261/J XXV. GP

Eingelangt am 17.12.2013
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Aufklärungsrate der Polizei

 

In der Österreichischen Kriminalstatistik werden Delikte als „aufgekärt“ bezeichnet, sobald der Täter bekannt ist. Also auch, wenn keine Aufklärungsarbeit notwendig war sondern ein Täter namentlich angezeigt wurde. Darum lässt die Statistik keine direkten Rückschlüsse auf die Effektivität der Aufklärungsarbeit zu.

 

Im von der Polizei bei der Anzeigeerstattung verwendeten Protokollierungssystem "PAD" muss vom Beamten schon bei der Erstellung der Anzeige – noch bevor ein Name des Geschädigten eingetragen wird – festgestellt werden, ob das betreffende Delikt "geklärt" oder "ungeklärt" ist. Dies erfolgt mittels "abhaken" eines Kästchens.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1. Wie viele der 2012 von der Polizei angezeigten Tatverdächtigen wurden durch Ermittlungsarbeit ausgeforscht?

2. Wie viele der von der Polizei angezeigten Tatverdächtigen wurden bereits bei der Anzeigeerstattung durch den Aufforderer namentlich benannt?

3. Bei wie vielen der von der Polizei angezeigten Tatverdächtigen handelte es sich um eigene dienstliche Wahrnehmungen der jeweiligen Beamten?

4. Wie viele der 2012 angezeigten Strafrechtsdelikte wurden bei der Anzeigeerstattung von den Beamten als "geklärt" gekennzeichnet?

5. Wie viele der 2012 angezeigten Strafrechtsdelikte wurden bei der Anzeigeerstattung von den Beamten als "ungeklärt" gekennzeichnet?

6. Wie viele der 2012 angezeigten Strafrechtsdelikte, die bei der Anzeigeerstattung von den Beamten als "ungeklärt" gekennzeichnet wurden, wurden später mit dem Vermerk "geklärt" an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet?