168/J XXV. GP

Eingelangt am 02.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Münze Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Die Münze Österreich AG (Münze), als Nationalbanktochter eines der traditionsreichsten Unternehmen Österreichs, war Thema von negativer Presseberichterstattung und eines überaus kritischen Rechnungshofberichts.

So wurde bereits vor einem Jahr im Rahmen der Korruptionsvorwürfe gegen die Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS) berichtet, dass das „gesamte Konzept, wie man zu Aufträgen kommt“ von zwei Ex-Münze Mitarbeitern in die OeBS gebracht wurde. Die panamesische Briefkastenfirma Venkoy Commercial Ltd sei bereits zuvor von der Münze zur verdeckten Übermittlung von „Provisionen“ genutzt worden.

Ende Oktober 2013 führte der RH zahlreiche Kritikpunkte auf, unter denen die Umwandlung von zwei fristlosen Entlassungen in einvernehmliche Kündigungen besonders hervorsticht, wobei für die Münze Mehrkosten von 660.000 Euro entstanden.

Im November war die Münze dann in Zusammenhang mit ihrer Tessiner Tochter Argor Heraeus SA in den Schlagzeilen. Argor wurde wegen Embargobruch und Geldwäsche angezeigt und soll Blutgold aus dem Kongo in den Handel geschleust haben.

Zuletzt sorgten wieder einmal die Höhe der Nationalbankgehälter und –pensionen für Aufregung, wobei sich die Frage stellt, ob es bei den Nationalbanktöchtern anders zugeht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Am 1.12.2011 kamen im Finanzausschuss die Malversationen in der OeBS zur Sprache. Gouverneur Ewald Nowotny erwähnte dabei eine gesonderte Prüfung der Münze.

a.    Wann und von wem wurde diese Prüfung in Auftrag gegeben?

b.    Wann lag ein Bericht vor und zu welchen Ergebnissen ist diese Prüfung gekommen?

c.    War eines der Ergebnisse, dass auch die Münze – so wie von der OeBS berichtet – „Provisionen“ auszahlte, die den Verdacht von Schmiergeldzahlungen erwecken?

2)    Den Presseberichten zufolge sagte der ehemalige Geschäftsführer der OeBS W. aus, dass das Geschäftsanbahnungs- und Provisionsmodell nicht in der OeBS entstanden sei, sondern von zwei ehemaligen Münze Mitarbeitern eingeführt worden sei.

a.    Sind Ihnen diese Vorwürfe bekannt?

b.    Welche Schritte haben Sie unternommen, um diesen Vorwürfen nachzugehen?

c.    Aus welchem Grund war der ehemalige Vorstand der Münze, M., zwischen 2004 und 2005 gleichzeitig Geschäftsführer bei der OeBS?

d.    Spielte eine mögliche Verwicklung von M. in Provisionszahlungen eine Rolle für die fristlose Entlassung im Jahre 2010?

3)    Haben Sie Anzeige gegen Organe der Münze wegen des Verdachts auf Untreue und/oder Verstoß gegen einen der Korruptionsparagraphen erstattet?

4)    Haben Sie Kenntnis von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen gegenwärtige oder ehemalige Mitarbeiter der Münze?

5)    Der langjährige Münze Mitarbeiter und Vorstandsvorsitzende M. durfte die Firmenkreditkarte auch für private Ausgaben nutzen. Das zur Abrechnung dieser Ausgaben dienende Verrechnungskonto überstieg – laut RH – all die Jahre nie den Betrag von 4.000 Euro.

a.    Warum stieg das Verrechnungskonto 2010 auf über 100.000 Euro, somit das 25-fache des üblichen Werts an?

b.    Wurden über diese Kreditkarte auch Geschenke für Geschäftspartner angeschafft?

6)    Wegen des angeblich nicht genehmigten Vorschusses im Wege der Kreditkarte wurde M. fristlos entlassen. Der Aufsichtsrat der Münze wandelte jedoch die fristlose Entlassung „wegen des bestehenden Restrisikos“ in eine einvernehmliche Kündigung um. Die vertraglich vorgesehene Abfertigung (6 Monate, 169.668 Euro) wurde daher ausbezahlt.

a.    Können Sie genauer beschreiben, worin dieses „Restrisiko“ bestand?

b.    Bewertete die vorliegende juristische Einschätzung das Restrisiko und wie hoch waren demnach die Wahrscheinlichkeit sowie die dann anfallenden Kosten?

7)    Im Zuge der einvernehmlichen Kündigung wurde zusätzlich eine freiwillige Abfertigung in Höhe von 139.121 Euro ausbezahlt.

a.    Da für eine freiwillige Abfertigung wohl kaum ein „Restrisiko“ geltend gemacht werden kann – welche Begründung gibt es für diese Zahlung?

b.    Wie errechnet sich diese freiwillige Abfertigung angesichts des Umstands, dass sie nicht ein Vielfaches eines Monatsbezugs ausmacht?

c.    Stellt diese freiwillige Abfertigung nicht in Wahrheit eine Abdeckung des Kreditkartenkontos dar, womit die dort angeblich von M. privat getätigten Ausgaben als Firmenausgaben anerkannt wurden?

8)    Wird das BMF dem Verdacht nachgehen,

a.    dass die Münze verbotene Geschenke gemacht und die Zahlungen mit einer „freiwilligen Abfertigung“ kaschiert hat?

b.    bzw. dass die Kontobewegungen auf dem Verrechnungskonto tatsächlich ausschließlich privater Natur waren, dann aber die freiwillige Abfertigung ungerechtfertigt war und der Tatverdacht Untreue besteht?

9)    Laut RH-Bericht (2011/1) zur Print and Mint Services GmbH (PMS), einer Tochter von Münze und OeBS, sieht sich das BMF außer Stande, in die Geschäftspolitik der OeNB Töchter einzugreifen. Angesichts der Vorkommnisse und angesichts der Feststellung des RH, dass die PMS keinen Verhaltenskodex für ihre Mitarbeiter besitzt – werden Sie sich bei allen Unternehmen im Einflussbereich des BMF dafür einsetzen, dass ein Mitarbeiterkodex eingeführt wird?

10) Gibt es ein Mission Statement für die Münze?  Ist das Halten von Finanzbeteiligungen, etwa die Beteiligung an der Casino Austria Gruppe, ein Unternehmensziel?

11) Der RH vermerkt in seinem letzten Einkommensbericht zu den staatsnahen Unternehmen 2011, dass das Vollzeitäquivalent des Münze-Vorstands bei 352.000 Euro liegt.

a.    Wie hoch ist das durchschnittliche Jahreseinkommen eines Münze-Vorstands derzeit?

b.    Halten Sie das Gehaltsniveau für angemessen oder werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei staatsnahen Unternehmen in Ihrem Verantwortungs­bereich Gehälter mit dem Bundeskanzlergehalt gedeckelt werden?

12) Welche Maßnahmen haben Sie ergriffen, damit

a.    die Münze mit ihrer Sperrminorität bei Argor Heraeus SA eine Aufklärung der unglaublichen Vorwürfe erzwingt ?

b.    ein Reputationsverlust für die Republik eingegrenzt wird, falls sich die Vorwürfe als berechtigt erweisen ?