188/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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Anfrage

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer                                                                                            

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Eckdaten zum Pflegegeld

 

In letzter Zeit konnte eine vermehrte Ablehnung von Pflegegeldanträgen und die damit verbundenen Klagen aus der Bevölkerung beobachtet werden. Viele dieser Entscheidungen sind nur sehr schwer nachvollziehbar! Im konkreten Fall wird über den Antrag auf die Gewährung des Pflegegeldes einer minderjährigen Niederösterreicherin berichtet. Trotz bestehendem Sachverständigengutachten, das der Antragstellerin eine dauerhafte Behinderung und ebenso ein dauerhaftes Außerstande sein, sich selbst den Unterhalt verschaffen zu können, bzw. jemals ein Leben ohne fremde Hilfe führen zu können, wurde der Antrag abgelehnt! Das Mädchen ist seit ihrer Geburt auf die Hilfe ihrer Eltern angewiesen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.  Wie viele Anträge auf Gewährung eines Pflegegeldes wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 gestellt? (aufgegliedert auf die einzelnen Bundesländer)

2.  Wie viele Ablehnungen wurden im selben Zeitraum ausgesprochen? (aufgegliedert auf Jahre und die einzelnen Bundesländer)

3.  Wie hoch beläuft sich die Summe der gewährten Pflegegelder in den Jahren 2010, 2011 und 2012? (mit der Bitte um Aufgliederung nach Pflegestufen, Geschlecht und gängigen Alterskategorien)

4.  Mittel in welcher Höhe der UG 21 Soziales im Budget wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 für Pflegegeld aufgewendet?

5.  Haben die durchgeführten Kontrollen in Bezug auf die Pflegestufe mehrheitlich erhöhende oder herabsetzende Wirkung?

6.  Wie ist es erklärbar, dass trotz bestehendem Sachverständigengutachten, welches der Antragstellerin lebenslängliche Behinderung und die fehlende Möglichkeit einer selbständigen Lebensführung, sowohl in finanzieller als auch in sozialer Hinsicht  bescheinigt, der Antrag auf die Gewährung eines Pflegegeldes abgelehnt wird?

7.  Warum wird bei Anträgen auf Gewährung eines Pflegegeldes und gleichzeitigem Vorliegen eines Sachverständigengutachtens im Falle der Ablehnung keine Begründung geliefert bzw. ein Gegengutachten eingeholt?