249/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2013
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ANFRAGE

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Berufe von Sexualstraftätern während des elektronisch überwachten Hausarrests

 

Die Tageszeitung "Heute berichtet in ihrer Ausgabe 13.12.2013:

 

"Vergewaltiger darf mit einer Fußfessel Taxi chauffieren!

 

Aufregung um kriminelle Innsbrucker Taxler: Laut Innung sind mehrere Verurteilte mit Fußfessel weiter als Mietchauffeure unterwegs! "Das ist eine Riesenschweinerei, und wir können nichts dagegen machen", ärgert sich Obmann Anton Eberl.

 

Der schlimmste Fall: Einer der Männer hat als Taxler einen Fahrgast vergewaltigt. Nach seinem Prozess kurvt er nun wieder mit Fußfessel herum und wartet auf nichtsahnende Kunden. Auch verurteilte Dealer und Schläger sind als Taxler unterwegs."

 

Die "Kronenzeitung" widerspricht dieser Meldung allerdings in ihrer Ausgabe am Samstag und verweist darauf, dass es eine derartige Anfrage eines Häftlings zwar gegeben hat, diese jedoch negativ beantwortet werden soll.

 

Zudem schreibt die Kronenzeitung in ihrer Samstagsausgabe:


"Rund 240 Verbrecher tragen hierzulande zu diesem Zeitpunkt eine Fußfessel. Unter Ihnen sind auch zwei Sexualstraftäter."

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herr

Bundesminister für Justiz nachstehende


Anfrage:

 

1.  Ist dieser Fall in ihrem Ministerium bekannt und befindet sich ein Sexualstraftäter im Hausarrest, der einer Arbeit als Taxilenker oder Mietwagenfahrer nachgeht?

2.  Wie viele Sexualstraftäter befinden sich derzeit im elektronisch überwachten Hausarrest und welcher Beschäftigung gehen sie nach?

3.  Wie viele Sexualstraftäter befanden sich seit Einführung im elektronisch überwachten Hausarrest und welcher Beschäftigung gingen sie währenddessen nach?

4.  Wegen welcher Delikte wurden die zitierten 240 "Fußfesselträger" verurteilt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Delikt, Staatsbürgerschaft und letzte Haftanstalt)

5.  Wie vielen Häftlingen wurde die Fußfessel wieder entzogen und warum? (Bitte um Aufschlüsselung nach Grund des Abbruches des elektronisch überwachten Hausarrests, Delikt des Haftgrundes, Staatsbürgerschaft und derzeitige Haftanstalt)

6.  Wie viele österreichische Häftlinge befinden sich im EU-Vergleich im elektronisch überwachten Hausarrest?

7.  Wie beurteilen sie diese Vergleichszahl?

8.  Welche Maßnahmen werden sie setzen, um im EU-Vergleich hinsichtlich elektronisch überwachter Hausarrest aufzuholen?