174/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafvollzug bei clamorösen Wirtschafts- und Korruptionsstrafverfahren

BEGRÜNDUNG

 

Eine Reihe von aufsehenerregenden Wirtschafts- und Korruptionsfällen beschäftigen seit einigen Jahren die österreichische Justiz. Viele dieser Verfahren befinden sich noch im Stadium der Ermittlungen, einige befinden sich bereits im Rechtsmittelverfahren. Nur die wenigsten Fälle konnten bisher rechtskräftig abgeschlossen werden. Aus der entsprechenden Medienberichterstattung ist zu entnehmen, dass selbst in bereits abgeschlossenen Verfahren, die Vollziehung von Haftstrafen vielfach nicht möglich sein soll.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren um die Pleite der BAWAG zu unbedingten Haftstrafen rechtskräftig verurteilt?

2.    Wie viele, der im Strafverfahren um die Pleite der BAWAG rechtskräftig zu unbedingten Haftstrafen verurteilen Personen, haben ihre Haftstrafe bereits verbüßt, bzw befinden sich derzeit in Haft?

3.    Aus welchen Gründen wird von der Vollziehung von unbedingten Haftstrafen bei rechtskräftig verurteilten Personen im Zusammenhang mit dem BAWAG-Strafverfahren Abstand genommen?

4.    Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren um die Pleite der Fluglinie Styrian Spirit zu unbedingten Haftstrafen rechtskräftig verurteilt?

5.    Wie viele, der im Strafverfahren um die Pleite der Fluglinie Styrian Spirit rechtskräftig zu unbedingten Haftstrafen verurteilen Personen, haben ihre Haftstrafe bereits verbüßt, bzw befinden sich derzeit in Haft?

6.    Aus welchen Gründen wird von der Vollziehung von unbedingten Haftstrafen bei rechtskräftig verurteilten Personen im Zusammenhang mit dem Styrian-Spirit-Strafverfahren Abstand genommen?

7.    Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren um die Untreuevorwürfe beim Österreichischen Olympischen Komitee zu unbedingten Haftstrafen rechtskräftig verurteilt?

8.    Wie viele, der im Strafverfahren um die Untreuevorwürfe beim Österreichischen Olympischen Komitee rechtskräftig zu unbedingten Haftstrafen verurteilen Personen, haben ihre Haftstrafe bereits verbüßt, bzw befinden sich derzeit in Haft?

9.    Aus welchen Gründen wird von der Vollziehung von unbedingten Haftstrafen bei rechtskräftig verurteilten Personen im Zusammenhang mit den Untreuevorwürfen beim Österreichischen Olympischen Komitee Abstand genommen?

10. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 ein fälliger Haftantritt vor Aufnahme in den Vollzug wegen Vollzugsuntauglichkeit (§ 5 StVG) aufgeschoben?

11. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2010, 2011 und 2012 der Aufschub des Strafvollzugs aus anderen Gründen (§ 6 StVG) gewährt?

12. Wie teilen sich die gewährten Vollzugsaufschübe gemäß § 5 und 6 StGB auf die jeweiligen strafsatzbestimmenden Delikte in den Jahren 2010, 2011 und 2012 auf?