Parlament Österreich

 

 

 

IV-4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 19. März 2014

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode                Mittwoch, 19. März 2014

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

5153/14

Tagung des Europäischen Rates (20./21. März 2014) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(11056/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Krise in der Ukraine

 

 

Die krisenhafte Lage in der Ukraine war beherrschendes Thema im EU-Hauptausschuss des Nationalrats, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 20. und 21. März tagte. Bundeskanzler Werner Faymann sowie Außenminister Sebastian Kurz unterstrichen wiederholt die Haltung Österreichs, den Dialog in den Vordergrund zu stellen und eine Strategie der Deeskalation zu verfolgen. Dies sei auch im Europäischen Rat selbst unbestritten, betonte der Kanzler, wobei beide Regierungsmitglieder angesichts der unabsehbaren weiteren Entwicklung gesonderte Ratssitzungen nicht ausschließen konnten. Dementsprechend konnte man seitens der Regierung auch keine Aussagen darüber machen, ob es zu den bisher beschlossenen Sanktionen weitere geben wird. Sanktionen seien aber keineswegs der Schlüssel zum Erfolg, stellte der Kanzler fest, er hätte sich aber durchaus ein Verbot von Waffenlieferungen gewünscht. Auf Kritik am Vorgehen der EU seitens einiger Abgeordneter erwiderte Außenminister Kurz, ein härteres Vorgehen der EU hätte zu einer noch größeren Eskalation geführt.

 

Die Linie, auf Deeskalation zu setzen, wurde von den Abgeordneten durchwegs unterstützt, wobei man sich dessen bewusst war, dass die Schritte der Union nur begrenzt Einfluss auf die russische Haltung haben. Es gehe aber darum, die Hoffnungen der Menschen in der Ukraine nicht zu enttäuschen, sagte Faymann. Daher sei es wichtig, dass die EU klare Signale hinsichtlich ihrer Wertehaltung aussendet und Unterstützung in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Minderheitenrechte anbietet. Aus diesem Grund traten Faymann und Kurz dafür ein, das Assoziierungsabkommen mit der EU nur in seinem allgemein politischen Teil zu unterzeichnen, nicht aber den wirtschaftspolitischen. Die Frage werde sein, wie man einerseits eine Annäherung an die EU schaffe, gleichzeitig aber auch die Normalisierung des Verhältnisses zu Russland auf partnerschaftlicher Basis erreiche. Als Kernaufgabe erachtet zudem Kurz, nicht nur auf die täglichen Geschehnisse zu reagieren, sondern prinzipielle Überlegungen anzustellen, wie man mittelfristig agieren soll. Auch unter den Abgeordneten gab es Stimmen, die Krise als Chance zu nützen, langfristige Strategien zu entwickeln, wie die Staaten auf dem gesamten Kontinent miteinander umgehen - auch vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Verflechtungen.

 

 

In seinem Eingangsstatement skizzierte Außenminister Sebastian Kurz die Situation in der Ukraine mit den Worten, die Lage sei schlimmer geworden. Aufgrund des Stufenplans vom 6. März habe die EU in Folge der jüngeren Entwicklungen die zweite Stufe der Sanktionen in Kraft gesetzt und Maßnahmen gegen 21 Personen aus Politik und Militär ergriffen. Dabei gehe es um Einreiseverbote und Sperre von Konten. Potentiell weitere Schritte wären Wirtschaftssanktionen und die hätten auch starke Belastungen für die EU und Österreich, gab er zu bedenken.

 

Der Außenminister unterstrich seine Bemühungen gemeinsam mit dem Generalsekretär des Europarats, der Ukraine Hilfe anzubieten, die schließlich auch angenommen worden sei. So werde sich der Europarat um eine objektive Aufklärung der Menschenrechtsverletzungen angesichts der jüngsten Vorkommnisse kümmern, was der Zivilgesellschaft in der Ukraine ein besonderes Anliegen sei. Der Europarat habe auch die Venedig-Kommission angerufen, eine Einschätzung des Referendums auf der Krim vorzunehmen, wobei die Experten zum Schluss gekommen seien, dass die Rahmenbedingungen der Abstimmung nicht den erforderlichen Standards entsprochen hätten. Außerdem werde der Europarat am Sonntag Minderheitenschutzbeauftragte in die Ukraine schicken. Mittelfristig wolle man die Ukraine bei der Formulierung neuer Gesetze sowie bei einer Verfassungsreform unterstützen.

 

Auch die OSZE könne nun nach dem Einlenken beider Seiten Beobachter entsenden, berichtete Kurz. Leider versuche die russische Seite, dies momentan in die Länge zu ziehen. Auch UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon werde demnächst nach Moskau und nach Kiew reisen.

 

Österreich biete sich in diesem Konflikt vor allem als Brückenbauer an, betonte Bundeskanzler Werner Faymann. Wie der Außenminister auch, betrachtete er eine etwaige NATO-Partnerschaft der Ukraine kritisch. Grundsätzlich positiv bewertete er Vorschläge nach einem Neutralitätsstatus des Landes, aber diese Frage könne erst nach der Wahl gestellt werden.

 

Die seitens der EU geplanten finanziellen Unterstützungen in Form von Krediten bezifferte der Außenminister mit rund 11 Mrd. €.

 

 

Die meisten Abgeordneten signalisierten breite Unterstützung für die Linie der Bundesregierung. So unterstrich SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder die Bedeutung der internationalen Institutionen und Strukturen für eine stabile Lösung in der Ukraine unter Einbindung Russlands. Die Einheit der Ukraine sei auf alle Fälle zu erhalten, sagte er und hielt es für vordringlich, die Bemühungen um die Umsetzung von Demokratie, Pressefreiheit und Minderheitenrechten zu forcieren. Wie sein Klubkollege Josef Cap (S) sprach er sich dafür aus, bei den Sanktionen mit Bedacht vorzugehen. Hier müsse man immer kontextorientiert diskutieren, meinte er. Cap zufolge habe man bei schärferen Sanktionen auch den Kostenfaktor für die eigene Volkswirtschaft zu berücksichtigen, zudem seien hier auch geostrategische Überlegungen anzustellen. Eine Spaltung in Europa könnte zu weitreichend negativen Folgen führen, warnte Cap. Er plädierte daher mit Nachdruck dafür, die Krise auch als Chance für grundsätzliche Überlegungen zu ergreifen und darüber nachzudenken, wie die Länder des gesamten Kontinents auch im Hinblick auf die engen wirtschaftlichen Verflechtungen miteinander umgehen und wie man Minderheiten auch außerhalb der EU schützen kann. Zur Strategie der Deeskalation und des Brückenbauens sah Cap keine Alternative.

 

Wichtig sei, dass die EU in dieser Frage mit einer Stimme spricht, hielt ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka fest. Die Exportartikel Nummer 1 der EU seien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte, und darin sollte die EU die Ukraine auch unterstützen. Lopatka kritisierte in diesem Zusammenhang scharf die von der FPÖ als Beobachter entsendeten Personen, die entgegen den Untersuchungen der Venedig-Kommission eine verklärte Sicht des Krim-Referendums präsentiert hätten. Dies sei kein Beitrag, um rechtsstaatlichen Standards zum Durchbruch zu verhelfen, stellte Lopatka fest. In diesem Sinne nahm auch Werner Amon (V) Stellung und begrüßte die besonnene Positionierung der Bundesregierung. Amon gab zu bedenken, dass auch seitens der Ukraine schwerwiegende Fehler passiert seien, auch von der neuen Führung. Er äußerte große Sorge hinsichtlich der Entwicklung in der Ost-Ukraine.

 

Zustimmung zur Linie der Bundesregierung kam auch von den Grünen. Die bisher in Österreich, vor allem auch im Nationalen Sicherheitsrat geführten Diskussionen sollten vom Kanzler zum Gipfeltreffen mitgenommen werden, forderte Tanja Windbüchler-Souschill (G) und unterstrich die Notwendigkeit, Brücken aufzubauen und alle Beteiligten an den Verhandlungstisch zu holen. In diesem Sinne schlug sie vor, eine Person als Sonderbeauftragte zu entsenden, die diese Aufgabe erfüllen könne.

 

Kritischer äußerten sich die FPÖ-Abgeordneten, die Verständnis für die Haltung Russlands durchblicken ließen. Das Gebot für einen neutralen Staat sei es, beide Seiten zu betrachten, sagte Barbara Rosenkranz (F). Dem Referendum auf der Krim sei der Sturz des Präsidenten in Kiew vorangegangen. Es sei die Annäherung des westlichen Teils der ukrainischen Gesellschaft an die EU gewesen, die zur Eskalation geführt habe, so ihre Einschätzung. Die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens würde daher eine weitere Provokation darstellen, befürchtete sie. Man müsse aufpassen, dass der eingeschlagene Weg nicht in eine Sackgasse führt, warnte der Dritte Präsident des Nationalrats Norbert Hofer. Egal, wie scharf die Sanktionen sein werden, Russland werde die Krim nicht aufgeben, zeigte er sich überzeugt. Die wesentliche Frage sei daher, wie man aus der Krise ohne Gesichtsverlust herauskommt. Außerdem müsse man sich Gedanken darüber machen, wie Österreich die Reaktionen auf etwaige wirtschaftliche Sanktionen im eigenen Land bestmöglich absichern kann.

 

Rouven Ertlschweiger (T) lobte zwar den aktiven Einsatz von Außenminister Kurz, hielt aber allgemein fest, die EU sei aufgrund der Gasabhängigkeit eher paralysiert. Die Schritte, die gesetzt wurden, seien eher zahm, und er frage sich, wie weit es sich die EU leisten könne, auf Wirtschaftssanktionen weiter zu verzichten. Ebenso befürchtete Rainer Hable (N), die schwachen Sanktionen könnten eine Einladung an Putin sein, weitere Schritte in der Ost-Ukraine zu setzen. Der offensichtliche Erfolg Russlands nach der Verletzung der Souveränität der Ukraine und dem Bruch des Budapester Memorandums, das Sicherheitsgarantien im Zusammenhang mit dem Beitritt der Ukraine zum Atomwaffensperrvertrag enthält, könnte fatale Signalwirkung haben, wie in Zukunft mit internationalen Abkommen umgegangen werde, sagte er.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energiepolitik

 

 

Europa hat in diesem Konflikt eine gewaltige Achillesferse, wie Hermann Schultes (V) dies ausdrückte, und das sei die Energieabhängigkeit. Gemeinsam mit seinem Klubkollegen Werner Amon plädierte er dafür, die aktuelle Lage zu nützen und ambitionierte Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz, zur Förderung der erneuerbaren Energie und zur Sicherung der Grundversorgung zu setzen, um damit Energieautarkie zu erreichen. Wir brauchen bis zum Herbst eine klare Linie, appellierte er.

 

Entsprechende Forderungen nach mutigen Schritten zu einer energiepolitischen Autarkie wurden im Ausschuss mehrfach laut. Die Grünen kritisierten scharf, dass beim kommenden Gipfel keine Entscheidungen über die gemeinsamen klimapolitischen Ziele der Union bis 2030 getroffen werden und drängten auf rasche Beschlüsse. Das Thema beim morgigen Gipfel zu vertagen, sei ein schwerer Fehler und ein fatales Zeichen für die Weltklimakonferenz in Paris 2015, stellte Abgeordnete Christiane Brunner (G) fest. Die Krise in der Ukraine mache deutlich, wie dringend eine Energiewende wäre, um unabhängig zu werden. Nur ein Europa, das sich effizient mit erneuerbarer Energie versorge, werde unabhängig von russischem Gas.

 

Deshalb trat Brunner dafür ein, die Vorschläge zu den Klimazielen 2030 nachzuschärfen und verbindliche Ziele zur CO2- Reduktion, zum Ausbau der erneuerbaren Energie und zur Energieeffizienz festzulegen. Das vorgeschlagene Ziel, die CO2- Emissionen um 40% bis 2030 zu reduzieren, hält sie für zu wenig ambitioniert und fordert eine Reduktion um 55%. Auch die Ausbauziele für erneuerbare Energieträger sind ihrer Meinung nach zu wenig ehrgeizig. Der in diesem Sinne von ihr vorgelegte Antrag auf Stellungnahme mit umfassenden Forderungen fand jedoch nicht die Zustimmung der anderen Fraktionen und wurde somit abgelehnt. Dennoch bedauerte auch Rainer Hable (N), dass sich erst der Rat im Juni mit diesen Fragen beschäftigen wird. Auf keinen Fall dürfe die Energie gegen die Wirtschaft ausgespielt werden, sagte er. Ökonomie und Ökologie seien keine Gegensätze.

 

Der Kanzler erläuterte dazu, dass aufgrund eines Berichts der Kommission der Rat im Juni die entsprechenden Beschlüsse für Ende des Jahres vorbereiten werde. Er erwarte sich angesichts der wirtschaftlichen Lage harte Diskussionen darüber, ob man die Chancen zu einer raschen und deutlichen Energiewende nützen solle oder ob man die Kosten für den Industriestandort für eine solche als derzeit zu hoch einschätze und daher Übergangslösungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt und die wirtschaftliche Entwicklung benötigt.

 

Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer (F) unterstrich im Hinblick auf den Antrag der Grünen seine Ablehnung von Emissionszertifikaten, weil diese umweltfreundlich produzierenden Firmen zu teuer kämen und diese dann in weniger umweltfreundliche Länder abwanderten.

 

Was die Atomkraft betrifft, so werde er sich gemeinsam mit Deutschland, Luxemburg und Irland dagegen wenden, Atomstrom als erneuerbare Form der Energiegewinnung zuzulassen, bekräftigte Bundeskanzler Faymann. Er machte aber keinen Hehl daraus, dass "in Europa die Diskussion nicht österreichisch" verläuft. Präsident Norbert Hofer (F) pochte prinzipiell auf die Ablehnung der Atomkraft und machte darauf aufmerksam, dass die Haftpflicht das Risiko von Atomkraftwerken nicht decke. Würde es hier Kostenwahrheit geben, dann wäre die Kernkraft unrentabel, merkte er an. Darüber hinaus mahnte er Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke in der EU ein.

 

 

 

 

Re-Industrialisierung und Zinsrichtlinie

 

 

Abgeordnete Christine Muttonen (S) thematisierte die Entwicklung der De-Industrialisierung, die besonders krasse und negative Auswirkungen in Großbritannien zeige, wo man mehr und mehr von der Finanzindustrie abhängig sei. Sie brach daher eine Lanze für eine Re-Industrialisierung, etwa durch den Aufbau nachhaltiger Energie und rohstoffeffizienter Industrie. Der Wiederaufbau der Industrie dürfe nicht auf Kosten des Umweltschutzes gehen, sagte sie. Muttonen hob in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Binnennachfrage hervor und regte an zu überlegen, wie man in Hinkunft mit der Sparpolitik umgeht und wie man dafür sorgen könne, dass wieder mehr in die Realwirtschaft investiert wird. Eine erfolgreiche Re-Industrialisierung könne nur gelingen, wenn sich Europa nicht nur um die Wettbewerbsfähigkeit auf den internationalen Märkten bemüht, sondern mit nachhaltigen Investitionsprogrammen in die Infrastruktur, Forschung, Entwicklung und Bildung investiere. Eine wichtige Säule dabei sei auch eine möglichst unabhängige Energieversorgung durch mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energie und eine Diversifizierung der Bezugsquellen.

 

Man müsse bei aller Notwendigkeit für eine zukunftsorientierte Energiepolitik darauf achten, dass nicht jene Vorteile haben, die mit Atomkraft produzieren, warf ÖVP-Abgeordnete Brigitte Jank ein. Die Vergleichbarkeit müsse gegeben sein, deshalb hätten die Sozialpartner ein Papier für die Energiepolitik vorgelegt, in dem verlangt wird, die wirtschaftlichen Auswirkungen bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen zu berücksichtigen. Außerdem seien auch andere vergleichbare Wirtschaftsräume miteinzubeziehen, damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt.

 

Allgemein beklagte zu diesem Thema Rouven Ertlschweiger (T) die sinkende Innovationskraft Österreichs. Dabei gehe es nicht nur um mehr Mittel für Forschung und Entwicklung, sondern auch um eine erfolgreiche Umsetzung in der Produktion. Er forderte insbesondere, den Förderdschungel zu durchforsten und mehr Augenmerk auf geistiges Eigentum und Patente zu legen.

 

 

Bruno Rossmann von den Grünen ging im Rahmen des heutigen Ausschusses auch auf die Zinsrichtlinie und damit den automatischen Informationsaustausch mit Drittstaaten ein. Bundeskanzler Werner Faymann hatte im Vorfeld angemerkt, dass Österreich die gemeinsame Linie unterstütze aber abwarte, wann der Fortschrittsbericht der Kommission über die Verhandlungen mit der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra vorliegt. Mit dem automatischen Informationsaustausch werde dann 2017 begonnen, Voraussetzung sei aber, dass dieser Datenaustausch mit den Ländern auch vollzogen wird.

 

Österreich blockiere seit Jahren mit fadenscheinigen Argumenten die erfolgreiche Bekämpfung des Steuerbetrugs, wetterte Rossmann und zeigte kein Verständnis dafür, dass man das Ende des Bankgeheimnisses für AusländerInnen wieder an Bedingungen knüpfe.

 

Darüber hinaus kritisierte Rossmann scharf die Kommission, die in ihrem Jahreswachstumsbericht eindeutig das Verfehlen der Ziele für die EU 2020 Strategie feststellt, daraus aber keine Konsequenzen zieht. Die Kommission müsse doch endlich erkennen, dass die Austeritätspolitik und extensive Wettbewerbspolitik ohne Wenn und Aber die falsche Strategie sei, stellte er fest. Er forderte in diesem Sinne den Bundeskanzler auf, die Vorschläge, wie sie unter anderem vom WIFO kommen, beim kommenden Rat zu unterstützen.

 

 

 

Folgender Antrag der Grünem auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Bruno Rossmann, Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

 

betreffend Faymann muss beim Europäischen Rat für Klimaschutz-Allianz kämpfen - 1. Europäischer Rat (Tagung am 20./21. März 2014) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (011056/EU XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 19.03.2014.

 

 

Klimaschutz darf nicht länger vertagt werden

 

Am morgigen Gipfel der Regierungschefs der Europäischen Union soll nun doch keine Entscheidung mehr über die gemeinsamen klimapolitischen Ziele der Union bis 2030 erzielt werden. Unter dem Eindruck der Krimkrise und der großen Abhängigkeit der EU von Russlands Gasreserven will man sich nun vor allem der Frage der "Wettbewerbsfähigkeit der Industrie" widmen, anstatt über Erneuerbare, CO2 Einsparung und Energieffizienz zu sprechen. Anstatt wie ursprünglich angekündigt, frühzeitig für die Klimakonferenz in Paris 2015 eine Festlegung der Union auf verbindliche Klimaziele bis 2030 zu erreichen, soll es beim morgigen Gipfel lediglich zu einer "Orientierungsaussprache über den Rahmen der Klima- und Energiepolitik" kommen. Ein fataler Fehler.

 

 

Nur ein erneuerbares, effizientes Europa ist unabhängig von russischem Gas

Die Abhängigkeit Europas von russischem Gas ist vielmehr ein weiterer und ein dringlicher Grund für den vom Europaparlament vehement eingeforderten Ausbau von Erneuerbarer Energie. Die Vertagung der Entscheidung über die Klimaziele bis 2030 hat nur eine Funktion: die Energiewende soll verzögert werden, damit wenige Öl- und Gaskonzerne und die Atomindustrie weiter Profite aus der europäischen energiepolitischen Abhängigkeit schlagen können.

 

Nur ein Europa, das sich effizient mit erneuerbarer Energie versorgt, befreit sich dauerhaft aus der Abhängigkeit von volatilen Regimen und geopolitischen Krisen. Nur ein Europa, das sich jetzt zu ambitioniertem Klimaschutz bekennt, kann die Weltklimakonferenz in Paris 2015 zum Erfolg führen. Die Zeit bis zur Konferenz in Paris gilt als letzte Chance, die Klimaerwärmung auf zwei Grad zu begrenzen.

 

Der Bundeskanzler ist gefordert, sich beim Europäischen Rat vehement für eine Re-Priorisierung der Klimapolitik auf der EU-Agenda einzusetzen. Gegen die Vertagung dieser überlebenswichtigen Materie ist aufs Schärfste zu protestieren.

 

 

Kommission muss Vorschläge zu Klimazielen 2030 nachschärfen

 

Die von der EU-Kommission zur Debatte gestellten Vorschläge für die EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 sind überdies zu wenig ambitioniert und damit eine Gefahr für den Klimaschutz sowie für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union. Die anvisierten Ziele würden die Entwicklung der Erneuerbaren zum Erliegen bringen und bleiben weit hinter dem zurück, was für den Klimaschutz notwendig ist.

 

 

Verbindliche Ziel-Trias notwendig

 

Nur aufeinander abgestimmte, kohärente und verbindliche Ziele in den drei verschiedenen Bereichen CO2-Minderung, Ausbau von Erneuerbarer Energie und Energieeffizienz kann die Weichen in Richtung erfolgreiche Klimapolitik stellen und der europäischen Wirtschaft und Industrie die nötige Planungssicherheit verschaffen. Ein reines CO2-Minderungsziel neben einem in seiner Verbindlichkeit fragwürdigen und überdies wenig ambitioniertem Erneuerbaren-Ziel, wie es die Kommission vorschlägt, hätte verheerende Auswirkungen. Es würde der menschenfeindlichen Atomenergie sowie Kohle und Schiefergas Tür und Tor öffnen und den Zukunftsmarkt der erneuerbaren Energien in ganz Europa unter Druck bringen. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung zu Recht in der Koalitionsvereinbarung zu einer Ziel-Trias bekannt.

 

 

CO2-Minderungsziel ist zu wenig ehrgeizig

 

Das vorgeschlagene CO2-Minderungsziel von minus 40Prozent bis 2030 ist zu wenig ambitioniert und ist ein Abschied vom Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Selbst wenn die minus 40Prozent tatsächlich erbracht würden, entspricht dies nur einer 50:50-prozentigen Chance, das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Berechnet man aber die überschüssigen Zertifikate mit ein, die sich noch im Emissionshandelssystem befinden, sinkt das anvisierte CO2-Minderungsziel sogar auf nur etwa 33Prozent. Ein derart schwaches Minderungsziel bringt außerdem die gesamte Zukunftsbranche der erneuerbaren Energien und grünen Technologien unter Druck. Die Tatsache, dass die EU schon heute ihr Klimaziel von minus 20 Prozent bis 2020 faktisch erreicht hat, unterstreicht die Ambitionslosigkeit des der EU-Kommission. 

 

 

Ausbauziel für Erneuerbaren zu wenig ehrgeizig und unverbindlich

 

Das Fehlen verbindlicher Ziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten zum Ausbau erneuerbarer Energien ist ein gewaltiger Rückschritt gegenüber dem Status Quo. Es kommt einer Einladung an die Länder Europas gleich, gegen jegliche Vernunft auf gefährliche und teure Atomkraft und klima- und umweltschädliche Technologien wie Kohle und Schiefergas zu setzen. Dies wird dazu führen, dass selbst das von der EU Kommission vorgeschlagene, niedrige Gesamt-Ausbauziel für die Erneuerbaren von nur 27 Prozent bis 2030 am Ende noch nicht einmal erreicht werden wird.

 

Keine Energiewende ohne Effizienzziel

 

Ein Ziel für die Energieeffizienz bis 2030 fehlt in den Kommissionsvorschlägen völlig. Mit diesem Energie- und Klimapaket bleibt die EU somit weiter stark abhängig von teuren Energieimporten, zu Lasten der Menschen in Europa und auf Kosten kommender Generationen. Schon heute importiert die EU fossile Energieträger im Wert von 545 Milliarden Euro. Hier verspielt die EU ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit.

 

 

Faymann muss für EU-Führungsrolle beim Klimaschutz kämpfen

 

Die Europäische Union hat sich zum Kampf gegen die Erderwärmung bekannt. Nur die Europäische Union hat das politische Schwergewicht, das wirtschaftliche Know-How und das Mandat ihrer BürgerInnen, die Weltgemeinschaft in dieser überlebenswichtigen Herausforderung anzuführen. Der Bundeskanzler ist aufgefordert, beim Europäischen Rat eine Allianz von Mitgliedsstaaten zu bilden, die entschlossen ist, die Union beim globalen Klimaschutz wieder auf ihre bisherige Führungsrolle zurückzubringen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e B-VG

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert,

 

·         beim Europäischen Rat gegen die Vertagung der Entscheidungsfindung zu den Klima- und Energiezielen bis 2030 aufs Schärfste zu protestieren und sich für eine Re-Priorisierung der Klimapolitik auf der EU-Agenda vehement einzusetzen;

 

·         eine Allianz von Mitgliedsstaaten zu bilden, die entschlossen ist, die Union beim globalen Klimaschutz wieder auf ihre bisherige Führungsrolle zurückzubringen;

 

·         die im Rahmen der "Orientierungsaussprache zum Klima- und Energierahmen" zu debattierenden Vorschläge der Kommission als zu schwach und unverbindlich zurückzuweisen und sich stattdessen für die folgenden ambitionierten, verbindlichen Ziele einzusetzen:

 

1.    Festsetzung eines verbindlichen Energiesparziels bis 2030 EU von 40 Prozent verglichen mit dem Energieverbrauch vom Jahr 2010; Implementierung dieses Gesamtziels durch verbindliche Einzelziele für die Mitgliedstaaten durch Lastenausgleich, basierend auf individueller Situation und Potential;

2.    Festsetzung eines verbindlichen Ziels zum Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030 von 45 Prozent des Energieendverbrauchs; Implementierung dieses Gesamtziels durch verbindliche Einzelziele für die Mitgliedstaaten durch Lastenausgleich, basierend auf individueller Situation und Potential;

3.    Festsetzung eines verbindlichen CO2-Minderungsziels bis 2030 von 55 Prozent der realen Emissionen (Basisjahr 1990) im Einklang mit dem 2-Grad-Ziel; Implementierung dieses Gesamtziels durch verbindliche Einzelziele für die Mitgliedstaaten durch Lastenausgleich, basierend auf individueller Situation und Potential

4.    Verankerung dieser Ziele als politische Priorität im Europäischen Semester und den Jahreswachstumsberichten, damit diese für die Mitgliedstaaten Europas verbindlich werden.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.