200/J XXV. GP

Eingelangt am 05.12.2013
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ANFRAGE

 

 

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Enteroviren im Flüchtlingslager Traiskirchen

 

 

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bestätigt den Ausbruch von Polio in Syrien. Nach Einschätzung der WHO und des ECDC (European centre for disease prevention and control) wird das Risiko eines Importes von Polio nach Europa in der gegenwärtigen Situation als gering eingestuft. Trotzdem kann eine Einschleppung der Krankheit in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.

 

Im Flüchtlingslager in Traiskirchen wurden einige Asylwerbende Personen im Schnellverfahren positiv auf Enteroviren (Auslöser der Polioerkrankung) getestet.

 

Hierzu wird von Mitarbeitern des Flüchtlingslagers heftige Kritik geübt, da diese nicht rechtzeitig und ausreichend darüber informiert wurden und somit viele von ihnen mit den betroffenen Personen von Anfang an in Kontakt standen. Des Weiteren wird kritisiert, dass befristete Beschäftigte zum Teil gar keine Informationen dazu erhalten haben. Zudem mussten jene Mitarbeiter, die sich vor dem offiziellen Impftermin impfen lassen wollten, dies aus der eigenen Tasche bezahlen, da ihnen mitgeteilt wurde, dass Impfungen eine Sache der Arbeitnehmer seien.

 

Beides widerspricht der EU-Richtlinie 2000/54/EG, nach der Personen, die beruflich ein Infektionsrisiko einer impfpräventablen Krankheit haben, die Impfung kostenlos angeboten werden muss.

 

Auch über andere Krankheiten von Asylwerbern wie Tuberkulose im Flüchtlingslager Traiskirchen sind etliche Mitarbeiter nicht zeitgerecht informiert worden. Eine derartige Nachlässigkeit in der Prävention stellt nicht nur für die dortigen Angestellten, sondern für die gesamte Bevölkerung eine erhebliche Gefahr dar. Jegliche Beteuerungen, dass dem nicht so sei, sind absurd.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit nachstehende


 

 

ANFRAGEN

 

1.)  Welche Maßnahmen werden seitens des Bundesministerium für Gesundheit getroffen, um die Einreise von Asylwerbern mit derartigen Krankheitserregern zu unterbinden?

 

2.)  Wieso werden die Schnelltests zur vorzeitigen Erkennung dieser Viren nicht schon in Syrien durchgeführt?

 

3.)  Wie werden die betreffenden Personen, bei denen die Viren festgestellt wurden, nun isoliert um eine weitere Verbreitung zu verhindern?

 

4.)  Welche Schritte plant das Bundesministerium für Gesundheit, um zukünftig die Einfuhr derartiger Viren zu unterbinden und weitere Nachlässigkeiten in diesem Bereich zu verhindern?

 

5.)  Hat das Bundesministerium für Gesundheit die Daten von Asylwerbern, die diese Viren aufweisen, an das Gesundheitsministerium weitergegeben?

 

6.)  Wieso wurden die Angestellten des Flüchtlingslagers Traiskirchen nicht früher mit den nötigen Impfstoffen versorgt und über die näheren Umstände in ihrer Arbeitsumgebung informiert?