Parlament Österreich

 

 

 

IV-5 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 25. Juni 2014

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXV. Gesetzgebungsperiode                Mittwoch, 25. Juni 2014

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

8280/14

Tagung des Europäischen Rates (26./27. Juni 2014) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(24182/EU XXV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Personalfragen – neuer Kommissionspräsident

 

 

Die Nominierung von Jean-Claude Juncker als Kandidat für den Posten des EU-Kommissionspräsidenten ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, war man sich im EU-Hauptausschuss, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 26. und 27. Juni tagte, weitgehend einig. Was man vor der Wahl versprochen hat, müsse auch nach der Wahl gelten, sagte dazu Bundeskanzler Werner Faymann. Er hält eine Nominierung Junckers bei diesem Rat mit qualifizierter Mehrheit für möglich. Bis zur endgültigen Wahl, so Faymann, würden ohnehin noch viele inhaltliche Debatten geführt werden müssen, da die Personen auch bestimmte Inhalte repräsentierten. Es gehe um die Frage, welche Personen auf Basis welcher Inhalte die EU in den nächsten Jahren lenken, und dazu zähle nicht nur der/die KommissionspräsidentIn, sondern auch der/die PräsidentIn des Europäischen Parlaments, der/die RatspräsidentIn und der/die EU-Außenbeauftragte. Mit dieser Diskussion im Europäischen Parlament, das den Kommissionspräsidenten wählt, werde eine grundsätzliche Richtung vorgegeben, betonte Faymann. Es mache Sinne, sich zunächst über den Kommissionspräsidenten zu einigen und dann die anderen personellen Entscheidungen zu treffen, ergänzte Außenminister Sebastian Kurz.

 

In der Debatte, in der die meisten Abgeordneten die Position des Bundeskanzlers teilten, wurde auch heftige Kritik am britischen Premierminister David Cameron geübt. Sein Verhalten trage zur Aushöhlung der Relevanz von EU-Wahlen bei, meinte etwa Klubobmann Andreas Schieder (S), Cameron sollte daher in die Schranken gewiesen werden. Als unerträglich bezeichnete der Zweite Präsident des Nationalrats Karlheiz Kopf (V) das Vorgehen Camerons. Ihm nachzugeben würde seiner Meinung nach eine Schwächung der Glaubwürdigkeit und einen Vertrauensbruch darstellen. Christine Muttonen (S) bestand darauf, nicht allen Partikularinteressen Großbritanniens nachzugeben, auch wenn das Vereinigte Königreich ein wichtiger Partner für die EU sei. Den Menschen gehe es um mehr Transparenz und um die Abkehr von Entscheidungen in den Hinterzimmern, sagte Muttonen. In diesem Sinne plädierte auch Karlheiz Kopf dafür, auf Kurs zu bleiben, denn es sei ein attraktives Signal an die Wähler und Wählerinnen gewesen, die Frage des Spitzenkandidaten mit der Nominierung für den Kommissionspräsidenten zu verbinden. Ebenso war es nach Ansicht Werner Koglers (G) gut, der Wahlbewegung ein Gesicht zu geben und damit die EU besser in den Köpfen zu verankern, auch wenn er es grundsätzlich für falsch hält, aus den Parlamentswahlen eine Wahl für den Kommissionspräsidenten zu machen. Umso ärgerlicher empfindet Kogler daher die Rolle der Briten. Rainer Hable unterstützte seitens der NEOS ebenfalls die Haltung des Bundeskanzlers und betrachtet die Spitzenkandidaturen als einen Schritt in die richtige Richtung, auch wenn diese nur informeller Natur gewesen seien.

 

Distanziert zu Juncker äußerten sich in der Personalfrage die Freiheitlichen. Juncker sei nicht auf dem Stimmzettel gestanden und daher gebe es keine rechtliche Verbindlichkeit, ihn für das Amt des Kommissionspräsidenten zu nominieren, so der Tenor der Äußerungen. Walter Rosenkranz (F) sah daher in diesem Punkt ebenso wenig eine Glaubwürdigkeitsfrage wie der Dritte Präsident des Nationalrats Nobert Hofer (F). Die Verknüpfung der EU-Wahl mit dem Kommissionspräsidenten sei eine Vereinbarung zwischen zwei Fraktionen gewesen, stellte er fest und hielt es für falsch, Politiker mit anderen Vorstellungen an den Pranger zu stellen.

 

Die Grün-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill legte in dieser Debatte den Fokus auf die Frage der paritätischen Zusammensetzung der Kommission. Sie brachte in diesem Zusammenhang seitens ihrer Fraktion einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem sie den Bundeskanzler auffordert, sich dafür einzusetzen, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jeweils eine Frau und einen Mann als ihre KandidatInnen für die Europäische Kommission benennen. Zur Stärkung der demokratischen Legitimität des Verfahrens sollte der Bundeskanzler den anderen Ratsmitgliedern überdies vorschlagen, jeweils zwei Frauen und zwei Männer den Parlamenten als Auswahlmöglichkeit für die Ernennung der Mitglieder der EU-Kommission zu unterbreiten. Sie forderte darüber hinaus auch ein Hearing im Zuge der Nominierung für den österreichischen Kommissar bzw. für die österreichische Kommissarin. Der Antrag erhielt jedoch nicht die Unterstützung der anderen Fraktionen und blieb damit in der Minderheit.

 

Die SPÖ sei zwar für eine Frauenquote, argumentierte Katharina Kucharowits (S), jeweils eine Frau und einen Mann vorzuschlagen, sichere aber keineswegs eine paritätische Zusammensetzung der Kommission. Gegen eine Quote sprachen sich dezidiert Norbert Hofer (F) und Rouven Ertlschweiger (T) aus. Verordnete Quoten führten nicht zum Erfolg, meinte Hofer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klimaschutz

 

 

Neben der Personalfrage wird beim EU-Gipfel auch eine Grundsatzdebatte über die Ausrichtung der Europäischen Union eine zentrale Rolle spielen, kündigte Bundeskanzler Faymann an. Dabei gehe es um eine effektive Wachstums- und Beschäftigungspolitik sowie um Klimaschutz und Energiepolitik.

 

Zum Thema Energie brachten die Abgeordneten Hannes Weninger (S), Andreas Ottenschläger (V), Tanja Windbüchler-Souschill (G) und Rouven Ertlschweiger (T) einen Antrag auf Mitteilung an die EU-Institutionen ein, der auch von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS mehrheitlich unterstützt wurde. Darin wird die EU aufgefordert, sich für ambitionierte, wirtschafts- und beschäftigungspolitisch sinnvolle Klima- und Energieziele auszusprechen, mit dem Ziel, insbesondere die Unabhängigkeit Europas vom Import fossiler Energieträger zu stärken. Dabei unterstrichen die AntragstellerInnen, dass Schiefergas keine nachhaltige Alternative darstelle und auch der Kohleanteil nicht erhöht werden dürfe. Vielmehr solle sich die EU für ein rechtlich verbindliches internationales Klimaschutzabkommen einsetzen, in dem andere Wirtschafsräume vergleichbare Klimaschutzverpflichtungen übernehmen.

 

Die Grünen Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Werner Kogler und Bruno Rossmann wiederum legten einen Antrag auf Stellungnahme vor, der sich nicht wie die Mitteilung an die EU-Institutionen, sondern an die Bundesregierung wendet. Darin fordern sie insbesondere den Bundeskanzler auf, sich vehement gegen die Vertagung der Entscheidungsfindung zu den Klima- und Energiezielen bis 2030 auszusprechen und eine Allianz von Mitgliedsstaaten zu bilden, die entschlossen ist, die EU wieder zu ihrer bisherigen Führungsrolle im Klimaschutz zurückzubringen. Die Grünen sprechen sich in ihrem Antrag des Weiteren dafür aus, ein verbindliches Energiesparziel bis 2030 von 40 % verglichen mit dem Energieverbrauch im Jahr 2010 festzusetzen und in diesem Zeitraum 45 % des Energieverbrauchs mit erneuerbaren Energien zu decken. Sie wollen zudem ein verbindliches CO2-Minderungsziel bis 2030 von 55 % der realen Emissionen verglichen mit dem Basisjahr 1990 realisieren.

 

Bruno Rossmann hält die Frage der Energiepolitik auch als ein wesentliches Kriterium für die Erholung der Wirtschaft. Der Klimaschutz könnte ein wichtiger Hebel zu nachhaltigen Investitionen und Wirtschaftswachstum sein, unterstrich er.

 

Bundeskanzler Faymann machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Österreich mit seiner Anti-Atompolitik innerhalb der EU zwar vermehrt Bündnispartner findet, aber eine Mehrheit für einen Atomausstieg nicht in Sicht sei, auch nicht im Europäischen Parlament. Norbert Hofer (F) meldete aus seiner Sicht grundsätzlich Bedenken gegen Klimaschutzziele an, weil man dadurch jene Staaten entlaste, die auf Kernenergie setzen und dadurch ihre Ziele auch leichter erreichen. Für ihn wäre der richtige Ansatz, auf die Verwendung der Träger erneuerbarer Energien zu setzen, denn in diesem Falle müsse man sich nicht mit Emissionszertifikaten behelfen.

 

Was die Errichtung von South Stream betrifft, so hielt Außenminister Kurz fest, Österreich gehe es um eine stärkere Diversifizierung nicht nur in Bezug auf Energiequellen, sondern auch in Bezug auf die Energierouten. Selbstverständlich müsse alles im Einklang mit den Europäischen Regelungen stehen, merkte er an. Positiv zum Projekt stünden nicht nur die beteiligten Länder, sondern auch andere EU-Staaten. Er reagierte damit auf eine Wortmeldung von Rouven Ertlschweiger (T).

 

 

 

 

Stabilitätskriterien und Beschäftigungspolitik

 

 

Für größere Diskussionen wird beim kommenden Rat die Frage sorgen, wie man Wachstum und Stabilität fördert, für entsprechende Investitionen Spielraum schafft und dabei trotzdem die Stabilitätskriterien einhält. Die großen Probleme am Arbeitsmarkt hängen keineswegs ursächlich mit der EU oder dem Euro zusammen, unterstrich Bundeskanzler Werner Faymann. Was die EU jedoch nicht geschafft habe, das sei, die Erwartungshaltungen zu erfüllen und Instrumente zu schaffen, die Wachstum und Beschäftigung ankurbeln und vor allem die hohe Jugendarbeitslosigkeit drosseln. Daher stelle dieses Problem eine Kernfrage dar, die nun anzupacken sei. Schließlich sei es auch gelungen, durch großzügige Schutzschirme die Wirtschaft abzusichern. Er werde sich daher für eine Schwerpunktsetzung im Bereich Beschäftigungspolitik einsetzen, erklärte Faymann, zumal Österreich darin über viel Expertise verfüge, beispielsweise mit seiner Ausbildungsgarantie, wodurch 16-Jährige nicht auf der Straße stehengelassen werden.

 

Die EU sei aufgefordert, nun von der Überschrift zur Umsetzung zu kommen und dabei sei auch die Frage der Finanzierung zu klären. Es müsse möglich sein, so Faymann, nachhaltige Investitionen zu bevorzugen. Investitionen in Kaufkraft und Ausbildung stellen seiner Meinung nach richtige Parameter dar, die in keinem Widerspruch zu den Stabilitätskriterien stehen. Es sei daher notwendig, darüber zu diskutieren, wie weit die Bandbreite der Interpretationsmöglichkeiten der entsprechenden Kriterien sein können. Er wurde in dieser Haltung von den SPÖ-Abgeordneten Andreas Schieder, Christine Muttonen und Katharina Kucharowits unterstützt.

 

Auch Bruno Rossmann (G) sprach sich für eine Änderung des bisherigen Stabilitäts- und Austeritätskurses aus und plädierte für Investitionen in ein nachhaltiges Wachstum, um aus der Arbeitslosenfalle herauszukommen. In Anlehnung an den Vorschlag des IWF hielt er es für sinnvoll, bestimmte Investitionen aus dem Maastricht-Defizit herauszurechnen und machte sich einmal mehr für die Entlastung des Faktors Arbeit und für die Einführung von Steuern auf Immobilien stark. In diesem Zusammenhang kritisierte er Finanzminister Michael Spindelegger, der den diesbezüglichen Empfehlungen der EU-Kommission nicht nachkommen wolle.

 

Im Gegensatz dazu äußerte Zweiter Nationalratspräsident Karlheiz Kopf (V) die Sorge, dass durch eine derartige Diskussion die Stabilitätskriterien infrage gestellt werden. Man dürfe nicht vergessen, dass man mit einem solchen Kurs in die Schuldenkrise geschlittert ist, warnte er und zeigte mehr Präferenz für strukturelle Wachstumsimpulse, etwa durch Freihandelsabkommen und den Abbau von Handelshemmnissen. Bei monetären Maßnahmen müsse man sich auf bestimmte Bereiche konzentrieren, etwa auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, so Kopf. Strukturelle Maßnahmen seien wichtig, aber sie wirkten zu langsam, entgegneten dazu Christine Muttonen (S) und Werner Kogler (G), man brauche kurzfristige Impulse.

 

Was die Handelsabkommen betrifft, wie zum Bespiel TTIP, rechnet der Bundeskanzler mit keiner Konkretisierung beim Gipfel. In der jetzigen Situation liege der Fokus auf der Qualität der Standards, die nicht gesenkt werden dürften. Man befinde sich erst am Beginn eines langen Weges, auf dem zu klären sei, wie man Handelsbeziehungen verbessern kann, ohne dabei für die Menschen entscheidende Standards, etwa bei der Lebensmittelsicherheit, bei der Umwelt oder im sozialen Bereich, zu senken.

 

 

 

 

 

Ukraine

 

 

Auf der Agenda des EU-Hauptausschusses standen auch außenpolitische Themen, allen voran die Ukraine. Außenminister Sebastian Kurz begrüßte den Friedensplan des neuen ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko. Es habe beim letzten Außenministerrat keinen Beschluss zur Ausweitung der Sanktionen gegen Russland gegeben, berichtete Kurz.

 

Der Außenminister nahm in diesem Zusammenhang auch Stellung zum Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin in Österreich und betonte, dass dieser unter seinen EU-Kollegen beim jüngsten Treffen kein Thema gewesen sei. Man habe die Positionen dem Gast gegenüber klar vertreten, betonte Bundeskanzler Werner Faymann, Österreich setze in jedem Fall auf eine Verhandlungslösung unter Einbeziehung Russlands, bemerkte er gegenüber Klubobmann Reinhold Lopatka (V). Man müsse alles vermeiden, was zu Eskalation führt, Sanktionen seien jedenfalls die Ultima Ratio. Österreich habe sich als Brückenbauer zur Verfügung gestellt, was nicht im Widerspruch zum Kurs der EU stehe, assistierte Christine Muttonen (S). Im Gegensatz dazu hielt Andreas Karlsböck (F) fest, die EU und Österreich betrachteten die Vorgänge in der Ukraine und die Haltung Russlands zu undifferenziert.

 

 

 

 

Albanien

 

 

Unterschiedliche Auffassungen gab es zum EU-Kandidatenstatus für Albanien. Österreich habe dies unterstützt, betonte Außenminister Kurz, ein Kandidatenstatus bedeute aber noch lange nicht den Beginn von Beitrittsverhandlungen. In Reaktion auf kritische Äußerungen zeigte sich Kurz überzeugt davon, dass sich Albanien bei seinen Reformbestrebungen auf gutem Weg befindet. Man habe auch bei Serbien gesehen, welchen Reformschwung die Unterstützung durch die EU bewirken kann, gab der Zweite Nationalratspräsident Karlheiz Kopf (V)  zu bedenken und wertete den Kandidatenstatus als richtiges Signal zur richtigen Zeit.

 

Ganz anders sahen dies die Abgeordneten der FPÖ Nobert Hofer, Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Walter Rosenkranz, Andreas Karlsböck und Peter Wurm. In einem Antrag auf Stellungnahme sprechen sie sich dezidiert gegen den EU-Kandidatenstatus für Albanien aus. Sie führen dabei vor allem die weitverbreitete Korruption im Land an und befürchten, dass aufgrund der mehrheitlich islamischen Bevölkerung der "imperialistische Islamismus Erdogan'scher Prägung" einen Brückenkopf in der Europäischen Union hätte. Der Antrag wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

Rosenkranz setzte sich auch mit der Migrations- und Asylpolitik der EU auseinander und kritisierte vor allem die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström. In der Asylpolitik sei eine hohe Rechtsstaatlichkeit wichtig, eine hohe Anerkennungsquote habe aber nichts mit hohen Standards zu tun. Rosenkranz lehnte auch eine gegenseitige Anerkennung ab und wandte sich gegen eine Abschaffung von Dublin II.

 

Folgender Antrag der SPÖ, ÖVP, Grünen und des Team Stronach auf Mitteilung wurde von diesen Fraktionen gemeinsam mit den NEOS gegen die Stimmen der FPÖ mehrheitlich angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

der Abgeordneten Weninger, Ottenschläger, Windbüchler-Souschill, Ertlschweiger

 

betreffend Klima- und Energieziele der Europäischen Union

 

zu 8280/14 CO EUR Tagung des Europäischen Rates (26./27. Juni 2014) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (024182/EU XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 25.6.2014

 

 

 

 

 

Der Europäische Rat am 26./27.6. wird erneut über die EU-Energie- und Klimaziele bis 2030 beraten. Ziel ist es, im kommenden Oktober eine endgültige Einigung zu erzielen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

 

ANTRAG

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

MITTEILUNG

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der österreichische Nationalrat spricht sich im laufenden Prozess zur Festlegung der europäischen Klima-und Energieziele für die Zeit bis 2030 für den Abbau der Energieabhängigkeit Europas aus.

 

Dafür stellen die Möglichkeiten, die sich den europäischen Mitgliedstaaten durch die Energiewende, und damit verbunden durch den Ausbau der erneuerbaren Energieträger sowie durch Energieeffizienz bieten, das adäquate Mittel dar.  Besondere Bedeutung in diesem Zusammenhang kommt dem Ausbau und der Leistungsfähigkeit der transeuropäischen Energienetze zu.

 

Die Klima- und Energieziele dürfen nicht als Vorwand oder zum Anlass genommen werden, um die Atomkraft aufzuwerten.

 

Der Nationalrat fordert alle relevanten Ebenen der Europäischen Union dazu auf, sich für ambitionierte, wirtschafts- und beschäftigungspolitisch sinnvolle Klima- und Energieziele  auszusprechen sowie die Energiezukunft Europas entsprechend zu beeinflussen, damit die Unabhängigkeit Europas vom Import von fossilen Energieträgern steigt und ein Verzicht auf hochriskante Energieformen möglich wird. Schiefergas ist keine nachhaltige Alternative, auch der Kohle-Anteil soll nicht erhöht werden.

 

Der Nationalrat setzt sich für eine faire Verteilung der Anstrengungen (burden sharing) bei national verbindlichen Zielen ein, um eine kosteneffiziente sowie wirtschafts- und beschäftigungspolitisch sinnvolle Umsetzung zu ermöglichen. Um die höchstmögliche Wirkung mit den geringsten Kosten zu erzielen, müssen bei der Verteilung der Anstrengungen insbesondere jene Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, in denen die Potentiale bislang am wenigsten ausgeschöpft wurden. Der Europäische Rat hat am 20./21. März in seinen Schlussfolgerungen folgende Grundsätze für die Ausgestaltung des neuen Rahmens festgelegt:

§  weitere Verbesserung der Kohärenz zwischen Minderung der Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien sowie Verwirklichung der Ziele für 2030 auf kosteneffiziente Weise mit einem reformierten Emissionshandelssystem, das in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielt.

§  Schaffung eines flankierenden EU-Rahmens zur Förderung erneuerbarer Energien und Gewährleistung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit.

§  Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit für Privathaushalte und Unternehmen zu erschwinglichen und wettbewerbsfähigen Preisen.

§  Flexibilität für die Mitgliedstaaten hinsichtlich der Art und Weise, wie sie ihren Verpflichtungen nachkommen, um den Gegebenheiten der jeweiligen Mitgliedstaaten gerecht zu werden und deren Freiheit zu achten, ihren Energiemix selbst zu gestalten.

 

Der EU-Hauptausschuss des Nationalrates unterstützt diese Grundsätze und fordert deren Umsetzung im Rahmen der Festlegung der Klima und Energieziele.

 

 

 

Das Ziel der EU muss es sein, Effizienz und Nachhaltigkeit in Wirtschaft und Gesellschaft zu leben und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit und den Produktionsstandort der europäischen Industrie zu stärken. Die Abwanderung energieintensiver Produktionen auf außereuropäische Standorte mit niedrigeren Energiekosten oder mit klimaschädlichen Energieträgern muss vermieden werden. Die EU wird daher aufgefordert, sich für ein rechtlich verbindliches internationales Klimaschutzabkommen einzusetzen, in dem andere Wirtschaftsräume vergleichbare Klimaschutzverpflichtungen übernehmen.

 

 

 

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Die Präsidentin des Nationalrates wird ersucht, diese Mitteilung gemäß § 31d Abs. 4 GOG-NR an

§  den Präsidenten des Europäischen Rates als Adressaten

sowie an

§  die Europäische Kommission,

§  den Rat,

§  COSAC bzw. IPEX

§  und an das Europäische Parlament

als weitere Empfänger zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Parteien abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. W. Rosenkranz, Dr. Karlsböck und Wurm

 

betreffend Tagung des Europäischen Rates (26./27. Juni 2014) – Entwurf der erläuterten Tagesordnung (24182/EU XXV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 25.6.2014

 

 

 

Laut Medienberichten soll Albanien von der Europäischen Union den Status als EU-Beitrittskandidat erhalten haben. Dies sei am 24.6.2014 bei einem Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg einstimmig entschieden worden.

 

Österreich soll sich klar für die Verleihung ausgesprochen haben. „Albanien hat bewiesen, dass es zu den notwendigen Reformen bereit ist“, wird Außenminister Sebastian Kurz vor Beginn des Treffens zitiert.

 

Schon im Vorfeld plädierte EU-Erweiterungskommissar Stefan Füle anlässlich des anstehenden Europäischen Rates dafür, Albanien zum EU-Beitrittskandidaten „ohne Vorbehalt“ zu machen.

 

Abgesehen von den wirtschaftlichen Kennzahlen Albaniens, die weit unter dem EU-europäischen Durchschnitt liegen und Albanien zu einem weiteren Nettoempfänger machen würden, treibt auch die Korruption in Albanien prächtige Blüten. Wenn Albanien den Kandidatenstatus erhält, kann man sich leicht ausrechnen, in welchen Kanälen die EU-Gelder zu versickern drohen.

 

Albanien ist ein mehrheitlich islamischer Staat. Damit besteht weiters die Gefahr, dass die Türkei und somit der imperialistische Islamismus Erdogan`scher Prägung, einen Brückenkopf in der Europäischen Union hätten.

 

Es ist somit viel zu früh und unverantwortlich, ein derart ungeeignetes Land wie Albanien in die Europäische Union aufnehmen zu wollen.

 

Die österreichische Bundesregierung muss sich im Zuge des Europäischen Rates am 26./27. Juni 2014 - entgegen medialer Ankündigungen von EU-Erweiterungskommissar Füle und Außenminister Kurz - klar gegen einen EU-Kandidatenstatus für Albanien aussprechen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres, wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene klar gegen einen EU-Kandidatenstatus für Albanien auszusprechen.“

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Faymann muss beim Europäischen Rat für Klimaschutz-Allianz kämpfen - Europäischer Rat (Tagung am 26./27. Juni 2014) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (24182/EU XXV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 25.06.2014.

 

 

 

 

Klimaschutz darf nicht länger vertagt werden

 

Im vorliegenden Entwurf der Schlussfolgerungen zieht der Europäische Rat lediglich eine Zwischenbilanz zur Verabschiedung über die gemeinsamen klimapolitischen Ziele der Union bis 2030. Anstatt wie ursprünglich angekündigt, frühzeitig für die Klimakonferenz in Paris 2015 eine Festlegung der Union auf verbindliche Klimaziele bis 2030 zu erreichen, wurde diese Entscheidung auf Oktober 2014 verschoben. Der Klimawandel duldet keinen Aufschub an ambitionierten Handlungen und Zielsetzungen im Bereich Erneuerbare, CO2-Einsparung und Energieeffizienz. Die Verschleppung von klimapolitisch notwendigen Entscheidungen ist ein fataler Fehler.

 

 

Nur ein erneuerbares, effizientes Europa ist unabhängig von russischem Gas

 

Unter dem Eindruck der Krise in der Ukraine und der großen Abhängigkeit der EU von Russlands Gasreserven widmet sich der Europäische Rat vor allem der Frage der Verringerung der hohen Energieabhängigkeit Europas durch die Erschließung neuer Versorgungswege und Fördermethoden (Stichwort Fracking). In den vorliegenden Schlussfolgerungen wird mit keinem Wort die Notwendigkeit des Ausbaus erneuerbarer Energie erwähnt. Tatsächlich sind aber gerade die Klima- und Energieziele - und hier vor allem der Ausbau Erneuerbare Energien und Energieeffizienz - der Schlüssel zur Energieversorungssicherheit Europas. Die Abhängigkeit Europas von russischem Gas kann dadurch reduziert werden. Die Vertagung der Entscheidung über die Klimaziele bis 2030 hat nur eine Funktion: die Energiewende soll verzögert werden, damit wenige Öl- und Gaskonzerne und die Atomindustrie weiter Profite aus der europäischen energiepolitischen Abhängigkeit schlagen können.

 

Nur ein Europa, das sich effizient mit erneuerbarer Energie versorgt, befreit sich dauerhaft aus der Abhängigkeit von volatilen Regimen und geopolitischen Krisen. Nur ein Europa, das sich jetzt zu ambitioniertem Klimaschutz bekennt, kann die Weltklimakonferenz in Paris 2015 zum Erfolg führen. Die Zeit bis zur Konferenz in Paris gilt als letzte Chance, die Klimaerwärmung auf zwei Grad zu begrenzen.

 

Der Bundeskanzler ist gefordert, sich beim Europäischen Rat vehement für eine Re-Priorisierung der Klimapolitik auf der EU-Agenda einzusetzen. Gegen die Vertagung dieser überlebenswichtigen Materie ist aufs Schärfste zu protestieren.

 

 

Kommission muss Vorschläge zu Klimazielen 2030 nachschärfen

 

Die von der EU-Kommission zur Debatte gestellten Vorschläge für die EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030 sind überdies zu wenig ambitioniert und damit eine Gefahr für den Klimaschutz sowie für die wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union. Die anvisierten Ziele würden die Entwicklung der Erneuerbaren zum Erliegen bringen und bleiben weit hinter dem zurück, was für den Klimaschutz notwendig ist.

 

 

Verbindliche Ziel-Trias notwendig

 

Nur aufeinander abgestimmte, kohärente und verbindliche Ziele in den drei verschiedenen Bereichen CO2-Minderung, Ausbau von Erneuerbarer Energie und Energieeffizienz kann die Weichen in Richtung erfolgreiche Klimapolitik stellen und der europäischen Wirtschaft und Industrie die nötige Planungssicherheit verschaffen. Ein reines CO2-Minderungsziel neben einem in seiner Verbindlichkeit fragwürdigen und überdies wenig ambitioniertem Erneuerbaren-Ziel, wie es die Kommission vorschlägt, hätte verheerende Auswirkungen. Es würde der menschenfeindlichen Atomenergie sowie Kohle und Schiefergas Tür und Tor öffnen und den Zukunftsmarkt der erneuerbaren Energien in ganz Europa unter Druck bringen. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung zu Recht in der Koalitionsvereinbarung zu einer Ziel-Trias bekannt.

 

 

CO2-Minderungsziel ist zu wenig ehrgeizig

 

Das vorgeschlagene CO2-Minderungsziel von minus 40 Prozent bis 2030 ist zu wenig ambitioniert und ist ein Abschied vom Ziel, die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen. Selbst wenn die minus 40 Prozent tatsächlich erbracht würden, entspricht dies nur einer 50:50-prozentigen Chance, das 2-Grad-Ziel zu erreichen. Berechnet man aber die überschüssigen Zertifikate mit ein, die sich noch im Emissionshandelssystem befinden, sinkt das anvisierte CO2-Minderungsziel sogar auf nur etwa 33 Prozent. Ein derart schwaches Minderungsziel bringt außerdem die gesamte Zukunftsbranche der erneuerbaren Energien und grünen Technologien unter Druck. Die Tatsache, dass die EU schon heute ihr Klimaziel von minus 20 Prozent bis 2020 faktisch erreicht hat, unterstreicht die Ambitionslosigkeit des der EU-Kommission. 

 

 

Ausbauziel für Erneuerbaren zu wenig ehrgeizig und unverbindlich

 

Das Fehlen verbindlicher Ziele für die einzelnen Mitgliedsstaaten zum Ausbau erneuerbarer Energien ist ein gewaltiger Rückschritt gegenüber dem Status Quo. Es kommt einer Einladung an die Länder Europas gleich, gegen jegliche Vernunft auf gefährliche und teure Atomkraft und klima- und umweltschädliche Technologien wie Kohle und Schiefergas zu setzen. Dies wird dazu führen, dass selbst das von der EU Kommission vorgeschlagene, niedrige Gesamt-Ausbauziel für die Erneuerbaren von nur 27 Prozent bis 2030 am Ende noch nicht einmal erreicht werden wird.

 

 

 

 

 

Keine Energiewende ohne Effizienzziel

 

Ein Ziel für die Energieeffizienz bis 2030 fehlt in den Kommissionsvorschlägen völlig. Mit diesem Energie- und Klimapaket bleibt die EU somit weiter stark abhängig von teuren Energieimporten, zu Lasten der Menschen in Europa und auf Kosten kommender Generationen. Schon heute importiert die EU fossile Energieträger im Wert von 545 Milliarden Euro. Hier verspielt die EU ihre politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit. Das Europäische Parlament sowie Energie- und UmweltministerInnen aus sieben EU Mitgliedsstaaten fordern ein Effizienzziel von 40% bis 2030. Laut Wirkungsfolgenabschätzung der Kommission würde ein solches Ziel die Beschäftigungsquote europaweit um 3,15% anheben und nahezu die gesamten jährlichen Importkosten für Öl, Gas und Kohle einsparen.

 

 

Faymann muss für EU-Führungsrolle beim Klimaschutz kämpfen

 

Die Europäische Union hat sich zum Kampf gegen die Erderwärmung bekannt. Nur die Europäische Union hat das politische Schwergewicht, das wirtschaftliche Know-How und das Mandat ihrer BürgerInnen, die Weltgemeinschaft in dieser überlebenswichtigen Herausforderung anzuführen. Der Bundeskanzler ist aufgefordert, beim Europäischen Rat eine Allianz von Mitgliedsstaaten zu bilden, die entschlossen ist, die Union beim globalen Klimaschutz wieder auf ihre bisherige Führungsrolle zurückzubringen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler werden aufgefordert,

 

§  beim Europäischen Rat gegen die Vertagung der Entscheidungsfindung zu den Klima- und Energiezielen bis 2030 aufs Schärfste zu protestieren und sich für eine Re-Priorisierung der Klimapolitik auf der EU-Agenda vehement einzusetzen;

§  eine Allianz von Mitgliedsstaaten zu bilden, die entschlossen ist, die Union beim globalen Klimaschutz wieder auf ihre bisherige Führungsrolle zurückzubringen;

§  die im Rahmen der Zwischenbilanz zur Klima- und Energiepolitik zu debattierenden Vorschläge der Kommission als zu schwach und unverbindlich zurückzuweisen und sich stattdessen für die folgenden ambitionierten, verbindlichen Ziele einzusetzen:

 

1.    Festsetzung eines verbindlichen Energiesparziels bis 2030 EU von 40 Prozent verglichen mit dem Energieverbrauch vom Jahr 2010; Implementierung dieses Gesamtziels durch verbindliche Einzelziele für die Mitgliedstaaten durch Lastenausgleich, basierend auf individueller Situation und Potential;

2.    Festsetzung eines verbindlichen Ziels zum Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030 von 45 Prozent des Energieendverbrauchs; Implementierung dieses Gesamtziels durch verbindliche Einzelziele für die Mitgliedstaaten durch Lastenausgleich, basierend auf individueller Situation und Potential;

3.    Festsetzung eines verbindlichen CO2-Minderungsziels bis 2030 von 55 Prozent der realen Emissionen (Basisjahr 1990) im Einklang mit dem 2-Grad-Ziel; Implementierung dieses Gesamtziels durch verbindliche Einzelziele für die Mitgliedstaaten durch Lastenausgleich, basierend auf individueller Situation und Potential

4.    Verankerung dieser Ziele als politische Priorität im Europäischen Semester und den Jahreswachstumsberichten, damit diese für die Mitgliedstaaten Europas verbindlich werden.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahe wurde von den Anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Werner Kogler, Bruno Rossmann,  Freundinnen und Freunde

 

betreffend Tagung des Europäischen Rates (26./27. Juni 2014)– Entwurf der erläuterten Tagesordnung (24182/EU XXV. GP)

 

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 25.6.2014

 

 

 

 

Beim Europäischen Rat am 26./27. Juni steht die Benennung des Kandidaten für das Amt des Präsidenten der Europäischen Kommission durch die Staats- und RegierungschefInnen an. Wie in den EU-Verträgen festgehalten, muss der Europäische Rat das Ergebnis der Europawahlen zur Grundlage seiner Entscheidung machen. Insofern gehen wir davon aus, dass Jean-Claude Juncker, der Spitzenkandidat der Europäischen Volkspartei, die die Mehrheit im Europäischen Parlament stellt, für dieses Amt vorgeschlagen wird.

 

Bei der Zusammensetzung der Europäischen Kommission geht es darum, eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter in EU-Führungspositionen zu erreichen. Insofern ist es notwendig, dass der Präsident der Kommission bei der Bildung der Europäischen Kommission die Parität im Auge hat. Zu diesem Zwecke sind die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, Kandidatinnen als EU-Kommissarinnen vorzuschlagen. Das Europäische Parlament hat dazu folgenden Vorschlag unterbreitet: jedes EU-Mitgliedsland soll eine Frau und einen Mann als ihre KandidatInnen für das Amt des Mitglieds der Europäischen Kommission vorschlagen. Auf Basis dieser Liste erstellt der Präsident der Europäischen Kommission im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten den Vorschlag für die Mitglieder der Europäischen Kommission, der vom Rat angenommen wird. 

 

Um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis der EU-KommissarInnen herzustellen und gleichzeitig das Hinterzimmergefeilsche der Regierung in Wien um den österreichischen EU-Kommissar abzustellen, schlagen wir folgende Vorgehensweise vor: Die Bundesregierung schlägt dem Nationalrat vier Personen, zwei Männer und zwei Frauen für den Kommissars-Posten vor. Diese stellen sich in einem Hearing im Hauptausschuss des Nationalrates den Fragen der Abgeordneten. Aus der Befragung sollen ein Mann und eine Frau hervorgehen, die dem neuen Kommissionspräsidenten als österreichischen Kandidaten und Kandidatin vorgeschlagen werden. Der Bundeskanzler soll dieses Auswahlprozedere auch beim Europäischen Rat zur Diskussion stellen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, beim kommenden Europäischen Rat einen bereits vom Europäischen Parlament vorgelegten Vorschlag für eine paritätische Besetzung der zu ernennenden Europäischen Kommission einzubringen. Dieser sieht vor, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jeweils eine Frau und einen Mann als ihre KandidatInnen für die Europäische Kommission benennen. Zur Stärkung der demokratischen Legitimität des Verfahrens sollte der Bundeskanzler den anderen RegierungschefInnen überdies vorschlagen, dass sie jeweils zwei Frauen und zwei Männer den Parlamenten als Auswahlmöglichkeit für die Ernennung der Mitglieder der Europäischen Kommission unterbreiten.

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.