60/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Daniela Musiol, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Ausbau Kinderbetreuung

BEGRÜNDUNG

 

Am 17. Juni 2013 einigten sich ÖVP und SPÖ im Ministerrat auf ein Maßnahmenpaket, das neben der Erhöhung der Familienbeihilfe auch einen weiteren quantitativen als auch qualitativen Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten vorsieht.

Ziel der damaligen Koalition war es im 1. Halbjahr 2014 einen Zweckzuschuss an die Länder in der Höhe von jeweils 100 Mio für die kommenden vier Jahre zu Verfügung zu stellen.

Mit dieser Summe sollten vor allem Betreuungsplätze für unter 3-Jährige neu geschaffen werden sowie das bestehende Angebot betreffend die Öffnungszeiten ausgeweitet werden. Angekündigt wurden im Zuge dieser Einigung auch einheitliche Qualitätsstandards inklusive eines Stufenplans zur Erreichung europäischer Standards. Weiters einigten sich SPÖ und ÖVP darauf ein Qualitätssicherungssystem für Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich etablieren zu wollen.

Laut Frauenministerin Heinisch-Hosek sollte diesmal auch die Verwendung der Mittel durch die Länder flexibler werden: "Die Länder müssen diese Summe nicht verdoppeln, und sie können die Mittel für unterschiedliche Zwecke einsetzen. Für den Neubau oder Ausbau von Einrichtungen zum Beispiel, für Qualitätsverbesserungen wie die Ausweitung von Öffnungszeiten oder auch für Personalkosten." (Standard, 16.9.2013)


Im Zuge der Präsentation des Konjunkturpakets (Mittagsjournal am 25.6.2013) kündigte die Regierung zudem  an, dass von den ab 2014 zugesagten 100 Mio Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung 50 Mio Euro bereits auf 2013 vorgezogen werden.

Laut aktuellen Berichten wollen SPÖ und ÖVP in der neuen Legislaturperiode 350 Mio Euro für Kinderbetreuung ausgeben (Presse, 13.11.2013). Gegenüber der Einigung im Ministerrat (17. Juni 2013 - 400 Mio Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung)  fehlen somit 50 Mio Euro.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Werden die am 25.6.2013 angekündigten 50 Mio Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung tatsächlich 2013 an die Länder weitergegeben?

2.    Wenn ja, wann?

3.    Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

4.    Wie werden die 50 Mio Euro auf die Bundesländer aufgeteilt?

5.    Haben sich die Länder zur Verdopplung der Mittel zu verpflichten?

6.    Wofür können die neuen Mittel eingesetzt werden?

7.    Ist die Vergabe der Mittel an Qualitätskriterien, wie sie im Ministerratsbeschluss auch angekündigt werden, geknüpft?

8.    Handelt es sich bei den 50 Mio für den Ausbau der Kinderbetreuung im Jahr 2013 um extra-Mittel aus dem Konjunkturpaket oder ist dies bereits die Hälfte der geplanten Rate des Jahres 2014?

9.    Wie viel Geld wird von Bundesseite in den Jahren 2014-2017 in den Ausbau der Kinderbetreuung fließen?