166/J XXV. GP

Eingelangt am 28.11.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kostenverlagerung im Bereich behinderte Menschen vom Bundesland Steiermark zum Bund

BEGRÜNDUNG

 

Die steirische Landesregierung kündigte am 18. November 2013 Einsparungen im Bereich der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung im Ausmaß von acht Millionen Euro an. Erreicht werden soll dies durch eine Abänderung des steirischen Behindertengesetzes. In einer Presseaussendung erklärt dazu der zuständige steirische Sozialreferent Schrittwieser: „…Das Land trägt mit der Durchforstung seines Leistungskatalogs - etwa für Lohnkostenzuschüsse im Umfang von bisher 3,3 Mio. Euro - der Kritik des Rechnungshofes Rechnung. Die Zuständigkeiten für arbeitsfähige und nicht arbeitsfähige Menschen mit Behinderung soll zwischen AMS bzw. Bundessozialamt sowie dem Land künftig genauer getrennt, Mehrfachleistungen und doppelte Begutachtungen vermieden werden. Damit erspare man sich von den derzeit budgetierten 39 Mio. rund acht Mio. Euro, erklärte Sozialreferent LHStv. Siegfried Schrittwieser…“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Gab es zwischen dem Ministerium und der steirischen Landesregierung Verhandlungen zu diesem Thema?

2.    Wird der Bund die Kosten in der Höhe von bis zu 8 Millionen Euro für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung in der Steiermark übernehmen?


3.    Sofern Frage 2 mit „ja“ beantwortet wird:

3.1.        In welchem Budgetposten werden diese Kosten für 2014 und Folgejahre berücksichtigt werden?

3.2.        Welche Institution oder Bundeseinrichtung wird diese Kosten tragen?

3.3.        Wird den KostenträgerInnen auf der Bundesebene (Bundessozialamt, AMS,…) die Übernahme der Kosten für die Steiermark im Zuge des Budgets vollständig abgegolten?

4.    Sofern Frage 2 mit „nein“ beantwortet wird: Was sagen Sie zur Ankündigung der steirischen Landesregierung, wonach der Bund acht Millionen Euro übernehmen werde? Ist es üblich, dass Landesregierungen solche Ankündigungen durchführen, ohne mit Ihnen darüber gesprochen oder gar Konsens erzielt zu haben?