44/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Stefan, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Anwendung der Scharia in Österreich

 

 

In der Ausgabe vom 09.11.2013 der Online Zeitschrift „DIE WELT“ wurde folgender Artikel veröffentlicht:

100 Kamele sind der Preis für einen Berliner Toten

In muslimisch dominierten Einwanderervierteln Deutschlands ist eine Paralleljustiz in der Tradition der Scharia entstanden. Der Staat scheint vor der Macht der arabischen Clans zu kapitulieren. Von Joachim Wagner

 

Als Taccidin Yatkin im Frühjahr 2013 zu einem Versöhnungstreffen mit der libanesischen Großfamilie Omeirat fuhr, hoffte er, dass sich beide Seiten nach arabischer Tradition die Hände reichen und Tee trinken würden. Anlass war ein Unfall, der über vier Jahre zurücklag. Im Januar 2009 hatte Yatkins Sohn Ali den 17-jährigen Mohammed Omeirat, als dieser bei Rot über die Ampel ging, mit seinem Alfa Romeo angefahren und dabei tödlich verletzt.

Als der ehemalige Präsident des Zentralrats der Türken in Deutschland die Räume eines libanesischen Vereins in Berlin-Neukölln betrat, wusste er, dass die Familie des Opfers keine Friedenspfeife rauchen wollte. Dort empfingen ihn 40 bis 50 Mitglieder der Familie Omeirat und anderer arabischer Clans. Die Botschaft dieser Drohkulisse war klar: Wer hier nicht mitspielt, legt sich mit der gesamten Großfamilie Omeirat an. Teile von ihr zählt die Polizei zur organisierten Kriminalität, die sich vor allem durch Eigentums- und Gewaltdelikte hervorgetan hat.

Die Regie bei dem Treffen führte der Imam der Neuköllner Omar-Moschee. Der Geistliche rezitierte zunächst aus dem Koran und legte fest, dass der Fall "nach der Scharia gelöst" wird. Der Sohn der Omeirats sei getötet und der Verantwortliche dafür noch nicht bestraft worden. Nach dem "Recht unserer Heimat ist er schuldig, egal, ob er fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat". Yatkin protestierte. "Ich akzeptiere die Scharia nicht. Wir leben in Deutschland. Mein Sohn ist von einem ordentlichen Gericht freigesprochen worden." Das Argument beeindruckte den Imam jedoch nicht.

Als Entschädigung 100 Kamele gefordert

Während der Gespräche über eine Wiedergutmachung wurde Yatkin unter Druck gesetzt: "Wir wollen dich nicht bedrohen, aber wenn du auf der Straße bist, dann können wir für dein Leben nicht garantieren." Als Entschädigung wurden zunächst 100 Kamele gefordert – nicht in der Wüste, sondern mitten in der Millionenmetropole Berlin. In Euro umgerechnet ergab das nach dem Kurs der Mittler einen Betrag von 55.000 Euro. Nach zähem Schachern blieb am Ende eine Forderung von 20.000 Euro übrig und Yatkins Sorge, dass seiner Familie Leid droht.(…)“ 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article121723252/100-Kamele-sind-der-Preis-fuer-einen-Berliner-Toten.html#disqus_thread

 

Die Anwendung der Scharia durch radikale Muslime und deren kriminell organisierten Clans wird nicht nur in Deutschland, und dort insbesondere in Berlin, ein immer größeres Problem, sondern auch in anderen europäischen Staaten und deren größeren Städten sowie Hauptstädten (z.B. London). Indem muslimische Bürger, die sich in der europäischen Gesellschaft integriert haben, von islamistischen und kriminellen Clans unter Druck gesetzt werden die Scharia als einziges Recht anzuerkennen, wird die Verdrängung des Rechtsstaates immer mehr forciert.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

  1. Sind in Österreich ähnliche Tendenzen erkennbar?
  2. Wenn „Ja“, welche Bundesländer, welche Städte und Gemeinden und welche Bezirke in den Städten und Gemeinden sind davon am stärksten betroffen?
  3. Wie viele Strafprozesse hat es aufgrund begangener strafbarer Handlungen, die darauf beruhen, dass die Scharia als höherwertig angesehen wurde als das österreichische Strafrecht zwischen Jänner 2008 bis Ende November 2013 gegeben?
  4. Welche Straftaten im Namen der Scharia wurden in diesem Zeitraum begangen?
  5. Inwieweit wird auf den kulturellen Hintergrund bei Strafverfahren gegen Ausländer und gegen Staatsbürger Rücksicht genommen?
  6. Gilt der kulturelle Hintergrund als Milderungsgrund?
  7. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einer Ungleichbehandlung bei Prozessen vor Gericht von Staatsbürgern, die z.B. nicht islamisch geprägten kulturellen Hintergrund haben, und Staatsbürger sowie Ausländern die einen solchen kulturellen Hintergrund haben?