21/J XXV. GP

Eingelangt am 15.11.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend chronische Mängel bei der Luftfahrtbehörde Austro Control

 

Vor bald 20 Jahren wurde das vormalige Bundesamt für Zivilluftfahrt trotz heftiger Bedenken verfassungsrechtlicher und verwaltungsökonomischer Natur, die in den parlamentarischen Protokollen nachzulesen sind, einer sogenannten Organisationsprivatisierung unterzogen und die Austro Control, Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt GmbH (ACG) gegründet. Die Zielsetzung, Eigentumsanteile der Republik an interessierte Institutionen und Organisationen zu verkaufen starb praktisch mit dem Tag der Betriebsaufnahme der ACG - die wirtschaftliche Chimäre wurde offenbar.

Die Widersinnigkeit, eine Betriebsorganisation zur Luftverkehrslenkung, noch dazu mit hoheitlichen Aufgaben versehen, mit einer verwaltungsbehördlichen Organisation 1. Instanz zu vermengen und damit wirtschaftlichen Erfolg erzielen zu wollen, konnte ohne betriebswirtschaftliche Vorbildung leicht erkannt werden. Eine von der Republik beim Beratungsunternehmen Booz Allen in Auftrag gegebene Studie bestätigte schon 1999, das diese Vermengung betrieblicher Unfug sei und empfahl die Trennung der beiden Geschäftsbereiche. Dem wurde nicht entsprochen, denn so hätte man zu früh den seinerzeitigen Kritikern Recht geben müssen. Auch ACG-intern wird die Rolle als eigenständige Behörde mehr schlecht als recht gelebt; einerseits auf Grund der im Bedarfsfall unter dem Schutz des Weisungsrechtes ungenierten Einflussnahme des BMVIT auf erstinstanzliche Entscheidungen der Austro Control, andererseits einer nur bruchstückhaften Entwicklung der Behördenarchitektur samt zugehörigen Einrichtungen und Merkmalen.

Ein einheitliches EDV-System fehlt, ein durchgängiges Aktenverwaltungssystem fehlt, ein durchgängiges Archivierungssystem fehlt. Es mangelt sogar - so ferne nicht durch Rechtsnormen zwingend vorgegeben - an einem einheitlichen Erscheinungsbild für Bescheide und sonstige amtliche Ausfertigungen. Vielleicht kein Wunder, denn eine systematisierte ergebnisgeprüfte verwaltungsbehördliche Ausbildung der behördlichen ACG-Mitarbeiter findet nicht statt. Elektronisch ausfüllbare Formulare sind auch nach dem x-ten "Homepage relaunch " praktisch unbekannt und von der Einführung des e-government ist die ACG viele Jahre entfernt. Kundengerechte Öffnungszeiten der immerhin einzigen AmtssteIle für ganz Österreich gibt es ebenso wenig wie eine offizielle Annahmestelle für behördliche Schriftstücke. Zeitbestätigungen zum Nachweis beim Arbeitgeber sind nicht vorhanden und Sicherheitskontrollen zum Schutz der Mitarbeiter offenbar unbekannt. Gerade einmal zu einer Amtstafel konnte man sich im 20. Bestandsjahr durchringen.

Das BMVIT als Aufsichtsbehörde und gleichzeitig Eigentumsvertreter sieht dem Zustand ebenso wie der Aufsichtsrat nur regungslos zu. Beide wären gefordert die hartnäckig untätig gebliebene Geschäftsführung anzuhalten und entsprechende Aktivitäten an den Tag zu legen. Gut funktioniert lediglich die jährliche Anhebung der Verwaltungsgebühren der Austro Control, die in einem krassen Missverhältnis zur Dienstleistungsqualität der Austro Control steht.

Die größte Lüge in den eigenen Sack stellt die Verlagerung von Aufgaben vom BMVIT an die Austro Control als Maßnahme zur Effizienzsteigerung oder Kostenersparnis dar. Jeder neue in der Austro Control geschaffene Dienstposten kostet 2,5x soviel wie der Dienstposten eines Vertragsbediensteten im BMVIT und die wöchentliche Arbeitszeit eines Austro Control Mitarbeiters liegt kollektivvertragsbedingt unter der Arbeitszeit eines Vertragsbediensteten des BMVIT. Die Gebühren der Austro Control könnten um bis zur Hälfte gesenkt werden und dennoch wäre anders als derzeit kein Zuschuss aus dem Budget notwendig, würden diese dienstrechtlichen Privilegien für die keine sachliche Begründung besteht, endlich beseitigt.

Eine Reform innerhalb der Austro Control Strukturen kann als unwahrscheinlich angesehen werden. Notwendig ist daher eine tiefgreifende gesetzliche Reform, die sowohl das Austro Control Gesetz als auch das Luftfahrtgesetz umfasst. Der Austro Control wären gesetzlich die luftfahrtbehördlichen Aufgaben zu entziehen, dem BMVIT zuzuordnen und innerhalb des BMVIT für eine saubere Trennung zwischen Aufsichtsbehörde und Berufungsbehörde Sorge zu tragen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dazu an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Schritte wurden von Ihnen zur Effizienzsteigerung der Luftfahrtverwaltung in Österreich seit ihrem Amtsantritt mit welchem in Zahlen ausdrückbaren Ergebnis gesetzt?

2.    Ist Ihnen bewusst, dass die Verlagerung von Verwaltungstätigkeiten von der OZB im BMVIT an die Austro Control auf Grund der laufenden Personalstandsanhebung bei der Austro Control und dem extrem teuren Kollektivvertrag für Fluglotsen als Arbeitszeit- und Entlohnungsgrundlage im Verwaltungsbereich zu einer Kostenexplosion geführt hat?

3.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Gebühren gemäß Austro Control Gebührenverordnung im Jahr 2012 und wie viele Dienstposten von Vertragsbediensteten könnten damit im Durchschnitt innerhalb des BMVIT finanziert werden?

4.    Wie hoch ist auf Grund der hohen Personalkosten bei der Austro Control der jährliche Zuschussbedarf, der aus dem Budget des BMVIT bedient werden muss?

5.    Wie viele Dienstposten von Vertragsbediensteten könnten damit im Durchschnitt innerhalb des BMVIT finanziert werden?