6/J XXV. GP

Eingelangt am 29.10.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Am 09.09.2015 erfolgte eine vertraulichkeits-/datenschutzkonforme Adaptierung.

 

Anfrage

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Justiz

betreffend Verfahrenseinstellung in der Causa Alois Redinger wegen Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole sowie Verhetzung

BEGRÜNDUNG

 

Mit 30. April 2013 wurde gegen den Schärdinger Polizisten Alois Redinger bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis Anzeige wegen vermuteter Verstöße gegen § 248 (2) StGB (Verächtlichmachung der Bundeshymne) und §283 (Verhetzung) StGB eingebracht.

Redinger hatte unbestritten die Bundeshymne wie folgt „umgedichtet“: „Land der Museln, Eurozone – Moschee und Minarett statt Dome, Land der Sozialbetrüger – wir werdn blöder, anstatt klüger – Land der linken Demonstranten, Räuber, Diebe, Asylanten – mutig in die neuen Zeiten, Richtung Abgrund wir stolz schreiten – vielgeprelltes Österreich.“

Dem „Kurier“ vom 18. Oktober 2013 war zu entnehmen, dass das Verfahren gegen Redinger eingestellt wurde, da der Tatbestand nicht erfüllt sei, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Ried ausführte.

Redinger selbst führt im Internet - auf einer offen zugänglichen Facebook-Gruppe, die eigens zu seiner Unterstützung gegründet wurde und den Namen „Suspendierung des Schärdinger Polizisten sofort aufheben!“ - am 16. Oktober 2013 vor den 381 Mitgliedern wie folgt aus: „Hallo meine lieben Unterstützer - da ich mich leider nicht bei jedem einzelnen von euch persönlich bedanken kann, ist es mir ein aufrichtiges Anliegen, es hier in diesem Forum gleichsam für alle zu tun. - die Anzeige gegen mich wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt ( kein strafbarer Tatbestand !!! ) - und die Suspendierung wurde vorige Woche auch aufgehoben ! - mich erwartet nun noch ein Verfahren bei der Disziplinarkommission, welches -hoffe ich - auch ähnlich positiv für mich entschieden werden wird. - ich war somit 5 Monate suspendiert, einer öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt ( am Lande, wo ich wohne - natürlich ein „Fressen“ für die Gerüchteküche.... „ da schauts, da kommt der Kiwara, dens suspendiert ham, weil er die Bundeshymne heruntergmacht hat“ ) - von der psychischen Belastung will ich nicht mehr sprechen.... ich habe natürlich auch wichtige „Erkenntnisse“ aus der ganzen Geschichte gewonnen ......die Kombination Polizist/FPÖ-Mandatar und auch noch freiheitlicher Personalvertreter..... - eine gefährliche Mischung ......und natürlich immer in der Visierlinie des politischen Gegners, der nur darauf wartet, wieder einen „von denen“ zu zermürben......nun denn, gerade in dieser für mich und meiner Familie sicher äußerst schweren Zeit war es für mich eine ungeheure moralische und psychische Unterstützung die mir unendlich viel Kraft gegeben hat - als ich gesehen habe, wie viele sich „meinem Problem“ angenommen haben und mir auch das eine oder andere aufmunternde Posting zukommen ließen. - ich danke euch allen hiermit noch einmal aufs allerherzlichste für eure Solidarität !! DANKE“

Gegenständliche Gruppe wurde vom einschlägig bekannten Welser Rechtsextremisten Ludwig Reinthaler gegründet und administriert. Ein weiterer Administrator ist der Hörschinger „N.N.“.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Der Text der Bundeshymne ist im Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich verbindlich festgelegt, wie kommt die Staatsanwaltschaft Ried zum Ergebnis, dass verfahrensgegenständliche Änderung keine Herabwürdigung darstellt?

2.    Als Polizist unterliegt Redinger besonderen Dienstpflichten, zu deren Einhaltung er sich unter anderem durch den von ihm abgelegten Amtseid verpflichtet hat. Die von ihm nicht bestrittene „Umdichtung“ der Bundeshymne lässt auf mangelnden Respekt gegenüber der Republik Österreich schließen. Halten Sie unter diesem Gesichtspunkt die dienstliche Zuverlässigkeit Redingers für gewährleistet?

  1. Redinger verwendet dem Begriff „Musel“. Der Begriff „Musel“ ist ein Schimpfwort, welches grob abwertend für Muslime verwendet wird. Wer dieses Wort benutzt, tut dies mit Absicht. Die abfällige Bedeutung ist allgemein bekannt, die Beschimpfung ist im Sprachgebrauch rechtsextremen und islamfeindlichen Gruppierungen verankert und fester Bestandteil im entsprechenden Umfeld. Bereits 2009 kam es in Deutschland zu einer Verurteilung wegen der Verwendung des verwandten Begriffes „Muselmann“, welcher aus dem Sprachgebrauch der Nationalsozialisten stammt. In nationalsozialistischen Vernichtungslagern wurden Insassen als Muselmänner bezeichnet, die durch völlige Unterernährung bis auf die Knochen abgemagert waren und hungerbedingt bereits charakteristische Verhaltensänderungen bis zur Agonie zeigten. Wie kommt die Staatsanwaltschaft Ried zum Ergebnis, dass die verfahrensgegenständliche Äußerung des Redinger keine Verhetzung darstellt?
  2. Redinger tritt Musliminnen und Muslimen gegenüber grob abwertend auf, könnte aber im Rahmen seines Dienstes als Polizist mit Personen muslimischen Glaubens konfrontiert sein. Wie beurteilen Sie Redingers Fähigkeit, seinen Dienstpflichten objektiv und unbefangen nachzukommen?
  1. In Redingers Unterstützergruppe auf Facebook tummeln sich Rechtsradikale und Neonazis. Redinger bedankt sich bei diesem Personenkreis, adressiert diese als „liebe Unterstützer“ und bedankt sich für deren Solidarität. Redinger könnte im Rahmen seines Dienstes als Polizist mit dieser Personengruppe konfrontiert sein. Wie beurteilen Sie Redingers Fähigkeit, seinen Dienstpflichten objektiv und unbefangen nachzukommen?
  2. Der 2010 veröffentlichte „Verhaltenskodex des Bundesministeriums für Inneres“ führt wie folgt aus: „Mir ist bewusst, dass ich mich auch in meinem Privatleben so zu verhalten habe, dass keine negativen Rückschlüsse auf meine Dienstauffassung gezogen werden können.“ Unter dem Aspekt oben angeführter Momente - sind Sie der Ansicht, dass Redinger diesem Grundsatz gerecht wird?