212/J XXV. GP

Eingelangt am 05.12.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Gartelgruber

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Volksschulkinder der VS Wörgl 1 zum Türkischlernen gezwungen

 

 

Wie der FPÖ von empörten Eltern mitgeteilt worden ist, scheint die Schulleiterin Isabella Mölk an der Volksschule (VS) Wörgl 1 einen Amtsmissbrauch zu begehen: Gegen den Willen der aufgebrachten Eltern werden dort Kinder der ersten Volksschulklasse (!) dazu gezwungen, im Rahmen einer sogenannten „Integrativen Freistunde“ wöchentlich mit einem Dolmetscher Türkisch zu lernen.

Abgesehen davon, dass Volksschulkinder zunächst die eigene Muttersprache bzw. die grundlegenden Kulturtechniken in der Unterrichtssprache Deutsch erlernen müssen – ein Auftrag, den leider auch nicht jede Volksschule erfüllen kann – zeugen die Art und Weise, wie Frau Mölk diesen Unterricht eingeführt hat sowie ihre Unfähigkeit mit der Kritik besorgter Eltern sachlich umzugehen von einem mangelnden Demokratieverständnis Frau Mölks bzw. deren offensichtlicher Uneignung für ihren Beruf.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch ist der Anteil an Kindern nichtdeutscher Muttersprache an der VS Wörgl 1?

2.     Wie hoch ist der Anteil an Kindern türkischer Muttersprache an der VS Wörgl 1?

3.     Wurde das o.g. Unterrichtsfach von einer Schulbehörde genehmigt?

4.     Falls ja, von welcher?

5.     Falls nein, wer trägt die Kosten für das o.g. Unterrichtsfach?

6.     Ist das o.g. Unterrichtsfach tatsächlich von allen Kindern der VS Wörgl 1 verpflichtend zu besuchen?

7.     Falls nein, gibt es einen alternativen Unterricht, für jene Kinder, die den o.g. Unterricht nicht besuchen wollen?

8.     Welchem Unterrichtsfach des Lehrplans der VS ist der o.g. Türkischunterricht zuzuordnen?

9.     Wurde der o.g. Türkischunterricht im Rahmen einer Verbindlichen Übung abgehalten?

10.  Falls ja, wie rechtfertigt Frau Mölk, dass der o.g. Türkischunterricht keiner der im Lehrplan der VS der Verbindlichen Übung „Lebende Fremdsprache“ zugeordnete Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch oder Ungarisch) ist?

11.  Falls ja, welche dienst- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen wird dieser Verstoß Frau Mölks nach sich ziehen?

12.  Wurde der o.g. Türkischunterricht im Rahmen einer Unverbindlichen Übung abgehalten?

13.  Falls ja, erfolgte die Anmeldung zu der Unverbindlichen Übung gem. § 12 (1) SchUG?

14.  Falls ja, existieren für die betreffenden Schüler der VS Wörgl 1, welche den o.g. Türkischunterricht besuchen müssen, Anmeldelisten?

15.  Falls nein, wie wurden die Anmeldungen registriert?

16.  Falls die Anmeldungen nicht registriert wurden, auf welcher Rechtsbasis müssen die betreffenden Schüler den o.g. Türkischunterricht besuchen?

17.  Falls dafür keine Rechtsbasis besteht, welche dienst- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen wird dieser Verstoß Frau Mölks nach sich ziehen?

18.  Wie viele Personen unterrichten Türkisch an der VS Wörgl 1?

19.  Handelt es sich bei dieser bzw. diesen Person(en) um (einen) geprüfte(n) Lehrer?

20.  Falls ja, welche Ausbildung hat bzw. haben diese(r) Lehrer?

21.  Falls es sich bei dieser bzw. diesen Person(en) um keine(n) geprüfte(n) Lehrer handelt – warum nicht?

22.  Hat Frau Mölk richtig gehandelt, als sie betroffenen Eltern, welche den Türkischunterricht für ihre Kinder ablehnten, Rassismus vorwarf?

23.  Seit wann ist Frau Mölk Schulleiterin der VS Wörgl 1?

24.  An wie vielen Klassen der VS Wörgl 1 findet der o.g. Türkischunterricht statt?

25.  Wird das o.g. Unterrichtsfach auch noch an anderen Volksschulen gelehrt?

26.  Falls ja, wo?