236/J XXV. GP

Eingelangt am 12.12.2013
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Verpflichtung des BMUKK zur Beantwortung schriftlicher Anfragen

 

 

Aus der XXIV. Gesetzgebungsperiode (GP) vom 28. 10. 2008 bis 28. 10. 2013 sind lt. Parlamentsseite  (http://www.parlament.gv.at/PAKT/JMAB/#54492544) im Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) noch insgesamt dreizehn Anfragebeantwortungen ausständig:


 

#

Eingebracht

Titel

Fristablauf

AF-#

NAbg.

1

24.10.2013

irreführende Aussagen in Anfragebeantwortungen zum Thema Welterbe und Semmeringbahn (BMUKK)

24.12.2013

16046/J

Moser

2

27.09.2013

Volksschulkinder der VS Wörgl 1 zum Türkischlernen gezwungen (BMUKK)

27.11.2013

16042/J

Rosenkranz

3

25.09.2013

Beauftragung externer Firmen (BMUKK)

25.11.2013

16016/Jhttps://iwww.parlament.gv.at/img/icons/small/Link.gif

Jenewein

4

25.09.2013

"Kontrahierungszwang" an der Hauptschule Pottenbrunn? (BMUKK)

25.11.2013

16003/J

Rosenkranz

5

25.09.2013

Umstand und Kosten infolge eines Segeltörns während des laufenden Schuljahres von AV Selinger - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J) (BMUKK)

25.11.2013

16000/J

 

 

Rosenkranz

6

25.09.2013

Kosten des Besuchs der ESA-Weltraummüllkonferenz - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J) (BMUKK)

25.11.2013

15999/J

 

 

 

Rosenkranz

7

25.09.2013

offenkundige Falschauskunft bezüglich geführter Freifächer und neue Ungereimtheiten bei weiteren Freifächern - Folgeanfrage zur Anfrage betreffend Lehrermobbing an der HTL Eisenstadt (13149/J) (BMUKK)

25.11.2013

15998/J

 

 

Rosenkranz

8

18.09.2013

"Neue Mittelschule" - Inserat des BMUKK in der "Krone" am 2. September 2013 (BMUKK)

18.11.2013

15967/J

 

Rosenkranz

9

18.09.2013

"Neue Mittelschule" - Inserat des BMUKK in der "Österreich" am 2. September 2013 (BMUKK)

18.11.2013

15966/J

Rosenkranz

10

17.09.2013

https://iwww.parlament.gv.at/img/icons/small/Link.gifEthikunterricht (BMUKK)

17.11.2013

15954/J

https://iwww.parlament.gv.at/img/icons/small/Link.gif

Tamandl

11

17.09.2013

Aufträge an parteinahe Agenturen (BMUKK)

10.11.2013

15934/J

Kogler

12

17.09.2013

Beratungstätigkeit durch das Unternehmen "Die Berater" (BMUKK)

04.11.2013

15894/J

 

Herbert

13

17.09.2013

Amtsgeheimnis im Evaluationsbericht der Bundestheater (BMUKK)

02.11.2013

15882/J

 

Zinggl

 

 


Hinsichtlich der Beantwortung von schriftlichen Anfragen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder lautet das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG-NR) § 91 (4):

 

„Der Befragte hat innerhalb von zwei Monaten nach Übergabe der Anfrage an den Präsidenten mündlich oder schriftlich zu antworten. Ist dem Befragten eine Erteilung der gewünschten Auskunft nicht möglich, so hat er dies in der Beantwortung zu begründen….“

 

Von den dreizehn Anfragen lt. obiger Tabelle ist somit für zwölf die Frist für die Beantwortung mittlerweile verstrichen, ohne dass eine Beantwortung erfolgt wäre. Das BMUKK begründet diese Untätigkeit mit Verweis auf das Bundesverfassungsgesetz (B-VG) und die Diskontinuität zwischen zwei Gesetzgebungsperioden.

 

Dass diese Rechtsmeinung eine strittige ist, zeigt indessen ein Blick in das Standardwerk des österreichischen Parlamentarismus, die kommentierte Ausgabe der Nationalrats-Geschäftsordnung (1999) von Konrad Atzwanger und Werner Zögernitz, die unter Ziffer 14 zu dieser Problematik anmerkt:


Aus dem G[esetz] kann nicht abgeleitet werden, dass die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung mit Ablauf der GP endet. Diese Verpflichtung ist auch unabhängig davon gegeben, ob der Anfragesteller im Zeitpunkt der Anfragebeantwortung noch Abg. ist. Da sich eine Anfrage jeweils an einen bestimmten Amtsträger und nicht an eine bestimmte Person richtet, bleibt die Verpflichtung zur Anfragebeantwortung auf für den Fall aufrecht, dass ein BM sein Amt niederlegt….“
(Atzwanger, K./Zögernitz, W. 1999:373)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Beharrt das BMUKK angesichts der Auslegung des GOG-NR § 91 lt. Atzwanger/Zögernitz darauf, dass für die Beantwortung von Anfragen an die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder das Prinzip der Diskontinuität gilt?

2.     Ist mit einer Beantwortung der am 24. 10. 2013 eingebrachten Anfrage innerhalb der Beantwortungsfrist 24. 12. 2013 noch zu rechnen?