120/J XXV. GP

Eingelangt am 20.11.2013
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Lintl, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend „Umsetzung des Entschließungsantrages betreffend Service- und Signalhunde“

 

Im Jahr 2010 wurde im Nationalrat ein 5 Parteien-Antrag eingebracht, in dem der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht wurde, „gemeinsam mit den Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderung und den Ländern zu prüfen, wie die Schaffung einheitlicher Begriffsbestimmungen für Service- und Signalhunde analog zu den Blindenführhunden im BBG und in weiterer Folge die Festlegung von Qualitätskriterien und die Vorgabe bundesweit anzuwendender Richtlinien über die Beurteilung ohne Benachteiligung der gewerblichen Hundeschulen umgesetzt werden kann.“

 

Bis dato scheint es in dieser Causa aber zu keinerlei Umsetzung der in o.a. Entschließungsantrag geforderten Maßnahmen gekommen zu sein.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Gab es seitens des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine Prüfung über die Schaffung einheitlicher Begriffsbestimmungen für Service- und Signalhunde gemäß des o.a. Antrages? Wenn ja, was war das Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Wurden die Erkenntnisse aus dieser Prüfung in ein Maßnahmenpaket für eine bundesweite Regelung der Ausbildung und der Qualitätssicherung von Servicehunden umgewandelt?

 

3. Wie weit ist die Umsetzung dieser Maßnahmen fortgeschritten?