19/J XXV. GP

Eingelangt am 14.11.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Familienentlastungspaket 2009

BEGRÜNDUNG

 

Mit dem „Steuerreformgesetz 2009“ wurde 2009 eine Reihe von steuerlichen Erleichterungen für Familien eingeführt.

Seit 2009 können steuerpflichtige Eltern Kosten für Kinderbetreuung in der Höhe von maximal 2.300 Euro pro Kalenderjahr und Kind absetzen. Das betreffende Kind darf das zehnte Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht vollendet haben (für Kinder, die erhöhte Familienbeihilfe aufgrund einer Behinderung beziehen gilt das 16. Lebensjahr), und die Betreuung muss in einer privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgen. Die Kinderbetreuungskosten werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung bzw. der Einkommensteuererklärung als „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht.

Weiters wurde im Zuge der Steuerreform die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen ArbeitnehmerInnen einen Zuschuss für die Kinderbetreuung zu zahlen. Dieser Zuschuss ist bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Kalenderjahr sozialabgaben- und lohnsteuerfrei. Der Zuschuss wird den Eltern in Form von Gutscheinen zur Einlösung bei einer Kinderbetreuungseinrichtung oder aber direkt als Zuschuss an die Betreuungseinrichtung ausgezahlt.

Eingeführt wurde zudem der Kinderfreibetrag. Dieser beträgt 220 Euro jährlich wenn er nur von einem/einer Steuerpflichtigen geltend gemacht wird bzw. 132 Euro wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind geltend gemacht wird. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls über die Arbeitnehmerveranlagung bzw. die Einkommensteuererklärung geltend gemacht.

 

Insgesamt wurden im Zuge der Steuerreform 2009 für Familien 510 Millionen Euro bereitgestellt. Die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sowie der Kinderfreibetrag konnten erstmals im Jahr 2010 rückwirkend für das Jahr davor geltend gemacht werden. Medienberichten aus dem Jahr 2011 zu Folge wurden für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten 100 Mio Euro geltend gemacht. Der Steuerentfall machte rund 35 Mio Euro aus. Beim Kinderfreibetrag wurden rund 180 Mio Euro geltend gemacht. Der Steuerentgang für den Staat belief sich auf 65 Mio Euro (Quelle: news.orf.at, 8.5.2011)

 

Wenngleich die steuerlichen Begünstigungen fünf Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können, so wurde bereits 2011 deutlich, dass die Möglichkeiten weit weniger genutzt wurden als erwartet, denn budgetiert waren laut Medienberichten für beide Maßnahmen rund 167 Mio Euro.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In welcher Höhe wurden 2009, 2010, 2011, 2012 jeweils Aufwendungen für Kinderbetreuung aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten bei der Finanz geltend gemacht? (insgesamt und getrennte Auflistung nach Bundesländern und Einzeljahren)

2.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2009, 2010, 2011, 2012 nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

3.    In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte?

4.    Wie vielen Kindern kam der Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten in den Jahren 2009-2012 jeweils zu gute?

5.    Wie hoch wurden in den Jahren 2009-2012 die Steuerausfälle aus dem Titel der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten jeweils angenommen?

6.    Worin sehen Sie die Ursachen der geringeren Inanspruchnahme?

7.    Wie hoch schätzen Sie die Steuerausfälle aus der steuerlichen Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten im Jahr 2013 und 2014?

8.    Wie hoch sind die Steuerausfälle aufgrund des Kinderfreibetrages im Jahr 2009-2012? (getrennte Auflistung nach Bundesländern und Einzeljahren)

a.    In welchen Einkommensklassen (Quartile oder Dezile) sind diese Steuerausfälle zu verzeichnen?

9.    In wie viel Prozent der Fälle handelt es sich in den einzelnen Jahren 2009-2012 jeweils um Alleinverdienerhaushalte, Alleinerzieherhaushalte und in wie viel Prozent der Fälle wird der Kinderfreibetrag von beiden Elternteilen geltend gemacht?

10. Wie hoch wurden die Steuerentfälle für den Kinderfreibetrag bei Beschlussfassung der gesetzlichen Bestimmung geschätzt?

11. Worin sehen Sie die Ursachen für die geringere Inanspruchnahme?

12. Wie hoch schätzen sie die Steuerausfälle für den Kinderfreibetrag im Jahr 2012 und 2013?

13. Wie vielen Kindern kam der Kinderfreibetrag in den Einzeljahren 2009-2012 jeweils zu gute?

14. Wie hoch sind die Aufwendungen in den Einzeljahren 2009-2012, die für den Zuschuss der Arbeitgeberin für Kinderbetreuung geltend gemacht wurden?

15. Wie hoch ist in den Einzeljahren 2009-2012 der Steuerentfall aufgrund des steuerfreien Kinderbetreuungszuschusses für Unternehmen?

16. Wie viele Unternehmen haben  in den Einzeljahren 2009-2012 jeweils den steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss geltend gemacht?

17. Für wie viele Kinder wurde 2009 der steuerfreie Kinderbetreuungszuschuss geltend gemacht?

18. In wie viel Prozent der Fälle wird der Zuschuss direkt an institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen geleistet, in wie viel Prozent der Fälle in Form von Gutscheinen?