210/J XXV. GP

Eingelangt am 05.12.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Umstand und Kosten infolge eines Segeltörns während des laufenden Schuljahres von AV Selinger – Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J)

 

Die ungenügende, ausweichende und vielfach – teilweise auch schon eingestandene – wahrheitswidrige Beantwortung der Anfrage betreffend „Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt“ (13149/J) und der Folgeanfragen sowie die der FPÖ vorliegenden Informationen bestätigen immer mehr das Bild eines vollkommen willkürlich waltenden Schulleiters, der ihm liebsame Lehrer mit Belohnungen dankt, welche sich am Rande des Amtsmissbrauchs bewegen.

Thema der gegenständlichen Anfrage sind in diesem Zusammenhang Umstand und Kosten infolge einer vom Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Stefan Wagner genehmigten Beurlaubung des Abteilungsvorstandes (AV) Selinger während des laufenden Schuljahres in der Woche nach Ostern des Jahres 2013 für einen Segeltörn in Kroatien.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage


1.     Ist es richtig, dass unmittelbar nach den Osterferien – vom 3. bis 5. April 2013 – AV Selinger nicht an der HTL Eisenstadt anwesend war?

2.     Stimmt es, dass AV Selinger in der folgenden Woche (8.-12. April 2013) tief braun gebrannt in der HTL Eisenstadt erschien?

3.     Warum konnte der Stundenplan von AV Selinger weder von Schülern noch von Lehrern in jener Woche nicht eingesehen werden?

4.     Aufgrund von wessen Weisung weigerte sich das Sekretariatspersonal den Stundenplan AV Selingers anzuzeigen bzw. dazu Auskunft zu geben?

5.     Warum verweigerte AV Selinger Kollegen die Auskunft, wo er die betreffende Woche nach Ostern gewesen war?

6.     Wurden die Fächer „fachsuppliert“? Falls ja, von wem und wann?

7.     Wurde die Dienstbehörde (LSR) über diesen Segeltörn informiert?

8.     Wer hat in dieser Zeit die dienstlichen Aufgaben von AV Selinger übernommen?

9.     Was wurde Eltern und Schülern mitgeteilt, wo sich der AV Selinger in dieser Woche aufhält, als diese ihn verlangten (telefonisch und persönlich)?

10.  In der vom Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner erlassenen Dienstanweisung 01/2007 „Dienstverhinderung“ vom 10. Oktober 2007 wird dezidiert darauf hingewiesen, dass globale Formulierungen wie „privat“ nicht zulässig sind. Unter welche Kategorie fällt ein Segeltörn von AV Selinger und wie sieht die Stundentauschregelung speziell für einen AV aus?

11.  Wer hatte die Abwesenheit von AV Selinger genehmigt?

12.  Wie rechtfertigt AV Selinger die Beschädigung des Ansehens der Lehrer in der Öffentlichkeit durch seine Inanspruchnahme eines Extraurlaubes während einer unterrichtspflichtigen Schulwoche?

13.  Warum hat AV Selinger gerade einen Termin in der besagten Woche gewählt, wo es doch genügend Möglichkeiten zur Absolvierung einer praktischen Segelprüfung am Meer während der Sommermonate gibt?


14.  Wie rechtfertigt der Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner die Beschädigung des Ansehens der Lehrer in der Öffentlichkeit durch seine Billigung eines Extraurlaubes während einer unterrichtspflichtigen Schulwoche?

15.  Wie rechtfertigt LSI Mag. Steiger die Beschädigung des Ansehens der Lehrer in der Öffentlichkeit durch seine Billigung eines Extraurlaubes während einer unterrichtspflichtigen Schulwoche?

16.  Wie rechtfertigt AFP Mag. Dr. Resch die Beschädigung des Ansehens der Lehrer in der Öffentlichkeit durch seine Billigung eines Extraurlaubes während einer unterrichtspflichtigen Schulwoche?

17.  Wie entkräftet der Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner das Gerücht unter den Lehrkräften, dass besagter Extraurlaub die Belohnung AV Selingers für seine Hilfe bei der vom Direktor betriebenen Entlassung von DDI Dr. Schütz (inklusive der Einschüchterung von Schülern und Anstiftung zur protokollierten Falschaussage) war?

18.  Erhielt AV Selinger für besagten Segeltörn Sonderurlaub?

19.  Falls nein, unter welchem Titel wurden besagter Extraurlaub vom Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner genehmigt?

20.  Entstanden infolge dieses Extraurlaubes Mehrkosten für den Staat?

21.  Falls ja, in welcher Höhe?

22.  Erhielt AV Selinger während seines Extraurlaubes sein Gehalt (inkl. Mehrdienstleistungen) weiterbezahlt?

23.  Wurden die Stunden, die von AV Selinger zu halten gewesen wären, suppliert?

24.  Wie viele Stunden waren dies?

25.  Falls nein, warum nicht?

26.  Wie viele Stunden sind durch den Segeltörn AV Selingers entfallen?

27.  Wurden die betroffenen Schüler über das Ausfallen der Stunden informiert?


28.  Falls ja, wie und mit welcher Begründung?

29.  Falls nein, weshalb nicht?

30.  Welche Unterrichtsverpflichtung hat AV Selinger und was sind die rechtlichen Grundlagen dafür?

31.  Wie viele Unterrichtseinheiten und Werteinheiten hat AV Selinger 2012/13 gehabt? (Um Angabe je Monat wird gebeten!)

32.  Wie viele Mehrdienstleistungen (MDL) hat AV Selinger 2012/13 daher gehabt? (Um Angabe je Monat wird gebeten!)

33.  Warum wurden diese MDL nicht mit billigeren Lehrkräften, wie im Sicherstellungserlass gefordert, besetzt?

34.  Ist nach Auffassung des BMUKK diese Lehrfächerverteilung sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig und daher rechtskonform?

35.  Falls ja, warum und wie wird dies rechtskonform begründet?

36.  Wie begründet der Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner die Genehmigung des Segeltörns, während er einen Stundentausch, bei dem keinerlei Kosten für den Steuerzahler und auch keine Nachteile (i.S.e. Entfalls von Stunden) für die Schüler entstanden wären, nicht genehmigt bzw. ursprünglich sogar genehmigt und dann (willkürlich) zurückgezogen hat?

37.  Ist nach Auffassung des BMUKK diese Begründung des Schulleiters der HTL Eisenstadt DI Wagner rechtskonform?

38.  Falls ja, warum?

39.  Hätte der Schulleiter der HTL Eisenstadt DI Wagner einen Neulehrer mit II-L-Vertrag oder gar Herrn DI Dr. Schütz einen ebensolchen Segeltörn genehmigt?

40.  Falls nein, mit welcher Begründung hätte er dieses Ansuchen abgelehnt?

41.  Wie oft wurden in Österreich im Schuljahr 2012/13 Urlaube von Lehrkräften während des Schuljahres genehmigt? (Um Gruppierung nach Schultypen wird gebeten!


42.  Wie viele Werteinheiten, Unterrichtseinheiten bzw. wie viele -tage haben diese dadurch gefehlt?

43.  Wie viele dieser Unterrichtseinheiten bzw. -tage sind infolgedessen entfallen?

44.  Wie viele der betreffenden Unterrichtseinheiten wurden suppliert?

45.  Wie viele Mehrkosten für andere Lehrkräfte sind dadurch dem Steuerzahler entstanden?

46.  Wurden auch Kosten bei den betroffenen Lehrern gespart?

47.  Falls ja, auf welche Höhe beliefen sich die eingesparten Kosten insgesamt in Euro?

48.  Gibt es Richtlinien seitens des BMUKK bzgl. der Genehmigung von Fortbildungen, Sonderurlauben, Stundentausch, etc., um die verfassungsmäßig gebotene Gleichbehandlung zu garantieren?

49.  Falls ja, wie lauten diese?

50.  Falls ja, wie wurden diese an die Schulen weitergegeben?

51.  Falls nein, warum nicht?

52.  Gibt es Richtlinien seitens des BMUKK, um die in der gegenständlichen Anfrage aufgezeigte Willkür (Bevorzugung genehmer Lehrer und Schikanen für ungenehme Lehrer) zu verhindern?

53.  Falls ja, wie lauten diese?

54.  Falls ja, wie wurden diese an die Schulen weitergegeben?

55.  Falls nein, warum nicht?