240/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend transatlantisches Handelsabkommen  (TTIP)

BEGRÜNDUNG

 

Das geplante transatlantische Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union  (EU), ihren Mitgliedstaaten und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) steht nach wie vor in der Diskussion, insbesondere die Bereiche audiovisuelle und kulturelle Dienstleistungen, Schutz geistiger Eigentumsrechte, Landwirtschaft, Investitionsschutz, Finanzregulierung, KonsumentInnen-, Umwelt- und Datenschutz.

Anfang Juli wurde die erste Verhandlungsrunde zur größten Freihandelszone der Welt eingeläutet, zwei weitere Runden folgen noch bis Ende 2013. Ziel ist es, das Abkommen 2015 in Kraft treten zu lassen.

 

Die Entscheidung zur Aufnahme von Verhandlungen für einen transatlantischen Binnenmarkt zwischen den USA und der EU fiel vor allem vor dem Hintergrund

Im Brennpunkt der Verhandlungen stehen nicht-tarifäre Handelshemmnisse. Im Kern geht es um tief einschneidende Eingriffe in den Alltag der Menschen, wenn bäuerliche Landwirtschaft und Ernährungssouveränität - Stichwort Genfood, Hormonfleisch und Chlorhühnchen - oder das Vorsorgeprinzip, KonsumentInnen-, Umwelt- und Gesundheitsschutz im Interesse von Marktliberalisierungen unter den Tisch gekehrt werden.


Mit dem Schreiben vom 25. Juli 2013 hat die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission die Mitgliedsstaaten aufge-fordert zu den die Landwirtschaft betreffenden Regelungen im TTIP Stellung zu beziehen.  Die Generaldirektion Handel hat dies mit Schreiben vom 1. August 2013 ebenso getan.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche nationalen Fragen sieht das Landwirtschaftsministerium durch das TTIP berührt?

 

2)    Welche Beteiligungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten ergeben sich daraus für den Landwirtschaftsminister, bzw. in Folge den Nationalrat und Bundesrat?

 

3)    Ist das Landwirtschaftsministerium in die Beantwortung der Schreiben an die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die Generaldirektion Handel involviert gewesen? Wenn nein, womit wird dies begründet?

 

4)    Welche Positionen vertritt das Landwirtschaftsministerium in dieser Angelegenheit insbesondere in den Bereichen Produkt-Qualität, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz und Gentechnikfreiheit ?

 

5)    Was wurde der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Generaldirektion Handel im Detail geantwortet?

 

6)    Hat sich der Landwirtschaftsminister für eine Ausnahme der Landwirtschaft aus dem Regelungsbereich des Freihandelsabkommens eingesetzt; falls nicht, aus welchen Gründen?

 

7)    Wie bewertet der Minister das Risiko, dass durch das Abkommen mögliche nationale oder europäische Regulierungen risikoreicher Technologien wie Fracking, Carbon Capture and Storage (CCS) oder auch die Atomkraft juristisch und politisch angreifbar werden könnten?

 

8)    Welche Maßnahmen wird der Minister setzen, dass durch das Freihandels-abkommen keine Verschlechterungen im Bereich der Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Produkte und im Umweltschutz  zu Stande kommen?

 

9)    Ist dem Minister bekannt, dass sich insbesondere die entsprechenden Unternehmen und Verbände der US-amerikanischen Agrarindustrie in den Konsultationen der US-Regierung für eine Liberalisierung europäischer und nationaler Rechtssetzungen und Zulassungsverfahren zur Agro-Gentechnik stark machen? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen ziehen Sie daraus?