabkommen – Handelsabkom­men wie die, die wir heute hier diskutieren. Handelsabkommen wie CETA sind daher nicht darauf ausgerichtet, den großen, multinationalen Unternehmen mehr Gewinne zu ermöglichen, sondern allgemeinen Nutzen zu schaffen.

Ich möchte drei Beispiele aus Österreich bringen. Erstens: die AUSTRIALPIN GmbH, die Geräte für Bergsteiger, für Kletterer herstellt. Diese werden in Tirol produziert, aber überall auf der Welt verkauft. Nach dem EU-Handelsabkommen mit Südkorea hat sich die Firma sehr gut entwickelt. Es wurden mehr Menschen angestellt. Und diese Firma sieht auch Chancen durch CETA; 20 Prozent der Produktion werden nach Kanada exportiert.

Ein weiteres Beispiel ist Doppelmayr, Hersteller von Sesselliften, ein Unternehmen mit 1 300 Mitarbeitern. Doppelmayr konnte seine Position auf dem Markt dank der Zusammenarbeit mit Kolumbien wesentlich verbessern und baut jetzt eine Seilbahn in Bogotá. Doppelmayr beschäftigt 90 Lehrlinge und nützt damit auch der lokalen Bevölkerung.

Ein weiteres Unternehmen, das klein angefangen hat und dann sehr stark gewachsen ist, ist Coffeeshop Company, Teil der Schärf-Gruppe. Dieses Unternehmen profitiert vor allem durch die Zusammenarbeit mit Ägypten. 1999 startete das Unternehmen mit einer modernen Version der Wiener Kaffeehäuser, die Handelsabkommen reduzierten die administrativen Hürden für den Eintritt in jene Märkte. 36 Franchises in Ägypten und sechs in Mexiko verkaufen insgesamt 400 000 Tassen Kaffee pro Jahr.

Das sind Beispiele für Unternehmen, die wirklich aus dem Handel profitiert haben und die zeigen, dass der Handel nicht nur für die multinationalen Konzerne wichtig ist. Die fünf größten kanadischen Unternehmen beschäftigen 15 000 Mitarbeiter hier in Öster­reich. Das ist, glaube ich, eindrucksvoller als jede makroökonomische Einschätzung.

Die EU arbeitet ja nicht nur an einem Handelsabkommen, sondern an zwei. Wir bauen ein Netz von Handelsabkommen in der ganzen Welt, damit wir uns in die Welt­wirtschaft einbringen und globale Wertschöpfungsketten aufbauen können, die Inves­titionen und Arbeitsplätze schaffen. Wir haben über 30 Abkommen mit 60 Partnern, sieben weitere sind bereits abgeschlossen, befinden sich in verschiedenen Stadien der Ratifizierung, sie betreffen 31 Länder.

Wir arbeiten an fast 20 weiteren Handelsabkommen, die über 50 Länder abdecken: Das sind CETA, TTIP, aber es gibt auch hochgesteckte Abkommen mit Japan, Indo­nesien, Mexiko, Mercosur, Regionen in Afrika, Tunesien, den Philippinen und so wei­ter. Natürlich arbeiten wir auch mit anderen Ländern in der WTO zusammen, um internationale Abkommen und internationale Regeln zu verhandeln.

Heute möchte ich mich jedoch auf CETA konzentrieren. Dies ist ein Abkommen mit einem gleichgesinnten Partner, Kanada ist ein sehr europäisches Land. Ich hoffe, unsere kanadischen Freunde sind dadurch nicht gekränkt, wenn ich das sage. Wir haben ähnliche Werte, historische Verbindungen und gemeinsame Interessen. In Kanada ist eine fortschrittliche Regierung im Amt, und wir möchten dieses Abkommen zum Erfolg führen.

Kanada ist nicht die Vereinigten Staaten, trotz der geografischen Nähe. Das kana­dische Abkommen gibt es bereits, es ist fertig, man kann es sehen, man kann es lesen – das Abkommen mit den USA gibt es noch nicht, es ist erst im Entstehen. Das ist also nicht dasselbe.

Das kanadische Abkommen ist das beste Abkommen, das die EU je ausverhandelt hat. Es sieht die unmittelbare Abschaffung von 98 Prozent der Zölle vor, sobald das Abkommen in Kraft tritt. Das ist eine nie dagewesene Öffnung auch im Beschaffungs­wesen für uns in der Europäischen Union. Es verbessert die Möglichkeiten für landwirt­schaftliche Exporte durch neue Quoten, bessere geschützte Herkunftsbezeichnungen, aber auch die heikelsten Produkte sind geschützt. Unsere Landwirte brauchen sich also keine Sorgen zu machen.

Die regulatorische Zusammenarbeit wird verbessert. Die Unternehmen können unter Wahrung der hohen Standards und unter Vermeidung unnötiger Bürokratie zusammen­arbeiten, denn die kanadische Sicht gegenüber dem Schutz der Interessen der Bürger und der Standards ist ganz ähnlich wie in Europa, und das ist auch für Österreich von Nutzen. Österreichische Unternehmen haben nämlich die Fähigkeiten, sich diese Chancen zunutze zu machen, wenn sie wollen.

Die österreichischen Infrastrukturunternehmer werden besondere Chancen im kanadi­schen Beschaffungswesen haben. Exporte von hochqualitativen Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten werden ebenfalls erfolgreich sein, denn dies sind Pro­dukte, die der kanadische Konsument schätzt. Schon jetzt werden in diesem Bereich jährlich Güter im Wert von über 1 Milliarde € aus Österreich nach Kanada exportiert. Österreich kann also nur gewinnen.

Wie bei allen Abkommen mussten wir auch hier sicher sein, dass das Abkommen richtig ausgehandelt wird. Was bedeutet das? – Ich bin überzeugt davon, dass alle unsere Handelsabkommen unseren gemeinsamen Werten, die wir in der EU haben, entsprechen müssen, ob wir nun Österreicher, Schweden oder einfach Europäer sind. Diese Überzeugung umzusetzen war der Kern meiner Arbeit, seit ich im Amt bin, und ist auch Kern der neuen Handelsstrategie. Dies wird in CETA berücksichtigt, denn dieses Abkommen – unabhängig von den Übertreibungen und Verzerrungen, von denen man lesen kann – ist die Definition eines progressiven Handelsabkommens, es gewährleistet Transparenz.

Die Verhandlungen haben aus engen Kontakten zur Zivilgesellschaft und aus der Kon­trolle durch das Europäische Parlament Nutzen gezogen. Der vollständige Entwurf ist seit Sommer in allen EU-Sprachen im Netz zu finden, niemand kann behaupten, er hätte ihn nicht lesen können.

Die öffentlichen Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge werden ganz eindeutig geschützt. Die öffentlichen Behörden werden weiterhin auf allen Ebenen in der Lage sein, in völliger Freiheit die öffentlichen Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge zu organisieren. Ob sie privatisieren oder nicht, ist ihre Entscheidung, es besteht keine Verpflichtung zu Privatisierungen. Wenn eine Leistung einmal privatisiert wurde, kann sie wieder verstaatlicht werden, die Entscheidung darüber liegt beim Mitgliedstaat.

Zur regulatorischen Zusammenarbeit: Manche behaupten, die Zusammenarbeit zwi­schen Kanada und der EU würde unsere Freiheit beschränken, politische Maßnahmen im öffentlichen Interesse zu setzen. – Keineswegs: Die öffentlichen Behörden werden ermutigt, miteinander zu reden, zusammenzuarbeiten und unnötige technische Hemm­nisse abzubauen, aber keine Seite wird dazu gezwungen. Man muss sich auch nicht einigen, wenn man unterschiedliche Prioritäten hat. Im Abkommen ist das Recht auf Regulierung im öffentlichen Interesse festgehalten.

Schließlich kommen wir zum Punkt des Investoren- und Investitionsschutzes: Ich ver­stehe die Sorgen, ich habe da selbst Sorgen. Das bestehende ist ein altmodisches System aus den Fünfzigerjahren, darum haben wir in Zusammenarbeit mit der öster­reichischen Regierung und anderen Regierungen der EU-Staaten beschlossen, es zu reformieren. Wir haben uns bemüht, ein besseres System zu finden. Das kana­dische Ab­kommen ist das erste Abkommen, bei dem dieses System vorgesehen ist. Es geht nicht mehr um Schiedsgerichte, sondern um Investitionsgerichte mit ordentlichen Verfah­ren und strikten Regeln. Das ist Transparenz. Es besteht kein Risiko eines Interes­senkonflikts, und es bleibt das Recht erhalten, die Bürger und die Umwelt zu schützen.

Es gibt auf der Welt über 3 000 derartige bilaterale Abkommen, Österreich selbst hat 59 unterzeichnet, das ist keine neue Erfindung. Wenn Ihnen, so wie mir, das alte System nicht gefällt, dann sollten Sie CETA unterstützen, denn hier wird versucht, es besser zu machen. Viele Länder haben uns kontaktiert, sie wollen selbst ein solches System einführen. Es wird einige Zeit dauern, aber es ist die einzige Lösung.

Meine Damen und Herren, ich freue mich darauf, Ihre Meinung zu hören. Das Ab­kommen liegt auf dem Tisch, jetzt muss Europa eine Entscheidung treffen. Die Gespräche sind aber noch nicht zu Ende, und darum ist es so gut und wichtig, dass Sie diese Enquete organisiert haben, in deren Rahmen wir unterschiedliche Stand­punkte hören können und Ihre Fragen und Anliegen entgegennehmen können.

Wir müssen Ihre Anliegen, Ihre Fragen, Ihre Argumente dafür und dagegen verstehen. Die Diskussion darüber wird nächste Woche beim Handelsministerrat in Bratislava ge­führt. Wir müssen zusammenarbeiten, um festzustellen, ob es unterschiedliche Perspek­tiven gibt, versuchen, diese miteinander in Einklang zu bringen. Ministerin Freeland aus Kanada wird ebenfalls anwesend sein, und wir hoffen, dass wir gemein­sam jene Zusicherungen anbieten können, die notwendig sind. Dann obliegt es der österreichi­schen Regierung und anderen Regierungen, zu unterzeichnen, sodass das österreichi­sche Parlament das diskutieren und darüber abstimmen kann. Inkrafttreten wird das Abkommen erst, nachdem es vom Europäischen Parlament beschlossen worden ist.

Ich freue mich sehr, heute hier zu sein, und ich erwarte mit Interesse Ihre Fragen. (Beifall.)

17.26


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Thank you, Madame Commissioner! Could I ask you to take your seat again? Now one speaker from each party will be raising some questions and then I would ask you to answer them again.

*****

Wir setzen fort: Es ist vorgesehen, dass von jeder Fraktion ein Redner, eine Rednerin je 3 Minuten darauf repliziert. Anschließend würde ich die Frau Kommissarin noch einmal um ihre Antworten bitten, bevor sie weg muss.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


17.26.17

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH)|: Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Kommissarin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Vorerst recht herzlichen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen, mit uns dieses so wichtige, für die Bevöl­kerung so wichtige Thema der Freihandelsabkommen CETA und TTIP zu diskutieren.

Wir befinden uns heute schon seit 10 Uhr hier in diesem Saal und haben unter­schiedliche Experten gehört, die sowohl die Pro- als auch die Kontra-Seite vertreten haben. Für uns als Parlamentarier ist es wichtig, gerade die Kontrapunkte aufzuneh­men, ernst zu nehmen und im Sinne der Bevölkerung Entscheidungen zu treffen. Für uns sind die Kontrapunkte – wie Schiedsgerichtsbarkeit, Entmachtung der Parlamente, lebendiges Abkommen, das jederzeit verändert werden kann – nicht vom Tisch. Das heißt, wir würden uns wünschen, dass das CETA-Abkommen nachverhandelt wird, dass ihm im Sinne der Bevölkerung die Giftzähne gezogen werden.

Ich glaube, es wäre nicht nur für uns als Parlamentarier wichtig, es wäre auch für die EU wichtig, die in dieser schwierigen Situation – Stichwort Brexit – ein riesiges Glaub­wür­digkeitsproblem hat. Wenn weiterhin Intransparenz herrscht, wenn weiterhin Drüberfahren das Motto ist – die Kugel rollt, wie wir von Herrn Juncker hören –, dann wird die Bevölkerung à la longue immer mehr Glaubwürdigkeitsverlust gegenüber dieser EU, gegenüber unserer EU – wie wir sie eigentlich empfinden sollten –, verspüren.

Meine geschätzten Damen und Herren! Jeder in diesem Saal hat sich klar für Handel ausgesprochen. Wir alle wissen, Handel ist wichtig. Wir wollen aber einen Handel auf Augenhöhe, einen Handel, der Verbraucherschutz respektiert, akzeptiert und Lebens­mittelsicherheit garantiert.

In diesem Sinne wünsche ich mir von der Kommission, dass sie wirklich im Sinne der Bevölkerung handelt, ihr ihre Ängste nimmt, das Abkommen nachjustiert, sodass wir als Parlamentarier CETA mit gutem Gewissen zustimmen können. In der jetzigen Situation können wir weder CETA noch TTIP zustimmen. – Danke. (Beifall.)

17.28


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


17.29.05

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS)|: Herr Präsident! Frau Kommissarin, thank you very much for your passionate speech! Ich glaube, es ist die Aufgabe jener, die an den Freihandel glauben, die an den freien Markt glauben, die an Chancen glauben, das in Zukunft, in nächster Zeit, insbesondere im Zuge dieser Debatte auch wirklich mit Herz und Verstand zu verteidigen, weil sonst das Ganze keine Chance haben wird.

Ich danke Ihnen vielmals dafür, dass Sie auch klar herausgearbeitet haben, welche Chancen österreichische Unternehmen durch CETA haben. Es sind gerade öster­reichische Nischenunternehmen, die vom Zollabbau und von den einfacheren Zerti­fizierungen profitieren. Da geht es um Kosten, die gerade für KMUs extreme Probleme darstellen. Für größere Konzerne ist das natürlich nichts, wenn man ein doppeltes Zertifizierungsverfahren auch in Kanada durchmachen muss, aber für ein kleineres Unternehmen ist das doch wichtig. Genauso, wie die Öffnung der öffentlichen Be­schaffung auch für österreichische Unternehmen extrem profitabel sein kann. Natürlich kann CETA auch, wie Präsident Schultes schon gesagt hat, für die österreichische Landwirtschaft sehr gut sein, wenn wir es richtig nutzen.

Die Kommission hat hier auch gezeigt – das möchte ich explizit loben –, dass sie sehr beweglich ist, wenn es noch Vorschläge gibt, wie man das Ganze verbessern kann, wie zum Beispiel beim Investitionsschutz. Dort haben wir jetzt durch das Schieds­gericht – wie Sie es auch richtig gesagt haben – auch internationale Standards setzen können, wir haben gezeigt, wie man andere Investitionsschutzabkommen noch besser gestalten kann, sie transparenter gestalten kann: durch transparente, öffentliche Anhö­rungen, durch Transparenz bei Dokumenten und so weiter. Das ist ein guter Schritt, wenn wir wollen, dass auch andere Investitionsschutzabkommen so funktionieren.

Gerade dann, wenn man davor warnt, dass die großen Konzerne dann klagen wer­den – die haben ja das Geld dafür, die können das – und unsere Demokratie ausge­hebelt wird, gerade dann, wenn man das glaubt, muss man sich eigentlich für solche Handelsgerichte einsetzen, die transparent funktionieren und vor denen auch kleinere Unternehmen die Chance haben, gegen einen Staat vorzugehen, wenn dieser etwas Unrechtes getan hat.

Ich glaube, das ist auch ein Test für unsere europäische Politik, ob wir bereit sind, den Mut zu zeigen, für den Freihandel und für die Zukunft zu kämpfen. Wir können zeigen, dass wir Chancen für die nächsten und übernächsten Generationen schaffen wollen – oder wir opfern das am Altar des Populismus. Es wird sich im nächsten Jahr zeigen, ob wir bereit dazu sind.

Ich bin wirklich der Meinung, dass eine pauschale Ablehnung, die wirklich auf teilweise an den Haaren herbeigezogenen Argumenten basiert, nichts anderes als Zukunftsraub ist, und hoffe deshalb, dass sich die Diskussion in nächster Zeit verbessern wird. (Beifall.)

17.31


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber ist der nächste Redner. – Bitte.

 


17.31.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne)|: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kommissarin, herzlichen Dank für Ihr wirklich großes Inter­esse an dieser wirklich grundsätzlichen Debatte. Ich freue mich, dass Sie und Ihre Kollegen und Kolleginnen immer wieder hier im Haus an unseren internen und öffent­lichen Debatten teilnehmen und teilgenommen haben.

Lassen Sie mich noch einmal kurz zusammenfassen, warum die österreichische Gesellschaft mehrheitlich beide Abkommen ablehnt.

Punkt eins: Die österreichische Bevölkerung, aber nicht nur diese, sondern die europäischen Bürgerinnen und Bürger erwarten eine konsistente Politik in der Krise – die Krisen haben 2007, 2008 begonnen, Sie wissen, was ich meine. Die Finanzkrise, aber auch die Wirtschafts- und die Arbeitslosigkeits- sowie die politische Krise, die wir an unseren Grenzen haben, im Bereich der Migration, all das sind Ergebnisse einer globalen Entwicklung. So, und jetzt ist die Frage: Wie kohärent ist diese Politik?

Ich erinnere an den ehemaligen Landwirtschaftskommissar Franz Fischler. Er hat bei den letzten WTO-Verhandlungen versucht, ökologische Standards auch international zu implementieren, für den Handel durchzusetzen. Es ist ihm leider nicht gelungen. Was ist das Ergebnis? – Wir haben heute Freihandelsabkommen bilateraler Art statt multilateraler Abkommen.

Auch ich war voriges Jahr bei der WTO in Genf. Dort wurde mit Europaabgeordneten, mit internationaler Beteiligung über soziale und ökologische Themen diskutiert. Da vermisse ich die Impulse der Europäischen Union, da haben wir international unsere Aufgaben zu leisten, da können wir Vorreiter sein. Das sind die Grundwerte der Union, das sind die Grundwerte Europas, die wir zu verteidigen haben und die wir auch ausbauen müssen. Daher sind die Bürgerinnen und Bürger in Österreich, aber auch in vielen Ländern Europas skeptisch, kritisch oder ablehnend.

Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, Frau Kommissarin: Die öffentlichen Leistungen unserer Kommunen und Städte, unserer Institutionen sind den BürgerInnen sehr, sehr viel wert. Wir haben heute sehr breit diskutiert und festgestellt, dass die öffentlichen Dienstleistungen leider nicht ausreichend abgesichert sind.

Drittens, das Vorsorgeprinzip, das wir laut Primärrecht der EU haben, ist in diesem Vertrag nicht enthalten, das Wort „Vorsorgeprinzip“ kommt kein einziges Mal vor. Im Gegensatz dazu wird die regulatorische Kooperation ausgebaut, es gibt mehr Rechte für die Konzerne, die über technische Möglichkeiten und Harmonisierungen diskutieren können.

Viertens, Frau Kommissarin, und das betrifft jetzt eine Frage der Justiz und des Rechtswesens: Wir wollen keine Zweiklassenjustiz. Wenn Unternehmungen aus Europa nicht klagen können, internationale Konzerne jedoch schon, wenn Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte auf soziale und ökologische Standards nicht einklagen können, dann ist das Zweiklassenjustiz. Das heißt, Konzerne können Staaten klagen, und das ist eine Entwicklung, die wir – und zwar die Mehrheit in Österreich und in Europa – in dieser Art und Weise ablehnen.

Eine letzte Frage an Sie, Frau Kommissarin – Sie können ja noch einmal kurz replizieren –: Wie wird die Abstimmung wirklich ablaufen? Dazu gab es heute keine Einigung unter den Kolleginnen und Kollegen, unter den Rechtsexperten. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) – Ich bin gleich fertig, Herr Vorsitzender.

Ist Einstimmigkeit im Abstimmungsmodus, was die vorläufige Anwendung betrifft, notwendig? Wird es bei der Abstimmung im Rat ein Einstimmigkeitsprinzip geben? Wenn Sie das eindeutig beantworten können, dann wäre zumindest eine Sache geklärt. – Herzlichen Dank. (Beifall.)

17.35


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Abgeordneter Dr. Hübner ist der nächste Redner. – Bitte.

 


17.35.34

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ)|: Herr Vorsitzender! Frau Kommissarin Malmström, vielen Dank für Ihre sehr beherzten Ausführungen. Man sieht, dass Sie hinter der Sache stehen. Inhaltlich sind wir damit natürlich nicht ganz zufrieden und nicht ganz glücklich, weil die ganze Diskussion nur eine einzige Kaskade an Schön­färberei gewesen ist. Es tut mir leid, wenn ich das so sage, aber wenn Sie Einzel­beispiele herausklauben und sagen, die Firma Doppelmayr hat mit Unterstützung eines Freihandelsabkommens eine Seilbahn in Bogotá gebaut und ähnliche Dinge, dann sind das ja keine Argumente für TTIP und CETA.

Mit beiden Staaten, mit Kanada und den USA, haben wir einen sehr ausgebauten, einen fast tariffreien Handel mit ganz geringen Abgaben, und wir haben nicht die geringsten Hinweise darauf, dass es, wenn wir diese Abkommen nicht abschließen, zu einem Einbruch oder Rückgang dieses Handels kommt, und auch nur sehr geringe Anhaltspunkte dafür, dass der Abschluss dieser Abkommen zu einem nennenswerten Ausbau dieser Handelsbeziehungen führt.

Wir haben also nicht allzu viele Hinweise darauf, dass es aus diesen Abkommen be­sondere Wohlstandsgewinner in Europa geben wird. Wir haben aber mit Sicherheit das Problem, dass wir mit den Abkommen diverse, heute schon mehrfach genannte, Risken auf uns nehmen. Nur die Kollegin Gamon, meine Vorrednerin, glaubt, dass wir die Macht großer Konzerne, ihren Lobbyismus und ihren Druck auf die Staaten, dadurch eingrenzen können, indem wir ihnen auch noch Klagsrechte, verbunden mit Schadenersatzforderungen, gegen die Staaten geben.

Wir jedenfalls glauben das nicht. Daher sind wir der Meinung, dass Ihre Ankündigung oder Ihre, sicher wohlgemeinte, Mitteilung, dass Sie dafür sind, aber unsere Einwände und Sorgen verstehen, zu wenig ist. Sie haben ja mitgekriegt, dass nicht nur in Öster­reich wirklich massiver Widerstand gegen diese Abkommen besteht und ein überwälti­gender Teil der Bevölkerung dagegen ist und sich beide Häuser unseres Parlaments dagegen ausgesprochen haben, diese Abkommen in der vorliegenden Form zu rati­fizieren.

Daher erwarte ich von Ihnen eine klare Stellungnahme dazu: Was sind Ihnen diese Einwände wert? Sind sie Ihnen so viel wert, dass Sie sagen, Sie verstehen sie, Sie lassen sich trotzdem vom Europäischen Parlament die Abkommen absegnen – jetzt mal CETA vorab –, setzen sie vorläufig in Kraft und wissen, dass sie damit auf ewig gültig sind, weil ohne Zustimmung des Vertragspartners ein Rückzug nicht mehr möglich ist? – Damit zeigen Sie Staaten und den Parlamenten quasi die lange Nase.

Oder sind Sie angesichts des doch vorhandenen Widerstandes bereit zu sagen, Sie werden das nicht unterschreiben – solange diese wesentlichen Widerstände nicht ausgeräumt sind und solange sich nicht eine überwältigende Mehrheit der Staaten dazu bekennt –, weil Sie sich eigentlich als Vertreter der Staaten erachten und nicht als Vertreter Ihrer eigenen Ideen und Ihrer eigenen Wünsche und der einiger Konzerne, die sich sehr wirkungsvoll für diese Abkommen einsetzen? – Vielen Dank. (Beifall.)

17.38


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Bundesrat Preineder ist der nächste Redner. – Bitte.

 


17.39.05

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich)|: Geschätzter Herr Präsident! Frau Kommissarin! Geschätzte Damen und Herren! Wir führen heute eine sehr wich­tige Debatte, weil beide Themen, CETA und TTIP, in unserem Land sehr emotional diskutiert werden.

Mir ist es besonders wichtig, zwischen den Gesprächen über TTIP und jenen über das Kanada-Abkommen eine klare Trennung vorzunehmen. TTIP hat schon beim Start viel an Vertrauen verloren, und ich denke, es gilt wirklich, den Prozess neu aufzusetzen und diese Verhandlungen neu zu beginnen. CETA hingegen ist ein fertiges Abkom­men, ein Abkommen, in das sich die EU mit vielen Wünschen einbringen konnte, die auch berücksichtigt wurden.

Einige Mitglieder des Bundesrates konnten sich bei ihrem Besuch in Kanada per­sönlich davon überzeugen, dass es klare und ehrliche Absichten gibt, ein Handels­abkommen auf Augenhöhe abzuschließen. Ich glaube, das ist für uns alle besonders wichtig.

Persönlich bin ich sehr kritisch, was Globalisierung und Internationalisierung anbelangt, weil Volkswirtschaften und Staaten sehr unterschiedlich geprägt und gelagert sind. Sehen wir uns aber Kanada an, dann stellen wir fest, dass es eine gut entwickelte, mit Europa und Österreich vergleichbare Volkswirtschaft hat, mit vergleichbaren Sozial­stan­dards und vergleichbaren Umweltstandards, und vor allem mit Rechtsstandards, die unseren ähneln, da wir eine ähnliche Werteordnung pflegen.

Geschätzte Damen und Herren! Zu einem praktischen Beispiel aus meiner nächsten Bezirksstadt, Wiener Neustadt: ein Motorenwerk, das sehr exportorientiert ist, weil es Dieselmotoren für Flugzeuge produziert, und 70 Mitarbeiter beschäftigt und, wenn das gut geht, auf 200 Mitarbeiter aufstocken möchte. 3,5 Prozent Zoll sind aber genau die Gewinnmarge dieses Unternehmens, und darum ist es wichtig, entsprechend gegen­zusteuern.

Als Landwirt und Biobauer ist mir klarerweise auch der landwirtschaftliche Teil sehr wichtig. Ich glaube nicht, dass die österreichische Landwirtschaft mit der Produktion von Massengütern für den Weltmarkt reüssieren kann. Wir als Feinkostladen Europas können nur mit Spezialitäten in hoher Qualität unsere bäuerlichen Betriebe erhalten.

Lieber Freund Pirklhuber – seines Zeichens Agrarökonom –, wenn du sagst, 100 000 Ton­nen Weizen um 150 € die Tonne können in die EU hereinkommen und 30 000 Tonnen Käse können wir exportieren, dann sind das 15 Millionen €, die hereinkommen, und 210 Millionen €, die wir exportieren können. (Vorsitzender Kopf gibt das Glocken­zeichen.)

Der Bundesrat hat eine einstimmige Entschließung verfasst, dass CETA ein ge­mischtes Abkommen ist. Wir wollen als Parlament mitreden, wir wollen mitgestalten. Wir brauchen noch Verbesserungen, aber es ist besser, wenn wir die Zukunft ent­wickeln wollen, sie mit CETA als ohne zu entwickeln. (Beifall.)

17.42


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Cap. – Bitte.

 


17.42.35

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Kommissarin! Gott sei Dank haben Sie eine Redezeitbeschränkung gehabt. Sie haben das so sympathisch vorgebracht, wenn Sie noch länger gesprochen hätten, wäre ich noch ganz schwach geworden. Ich gehöre nämlich auch zu den Kritikern, möchte ich hinzufügen.

Ich glaube, dass ich mich – da die Redezeit sehr kurz ist – gleich auf eine Frage konzentriere, und zwar: Wie soll der Abstimmungsprozess wirklich ablaufen? Ist das nach dem Einstimmigkeitsprinzip oder nicht? – Das ist eine ganz entscheidende Frage.

Das Zweite ist: Was sagen Sie dazu, dass das Kanada-Abkommen in Wirklichkeit eine Hintertür für TTIP sein soll und dass wir auf diese Art auch an den amerikanischen Markt gebunden werden? Die Betonung, Kanada und Europa seien so wahnsinnig ähnlich, mag wertemäßig stimmen, aber – wie soll ich es sagen? – nicht ganz, weil Kanada aus vielen Teilen und Einstellungen besteht. Daher würde mich interessieren, ob das eine Art Hintertür ist.

Sie sagen: Investitionsgericht. Das ist der härteste Teil, den wir einfach nicht akzep­tieren können. Wir haben ein über lange, lange Zeit entwickeltes Rechtssystem, und wir sehen überhaupt keinen Grund dafür, außer es soll versucht werden, neben dem Rechtssystem Dinge auszuhebeln, für die hier viele über Jahre und Jahrzehnte gekämpft haben. Und das kann nur die Standards betreffen, das kann nur ein Aufweichen, ein Neoliberalisieren sein, sonst macht das keinen Sinn. Das machen die ja nicht aus Langeweile, ein Investitionsgericht einzuführen.

Daher noch einmal: Sie werden zur Kenntnis nehmen, dass das hier in Österreich sicher keine Zustimmung findet. Ich hoffe, dass Sie dagegen kämpfen. Sie sagen, Sie sind unglücklich, aber dass die fünfziger Jahre jetzt durch die sechziger Jahre ersetzt werden, ist unserer Meinung nach kein echtes Programm.

Interessant zu vergleichen ist, wie Sie heute gesprochen haben und im Teletext steht, dass Juncker sagt: EU in einer existenziellen Krise. – Ist die Art, wie CETA und TTIP gelaufen sind – und dabei war sehr wohl die Transparenz- und Demokratiefrage eine ganz entscheidende, die Partizipationsfrage eine entscheidende –, Teil dieser existen­ziellen Krise der EU? Oder widersprechen Sie jetzt dem Präsidenten Juncker? Was ist Ihre Meinung dazu? Sie haben fast Glückgefühle ausgestrahlt. Meine Hormone haben gearbeitet wie wild, als Sie hier versucht haben, diesen Prozess in dieser positiven Form darzustellen.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Jetzt muss ich dann langsam einschreiten. (Heiterkeit.)

 


Abgeordneter Dr. Josef Cap| (fortsetzend): Herr Präsident! Wollen Sie ein paar Hor­mone von mir haben?

Eine Kritik im Deutschen Bundestag betraf auch die Frage der Interpretations­spielräume bei den Formulierungen in dem Vertrag. Das betrifft unter anderem auch die Schutzniveaudebatte und die Daseinsvorsorgediskussion. Im Deutschen Bundes­tag wurde gesagt – hier sagt man es sowieso auch –, da sind solche Interpreta­tionsspielräume in dem Vertrag, dass sich in Wirklichkeit die Lobbyisten durchgesetzt haben, die Konzerne, welche wirklich an die Substanz des Fortschritts in Europa anknüpfen wollen.

Ich sage: Es ist keine Glaubensfrage, es ist keine Vertrauensfrage. Was zählt sind die beinharten Fakten und die Details. Dort liegt, wie wir in Österreich sagen, der Teufel, der Diavolo. Und da müssen wir vorsichtig sein. (Beifall.)

17.46

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Frau Kommissarin! Ich darf Sie bitten, die aufgeworfenen Fragen zu beantworten. – Bitte sehr.

 


17.46.05

Cecilia Malmström (EU-Kommissarin für Handel)| (in deutscher Simultandolmet­schung): Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich werde versuchen, alle Ihre Fragen zu beantworten. Und vielleicht kann man mir jetzt sehr viel Redezeit geben, damit ich vielleicht noch ein paar Zögerer überzeugen kann.

Fragen wir uns doch zunächst: Warum sind wir heute eigentlich hier? Warum haben wir ein Abkommen mit Kanada? Warum haben wir fast 20 Abkommen, die wir ver­handeln? – Wir müssen uns daran erinnern, warum wir hier sind.

Wir machen das ja nicht, weil die Kommission die europäischen Bürgerinnen und Bürger in irgendetwas hineindrängen will, sondern weil wir glauben, dass Freihandels­abkommen etwas Gutes sind, weil sie neue Gelegenheiten bieten, sie machen uns reicher, sie schaffen neue Arbeitsplätze. Und das ist etwas, das die Kommission als Mandat bekommen hat.

Die Unterstützung für Kanada ist in den meisten Mitgliedstaaten absolut überwältigend. Ich habe einen Brief von zwölf Ministern bekommen, die gesagt haben: Ratifizieren wir doch endlich! Worauf warten wir? Und da gab es auch einen Teil über TTIP und andere Themen. Die Debatte ist sehr intensiv. Das ist ja gut. Aber in den meisten Mitgliedstaaten ist das kein Problem, sondern es ist ganz selbstverständlich, dass wir ein Handelsabkommen mit Kanada machen sollten. Es ist eines der demokratischsten Länder der Welt. (Beifall.)

Kanada ist ein Land, dessen neue Regierung unter Premierminister Trudeau einen sehr progressiven Ansatz für Arbeitsstandards, Umweltfragen, internationale Zusam­menarbeit hat. Sie wollen mit Europa zusammenarbeiten. Es ist doch kein böses Land, es ist ein Land, das den europäischen Ländern sehr ähnlich ist. Und dieses Abkommen wurde einige Zeit verhandelt.

Es wurde zugestimmt, dieses neue Streitbeilegungssystem mit dem Investment Court neu zu verhandeln, weil wir auf die Sorgen der Bürger gehört haben. Die Mitglied­staa­ten sagen: Nun gut, es besteht schon, wir wollen das nicht wieder öffnen. Aber wir haben es geöffnet und neu verhandelt. Jetzt können wir es nicht noch einmal öffnen. Das Abkommen ist jetzt ausverhandelt, und jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten, eine Ent­scheidung zu treffen.

Natürlich können wir darüber nachdenken, noch Klarstellungen zusammen mit Kanada zu treffen, um die Bürgerinnen und Bürger zu beruhigen. Aber die Lebensmittel­sicherheit, die Umwelt sind Dinge, die auch den Kanadiern wichtig sind. Und da gibt es nichts in dem Abkommen, was das bedroht. Handelsabkommen sind ja auch Teil der wirtschaftlichen Erholung.

Öffentliche Dienstleistungen sind geschützt. Und die EU hat noch nie in einem Handelsabkommen irgendein Land oder irgendeine Stadt gezwungen, etwas aufgrund eines Handelsabkommens zu privatisieren. Zeigen Sie mir ein Beispiel, wenn Sie können. Wir haben das immer geschützt, weil wir wissen, dass es nicht nur für die EU wichtig ist, sondern auch genauso für die Kanadier.

Beim regulatorischen Kapitel geht es um technische Dinge, um Normen, Prüfnormen für das Testen von Maschinen. Und wenn das mehr oder weniger auf identische Weise geschieht, um sicherzustellen, dass diese Maschinen auf beiden Seiten des Atlantiks sicher sind, können wir uns doch vielleicht darauf einigen, dass nur eine Prüfung genügt. Denn das kostet viel Geld, besonders für KMUs. Darum geht es.

Wir können unsere Experten zusammenbringen, um sicherzustellen, dass in Zukunft all diese iPhones, die Sie haben, die Nanotechnologie oder die elektronischen Autos den besten Standards gehorchen und diese Expertise geteilt wird, damit Sie und natürlich auch andere Parlamentarier das auch berücksichtigen können. Sie werden die Gesetze schaffen, es geht nur darum, die besten Experten zusammenzubringen.

Multinationale Unternehmen können keine Länder aufgrund von entgangenen Profiten oder neuer Umweltgesetzgebung verklagen. Das ist ganz klar festgelegt.

Das System dieses Investment Court mag Ihnen nicht gefallen, aber es wurde nicht erst jetzt erfunden, sondern das alte System gibt es bereits. Irland hat 68 dieser Abkommen, die verschwinden deswegen nicht. Das heißt, CETA ist ein gutes Abkom­men mit einem guten, progressiven Partner, um dieses gesamte System zu verbes­sern.

Es würde sehr wenige Fälle zwischen uns und Kanada geben. Und wir könnten das ganze System abschaffen. Kanada und die EU können vielleicht federführend darin sein, überhaupt ein internationales Streitbeilegungssystem ins Leben zu rufen. Dann brauchen wir das nicht in den einzelnen Abkommen; denn es gibt ja tatsächlich manchmal Diskriminierung gegen ausländische Unternehmen, weil sie ausländische Unternehmen sind, und das wollen wir verhindern.

Amerikanische Unternehmen können nicht den Schleichweg über Kanada verwenden, um ins System zu kommen. Zweigniederlassungen zählen nicht als kanadische Unternehmen. Es ist also keine Hintertür. Aber Kanadier und Europäer haben Vorteile, die darüber hinausgehen, was wir heute haben, und darüber hinausgehen, was wir mit den USA haben.

Wird der Handel zwischen Kanada und uns abnehmen, falls wir CETA nicht haben? – Nein, das glaube ich nicht, denn unsere Volkswirtschaften sind sehr integriert, und wir sind bereits gute Partner. Aber wir haben die Möglichkeit, den Handel sogar noch zu vermehren. Wir haben die Möglichkeit, 400 Millionen € pro Jahr an Zöllen zu elimi­nieren. Das ist viel Geld, besonders für kleine Unternehmen. Wir haben die Möglichkeit für österreichische Unternehmen und andere, Zugang zum öffentlichen Beschaffungs­markt in Kanada zu haben, dieser ist 30 Milliarden € wert. Das wäre eine gute Sache. Warum sollte man dazu Nein sagen?

Sie haben bezüglich der Vorgangsweise gefragt: Die Kommission schlägt vor, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist. Das bedeutet, es kann nur in Kraft treten, nachdem es von allen nationalen Parlamenten ratifiziert worden ist. Die vorläufige Anwendung des EU-Teils erfordert eine qualifizierte Mehrheit. Das Inkrafttreten des mitgliedstaatlichen Teils erfordert Einstimmigkeit. Wir haben aber vorgeschlagen, dass man das Ganze als gemischtes Abkommen ansieht, aber dennoch eine vorläufige Anwendung vorsieht. Und das, was vorläufig angewendet werden soll, wird noch dis­kutiert. Wahrscheinlich Teile des Investitionskapitels, einschließlich dieses Investment Court.

Geben Sie mir noch eine Minute! Dieses Investment Court-System wird wahrscheinlich außerhalb der vorläufigen Anwendung bleiben. Das heißt, es wird nur in Kraft treten, nachdem Sie und andere darüber abgestimmt haben. Es kann keine Entscheidung über die Signatur gemacht werden, bevor nicht der Common Accord, die Entscheidung aller Mitgliedstaaten zu ratifizieren, gefallen ist. Und dann nur, wenn das Europäische Parlament auch Ja dazu sagt. Dann kommt es zur Ratifizierung zu Ihnen, zu allen nationalen Parlamenten.

Das ist ein Prozess, der normalerweise sehr lange braucht, vielleicht vier Jahre. Warum sollten wir uns gegen all diese möglichen Vorteile in vier Jahren wehren? Jedenfalls wird es irgendwann auf Ihrem Tisch landen. Ich hoffe also, dass Sie dieses Abkommen genau studieren, besonders die Abschnitte, mit denen Sie nicht zufrieden sind. Ich kann Ihnen versichern, dass alle Ihre Befürchtungen ernst genommen werden.

Noch einmal: Kanada ist ein Freund und ein Verbündeter, wir kooperieren in vielen Beziehungen. Wenn wir mit Kanada kein Handelsabkommen machen können, mit wem sollen wir es dann können?

Die EU ist in der Krise, aber nicht wegen der Handelsabkommen. Man beobachtet uns auf der ganzen Welt. Man wird beobachten, ob wir in der Lage sind, Handels­abkommen auch mit Japan und Mexiko zu machen. Werden sich diese Länder auf uns einlassen, wenn Sie sehen, wir können das hier nicht schaffen? – Ich hoffe also, Sie sehen auch ein bisschen das größere Bild.

Herr Präsident, vielleicht darf ich noch einmal zu Ihnen zurückkommen oder vielleicht können auch meine Mitarbeiter noch einmal vorsprechen. – Vielen Dank. (Beifall.)

17.55


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Frau Kommissarin, vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung der noch aufgeworfenen Fragen.

Es war eine würdige Fortsetzung Ihrer bisherigen Auftritte in diesem Hohen Haus. Sie scheuen sich nicht, sich den Debatten hier auch wirklich zu stellen. Vielen Dank. Allein unter meinem Vorsitz ist es, glaube ich, das dritte Mal, dass wir über diese Thematik sprechen, abgesehen von Diskussionen, die wir separat mit den Experten und Ver­handlungsführern geführt haben.

Vielen Dank für Ihr Angebot, uns auch weiterhin in der Folge zur Verfügung zu stehen. Ich kann mir vorstellen, dass wir sicher noch das eine oder andere Mal darauf zurück-kommen werden. Ich würde mich jedenfalls freuen, wenn Sie wieder bei uns zu Gast wären.

Soviel ich weiß, müssen Sie jetzt zu einem anderen Termin. Noch einmal herzlichen Dank für Ihr Kommen. Alles Gute und viel Erfolg weiterhin! (Beifall.)

17.56.30Fortsetzung von Panel 2

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Meine Damen und Herren, wir setzen dort fort, wo wir die vorige Debatte unterbrochen haben. Wie vorher schon organisatorisch festgelegt: 2 Minuten Redezeit.

Zu Wort gelangt Herr Andreas Piringer von der Grünen Bildungswerkstatt Niederöster­reich. – Bitte.

 


17.56.56

Andreas Piringer (Obmann der Grünen Bildungswerkstatt Niederösterreich)|: Herz­lichen Dank zunächst für diese Veranstaltung. Danke, dass es auch mir möglich ist, kurz noch zu Ihnen zu sprechen. Gleich vorab: Handel ist ein ganz wesentlicher Bestandteil unseres Lebens. Handel ist gut, Handel ist wichtig, aber Handel muss vor allem fair sein. Das ist ein Zugang, den nicht nur wir als Teil der Plattform TTIP Stoppen-Kampagne so sehen, sondern auch ein überwiegender Teil der Bevölkerung.

Es geht nicht an, dass wir die Quantität immer mehr steigern, sondern es müsste genau das Gegenteil der Fall sein, Quantität hinunter, Qualität hinauf. Das müsste das Motto sein. Ich denke, gerade in dem Sinne, wie wir es auch vom Landwirtschafts­minister gehört haben: Der Schweineexport nach Japan, und die Tatsache, dass wir uns mittlerweile mit Deutschland übertreffen, zeigt eigentlich auf, was für arme Exportschweine das sind. Und das kann eigentlich nicht unsere Zukunft sein.

Wenn man sich die Wachstumsprognosen anschaut, von denen wir heute am Vor­mittag gehört haben, die ja eigentlich in der statistischen Schwankungsbreite liegen beziehungsweise eigentlich überhaupt nicht existent sind, frage ich mich wirklich, wozu wir solche Handelsabkommen dieser Art brauchen.

Wir haben in der TTIP Stoppen-Kampagne an die 50 Veranstaltungen in Niederöster­reich gemacht und dabei natürlich ein paar Hunderte Leute erreicht. Wirklich auffallend dabei war, dass in der letzten Zeit die Ablehnung, die Skepsis vor allem bei der land­wirt­schaftlichen Bevölkerung enorm zugenommen hat. Bei den ersten Veranstaltungen, die wir gemacht haben, haben wir gesagt: Mehr oder weniger sind jetzt ein paar von den Sozialdemokraten, ein paar von den Grünen da. Und jetzt zum Schluss hat es wirklich ganz heftige Auseinandersetzungen, verbale Attacken gegeben, die wir uns so nicht erwartet hätten. So etwa bei der Informationsveranstaltung in der Landwirtschaft­lichen Fachhochschule in Edelhof, Zwettl, und da kann man wirklich sagen – Frau Schrott ist jetzt leider nicht mehr da und der Herr Landwirtschaftsminister auch nicht –: Da sind verbal die Fetzen geflogen. Wenn die Landwirte dort noch ihre altbewährten Heugabeln gehabt hätten, dann wäre es interessant gewesen, zu sehen, was passiert wäre. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.)

In diesem Sinne bin ich insofern stolz, dass das Bewusstsein der Bevölkerung dort ist, wo es hingehört. Etwas war auch ganz interessant, nämlich, dass es eben auch Wortmeldungen gegeben hat, die gemeint haben: Gerade Sie (in Richtung ÖVP) verschaukeln Ihre eigene Klientel und dürfen sich dann nicht wundern, wenn die Leute scharenweise zur FPÖ laufen und nicht mehr die ÖVP wählen.

In diesem Sinne bleibt mir vielleicht noch ein Appell zum Schluss: Selber nicht nur Brüste essen und Haxerln exportieren, sondern wirklich darauf schauen, dass man sich regional und dementsprechend vernünftig ernährt! – Danke schön. (Beifall.)

18.00

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächste Rednerin: Frau Christine Pichler-Brix. – Bitte.

 


18.00.23

Christine Pichler-Brix (BäuerInnen gegen TTIP)|: Ich wünsche euch allen einen schönen guten Abend! Mein Name ist Christine Pichler-Brix. Ich bin Bäuerin am Attersee, wir haben 14 Mutterkühe. Ich bin auch Obfrau der Österreichischen Berg- und KleinbäuerInnen Vereinigung und möchte an Sie die Sorge und die Skepsis über diese Freihandelsverträge herantragen, und zwar von, ich glaube, wirklich einem Großteil der Bäuerinnen und Bauern. Ich glaube, dass sie sehr gut spüren, dass der Strukturwandel dadurch beschleunigt wird. Und wenn wir wissen, dass jetzt schon 3 000 bis 5 000 Betriebe im Jahr aufhören, was eine unglaubliche Zahl ist, dann kann man sich denken, dass die Bäuerinnen und Bauern in diesem Zusammenhang wirklich große Sorge haben.

Wir haben jetzt gerade ein aktuelles Beispiel. Die EU hat die Milchquote gecancelt und wirklich ruinöse Zustände für die Milchbäuerinnen und -bauern erwirkt. Man sieht eigentlich keine Lösungskompetenz in der EU und leider auch nicht in Österreich. Und wenn man jetzt glaubt, dass mehr Exporte die Lösung sind, dann, glaube ich, hat man nicht verstanden, dass die Klimaerwärmung sehr massiv damit zusammenhängt.

Ich glaube, dass wir nicht auf mehr Exporte hoffen dürfen, schon gar nicht nach Übersee, einfach auch aufgrund des Klimas. Ich glaube, dass es darum geht, nicht mehr Überschüsse zu produzieren und zum Beispiel auch keine Futtermittel zu importieren.

Bio Austria hat jetzt gerade aktuell im April gemeinsam mit Spar und Greenpeace eine Studie zu TTIP in Auftrag gegeben, und da ist ganz eindeutig herausgekommen, dass es negative Auswirkungen auf die österreichische Landwirtschaft haben wird (Vor­sitzender Kopf gibt das Glockenzeichen) und mindestens 4 600 Arbeitsplätze verloren gehen. Ich frage mich jetzt, wie viele da noch übrigbleiben sollen.

Ich glaube, dass diese Abkommen und leider auch die aktuelle Agrarpolitik die bäuer­lichen Familienbetriebe in Europa und auch in Übersee, also in Kanada und USA, und natürlich auch in den anderen Gegenden, zerstören. Und ich …

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Den Schlusssatz bitte!

 


Christine Pichler-Brix| (fortsetzend): fordere dazu auf, die Kräfte in Richtung Ernäh-rungs­souveränität zu lenken. – Danke. (Beifall.)

18.03


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Zu Wort gelangt nun Herr Dipl.-Ing. René Schuster. – Bitte.

 


18.03.26

Dipl.-Ing. René Schuster (Plattform TTIP Stoppen)|: Schönen Nachmittag! Ich bin engagiert im TTIP Stoppen-Bündnis. Heute haben schon einige referiert und sich gegen Protektionismus ausgesprochen. Ich muss aber feststellen: CETA und TTIP sind protektionistische Abkommen. Großunternehmen haben dort viel mehr Möglichkeiten gehabt, bei den Konsultationen vor und während der Verhandlungen mit der EU-Kommission in Kontakt zu sein.

CETA und TTIP bieten privilegierten Schutz für Großunternehmen, weil ihnen Sonder­klagerechte zugesprochen werden, welche für andere nicht zur Verfügung stehen. KMUs werden sich die Schiedsgerichtsverfahren dann nicht leisten können. CETA und TTIP sind protektionistische Abkommen, weil Großunternehmen im regulatorischen Rat vertreten sein werden oder auf diesen Einfluss nehmen können, jedenfalls mehr als andere, und so die Gesetzgebung der EU wesentlich stärker beeinflussen können.

Die sogenannten Freihandelsabkommen CETA und TTIP sorgen nicht für Freiheit, nicht einmal für wirtschaftliche Freiheit, sondern sind protektionistische Abkommen, welche unfaire Vorteile für Großunternehmen zum Nachteil von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Wirtschaftstreibenden schaffen.

Wir fordern ein Ende dieser Art der protektionistischen Abkommen und stattdessen faire Handelspolitik, welche BürgerInnen, Rechtsstaat und Demokratie von der Erpres­sung durch internationale Konzerne befreit. – Danke. (Beifall.)

18.05


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Frau Cornelia Baumgartner gelangt zu Wort. – Bitte.

 


18.05.20

Cornelia Baumgartner (Die Bäuerinnen Niederösterreich)|: Herr Vorsitzender! Geschätzte Experten und Teilnehmer! Die Reihen hier im Saal haben sich schon gelichtet. Ich hoffe, das ist kein Verzweiflungsakt, wie Präsident Schultes vorher gesagt hat. Präsident Schultes hat richtigerweise gesagt, die Bauern haben andere Probleme, das sind die Preise. Dazu kann ich nur sagen: Die Politik muss hier die Rahmen­bedingungen schaffen.

Schade, dass Frau Malmström schon weg ist. Ich hätte der Frau Kommissarin gerne ein paar Botschaften mitgegeben. Meine Frage an sie wäre, warum wir seit 20 Jahren auf europäischer Ebene in Bezug auf eine klare, einfache, faire Lebensmittel­kenn­zeichnung Ankündigungspolitik betreiben. Die Konsumenten haben nicht einmal die Chance, zu erfahren, woher die Hauptrohstoffe der Nahrungsmittel kommen. Wir brauchen da eine konkrete Regelung, eine Kontrolle und einen Täuschungsschutz für den Konsumenten und auch eine Ahndung von Verstößen. Da brauchen wir eine integrierte Strategie auf allen Ebenen. Die brauchen wir auf alle Fälle.

Dann möchte ich noch etwas zur Gentechnikfreiheit sagen: Wir haben in Österreich keine Gentechnikfreiheit. Wir preisen uns immer mit hohen Standards. Frau Malmström hat die europäische Ursprungsbezeichnung erwähnt. Was haben wir für eine Ur­sprungs­bezeichnung? – Wir haben eine geschützte geographische Angabe, nämlich den Tiroler Speck – wobei das Fleisch nicht aus Österreich kommen muss! (Abg. Pirklhuber: Genau!) Wir haben einen Mozzarella, bei dem bloß der Verarbeitungs­schritt eingehalten werden muss – ganz egal, wo ich das herstelle. Was haben wir da auf europäischer Ebene? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben eine Baustelle auf nationaler und europäischer Ebene. Diese sollten wir in Angriff nehmen, bevor wir uns hier transatlantisch hinauslehnen.

Zum Export sage ich Ihnen Folgendes, nämlich zu den Wachstumsprognosen: Gegen die BIP-Wachstumsprognose ist unser Bauernkalender samt allen Bauernregeln ein Präzisionswerk, meine Damen und Herren! Wenn ich für ein Kilo Äpfel, das ich exportiere, nichts bekomme, dann ist meine Frage an Sie: Wie viel bekomme ich für 1 000 Kilo? – Ich sage es Ihnen: auch nichts.

In Bezug auf den Investitionsschutz kann ich Ihnen sagen, es geht hier um Abkommen mit Staaten, die Rechtssicherheit haben, es geht hier nicht um einen rechtsfreien Raum. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Aus diesem Grund stelle ich mir oft folgende Frage, frei nach Bertolt Brecht: Das Recht geht vom Volk aus. Und meine Frage ist: Wo geht es hin? – Danke schön. (Beifall.)

18.07


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Frau Abgeordnete Mag. Brunner gelangt zu Wort. – Bitte.

 


18.07.53

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne)|: Herr Präsident! Zuerst einmal möchte ich mich bei allen bedanken, die heute teilgenommen haben, für die State­ments, aber auch für die vielen Beiträge, die es gegeben hat. Ich finde, das ist immer sehr bereichernd für die parlamentarische Diskussion, die wir hier führen. (Beifall.)

Es ist von einigen Wirtschaftsvertretern angesprochen worden und zum Teil auch von der Kommission: Na ja, wir würden ja eh auch ein globales Abkommen machen, aber das ist so schwierig durchzusetzen, deswegen gibt es bilaterale Abkommen. – Da möchte ich nur daran erinnern: Es gibt ein globales Abkommen. In diesem Zusam­menhang widerspreche ich auch der Kommissarin grundsätzlich. Das beste Abkom­men, das die EU jemals verhandelt hat, nämlich mit vielen anderen Ländern gemein­sam, mit allen anderen Ländern gemeinsam, ist das Klimaabkommen, das Paris Agreement. Wir haben ein Klimaabkommen mit ganz klaren Zielen. Wenn wir diese Ziele ernst nehmen und erreichen wollen, dann haben sich andere Abkommen, andere Verträge, Gesetze, die wir hier, auf EU-Ebene, in den Landtagen oder international beschließen, unterzuordnen.

Ich sehe zwei große Gefahren. Wir werden viele Regelungen treffen müssen, um das Energiesystem zu gestalten, Versorgungssicherheit garantieren zu können. Wir werden entscheiden müssen, welche Technologien es vielleicht auch nicht mehr geben darf, welche Ressourcen nicht mehr genutzt werden dürfen. Wir haben das Risiko der Carbon Bubble: Zwei Drittel aller bekannten fossilen Ressourcen müssen im Boden bleiben. Und wenn man jetzt Investitionen da drinnen hat, die dann verloren gehen, wenn wir das Klimaabkommen umsetzen, und man zusätzlich noch einen Investitions­schutz hat, der solche Investitionen schützt, dann vergrößert man dieses Risiko für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Man verdoppelt es zumindest, und das ist unver­antwortlich.

Ich möchte noch einen Aspekt zum „right to regulate“ sagen, was eigentlich etwas Selbstverständliches sein sollte, das man nicht extra erwähnen muss, aber wir erleben ja jetzt schon, wie Lobbying-Vertretungen der Industrie tätig sind – bitte, ich möchte hier nicht die gesamte Industrie nennen, weil wir auch gerne konstruktive Gespräche mit ihr führen –, wir erleben doch, wie hier in dieses Haus von nicht gewählten Vertreterinnen und Vertretern hereinregiert wird. (Abg. Pirklhuber: Ja!) Wir als Parla­mentarier müssen uns, egal, auf welcher Ebene, das „right to regulate“ jetzt schon zurückerobern, endlich wieder als Parlamente selbstbewusst auftreten und die Abkommen, die wir schon beschlossen haben, umsetzen. – Danke. (Beifall.)

18.10


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Zu Wort gelangt Herr Dipl.-Ing. Nikolaus Morawitz von der Landwirtschaftskammer. – Bitte.

 


18.10.34

Dipl.-Ing. Nikolaus Morawitz (Landwirtschaftskammer Österreich)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mit einem Sprichwort beginnen: Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann. – Das gilt ganz besonders für die Handelspolitik.

Ich bin seit mehreren Jahrzehnten in diesem Bereich tätig, und ich erinnere mich: In der WTO hat man verhandelt, und es wurde immer behauptet, die GAP ruiniert die Landwirtschaft in den Entwicklungsländern, die Preise sind zu niedrig, wir drücken die Preise. Man hat die Reform der GAP durchgezogen; im Jahr 2008 stiegen die Preise für die landwirtschaftlichen Güter. Und dann man hat gesagt: Die hohen Preise ruinieren und schaden der Landwirtschaft in den Entwicklungsländern. So sieht die Logik aus. (Abg. Pirklhuber: … Konsumenten!)

In den bilateralen Verhandlungen gibt es immer große Aufregung über Ceta und TTIP, aber über das Abkommen mit der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft, das heute im Europäischen Parlament abgestimmt wurde, wird nicht geredet. Da geht es um Importquoten von immerhin 100 000 Tonnen Zucker und 80 000 Tonnen Bioethanol.

Die Position hier in diesem Haus in dieser Diskussion hat mich nicht beeindruckt, muss ich ganz offen sagen. Es stehen sich hier zwei Positionen unversöhnlich gegenüber. Und was mich besonders schockiert, weil ich nicht gerne eine solch vereinfachte Diskussion führe, ist zum Beispiel, wenn vom Vertreter von Greenpeace, Herrn Egit, in Bezug auf Biotechnologie einfach unsachlich argumentiert wird.

Sie wissen genau, dass die EU in der WTO dieses Panel verloren hat (Abg. Pirklhuber: Aber warum?), dass man sich darauf geeinigt hat, im Rahmen des Kanada-Abkom­mens eine einvernehmliche Lösung und einen bilateralen Dialog zu beginnen. Also ich glaube nicht, dass dabei irgendein GVO-Futtermittel, GVO-Getreide oder so etwas zusätzlich ins Land kommt oder zugelassen werden kann. (Abg. Brunner: Ist das seriös?! Weil Sie das nicht glauben?)

Bei den Hormonen ist die Situation relativ ähnlich. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Auch Hormonfleisch darf nicht importiert werden, Sie wissen das, und wir haben auch dieses Panel vergessen. (Abg. Pirklhuber: … dass der Kollege Plank einmal ein Meeting einberuft und …!) – Wissen Sie, das, was Sie da sagen, geht zulasten meiner Redezeit.

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Sie haben aber ohnehin keine mehr. (Heiterkeit.) Ein Schlusssatz ist aber noch drinnen.

 


Dipl.-Ing. Nikolaus Morawitz (fortsetzend)|: Zum Schluss kommend möchte ich Herrn Mag. Zourek zitieren, der früher Generaldirektor in der Europäischen Kommission und davor Arbeitnehmervertreter war. Er hat Österreich vorgeworfen, dass wir hysterisch, innovationsfeindlich und Trittbrettfahrer bei diversen Handelsvereinbarungen sind, speziell bei der Osterweiterung.

Ich schließe damit, was der frühere Abt von Heiligenkreuz vor zwei Tagen bei einer Veranstaltung, an der ich teilgenommen habe, gesagt hat, nämlich über Politiker im Zusammenhang mit dem Schielen nach öffentlicher Aufmerksamkeit im Zusam­men­hang eben mit TTIP und Ceta: Sie schlottern vor Angst. – Ich möchte Ihnen zurufen: Schlottern Sie nicht! (Beifall. – Abg. Brunner: Wir schlottern garantiert nicht!)

18.14


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Frau Mag. Christa gelangt Schlager zu Wort. – Bitte.

 


18.14.15

Mag. Christa Schlager (Arbeiterkammer, Wien)|: Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeiterkammer befasst sich ja intensiv mit den Handelsabkommen, wie Sie wahr­scheinlich schon mitbekommen haben. Wir haben auch eine Reihe von wissenschaft­lichen Studien an unabhängige ExpertInnen vergeben, damit wir uns besser eine Meinung bilden können. Auf Basis dieser unabhängigen Expertise versuchen wir, eine Meinungsbildung und vor allem auch eine Kosten-Nutzen-Rechnung zu machen.

Ich kann jetzt leider nur mehr in eineinhalb Minuten zusammenfassen: Der Nutzen von Ceta wird – das haben heute schon Herr Universitätsprofessor Breuss und Herr Dr. Werner Raza ausgeführt –, ökonomisch gesehen, sehr gering sein; Breuss hat gesagt, er sei mit der Lupe zu suchen. Im Sinne einer Kosten-Nutzen-Rechnung müsse man diesem marginalen Zusatznutzen, der vor allem für die Unternehmen ent­stehen wird, die gesamtwirtschaftlich entstehenden Risken und Kosten gegenüber­stellen.

Da wurde auch schon gesagt, dass in den Modellierungen natürlich bestimmte Risken und Kosten nicht abgeschätzt wurden oder auch nur schwer abzuschätzen sind. Ich möchte drei Beispiele nenne.

Das erste, das genannt wurde, sind die Anpassungskosten, die kurz-, mittel- und langfristig entstehen, weil zum Beispiel in bestimmten Sektoren Arbeitslosigkeit ent­steht. Da entstehen auch Kosten nicht nur für Individuen, sondern auch für den Staat.

Zweitens: die Kompensation. Hiezu wurde von Herrn Wojahn, dem Vertreter der Euro­päischen Kommission, angeführt, dass die Kompensation der Verluste eigentlich den Nationalstaaten bleibt beziehungsweise von diesen zu übernehmen sei. Darüber wurde auch sehr wenig geredet. Es wurde der Globalisierungsfonds angeführt. Dieser ist ganz und gar ungeeignet, finde ich. Auch da werden längerfristig für den Staat und auch für einzelne Leute Kosten entstehen. Auch darüber sollten wir noch reden.

Als dritten Kostenfaktor möchte ich jetzt noch einmal die Investoren-Streitverfahren anführen, die ganz schön teuer werden können, wenn Sie sich Klagen anschauen, die gegenüber Kanada im Zusammenhang mit NAFTA geführt werden. Kanada musste allein 45 Millionen € für die Verteidigung aufwenden und hat bis jetzt 135 Millionen € an Entschädigung gezahlt. 2 Milliarden € sind noch strittig. Da können neben den demo­kratiepolitischen Aspekten auch noch enorme Kosten auf den Staat zukommen. Und ich möchte sagen: Der Staat sind eigentlich die Steuerzahlerinnen und Steuer­zahler.

Wir müssen auch darüber reden, wie die gesamtwirtschaftliche, gesamtgesell­schaft­liche Bilanz aussieht, wenn eine Kosten-Nutzen-Rechnung davon ausgeht, dass sie für die Allgemeinheit, für die SteuerzahlerInnen nicht positiv ist. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Dann muss sich das Parlament überlegen, wie die Giftzähne von solch einem Handelsvertrag gezogen werden können. Der Sinn eines Vertrages ist ja, dass er positiv ist, sonst braucht man ihn nicht abzuschließen. Wenn hier also keine positive Bilanz gezogen wird, dann müssen entweder die Giftzähne gezogen werden, damit das positiv wird, und wenn es nicht geht, muss man ihn leider ablehnen. – Danke schön. (Beifall.)

18.17


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Zu Wort gelangt Herr Mag. Michael Löwy. – Bitte.

 


18.17.35

Mag. Michael Löwy (Industriellenvereinigung)|: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst freue ich mich, dass beginnend mit dem Einleitungsstatements des Herrn Bundeskanzlers bis jetzt die österreichische Industrie immer wieder erwähnt und auch die Industriellenvereinigung mehrfach genannt wurde. Betrüblicher finde ich allerdings, dass … (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) – Sie haben irgendwie ein Problem damit, den ganzen Tag zuzuhören, wenn jemand etwas sagt, das Ihnen nicht passt. Das finde ich wirklich betrüblich.

Genauso betrüblich finde ich es, dass leider Gottes die Industrie, die der größte Wirtschaftssektor in Österreich ist, hier dargestellt wird als eine Reihe von Groß­konzernen, die den ganzen Tag nichts anderes zu tun hätten, als ein Schiedsgerichts­verfahren nach dem anderen zum Nachteil Österreichs anzustreben. Das Gegenteil ist der Fall. Ceta und TTIP sind Chancen für die österreichische Industrie. (Abg. Brunner: Warum sind Sie dann gegen Bürgerbeteiligung?) – Sie tun sich auch schwer, den ganzen Tag zuzuhören, wenn nicht das gesagt wird, was Sie wollen, aber okay, es soll sein. Ich möchte dazu nur sagen – Sie können auch zuhören, aber vor allem kön­nen Sie süffisant lächeln, das ist Ihre Stärke, das ist mir heute schon aufgefallen –: 500 Millionen Europäer gegenüber 35 Millionen Kanadiern.

Ich glaube, wir sollten hier wesentlich mehr Selbstverständnis als Europäer, als Öster­reicher haben und einfach sagen: Es ist eine Chance. – Natürlich muss man die Vor- und Nachteile abwägen, das ist klar, das ist ja auch heute ausreichend zur Sprache gebracht worden. Wir aus unserer Sicht meinen aber: 500 Millionen versus 35 Millio­nen, bitte sehen wir auch diese Balance und fürchten wir uns doch nicht zu Tode!

Sehen wir die Chancen! Würde die exportorientierte Industrie sich sozusagen immer nur mit den Risken auseinandersetzen, die es wohl auch da und dort geben mag, dann würden wir nicht diesen Erfolg als Wirtschaft, als Industrie, als Standort Österreich haben. Noch einmal: Fürchten wir uns als Wirtschaftsraum mit 500 Millionen Einwoh­nern doch bitte nicht vor einem Wirtschaftsraum mit 35 Millionen Einwohnern! – Danke. (Beifall.)

18.19

18.19.30Resümee der Fraktionen

 


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Wir haben jetzt noch eine Schlussrunde der Fraktionen vereinbart. Ich habe noch fünf Redner auf der Liste. Wir bleiben bei 2 Minuten Redezeit.

Erste Rednerin: Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.

 


18.20.09

Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS)|: Herr Präsident! Ab­schließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, um noch einmal ganz allgemein über das Thema Freihandel zu reden. Ich glaube, das ist gut, gerade weil immer gesagt wird, dass wir alle ja nicht gegen Handel sind. Na gut, dann reden wir eben darüber, worüber wir uns eigentlich einigen können, und das sind einmal die Vorteile, die Freihandel grundsätzlich bringt. Das wäre einmal das Setzen europäischer Standards, und da geht es nicht nur um Lebensmittelsicherheit, da geht es nicht nur um Umweltvorschriften, da geht es dann zum Beispiel auch um das Setzen von Standards, was Investitionsschutz, Gerichte betrifft.

Herr Universitätsprofessor Breuss hat heute zum Beispiel gesagt, dass es auch Spill-over-Effekte solcher Standards auf den Rest der Welt gibt. Das wäre schon einmal positiv. Wachstum, Arbeit und Produktivität, die muss man eigentlich gar nicht mehr erwähnen. Gerade die Produktivität, so wie sie auch in der VWL-Theorie immer wieder gerne erwähnt wird, wäre da sozusagen durch ein lebendes Beispiel belegt. Speziali­sierung, Kostenvorteile für Länder sind insbesondere gut für österreichische Nischen­unternehmen, wie ich das vorhin in meinen Ausführungen schon erklärt habe, die ganz besonders vom Abbau von Zollschranken profitieren würden, die ganz besonders von der Verringerung komplexer Zertifizierungen profitieren würden. Und schlussendlich gilt natürlich auch, dass es auch für Konsumentinnen und Konsumenten preiswertere Produkte gibt; das ist etwas, das heute eigentlich nur relativ wenig erwähnt wurde.

Wir dürfen uns auf dieses Verlangen, uns dem einfachen Protektionismus hinzugeben, wirklich nicht einlassen. Es ist zwar immer die einfachere Lösung, aber letztendlich ein Nachteil für die gesamte europäische Wirtschaft.

Wir haben unser ganzes Leben lang vom Freihandel profitiert, und es ist an der Zeit, dass wir auch die Schritte setzen, damit die nächsten Generationen ebenso davon profitieren können. (Beifall.)

18.21


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Abgeordneter Mag. Kogler ist der nächste Redner. – Bitte.

 


18.22.00

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne)|: Ja, es kann auch ein Zuviel geben, und zwar dann, wenn es in die falsche Richtung geht. Es ist ja sehr nett, wenn hier 500 Millionen 35 Millionen Menschen gegenübergestellt werden; ich glaube nur nicht, dass das der Punkt ist, auch nicht, dass Kanada ein sehr ähnliches Land wie Länder in Europa ist. Es geht ja um etwas ganz anderes. Abgesehen davon kann sich dort ja auch etwas ändern; und der Punkt bei CETA ist ja, dass da vieles irreversibel ist, was da drinnen ist. Es geht um Chancen und Risken, aber wenn die Risken so sind, dass man sie nicht mehr wegbringt, auch wenn sie einem auf den Schädel fallen, dann ist auch ein nicht so schlimmes Abkommen wie TTIP ein Problem. Und dabei geht es eben genau um ein paar grundsätzliche Einlassungen.

Auf die gehe ich jetzt aber nicht mehr ein, allerdings auf eine Zusammenfassung dessen, was wir von den Rechtsexperten gehört haben – ich beziehe mich weiterhin nur auf CETA und die verschiedenen Panels dazu. Ich greife noch einmal den Beitrag von Alexander Egit von Greenpeace auf, wer hier noch etwas tun kann, nämlich auch juristisch gesehen. Selbst Malmström hat ja bestätigt, dass es beim Signing schon noch einmal auf jedes einzelne Land ankommt. Die Abstimmung im Rat ist eine Geschichte – qualifizierte Mehrheit versus Einstimmigkeit, das ist auch umstritten –, jedoch wird vorher gefragt, wer wo dabei ist oder nicht, und da muss man es anmel­den, denn sonst ist es zu spät. Aus Gründen der Solidarität gegenüber den anderen – das verstehe ich auch, da gibt es eigene Prinzipien – kann man die Unterschrift nicht verweigern, wenn man das vorher nicht angemeldet hat. Wenn man das aber vorher anmeldet, dann ist anständig Sand im Getriebe.

Das ist das, was man dem Herrn Bundeskanzler und anderen vom sozialdemo­kratischen Teil der Regierung sagen muss: Das geht! – Die Regierung muss über die Präsidentschaft, jetzt eben über die Präsidentschaft des Nationalrates, ein Mitglied der Bundesregierung für das Signing mandatieren. Und wenn da von vornherein gesagt wird, dass das von Österreich nicht gemacht wird, dann schaut das Ganze anders aus. Das haben hier eigentlich alle bestätigt; das sollte man festhalten.

Darüber hinaus gibt es klare Aufträge von der Landeshauptleutekonferenz. Das ist eine Bundesländerstellungnahme – es ist gesagt worden –, die hat auch die Normkraft des Parlaments.

Abschließend: Auch dieses Haus hat das übernommen. Sogar wir hier haben im zustän­digen Ausschuss eine bindende Stellungnahme verabschiedet, dass CETA so nicht kommen kann. (Vorsitzender Kopf gibt das Glockenzeichen.) Daran sollte sich die Regierung halten – und dann schauen wir einmal weiter. (Beifall.)

18.24


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte.

 


18.24.23

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ)|: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein kurzes Schlusswort in dem Sinne, was für mich Wesentliches von diesem Tag hängengeblieben ist. Wesentlich ist für mich die Feststellung, dass eine einzige Partei von Anfang an gegen TTIP und CETA war – unmissverständlich –, nämlich die Freiheitliche Partei. Für mich bleibt heute hängen, dass innerhalb der Sozialdemokratie offenbar ein Gesinnungswandel in Richtung einer doch sehr kriti­schen Haltung stattfindet oder stattgefunden hat, wenn man sich das anhört, was Bun­deskanzler Kern am Vormittag gesagt hat. Er hat eben gesagt – ich zitiere ihn jetzt sinngemäß –, dass er mit diesem Investorenschutz ein grundsätzliches Problem hat. Er hat auch die Sorge, dass ein Druck auf die Privatisierung von Daseinsvorsorge ausgelöst wird, und er hat auch Sorge, dass die Standards – und das ist ja auch mehrfach im Laufe des Tages wiederholt worden – im Arbeitsrecht insbesondere, im Umweltrecht, aber auch in der Gentechnologie nicht gehalten werden.

Wenn man das zusammenfasst, müsste er sich eigentlich entsprechend artikulieren. Und da schließe ich an das an, was Kollege Kogler gesagt hat: Es gibt da Möglich­keiten! – Wir haben uns heute ja über den weiteren Ratifizierungsprozess unterhalten. Es gäbe und gibt Möglichkeiten – da hat man dann aber wahrscheinlich ein Problem mit dem Koalitionspartner ÖVP –, sich nicht nur hier im Haus, sondern auch auf europäischer Ebene entsprechend zu artikulieren, indem man etwa im Rahmen der Unterzeichnung einmal ein klares Zeichen setzt und sagt: Die Republik Österreich sieht das anders. Wir wollen das noch einmal durchbesprechen und dann etwa die Schieds­gerichte, und das ist abschließend meine Meinung, noch rausverhandeln. Es ist ja nicht notwendig, dass die Schiedsgerichte drinnen sind. (Abg. Pirklhuber: Nicht verhandeln, sondern einfach streichen!) – Ja, streichen, ersatzlos streichen! Es ist nicht notwendig. Das wäre jetzt einmal etwas, was über schöne Reden hier im österreichischen Parla­ment am Vormittag hinausgehen würde.

Das wäre also meine Bitte, mein Ersuchen. Ich formuliere es bewusst freundlich, weil ich ja ergebnisorientiert vorgehen möchte. Meine Bitte an die Sozialdemokratie, an den Bundeskanzler ist also, auf europäischer Ebene auch entsprechende Taten zu setzen. – Danke. (Beifall.)

18.26


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.26.55

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP)|: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Man kann feststellen: So wie die Experten in ihren Positionen weit auseinanderliegen, so schaut es auch bei den Parteien aus. Die anderen sehen nur die Probleme, wir sehen auch die Chancen, und ich glaube, man sollte diese Chancen auch nutzen. Es heißt ja immer, es profitieren nur die Unternehmen, die Gewinne machen nur die Unternehmen, aber Unternehmen sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer; das ist unteilbar miteinander verbunden. Ich glaube, da sollte man schon darauf schauen, denn es sind die Arbeitsplätze, die da im Mittelpunkt stehen.

Johannes Gutmann – und ich habe großen Respekt vor seinem Lebenswerk, schade, dass er nicht mehr da ist – hat sich selbst entschieden, einfach nicht nach Kanada zu gehen. Das ist auch okay. Wir haben aber auch Robert Tencl von den Traktions­sys­temen Austria GmbH gehört, der diese Märkte einfach braucht, um seine Technolo­gien, die er selbst entwickelt hat, nach Amerika und nach Kanada zu bringen. Er hat 300 Arbeitsplätze, und davon sind sehr viele in der Entwicklung und Forschung. Und wenn wir diese Chancen nicht nutzen, dann nutzen sie die anderen. Dann werden die Japaner kommen, dann werden die Asiaten kommen, und ich glaube, das sollten wir auch berücksichtigen.

Der Herr Bundeskanzler hat heute in der Früh gesagt: Das ist das bestverhandelte Abkommen! – wortwörtlich –, daher denke ich, wir sollten dabei bleiben, und wir sollten ihn dabei unterstützen, dass er diese Chance für Österreich und für Europa nutzt, um uns weiterhin auf dem Weltmarkt im Spiel zu halten. – Danke. (Beifall.)

18.28


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter ist der nächste Redner. – Bitte.

 


18.28.32

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ)|: Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es soll ein Resümee sein. Ich halte fest, dass die SPÖ wie auch in der Vergangenheit immer positiv zur Entwicklung des Freihandels gestanden ist und auch weiterhin steht. Die Skepsis jedoch, die Christian Kern heute in der Einleitung angesprochen hat, konnte durch diese Enquete nicht zerstreut werden. Im Gegenteil, viele Meinungen, die hier vorgebracht worden sind, haben sie bestätigt. Auch das, was Klubobmann Schieder hier gesagt hat, dass die Nachteile nicht sehr groß sein werden, wenn wir das Abkommen nicht haben, hat in Wirklichkeit Frau Kommissarin Malmström von diesem Pult aus bestätigt. Das ist der Stand der Dinge.

Ich stehe aber nicht an – die Frau Kommissarin ist nicht mehr hier –, mich erstens einmal bei ihr zu entschuldigen. Ich habe ihr bei der letzten Aussprache vorgehalten, dass die jetzige Kommission im Verhältnis zu den Gründungsvätern und -müttern der Union bei den Römischen Verträgen und im Verhältnis zu einer Delors-Kommission unintelligent ist. Die haben eine gescheite Schiedsgerichtsregel gemacht, nämlich den EuGH und den EFTA-Gerichtshof im EWR, nach der nicht in der Sache entschieden wird, sondern nur ausgelegt wird, und die Justiz bleibt Justiz im nationalen Heimatland.

Ich ziehe das zurück! Das, was sie mit uns gemacht hat, war superintelligent. Sie hat uns vier Jahre lang erklärt, dass wir warten sollen, bis es fertig ist. dann sagt sie uns heute hier: Jetzt ist es fertig, jetzt kann man nichts mehr ändern! – Und zeitgleich sagt das auch der Herr Kommissar.

Geben Sie, Frau Dr. Weyand, diese Gratulation bitte an die Frau Kommissarin weiter. Perfekt gespielt! Sollte sie einmal nicht mehr Kommissarin sein, sie muss nicht zu Goldman Sachs gehen wie Herr Barroso. Ich nehme sie als Anwältin, denn die zieht alle über den Tisch – sofort gebucht!

Auch wenn Sie lächeln, Frau Doktor, für Sie habe ich auch Aufträge. Sie haben dieses Abkommen perfekt schöngeredet. Falls ich einmal etwas verkaufen muss, an dem es irgendwo noch Zweifel gibt, beschäftige ich Sie, wenn Sie nicht mehr bei der Kom­mission sind. Sie verkaufen einen alten Gebrauchtwagen als Neuwagen – ganz sicher! Allein das Vorsorgeprinzip im Zusammenhang mit CETA zu nennen, das dort kein einziges Mal vorkommt, ist grandios! Mein Kompliment in diesem Sinne.

Wir in Österreich bleiben ein gallisches Dorf. Wir werden schauen, ob uns das nützt. Ansonsten sind Verbesserungsvorschläge ja auch nach CETA noch möglich. Vielleicht können wir noch einen besseren Gerichtshof basteln. Da gilt auch noch ein Kompli­ment für Malmström, denn da hat sie sich wirklich bewegt, allerdings mehr auf Druck der Administration Trudeau, sodass wir ein anderes Schiedsgerichtsverfahren haben. Das ist ein Fortschritt gegenüber der ersten Version. Ich wünsche mir ein anderes, aber es ist auf dem Weg dorthin gut.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, glaube ich, dass es nicht das letzte Mal ist, dass wir uns über das Thema unterhalten. Beim gallischen Dorf schmeißen sie danach immer eine Fete mit Wildschwein und so. Wildschwein gibt es nicht, aber ich glaube, es gibt Soletti in der Säulenhalle. – Danke. (Beifall.)

18.31


Vorsitzender Präsident Karlheinz Kopf|: Herr Abgeordneter Matznetter hat mir schon einen Teil der Arbeit abgenommen, nämlich Sie darauf hinzuweisen, dass es nachher in der Säulenhalle noch ein paar Erfrischungen gibt.

Mir bleibt abschließend noch, mich bei allen Expertinnen und Experten, Diskutantinnen und Diskutanten, Abgeordnete eingeschlossen, ganz herzlich zu bedanken. Ich be­danke mich auch bei den Zuhörerinnen und Zuhörern sowie Zusehern hier im Saal, auf der Galerie, aber natürlich auch via Livestream.

Und wie Kollege Matznetter schon gesagt hat: Wir werden das Thema sicherlich nicht zum letzten Mal besprochen haben. – Vielen herzlichen Dank und noch einen schönen Abend! (Beifall.)

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Enquete: 18.32 Uhr

 

Impressum:

Parlamentsdirektion

1017 Wien