185/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Roman Haider

und anderer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Evaluierung des Zahlungsverkehrs des Bundes

 

 

Der gesamte Zahlungsverkehr des Bundes wird gem. § 71 Abs. 1 Bundeshaushalts­gesetz tunlich über die BAWAG – PSK abgewickelt. Die Regelung stammt noch aus Zeiten als die PSK zu 100 Prozent im Eigentum der Republik stand. Mit der Übernahme der PSK durch die BAWAG und der Verschmelzung zur BAWAG-PSK kam es zu einer Rechtsnachfolge, die nunmehr die BAWAG – PSK kraft Gesetz zur Hausbank des Bundes macht.

Alleine im Jahr 2012 wurde über diese Hausbank des Bundes ein Bargeldwert in der Höhe von 79.202.739.374,42 € transferiert; wobei sich 2012 die durchschnittlichen Habenzinssätze auf 0,13 % beliefen.

Ob es sich hierbei um besondere Konditionen handelt oder ob diese Habenzinssätze bei diesem Volumen durchschnittlich sind, ist nicht nachvollziehbar.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Finanzen nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Wie werden die jeweiligen Habenzinsen von der BAWAG – PSK festgelegt?

2.    Gibt es bezüglich Konditionen bei der BAWAG – PSK eine regelmäßige Evaluierung?

3.    Wenn ja, wie wird festgestellt, ob Konditionen noch aktuell sind und wer führt diese Evaluierung durch?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wird regelmäßig erhoben, ob andere Banken, beim Zahlungsverkehr des Bundes bessere Konditionen geben können?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Ist angedacht auch das Bankinstitut zu wechseln, wenn dort bessere Konditionen angeboten werden?

8.    Kommt für einen solchen Wechsel auch ein internationales Bankinstitut in Frage?