54/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Neufestsetzung der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013

 

 

Für sämtliche wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Bundesgebiet werden ab Ende Oktober 2013 neue Abgabenbescheide für 2012 und 2013 erlassen, weil sich der Beitrag zur Unfallversicherung ab 1.7.2012 und die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ab 1.1.2013 erhöht haben. Die Fälligkeit der Erhöhungsbeträge tritt ein Monat nach Zustellung der Bescheide ein. Die Nachforderungen sind bis zu diesem Zeitpunkt einzuzahlen.

Die bescheidmäßige Neufestsetzung dieser Abgaben erfolgt nach § 298 BAO aufgrund der gesetzlichen Erhöhung des Hebesatzes für Beiträge zur Unfallversicherung der Bauern (300% statt bisher 200%, § 30 Abs 3 BSVG) und aufgrund der gesetzlichen Erhöhung des Hebesatzes für die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (600% statt bisher 400%, 1.StabG 2012).

Die Einhebung der 2012 (!) beschlossenen Erhöhungen für 2012 und 2013 erfolgt „zeitverzögert“ nach der Nationalratswahl 2013. Das Bundesministerium für Finanzen kommentiert diese Vorgehensweise auf der BMF-Homepage damit, dass durch die verzögerte Fälligkeit eine Zinsersparnis für die Betroffenen entsteht und verweist zusätzlich auf „verwaltungsökonomische Gründe“.

Viele Bauern sehen in dieser Angelegenheit ein taktisches Vorgehen der Finanzministerin um Negativentwicklungen bei der Nationalratswahl 2013 zu verhindern.

Im Übrigen ist es wohl einzigartig in der Republik Österreich, dass Gesetze trotz klarer Inkrafttretensbestimmungen erst zeitverzögert vollzogen werden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Auf    Grund    welcher    rechtlichen    Grundlage    erfolgte    die    zeitverzögerte Vorschreibung   der   Erhöhung   der   Beiträge   und   Abgaben   von   land-  und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013?


2.     Kommt es im Bereich der Finanzverwaltung öfters vor, dass Gesetze oder Verordnungen trotz klarer Inkrafttretensbestimmungen erst zeitverzögert vollzogen werden?

3.     Wer hat die Anweisung gegeben, dass die Vorschreibung der Erhöhungen der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013 erst nach der Nationalratswahl 2013 zu erfolgen hat?

4.     Wie hoch ist die Zinsersparnis der Land- und Forstwirte auf Grund der zeitverzögerten Vorschreibung der Erhöhungen der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013?

5.     Wie hoch ist der Zinsverlust der Republik Österreich auf Grund der zeitverzögerten Vorschreibung der Erhöhungen der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013?

6.     Welche verwaltungsökonomischen Gründe sprechen für die zeitverzögerte Vorschreibung der Erhöhungen der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013?

7.     Warum wurden die Erhöhungen der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013 nicht bereits vor der Nationalratswahl 2013 intensiver kommuniziert?

8.     Warum wurde die Fälligkeit der Erhöhungen der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013 nicht vor der Nationalratswahl 2013 angesetzt?