247/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2013
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Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger und GenossInnen

an das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend 15a Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung 2011 für das Land Salzburg beziehen

Entsprechend dem Barcelona-Ziel der Europäischen Union sollen im Interesse der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dem regionalen Bedarf entsprechend für 33 % der Unter-Drei-Jährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Die 15a Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung ist durch das gemeinsame Bestreben des Bundes und der Länder getragen, die Betreuungsquote der Unter-Drei- Jährigen zu erhöhen, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist.

Für Drei- bis Sechs-Jährige sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten daher folgende

Anfrage:

1.    Stimmt es, dass die 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung für das Jahr 2011 für das Land Salzburg nicht in Kraft getreten ist?

a.  Wenn ja, warum nicht?

b.  Was ist mit dem Anteil, er Salzburg zugestanden wäre, passiert?

2.    Hat das Land Salzburg abseits der Mittel der 15a-Vereinbarung für das Jahr 2011 Gelder zum Ausbau der Kinderbetreuung bekommen?

3.    Wenn ja, aus welchem Budgettitel und in welcher Höhe?

4.    Nach welchen Kriterien wurden diese Gelder vergeben?

5.    Wie viel wurde tatsächlich für den Ausbau der Kinderbetreuung durch das Land abgerechnet und wie wurden die Gelder eingesetzt (wie viel für Unter-3-Jährige (aufgeschlüsselt nach Ganztags-, Halbtags-, VIF-Plätzen), wie viel für Über-3- Jährige (aufgeschlüsselt nach Ganztags-, Halbtags-, VIF-Plätzen), wie viel für die Verbesserung der Öffnungszeiten, wie viel für Tageseltern)?