119/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Lintl

Kolleginnen und Kollegen

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Berücksichtigung der Qualifikation von Migrant/innen“

In einem Artikel auf orf.at (30.10.2013) wird berichtet: „Viele Migrantinnen und Migranten arbeiten in Jobs, die einen niedrigeren Bildungsabschluss erfordern als den von ihnen erworbenen und werden auch unter ihrem Qualifikationslevel entlohnt. Überdurchschnittlich oft sind Frauen betroffen.

Wie eine Studie im Rahmen des Forschungsprojekts MIQUAM (Migrantinnen – Qualifizierung – Arbeitsmarkt) zeigt, trifft eine berufliche „Herabstufung“ Frauen mit 15 Prozent häufiger als Männer mit elf Prozent. Warum das so ist und was die Politik gegen das Phänomen der Dequalifizierung tun kann, damit setzt sich neben der MIQUAM-Studie auch eine Konferenz unter dem Titel „Migrantin Macht Karriere“ kürzlich in Graz auseinander. Für die Studie wurden einerseits Interviews mit Betroffenen geführt – also Migrantinnen mit einem höheren Bildungsabschluss (mindestens Matura) -, andererseits mit Unternehmen in der Steiermark und ArbeitsmarktexpertInnen.

Wie gut – oder eben schlecht – Migrantinnen in den Arbeitsmarkt integriert werden können, wird laut Studie von sehr verschiedenen Faktoren beeinflusst: Ein zentraler Punkt ist demnach, dass die Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Österreich „komplex“ und „undurchsichtig“ seien. Eine Vereinfachung der Anerkennung und Richtlinien zur Einordnung mitgebrachter Qualifikationen werden laut der Studie sowohl von den betroffenen Frauen, als auch von den befragten Unternehmen gewünscht.

Vorhandene Qualifikationen von Migrantinnen blieben auf dem Arbeitsmarkt zudem oft „unsichtbar“, heißt es in der Studie. So brächten etwa viele Frauen aus ihren Herkunftsländern Know-how in technischen Bereichen mit, das am Arbeitsmarkt eigentlich sehr gefragt sei. Allerdings könne nur ein kleiner Teil davon diese Fähigkeiten auch tatsächlich im Beruf einsetzen – nicht zuletzt, weil bei vielen Migrantinnen mit technischer Ausbildung nach der Einwanderung nach Österreich eine Umorientierung in traditionell „weiblich“ konnotierte Berufsfelder stattfinde. Auch von Diskriminierungen – etwa aufgrund eines vorhandenen Akzents oder des Tragens von Kopftüchern – berichten viele der Interviewten.


 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage:

1.         Welche Verfahren gibt es zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Migranten/innen?

2.         Wie groß war die Anzahl der durch diese Verfahren anerkannten Berufsqualifikationen in den letzten fünf Jahren? (Bitte um Gliederung nach Jahren)

3.         Welche Kriterien sind bei der Anerkennung ausschlaggebend?

4.         Wie viele Migrant/innen deren Qualifikation in Österreich durch oben angeführtes Verfahren anerkannt wurde, wurden in den letzten fünf Jahren in den Arbeitsmarkt integriert? Bitte um Gliederung nach Jahren und Berufssparten.

5.         Sind Ihnen Fälle von Diskriminierung im Rahmen dieses Verfahrens bekannt?

6.         Wenn ja, gibt es hier Maßnahmen zur Prävention von Diskriminierung? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

7.         Gibt es diesbezüglich einen Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten (Stichwort Harmonisierung)?