189/J XXV. GP

Eingelangt am 03.12.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Harald Jannach

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend Umsatzsteuerpflicht für landwirtschaftliche Pensionspferdehaltung

 

 

Mit 1. Jänner 2014 werden für die Pensionspferdehaltung auch bei landwirtschaftlichen Betrieben – wie seit 2012 für regelbesteuerte Pferdebetriebe – 20 Prozent Umsatzsteuer fällig. Lediglich Kleinstlandwirte, die nach dem Umsatzsteuergesetz als Kleinunternehmer gelten, sind nicht betroffen.

Die Mehrbelastung durch die Umsatzsteuerpflicht wird nicht nur auf die Landwirte massive Auswirkungen haben, sondern auf die gesamte Wirtschaft. Denn es ist anzunehmen, dass die Einstellpreise entsprechend steigen werden. Die Zahl derer, die sich den Reitsport leisten können, wird sinken.

Herbert Gugganig, Präsident des steirischen Reitsportverbandes, verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts: Gemäß dieser Studie wird die Zahl der Pferde um 19.500 sinken. In weiterer Folge gehen laut Studie mehr als 3.000 Arbeitsplätze verloren – etwa im Reitsporthandel oder bei den Hufschmieden.

Verloren gehen auch Investitionen, die etliche Landwirte getätigt haben, als sie ihren Betrieb auf die Pferdeeinstellung umgerüstet haben. Allein der Bau eines Pferdestalls kostet rund 200.000 Euro. Der mögliche Vorsteuerabzug ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der höheren Kosten und der geringeren Nachfrage, die sich durch die Umsatzsteuerpflicht ergeben werden. Für Geräte, Maschinen und Fahrzeuge, die bereits vor über vier Jahren gekauft wurden, besteht überhaupt keine Möglichkeit mehr, die Vorsteuer geltend zu machen. Selbst produzierte Futtermittel sind generell nicht vorsteuerabzugsfähig. Außerdem kommt auf die bisher pauschalierten Betriebe ein großer bürokratischer Aufwand zu.

Gemäß der oben genannten Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts würden die Steuer-Mehreinnahmen durch die Umsatzsteuer etwa 66 Millionen Euro jährlich betragen. Die Studienautoren rechnen allerdings mit einem „spürbaren Verlust an gesamtwirtschaftlicher Produktion, Wertschöpfung, Arbeitnehmerentgelten und Beschäftigung“.

Als „Nebeneffekt“ der Mehrbelastung würde Reiten wieder zu einem Privileg der begüterten Klasse. Durchschnittsverdiener könnten sich diesen Luxus nicht mehr leisten, geschweige denn ihren Kindern diesen Sport ermöglichen.

Um den Reitsport weiterhin auch für Nicht-Privilegierte leistbar zu erhalten und die negativen Auswirkungen auf Landwirtschaft und Wirtschaft abzufedern, müssen auf nationaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden, etwa durch eine steuerliche Entlastung. Eine Möglichkeit wäre eine entsprechend hohe Vorsteuerpauschale.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Landwirte fallen durch die Neuregelung aus der bisherigen umsatzsteuerrechtlichen Pauschalierung für die Pensionspferdehaltung heraus?

2.    Wie hoch schätzen Sie die Mindereinnahmen aus der Umsatzsteuer, die mit der zu erwartende Verringerung des Umsatzes bei Pferdebetrieben einhergehen?

3.    Wie hoch schätzen Sie die Steuermindereinnahmen aus Beschäftigung, die mit dem Verlust von bis zu 3.700 Arbeitsplätzen einhergehen?

4.    Wie hoch schätzen Sie die Steuermindereinnahmen durch den Rückgang an Wertschöpfung?

5.    Wie hoch schätzen Sie die Steuermindereinnahmen durch den Rückgang an Produktion?

6.    Wie hoch schätzen Sie die steuerlichen Mindereinnahmen pro Jahr insgesamt, die durch Einführung der 20-prozentigen Umsatzsteuer entstehen?

7.    Sind sie bereit, durch steuerliche Entlastungen die negativen Effekte der Umsatzsteuerpflicht abzufedern?

8.    Wenn nein, warum nicht?

9.    Wenn ja, wodurch und wann?