20/J XXV. GP

Eingelangt am 15.11.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Anforderung medizinischer Daten von Mitarbeitern der Austro Control unter dem Titel der behördlichen Aufsicht

 

 

Zahlreiche Missstände und Fragwürdigkeiten rund um den flugmedizinischen Bereich der Luftfahrtbehörde Austro Control waren in der Vergangenheit bereits Gegenstand mehrerer schriftlicher Anfragen. Dessen ungeachtet scheint die zuständige Ministerin nicht interessiert, die Zustände zu erfassen und zu verbessern. Selbst nach dem mit einem goldenen Handschlag versehenen Abgang des früheren Leiters der flugmedizinischen Stelle bleibt die auf die Erhaltung der größtmöglichen Zahl von Dienstposten ausgelegte Bürokratie im Zentrum des Interesses der Austro Control. EU-Bestimmungen zum Vorwand nehmend, wurde von der Austro Control ein sogenannter "ZPH-Zivilluftfahrt Personalhinweis" fabriziert, der Flugmediziner verpflichten soll, eine Unmenge medizinischer Daten an die Austro Control zu übermitteln. Besonders pikant daran: Die Austro Control erhält auf diesem Weg Gesundheitsdaten von gut 400 Mitarbeitern aus dem hauseigenen Fluglotsendienst und kann so Angaben zu Krankenständen, Kurbesuchen und Heilungsbedarf hausintern überprüfen. Der Protest gegen diese Vorgangsweise kommt weniger von Seiten der Personalvertretung als vielmehr von den Flugmedizinern, die diese Vorgangsweise öffentlich anprangern. Probanden begannen in zunehmender Zahl Flugmediziner in den Nachbarländern aufzusuchen, da diese von der Austro Control nicht verpflichtet werden können, Daten weiterzgeben, aber die von diesen Ärzten ausgestellten Zertifikate zur Bescheinigung der Flugtauglichkeit im ganzen EU-Raum Geltung haben und damit von der Austro Control anerkannt werden müssen.

Eine nähere Betrachtung der Bestimmungen der EU macht deutlich, dass die Austro Control bei der Anforderung von Untersuchungsdaten weit übers Ziel schießt. In dem bezeichneten ZPH bezieht sich die Austro Control kreuz und quer auf alle möglichen EU-Bestimmungen der EU VO 1178/2011, um ihren Anspruch zu begründen, übersieht aber - bewusst – die eigentlich entscheidende Bestimmung MED.A.25 (d), die vorsieht, sämtliche medizinische Unterlagen nur auf Anfrage der Behörde, somit also im begründbaren Einzelfall aber nicht in der Regel zu übermitteln. Eine flächendeckende Gesundheitszustandsüberwachung von Fluglotsen, Kabinenpersonal und Piloten ist ein bewusstes Missverstehen des behördlichen Auftrages die Tätigkeit der Flugmediziner zu beaufsichtigen und lediglich ein weiteres Stück unproduktiver Bürokratie.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen dazu an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Weswegen vernachlässigen Sie konsequent Ihre Aufsichtsverantwortung gegenüber der Austro Control GmbH?

2.    Wieso lassen Sie es zu, dass - wieder im Bereich der Flugmedizin – bürokratische Schikanen Platz greifen, die lediglich den Beschäftigtenstand der Austro Control hoch halten aber der Sicherheit keinen Nutzen bringt?

3.    Ist Ihnen bewusst, dass die Vorgangsweise der Austro Control nicht der Zielsetzung der anzuwendenden EU-Vorschrift entspricht?

4.    Erachten Sie es als zum Ziel führend, datenschutzrechtlich unbedenklich und die Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes erfüllend, wenn sich die Austro Control unter Ausnutzung ihrer behördlichen Funktion die Gesundheitsdaten zahlreicher Mitarbeiter beschafft und diese auswertet?

5.    Welche Schritte werden Sie setzen, um diesen unhaltbaren Zustand zu beenden?