236/J XXV. GP
Eingelangt am 12.12.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Verpflichtung des BMUKK zur Beantwortung schriftlicher Anfragen
Aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode (GP) vom 28. 10. 2008 bis 28. 10. 2013 sind lt. Parlamentsseite (http://www.parlament.gv.at/PAKT/JMAB/#54492544) im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) noch insgesamt dreizehn Anfragebeantwortungen ausständig:
# |
Eingebracht |
Titel |
Fristablauf |
AF-# |
NAbg. |
1 |
24.10.2013 |
irreführende Aussagen in Anfragebeantwortungen zum Thema Welterbe und Semmeringbahn (BMUKK) |
24.12.2013 |
16046/J |
Moser |
2 |
27.09.2013 |
Volksschulkinder der VS Wörgl 1 zum Türkischlernen gezwungen (BMUKK) |
27.11.2013 |
16042/J |
Rosenkranz |
3 |
25.09.2013 |
Beauftragung externer Firmen (BMUKK) |
25.11.2013 |
Jenewein |
|
4 |
25.09.2013 |
"Kontrahierungszwang" an der Hauptschule Pottenbrunn? (BMUKK) |
25.11.2013 |
Rosenkranz |
|
5 |
25.09.2013 |
Umstand und Kosten infolge eines Segeltörns während des laufenden Schuljahres von AV Selinger - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J) (BMUKK) |
25.11.2013 |
16000/J
|
Rosenkranz |
6 |
25.09.2013 |
Kosten des Besuchs der ESA-Weltraummüllkonferenz - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J) (BMUKK) |
25.11.2013 |
|
Rosenkranz |
7 |
25.09.2013 |
offenkundige Falschauskunft bezüglich geführter Freifächer und neue Ungereimtheiten bei weiteren Freifächern - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J) (BMUKK) |
25.11.2013 |
|
Rosenkranz |
8 |
18.09.2013 |
"Neue Mittelschule" - Inserat des BMUKK in der "Krone" am 2. September 2013 (BMUKK) |
18.11.2013 |
|
Rosenkranz |
9 |
18.09.2013 |
"Neue Mittelschule" - Inserat des BMUKK in der "Österreich" am 2. September 2013 (BMUKK) |
18.11.2013 |
Rosenkranz |
|
10 |
17.09.2013 |
17.11.2013 |
Tamandl |
||
11 |
17.09.2013 |
Aufträge an parteinahe Agenturen (BMUKK) |
10.11.2013 |
Kogler |
|
12 |
17.09.2013 |
Beratungstätigkeit durch das Unternehmen "Die Berater" (BMUKK) |
04.11.2013 |
|
Herbert |
13 |
17.09.2013 |
Amtsgeheimnis im Evaluationsbericht der Bundestheater (BMUKK) |
02.11.2013 |
|
Zinggl |
Hinsichtlich der Beantwortung von schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder lautet das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG-NR) § 91 (4):
„Der Befragte hat innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage an den Präsidenten mündlich oder schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen….“
Von den dreizehn Anfragen lt. obiger Tabelle ist somit für zwölf die Frist für die Beantwortung mittlerweile verstrichen, ohne dass eine Beantwortung erfolgt wäre. Das BMUKK begründet diese Untätigkeit mit Verweis auf das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) und die Diskontinuität zwischen zwei Gesetzgebungsperioden.
Dass diese Rechtsmeinung eine strittige ist, zeigt indessen ein Blick in das Standardwerk des österreichischen Parlamentarismus, die kommentierte Ausgabe der Nationalrats-Geschäftsordnung (1999) von Konrad Atzwanger und Werner Zögernitz, die unter Ziffer 14 zu dieser Problematik anmerkt:
„Aus
dem G[esetz] kann nicht abgeleitet werden, dass die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung
mit Ablauf der GP endet. Diese Verpflichtung ist auch
unabhängig davon gegeben, ob der Anfragesteller im Zeitpunkt der Anfragebeantwortung
noch Abg. ist. Da sich eine Anfrage jeweils an einen bestimmten Amtsträger
und nicht an eine bestimmte Person richtet, bleibt die Verpflichtung zur
Anfragebeantwortung auf für den Fall aufrecht, dass ein BM sein Amt
niederlegt….“
(Atzwanger, K./Zögernitz, W. 1999:373)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende
Anfrage
1. Beharrt das BMUKK angesichts der Auslegung des GOG-NR § 91 lt. Atzwanger/Zögernitz darauf, dass für die Beantwortung von Anfragen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder das Prinzip der Diskontinuität gilt?
2. Ist mit einer Beantwortung der am 24. 10. 2013 eingebrachten Anfrage innerhalb der Beantwortungsfrist 24. 12. 2013 noch zu rechnen?