125/J XXV. GP

Eingelangt am 22.11.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Taxifreifahrten für Mitarbeiter der Regierungsbüros im Jahr 2013

 

 

Beinahe alle Bundesministerien haben Verträge zur dienstlichen Beförderung von Bediensteten mit Wiener Taxiunternehmen abgeschlossen. Den Mitarbeitern der einzelnen Ressorts, der Ministerbüros und Staatssekretariate werden Taxigutscheine, Taxikarten, Taxischeckhefte udgl. zur Verfügung gestellt. Diese Karten werden für das jeweilige Unternehmen zur Verfügung gestellt, um Dienstfahrten bargeldlos bezahlen zu können. Die monatlichen Abrechnungen werden dem jeweiligen Ressort zur Begleichung übermittelt.

 

Ob diese Fahrten auch für dienstfremde Zwecke genutzt werden, ist nicht nachvollziehbar.

 

Aus informierten Kreisen wird berichtet, dass die Freifahrten auch für private Zwecke genutzt werden. Es steht im Verdacht, dass die Mitarbeiter der Regierungsbüros die Karten für private Taxifahrten an den Wochenenden zweckentfremden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Wurde im Bundeskanzleramt für das Jahr 2013 (Stichtag 20.November) ein Vertrag mit einem Wiener Taxiunternehmen zur Beförderung Ihrer Mitarbeiter abgeschlossen?
  2. Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
  3. Wenn ja bei 1., für welchen Zeitraum wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
  4. Wenn ja bei 1., mit welchem Unternehmen wurde dieser Vertrag abgeschlossen?
  5. Wenn ja bei 1., wie lauten die exakten Vereinbarungen für diesen Vertrag?
  6. Wie viele Taxikarten, Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches wurden dem Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt?

  1. Welchen  Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes wurden die Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches zur Verfügung gestellt?
  2. Wer waren die Benützer im Bundeskanzleramt dieser Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches für das Jahr 2013 (Stichtag 20.November)?
  3. Unter welchen Voraussetzungen durften Ihre Mitarbeiter die Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches benützen?
  4. Wurde die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches überprüft?
  5. Wenn ja, wie wird die Verwendung der Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches überprüft?
  6. Wenn ja bei 10., welche Dienststelle im Bundeskanzleramt kontrolliert allfällige Taxiabrechnungen auf deren dienstliche Ursache?
  7. Gab es im Jahr 2013 (Stichtag 20.November) Fälle, wo Taxikarten, Taxigutscheine, Businesskarten und Ähnliches für dienstfremde und private Zwecke genützt wurde?
  8.  Wenn ja, welche Konsequenzen wurden für dieses Verhalten der betroffen Mitarbeiter gezogen?
  9. Können Sie ausschließen, dass diese Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches von Ihren Mitarbeitern abgerechneten Taxifahrten für private Zwecke missbraucht wurden?
  10. Welche Kosten sind im Bundeskanzleramt insgesamt für Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches im Jahr 2013 (Stichtag 20.November) entstanden?
  11. Welche Kosten sind im Bundeskanzleramt insgesamt für Taxigutscheine, Taxikarten, Businesskarten und Ähnliches bezogen auf die einzelnen Nutzer

a)    nach Bediensteten des Bundeskanzleramtes entstanden?

b)    nach den jeweiligen Bediensteten des Bundeskanzleramt entstanden?

c)    nach den jeweiligen Bediensteten eines allfälligen Staatssekretariates entstanden?

  1. Sehen Sie hier in Zukunft einsparungspotential?