57/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Verdacht der missbräuchlicher Verwendung von öffentlichen Mitteln und Schädigung des erfolgreichen Schwimmteams durch Sportfunktionäre im Österreichischen Schwimmverband

 

Der Anfragestellerin wurde folgender Sachverhalt zur Kenntnis gebracht:

Im heurigen Jahr 2013 zeichnet sich der in jüngerer Vergangenheit erfolgreiche österreichische Schwimmsport weniger durch Leistungen, Medaillen bei Großereignissen oder internationalen Bestzeiten aus, als durch vermutliche Veruntreuungen öffentlicher Gelder und Täuschung der Öffentlichkeit. Nach Meinung gut informierter Kreise herrscht eine machtbewusste, sichtlich überforderte und offensichtlich inkompetente Verbandsführung unter der derzeitigen interimistischen Leitung von OSV Vizepräsidentin Birgit Fürnkranz-Maglock (UNION), OSV Vizepräsidenten Peter Putzgruber (ASKÖ) und Vizepräsidenten Richard Kössler (ASVÖ).

Trotz Aufdeckung immer grober Ungereimtheiten und dreier parlamentarischen Anfragen vom 11. Juli, 5. August und 4. September 2013 betreffend Malversationen und Misswirtschaft im Österreichischen Schwimmverband zieht die Verbandsführung keinerlei nachhaltige Konsequenzen. Nach dem plötzlichen Rücktritt von OSV-Kurzzeitpräsidenten Genossen Christian Meidlinger im August trug die derzeit interimistische OSV Sprecherin, Birgit Fürnkranz-Maglock, nichts zur Aufklärung von Verdachtsmomenten bei.

Birgit Fürnkranz-Maglock ist die Ehefrau des Präsidenten des Niederösterreichischen Schwimmverbands, Erich Maglock, der ebenfalls seit Jahrzehnten zu einem der Drahtzieher rund um die Vorkommnisse im OSV zählt und der UNION zuzuordnen ist.


Die interimistische Sprecherin des OSV Präsidiums Birgit Fürnkranz-Maglock stellte fest: „alles bleibt wie es ist“. Sie bekräftigt in Interviews, dass es im OSV weder Malversationen gab noch gibt und begründet es mit der Tatsache, dass eben eine vom OSV beauftragte SPÖ-bekannte Wirtschaftsprüfungskanzlei die Richtigkeit überprüft und die Ordnung bestätigt hat. Sie wird im Kurier vom 16. August 2013 wie folgt zitiert „Fakt ist, dass wir den OSV überprüfen haben lassen. Der Prüfbericht besagt genau, wo was hingebucht und was wo ausgegeben wurde. Es konnte in keiner Weise nachvollzogen werden, dass da Gelder in private Taschen geflossen oder Subventionen verschleiert worden sind. Das ist aus der Luft gegriffen und eine Frechheit.“

Am Donnerstag, 31. Jänner 2013 wurden bereits die Vereine, Landesverbände und Mitglieder in den OSV News 01/2013 wie folgt informiert: “Die Prüfungshandlung der CONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG umfasste den Österreichischen Schwimmverband (OSV), den „Pool des Österreichischen Schwimmverbandes (Pool Verein)“ und die „Pool des Österreichischen Schwimmverbandes GmbH (Pool GmbH)“. Materiell wurden keine Beanstandungen festgestellt. Das bedeutet, dass die Verantwortlichen der letzten Funktionsperiode in ihrer Tätigkeit buchhalterisch und steuerlich hervorragende Arbeit geleistet haben. Weiters wurden alle formal- und vereinsrechtlichen Vorschriften eingehalten.“

Den Vereinen, Medienvertretern und Landesverbänden waren diese Feststellungen jedoch nicht ausreichend genug, da zwischenzeitlich allgemein Zweifel an der Richtigkeit des Fürnkranz-Maglock‘schen „Prüfauftrags“ aufkamen. Der OSV verweigerte jedoch jegliche Beantwortung darüber, was exakt zu prüfen beauftragt wurde und wie tief die Überprüfung auch tatsächlich gegangen ist; der Prüfbericht wurde den Mitgliedern bis dato nicht zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Auf immer größer werdenden Druck fand schlussendlich am Freitag 30. August 2013 im OSV eine Besprechung des geschäftsführenden Vorstands mit den Landesschwimmpräsidenten statt, zu der OSV Sprecherin Birgit Fürnkranz-Maglock lud. Dem Sitzungsprotokoll ist zu entnehmen, dass Frau Birgit Fürnkranz-Maglock den beiden Herren der Firma Consultatio für die ausführliche Berichterstattung und Erklärungen dankte und nunmehr hofft, dass alle Unklarheiten ausgeräumt werden konnten.

Alle Unklarheiten ausgeräumt?

Tatsächlich wurden Tage später in Bezug auf die Prüfung durch „News“ die offensichtlich falschen und täuschenden Aussagen von OSV Sprecherin Birgit Fürnkranz-Maglock in einem Artikel vom 16. September 2013 „Der Schwimm-Skandal“ widerlegt. „News“ hat aufgedeckt, dass die Wirtschaftsprüfung Consultatio nur stichprobenartig die Zeit ab 2009 geprüft hat (und nicht „alles“ wie von Birgit Fürnkranz-Maglock ständig behauptet). Die Zeit vor 2009 – in die auch viele genannte Vorwürfe fallen – fehlt. Birgit Fürnkranz-Maglock bestätigte nach Präsentation der Fakten erstmals gegenüber News, dass erst ab 2009 geprüft worden sei. Dabei sei alles in Ordnung befunden worden. „Für eine Prüfung des Jahres davor sehe ich keine Notwendigkeit“, argumentierte Fürnkranz-Maglock, da die Prüfung keine Malversationen zu Tage brachte und jede Prüfung mit Kosten verbunden sei.

Die meisten der in den Medien und bisherigen drei parlamentarischen Anfragen erwähnten Entwicklungen ereigneten sich jedoch vor 2009.

Das ominöse und zu prüfende OSV Finanzkonstrukt seit 1990

Es wurde 2012 ein ominöses Finanzkonstrukt beim Österreichischen Schwimmverband (OSV) aufgedeckt, von dessen Existenz bis dahin weder OSV-Vorstandsmitglieder, noch OSV-Rechnungsprüfer etwas wussten. Dabei handelt es sich neben dem Schwimmverband OSV um den im Jahr 1990 gegründeten Verein „Pool des Österreichischen Schwimmverbandes“ und dessen im Jahr 2005 gegründete 100% Tochter „Pool des österreichischen Schwimmverbandes GmbH“. Laut dem Protokoll des OSV Verbandstages vom 15.9.2012 ist dazu aus der Stellungnahme von OSV Finanzreferent Walter Benesch zu entnehmen, dass der Sinn der Gründung des Poolvereins darin lag, „öffentliche und private Gelder zu trennen“. Am 17.05.2005 kam es deshalb aus Haftungsgründen zur Gründung genannter GmbH mit einem Stammkapital von Euro 50.000.-, wobei bereits Abgeordneter Stefan Petzner die Frage stellte, ob es sich bei diesem Geld nicht um öffentliche Fördergelder des Bundes handelt, die eigentlich dem Schwimmsport zur Verfügung stehen sollten. Sie beantworten diese Frage in der Anfragebeantwortung vom 3. Oktober 2013 damit, dass die „widmungsgemäße Verwendung von Fördergeldern in diesem expliziten Fall derzeit geprüft wird“.

Es wurde zusätzlich dazu durch die handelnden OSV Funktionäre ein Kontrollausschuss bestehend aus drei Personen (OSV Finanzreferent Walter Benesch, OSV Präsident Paul Schauer und OSV Generalsekretär Thomas Gangel) eingerichtet, der die Finanzgebarungen in den drei Organisationen überprüfen soll. Wider Erwarten wurden jedoch nicht unabhängige Personen als Kontrollorgane eingesetzt, sondern die gleichen aktiven Funktionäre des OSV, des Pool Verein und der Pool GmbH. Dass bedeutet, dass Paul Schauer, Walter Benesch und Thomas Gangel sowohl in allen drei Organisationen agierten und sich dann auch noch selbst im Kontrollausschuss kontrollierten. Die OSV Vizepräsidenten im OSV, Helmut Tröbitsch (UNION und am Verbandstag 2012 zurückgetreten) und Peter Putzgruber (ASKÖ) wurden im Pool Verein als Schriftführer und Rechnungsprüfer beigezogen und beschäftigt. Offensichtlich waren nur fünf OSV Funktionäre in dieses ominöse Finanzkonstrukt eingeweiht. Darüber hinaus wussten mit Gewissheit die damaligen Gründungsmitglieder des Pool Vereins, nämlich die Landesschwimmpräsidenten bzw. deren Nachfolger aus Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien und Steiermark von der Existenz des Finanzkonstrukts Bescheid, Landesschwimmpräsidenten Helmut Ilk (Oberösterreich), Erich Maglock (Niederösterreich) und Georg Petzer bzw. seine Tochter und Nachfolgerin als Landesschwimmpräsidentin Kathrin Petzer (Tirol).


Budgetsituation des OSV aus öffentlichen Mitteln

In den Jahren zwischen 2005 und 2001 flossen laut den OSV Jahresabschlüssen ca. 7,5 Millionen Euro an öffentlichen Geldern in den OSV, welche sich unter anderem aus den Bundessportmitteln, dem Sportministerium oder vom Spitzensportförderungsprogramm „Team Rot Weiss Rot“ zusammensetzen.

Im Jahr 2005 betrugen alleine die Ausgaben des Verbandes (OSV) für Verwaltung und sonstiges (wie z.B. Administration, Gehälter, Öffentlichkeitsarbeit) noch 292.000 Euro. Bis zum Jahr 2011 hatte sich dieser Aufwand um 30% auf nunmehr über 400.000 Euro gesteigert, obwohl die öffentlichen Mittel pro Jahr nahezu ident geblieben sind. Der Verwaltungsaufwand – der aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird – belief sich im Jahr 2011 somit auf zumindest 31% des Jahresbudgets. Parallel dazu erhöhen sich die Ausgaben in der Pool GmbH für Personal und Sonstiges um fast das Vierfache. Die Ausgaben für den Sport und die Sportler sind jedoch – für das die öffentlichen Mitteln eigentlich eingesetzt werden sollten – im gleichen Zeitraum nahezu ident geblieben. Mit diesen öffentlichen Mitteln wird ein OSV Büro mit zumindest fünf Angestellten betrieben, wobei neben dem Generalsekretär Thomas Gangel und dem Sportkoordinator Moschos Tavlas noch weitere drei Angestellte, wie unter anderem die Verantwortliche für die Abrechnungen, Maria Kostersitz, die Schwiegermutter von OSV Generalsekretär Gangel, tätig sind. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass Thomas Gangel auch einen Audi A6 als Dienstauto mit Wunschkennzeichen OSV 1 zur Verfügung steht und dass seine Ehefrau Margit Gangel als Physiotherapeutin und Mitbegründerin des Vienna Sports Medicine Center Aufträge für das Institut durch ihren Mann erhält.

Dass für die beiden ehemaligen gemeinsamen Geschäftspartner und Gesellschafter in der früheren „W. Benesch Restaurantbetrieb GmbH“, dem ehrenamtlich tätigen OSV Finanzreferenten Walter Benesch und dem OSV Sportkoordinator Moschos Tavlas auch Gehälter, Dienstauto, Spesen, etc. bezahlt werden, zeigt, dass der OSV von diesen als „Cash Cow“ für Funktionäre und für deren persönliches Wohlergehen verstanden wird.

Durch die öffentlichen Mitteln für den OSV sollen laut informierten Kreisen zum Beispiel die Familie Gangel, inklusive Schwiegermutter und Therapiezentrum,  Wunschkennzeichen und weitere „ehrenamtliche“ Funktionäre finanziert werden. Dadurch stiegen die Verwaltungskosten zulasten der dringend förderungswürdigen Sportaktivitäten, wofür die öffentlichen Mittel eigentlich zu verwenden sind.

In der Anfragebeantwortung vom 9. September 2013 zu Fragen 2 und 8 des Abgeordneten Stefan Petzner schreiben Sie als zuständiger Bundesminister, dass widmungswidrig verwendete Bundes-Sportfördermittel nach §8 des Bundessportförderungsgesetzes 2005 zurückzuzahlen sind. Es scheint sich hier ja um zahlreiche solche mutmaßlichen widmungswidrigen Verwendungen von öffentlichen Fördergeldern zu handeln. Sie beantworten als zuständiger Minister mehrere Fragen in ihren Anfragebeantwortungen vom 4. Oktober 2013 und 28. Oktober 2013 (15285/AB und 15367/AB) mit dem Hinweis, dass sie derzeit zahlreiche mutmaßlichen widmungswidrigen Verwendungen von öffentlichen Geldern im OSV prüfen. Im Falle missbräuchlicher Verwendung, wie die Verdachtslage nahelegt, sind diese Gelder vom OSV oder deren Vorstandsmitgliedern zurückzufordern.

Prozessflut des OSV

Der Österreichische Schwimmverband ist derzeit mit zahlreichen Klagen konfrontiert und damit beschäftigt, Zeit, Rechtsanwälte und Kosten für gerichtsanhängige Prozesse aufzuwenden. Sei es der Ausschluss des Salzburger Landesschwimmverbands durch den OSV, der Ausschluss des SC Austria durch den OSV oder der Ausschluss von mehreren Salzburger Vereinen durch den OSV. Nachdem Recherchen bisher ergeben haben, dass der OSV noch keinen Prozess gewonnen hat, stellt sich die Kostenfrage in aller Schärfe. Da der OSV nahezu ausschließlich über öffentliche Finanzmittel und Sponsorgelder der Fa. „Ströck“ verfügt, können die Kosten nur von diesen getragen werden.

Der im OSV zuständige Referent für Rechtsangelegenheiten, Dr. Ferdinand Podkowicz, erläuterte laut Protokoll in der OSV Sitzung am 30. August 2013 die einzelnen Fälle und den Stand der zahlreichen Prozesse. Mag. Siegfried Kernbeiss, Präsident des Vorarlberger Landesschwimmverbandes, zweifelte nicht zuletzt aus Imagegründen an der Sinnhaftigkeit der Prozesse. Diese ist im Sinne einer sportzentrierten Verwendung öffentlicher Gelder zu hinterfragen. Dr. Wolfgang Raber, der im OSV zuständige Referent, stellte jedoch fest, dass dies verständlich aber dzt. nicht möglich sei.

Der OSV fördert auch den Sport

Sportlich gesehen steht es um die Leistungen der Österreichische Schwimmverband nicht zum Besten. Sportkoordinator Moschos Tavlas und Schwimm-Fachwart Manfred Otte wird nachgesagt, dass sie ein erfolgreiches Schwimmteam in den letzten Monaten nahezu zerstört haben. Das OSV Funktionärs-Urgestein Manfred Otte, der bereits seit dem Jahr 1983 – also seit 30 Jahren - dem OSV Vorstand angehört, und Moschos Tavlas, der unter anderem auch in der Sportwoche vom 23. Juli 2013 als „der Totengräber des Schwimmsports“ bezeichnet wird, verantworten derzeit mit OSV Sprecherin Fürnkranz-Maglock und Schwimm-Fachwart Manfred Otte laut Fachwelt verschiedene fahrlässigen Entscheidungen.

WM-Starter Jakub Maly wird in der Sportwoche über Moschos Tavlas wie folgt zitiert „Die Zusammenarbeit ist unmöglich – wegen Inkompetenz“. Österreichs Startrainer Walter Bär wirft dem Sportkoordinator „mangelnde Objektivität, haarsträubende Fehlentscheidungen und die Vernachlässigung seiner Pflichten vor“. Für Tavlas hat die österreichischen Nachwuchshoffnung Sascha Subarsky, der bei den Junioren EM in Posen mit Silber Österreichs einzige Medaille holte und von Bär trainiert wird, keine Perspektive.


Moschos Tavlas trifft neben Fürnkranz-Maglock und Manfred Otte die Hauptschuld dafür, dass Walter Bär gekündigt wurde; Jakub Maly sein Training nun in den USA fortsetzt; die größte Nachwuchshoffnung Sascha Subarsky einen Wechsel in die USA andenkt und der Weltklasseschwimmer Sebastian Stoss seine Karriere beenden musste.

Wie im Sportportal Laola1 vom 8. August 2013 im Artikel „Die Akte Moschos Tavlas“ publiziert, missfiel nach dem Ende der Wettkämpfe in Shanghai Delegationsleiter Tavlas die Kleidung der WM-Schwimmerin Eva Chavez-Diaz. „Du bist eine Hure“ soll Tavlas die zu diesem Zeitpunkt erst 16 jährige vor einem Teil der OSV Mannschaft beschimpft haben, was von mehreren Personen bestätigt wird.

Hunor Mate, ebenfalls olympischer Schwimmer und mehrmaliger Teilnehmer an Großereignissen spricht ebenfalls über unfassbare Missstände im öffentlich subventionierten Schwimmverband. Er musste ebenfalls seine Schwimmkarriere nach den Olympischen Spielen 2012 beenden. „Er lebt von 75 Euro und muss sich sogar seine Schwimmhose schnorren“, heißt es in einem Artikel in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift News vom 14. November 2013. Dass er vom OSV und Moschos Tavlas mit falschen Versprechungen nach Österreich gelockt wurde und ihn der Sportkoordinator und der OSV im Stich gelassen haben, ist erschreckend. Als Mate den Sportkoordinator Tavlas um Unterstützung für Lebensmittel ersuchte, habe dieser gemeint, dass „er zum Metro anstatt zum Billa gehen soll, da braucht er weniger“.

Nach Meinung maßgeblicher FunktionärInnen handle es sich bei diesen Sachverhalten nur um „Anfeindungen“, „Querulanten“ seien am Werk (vgl. Der Standard 5. August 2013).

Im Sinne der Transparenz und der Aufklärung geschilderter dubioser Machenschaften im Österreichischen Schwimmverband sowie einer korrekten Verwendung von Sportfördermitteln des Bundes und nicht zuletzt im Sinne der Sportlerinnen und Sportler stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher zur Klärung des übermittelten Sachverhalts folgende

ANFRAGE

 

1.         Sind Ihnen als zuständiger Sportminister die geplanten Statutenänderungen im OSV bekannt und halten Sie diese für rechtskonform sowie vereinbar mit den geltenden demokratischen Grundprinzipien und geeignet, die bekannten Missstände im OSV künftig zu verhindern?

2.         Haben Sie bereits – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 28. Oktober 2013 (15367/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 4. September 2013 (15917/J) angekündigt – konkrete Schritte zur Aufklärung der vorgeworfenen Malversationen unternommen und falls ja, welche und wie lauten die Ergebnisse? Falls nein, warum nicht? Was haben ihre bisherigen Prüfungen ergeben?

3.         Haben Sie bereits -  wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 28. Oktober 2013 (15367/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 4. September 2013 (15917/J) angekündigt – geprüft, ob die auf Betreiben von Frau Fürnkranz-Maglock erfolgte Kündigung des Trainers Walter Bär gesetzlich zulässig war und wie hoch werden die Kosten dieser Kündigung bzw. Einigung sein? Werden die Kosten für die Einigung mit Herrn Walter Bär aus Förder-Mitteln des Sportministeriums für den OSV finanziert oder aus einem anderen Topf? Wie ist der Stand der Prüfung?

4.         Haben Sie bereits - wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 28. Oktober 2013 (15367/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 4. September 2013 (15917/J) angekündigt – geprüft, was sie als Sportminister konkret unternehmen werden, um Ordnung in den OSV zu bringen, und wie sie für eine rechtlich korrekte und gesetzeskonforme Verwendung der Fördergelder aus ihrem Ministerium durch den OSV Sorge tragen werden?

5.         Haben Sie bereits – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – geprüft, ob sich jene 50.000 Euro Stammkapital zur Gründung der Pool GmbH aus Fördermitteln des BMLVS zusammensetzen und falls ja, ist die Verwendung von Fördergeldern für die Gründung einer GmbH gesetzlich zulässig?

6.         Haben Sie bereits - – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – geprüft, ob es üblich ist bzw. ihnen weitere Fälle bekannt sind und es überhaupt gesetzlich zulässig ist, dass Sportfunktionäre wie Walter Benesch öffentliche Fördergelder des BMLVS auf privaten Konten veranlagen?

7.         Haben Sie bereits – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – geprüft, ob Walter Benesch öffentliche Fördergelder des BMLVS privat veranlagt hat und falls ja, was wissen Sie über diese Veranlagungen des Herrn Benesch und welche Schritte zur Aufklärung dieser eigenartigen Finanzgebarung haben sie in diesem Zusammenhang unternommen?

8.         Haben Sie bereits – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – geprüft, ob das Honorar für die Wirtschaftsprüfung des OSV durch die CONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG aus Fördergeldern des BMLSVS bezahlt und falls ja, wie hoch ist dieses Honorar?

9.         Haben Sie bereits – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – geprüft, was ihr Wissen über den unklaren Verbleib und die unklare Verwendung jener 140.000 Euro Fördergelder des BMLVS an den OSV, welche im Jänner 2011 vom OSV an den Pool-Verein weiter geleitet wurden?

10.      Haben Sie bereits – wie in ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – geprüft, wie sie sich erklären, das über das Förderprojekt „Team Rot-Weiss-Rot“ in den Jahren 2009 bis 2011 Projekte für Athleten und Athletinnen des Österreichischen Schwimmverbandes mit der Gesamtsumme von 487.900 Euro genehmigt (2009: 195.300 Euro, 2010: 120.000 Euro; 2011: 172.000) wurden, bei Überprüfung des OSV Jahresabschlusses aus den Jahren 2009-2011 jedoch einnahmenseitig auf dem Posten „Sportministerium Team Rot-Weiss-Rot“ nur die Gesamtsumme von 322.488,82 Euro (2009: 111.000 Euro; 2010: 148.148,82 Euro, 2011: 63.300 Euro) aufscheint und was wissen sie über Verbleib und Verwendung des Differenzbetrages in Höhe von 165.411,18 Euro?

11.      In ihrer Anfragebeantwortung vom 4. Oktober 2013 (15285/AB) der parlamentarischen Anfrage vom 5. August 2013 (15810/J) angekündigt – Frage 7 zum „Procedere eines TRWR-Projektes bis hin zu tatsächlichen Auszahlung an den Sportler, schreiben Sie, dass „Nach Unterfertigung der Fördervereinbarung durch alle Beteiligten wird eine Projektinitialrate bzw. werden mehrere Raten überwiesen, wobei die Zahlung der Letztrate erst nach Vorliegen der Abrechnung erfolgt. Anders als sie es schildern, vermittelt der OSV den TRWR einreichenden Sportlern, dass die Gelder erst nach Projektende und Übermittlung aller Rechnungen vom Sportler an den OSV, weiter vom OSV an das BMLVS – vom BMLVS überwiesen werden. Was wissen sie darüber? Wie hoch ist der Anteil der von ihnen erwähnten „Projektinitialrate“ bzw. wie hoch sind die weiteren Anteile der von Ihnen erwähnten „mehreren Raten“ und wie hoch ist der Anteil der von Ihnen erwähnten „Letztrate nach Vorliegen der Abrechnung“?

12.      Was wissen Sie über die geschilderten Vorkommnisse um den Schwimmer Hunor Mate? Wie hoch waren die durch das BMLVS genehmigten TRWR Projekte für Hunor Mate in den Jahren 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012. Wurden alle genehmigten TRWR Projekte durch den OSV auch zu 100% abgerufen und dann auch an den OSV überwiesen? Wurden vom BMLVS  die TRWR Abrechnungen von Hunor Mate beanstandet und dadurch Auszahlungen verweigert? Wurden die Gelder für die genehmigten TRWR Projekte für Hunor Mate sofort oder in Raten an den OSV überwiesen und wie hoch waren die tatsächlich überwiesenen Summen für die TRWR Projekte von Hunor Mate?

13.      Wurden die Wunschkennzeichen der OSV Dienstautos, „OSV 1“ für den Audi A6 des Generalsekretärs Thomas Gangel und „OSV 3“ für den Audi A3 des Sportkoordinators Moschos Tavlas aus öffentlichen Mitteln bezahlt?