173/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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Anfrage

 der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend gefährlicher Stoß gegen einen Radfahrer

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Wochenzeitung „Falter“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 27. November 2013  über den Fall eines Radfahrers, der in voller Fahrt von Polizisten vorsätzlich gestoßen und damit zu Sturz gebracht wurde. Er erlitt schwere Verletzungen, darunter einen Bruch des Schlüsselbeins.

Der Vorfall ereignete sich anlässlich einer Planquadrat-Verkehrskontrolle. Der Radfahrer hatte lt. Falter-Bericht diese Kontrolle nicht auf sich bezogen, da er dachte sie betreffe nur Autofahrer. Daher fuhr er an einem Polizisten mit rot leuchtender Kelle vorbei. Daraufhin sei er von einem weiteren Polizisten ohne mündliche Aufforderung zum Stehenbleiben zu Boden gestoßen worden. Durch den Sturz erlitt er neben dem Bruch auch eine Reihe von Blutergüssen und zerriss seine Kleidung.

Damit nicht genug, sei ihm in der Folge von den einschreitenden Exekutivbeamten weder geholfen worden, noch habe man sich etwa bei ihm entschuldigt. Stattdessen wurde auf eine Alkomat-Messung bestanden, welche freilich keinen Grund zur Beanstandung gab.

Die geschilderten Maßnahmen vonseiten der Beamten erscheinen jedenfalls unverhältnismäßig. Bei unglücklichem Verlauf könnte ein derartiger Sturz noch zu deutlich schwereren Verletzungen führen.


 

Damit reiht sich der Fall in eine zuletzt immer länger werdende Reihe von ausufernder Polizeigewalt und Missbrauch von Exekutivbefugnissen bei der Wiener Polizei ein. Es sind dringend Maßnahmen zu setzen, um dieser Fehlentwicklung zu begegnen. 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Konnte der Beamte, der den Radfahrer umgestoßen hat, bereits ermittelt werden?

2)    Wurde bereits ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet?

3)    Wurde bereits eine Strafanzeige gegen ihn erstattet?

4)    Entspricht es den bestehenden Dienstanweisungen, dass Radfahrer von Exekutivbeamten gezielt zu Sturz gebracht werden dürfen?

5)    Welche Rechtsgrundlage besteht für eine derartige Handlungsweise, und in welchen Fällen dürfen demnach Radfahrer polizeilich umgestoßen werden?

6)    Hätte vor dem Stoß eine mündliche Aufforderung zum Stehenbleiben erfolgen müssen und warum ist eine solche nicht erfolgt?

7)    Weshalb wurde seitens der anwesenden Exekutivbeamten dem Opfer der Attacke nach dem Sturz nicht geholfen?

8)    Wurde seitens der Exekutivbeamten der Rettungsdienst verständigt?

9)    Falls nein: wieso nicht?

10)Wurde das Opfer der Attacke mittlerweile durch das Innenministerium entschädigt?

11)Falls nein: wieso nicht?

12)Welche Konsequenzen werden Sie aus diesem Vorfall ziehen um sicherzustellen, dass in Zukunft die Gesundheit von kontrollierten Verkehrsteilnehmern nicht mehr polizeilich geschädigt wird?

13) Wie können Sie sicherstellen, dass in Zukunft Radfahrer nicht mehr von Polizisten angefallen und verletzt werden?