194/J XXV. GP

Eingelangt am 04.12.2013
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Lintl, Dr. Nachbaur

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend „Stand der Beschwerde- und Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Republik Österreich“

 

 

Seit dem Beitritt Österreichs zur europäischen Union im Jahre 1995 wurden mannigfaltige Verfahren seitens der EU gegen Österreich eingeleitet.

Da oftmals der österreichische Gesetzgeber säumig bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten scheint, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Republik Österreich in diesem Zusammenhang hohe Millionenstrafen drohen.

Derzeit scheint ein Budgetloch (laut Medienberichten) von mehr als 30 Milliarden Euro vorhanden zu sein. In diesem Zusammenhang scheint es unerlässlich, auch die Kosten für Strafen von Vertragsverletzungsverfahren aufzuschlüsseln und dadurch Einsparungspotenzial für die Republik Österreich zu lukrieren.

Auch scheint es notwendig, die bisherigen Vertragsverletzungsverfahren und die damit einhergehenden und zu zahlenden Strafen öffentlich zu machen, um damit die politisch Verantwortlichen zu konfrontieren.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgende

Anfrage:

 

1.     Welche und wie viele Beschwerde- bzw. Vertragsverletzungsverfahren wurden seit dem österreichischen Beitritt zur europäischen Union 1995 bis zum Einlagen dieser Anfrage gegen die Republik Österreich seitens der EU-Kommission eingeleitet bzw. anhängig gemacht?

(Höflichst wird darum ersucht, bei der Beantwortung aller Fragen auf Verweise auf die Homepage der eurolex-Datenbank zu verzichten)

2.     In welchen Vertragsverletzungsverfahren wurde gegen die Republik Österreich von der Europäischen Kommission eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung und Beschreibung des jeweiligen Falles samt national verpflichteter Gebietskörperschaft, Behörde, Organ, etc.)

3.     Aus welchen Gründen war der österreichische Gesetzgeber in den unter Frage 1 und 2 genannten Fällen säumig bei der Umsetzung von EU-Rechtsakten? (Bitte um genaue Auflistung pro Rechtsakt und Begründung der Nicht-Umsetzung)


 

4.     In welchen Fällen wurde Österreich anhand eines Beschwerde- bzw. Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH verurteilt und auf welche Höhe beliefen oder belaufen sich die Kosten für die Republik Österreich? (Bitte um Aufschlüsselung der Beschreibung des jeweiligen Falles mit national verpflichteter Gebietskörperschaft, Behörde, Organ etc.)

5.     Wie viele Verfahren wurden gegen die Republik Österreich nach der Verfahrensstufe 1 - Mahnschreiben der Europäischen Kommission – eingeleitet und welche waren dies genau? (Bitte um Aufschlüsselung der Beschreibung des jeweiligen Falles mit national verpflichteter Gebietskörperschaft, Behörde, Organ etc.)

6.     Welche und wie viele Verfahren wurden gegen die Republik Österreich nach der Verfahrensstufe 2 – begründete Stellungnahme der Europäischen Kommission - eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung der Beschreibung des jeweiligen Falles mit national verpflichteter Gebietskörperschaft, Behörde, Organ etc.)