61/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Umsetzung der 599 Maßnahmen des Rechnungshofs

 

Mit der Broschüre „Verwaltungsreform 2011“ veröffentlichte der Rechnungshof seine aktualisierten Vorschläge zur Verwaltungsreform, die alle auf konkreten Prüfungsfeststellungen basieren.

Laut Rechnungshof bietet dieser mit der nunmehr dritten Auflage des Positionspapiers „Verwaltungsreform 2011“ 599 Vorschläge zur Erhöhung der Effizienz, zur Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltung, zur Stärkung der Bürgernähe und damit zur Hebung von Einsparungspotenzialen.

Angesichts der aktuellen Schuldenkrise ist der Handlungsbedarf in der öffentlichen Verwaltung noch deutlicher geworden. Zur nachhaltigen Sicherung der öffentlichen Finanzen bedarf es umfassender Strukturreformen unter Einbeziehung der Gebietskörperschaften.

Vor diesem Hintergrund hat der Rechnungshof seinen Fokus bei den Prüfungen in den letzten Jahren auf Strukturreformen gerichtet und nunmehr das Positionspapier mit 599 Reformvorschlägen zu Sachbereichen (z.B. Gesundheit, Schulwesen, Förderungswesen, Sicherheit, Justiz) und allgemeinen Reformthemen (z.B. Aufgabenkritik, Straffung der Behördenorganisation, Reform der Finanzverfassung, Haushaltsrecht, Entlastung der Wirtschaft) aktualisiert.

Die konkreten Beispiele, die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Verwaltung neu“ und die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofes zeigen anschaulich die Ineffizienzen im derzeitigen föderalen Verwaltungssystem, die Optimierungspotenziale und den dringenden Handlungsbedarf.

Bezugnehmend hierauf stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

 

 

Anfrage:

Bitte geben Sie für die nachstehend angeführten Maßnahmen des Rechnungshofes an, ob diese umgesetzt wurden und wenn ja, in welcher Art und Weise. Bei Nichtumsetzung begründen Sie bitte, weshalb die jeweiligen Maßnahmen nicht umgesetzt wurden. Bitte um eine übersichtliche tabellarische Darstellung der aufgeschlüsselten Maßnahmen samt deren Umsetzung bzw. Nichtumsetzung mit Begründung.

1.    Zusammenführung von Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung

2.    Übertragung der Diensthoheit über die Landeslehrer an die Schulbehörden des Bundes (Änderung der Landeslehrer- Diensthoheitsgesetze in Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg)


3.    Einbeziehung des land- und forstwirtschaftlichen Schulwesens in umfassende Gesamtreform; Entwicklung aussagekräftiger Kenndaten für Bildungsausgaben verschiedener Schulsysteme, um Vergleiche anstellen und Kostentreibern entgegenwirken zu können

4.    Definition überprüfbarer Bildungsstandards und regelmäßige Evaluierung der Standards (z.B. Bewegungserziehung an Schulen)

5.    Definition der Ziele über quantifizierbare Kennzahlen mit entsprechenden Indikatoren

6.    Erstellung von regionalen Bildungsplänen für jedes Bundesland Nutzung der Erkenntnisse aus dem Qualitätsmanagement im Berufsschulwesen für den Bereich der allgemein bildenden Schulen

7.    Einführung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems für die allgemein bildenden höheren Schulen ähnlich jenem für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

8.    Verbindliche Anwendung der qualitätssichernden Systeme zur Gewährleistung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems

9.    Schaffung einheitlicher Grundlagen für die Beurteilung der pädagogischen Wirksamkeit der Senkung der Klassenschülerhöchstzahl einschließlich der begleitenden Maßnahmen und Anordnung der Umsetzung durch die Schulbehörden

10.  Verstärkung der Berufsorientierung vor Abschluss der Pflichtschule, die eine fundierte Ausbildungsentscheidung ermöglicht; Prävention mehrmaliger Wechsel des Ausbildungswegs; Aufweichen geschlechtsspezifischer Muster in der Berufswahl von Schülern (zuletzt festgestellt im Berufsschulwesen)

11.  Reorganisation des BMUKK im Sinne einer Zusammenführung inhaltlich gleich gelagerter Aufgaben

12.  Einrichtung einer Stabstelle der Bundesministerin zur zentralen Koordination und Steuerung sämtlicher Controllingaufgaben

13.  Maßnahmen zur Straffung der Verwaltungsstrukturen in den Ämtern der Landesregierung (festgestellt am Beispiel der land- und forstwirtschaftlichen Schulen)

14.  Konzentration der Aufgaben des Auslandsschulwesens und Schaffung einer Koordinationskompetenz; bessere Nutzung der Auslandserfahrung als Ressource für das österreichische Schulsystem

15.  Umfassende Steuerung der Bundesschulen durch Erarbeitung eines einheitlichen und für alle Ebenen verbindlichen Controllingsystems mit Erfassung der Ressourcen nach Leistungen; verstärkte Zusammenarbeit zwischen BMUKK, Landesschulräten und Schulen, um Aufwand der Datenerfassung und -meldung zu minimieren

16.  Vereinheitlichung der Methoden und Abläufe des Budgetcontrolling für alle Bundesschulen

17.  Bundeseinheitliche Software für Controlling und Evaluierung für alle Vorgänge der Schulorganisation (Schüler-, Lehrer- und Unterrichtsverwaltung, Entlohnung, Fortbildungsmonitoring, Verbesserung der Daten über die einzelnen Unterrichtsgegenstände)

18.  Entwicklung von aussagekräftigen Benchmarks und Kenndaten für die Bildungsausgaben der verschiedenen Schulsysteme, um detaillierte Vergleiche anstellen und Kostentreibern entgegenwirken zu können

19.  Anpassung der Landeslehrer- Controllingverordnung an das Finanzausgleichsgesetz und Ergänzung um erforderliche Meldepflichten

20.  Erarbeitung einer Controllingverordnung auch für das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen, die sich an jener des BMUKK orientiert; Ausarbeitung von klaren und verbindlichen Vorgaben für die Refundierung der Kosten für Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Berufs– und Fachschulen

21.  Annäherung an die in der Stellenplanrichtlinie angenommene Lehrer–Schüler–Verhältniszahl durch schrittweise Anhebung der durchschnittlichen Schülerzahl pro Volksschulklasse (am Beispiel des Landes Niederösterreich)


22.  Einheitliche Aufbereitung der Bundesländer–Daten Definition klarer Vorgaben zur Zählung von Schülern Periodische Koordinierung der Lehrerbedarfsplanung - auf Basis von Vorgaben des BMUKK - zwischen dem Ministerium und den Landesschulräten zur rechtzeitigen und bundesweiten Reaktion auf Bedarfsänderungen; Berücksichtigung der Personalplanung und -steuerung im einzurichtenden einheitlichen Controllingsystem

23.  Beendigung der Einrechnung von Landesverwaltungstätigkeiten in die Lehrverpflichtung der Landeslehrer; Einstellung der Zahlung von Zulagen zusätzlich zu bundesgesetzlichen Gehältern

24.  Wirtschaftlichere und sparsamere Gestaltung des Verwaltungsaufwands für die Personalverwaltung der Lehrer; z.B. durch bundesweit einsetzbares Controllinginstrument zur Überprüfung der Einhaltung der Stellenpläne im Rahmen einer bundesweit einheitlichen Schulverwaltung

25.  Besetzung der Administratorenstellen durch Verwaltungsbedienstete Klarstellung, dass die Dienstpflicht der Bundes– und Landeslehrer zur Fortbildung auch einen Fortbildungsanteil in der unterrichtsfreien Zeit umfasst; Festlegung eines bundeseinheitlich jährlichen Höchstmaßes je Lehrer für die Fortbildung während der Unterrichtszeit

26.  Verstärkte Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen bei der Schulorganisation; v.a. Überprüfung der Schulsprengel hinsichtlich Größe und Art auf ihre Zweckmäßigkeit

27.  Einbeziehung der erwarteten Schülerzahlenentwicklung in die Schulstandortstrategie und in die Investitionsplanung (festgestellt am Beispiel der land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen)

28.  Verstärkung der Bemühungen um eine Effizienz– und Standortoptimierung (festgestellt am Beispiel der land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen)

29.  Unterricht von Splitterberufen (österreichweit 70 Lehrberufe mit weniger als 20 Lehrlingen) nur an einem Standort

30.  Reorganisation/Straffung der Verwaltung in Bundesschulzentren

31.  Verrechnung von Entgelt (Fixbeträgen) für sprengelfremde Schüler; Einhebung eines zumindest kostendeckenden Entgelts für die Benützung eines Turnsaals bzw. einer marktkonformen Miete einer im Schulareal befindlichen Wohnung

32.  Festlegung von strategischen Zielen für die Schulaufsicht

33.  Weiterentwicklung der Schulaufsicht zu einer einheitlich geführten, wirkungsvollen Kontroll- und Controllingorganisation

34.  Einbindung der Schulaufsichtsorgane (insb. Bezirksschulinspektoren) in die Planungs- und Ressourcenbewirtschaftung; verbindliche Vorgaben für Berichte der Schulaufsichtsorgane, um bei einheitlicher Qualität aussagekräftigere Vergleiche zu ermöglichen; jährlich wechselnde Arbeitsschwerpunkte der Schulinspektoren

35.  Standardisierung der Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Schulinspektionen