165/J XXV. GP

Eingelangt am 28.11.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Daten über Ausgestaltung und Wirkung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung

BEGRÜNDUNG

 

Die in Art. 22 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung vorgesehene sowie in der dazugehörigen Anlage vorgesehenen Datenauswertungen sind ausreichend, um die sozialpolitische Dimension der bedarfsorientierten Mindestsicherung und ihre Wirkung vollständig zu erfassen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    In wie vielen Fällen haben die zuständigen Behörden - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt – Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Personen, die Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung geltend machen, angeordnet bzw. durchführen lassen?

2.    Wie viele BezieherInnen von Leistungen der Mindestsicherung sind  - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt – nur eingeschränkt arbeitsfähig?

3.    Wie viele BezieherInnen von Leistungen der Mindestsicherung sind - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt - von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen?


4.    Welche Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation bzw. zur Überwindung von gesundheitlichen Problemen gibt es – nach Bundesländern aufgeschlüsselt – im Rahmen der Mindestsicherung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bzw. eingeschränkter Arbeitsfähigkeit?

5.    Wie viele Personen haben - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt – unter Punkt 4. abgefragte Angebote in Anspruch genommen bzw. in Anspruch nehmen müssen?

6.    In wie vielen Fällen haben sich die zuständigen Behörden – nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt – der Möglichkeit der grundbücherliche Sicherstellung von Ersatzforderung nach Art. 13 Abs. 5 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung bedient?

7.    In welcher durchschnittlichen Höhe erfolgte - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt – die grundbücherliche Sicherstellung von Ersatzforderung nach Art. 13 Abs. 5 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG?

8.    Wie viele Menschen beziehen - nach Bundesländern aufgeschlüsselt – Mindestsicherung neben einer Erwerbstätigkeit?

9.    Wie hoch ist die durchschnittliche Leistung erwerbstätiger MindestsicherungsbezieherInnen aufgeschlüsselt nach den LeistungsbezieherInnen selbst, mit anspruchsberechtigten LeistungsbezieherInnen in einer Bedarfsgemeinschaft befindlichen erwachsenen Personen in Bedarfsgemeinschaften sowie Kindern in Bedarfsgemeinschaften nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012?

10. In wie vielen Fällen - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt - konnten erwerbstätige MindestsicherungsbezieherInnen einen Freibetrag nach Art. 14 Abs. der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Anspruch nehmen?

11. Wie lange beziehen Menschen, die neben einem Erwerbseinkommen eine Ergänzungsleistung aus der Mindestsicherung beziehen, durchschnittlich und aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 Mindestsicherung?

12. Wie hoch ist das durchschnittliche Nettomonatseinkommen der unter Punkt 8. abgefragten Personengruppe aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

13. Wie viele Menschen beziehen - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt – Mindestsicherung als Ergänzungsleistung jeweils zusätzlich zu einem Arbeitslosengeld bzw. einer Notstandshilfe (oder einer anderen Leistung des AMS)?

14. Wie hoch ist die durchschnittliche Leistung von Menschen, die eine Ergänzungsleistung aus der Mindestsicherung neben einem Arbeitslosengeld bzw. einer Notstandshilfe (oder einer anderen Leistung des AMS) beziehen aufgeschlüsselt nach den LeistungsbezieherInnen selbst, mit anspruchsberechtigten LeistungsbezieherInnen in einer Bedarfsgemeinschaft befindlichen erwachsenen Personen in Bedarfsgemeinschaften sowie Kindern in Bedarfsgemeinschaften - nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgeschlüsselt?

15. Wie lange beziehen Menschen, die eine Ergänzungsleistung aus der Mindestsicherung neben einem Arbeitslosengeld bzw. einer Notstandshilfe (oder einer anderen Leistung des AMS) beziehen, durchschnittlich und aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 Mindestsicherung?

16. Wie hoch ist das durchschnittliche Arbeitslosengeld, die durchschnittliche Notstandshilfe bzw. die durchschnittliche Höhe einer etwaigen anderen Leistung des AMS der unter Punkt 13. abgefragten Personengruppe aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012?

17. Welche Bundesländer bedienen sich bei welchen konkreten Sachverhalten im Vollzug der Mindestsicherung Verwaltungs- und Berechnungspraktiken, die im Widerspruch mit den Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung stehen oder stehen könnten?

18. Welche Schritte gedenken Sie gegen Bundesländer, die sich im Vollzug der Mindestsicherung Verwaltungs- und Berechnungspraktiken bedienen, die im Widerspruch mit den Bestimmungen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung stehen oder stehen könnten, zu setzen?

19. Welche Schritte werden Sie gegen das Bundesland Steiermark setzen, das vertragswidrig Regress gegen Angehörige von MindestsicherungsbezieherInnen fordert, setzen?

20. Welche Schritte werden Sie gegen das Bundesland Niederösterreich setzen, das vertragswidrig Leistungen nach dem Familienlastenausgleichsgesetz als Einkommen auf den Anspruch auf Mindestsicherung anrechnet?

21. In wie vielen Fällen betreiben die zuständigen Behörden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 – Regressforderungen für Leistungen der Mindestsicherung gegen Eltern für ihre minderjährigen Kinder?

22. In wie vielen Fällen betreiben die zuständigen Behörden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 – Regressforderungen für Leistungen der Mindestsicherung gegen in Art. 15 Abs. 3 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

23. In wie vielen Fällen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 – gewährten die zuständigen Behörden Zusatzleistungen nach Art. 12 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung?


24. Aus welchen – grob zusammengefassten – Gründen wurden – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012 –Zusatzleistungen nach Art. 12 der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung in welcher Durchschnittshöhe auf Grundlage des Privatrechts zugesprochen?

25. Welche Schritte werden Sie setzen, damit die unter Punkt 23. abgefragten Zusatzleistungen zukünftig nicht mehr ohne Rechtsanspruch und nach Gutdünken geleistet werden, sondern im Rahmen eines Rechtsanspruchs und eines einheitlichen Verfahrens?

26. Wie hoch sind die Kosten des Vollzugs der Bedarfsorientierten Mindestsicherung – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012?

27. Wie hoch sind die Kosten der Einbringung von Regressforderungen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012?

28. Wie hoch ist der Betrag tatsächlich eingebrachter Regressforderungen – aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie den Jahren 2010, 2011 und 2012?

29. Welche Schritte werden Sie setzen, um sicherzustellen, dass der Richtsatz in der Mindestsicherung zukünftig zur Verhinderung und Beendigung von Armut 14 Mal im Jahr ausbezahlt wird?

30. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz hat die Höhe des Mindestsicherungsrichtsatzes (dzt. € 793,- im Monat) bzw. seiner Differenz zur Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC (€ 1066,-) in einer Ausschussdebatte mit der Berücksichtigung des Pflegegelds im EU-SILC-Gutachten begründet. Wie lautet die vom Minister angesprochene Berechnung genau und in wie weit bzw. in welchem Ausmaß hat die Einberechnung des Pflegegeldes Auswirkungen auf die Feststellung der Armutsgefährdungsschwelle nach EU-SILC?