238/J XXV. GP

Eingelangt am 16.12.2013
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Vetter

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

 

betreffend „Verlängerung der Laufzeit des Vertrages des Chefredakteurs der Wiener Zeitung“

 

Laut Berichten aus gut informierten Kreisen soll der Vertrag des Wiener-Zeitungs-Chefredakteurs, der laut Gesetz vom Bundeskanzler zu bestellen ist, schon fast ein Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer verlängert worden sein bzw. in den nächsten Wochen verlängert werden.

 

Im Sinne der Transparenz stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.         Stimmt es, dass der Vertrag des Wiener-Zeitungs-Chefredakteurs, der laut Gesetz vom Bundeskanzler zu bestellen ist, schon fast ein Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer verlängert wurde bzw. in den nächsten Wochen verlängert werden wird?

 

2.         Stimmt es, dass die Chefredaktion der Wiener Zeitung ohne öffentliche Ausschreibung besetzt wird?

 

3.         Stimmt es, dass der Chefredakteur der Wiener Zeitung im Gegensatz zur bisherigen Übung einen unbefristeten Vertrag erhält?

 

4.         Wenn Ja: Wie erklären Sie den Unterschied zum Vorgehen bei der Anstellung früherer Chefredakteure, den Verstoß gegen § 2 Absatz 1 Stellenbesetzungsgesetz  sowie § 2 Absatz 3 Z 3 Bundes-Vertragsschablonenverordnung?

 

5.         Wie hoch sind die Gesamtbezüge des Wiener-Zeitungs-Chefredakteurs?

 

6.         Wie begründen Sie die im Vergleich zu früheren Chefredakteuren weit über die Geldentwertung hinaus höheren Bezüge des Wiener-Zeitungs-Chefredakteurs?

 

7.         Wie hoch war die verkaufte Auflage der Wiener Zeitung in den Jahren 2005, 2006, 2007, 2008,2009,2010, 2011, 2012 und 2013?