11/J XXV. GP

Eingelangt am 31.10.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Ermittlungsverfahren gegen Fohnsdorfs Bürgermeister Johann Straner

 

Der parlamentarischen Anfragebeantwortung 14621/AB war zu entnehmen, dass das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention die notwendigen und zugrundeliegenden Prüfungsunterlagen nicht erhalten hätte. Der Rechnungshofpräsident formulierte in einem Schreiben, GZ 830.000/108-1B2/13, vom 7. Oktober 2013 an Sie, dass diese Tatsache nicht der Wahrheit entspricht, sondern vielmehr sich der Rechnungshof angetragen hätte, jederzeit Einsicht zu gewähren – das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention dieses Angebot aber zu keiner Zeit angenommen hätte.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE

 

  1. Warum machte das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention nicht Gebrauch von den zugrundeliegenden Prüfungsunterlagen des Rechnungshofs?
  2. Wie objektiv kann ein Ermittlungsverfahren abgeführt werden, wenn die zugrundeliegenden Prüfungsunterlagen nicht eingesehen werden?
  3. Warum wurde die Beiziehung eines Bundessachverständigen bevorzugt und somit für offenbar sinnvoller erachtet?