178/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Pensionistenausweise, die auf dubiosen Seiten zu bestellen sind

 

Gibt man das Wort „Pensionistenausweis“ in die meistgebrauchte Suchmaschine Google ein, erscheint an dritter Stelle der Link zur Seite www.pensionistenausweis.at.


Auf dieser Seite werden Pensionistenausweise zum Preis von 25,- Euro für Österreich und 29,- Euro für die EU angeboten. Es werden auch namentlich zahlreiche Firmen angeführt, bei welchen Pensionisten mit diesem Ausweis Rabatte erhalten. Der Großteil dieser Unternehmen bietet ohnehin Rabatte für Senioren und/oder Pensionisten an, somit können diese Rabatte auch ohne Kauf dieses Ausweises in Anspruch genommen werden. Teilweise wissen die Unternehmer gar nicht, dass sie auf dieser Seite genannt werden oder bieten auch gar keine Rabatte an. Bedenklich ist auch der Umstand, dass nicht jeder, der sich so einen Ausweis kaufen kann, undbedingt Pensionist sein muss, denn es ist sehr zu bezweifeln, dass der Betreiber dieser Webseite in der Lage ist, dies zu überprüfen. Falls doch, haben wir ein gehöriges Datenschutzproblem. In weiterer Folge ist es dann auch möglich, dass sich Mitarbeiter von Betrieben von diesem Ausweis täuschen lassen und der Inhaber dieses Ausweises somit zu Unrecht Rabatte in Anspruch nehmen kann.

In jedem Fall und vordergründig ist dies eine Irreführung und ein offensichtlicher Versuch der Abzocke von Pensionisten. Es muss auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, dass dem Betreiber daran gelegen ist, an die Daten bzw. Adressen der Senioren zu gelangen, womit weiterm Missbrauch Tür und Tor geöffnet wäre.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Ist Ihnen die Existenz dieser Webseite bekannt?

 

  1. Bewegt sich der Betreiber dieser Webseite innerhalb des gesetzlichen Rahmens?

 

  1. Wer darf in Österreich Pensionistenausweise ausstellen?

 

  1. Sind bereits Betroffene, eventuell Geschädigte in diesem Zusammenhang mit Mitarbeitern Ihres Ressorts in Kontakt getreten?

 

    1. Wenn ja, was waren die konkreten Beschwerden?

 

    1. Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie aufgrund dieser Beschwerden gesetzt?

 

  1. Falls Ihnen die Existenz dieser Webseite bis zum Zeitpunkt dieser Anfrage nicht bekannt war, welche Maßnahmen werden Sie nun diesbezüglich ergreifen?