162/J XXV. GP

Eingelangt am 26.11.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend den Ermittlungen gegen mutmaßlichen KZ-Wächter Johann H.

BEGRÜNDUNG

 

Im "Kurier" vom 20.11.2013 ist folgender Artikel erschienen:

 

Justiz bremst bei KZ-Verfahren

 

Auschwitz-Wächter. Strafermittlungen gegen mutmaßlichen NS-Verbrecher dauern schon 1,5 Jahre

Bei einer politischen Diskussion auf einer privaten Feier fiel ein Satz, der Stefan Brugger aufhorchen ließ: "Der Opa war Wärter in Auschwitz." Die von dem Enkel lapidar getätigte Aussage ließ Brugger nicht mehr los. "Ich hab' mir gedacht, da muss ich was tun: Es ist meine moralische Verpflichtung nachzuforschen, was der Mann genau getan hat - und ob er jemals dafür zur Rechenschaft gezogen worden ist."

Er bat seinen Bekannten Johannes Kramer, der an der Universität Wien bei einer Lehrveranstaltung zur Thematik NS-Kriegsverbrechen assistierte, um Hilfe. Und der Sozialwissenschaftler förderte Interessantes zutage.

Am 10. Februar 2012 brachte Kramer das Ergebnis seiner Recherchen als Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wels ein. Dort wird zwar wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermittelt, die Mühlen der Justiz arbeiten aber extrem langsam. Der Zwischenstand nach 21 Monaten: Ein medizinisches Gutachten wurde in Auftrag gegeben, dass - bevor weitere Schritte gesetzt werden - über die Verhandlungsfähigkeit des alten Mannes entscheiden soll. Historische Gutachten sollen erst später folgen. Der Akt darüber liegt derzeit im Justizministerium, wo man inhaltlich zum Ergebnis keine Auskunft erteilt. Informellen Kanälen zufolge soll das Gutachten dem Verdächtigen aber Verhandlungsunfähigkeit attestiert haben. Ob das Verfahren nun eingestellt wird, ist derzeit unklar.

"Wenn das stimmt, ist das extrem ärgerlich", sagt Winfried Garscha, Leiter der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz im Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DöW). Schließlich habe die Staatsanwaltschaft gewusst, dass Eile nötig sei: "Vor eineinhalb Jahren wäre der alte Mann eventuell noch prozesstauglich gewesen."

Der Verdacht, dass seitens der Justiz möglicherweise auf einen "biologischen Ausgang" des Falles spekuliert wird, liegt nahe. Auch Brugger und Kramer, die im April 2012 vom Verfassungsschutz einvernommen wurden, hatten damals nicht den Eindruck, dass der Fall auf großes Interesse stoße.

"Auschwitzliste"

Bei dem "Opa" handelt es sich um den mittlerweile 90-jährigen Johann H., der seit Jahrzehnten von Strafverfolgungsbehörden unbehelligt in der Nähe von Eferding (OÖ) lebt. Kramers Anfrage beim Archiv der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von NS-Gewaltverbrechen in Ludwigsburg (Deutschland) ergab, dass der am 29. März 1923 in Ruma (heute Serbien) geborene Donauschwabe Johann H. zwischen November 1942 und November 1944 in einer Kompanie des "SS-Totenkopf-Sturmbannes" in Auschwitz im Einsatz war. Sein Name steht auf der sogenannten Frankfurter "Auschwitzliste" (dem KURIER liegen Kopien des Dokuments vor).

"Weiters bin ich in den Kriegsverbrecherlisten der alliierten Militärabteilung ,Crowcass‘ fündig geworden", sagt Kramer. Dort scheine ein Johann H. - ohne Geburtsdatum und Geburtsort - mit dem Verweis ,Torture‘ (Folter, Anm.) auf. Auch aus der Gedenkstätte Auschwitz sei bestätigt worden, dass ein SS-Mann gleichen Namens im KZ Dienst geleistet habe.

Am 15. November 1978 ist H. als Zeuge für den letzten Frankfurter Auschwitz-Prozess (gegen Horst Czerwinski und Josef Schmidt) befragt worden. Die Einvernahme führten Beamte des österreichischen Innenministeriums für das hessische Landeskriminalamt durch. H. gab damals zu, dass er unmittelbar nach der Grundausbildung für den Wachdienst im Oktober 1942 einer Wachkompanie des SS-Totenkopf-Sturmbannes Auschwitz zugeteilt worden sei und bis November 1944 "immer Dienst in der großen Postenkette beim Lager Birkenau versehen" habe. Innerhalb des Vernichtungslagers will er selbst aber nie im Einsatz gestanden sein.

In Anbetracht dessen, dass zwischen Mai und November 1944 in Birkenau 340.000 ungarische Juden in zwei Deportationswellen in den Gaskammern ermordet wurden, hegt Kramer Zweifel an H.s Version. Er verweist auf historische Erkenntnisse, wonach die Wachmannschafts-Angehörigen in Birkenau "in einem rotierenden System an der Rampe eingesetzt wurden." H.s Kompanie sei fester Bestandteil des Stammpersonals gewesen. Und Kramer verweist weiters auf den durch sämtliche Wachmannschaften niedergeschlagenen Aufstand im Oktober 1944, bei dem eine Häftlingsgruppe das Krematorium teilweise sprengte und eine Massenflucht einsetzte. Auch H.s Einheit war mit dabei. Etwa 500 Häftlinge wurden brutal ermordet.

Im November 1944 wurde H. ins Nebenlager Ohrdruf des KZ Buchenwald abkommandiert. Im Herbst dieses Jahres fanden von Auschwitz nach Ohrdruf Todesmärsche ("Evakuierungsmärsche") statt, die laut Kramer möglicherweise von ehemaligen Auschwitz-Wachleuten mitbefehligt wurden. Noch vor der Auflösung des Lagers gab es auch zahlreiche Morde an Häftlingen. Kramer: "Welche Rolle H. dabei gespielt hat, ist noch unklar."

Österreich wird immer wieder vom Simon Wiesenthal Center für seine mangelnden Aktivitäten bei der Ausforschung von NS-Verbrechern kritisiert. Tatsache ist, dass jetzt die letzte Chance besteht die letzte lebende NS-Tätergeneration strafrechtlich zu belangen. Das ist schon deshalb von großer Bedeutung, weil die österreichische Justiz über Jahrzehnte säumig war und im Unterschied zu anderen Ländern die Verfolgung von NS-Tätern praktisch mit dem Abzug der Alliierten eingestellt hat. Nach 1955 wurden gerade einmal 20 Täter verurteilt, seit über 30 Jahren überhaupt keine mehr.

Der Kurier-Artikel wirft - selbst unter Berücksichtigung der Schwierigkeit eines solchen Verfahrens auf Grund des langen Zurückliegens der Tat – die Frage auf, ob solche Verfahren mit der notwendigen Vehemenz und der historischen Bedeutung angemessen geführt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

  1. Wann ist die Sachverhaltsdarstellung gegen Johann H. bei der Staatsanwaltschaft Wels eingelangt?
  2. Wann und bei wem wurde das Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Johann H. in Auftrag gegeben?
  3. Wann ist das Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit des Johann H. bei der Staatsanwaltschaft eingelangt?
  4. Zu welchem Schluss kommt das Gutachten?
  5. Ist es richtig, dass Sie noch ein zweites Gutachten über die Verhandlungsfähigkeit in Auftrag gegeben haben?
  6. Wann und an wen wurde das zweite Gutachten in Auftrag geben?
  7. Wie viele Personen wurden bisher im Verfahren einvernommen?
  8. Wann wurden diese Personen einvernommen?
  9. Wurden sonstige Ermittlungsschritte gesetzt?
  10. Wenn ja, welche und wann?
  11. Sie wurden im Februar 2012 auf Listen zu KZ-Personal der Zentralen Ermittlungsstelle in Ludwigsburg hingewiesen, wurde jemals aktiv Kontakt mit Ludwigsburg aufgenommen?
  12. Wenn ja, wann und mit wem?
  13. Wenn nein, warum nicht?
  14. Wurde in diesem Zusammenhang auch abklärt, inwieweit noch weitere für Österreich strafrechtlich potentiell relevante Personen/Akten dort bekannt sind?
  15. Wenn ja, wann und mit wem?
  16. Wenn nein, warum nicht?
  17. Wann und bei wem wurden historische Gutachten in diesem Verfahren in Auftrag gegeben?
  18. Warum zu diesem Zeitpunkt und nicht schon früher?
  19. Wann ist mit der Fertigstellung der historischen Gutachten zu rechnen?
  20. Was ist der aktuelle Verfahrensstand?
  21. Ist es richtig, dass es mit dem Simon Wiesenthal Center in Jerusalem eine Vereinbarung und Zusicherung durch das BMJ gibt, alle Fälle zu prüfen, in denen noch rechtlich gegen Kriegsverbrecher vorgegangen werden kann?
  22. Hat das BMJ versprochen eine eigene Kommission einzusetzen und ein Zwischenergebnis dieser Prüfung 2011 vorzulegen?
  23. Ist es richtig, dass bis heute kein Ergebnis dieser Prüfungen vorgelegt wurde?
  24. Wenn ja, warum ist das so? Teilen Sie die Ansicht, dass die Worte von Oskar Helmer „ich wäre dafür, dass man die Sache in die Länge zieht“ (132. Ministerratssitzung, 9. November 1948) im Jahr 2013 keine Gültigkeit mehr haben dürfen?